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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militär Pflichtersatz bestraften Louis Crétin, Artificier, in Carouge, Kantons Genf.

(Vom 25. September 1906.)

Tit.

Crétin wurde nach vergeblichen Mahnungen von der Militärbehörde dem Strafrichter überwiesen, weil er die Militärsteuer pro 1905 innerhalb der angesetzten Fristen nicht bezahlt hatte. Bei der Verhandlung vor dem Tribunal de police vom 28. Juni 1906 blieb der Verzeigte trotz gehöriger Vorladung unentschuldigt aus, worauf er in Abwesenheit zu der Strafe von 2 Tagen Gefängnis verurteilt wurde.

Dieses Erkenntnis ist durch Abweisung einer von Crétin erklärten Opposition am 28. Juli 1906 rechtskräftig geworden, und nach diesem Zeitpunkt hat er endlich die Steuer bezahlt.

Mit Rücksicht auf diese nachträgliche Tilgung seiner Schuld ersucht Crétin um Nachlass der Strafe auf dem Wege der Begnadigung. Er kann aber damit nicht gehört werden, da nur Zahlung vor dem Richterspruch befreiend wirkt und da er nicht einmal versucht hat, nachzuweisen, dass es ihm ohne eigenes Verschulden nicht möglich gewesen sei, die Schuld rechtzeitig abzutragen.

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Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Ant r ag:

Es sei das Begnadigungsgesuch des Louis Crétin abzuweisen.

B e r n , den 25. September 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militär Pflichtersatz bestraften Louis Crétin, Artificier, in Carouge, Kantons Genf. (Vom 25. September 1906.)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1906

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.09.1906

Date Data Seite

655-656

Page Pagina Ref. No

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