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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes Einnahmen!

der

Zollverwaltung in den Jahren 11905 und 1906.

1906.

1805.

Monate.

Fr.

1906.

Fr.

Januar . . .

Februar . .

3,117,303.04 3,762,637. 03

März April

. . .

. . .

Mai

. . . .

4,930,564. 63 4,747,341. 83 4,977,498. 46

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

.

.

.

.

Mehreinnahme,

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

645,333. 99

--

4,303,850. 87

4,504,138. 76 4,714,727. 97 4,735,679. 76

5,108,843. 77 Oktober . . 5,604,017. 57 November . . 5,770,588. 61 Dezember . . 11,031,159. 94 Total 63,545,715. 21 3,762,637. 03

n -

645,333.99

--

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Schliessung von Zollämtern für die Weineinfuhr.

Unterm 5. dies hat das Finanz- und Zolldepartement in Anwendung von Art. 3 der Vollziehungsverordnung zum Bundesratsbeschluß vom 18. Dezember 1905 betreffend die Weineinfuhr im Bahnverkehr die Schließung nachstehender Zollämter für die Einfuhr von Wein io ganzen Wagenladungen verfügt: Basel S. B. B. Eilgut, Basel B. B Rangierbahnhof, Waldshut, Erzingen, Singen.

Thayngen-Bahnhof, Genève-gare G. V., Meyrin-gare, La Plaine, Satigny.

Die vorstehende Verfugung tritt am 1. März 1906 in Kraft.

B e r n , den 9. Februar 1906.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Anwendung des Zolltarifs. Verzollung der Warensendungen.

Es wird in neuerer Zeit immer mehr zur Gewohnheit, Auskunftsbegehren aller Art über Anwendung des Zolltarifs und der Handelsverträge, sowie Reklamationen wegen Verzollung von Warensendungen und eine Menge anderweitiger Anfragen untergeordneter Bedeutung direkt an die Oberzolldirektion in Bern zu richten, während sechs Zollgebietsdirektionen (Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf) bestehen, welche zunächst berufen sind, Geschäfte der erwähnten Art, soweit es sich nicht um Rekurse an die obere Instanz handelt, zur Erledigung zu bringen.

Da die Oberzolldirektion über die bei ihr anhängig gemachten Reklamationen nicht entscheidet, ohne zuvor den Bericht der Zolldirektion, beziehungsweise des abfertigenden Zollamtes einzuholen und hierfür Zeit benötigt wird, so liegt es übrigens im eigenen Interesse der Warenempfänger, sich zur Vermeidung von Zeitverlust zuerst an die zuständige Zolldirek-

398 tion zu wenden, welche, wenn sie sich nicht kompetent erachtet, von sich aus den Entscheid der Oberbehörde veranlasst.

Indem wir die Zollpflichtigen hierauf aufmerksam machen, fügen wir bei, dass inskünftig Eingaben aller Art, deren Erledigung in die Kompetenz der Zolldirektionen fällt, diesen zur Weiterbehandlung zugewiesen werden.

B e r n , den 19. Februar 1906.

Schweiz. Oberzolldirektion.

An die Offiziere, die sich für die Korpsmanöver 1906 und parallele Knrse mit Pferden aus der Pferderegieanstalt beritten zu machen wünschen.

Diejenigen Offiziere, welche für die diesjährigen Korpsmanöver oder für parallele Kurse, Pferde von der Pferderegieanstalt in Thun zu beziehen gedenken, werden anmit eingeladen, ihre Anmeldungen bis 15. Juli der genannten Anstalt einzureichen, damit diese in die Lage gesetzt wird, den betreffenden Offizieren baldmöglich eine definitive Antwort über Zusage oder Absage geben zu können.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1906

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.02.1906

Date Data Seite

396-398

Page Pagina Ref. No

10 021 819

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