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Schweizerisches Bundesblatt

58. Jahrgang. IV.

Nr. 36.

5. September 1906.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen schuldhafter Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Rudolf Oswald,' Schlosser in Thun.

(Vom 3. September 1906.)

Tit.

Das Richteramt Thun bestrafte durch Urteil vom 13. Juni 1906 den Petenten wegen Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes pro 1905 mit einem Tag Gefängnis und 6 Monaten Wirtshausverbot. Die Gefängnisstrafe hat Oswald abgesessen, dagegen -ersucht er um Erlass der Nebenstrafe durch Begnadigung, nachdem er am 9. Juli die Steuer im Betrage von Fr. 13. 40 an den Sektionschef bezahlt hat. Zur Begründung bringt er vor: Er sei genötigt, an Sonntagen Wirtschaften zu besuchen, um durch Musizieren sich einen Nebenverdienst zu erwerben und seinen Pflichten als Familienvater und als Bürger nachzukommen. Durch das Wirtshausverbot werde er in der Ausübung dieser Tätigkeit und damit in seinem Verdienst schwer geschädigt.

Das Regierungsstatthalteramt Thun und das Kreiskommando Brienzwyler halten dafür, dass das Begnadigungsgesuch des Oswald abgewiesen werden sollte, weil er bei gutem Willen wohl imstande gewesen wäre, die Militärtaxe rechtzeitig zu bezahlen und weil das Musizieren in den Wirtschaften ihn nur zu unnötigen Ausgaben verleite.

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Nach einem Berichte des Gerichtspräsidenten von Thun wurde Oswald bereits zweimal wegen Übertretung des im Urteil vom 13. Juni ausgesprochenen Wirtshausverbotes bestraft und zwar mit Rücksicht darauf, dass er Montag den 2., Sonntag den 8. und Samstag den 28. Juli ohne Erlaubnis Wirtschaften besuchte. Durch diese Tatsachen wird die Behauptung, dass er nur an Sonntagen einem Nebenverdienste nachgehe, als unwahr erwiesen und finden die von den Ortsbehörden für die Abweisung des Gesuches vorgebrachten Gründe eine sichere Bestätigung.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n t r a g:

Es sei das von Rudolf Oswald gestellte Begnadigungsgesuck abzuweisen.

B e r n , den 3. September 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

L. Forrer.

Der I. Vizekanzler: Schatzmann.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen schuldhafter Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Rudolf Oswald, Schlosser in Thun. (Vom 3. September 1906.)

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Jahr

1906

Année Anno Band

4

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36

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05.09.1906

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489-490

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10 022 068

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