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Kreisschreiben des

Bundesrates au die bei der internationalen Konferenz für Arbeiterschutz in Bern vertretenen Staaten, nämlich: Deutschland, Österreich, Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Schweden.

(Vom 23. Oktober 1906.)

Die internationale diplomatische Konferenz, die vom 17. bis 26. September dieses Jahres in Bern stattgefunden hat, ist zu folgenden Ergebnissen gelangt: a. Abschluss der Convention internationale sur l'interdiction du travail de nuit des femmes employées dans l'industrie, seitens der Staaten Deutschland, Österreich, Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Schweiz; b. Abschluss der Convention internationale sur l'interdiction de l'emploi du phosphore blanc (jaune") dans l'industrie des allumettes, seitens der Staaten Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweiz.

Wir geben unserer hohen Befriedigung über das Zustandekommen dieser Verträge Ausdruck, sowie der zuversichtlichen Erwartung, dass sie sowohl einen unmittelbaren, glücklichen Fortsehritt, als auch eine fernere Entwicklung in Sachen des Arbeiterschutzes auf internationalem Wege inaugurieren werden.

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Dem von der Konferenz geäusserten Wunsche entsprechend, beehren wir uns, den Regierungen der oben in lit. a und ö bezeichneten Staaten beglaubigte Doppel der jeweiligen Staatsverträge mitfolgend zuzustellen. Nach dem Wortlaut der letztem werden die Originale im schweizerischen Bundesarchiv verwahrt.

Wir fügen eine Anzahl Exemplare der Verträge, sowie des Bandes ,,Actes de la Conférence diplomatique" bei *).

Nach Massgabe der Vertragsbestimmungen bitten wir, darauf Bedacht nehmen zu wollen, dass uns die Urkunden über die erfolgte Ratifikation des Vertrages, beziehungsweise der Verträge, spätestens bis zum 31. Dezember 1908 übermittelt werden.

Ferner möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf den seitens der Delegierten von zehn Staaten zu Protokoll gegebenen Wunsch (Seite 147 und 148 der ,,Actes14}, betreffend eine internationale Kommission, hinlenken, und an die Regierungen derjenigen Staaten, die an der Konferenz dem Wunsche nicht beigetreten sind, hiermit das Gesuch richten, dessen Inhalt in Erwägung ziehen und uns von ihren Absichten in bezug auf diesen Inhalt möglichst bald unterrichten zu wollen.

Das gegenvr artige Sehreiben richten wir an die Regierungen sämtlicher Staaten, die an der diplomatischen Konferenz vertreten waren. Was den anzustrebenden Beitritt anderer Staaten betrifft, so scheint es uns, dass zunächst die Ratifikation seitens der jetzt beteiligten abzuwarten sei.

B e r n , den 23. Oktober 1906.

Im Kamen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

*) Der heutigen Nummer des Bundesblattes beigelegt.

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Kreisschreiben des Bundesrates an die bei der internationalen Konferenz für Arbeiterschutz in Bern vertretenen Staaten, nämlich: Deutschland, Österreich, Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande...

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Foglio federale

Jahr

1906

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.11.1906

Date Data Seite

175-176

Page Pagina Ref. No

10 022 146

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