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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erwerbung von Liegenschaften für Zwecke der polytechnischen Schule in Zürich.

(Vom 16. März 1906.)

Tit.

In unserer Botschaft über den Aussonderungsvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton und der Stadt Zürich wird darauf hingewiesen, dass trotz dem Übergang der in Abschnitt I, Art. l, lit. l, a bis d und lit. 2, a bis e, des Vertragsentwurfes aufgeführten Grundstücke und Gebäude an den Bund sich letzterer noch weitere Liegenschaften in der Umgebung des Polytechnikums sichern müsse, um der räumlichen Entwicklung und Ausdehnung der Anstalt für absehbare Zeiten zu genügen. Nachdem die langandauernden Unterhandlungen mit Kanton und Stadt Zürich zu einem vorläufigen Abschluss gelangt waren, glaubten wir denn auch mit der Erwerbung des weiter nötigen Terrains nicht länger zuwarten zu sollen, zumal die Bau- und Spekulationstätigkeit in dem für die vorliegenden Zwecke in Betracht kommenden Quartier infolge der jüngst beschlossenen Tramanlage Weinberg-LeonhardTannenstrasse sicherlich wieder höhere Liegenschaftspreise bringen wird.

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Unsere Baudirektion, in Verbindung mit dem Präsidium ·des Schulrates, hatte sich schon seit längerer Zeit mit der Frage ·des Ankaufes von passenden Liegenschaften umgesehen und war daher in der Lage, unserm Departement des Innern bezügliche Verkaufsofferten vorzulegen, die von letzterm einer allseitigen Prüfung unterzogen worden sind. Wir beantragen Ihnen, gestützt auf das Resultat der eingehenden Untersuchung der Angelegenheit, den Ankauf von drei Liegenschaften, nämlich : 1. Liegenschaft Wirtschaft zum ,,Tivoli" an der Sonneggstrasse in Oberstrass-Zürich.

Diese liegt zwischen dem Maschinenlaboratorium des Polytechnikums und der vom Kanton Zürich zu erwerbenden alten Bierbrauerei Seiler. Die gegenwärtigen Eigentümer, Herren Seiler und Pfanner, haben die Besitzung vor einigen Jahren zu Spekulationszwecken (Abbruch des Gebäudes und Erstellung eines Neubaues) zum Preise von Fr. 155,000 angekauft. Der jährliche Erlös an Mietzinsen beträgt gegenwärtig Fr. 5240, so dass dieser nicht einmal den Kapitalzins deckt. Die verhältnismässig hohen Kosten des Unterhaltes des alten, baufälligen Gebäudes und die Steuern führten eine erhebliche Verteuerung der Besitzung herbei, so dass die Eigentümer mit dem Verkaufspreis anfänglich nicht unter Fr. 200,000 gehen wollten. Später Hessen sie sich zu einer Verkaufsofferte von Fr. 180,000 mit Inbegriff des Wirtschaftspatentes herbei. Nutz- und Schadensanfang sind auf 1. Juli 1906 festgesetzt.

Wir haben die Liegenschaft durch zwei Sachverständige auf deren Verkchrswert schätzen lassen. Sie ist gewertet worden auf : Bauplatz 1221,4 m2 à Fr. 70 . . · . . . . Fr. 85,498 Gebäude ,, 50,000 Zusammen

Fr. 135,498

Die Assekuranzschatzung beträgt Fr. 63,000.

Wenn das Gebäude zu Schulzwecken verwendet werden soll, so sind grössere Umbauarbeiten vorzunehmen ; es wäre dessen Abbruch und der nachherigen Erstellung eines Neubaues der Vorzug zu gehen.

884 2. Bauterrain neben dem polygraphischen Institut an der Clausiusstrasse.

Auch dieser Bauplatz ist für die bauliche Entwicklung desPolytechnikums von ganz besonderm Wert. Der mit dem polygraphischen Institut unter Ratifikationsvorbehalt der kompetenten Behörden abgeschlossene Kaufvertrag setzt für die Landparzelle, Kataster Nr. 262, mit 1519,8 m2 Flächeninhalt, den Kaufpreis auf rund Fr. 100,000 mit Kaufsantritt auf 1. April 1906 fest.

Unsere Experten haben den Wert des Grundstückes auf Fr. 65 per m2, zusammen auf Fr. 98,787 geschätzt.

3. Immlersche Liegenschaft an der Clausiusstrasse.

Diese Liegenschaft, für die der Kaufpreis mit dem Besitzer, Herrn Etuisfabrikant Immler, auf Fr. 120,000 vereinbart worden ist, stösst mit der Südseite an das vorerwähnte Bauterrain des polygraphischen Instituts. Auf dem 778,1 m2" haltenden Terrain steht ein gut gebautes Wohnhaus mit angebautem Werkstattgebäude. Die Schätzung beträgt : Bauplatz 778n m2 à Fr. 50 Fr. 38,905Wohngebäude ,, 50,200 Werkstattgebäude ,, 31,750 Zusammen

Fr. 120,855

Beide Gebäude eignen sich zur Unterbringung von gegenwärtig vorübergehend im Chemiegebäude installierten Annexanstalten oder es könnte ein Teil der Räume passende Verwendung als Bureaux und Werkstätte unserer Bauinspektion in Zürich finden, da diese Verwaltung ihre jetzigen Lokale, die zur Vergrösserung des Maschinenlaboratoriums dienen sollen, in nächster Zeit verlassen muss. Der Antritt in Nutzen und Schaden hat auf 1. April 1906 zu erfolgen.

Eine Zusammenstellung über die Kaufsummen der zu erwerbenden Liegenschaften ergibt: 1. Liegenschaft Wirtschaft zum ,,Tivoli" an der Sonneggstrasse Fr. 180,000' 2. Bauterrain neben dem polygraphischen Institut an der Clausiusstrasse ,, 100,000 Übertrag

Fr. 280,000-

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Übertrag 3. Immlersche Liegenschaft an der Clausiusstrasse 4. Hälfte der Handänderungs- und Fertigungsgebiihren, zusammen zirka

Fr. 280,000 ,, 120,000 ,,

1,500

Total Fr. 401,500 Indem wir im übrigen auf die bezüglichen Akten und Pläne verweisen, möchten wir noch speziell die Dringlichkeit der Behandlung des vorliegenden Geschäftes betonen, da in zwei der unter Ratifikations vorbehalt durch die kompetenten -, Behörden abgeschlossenen Kaufverträge der Antritt des Kaufsobjektes schon auf 1. April nächsthin festgesetzt werden musste.

Wir beehren uns, Tit., Ihnen die Annahme des nachstehenden Beschlussesentwurfes zu beantragen und benutzen gleichzeitig den Anlass, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 16. März 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Ankauf von Liegenschaften fUr Zwecke der polytechnischen Schule in Zürich.

" Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 16. März 1906, beschli esst: Art. 1. Für die Erwerbung der drei nachgenannten, in der Gemeinde Oberstrass-Zürich gelegenen Liegenschaften : a. Wirtschaft zum ,,Tivoli" an der Sonneggstrasse, Katasternummer 265, Besitzer die Herren G. Seiler und C. Pfanner in Zürich ; b. Grundstück Katasternummer 262 an der Clausiusstrasse, Besitzer das polygraphische Institut in Zürich, und c. Gebäude mit Umschwung an der Clausiusstrasse, Katasternummer 258, Besitzer Herr W. Immler in Zürich, wird ein Kredit von Fr. 401,500 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erwerbung von Liegenschaften für Zwecke der polytechnischen Schule in Zürich. (Vom 16. März 1906.)

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21.03.1906

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