# S T #

Schweizerisches Bundesblatt

58. Jahrgang. IV.

Nr. 26.

27. Juni 1906.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): B Franken.

Einrückung sgebü per Zeile oder deren Kaum 15 Bp. -- Inserate franke an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für die Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse.

(Vom

21. Juni 1906.)

Tit.

Mit Schreiben vom 31. August 1904 hat die Regierung des Kantons Bern unserem Departement des Innern zwei Verbauungsprojekte betreffend die Verbauung der Trüb vom Seltenbach bis zum Brandöschgraben sowie des vordem Fankhausgrabens unterbreitet, und dabei das Gesuch gestellt, gewisse Arbeiten dringlicher Natur sofort ausführen zu dürfen, wobei sie noch bemerkte, dass diese Bauten Bestandteile einer in Aussicht genommenen grösseren Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse bilden, für welche baldmöglichst eine vollständige Prqjektvorlage eingereicht würde.

Unterm 20. September gleichen Jahres haben wir der Regierung des Kantons Bern die nachgesuchte Bewilligung erteilt und ihr die Zusicherung gegeben, dass diese Bauten als Bestandteile der ganzen Verbauung angesehen werden sollen, insofern sie solid und kunstgerecht ausgeführt werden.

Unterm 23. Mai d. J. wurde dann von der Regierung ein Verbauungsprojekt mit einem Subventionsgesuch eingereicht; das bezügliche Schreiben lassen wir hiernach wörtlich folgen : Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. IV.

6

,,Bezugnehmend auf unsere Zuschrift vom 31. August und Ihre Antwort vom 20. September 1904 betreffend die Verbauung der Trüb und des Fankhausgrabens beehren wir uns, Ihnen im Anschlüsse die im Einvernehmen mit Ihrem Oberbauinspektorat aufgestellte generelle Projektvorlage für die Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse zur Genehmigung und Subventionierung einzusenden. Dieselbe umfasst verschiedene, Ihnen schon angemeldete und bereits ausgeführte Trornschwellen in der Trüb und im Fankhausgraben, sowie diejenigen Ufer- und Sohlenbauten, welche zur Erlangung eines befriedigenden flussbaulichen Zustandes noch erforderlich werden und voraussichtlich in den nächsten zwölf Jahren zur Ausführung gelangen können.

,,Die Trüb mit ihren vielen Seitengräben ist der bedeutendsteZufluss der llfis. Sie hat bei einer relativ kurzen Längenentwicklung ein bedeutendes Einzugsgebiet und starke Gefalle. Das Bachbett ist sehr tief eingefressen, und es sind bei Hochwassern jedesmal Uferabbrüche zu gewärtigen. Infolge der stattgefundenen Verheerungen wurde von der Bevölkerung schon seit Jahren nach einer Verbauung gerufen.

,,Um weitere Verheerungen zu verhüten und der bei jedem Hochwasser stattfindenden Geschiebe- und Materialabführung zu steuern, sind im Laufe der Jahre fast für jeden Seitengraben Verbauungsprojekte aufgestellt worden, die aber mit wenig Ausnahmen nicht zur Ausführung gelangten. Der Grund lag zum Teil in der kostspieligen und vielfach unrationellen Anlage dieser Projekte, andernteils war es den Pflichtigen allein meistens unmöglich, sich bewährende Bauten ohne Hülfe auszuführen. Auch wäre der Nutzen partieller Verbauungen in keinem Verhältnis gewesen zu den aufgewendeten Kosten.

,,Für die richtige Sanierung der bestehenden Zustände empfahl' es sich, die Verbauung der Trüb und ihrer Seitenbäche in ein.

gemeinsames Projekt zusammen zu fassen. Für die Ausarbeitung von Detailprojekten für alle die Seitengräben war indessen die Zeit zu kurz, auch würde dies von keinem grossen Wert sein, indem erst in späteren Jahren der Verbauung diese weniger pressanten Arbeiten in minder wichtigen Gräben zur Ausführung gelangen sollen. Wenn auch theoretisch bei solchen Verbauungen obenangefangen werden sollte, ist es doch bei der Trüb gegeben,, vor allem aus im untern Lauf mit den Verbauungen zu beginnen, um durch den Einbau von Tromschwellen das Bachbett wieder zu heben und den weiteren Untcrkolkungen und Abrutschungen, in wertvollerem Lande vorzubeugen.

79

,,Im Hinblicke auf diese Umstände wurde zunächst ein richtiges Verbauungsprojekt nur für die eigentliche Trüb auf die Länge von 7475 m. ausgearbeitet. Für die Quellflüsse der Trüb (Brandöschgraben, Hüttengraben und Fankhausgraben, sowie deren Seitengräben) wurden auf Grund eingehender Besichtigungen die Baukosten bestmöglich geschätzt.

,,Die Vorlage sieht folgende Bauten vor : l Trüb.

1. Sektion, Ilfìs bis Seltenbach.

13 Überfälle, 1300 m. Leitwerk, 2 Betonschwellen etc 2. Seidion, Seltenbach bis Brandöschgraben.

12 Überfälle, 238m. Leitwerk etc. . . .

Total

Fr. 113,000 ,,

40,000

Fr. 153,000

il. Fankfiaiisgraben.

1. Sektion, Vorderfanlchausgraben^ vom 'Brandöschgraben bis Hüttengraben.

24 Überfälle, 700m. Leitwerk etc. . . . Fr. 72,000 2. Sektion, Hinterfankhausgraben, vom Hüttengraben bis Mettlenalp.

80 Überfälle

,,

130,000

Total

Fr. 202,000

62 Überfälle, Brhöhugen an bestehenden Bauten, Leitwerke

Fr. 122,000

III. Hüttengraben.

IV. Brandöschgraben und Zuflüsse.

A. Brandöschgraben.

32 Überfälle, Erhöhung und Flügel an bestehenden Querbauten, Leitwerke etc.

. . .

Fr.

71,500

80 Übertrag

Fr.

71,500

,,

49,000

C. Säuberggraben.

16 Überfälle, Ergänzungen an bestehenden Bauten

,,

19,000

D. Goldbachgraben.

IGÜberfälle, Verbauungen von Uferabbrüchen

,,

18,500

S. Zinggcngraben.

35 Überfälle

Total

Fr. 158,000

Gesamtkosten

Fr. 635,000

,,Die Bauausführung soll sukzessive nach dem wirklichen Erfordernis im Einvernehmen mit den Gemeinden und nach einem von unserer Baudirektion aufzustellenden Reglement erfolgen.

Wir nehmen dafür eine Zeitdauer von zirka 12 Jahren an, so dass per Jahr zirka Fr. 50,000 zur Verbauung gelangen würden.

,,In Ihrem bereits zitierten Schreiben vom 20. September 1904 haben Sie auch auf die Notwendigkeit einer forstlichen Vorlage hingewiesen. Wir haben diesbezüglich folgendes anzubringen : ,,Unsere Forstdirektion hat die einschlagenden Verhältnisse im allgemeinen schon untersuchen lassen infolge eines Beschlusses des Grossen Rates vorn 16. Februar 1903, mit welchem sie eingeladen wurde ,,der Frage einer geeigneten Aufforstung unbewaldeter Abhänge im Quellengebiet der Emme, gestützt auf das neue eidgenössische Forstgesetz einer Prüfung zu unterwerfen, dafür die nötigen Sehritte einzuleiten und eventuelle Vorlagen vorzubereiten"1. Wir sind zwar nicht im Falle, Ihnen heute ein Aufforstungsprojekt einzureichen und beabsichtigen auch nicht, ein solches so bald aufstellen zu lassen, indem im Gebiete der Trüb durch Vermehrung der Waldfläche gerade am wenigsten auszurichten ist und die dortigen Anlagen auf 50 km 2 verstreut und nur mit grossem Kostenaufwand auszuführen wären.

Unsere Aufmerksamkeit und unsere Mittel sind diesbezüglich auf lange Zeit hinaus durch viel dringendere Aufgaben mit den wichtigsten Schutzzwecken in Anspruch genommen ; wir erinnern nur im besonderen an die Korrektion des obersten Quellgebietes der Emme, welche trotz der geringen Entfernung von der Trüb viel bestimmtere Anforderungen stellt und ohne grössere Erwerbungen und Aufforstungen von Seiten des Staates nicht durchzuführen sein wird.

81 ,,Wenn die llfis zu Zeiten den Charakter eines Wildbaches annimmt, so verdankt sie das hauptsächlich den Zuflüssen von der Schrattenfluh her, welche bei Hochgewittern am raschesten anschwellen und am meisten Geschiebe führen. Jene schroffen, unbewaldeten und felsigen Wände der Schrattenfluh steigen bis auf 2000m. Höhe und haben eine Neigung bis über 45°. Um die Anschwellungen der Efis zu verhindern, müsste im Gebiete der obersten Zuflüsse, der Hilfern- und Steiglenbäche mit Verbauen und Bewaldungen vorgegangen werden. Nun liegt aber dieses Gebiet ganz im Kanton Luzern, aber es ist alle Aussicht vorhanden, dass die dortigen Behörden mit Hülfe des Bundes die erforderlichen Massnahmen treffen werden.

,,Neben den genannten beiden Flüssen ist der Trubbach der wichtigste, aber er hat einen ganz ändern Charakter. Das Trubertal mit seinen vielen, teilweise langgestreckten Seitentälern bildet ein starkverzweigtes Einzugsgebiet mit nicht sehr grossen Höhendifferenzen. Wenige der höchsten Kuppen erheben sich bis auf 1400 m., der Boden ist überall bewachsen und nirgends so steil wie an der Schrattenkette. Die meist bewaldeten Steilhänge gehen oben in kleine Plateaus oder flache Rücken über. Die Gebirgsart ist die bunte Nagelfluh, welche langsam verwittert und einen zähen, bindigen Kulturboden liefert, der wenig rutscht und auch nicht leicht abgewaschen wird. Die Bäche führen allerdings viel Geschiebe. Die Bewaldung ist, wenn auch sehr zerstückelt, im ganzen reichlich und 'beträgt nach der Statistik 60% der ganzen abträglichen Fläche, wohl der höchste Stand im Emmental. Der Wald steht im Privatbesitz, wird aber seit 30 Jahren als Schutzwald behandelt und forstpolizeilich beaufsichtigt.

,,Der rasche Wechsel zwischen Kulturland mit Gebäuden, Weide und Wald gestattet im Trubgebiet nicht, grössere Flächen für die Aufforstung zu erwerben. Selbst mit der rücksichtslosesten; Zwangsenteignung wäre es kaum möglich, grössere Flächen geeigneten Waldbodens zusammenzulegen. Anderseits stehen Ländund Weidwirtschaft durchschnittlich auf hoher Stufe, der produktive Boden · gilt hohe Preise und namhafte Ankäufe kämen daher auf gütlichem wie auf gerichtlichem Wege zu teuer zu stehen.

,,Von einer örtlich konzentrierten Neubestockung dürfen hier nicht Erfolge erwartet werden, wie sie an den Honeggen bereits vorgewiesen werden können und wie sie auch am Hohgant und am Brienzergrat zu erwarten sind. Eine nachhaltige Wirkung auf das Verhalten der Trubbäche wäre nur denkbar,

82

wenn in einer recht grossen Zahl von Sammelbecken ausgedehnte Aufforstungen vorgenommen würden. Das würde aber ohne wesentliche Schädigung der Wald- und Weidwirtschaft und ohne grosse Kosten nicht abgehen und die zu erreichenden Erfolge stünden nicht im Verhältnis zu diesen Nachteilen.

,,Angesichts dieser Umstände glauben wir, von Schutzwaldanlagen grossen Stils auf Kosten der Öffentlichkeit im Trubgebiet absehen zu sollen. Wir werden die privaten Bestrebungen zur Vermehrung des Waldareals fördern und mit den gesetzlichen Beiträgen des Kantons, wo der Bund mit solchen vorangegangen ist, nicht zurückhalten, namentlich den Initianten von Projekten bei der Aufstellung und Ausführung derselben die gewünschte Mithülfe angedeihen lassen. Wo die Bachkorrektion zur Befestigung der Ufer Waldkulturen verlangt, werden unsere Forstbeamten auf Einladung der Bauleitung das Kulturmaterial beschaffen und sachkundige Arbeiter stellen.

,,Für die Erhaltung und Schonung der Schutzwälder im ganzen Bachgebiet ist nach unserm Dafürhalten nächst der Forstpolizei von grösster Wichtigkeit die Verwendung von Beton statt des Holzes, wie es im Bauprojekt vorgesehen ist. Da das geeignete Kiesmaterial überall zu finden sein wird, so darf von diesem Wechsel eine allgemeine und dauernde Verbesserung der dortigen Waldzustände erwartet werden.

,,Für die in Aussicht genommenen Aufiorstungs- und Sicherungswerke im Gebiete der obersten Emme werden wir uns gestatten, Ihnen seinerzeit unsere Vorschläge einzureichen."

Hierzu ist nun folgendes zu bemerken : Die Trüb hat bis zur Einmündung in die Ilfis bei Trubschachen ein Einzugsgebiet von 54,s km2, wovon 22,2 km2 oder 40,73% Wald ist. Die Länge des Baches zwischen Ilfis und Brandöschgraben beträgt 5,» km., das Gefalle wechselt von l % bis 1,i4%- Für diese Strecke sowie für den Brandöschgraben, Hüttengraben und Fankhausgraben sind eigentliche Projekte ausgearbeitet worden, für alle anderen kleineren Zuflüsse bestehen nur allgemeine Vorprojekte.

Bei einer Wassermenge von zirka 109 m 3 ist die Überfallsbreite zu 15 m. angenommen wordeo. die Höhe der Überfälle variiert von l bis 2,5 m.

Es sind auf dieser Sektion 25 Überfälle vorgesehen, wovon awei grössere in der Ilfis selbst und 1538m. Leitwerke in Holz,

83

dieselben werden eventuell durch Betonschwellen ersetzt werden 'können.

Da sich die Trüb überall im Nagelfluhgebiet befindet, welche Gesteinsart nur da und dort mit Molasse wechselt, so kommen nur noch schuttartige Ablagerungen vor. Die verschiedenen Abrisse an den vielen Wasserläufen haben denn auch die Geschiebe geliefert, welche sich im Laufe der Zeiten in denselben abgelagert haben und bei Hochgewittern in die Ilfis hinausgeischwemmt werden.

Durch Befestigen der Sohle mittelst Überfälle und durch Erstellung von Uferversicherungen (Leitwerken) längs der Abbruche, nebst sorgfältiger Verbauung derselben mittelst Entwässerung, Verflechtung und Anpflanzung wird man diese Geschiebeführung beinahe ganz unterdrücken können, so dass die Wildwasser im Gebiete der Trüb nach und nach in unschädliche Waldbäche verwandelt werden dürften.

Das eidg. Oberforstinspektorat, welches beauftragt worden war, sich über die im Schreiben des Regierungsrates des Kantons Bern, vom 23. Mai d. J. enthaltenen nähern Ausführungen, "warum grössere Schutzwaldanlagen im Einzugsgebiete der Trüb und ihrer Zuflüsse, welche mit Bundesunterstützung verbaut werden sollten, als nicht erforderlich erachtet werden, zu äussern, spricht sich in seinem Berichte vom 15. Juni abhin folgendermassen aus: ,,Nach näherer Prüfung der von Bern vorgebrachten Gründe, können wir der Auffassung der Regierung genannten Kantons beipflichten und beantragen, die an die Subventionierung fraglicher Bachverbauungen zu knüpfenden forstlichen Bedingungen ·darauf zu beschränken, dass 1. im Einzugsgebiet der Trüb und ihrer Zuflüsse angestrebt werden solle, auch die derzeit noch vorkommenden gleichartigen reinen Fichtenbestände successive in gemischten Plenterwald überzuführen ; 2. falls mit Rücksicht auf allfällige Terraingefahren später noch neue Waldanlagen von beschränkter Ausdehnung sich als notwendig erweisen sollten, solche nachträglich noch verlangt werden können.a Die von der Regierung der Kantone Bern zu 12 Jahren angenommene Bauzeit entspricht einer jährlichen Ausgabe von Fr. 50,000 ; das Beitragsverhältnis, zu 40 % angenommen, würde das Maximum der Subvention zu Fr. 20,000 jährlich bringen.

84

Gestützt auf vorstehende Ausführungen erlauben wir uns, den eidgenössischen Räten den folgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 21. Juni 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

85

(Entwurf.)

BundesbeschluB betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für die Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Schreibens der Regierung des Kantons Bern vom 23. Mai 1906; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 21. Juni 1906, auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Bern wird für die Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse ein Buadesbeitrag zugesichert.

Dieser Beitrag wird festgesetzt zu 40°/o der wirklichen Kosten bis zum .Maximum von Fr. 254,000, als 40 °/o der Voranschlagssumme von Fr. 635,000.

Art. 2. Für die Ausführung dieser Verbauungsarbeiten werden 12 Jahre eingeräumt, von dem Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art. 7) an gerechnet.

86

Art. 3. Das Ausführungsprqjekt und der definitive Kostenvoranschlag bedürfen der Genehmigung des Bundesrates.

Art. 4. Die Beitragszahlungen erfolgen im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidg. Departement des Innern verifizierten Kostenausweisen; das jährliche Maximum beträgt Fr. 20,000 und ist zum ersten Mal im Jahre 1907 zahlbar.

Art. 5. Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich Expropriationen und die unmittelbare Bauaufsicht, ferner die Kosten der Anfertigung des Ausführungsprojektes und des speziellen Kostenvoranschlages, sowie die Kosten der Aufnahme des Perimeters; dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgendwelche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. la des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten für Geldbeschaffung "o und Verzinsung.

Art. 6. Der Bundesrat lässt die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke den Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 7. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem von Seiten des Kantons Bern die Ausführung dieser Verbauungen gesichert sein wird.

Für die Vorlegung der bezüglichen Ausweise wird der Regierung eine Frist von einem Jahr vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, gesetzt. Der Bundesbeitrag fällt

87

dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 8. Mit der Annahme dieser Subvention verpflichtet sich der Kanton Bern : a. im Einzugsgebiet der Trüb und ihrer Zuflüsse auch die derzeit noch vorkommenden gleichaltrigen reinen Fichtenbestände successive in gemischten Plenterwald überzuführen ; b. falls mit Rücksicht auf allfällige Terraingefahren später noch neue Waldanlagen von beschränkter Ausdehnung sich als notwendig herausstellen sollten, solche nachträglich auszuführen.

Art. 9. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidg. Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Bern zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 1.0. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 11. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

--$&-<-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für die Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse.

(Vom 21. Juni 1906.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1906

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.06.1906

Date Data Seite

77-87

Page Pagina Ref. No

10 022 001

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.