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Bekanntmachungen von

ten utandernnVerwaltungsstellena te Ankauf von Artillerie-Bundespferden im Januar 1906.

Im Auftrage des schweizerischen Militärdepartements werden im Jahre 1906 an nachbezeichneten Tagen und Plätzen A r t i l l e r i e - B u n d e s p f e r d e angekauft : Montag 22. Januar Thun, vormittags 9 Uhr, Bern, nachmittags 2 Uhr, Les Ponts-de-Martel, vormittags 9 Uhr, Burgdorf, vormittags 9 Uhr, Dienstag 23.

Payerne, vormittags 8 Uhr, Cossonay, nachmittags 2 Uhr, Schüpfheim, vormittags 9 Uhr, Luzern, nachmittags 2^2 Uhr, Benken" (Kaltbrunn), vormittags 9 Uhr, Mittwoch 24.

Tavannès, vormittags 9 Uhr, Landquart, vormittags 10 Uhr, Samen, vormittags 9 Uhr, Aigle, vormittags 10 Uhr, Donnerstag 25. Januar Delsberg, vormittags 9 Uhr, Pruntrut, nachmittags 2 Uhr, Buchs, vormittags 9 Uhr, Schwyz, vormittags 81/» Uhr, Einsiedeln, nachmittags 3 Uhr, Freitag 26.

Altstätten, vormittags 8 Uhr.

Für den Ankauf gelten folgende Vorschriften : 1. Die anzukaufenden Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten, auch zum Reiten geeigneten Artilleriepferdes haben und ein Stockmaß von mindestens 152 cm.

aufweisen.

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2. Die Pferde sollen nicht unter 5 Jahre und nicht über 7 Jahre alt sein.

3. Die Pferde müssen von Bundeshengsten oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen und soll deren Abstammung durch Abgabe des Geburtsscheines ausgewiesen werden.

4. Sollte bei Kontrollierung dieser Geburtsscheine durch das schweizerische Landwirtschaftsdepartement eine Unregelmäßigkeit sich zeigen, so ist der Verkäufer verpflichtet, das Pferd sofort gegen Rückerstattung des Kaufpreises und Vergütung der erwachsenen Kosten an die Hand zu nehmen.

Ebenso, wenn ein Pferd innert 10 Tagen sich als Beißer oder Schläger zeigt, oder demselben sonst von den im Art. 71 des Vewaltungsreglements erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften sollten.

T h u n , den 30. Dezember 1905.

Eidg. Pferderegieanstalt, Abteilung Depot Artillerie-Bundespferde:

Vigier.

Versteigerung von Artillerie-Bundespferden.

Dienstag, 23.

Î. Januar 1906, nachmittags 2 Uhr, werden in B e r n bei der Tierarzneischule ierarzneischule

3 Artillerie-Bundespferde versteigert.

T h u n , 11. Januar 1906.

Verwaltung des Depot der Artülene-Buiidespfercte.

Stellung von Artillerie-Bundespferden.

Diejenigen Besitzer von Artillerie-Bundespferden, welche ihre Pferde für vorkommende Verwendung in Militärschulen und

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-kursen zur Verfügung zu stellen wünschen, haben sich bis spätestens den 15. Februar beim Pferdestellungsoffizier des betreffenden Stellungskreises schriftlich anzumelden, nämlich: in der O s t s c h w e i z bei Herrn Oberstlieutenant F e l d e r in Luzern ; in der Z e n t r a l s c h w e i z bei der eidgenössischen Pferderegieanstatt in Thun.

in der W e s t s c h w e i z bei Herrn Major C o t t i e r in Orbe.

Verspätete Anmeldungen bleiben unberücksichtigt.

T h u n , 11. Januar 1906.

Zentralleitung der schweizerischen Pferdestellung: Vigier.

Eidgenössische Maturitätsprüfungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte.

Im Laufe des Jahres 1906 werden zu den nachstehend angegebenen Terminen eidgenössische Maturitätsprüfungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte stattfinden : I. Für die d e u t s c h e Schweiz: A. Frühjahrssession: am 21.--24. März.

B. Herbstsession: am 22.--25. September.

II. Für die französische Schweiz: A. Frühjahrssession: am 21.--24. März.

B. Herbstsession: am 22.--25. September.

Für diese Prüfungen sind das Maturitätsprogramm I vom 19. März 1888 und das Regulativ vom 1. Juli 1891 maßgebend.

Die Anmeldungen zur Frühjahrssession sind spätestens bis zum 1. Februar, diejenigen für die Herbstsession bis spätestens 1. August dem Unterzeichneten einzureichen. Programm und Regulativ können durch das Drucksachenbureau der Bundeskanzlei in Bern, das Anmeldeformular durch den Präsidenten der Maturitätskommission bezogen werden.

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Kandidaten, welche das Maturitätszeugnis einer mit dem eidgenössischen Polytechnikum im Vertragsverhältnisse stehenden schweizerischen Real- (Industrie-) Schule besitzen, haben (in Abänderung von Art. 13 des Regulativs) eine Ergänzungsprüfung in der lateinischen Sprache vor der zuständigen kantonalen Behörde abzulegen.

K ü s n a c h t - Z ü r i c h , den I.Januar 1906.

Der Präsident der eidg. Maturitätskom mission : Geiser.

Neuer Zolltarif. Futtermehl.

Das Zolldepartement hat in betreff der auf 1. Januar 1906 einzuführenden Denaturierung der Futtermehle den nachstehenden Entscheid getroffen: 1. Als Denaturierungssubstanz für Futtermehl, für welches zollfreie Einfuhr nach Nr. 216 a des neuen Gebrauchstarifs verlangt wird, ist bis auf weiteres salpetersaures oder essigsaures oder salzsaures arsenfreies Rosanilin in Pulverform im Mischungsverhältnis von 5 Gramm auf netto 100 kg. Mehl zu verwenden.

2. Die Denaturierungssubstanz ist durch den Zollpflichtigen zu liefern.

3. Der Zollpflichtige hat dafür zu sorgen, daß die Ware am Versandorte oder unterwegs oder an den Grenzbahnhöfen vor der Anmeldung zur Einfuhrverzollung im vorgeschriebenen Mischungsverhältnisse denaturiert werde.

4. Die Gebietsdirektionen sind befugt, das Denaturieren auf gestelltes Ansuchen bis auf weiteres auch in den eidgenössischen Niederlagshäusern zu bewilligen, soweit die Raumverhältnisse es gestatten.

5. Die unter NB. ad 216 b des neuen Gebrauchstarifes nicht ausdrücklich aufgeführten Abfallprodukte der Müllerei sind ebenfalls zu denaturieren, sofern deren zollfreie Zulassung beansprucht wird.

6. Die Mitwirkung der Zollämter darf für die Denaturierung in keiner Weise in Anspruch genommen werden; dieselben be-

181 fassen sich lediglich mit der Kontrollierung des bereits denaturierten Mehles.

Die vorstehende Bekanntmachung ersetzt diejenige vom 22. Dezember 1905.

B e r n , den 11. Januar

1906.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Vorladung.

Oberlieutenant ist vom schweizerischen Bundesrate mit Schlußnahtne vom 21. November 1905 in Anwendung von Art. 80 der Militärorganisation, vom 13. November 1874, sowie von Art. 23, 24 und 170 ff. der Militärstrafgerichtsordnuug, vom 28. Juni 1889, behufs Beurteilung der Frage, ob er als Offizier entlassen und in die Klasse der Ersatzpflichtigen versetzt werden soll, dem Disziplinargericht überwiesen worden. Kraft dessen ergeht nun an Oberlieutenant Guldin der Befehl, Samstag den 3. Februar 1906, nachmittags 3 Uhr, im Konferenzsaale des Bundeshauses Ostbau in Bern vor dem Disziplinargericht in Diensttenue zu erscheinen.

B e r n , den S.Januar 1906.

Schweig. Militärdepartemcnt :

Müller.

Vorladung.

ist vorn schweizerischen Bundesrate mit Schlußnahme vom 29. Dezember 1905, in Anwendung von Art. 80 der Militärorganisation vom 13. November 1874, sowie von Art. 23, 24 und 170 ff. der MilitärBundesblatt. 58. Jahrg. Bd. I.

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182 Strafgerichtsordnung vom 28. Juni 1889, behufs Beurteilung der Frage, ob er als Offizier entlassen und in die Klasse der Ersatzpflichtigen versetzt werden soll, dem Disziplinargericht überwiesen worden. Kraft dessen ergeht nun an Hauptmann Clottu der Befehl, Samstag den 3. Februar 1906, nachmittags 3 Uhr, im Konferenzsale des Bundeshauses Ostbau in Bern vor dem Disziplinargericht in Diensttenue zu erscheinen.

B e r n , den S.Januar 1906.

Schweiz. Militär département : Müller.

Verlängerung des gesetzlichen Kurses italienischer Banknoten.

Bezugnehmend auf frühere, in den Jahren 1904 und 1905 im Bundesblatt und im schweizerischen Handelsamtsblatt erschienene Bekanntmachungen, wird hiermit dem Publikum zur Kenntnis gebracht, daß, gemäß einem italienischen Gesetze vom 22. Dezember 1905, der gesetzliche Kurs in Italien der Noten der Emissionsbanken Sanca d'Italia, Banco di Napoli und Banco di Sicilia, der in Art. 10 des mit königlichem Dekret vom 9. Oktober 1900, Nr. 373 genehmigten gemeinsamen Gesetzes über die Emissionsinstitute vorgesehen ist, bis und mit dem 31. Dezember 1906 verlängert wird.

B e r n , den 11. Januar 1906.

Eidg. Finanzdepartement.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1906

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

03

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.01.1906

Date Data Seite

177-182

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10 021 782

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