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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend Massnahmen gegen die antimilitaristische Propaganda.

(Vom 20. Februar 1906.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Durch die zunehmende antimilitaristische Propaganda sahen wir uns veranlagst, den beiliegenden Beschluss zu fassen. Gegen die anarchistische Propaganda von Ausländern glaubten wir keine neuen Massnahmen treffen zu müssen ; wir begnügen uns damit, Ihnen den Bundesratsbeschluss vom 23. September 1898 betreffend Massnahmen gegen die Anarchisten (Bundesbl. 1898, IV, 443) in Erinnerung zu rufen, der heute noch in Kraft steht.

Das im gegenwärtigen Beschluss aufgestellte Verbot richtet sich speziell gegen die antimilitaristische Propaganda von Ausländern. Wie es im Beschlüsse gesagt ist, soll unter antimilitaristischer Propaganda die Aufforderung zur Missachtung der verfassungsmässigen Wehrpflicht und ebenso die Aufforderung zur Verweigerung des schuldigen militärischen Gehorsams verstanden sein, nicht aber die bloss theoretische Diskussion über die Abschaffung des Militärs auf dem ordnungsgemässen Wege der Verfassungs- oder Gesetzesrevision.

Wir ersuchen Sie, dem Bundesanwalte sofort Bericht zu erstatten, wenn Ausländer antimilitaristische Propaganda durch Vorträge, Publikationen u. dgl. betreiben oder wenn es zu Ihrer Kenntnis gelangt, dass sie zu diesem Zwecke vom Auslande in die Schweiz kommen.

Wir benutzen auch diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 20. Februar 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend Massnahmen gegen die antimilitaristische Propaganda. (Vom 20. Februar 1906.)

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Jahr

1906

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.02.1906

Date Data Seite

388-388

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