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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Karl Sommer, Metzger in Bern.

(Vom 17. Mai 1906.)

Tit.

Sommer wurde für das Jahr 1905 mit Fr. 42. 80 Militärpflichtersatz besteuert und, da er den Betrag nicht innert der vom Kreiskommando anberaumten Frist entrichtete, dem Polizeirichter zur Bestrafung wegen schuldhafter Nichtbezahlung überwiesen. Nachdem auf 5. Januar 1906 Tagfahrt zur gerichtlichen Verhandlung angesetzt worden, leistete Sommer die Zahlung am 3. gl. Mts. Er wurde aber gleichwohl der Übertretung des Bundesgesetzes vom 29. März 1901 schuldig erklärt und zu l Tag Gefängnis verurteilt, dagegen nahm der Polizeirichter von Verhängung von Wirtshausverbot Umgang mit Rücksicht auf die erfolgte Zahlung.

Nunmehr stellt der Verurteilte das Gesuch um Erlass der Gefängnisstrafe durch Begnadigung, indem er geltend macht, die Taxation stehe nicht im richtigen Verhältnis mit seinen ökonomischen Verhältnissen, da er keinerlei Vermögen besitze und das Metzgereigewerbe nicht selbst betreibe, sondern nur als Angestellter im Geschäfte seiner Ehefrau arbeite. Auch die letztere sei nicht in der Lage, für ihn einzutreten, sie sei auch ihrerseits bedrängt, was daraus hervorgehe, dass sie nach vorgelegten Urkunden von Staat und Gemeinde wegen nicht bezahlter Steuern rechtlich betrieben werde.

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Die städtische Polizeidirektion und das Regierungsstatthalteramt Bern befürworten das Gesuch des Sommer mit Rücksicht auf dessen ökonomische Verhältnisse.

Die Richtigkeit der von den Militärbehörden vorgenommenen Taxation des Petenten kann im vorliegenden Vorfahren nicht nachgeprüft werden. Dagegen entspricht die Erteilung der nachgesuchten Begnadigung ohnedies der ständigen Praxis der Bundesversammlung, wonach Bestrafung wegen Nichtbezahlung von Militärpfliehtersatz dann nicht eintreten soll, wenn die Steuersumme zwar nach Überweisung des Pflichtigen an den Strafrichter, aber ror Ausfällung des Urteils bezahlt wird.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag:.

Es sei dem Karl Sommer die Strafe von einem Tag Gefängnis zu erlassen.

B e r n , den 17. Mai 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Karl Sommer, Metzger in Bern. (Vom 17. Mai 1906.)

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Jahr

1906

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3

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21

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23.05.1906

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699-700

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