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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der elektrischen Strassenbahn A l t s t ä t t e n - B e r n e c k stellt das Gesuch um Bewilligung der Verpfändung der nachstehend genannten Anlagen zur Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von Fr. 5 0 0 , 0 0 0 , welches verwendet werden soll zur Ablösung bestehender Schuldverpflichtungen, zur Deckung von Baukosten für die Sekundärnetze, zur Vergrösserung der Zentralen und zu verschiedenen Anschaffungen und Bauten.

Das Pfandrecht soll umfassen : im I. R a n g : die Transformatorenstationen in Altstätten und die Reservekraftanlage mit Schaltstation neben der Liegenschaft im Schöntal ; im II. R a n g : die elektrische Strassenbahn vom Bahnhof Altstätten bis zum Rathaus in Berneck mit einer Baulänge von 11,348 km- samt der ] Liegenschaf t im Schöntal, nebst Zubehörden und Betriebsmaterial im Sinne des Artikels 9 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, ; vom 24. Juni 1874.

Da die Bahn in ihrer ganzen Länge auf der öffentlichen Strasse angelegt ist, so ergreift das Pfandrecht ausser den Oberbaueinrichtungen und den Leitungsanlagen lediglich das Recht zur Benutzung der Strasse nach Massgabe der kantonalen Konzession..

Gemäss gesetzlicher Vorschrift wird das Verpfändungsbegehren hiermit öffentlich bekannt gemacht und eine mit dem 1. M a i 1906 ablaufende Frist angesetzt, binnen welcher allfällige Einsprachen dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

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. B e r n , den 12. April 1906.

Im Auftrage des Bundesrates : Bundeskanzlei.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1906

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.04.1906

Date Data Seite

61-61

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10 021 921

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