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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton St. Gallen für die Korrektion des Littenbaches und des Aechelibaches in den Gemeinden Au und Berneck.

(Vom 17. Juli 1906.)

Tit.

Mit Schreiben vom 17. November 1905 hat die Regierungdes Kantons St. Gallen das Projekt betreffend Korrektion des Littenbaches und Aechelibaches in den Gemeinden Au und ßerneck eingesandt mit dem Gesuch um Gewährung einer entsprechenden Bundessubvention.

Die Regierung bemerkt hierzu, sie verweise, was die nähern Details, namentlich in technischer Hinsicht, anbetreffe, auf die Beilagen, welche hierüber alle wünschbaren Aufschlüsse erteilen dürften.

Wie aus diesen Beilagen zu entnehmen sei, wären in das Korrektionsprojekt wenigstens zum Teil auch die Seitenbäche des Littenbaches einbezogen. Hinsichtlich des Ächelibaches habe das ursprüngliche Projekt vom August 1904 vor kurzem eine nicht unbedeutende Modifikation erfahren, wie ebenfalls aus den Beilagen ersichtlich sei. Trotz dieser Modifikation sei an dem ursprünglichen Kostenvoranschlage von Fr. 600,000 festgehalten worden.

Dass die Ausführung dieses Korrektionsprojektes eine dringende Notwendigkeit sei, werde in dem beigelegten Berichte ausführlich und überzeugend dargetan. An dieser Stelle erlaube sienoch speziell darauf aufmerksam zu machen, dass auch wieder im Herbste 1905 eines Tages (21. September) das ganze Dorf Au unter Wasser gestanden sei. Bevor nicht durch eine gründliche

281 Korrektion der fraglichen Gewässer diesen Übelständen abgeholfen sei, müsse jeweils bei heftigem Regenwetter in Au stetsfort eine Überschwemmung des betreffenden Gebietes befürchtet werden.

Die Dringlichkeit der projektierten Korrektion sei um so augenscheinlicher, als vor Ausführung derselben die Vorteile des Rheintaler Binnenkanales, dessen Vollendung unmittelbar bevorsteher für diese Gegend völlig illusorisch wären.

An die hohen Kosten des Projektes im Voranschlage von Fr. 600,000 könne nur ein verhältnismässig kleines Gebiet beitragspflichtig erklärt werden. Da diese beteiligte Gegend ohnehin durch den Perimeter für die Rheinkorrektion und den Rheintaler Binnenkanal schon stark belastet sei, so bedürfe es wohl keiner weiteren Ausführungen, dass das Werk nur bei ganz erheblicher Mitwirkung von Bund und Kanton durchgeführt werden könne.

Sie erlaube sich deshalb, mit dem Gesuche um eine diesen Umständen gebührend Rechnung tragende Bundessubvention an den Bundesrat zu gelangen.

Mit Rücksicht auf die grosse Dringlichkeit des Werkes bittet die Regierung um beförderliche Erledigung dieses Gesuches, damit alsdann so bald als möglich mit der Ausführung begonnen werden könne.

Beizufügen ist noch, dass am '19./2l. Mai dieses Jahres (1906) wieder das ganze Dorf Au unter Waser gestanden ist und dass der Schaden, infolge des Eindringens des Wassers in die Häuser, sowie durch die Verkehrsstörungen, ganz beträchtlich war.

Um nun die Wiederkehr solcher Überschwemmungen zu verhindern, ist eine durchgreifende Korrektion des Hauptbaches, dea Littenbaches, sowie anderer Nebenbäche, unter anderm des Acheli, notwendig.

Der Littenbach entspringt in der Nähe von Oberegg, im Kanton Appenzell I.-Rh., und trägt dort den Namen Fallbach.

Bei Oberegg selbst ist eine Verbauung, sowie eine Entwässerung durch den Kanton Appenzell I.-Rh. im Betrage von Fr. 24,000 in den Jahren 1901/1903 ausgeführt worden.

Von Oberegg bis in die Nähe von Berneck ist der Bach tief eingeschnitten und fliesst auf grösseren Strecken auf Felsen. Von dieser letztern Ortschaft bis zu seiner Einmündung in den Rheintaler Binnenkanal ist er in früheren Zeiten schon eingedämmt worden und wird, wie es in einer bevölkerten Gegend nicht anders sein kann, durch eine grosse Anzahl von Strassen und Wegen durchquert.

Das Einzugsgebiet des Littenbachs mit dem Acheli beträgt 19 km2.

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Der Geschiebstransport ist sehr gering.

Die Ursache der erwähnten Überschwemmungen liegt in der ungenügenden Grosse des Durchflussprofils bei der Eisenbahnbrücke, wodurch das Wasser im Littenbach und Ächeli zurückgestaut wird, sowie überhaupt in einer zu kleinen Dimensionierung des Querprofils dieser Bäche.

Das Projekt besteht in dem Umbau der Eisenbahnbrücke, welche tiefer fundamentiert wird, in einer allgemeinen Tieferlegung der Bachsohle und in der Erstellung eines Durchflussprofils, das für eine Wassermenge von l m 8 par km 2 berechnet ist.

Dann soll das Ächeli direkt in den Rheintaler Binnenkanal beim Spieglern geleitet, wodurch die Wassermenge im Littenbach vermindert und die Gefälls- und AbflussVerhältnisse im Ächeli selbst bedeutend günstiger ausfallen werden.

Endlich werden die Seitenbäche des Littenbaches, wie der Kühbach, der Klumpenbach und der Küblerbach in der Ebene ebenfalls korrigiert.

Das angenommene Querprofil für den Littenbach ist ein Trapez mit einer Sohlenbreite von 3 bis 4 m. und Böschungen von Vi bis zu l Va, je nachdem die Korrektionsstrecke sich in der Nähe von Häusern oder im freien Felde befindet. In der obera Strecke mit dem grösseren Gefalle 12°/oo ist eine Sohlpflästerung, und auf der ganzen Korrektionslänge ein Böschungspflaster vorgesehen. Da die Sondierungen ein Untergrund aus Laufletten oder Lehm ergeben haben, werden ausserdem die Böschungen gegen Unterspülung durch eine Spundwand und die Sohle selbst mittelst einer Kiessehicht gegen Erosionen gesichert.

Wie bei ändern Korrektionen im Flachlande, sind auch Parallelwege vorgesehen. Dieselben dienen zur rationellen Bewirtschaftung des längs des Kanals gelegenen Bodens im obern Teile und zur Freihaltung der Zugänge im untern, und sollen auch später die ungehinderte Vornahme von Reparaturen ermöglichen.

Als Kunstbauten sind hauptsächlich die Brücken zu erwähnen.

Man zählt eine Eisenbahnbrücke, fünf Strassenbrücken und vier Stege, also im ganzen zehn Brücken.

Erfahrungsgemäss empfiehlt es sich, während des Baues der Brücke die Bahn zu verlegen ; auf diese Weise sind keine besonderen Massnahmen zu treffen, und es kann billiger gearbeitet werden.

Sämtliche Brücken sind, mit Ausnahme derjenigen über die Staatsstrasse Berneck-Au, welche in Beton projektiert ist, in Eisen vorgesehen. Wo es aber ohne Mehrkosten gegenüber dem

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Voranschlag und ohne Verengung des Durchflussprofiles möglich sein wird, wird beabsichtigt, mit Rücksicht auf grössere Dauerhaftigkeit, statt der eisernen Brücken, gewölbte oder solche aus armiertem Beton auszuführen.

Endlich soll noch am oberen Ende der Korrektion ein Kiesfang erstellt werden, der das ankommende Geschiebe zurückhält.

Als Seitenbach des Littenbaches ist hauptsächlich das Ächeli zu erwähnen. Der Lauf desselben zieht sich gegenwärtig von Herbrugg bis zu seiner Einmündung in den Littenbach, bei Au.

Nach vorliegendem Projekt soll das Ächeli nicht mehr in den Littenbach, sondern direkt in den Rheintaler Binnankanal, bei Spieglern einmünden.

Durch diese Verkürzung des Laufes ist es möglich, das Gefalle von 0,e °/oo auf 0,s °/oo zu erhöhen und die Sohle tiefer zu legen, was für die Entsumpfung des anliegenden Landes von grossem Vorteile sein wird.

Es war auch früher beabsichtigt den Lauf dieses Ächeli geradliniger zu gestalten, aber aus dem Talquerprofil hat sich ergeben, dass die jetzige Richtung doch beibehalten werden muss, da dieselbe den tiefsten Punkten der Ebene folgt. Einzig deigrosse Bogen im ,,Blattacker" wird durch eine Gerade ersetzt.

Als Kunstbauten sind auch hier nur Brücken zu verzeichnen, und zwar die Eisenbahnbrücke, die Staatsstrassenbrücke BalgachRorschach und eine für den Feldweg Berneck-Dornach. Sämtliche Brücken sind aus Eisen vorgesehen.

Endlich sind für die schon erwähnten Zuflüsse des Littenbachs, sowie für den Mühlebach, und den Hinterburgbach, der in das Ächeli einmündet, kleine Korrektionsarbeiten projektiert, welche infolge der Vertiefung des Hauptbaches notwendig werden.

Die Kosten verteilen sich nun wie folgt auf die verschiedenen Objekte : Littenbach Fr. 382,000 Küblerbach ,, 1,400 Klumpenbach . . . . ,, 1,300 Kühbach ,, 13,100 Ächeli , 108,000 Hinterburgbach . . . ,, 28,000 Total Baukosten Fr. 533,800 Unvorhergesehenes ,, 35,200 Bauleitung zirka 6 °/o der Bausumme . ,, 31,000 Total der Auer Gewässerkorrektion Fr. 600,000

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Das eidg. Oberbauinspektorat ist mit dem vorliegenden Projekt einverstanden, behält sich aber vor die in anderen Korrektionsarbeiten gemachten Erfahrungen zu verwerten und wenn nötig dementsprechende Anordnungen zu treffen.

Bezüglich des Beitragsverhältnisses der zu bewilligenden Subvention, sind wir der Ansicht es sei diese trotz der geringen Ausdehnung des Perimeters im Maximum nur auf 40°/o festzusetzen, indem die Korrektion die Gegend nicht allein gegen Überschwemmungen schützen soll, sondern auch durch die Tieferlegung der Bäche die Entsumpfung eines grossen Areals ermöglicht und dieses einer einträglicheren Kultur zugänglich machen wird; anderseits glauben wir, dass die finanzielle Lage der beteiligten Gemeinden nicht so gedrückt sei, dass sie die Korrektion mit dem vorgeschlagenen Bundes bei trag von 40°/o nicht ausführen könnten, da, wie gesagt, das Unternehmen eine direkte Verbesserung der Grundstücke zur Folge haben wird.

Für die Ausführung der Arbeiten wären 4 Jahre in Aussicht zu nehmen, so dass der Jahresbeitrag ein Viertel der Gesamtsubvention von Fr. 240,000, d. h. Fr. 60,000 betragen würde.

Was allfällige forstliche Massnahmen im Gebiete der hier in Frage stehenden Bäche anbelangt, so wird sich unser Oberforstinspektorat mit den zuständigen Behörden des Kantons 3t. Gallen ins Benehmen setzen, um die nötigen Vorkehren zu treffen.

Somit erlauben wir uns, den hohen eidgenössischen Räten den nachstehenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 17. Juli 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesfoeschluss betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton St. Gallen für die Korrektion des Littenbaches und des Aechelibaches in den Gemeinden Au und Berneck.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht eines Schreibens der Regierung von St. Gallen vom 17. November 1905 ; einer Botschaft des Bundesrates vom 17. Juli 1906; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschliesst: Art. 1. Dem Kanton St. Gallen wird ein Bundesbeitrag für die Korrektion des Littenbaches und des Äohelibaches in den Gemeinden Au und Berneck zugesichert. Dieser Beitrag wird zu 40 °/o der wirklichen Kosten festgesetzt, bis zum Maximum von Fr. 240,000, als 40 °/o der Voranschlagssumme von Fr. 600,000.

Art. 2. Für die Ausführung dieser Arbeiten werden 4 Jahre eingeräumt, von dem Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art. 8) angerechnet.

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Art. 3. Das Ausführungsprojekt und der definitive Kostenvoransehlag bedürfen der Genehmigung des Bundesrates.

Art. 4. Die Ausbezahlung dieser Subvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäss von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Departement des Innern verifizierten Eostenausweisen, das jährliche Maximum beträgt Fr. 60,000 und die Auszahlung desselben findet erstmals im Jahre 1907 statt.

Art. 5. Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich Expropriation und die unmittelbare Bauaufsicht, dann die Kosten der Anfertigung des Ausführungsprojektes und des speziellen Kostenvoranschlages, ferner die Kosten der Aufnahme des Perimeters. Dagegen sind nicht in Anschlag z« bringen irgendwelche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe) auch nicht die Kosten der Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 6. Dem eidg. Departement des Innern sind jährliche Bauprogramme zur Genehmigung einzureichen.

Art. 7. Der Bundesrat lässt die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke dem Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hilfeleistung zukommen lassen.

Art. 8. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem von Seiten des Kantons St. Gallen die Ausführung dieser Arbeiten gesichert sein wird.

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Für die Vorlegung der bezüglichen Ausweise wird der Regierung eine Frist von einem Jahr, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, gesetzt.

Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 9. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidg. Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton St. Gallen zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 10. Im Gebiete des Littenbaches und desÄchelibacbes sind die Aufforstungsarbeiten, welche zur Ergänzung der Wirkung der Korrektion nötig erscheinen, gemäss einem vom Kanton St. Gallen mit dem eidg. Departement des Innern (Oberforstinspektorat) zu vereinbarenden Projekte, gegen Bewilligung einer besondern Subvention hierfür, auszuführen.

Art. 11. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 12. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung des selben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton St. Gallen für die Korrektion des Littenbaches und des Aechelibaches in den Gemeinden Au und Berneck. (Vom 17. Juli 1906.)

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18.07.1906

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