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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1906 (III. Serie).

(Vom 3. Dezember 1906.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (III. Serie) zu unterbreiten:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

B. Ständerat

Fr. 16,000

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen Fr. 16,000 Es haben auch dieses Jahr sehr zahlreiche Kommissionssitzungen stattgefunden, unter anderm drei längere Sitzungen der Kommission für das schweizerische Zivilgesetzbuch; infolgedessen muss der Budgetkredit um obige Summe erhöht werden.

'72 D. Bundeskanzlei

Fr. 37,000

1. Personal

Fr. 1000

Ä. Materialverwalter und Rechnungsführer . . .

Fr. 1000

Die für den Materialverwalter pro 1905 beantragte Gratifikation von Fr. 700 wurde von den eidgenössischen Räten anlässlich der Beratung der III. Serie der Nachtragskredite bewilligt. Dabei äusserte die Finanzkommission des Nationalrates den Wunsch, dass dieselbe pro 1906 auf Fr. 1000 erhöht werden möchte. Es werden daher Fr. 1000 in Vorschlag gebracht.

2. Material

Fr. 36,000

a. Druckkosten und Lithographien

Fr. 25,000

ö. Buchbinderrechnungen d. Schreibmaterial

3,000

fl

,,

8,000

Fr. 36,000 Ad a. Im Vergleich zu den Ausgaben im letzten Quartal des vorigen Jahres erweist sich der für das letzte Quartal dieses Jahres noch verfügbare Restbetrag als ungenügend. Von den budgetierten Fr. 155,000 wurden in den Monaten Januar bis September rund Fr. 135,000 ausgegeben; es bleiben somit nur noch Fr. 20,000 für Oktober bis Dezember, anstatt zirka Fr. 45,000.

Die Differenz beträgt Fr. 25,000, um deren Bewilligung hiermit nachgesucht wird.

Ad b. Gleiche Bemerkung wie ad a. Um auszukommen bedürfen wir noch eines Betrages von Fr. 3000.

Ad d. Die Materialverwaltung war genötigt, diverse Waren auf Lager zu legen, deren sie infolge der Zentralisation bedurfte, um andere Verwalturigsàbteîlungen, insbesondere das hydrometrische Bureau, prompt und billig bedienen zu können. Dieser Nachkredit involviert übrigens keine eigentliche Mehrausgabe, da derselbe im Lagerbestand seinen Gegenwert findet und Ende Jahres als Inventarwertvermehrung aufgeführt werden wird.

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E. Bundesgericht

Fr. 22,800

!. Gerichtshof

Fr. 12,000

a. Gehalte von 19 Gerichtsmitgliedern und Zulage an den Präsidenten Fr. 12,000 Der Nachtragskredit ist bestimmt, der Familie des verstorbenen Bundesrichter Attenhofer den üblichen Nachgenuss einer Jahresbesoldung auszurichten.

l!. GerichtskanzSei

Fr. 300

c. Kanzleipersonal: 2. Provisorische Aushülfe und Extraarbeiten . . Fr. 300 Diese Mehrausgabe rührt her aus einem Provisorium, das zum Ersatz eines auf 1. Juni dieses Jahres demissionierenden Kanzlisten auf einige Zeit geschaffen wurde. Dieselbe wird aber kompensiert sein durch eine entsprechende Ersparnis auf dem Posten II, c, 1.

11!. Allgemeine Ausgaben

Fr. 10,500

a. Bureau und Kanzleibedürfnisse Fr. 2,600 1. Schreib- und Bureaumaterialien Fr. 800 Mit Fr. 8000 ist der Posten, wie in der Budgetbegründung pro 1907 hervorgehoben und des nähern auseinandergesetzt ist, etwas knapp bemessen. Der Kredit ist schon auf Ende Oktober beinahe vergriffen. Bis Ende des Jahres sind jedenfalls noch Fr. 800 nötig.

2. Druck- und Buchbinderkosten . Fr. 1000 Gleiche Bemerkung wie oben. Es fallen auf diesen Posten sämtliche Druck- (mit Ausnahme derjenigen des Postens III, / 2) und Buchbinderkosten. Dieses Jahr sind noch verschiedene Kosten durch eine Revision im Archiv entstanden. Der Kredit ist schon bis Anfang Oktober um zirka Fr. 120 überschritten.

3. Porti und Verschiedenes . . . Fr. 800 Für die laufenden Bedürfnisse wären die Fr. 2000 Kredit ungefähr ausreichend gewesen. Allein auch dieses Jahr sind ausserordentliche Auslagen, verursacht durch den Tod des Herrn

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Bundesrichter Attenhofer, hinzugekommen. Der gestellte Nachtragskredit entspricht eben ungefähr dem Betrag dieser ausserordentlichen Auslagen.

d. Auslagen für das Gebäude 1. Instandhaltung, Putzmaterial .

Fr. 300 .

.

Fr. 300

Von den Fr. 1200 Kredit sind bis Oktober Fr. 1177 verbraucht. Bis Ende des Jahres ist also noch eine kleine Summe erforderlich, etwa in der angegebenen Höhe von Fr. 300.

e. Reiseauslagen der Richter und Kanzleibeamten

Fr. 6000

Es muss auch dieses Jahr um eine Erhöhung dieses Kredites nachgesucht werden. Die erhöhte Zahl der Augenscheine und der Rechtstage in allen möglichen Gegenden der Schweiz steht mit der stets zunehmenden Tätigkeit des Bundesgerichts in Verbindung und ist, namentlich was die Expropriationen anbelangt, eine Folge des überall zu Tage tretenden Baues neuer Bahnen. Bis Ende Oktober sind bereits zirka Fr. 15,000 verbraucht, also schon Fr. 2000 über den Kredit. Es stehen nun noch mehrere Rechtstage und Augenscheine in entfernten Gegenden bevor. Zudem werden auch Reiseauslagen entstehen (für die Strafkammer) anlässlich der strafgerichtlichen Verhandlungen in Zürich für den Strafprozess Blazek und Konsorten.

Zur Deckung der Kreditüberschreitung werden insgesamt Fr. 6000 sehr wahrscheinlich nötig sein.

/. Publikation der bundesgerichtlichen Entscheide : 2. Herausgabe, Druck und Vertrieb des Jahrganges 1905 Fr. 1000 Die bezüglichen Ausgaben belaufen sich genau auf Fr. 4991. 30.

Die Mehrausgabe von Fr. 991. 30 hängt mit dem etwas grösseren Umfang der Bände dieses Jahrganges zusammen.

g. Honorierung der Anwälte und sonstige Auslagen in Armenrechtsprozessen Fr. 600 In den letztern Jahren ist eine Zunahme solcher Armenrechtsprozesse wahrnehmbar, und zwar trotzdem das Bundesgericht jeden einzelnen Fall prüft und bei von vorneherein aussichtslosen Prozessen das Armenrecht verweigert. Durch diese

75 Vermehrung der Armenrechtsprozesse ist schon bis Ende Oktober eine Mehrausgabe von zirka Fr. 200 über den Kredit hinaus entstanden. Die weitern Auslagen bis Ende des Jahres veranschlagen wir auf zirka Fr. 400, respektive beides zusammen auf Fr. 600.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Poütisclies Departement.

I. Politische Abteilung

Fr. 90,434

17. Besoldung des Kanzleipersonals der Gesandtschaften: a. in Paris Fr. 334 Diese Mehrkosten rühren daher, dass der Gesandtschaftssekretär in Buenos-Aires nach Paris mit einer höhern Besoldung als die seines Vorgängers versetzt worden ist.

18. Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften . " . . . '

F r . 8000

Der hierfür- im Budget vorgesehene Kredit beträgt Fr. 4000, während die Versetzung von zwei Gesandtschaftssekretären, zwei Attachés und eines Kanzlisten Kosten im Betrage von Fr. 7368. 91 verursacht hat. Es kommen noch ausstehende Rechnungen im mutmasslichen Betrage von Fr. 4600 hinzu, so dass wir eines Nachtragskredites von Fr. 8000 bedürfen.

20. Porti, Telegramme, Bureaubedürfnisse und dergleichen für die Gesandtschaften und Konsulate . . . Fr. 12,000 Die bisherigen Ausgaben betragen Fr. 29,749 (inklusive Fr. 5761 für die Gesandtschaft in St. Petersburg). Ausstehend

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sind noch die Rechnungen der Gesandtschaften pro IV. Quartal, darunter die Rechnung der Gesandtschaft in Tokio für das ganze II. Semester. Der mutmassliche Mehrbedarf beträgt Fr. 12,000, 23. Repräsentationskosten

Fr. 68,000

Die bisherigen Ausgaben belaufen sich auf Fr. 126,073 (Simplonfeier Fr. 63,677 ; Genferkouferenz Fr. 35,852 ; Arbeiterschutzkonferenz Fr. 9583) und überschreiten den bewilligten Kredit um Fr. 66,073. Es werden bis zum Jahresschlüsse weitere Auslagen im ungefähren Betrage von Fr. 1927 hinzukommen, so dass zur Deckung des Ausgabenüberschusses ein Nachtragskredit in der angegebenen Höhe notwendig ist.

25. Bureaukosten

Fr. 2100

b. ßuchbinderrechnungen d. Porti, Telegramme und Telephon

.

.

.

Fr.

100

,,

2000

Der bisherige Kredit ist bereits wegen der ausserordentlichen Auslagen, welche die Telegramme an überseeische zur Genferkonferenz eingeladene Staaten verursacht haben, um rund Fr. 1100 überschritten. Die Mehrauslagen werden voraussichtlich bis zum Jahresschluss auf etwa Fr. 2000 anwachsen.

II. Aaswaaderirasswesen 2. Bureau- und Reisekosten, Verschiedenes

Fr. 500 .

.

.

Fr. 500

Im Jahre 1893 hat das Auswanderungsamt einen ,,Ratgeber für schweizerische Auswanderer nach den Vereinigten Staaten von Amerika11 herausgegeben, dessen Auflage im laufenden Jahre erschöpft wurde. Die umgearbeitete neue Auflage kam auf Fr. 598 zu stehen. Bei Aufstellung des Voranschlages pro 1906 konnte diese ausserordentliche Ausgabe nicht berücksichtigt werden, weil der Zeitpunkt der Feststellung der neuen Auflage noch unbestimmt war. Wir sehen uns deshalb genötigt, Sie um die Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 500 zu ersuchen.

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B. Departement des Innern.

I. Kanzlei

Fr. 2500

6. Bureaukosten

Fr. 2500

Diese Summe ist berechnet zur Deckung unvorhergesehener Mehrausgaben der Unterrubriken ,,Druckkosten und Lithographien" und ,,Porti und Telegramme".

Die erstere dieser Unterrubriken wird ausserordentlich in Anspruch genommen durch unvorhergesehene Ausgaben an Druckkosten für das Automobilwesen und diejenige für ,,Porti und Telegramme" durch die Portoausgaben welche der internationale Schriftenaustausch mit sich bringt.

IV. Statistisches Bureau

Fr. 1200

10. Betriebszählung : 3. Verschiedenes (Bureaueinrichtungen, verschiedene Druckarbeiten u. s. w.)

Fr. 1200

Die Verarbeitung der Ergebnisse der Betriebszählung vom Sommer 1905 machte eine grosse Anzahl von Hülfsformularen, Aufarbeitungstabellen und ändern Druckarbeiten mannigfaltigster Art, sowie von Mappen, Umschlägen und drgl. notwendig; auch musste zur Bewältigung der bedeutenden Korrespondenz und der zahlreichen Reklamationen zur Ergänzung und Berichtigung des Erhebungsmaterials eine Schreibmaschine angeschafft werden. Für die Beschaffung dieser Bedürfnisse, die sich zum grossen Teile erst im Laufe der Arbeiten einstellten, erweist sich der im Budget vorgesehene Kredit von Fr. 6000 als zu klein, weshalb wir Sie um Bewilligung des oben genannten Nachtragskredites ersuchen.

T. Gesundheitsamt

Fr. 32,450

4. Gesundheitswesen 8. Neue 4. Ausgabe der schweizerischen Landespharmakopöe

Fr. 30,450 ,,

2,000

Fr. 32,450

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Ad 4. Die Auslagen, welche den st. gallischen Gemeinden aus der ausgedehnten Pockenepidemie des Jahres 1905/06 erwachsen sind, -erreichen' nach Angabe der st. gallischen Behörden die ganz unerwartete Höhe von Fr. 140,646. 75. Gemäss Art. 8 des Epidemiengesetzes vom 2. Juli 1886 wird der Bund dem Kanton St. Gallen die Hälfte dieser Auslagen mit zirka . Fr. 70,300 vergüten.

Ausserdem sind in diesem Jahre noch folgende Bundesbeiträge auszurichten : An die Bau- und Einrichtungskosten des Absonderungshauses in Herisau ,, 18,000 An die Kosten der Isolierbaracke in Bern . ,, 8,150 Rechnet man dazu für die Bundesbeiträge an die Kosten der in verschiedenen Gegenden der Schweiz vorgekommenen Pockenfälle und für die sonstigen Auslagen zur Bekämpfung der gemeingefährlichen epidemischen Krankheiten einen Betrag von 7,000 fl so bedürfen wir noch einer Gesamtsumme von . Fr. 403,450 Es steht uns aber bloss eine Kreditrestanz von ,, 73,000 zur Verfügung, so dass der Restbetrag von . . Fr. 30,450 durch Naehtragskredit zu decken ist.

Ad 8. Der für diese Rubrik angesetzte Kredit von Fr. 6000 erwies sich als unzureichend. Die Kosten der Plenarsitzungen der Pharmakopöekommission und der unter verschiedenen Malen einberufenen Redaktionskommission, sowie verschiedene Rechnungen für Druckkosten steigern die Summe auf annähernd Fr. 8000, so dass wir zur Deckung derselben eines Nachtragskredites von Fr. 2000 bedürfen.

YII. Beiträge an Anstalten

Fr. 41,271

i. Polytechnische Schule . . .

Fr.

Dieser Ansatz ist gebildet aus zwei verschiedenen nämlichr a. aus einem Defizit der Schulverwaltung von Fr.

Z), aus einem Kostenbetrag für die Einrichtung einer Prüfungsanstalt für Brennstoffe am Polytechnikum von ,

41,271 Posten, 19,-271 22,000

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In bezug auf diese Summen ist folgendes anzubringen : Ad a. Wie früher sieht die Verwaltung der Schule sich auch dieses Jahr vor einer Reihe unvermeidlicher kleinerer und grösserer Überschreitungen gewisser Budgetrubriken, worunter namentlich diejenigen für Beleuchtung, Gas und elektrischer Strom (II., 3), Besoldungen und Ruhegehalte der Professoren, Entschädigungen für besondere Leistungen des Lehrpersonals (III, l, a und 6), Gratifikationen an Privatdozenten (III., 5) mit grösseren Beträgen erscheinen. Die Gesamtsumme der Überschreitungen wird sich auf Fr. 33,768. 20 belaufen. Dieser Mehrausgabe stehen auf ändern Rubriken Ersparnisse und Einnahmenüberschüsse von zusammen Fr. 14,497. 85 gegenüber, welche das Defizit bis auf die Summe von Fr. 19,270. 35 ausgleichen. Für die Begründung im einzelnen verweisen wir auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung gehaltenen Akten.

Ad b. Auf das Gesuch einer Anzahl schweizer. Transportanstalten und industrieller Gesellschaften sind wir dazu gelangt, die bisher mit privatem Charakter im Chemiegebäude bestandenen Laboratorien für Prüfung von Brennmaterialien in eine provisorische amtliche Prüfungsanstalt, die sich mit der Untersuchung der in der Schweiz zur Verwendung kommenden Reizstoffe zu befassen hat, umzuwandeln und für eine Dauer von 4--6 Jahren nach Notwendigkeit zu erweitern. Die Betriebskosten dieser Anstalt sollen aus den Einnahmen an Prüfungsgebühren gedeckt werden. Dagegen sind die Einrichtungskosten vom Bunde zu bestreiten. Diese betragen, nach einem vom Schulrate eingereichten spezifizierten Voranschlage, der Ihren Kommissionen zur Einsichtnahme bereit gehalten wird, Fr. 22,000, welche Summe durch einen Extrakredit gedeckt werden muss. Die Anstalt soll ihre Tätigkeit auf 1. Januar kommenden Jahres beginnen.

IX. Verschiedenes

Fr. 29,000

12. Beitrag an die Erwerbung dreier Automaten von Jaquet-Droz Fr. 25,000 Mit Schreiben vom 10. Oktober abhin kam die historischarchäologische Gesellschaft des Kantons Neuenburg um finanzielle Beteiligung des Bundes an der Erwerbung der 3 berühmten Automaten von Vater und Sohn. Jaquet-Droz ,,der Schreiber", ,,der

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Zeichner"1 und ,,die Musikerina ein. Es ist der genannten Gesellschaft Gelegenheit gegeben, diese Kunstwerke, die einst die Bewunderung der Welt erregten, jetzt nach mehr als lOOjähriger Abwesenheit aus dem Lande, das sie erzeugte, um die Summe von Fr. 75,000 zurückzuerwerben. Hieran sind Fr. 50,000 bereits aus kautonal-neuenburgischen Kreisen zusammengebracht. Die Deckung des Restes wird dem Bunde zugemutet. Wir wünschten, dem zu entsprechen und haben der Gesellschaft einen solchen Beitrag, unter Vorbehalt Ihrer Zustimmung, zugesichert.

Für das nähere verweisen wir auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung gehaltenen Akten.

13. Bundesgesetzgebung über die Wasserkräfte

.

Fr. 4000

Mit den Vorarbeiten betreffend die Bundesgetzgebung über die Wasserkräfte beschäftigt, haben wir eine neunzehngliedrige Kommission bestellt, die noch im Laufe dieses Jahres zusammentreten wird. Zur Bestreitung der daherigen Ausgaben, sowie zur Deckung aller übrigen aus dieser Sache entstehenden Kosten bedürfen wir eines Kredites in der Höhe obiger Summe.

X. Oberbauinspektorat

Fr. 9500

VI!. Hydrometrie

Fr. 1500

b. Erstellung neuer Pegelstationen : 1. Ordentlicher Kredit . . , Fr. 1500 Infolge der ganz ungewöhnlich lange andauernden Trockenperiode des vergangenen Sommers hat sich die Wasserführung der Mehrzahl unserer einheimischen Gewässer, insbesondere von solchen, die nicht von Gletschern gespiesen werden, in einem Masse vermindert, wie es seit Menschengedenken nicht mehr der Fall gewesen ist. Dieser niedrige Wasserstand ermöglichte es, eine ganze Anzahl Pegelstationen in zweckmässigerer Weise umzubauen, bedingte aber vielerorts auch die Verlängerung der Pegelskalen und die Aufstellung von Supplementspegeln. Die Anschaffung von neuem Pegelmaterial, sowie vermehrte Arbeitslöhne verursachten deshalb obige Ausgabe.

VIII. Untersuchung der Wasserverhältnisse der Schweiz Fr. 8000 b. Ausstellung in Mailand e. Ausserordentlicher Kredit

Fr. 5000 ,: 3000

81 Ad b. Die Überschreitung des Budgetkredites rechtfertigt sich aus folgenden Gründen : Das hydrometrische Bureau hat für über Fr. 3000 Instrumente ausgestellt, die es anfänglich für diesen Zweck nur zu mieten beabsichtigte. Darunter befinden sich meistens Erfindungen und Neukonstruktionen nach Angaben des genannten Bureaus, für welch letzteres die Anschaffung aller dieser Instrumente ohnehin notwendig geworden wäre. Im fernem ist auf die sorgfältige Ausführung der Modelle ein besonderes Gewicht gelegt worden, mit Rücksicht auf ihre spätere Verwendung zu Lehrzwecken am Polytechnikum oder zu Studienzwecken beim hydrometrischen Bureau. Weitere Mehrkosten entstanden durch die Beschädigungen infolge der durch Wolkenbrüche verursachten Überschwemmungen im Ausstellungsareal.

Ad e. Da eine der Hauptaufgaben des hydrometrischen Bureaus gerade darin besteht, die m i n i m a l e W a s s e r f ü h r u n g der schweizerischen Gewässer durch direkte, einwandfreie Messungen festzustellen, sind im letztverflossenen Sommer von ihm auch alle Anstrengungen gemacht worden, um wenigstens an denjenigen Gewässern, die von der schon erwähnten Trockenperiode am intensivsten betroffen worden sind, die besagten Messungen durchzuführen. Bedeutende Kosten verursachten die Untersuchungen am Doubs und am ,,Lac des Brenets" 5 das Niveau dieses letztern ist im vergangenen Herbst so tief gesunken, wie es, seitdem zuverlässige Beobachtungen erhoben werden, noch nie vorgekommen ist. Weitere Wassermessungen wurden durchgeführt an den wichtigsten hydrographischen Stellen der Saane, Sense, Schüss, Birs, Broye, Orbe, Thur, Töss, Glatt, Emme etc. Diese ausserordentlichen Arbeiten konnten nicht vorgesehen werden, mussten aber ihre Erledigung gleichwohl finden, wollte man das hydrometrische Bureau nicht dem Vorwurfe aussetzen, es habe eine Gelegenheit zu Messungen versäumt, wie eine solche vielleicht in einem Menschenalter nicht mehr eintreten durfte.

X I . Direktion d e r eidg. Bauten . . . . F r . 515,900 III. Reisekosten und Expertisen

Fr. 1200

Der für diese Rubrik bewilligte Kredit reicht nicht aus.

Die Geschäftszuaahme hat sich im laufenden Jahre besonders fühlbar gemacht und bedingte eine Vermehrung der Reisekosten, Bundesblau. 58. Jahrg. Bd. VI.

6

82 weshalb wir um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 1200 einkommen müssen.

IV. Hochbauten b . Umbau- u n d Brweiterungsarbeiten

Fr. 514,700 . . .

F r . 29,000

1. Prüfungsanstalt für Brennstoffe in Zürich , . Fr. 27,000 Um der gegenwärtig in zwei Zimmern des eidg. Chemiegebäudes in Zürich untergebrachten Anstalt für Prüfung von Brennstoffen die von ihr geforderten weitern Lokale zuweisen zu können, wurde das bisanhin von der eidg. Bauinspektion in Zürich als Bureaux und Bauwerkstätten benutzte Gebäude Nr. 6 an der Klausiusstrasse daselbst geräumt und diese Verwaltung in das vor einiger Zeit durch die Eidgenossenschaft angekaufte Immlersche Haus, Nr. 37 an der nämlichen Strasse transloziert. Im ersten Gebäude werden die für die Zwecke der genannten Anstalt notwendigen Umbauten und Einrichtungen ausgeführt, deren Kosten zu stehen kommen auf Fr. 27,000.

2. Eidg. Chemiegebäude in Zürich . Fr. 2000 Gleichzeitig mit obigen Arbeiten haben wir die Umänderung der durch die erwähnte Dislokation im eidg. Chemiegebäude frei gewordenen Laboratoriumsräume Nr. 34 und 36 o und deren Einrichtung zu Übungslokalen für physikalische Chemie angeordnet.

Zur Deckung der hierdurch erwachsenen Ausgaben bedürfen wir eines Kredites von Fr. 2000.

e. Neubauten

Fr. 485,700

l. Ehemalige Liegenschaft Mory an der Am.thausgasse in Bern . . Fr. 16,500 Am 27. Dezember 1904 ist uns durch Herrn Fürsprecher Dr. Brüstlein namens der Gebrüder Alfred und Emil Mory eine Eingabe zugekommen, derzufolge nach Massgabe von Artikel 47 des eidg. Expropriationsgesetzes der Rückerwerb der im Jahre 1896 mittelst Zwangsenteignung erworbenen Liegenschaft des Lohnkutschers Samuel Mory an der Amthausgasse in Bern gegen Rückerstattung des Expropriationspreises (Fr. 206,000) verlangt wurde.

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Wir haben hierauf die Eingabe ablehnend beantwortet und den Kechtsstreit dem Bundesgericht zur Beurteilung zugewiesen.

Es ist nun aber in dieser Angelegenheit unterm 28. Juni dieses Jahres ein Vergleich zu stände gekommen, wonach die Antragsteller auf die in der Klageschrift vom 22. April 1905 aufgestellten Schlussfolgerungen verzichtet und für alle Zeit das vollkommene Besifczesrecht des Bundes auf der in Frage stehenden Liegenschaft anerkannt haben. Ferner wurde seitens der Kläger in ihrem eigenen Namen sowohl, als in demjenigen ihrer Rechtsnachfolger in aller Form die Unanwendbarkeit des Artikels 47 des Expropriationsgesetzes anerkannt.

Als Gegenleistung für das Fallenlassen der streitigen Forderung hat die Eidgenossenschaft an die klägerische Partei ein für alle Mal eine Summe von Fr. 15,500, zu bezahlen, in begriffen die gegnerischen Anwaltskosten.

Die Kosten des Anwaltes der Eidgenossenschaft und die inzwischen entstandenen Gebühren der Bundesgerichtskanzlei belaufen sich rund auf .

,, 1,000" so dass wir zur Deckung des Ganzen eines Kredites bedürfen von Fr. 16,500 2. Landankauf für den Betrieb der Gärtnerei bei den Bundeshäusern und ändern eidgenössischen Gebäuden in Bern Fr. 63,900 Behufs Erweiterung des Gartens bei den Gewächshäusern unterhalb des Bundeshauses Westbau ist im Jahre 1896 von der Einwohnergemeinde der Stadt Bern ein Stück Terrain an der sogenannten Vannazhalde gegen Entrichtung eines Jahreszinses ron Fr. 130 gepachtet worden.

Unsere Gärtnerei hat nun in den letzten Jahren sowohl bezüglich der Pflanzendekorationen bei den Bundeshäusern als durch die neuen Gartenanlagen beim Archiv- und Landesbibliothekgebäude und bei der neuen Münze eine wesentliche Ausdehnung genommen, so dass die Gewächshäuser und das zur Verfügung stehende Pflanzland für einen richtigen Betrieb derselben nicht mehr genügen. Hierzu kommt der Umstand, dass durch den in nächster Zeit in Aussicht stehenden Abbruch der Häuser zwischen dem Bundesplatze und dem Amthausgässchen auch die alten Moryschen Stallungen, welche bis jetzt im Winter zur Unterbringung der Kalthauspflanzen benützt worden sind, in Wegfall

84 kommen, so dass wir uns veranlasst sehen, uns rechtzeitig um die erforderlichen Räume für die Unterbringung dieser Pflanzen umzusehen.

Als weiteres Pflanzland wurde der ebenfalls der Gemeinde gehörende, an einen Gärtner verpachtete Garten an der Vannazhalde, welcher an das oben erwähnte Terrain anstösst, in Aussicht genommen. Eine Verpachtung desselben an die Bundesverwaltung wurde von der städtischen Finanzdirektion jedoch abgelehnt, dagegen bot sie den in Frage stehenden Teil der Vannazhalde inklusive den darauf stehenden Gebäulichkeiten und dem bereits von uns gepachteten Terrain zu annehmbaren Bedingungen zum Kaufe an. Die Gebäulichkeiten bieten den grossen Vorteil, .dass die Räume im Erdgesehoss zur Überwinterung der grossen ^Zahl von Kalthauspflanzen dienen, während die obern Stockwerke .als Wohnungen oder Werkstätten, die in dieser Lage sehr ge;sucht sind, vermietet werden können.

Wir glaubten, der Verkaufsofferte der städtischen Finanz-direktion näher treten zu sollen und haben beschlossen, Ihnen den Ankauf der in Frage stehenden Liegenschaft zu beantragen, wofür ein Kredit von Fr. 63,900 erforderlich ist. Dieser setzt sich aus folgenden Posten zusammen : 1. Kaufpreis für die Gebäude Fr. 18,500 gleich dem Grundsteuerschatzungs- und Brandversicherungs w ert.

2. Kaufpreis für die Hausplätze mit Hofraum und Gärten : a. besseres Terrain 2423 m 2 à Fr. 16 Fr. 38,768 b. Böschungen und Wege 2974 m 2 à Fr. 2 ,, 5,948 5397 m 2 Terrain ,, 44,716 Zusammen 3. Handänderungs- und Stipulationsgebühren .

.

Total

Fr. 63,216 ,,

684

Fr. 63,900

3. Gebäude für Phosphorrauchbildner in der Munitionsfabrik in Altdorf Fr. 18,500 Einem Wunsche unseres Militärdepartementes nachkommend, haben wir die sofortige Erstellung eines Gebäudes für die Zu-

85 bereitung des roten Phosphors und die Laborierung der Rauchbildner für die Stahlgranatenfabrikation in der Munitionsfabrik in Altdorf beschlossen.

Wir erachteten es als notwendig, dass für die erwähnten Fabrikationszweige, welche zur Zeit in einem Lokal unter dem Artilleriegeschosslaboratorium ausgeführt werden, ein abgesondertes Gebäude erstellt werde, indem die Verarbeitung des roten Phosphors und die Laborierung von Stahlgranaten in ein und demselben Gebäude mit grossen Gefahren verbunden ist.

Zur Bestreitung der auf Fr. 18,500 veranschlagten Kosten ersuchen wir um Bewilligung eines entsprechenden Kredites.

4. Zeughaus Nr. 2 in Winterthur

.

Fr. 5900

Für die Erstellung eines zweiten Zeughauses in Winterthur haben Sie unterm 4. Dezember 1904 eine Summe von Fr. 90,000 bewilligt. Es fand bei dieser Baute eine kleine Überschreitung des Voranschlages statt, weil auf nachträgliches Verlangen der Militärverwaltung dem Gebäude gegenüber dem ursprünglichen Projekt eine 5,s m. grössere Längenausdehnung gegeben und in den Bureaux und Werkstätten eine Warmwasserheizung, die auch nicht vorgesehen war, eingerichtet wurde.

5. Zollgebäude in Breno, Bauplatz

.

Fr. 1300

Am 29. März 1.906 bewilligten Sie für den Ankauf eines Zollhausbauplatzes in Breno einen Betrag von Fr. 600. Es handelte sich damals vorerst um die sofortige Erwerbung eines Teils des in Aussicht genommenen Grundstückes, weil eine spätere Preisüberforderung seitens der betreffenden Eigentümerin zu befürchten war. Die Kaufsunterhandlungen mit den Besitzern der drei weitern Parzellen, welche zur Vervollständigung des Bauplatzes notwendig erscheinen, sind nunmehr ebenfalls dem Abschlüsse nahe, so dass wir um Bewilligung des erforderlichen Kredites einkommen müssen.

Die Kaufpreise für alle vier Bodenstücke samt Stipulations- und Handänderungskosten werden sich belaufen auf zirka Fr. 1900 Hiervon ist abzuziehen der bereits bewilligte Kredit von ,, 600 Bleiben

Fr. 1300

86

6. Zollgebäude in Pigino . . . . Fr. 1500 Die Baukosten für das Zollgebäude in Figino, für dessen Erstellung uns im Jahre 1904 ein Budgetkredit von Fr. 25,000 zur Verfügung gestanden, belaufen sich laut den vorliegenden Abrechnungen auf 26,500.

Die Kreditüberschreitung von Fr. 1500 wurde verursacht durch die notwendig gewordene Tieferlegung der Fundationen, welche hinwiederum bedeutend grössere Erdarbeiten erforderte.

Wir ersuchen daher um Bewilligung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 1500.

7. Nebengebäude zum Hauptpostgebäude an der Rue du Montblanc in Genf . . Fr. 16,100 Die unterm 14. März 1905 bewilligte Summe von Fr. 137,000 für den Bau eines grossen Depedenzgebäudes im Hofe des Postgebäudes an der Rue du Montblanc in Genf ist um Fr. 16,100 überschritten worden, indem sich die bezügliche Abrechnung auf Fr. 153,100 beziffert.

Die Mehrkosten sind hauptsächlich zurückzuführen auf die Verstärkung der Fundamente, welche der schlechte Untergrund nötig machte, grössere Kanalisationsarbeiten als vorausgesehen waren und auf verschiedene von der Post Verwaltung erst nachträglich verlangte Einrichtungen im Innern des Gebäudes.

8. Bauplatz für ein neues Postgebäude in Montreux . . . Fr. 110,500 Wir haben vor einiger Zeit in Erfahrung gebracht, dass die Bundesbahnen demnächst in den Fall kommen werden, das Postgebäudeareal in Montreux für ihre Zwecke zu beanspruchen, indem die Zustände beim Bahnniveauübergang über die verkehrsreiche Strasse daselbst unhaltbar geworden seien und nur durch eine Strassenunterführung Abhülfe geschaffen werden könne. Dadurch wird der Bund in die Zwangslage versetzt, seine Postliegensehaft in Montreux seinerzeit gegen angemessene Entschädigung an die schweizerischen Bundesbahnen abzutreten und den Bau eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes ins Auge zu fassen. Es fällt dieser Umstand um so weniger schwerwiegend . ins Gewicht, als das jetzige Postgebäude in Montreux in naher Zeit infolge anhaltender starker Verkehrszunahme den Bedürfnissen nicht mehr genügen wird. Es ist daher angezeigt, zur Vermeidung von aussergewöhnlich hohen Kosten sich jetzt schon in passender Lage einen geeigneten Bauplatz zu sichern.

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Als solcher kann einzig der von den Herren Perret und Mandrin, Notare in Montreux, namens der Herren Lavanchy und Chessex zum Kaufe angebotene Bauplatz von 864 m 2 Flächeninhalt auf der Ostseite des dortigen Bahnhofes und anstossend an denselben in Betracht kommen.

Als Kaufpreis verlangen die Eigentümer Fr. 100,000 nebst Rückvergütung der Kosten von Fr. 6000 für eine gegen das Industriegeleise erstellte Stützmauer.

Wir beantragen die Erwerbung des in Frage stehenden Bauplatzes und ersuchen um Bewilligung des nötigen Kredites, nämlich: 864 rn 2 Bauterrain zu Fr. 100,000 Vergütung der Kosten für die erstellte Stützmauer gegen das Industriegeleise ,, 6,000 Handänderungsgebühr für Fr. 106,000 zu 8,90% ,, 4,134 Stipulationskosten ,, 366 Zusammen Fr. 110,500 9. Bauplatz zu einem neuen Postgebäude i n Lugano . . . . F r . 251,500 Die Kaufsumme von Fr. 250,000 für den Bauplatz des neu zu erstellenden Postgebäudes in Lugano, dessen Ankauf Sie unterm 20. Dezember 1901 beschlossen haben, gelangte aus den im Geschäftsberichte für das Jahr 1905 angeführten Gründen letztes Jahr nicht mehr zur Auszahlung.

Nachdem nun alle Hindernisse in dieser langwierigen Platzfrage beseitigt worden sind, steht der Ausrichtung des Kaufpreises nichts mehr im Wege, so dass wir Sie hiermit um Bewilligung des nötigen Kredites für Begleichung der Kaufsumme von Fr. 250,000 und der Handänderungsgebühren und Stipulationskosten von Fr. 1500 ersuchen.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei Fr. 18,700 1. Besoldungen: f. Kanzlisten und Aushülfe

Fr. 700

Da ein Kanzlist des Departements dauernd leidend ist, musste bereits im Frühling laufenden Jahres eine ausserordentliche Aus-

88

hülfe beigezogen werden, wodurch nicht nur der für Aushülfe vorgesehene Kredit aufgebraucht worden ist, sondern darüber hinaus Fr. 700 nötig werden. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 25. August dieses Jahres einen entsprechenden Vorschusskredit gewährt. Zur Deckung dieses Vorschusses stellen wir hiermit das Begehren um Bewilligung eines Nachtragskredites in gleicher Höhe.

2. Justiz- und Auslieferungskosten

Fr. 18,000

Zur Stellung eines Nachtragskreditbegehrens in dieser Höhe sind wir genötigt, infolge von drei Straffällen (zwei betreffend Sprengstoffverbrechen und einen betreffend anarchistische Verbrechen), in denen eine eidgenössische Untersuchung eröffnet worden ist und vom Bundesstrafgerichte die Aburteilung der Angeklagten stattfindet. Die hierdurch entstehenden Kosten sind ausserordentliche und unvorhergesehene, welche aus dem Budgetkredite nicht bestritten werden können. Sie belaufen sich bis im Oktober laufenden Jahres auf Fr. 12,000 und dürften, da zwei der Fälle noch nicht erledigt sind, auf die oben bezeichnete Summe anwachsen.

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal 1. Kanzlei des Departements

Fr. 10,430 Fr. 2000

a. Kanzlei : 11. Bureaukosten Fr. 2000 Für die Errichtung eines Spezialtelegraphenbureaus im Mobilmachungsfalle ist die Anschaffung von zwei Hughesapparaten notwendig geworden, wozu wir eines Nachtragskredites von Fr. 2000 bedürfen.

5. Abteilung für Artillerie

Fr. 300

g. Reisekosten Fr. 300 Die Besichtigung der diesjährigen Einführungskurse und die in letzteren vorzunehmenden Kontrollarbeiten sowie die Versuche

89 »lit dem neuen Gebirgsgeschütze haben den genannten Kreditposten unverhältnismässig stark in Anspruch genommen, so dass derselbe im Monat September bereits erschöpft war.

6. Abteilung für Genie Fr. 500 b. Geniebureau : 5. Bureaukosten Fr. 500 Aus dem schon ohnehin sehr beschränkten Kredit mussten dieses Jahr ausserordentlicherweise noch die Kosten für eine Neuauflage des Generalbefehls für die Übungen der Genietruppen bestritten werden ; diese Auflage genügt aber für einen zirka dreijährigen Bedarf. Um den laufenden Anforderungen nun gerecht zu werden, bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 500.

7. Abteilung für Sanität b. Bureau des Oberfeldarztes : 4. Bureaukosten c. Abteilung für Militärversicherung: 6. Bureaukosten

Fr. 4200 Fr. 1200 ,,, 3000 Fr. 4200

Ad b, 4. Auch für das laufende Jahr hat sich der Bureaukredit des Oberfeldarztes als ungenügend erwiesen (vgl. Staatsrechnungsbericht 1905, Seite 158), weil für dringliche und nicht voraussehbare Arbeiten vorübergehend Aushülfspersonal eingestellt werden musste.

Ad c, 6. Wir haben schon wiederholt darauf hingewiesen (Budgetbotschaft pro 1906, Seite 202, und Staatsrechnungsbericht pro 1905, Seite 158), dass der Geschäftsumfang der Militärversicherung in konstanter Zunahme begriffen ist; es hat uns dies auch veranlagst, für 1907 für diesen Geschäftszweig höhere Kredite zu verlangen. Für 1906 ist zur Sicherung des Betriebes ein Nachtragskredit von Fr. 3000 unumgänglich nötig.

8. Abteilung für Veterinärwesen

Fr. 330

f. Bureauaushülfe Fr. 330 In den Monaten April und Mai dieses Jahres musste wegen längerer Erkrankung des Kanzlisten I. Klasse und behufs Ver-

90

hinderung einer starken Ansammlung der Kanzleiarbeiten eine besondere Bureauaushülfe angestellt werden. Zur Deckung der ·daherigen Mehrauslage bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 330.

9. OberTtriegskommissariat Fr. 2500 Je. Revision des Distanzenzeigers Fr. 2500 Das Militärdepartement sah sich veranlasst, die Revision des eidgenössischen Distanzenzeigers anzuordnen. Wie in früheren Fällen wurden damit zwei Beamte des Oberkriegskommissariats betraut, welche die bezüglichen Arbeiten ausserhalb der gewöhnlichen Bureaustunden ausführen. Hierfür sind sie besonders zu entschädigen. Für das Jahr 1906 bedarf das Militärdepartement zu diesem Zwecke eines Kredites von Fr. 2500.

11. Administrative Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung Fr. 600 b. Bureau der Abteilung: 9. Reisekosten Fr. 600 Der Kredit für Reisekosten musste in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen werden, indem man gezwungen war, an verschiedenen Depotorten längere Unterhandlungen zu pflegen für die Unterbringung der durch die Neubewaffnung der Feldartillerie herbeigeführten erhöhten Materialbestände.

Auch verursachten die Inspektion und die Revision der Material Vorräte etwas mehr Reisen als in früheren Jahren.

Die Mehrausgabe wird gegenüber dem Budgetansatz zirka Fr. 600 betragen.

G. Unterricht 3. Wiederholungskurse g. Befestigungen.

2. St. M a u r i c e .

2. Landwehr.

5. Sappeurkompagnie Nr. l Landwehr.

Cadres 30 Mann X H Tage . . . 330 Tage Mannschaft 130 Mann X ? Tage . . 910 ,, 1240 Tage 1240 Tage à Fr. 6

Fr. 15,540 Fr. 7,440

Fr. 7440

91 Durch Besehluss vom 8. Mai 1906 betreffend die Überwachung, den Unterhalt und den Bedienungsdienst der Minen des Simplontunnels haben wir bestimmt, dass die Landwehrsappeurkompagnie Nr. l diesen Dienst zu besorgen habe. Sie wurde den Befestigungen von St. Maurice zu diesem Zwecke zugeteilt. Artikel 7 des zitierten Beschlusses bestimmt, dass diese Truppe ihre Wiederholungskurse in Brig zu bestehen habe, um in ihren Dienst eingeführt und eingeübt zu werden.

Es konnte nun nicht bis zum Jahre 1908, in welchem die Landwehrsappeurkompagnie Nr. l wiederholungspflichtig ist, zugewartet werden, um der Bestimmung des Artikels 7 nachzukommen, sondern es musste der Turnus der Wiederholungskurse dieser Truppe in der Weise abgeändert werden, dass der ins Jahr 1908 fallende Wiederholungskurs im Jahre 1906 stattfindet und der folgende dann im Jahre 1910.

Pur die Kosten des Wiederholungskurses des Jahres 1906 stellen wir hiermit einen Nachtragskredit von Fr. 7740 ein.

4. Cadreskurse

Fr. 8100

a. Generalstab: 1. Bureaukosten 6. Abteilungsarbeiten 8. Nachrichtendienst, Rekognoszierungen etc. .

Fr. 300 ,, 2500 5300 fl

.

Fr. 8100 Ad l und 6. Die Mehrkosten wurden verursacht durch ·die Übertragung des Territorialdienstes an die Generalstabsabteilung. Hülfskräfte mussten beigezogen und können nicht entbehrt werden, bis die für den Territorialdienst zu kreierenden neuen Stellen eines Sektionschefs und eines Kanzlisten definitiv besetzt sind.

Ad 8.

Zur Begründung verweisen wir auf die Akten.

Auf einigen Abteilungen der Rekrutenschulen, Wiederholungskurse und Cadreskurse werden infolge höherer Mannschaftshestände und höherer Einheitspreise Kreditüberschreitungen vorkommen. Gegenwärtig lassen sich die Überschreitungen nicht mit Zuverlässigkeit berechnen, weil viele Komptabilitäten noch nicht eingeliefert sind, und anderseits über die noch später stattfindenden Kurse zurzeit keine Berechnungen angestellt werden

92

können. Voraussichtlich -werden die Überschreitungen durch sieb ergebende Restanzen auf anderen Abteilungen des Kredite» tt 1,Unterricht ausgeglichen werden ; wir verzichten daher auf die Einreichung weiterer Nachtragskreditbegehren.

Die Überschreitungen sowohl als auch die Restanzen werden wir in gewohnter Weise im Berichte zur Staatsrechnung pro 1906 einlässlich begründen.

D. Bekleidung

Fr. 42,713.

I. Entschädigungen für Reitrutenausrüstung:

2. K a v a l l e r i e : 52 Kavallerierekruten à Fr. 187. 20 . Fr. 9,734 9 Maximgewehrschützen à Fr. 188. 60 ,, 1,697 Fr. 11,431 4. G e n i e t r u p p e n : 16 Mann à Fr. 163. 50

,,

2,616

5. S a n i t ä t s t r u p p e n : 15 Mann à Fr. 153. 65

.,,

2,305

6. V e r w a l t u n g s t r u p p e n : 11 Mann à Fr. 151. 75

,,

1,669

,

4,692

7. F e s t u n g s t r u p p e n : 30 Mann à Fr. 156. 40 --

Fr. 22,713

Entsprechend obigen Zahlen wurden bei der Kavallerie, den Genie-, Sanitäts-, Verwaltungs- und Festuugstruppen mehr Rekruten ausgerüstet, als bei der Budgetaufstellung vorgesehen waren.

Die Mehrausgabe von Fr. 22,713 wird jedoch durch Kreditrestanzen bei der Infanterie und Artillerie ausgeglichen, so dass der Gesamtkredit für Rekrutenausrüstung nicht überschritten wird.

IV. Ersatzausrüstung

Fr. 20,000

Die Ausgaben für Ersatzausrüstung können nicht genau /um voraus berechnet werden. Sie betrugen pro 1905 Fr. 204,000 und werden im Laufe der Jahre wohl kaum unter dieser Summe bleiben.

93 Wir sehen uns deshalb genötigt, den Kredit für Ersatzausrüstung von Fr. 190,000 auf Fr. 210,000 zu erhöhen und ersuchen um Genehmigung eines Nachtragskredites von Fr. 20,000.

G. Kavalleriepferde

Fr. 34,480

2. Kavallerieremontendepot

Fr. 34,480

«. Verwaltungskosten : 3. Kommandant der Depotfiliale Schönbühl 10. Hülfspersonal

Fr.

380 ,, 13,100

c . Fourage .

d. Beschläge

Fr. 13,480 ,, 20,000 ,, 1,000

.

.

.

.

.

.

.

Fr. 34,480 Ad a, 3. Dem mit dem Kommando der Depotfiliale Schönbühl betrauten Pferdearzt setzten wir einen Gehalt von Fr. 12 per Tag aus. 365 Tage à Fr. 12 Fr. 4380 Der Kredit beträgt nur 4000 fl Mithin per Nachtragskredit zu decken Ad a, 10.

Bereiter Wärter Hufschmiede .

.

.

.

Fr.

380

Fr. 6,800 ,, 6,000 ,, 300 Fr. 13,100

Ad Bereiter. Auch dieses Jahr musste wie 1905 eine grössere Zahl Bereiter in die Einführungskurse der Artillerie und zu den vermehrten Fahrerrekrutenschulen einrücken. Auch waren mehrere Bereiter lange Zeit halb invalide und sind es zum Teil jetzt noch. · Der hierdurch erforderliche Ersatz und die lange Zeit erforderliche Schulung der frisch eingestellten Bereiteraspiranten verursachten die Mehrkosten.

Ad Wärter. Der nicht vorherzusehende und durch den stärkeren Bestand der Kavallerieeinheiten bedingte, höhere Pferdebestand im Depot und einige Invaliditätsfälle nötigten das Kavallerieremontendepot, etwas mehr Wärter einzustellen, die dann

94 nicht gleich auf die Strasse gestellt werden dürfen, wenn der Pferdebestand vorübergehend kleiner wird.

Dass auch auf den Wartungskosten möglichst gespart wird, ergibt sich daraus, dass im Durchschnitt auf einen Wärter 10 bis 12, manchmal sogar 15 Pferde kommen.

Ad Hufschmiede. Die längere und öftere Abkommandierung des Hufschmiedmeisters in den Hufschmiedkurs und zu Hufeisenkontrollen in Verbindung mit der stets wachsenden Beanspruchung der Depotschmiede durch Kurse des Platzes Bern bedingte die Anstellung eines weiteren jungen Gesellen.

Ad c. Auch hier ist die Unmöglichkeit, die Zahl der Pferdetage lange zum voraus genau festzustellen, Ursache der Kreditüberschreitung. Die frisch aus dem Auslande eintreffenden jungen Remonten müssen zudem etwas stärker gefüttert werden als früher. Dadurch wird die Widerstandsfähigkeit dieser Pferde vermehrt, und die Abgänge während der Akklimatisation werden geringer.

Ad d. ; Die grössere Zahl der Pferdetage hat auch hier eine nicht genügend vorausgesehene Wirkung ausgeübt.

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine Fr. 11,900 1. Seiträge an freiwillige Vereine : b. Pontonierfahrvereine

Fr.

500

Infolge steter Zunahme der Mitgliederzahl und der hieraus entstehenden Mehrkosten für Beiträge, vermehrter Abgabe von Material und grösserer Transport- und Magazinierungskosten, genügt der bewilligte Kredit nicht.

2. Mindererlös auf den scharfen Kaliber 7,5 mm

Gewelirpatronen, Fr. 10,500

Der Konsum an scharfon Gewehrpatronen Kaliber 7,5 mm.

durch das freiwillige Schiesswesen war bedeutend stärker, als bei der Budgetaufstellung vorauszusehen war. Der Mehrverbrauch beträgt 300,000 Patronen, und die Differenz zwischen Ankaufsund Verkaufspreis beläuft sich unter Berücksichtigung der Vergütungen für Packmaterial seitens der Munitionsfabriken auf Fr. 10,500 (300,000 Patronen à Fr. 35 das Tausend).

95 4. Provisionen an die MtmüionsverJcäufer

.

.

.

.

Fr. 900

Verkaufsprovision auf dem angenommenen Mehrverbrauch von 30,000 scharfen Gewehrpatronen, Kaliber 7,5 mm. à Fr. 3 per tausend Patronen.

J. Kriegsmaterial

Fr. 101,200

1. Unterhalt, Assekuranz, Lokalmieten, Transportkosten Fr. 95,000 a. unterhalt und Assekuranz des Kriegsmaterials sämtlicher Waffen Fr. 95,000 Die Kosten für Unterhalt und Versicherung des Kriegsmaterials sind aus folgenden Gründen gestiegen : Schon pro 1905 musste der damals gleich hoch wie pro 1906 dotierte Kredit um beinahe Fr. 50,000 überschritten werden.

Bei der Begründung dieser Überschreitung ist im Staatsrechnungsbericht pro 1905 gesagt worden, in welch erheblichem Massedie Kosten für den Unterhalt des Kriegsmaterials durch die Neubewaffnung der Feldartillerie und die daraus resultierenden Materialvermehrungen beeinflusst worden sind.

Im Jahre 1906 ist nun noch die Neubewaffnung der Feldartillerie des 3. und 4. Armeekorps durchgeführt worden. Der Kredit ,,Unterhalt11 wird somit aus diesem Grunde noch eine stärkere Belastung als pro 1905 aufzuweisen haben.

Wie wir im Staatsrechnungsbericht pro 1905 betonten, begründet sich die Zunahme der Auslagen auf der Rubrik ,,Unterhalt" im fernem durch die Tatsache, dass ein namhafter Betrag dieser Kosten, vor 1905, vom Budget ,,Unterricht"1 getragen wurde. Es sind dies die Auslagen für die Instandstellung der in Militärkursen reparaturbedürftig gewordenen Waffen und persönlichen Ausrüstung, die Ersatzlieferung von persönlicher Ausrüstung und Hufbeschläge für den Abgang in Schulen und Kursen etc. Alle diese Kosten sind in fortwährender Zunahme begriffen. Während sich beispielsweise früher die Auslagen für Beschaffung der Ersatzhufbeschläge und die daherigen Vergütungen durch den Kredit ,,Unterricht11 so ziemlich die Wage hielten, und infolgedessen eine erhebliche Mehrbelastung beim Kredit ,,Unterhalt11 nicht entstand, verzeichnet die Rechnung pro 1905bei ,,Unterhalt'1 eine Ausgabe für Hufbeschlag im Betrage von Fr. 60,000. Pro 1906 ist dieser Betrag bereits erreicht.

96 Es ist unmöglich, bei Aufstellung des Voranschlages die Kosten für den Materialunterhalt genauer zu bestimmen. Es kann nicht auf der ganzen Linie vorausgesehen werden, inwieweit das Material im Laufe des Jahres durch die oder jene Verhältnisse und speziell durch die Militärkurse in Anspruch genommen wird.

Aus dem gegenwärtigen Stand der Ausgaben und aus der approximativen Berechnung der noch einlaufenden Rechnungen darf geschlossen werden, dass die. Nachtragskreditforderung nicht zu hoch angeschlagen ist.

4. Festungsmaterial

Fr. 4000

b. St. Maurice : 2 . Allgemeine Inventaransehaifungen . . . . F r . 4000 Für Aufbewahrung und Transport von Beständen an Schulmunition bedürfen wir der folgenden Anzahl von Kisten mit Blechfütterung gegen Feuchtigkeit.

150 Kisten für 7,5 cm. Munition à Fr. 20 . . . Fr. 3000 200 Kisten für Infanteriemunition à Fr. 5 ...

,, 1000 Fr. 4000 Bei der Aufstellung des Budgets konnte die genaue Anzahl der Kisten nicht festgestellt werden, weshalb wir für diese Beschaffung ein Nachtragskreditbegehren einreichen müssen.

6. Kasernenmaterial

Fr. 2200

Diese Nachforderung ist einesteils auf die Verteuerung der Rohmaterialien (Wolle und Garn) für Wolldecken und Leintücher zurückzuführen und andernteils auf einige unvorhergesehene Anschaffungen, welche infolge ihrer Dringlichkeit nicht auf das Jahr 1907 verschoben werden konnten.

L. Befestigungen

Fr. 23,300

a. St. Gotthard

Fr.

1,800

I. Zentralverwaltung und Verwaltung der einzelnen Festungswerke : 1. Z e n t r a l l e i t u n g ( F e s t u n g s b u r e a u ) .

l. Inspektionen und Reisekosten Fr. 800 Im Laufe dieses Jahres wurden die Stellen des Geniechefs lind des Sekretärs des Festungsbureaus neu besetzt. Die dadurch

97 bedingten Reisekosten für Inspektionen im Gotthardgebiete, sowie die Deplacementsentschädigungen für Montage der Lautsprecheranlage in Airolo, Reparaturen der Telephonleitung auf Furka, und Inanspruchnahme unseres Personals durch die Telefunkenstation auf Stöckli. konnten bei Aufstellung des Budgets noch nicht berücksichtigt werden.

Die Auslagen bis Ende September betragen Fr. 3942. 60; für die Inspektionen, Kontrollen und Inventarrevisionen im IV. Quartal bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 800.

II. Bewachung: h. Beitrag an die deutsche Schule in Airolo

.

Fr. 1000

Der Gotthardbahngesellschaft, welche in Airolo eine deutsche Schule eingerichtet hat, haben wir einen jährlichen Beitrag von Fr. 1000 an die Betriebskosten der Schule zugesichert.

Weil die Schule von den Kindern unserer Funktionäre bei der Fortverwaltung Airolo besucht wird, konnten wir uns dieser Beitragspflicht nicht entziehen. Wir müssen überhaupt jede Einrichtung fördern, die geeignet ist, den Beamten und Angestellten der Festlingsverwaltung den Aufenthalt im Festungsgebiet zu erleichtern.

Von seilen der genannten Bahngesellschaft wurde den Beamten der Festungsverwaltung eine Teilnahme an der Schulaufsicht eingeräumt.

Die Ausgabe pro 1906, welche bei der Budgetaufstellung nicht vorausgesehen werden konnte, muss aus einem Supplementarkredit bestritten werden, um dessen Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

b. St. Maurice

Fr. 21,500 II. Bewachung:

1. Besoldung der Sicherheitswächter 2. Spitalpflege

Fr. 10,000 ,, 1,000 Fr. 11,000

Ad 1. Wir sind genötigt, um die Bewilligung eines Nachtragskredites einzukommen. Die Vermehrung der Bauten und der Materialvorräte aller Art ziehen vermehrte Kosten für die BeBundeablatt. 58. Jahrg. Bd. VI.

7

98 wachung nach sich. Namentlich mussten dieses Jahr ausserordentliche Arbeiten ausgeführt werden wie Munitionsrevision, Einlagerung von Lebensmittelvorräten und Verbesserung von Strassen und Wegen.

Auch ist in Betracht zu ziehen, dass im Personal der Sicherheitswachen wenig Mutationen vorkommen, und es dort immer mehr Leute gibt, die das im einschlägigen Regulativ vorgesehene Lohnmaximum beziehen.

Ad 2. Gegenüber dem Vorjahre erkrankten mehr Leute, und um die Arzt- und Apothekerrechnungen des IV. Quartals bezahlen und den Ersatz der verbrauchten Arzneien beschaffen zu können bedürfen wir noch einer Summe von Fr. 1000.

III. Unterhalt.

4. Kultur- und Holzaufarbeitungskosten in den Waldungen von Dailly und Savatan, sowie Ausbeutung des übrigen zu den Befestigungsanlagen gehörenden Terrains . Fr. 1000 7. Unterhalt der Bekleidungsreserve, sowie der Dienst- und Arbeitskleider ,, 1000 9. Bewachung, Bedienung und Unterhalt der Minenanlage i m Simplontunnel . . . . . . . . ,, 1500 Fr. 3500 Ad 4. In den Waldungen der Befestigungen richtete der Borkenkäfer nicht unbedeutende Verheerungen an, und die Waldungen mussten, auf Weisung des Kreisförsters, einer gründlichen Reinigung unterzogen werden, um der Verbreitung der Schädlinge vorzubeugen.

Ad 7. Der Kredit ist zu knapp bemessen; es wird ein Nachtragskredit von Fr. 1000 nötig sein um noch alle gebrauchten Kleider in Stand stellen zu können.

Ad 9. Die Festungsverwaltung von St. Maurice wurde mit diesem Geschäftszweig betraut und benötigt für das Jahr 1906 einen Kredit von Fr. 1500 zur Bewältigung der ihr zufallenden Arbeiten.

V. Subvention an die Gemeinde Lavey-Morcles . . Fr. 7000 Durch Vermittlung des Regierungsrates des Kantons Waadt ist die Gemeinde Lavey-Morcles mit dem Gesuch .an uns gelangt,

99 es möchte ihr aus Bundesmitteln eine jährliche Subvention an die Betriebskosten der Gemeinde zuerkannt und ihr im fernem ein einmaliger Beitrag an die Kosten der demnächst zu erstellenden Schulhausbauten gewährt werden.

Die Gemeinde begründet ihr Gesuch mit der Tatsache, dass seit dem Bestehen der Befestigungsanlagen von St. Maurice die Zahl der Bevölkerung zugenommen habe und dass die Ansiedlung der Familien der Militärs für die Gemeinde eine grosse Last bedeute.

Durch die dem Bau und der Bewachung der Befestigungswerke allein zuzuschreibende Vermehrung der Bevölkerung um annähernd das Doppelte seien der Gemeinde Lavey-Morcles Lasten erwachsen, die sie schwer drücken. Es sei notwendig geworden, die Schuleinrichtungen zu erweitern, die Wasserversorgung, die Kanalisation und die. Beleuchtungseinrichtungen zu verbessern; grössere Opfer erheischen ferner Verbesserungen im Feuerlöschwesen, der Unterhalt der Strassen, Brücken und Dämme u. s. w.

Die bezüglichen Kosten hätten sich verdreifacht, teilweise nahezu vervierfacht.

Im Vordergrund ständen nun die Ausgaben für neue Schulhausbauten und Vermehrung des Mobiliars und des Lehrpersonals.

Die Gemeinde Lavey-Morcles betont, dass die Steuern, die sich jetzt auf Fr. 7 per Kopf der Bevölkerung belaufen, nicht erhöht werden können, ohne eine grosse Erbitterung bei der einheimischen Bevölkerung zu wecken. Letztere habe nämlich bis zum Jahre 1905 keine Gemeindesteuer entrichtet; bis 1896 habe sie sogar Burgernutzen genossen.

Auch weist die Gemeindebehörde darauf hin, dass der Bevölkerungszuwachs keineswegs die Steuerkraft im Verhältnis der Belastung gestärkt habe; denn die in Betracht kommenden Militärs seien in der Mehrzahl Leute, die kein Vermögen und keine grossen Einkommen in die Gemeinde gebracht hätten. Es sei zudem nicht zu vergessen, dass. die zivilen Einwohner wenigNutzen von dem Zuwachs haben, weil die Militärs aus den Proviantvorräten der Befestigungen verpflegt werden.

Aus allen diesen Gründen sei es nur recht und billig, wenn der Bund der finanziell bedrängten Gemeinde zu Hülfe komme.

Nach einlässlicher Untersuchung der Angelegenheit und nach Anhörung der Regierung des Kantons Waadt sind wir zur Überzeugung gelangt, dass der Bund sich nicht wohl einer Beitragspflicht entziehen kann. Es ist in der Tat richtig, dass der Ge-

100

meinde Lavey-Morcles viele Ausgaben erwachsen sind, die ihr erspart geblieben wären, wenn die Befestigungswerke nicht gebaut worden wären. Diese Verhältnisse haben dann auch zu unerquicklichen Konflikten zwischen der Zivil- und Militärbevölkerung geführt. Wenn sich auch die Stimmung zurzeit gebessert hat, so ist doch sehr zu wünschen, dass sie einen dauernd friedlichen Charakter annehme. Dies kann aber nur dann der Fall sein, wenn der Gemeinde Lavey-Morcles materieller Beistand geleistet wird. Sie kämpft, wie schon erwähnt und wie die von uns angehobenen Untersuchungen bewiesen haben, mit jährlichen Betriebsdefiziten, die eine um so drohendere Gestalt annehmen, als sich die Gemeinde vor grosse Ausgaben für Schuleinrichtungen gestellt sieht.

Nachdem sich der Kanton Waadt bereit erklärt hat, an die Kosten der Schulhausbauten einen grösseren Beitrag zu leisten, haben wir der Gemeinde Lavey-Morcles, unter Bedingungen, die vertraglich festgesetzt wurden, eine jährliche Subvention an die Betriebskosten der Gemeinde und einen einmaligen Beitrag an die Erstellungskosten der Schulhausbauten, unter dem Vorbehalte Ihrer Zustimmung, zugesichert.

Die Subvention an die Betriebskosten beträgt pro 1906 Fr. 7000, welche wir hiermit unter besonderer Rubrik einstellen.

Die Subvention des Bundes an die Erstellungskosten der Schulhausbauten wird in Raten nach Massgabe des Fortschreitens der Bauten ausgerichtet. Pro 1906 ist hierfür nichts einzustellen.

Für alles Nähere gestatten wir uns, auf die Akten zu verweisen.

E. Verwaltungsspesen der öetreidevorräte etc. Fr. 18,435 1. Getreidevorräte 2 . Salzvorräte

. . . . . . .

Fr. 16,535 ,, 1,900 Fr. 18,435

Ad 1. Im Winter 1905/1906 wurden 45,686 q, Altweizen gegen Neuweizen der Ernte 1905 umgetauscht. Die von uns bezahlte Prämie betrug : für 40,912 q. 37 V« Rappen per 100 kg. . . . Fr. 15,342 ,, 4,774 q. 25 ,, ,, ,, ,, . . . ,, 1,193 Total Umtauschprämie

Fr. 16,535

101 Ad 2. Durch Vertrag vom 8. Januar 1906 Kanton Bern verpflichtet, beständig ein Quantum Verfügung der Militärverwaltung zu halten gegen Entschädigung von Fr. 1900.

Die Kosten der Umtauschprämien sowohl, als schädigung an den Kanton Bern müssen aus einem kredit getilgt werden.

T. Militärversicherung.

IV. Unvorhergesehenes

hat sich der Kochsalz zur eine jährliche auch die EntSupplementär

Fr. 5000

Unter Verweisung auf Seite 23 unserer Botschaft vom 16. März, 1906 betreffend Nachtragskredite I. Serie 1906 sind wir im Falle, um Erhöhung des uns seinerzeit bewilligten ausserordentlichen Kredites einzukommen. Mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Militärversicherungsgesetz auf 1. Januar 1907 wird dieser Kredit verschwinden.

II. Pulververwaltung.

D. Fabrilcaiionskosten : 7. Zins des Betriebskapitals

Fr. 472

Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt laut Staatsrechnung pro 1906 Fr. 287,481. 41 ; während dasselbe im Voranschlag nur mit Fr. 274,000 eingestellt wurde. Für die Differenz von Fr. 13,481 muss das Zinsbetreffnis à 3Y2% oder Fr. 472 per Nachtragskredit nachverlangt werden.

III. Pferderegieanstalt

Fr. 51,300

5. Inventaranschaffungen

Fr. 50,000

7. Verschiedenes

Fr.

1,300

Ad 5. Mit Rücksicht auf den nicht vorauszusehenden grossen Abgang im Pferdebestand, der durch zahlreichere Verkäufe an Offiziere, sowie durch Ausrangierungen entstanden war, sahen wir uns veranlasst, die Zahl der pro 1906 anzukaufenden Pferde zu erhöhen und zwar um 20 Stück. Die Mehrausgabe gegenüber dem Voranschlag beträgt Fr. 40,000.

102 Sodan n ist der für Rückkäufe von Pferden eingestellte Kredit von Fr. 25,000 erschöpft. Um allen Rückkaufsgesuchen entsprechen zu können, bedürfen wir eines Supplementarkredites, den wir auf Fr. 10,000 veranschlagen.

Wir betonen, dass diesen beiden Ausgaben ein Vermögenszuwachs gegenübersteht, indem der Wert der angekauften und der noch zurückzukaufenden Pferde in das Inventar eingestellt wird.

Ad 7. Infolge Militärdienst des Buchhalters mussten dessen Funktionen durch einen Beamten des Oberkriegskommissariats versehen werden, welchem während dieser Zeit die reglementarischen Reisetaggelder ausgerichtet wurden. Die daherige Ausgabe beläuft sich auf Fr. 700; zu deren Deckung bedürfen wir eines Nachtragskredites.

Einen fernem Kredit von Fr. 600 benötigen wir zur Bezahlung der Kosten für die Benützung eines Automobilwagens, welchen wir von der Konstruktionswerkstätte der Pferderegieanstalt zur Verfügung stellen Hessen, um die Pferde an den Automobilverkehr zu gewöhnen.

E. Finanz- und Eolldepartement.

I. FinanzYerwaltung.

ÜI. Banknotenkontrolle

Fr. 500

2. Ü b r i g e A u s g a b e n : a. Bureau-, Druck- und Lithographiekosten . . . Fr. 500 Der budgetierte Betrag pro 1906 beträgt Fr. 2800, wovon bis jetzt Fr, 2700 bereits verausgabt sind.

Durch Erstellung neuer notwendiger Tabellen sind uns für Druck-, Lithographie- und Buchbinderarbeiten bedeutende Mehrausgaben erwachsen, wofür wir einen, Nachtragskredit von Fr, 500 bedürfen.

V. Wertschriftenverwaltung

Fr. 2500

c. Bureaukosten Fr. 2500 Mit Rücksicht auf die beträchtliche Zunahme der fremden Depots -- hauptsächlich der Hinterlagen ausländischer Versiehe-

103

rungsgesellschaften --, haben wir 'das Finanzdepartement beauftragt, eine Einbruchsdiebstahl-Versicherung abzuschliessen, wofür eine Prämie von Fr. 3000 entrichtet wurde. Da auf dem diesjährigen Budgetkredit voraussichtlich Fr. 500 erspart werden können, so genügt ein Nachtragskredit in obigem Betrage.

Dieser Mehrausgabe steht eine neue Mehreinnahme von ungefähr Fr. 3600 gegenüber.

VII!. Liegenschaften

Fr'. 85,570

A. W a f f e n p l a t z in T h u n Fr.

700 4. Unterhalt der Maschinen und Geräte . . . . Fr.

700 Infolge grösserer Reparaturen an den Pferdegeschirren, Wagen u. s. w. ist der für den Unterhalt der Maschinen und Geräte der Liegenschaftsverwaltung des Waffenplatzes bewilligte Budgetkredit von Fr. 1000 erschöpft. Da der Petroleummotor ebenfalls in Stand gestellt werden muss, bedürfen wir noch eines Betrages von Fr. 700.

K . A n k ä u f e v o n L i e g e n s c h a f t e n . . . F r . 84,870 2. Erweiterung der Schutzzone des Schiessplatzes im Sand Fr. 84,870 Schon im Jahre 1898 war dem eidg. Militärdepartement, welches ursprünglich die Verwaltung des Schiessplâtzes im Sand besorgte, ein Projekt für den Ankauf von 13 weiteren Waldparzellen unterbreitet worden, dem aber wegen der damaligen Finanzlage des Bundes keine Folge gegeben wurde.

Die Gründe, welche damals für eine Erweiterung des Waldareals des Schiessplatzes sprachen, sind heute noch in vermehrtem Masse vorhanden.

Die seinerzeit aus Sparsamkeitsrücksichten auf das allernotwendigste beschränkte Schutzzone hat sich als ungenügend erwiesen; denn namentlich auf der Südwestseite dringen bei jeder Schiessübung Geschosse in die Bäume der an die Bundeswaldungen stossenden Parzellen, so dass fortwährend Entschädigungen hierfür gewährt werden müssen.

Ein fernerer noch grösserer Übelstand besteht darin, dass einige Waldbesitzer auf der Südwestseite des Schiessplatzes das Durchfahrtsrecht zu und von ihren Besitzungen durch das Eigentum des Bundes beanspruchen und zu jeder Jahreszeit ausüben, wodurch der Eidgenossenschaft nicht nur sehr erheblicher Schaden,

104

sondern auch allerlei Unannehmlichkeiten erwachsen. Es ist sogar mit zwei Nachbarn zu längern Prozessen gekommen.

Das beste Mittel zur Beseitigung dieser unerquicklichen und auf die Dauer unhaltbaren Zustände ist eine Erweiterung der Schutzzone durch den Ankauf der in Frage stehenden Privatwaldungen.

Es ist für den Bund viel vorteilhafter, die Schutzzone der Waldungen durch Erwerbung zu vergrössern, als fortwährend schwer zu berechnenden Schadenersatz durch die verschiedenen Militärkurse bezahlen zu lassen. Nach dem Ankauf der auf der Südwestseite gelegenen Parzellen hätte auf dieser Seite niemand mehr Anspruch auf Benutzung der Bundeswaldwege, da die zukünftigen Nachbarn vermöge der dortigen Bodenbeschaffenheit auf andere Abfuhrrichtungen und -gebiete (Tannacker) angewiesen sind.

Des fernem gäben die beabsichtigten Acquisitionen dem Bunde die Möglichkeit in die Hand, ein zweckmässiges Wegnetz auch in die obern Teile der Bundeswaldungeri zu legen, welche zurzeit höchst ungünstige Abfuhr Verhältnisse aufweisen.

Sodann käme der Boden, auf dem das grosse Wasserreservoir des Bundes für das Remontendepot erbaut ist, in den Besitz der Eidgenossenschaft, was dem jetzt zu ihren Gunsten bestehenden blossen Servitut unbedingt vorzuziehen ist.

Die Verwaltungskosten der Bundeswaldungen, deren Ertrag, beiläufig gesagt, ein recht erfreulicher ist, würden durch die neuen Erwerbungen nur unerheblich, d. h. nicht im Verhältnis zur Vermehrung des Waldareals, erhöht.

Aus allen diesen Gründen haben wir unterm 13. März 1906 das Pinanzdepartement ermächtigt, zur Erweiterung der Schutzzone des eidg. Schiessplatzes Sand in den Gemeinden Moosseedorf und Urtenen die in einem von einem Fachmanne ausgearbeiteten Projekte bezeichneten Waldparzellen nebst noch einigen ändern Waldungen freihändig zu erwerben, unter Vorbehalt der Kredit.erteilung durch die eidgenössischen Räte.

Bis jetzt konnten zwei Kaufverträge abgeschlossen werden, nämlich mit den Herren Rudolf Lehmann-Hubacher, alt Gemeindepräsident in Hindelbank und Jakob Keller, Amtsnotar in Jegenstorf, und mit der Surgergemeinde Bern. Der erstere Kauf betrifft 1. eine den Herren Lehmann und Keller gemeinschaftlich angehörende Parzelle von 4 Hektaren, 20 Aren und 10 m 2 , und 2. vier Herrn Keller allein angehörende Parzellen mit einem Gesamtflächeninhalte von 7 Hektaren, 41 Aren und 45 m*.

105

Der Kaufpreis für diese Waldungen beträgt insgesamt Fr. 54,000. Der zweite Kauf beschlägt eine Parzelle der Burgergemeinde Bern von 5 Hektaren, 49 Aren, die um den Preis von Fr. 29,000 abgetreten wurden. Nutzen und Sehaden begannen für die von den Herren Lehmann und Keller erworbenen Grundstücke am 8. Mai, für die .von der Burgergemeinde Bern gekaufte Parzelle am 1. August 1906. Die Kaufsummen sind von da an zu 4 °/o zu verzinsen.

Durch den Abschluss des Vertrages mit den Herren Lehmann und Keller wurden zugleich die zwischen ihnen und dem Bund seit Jahren schwebenden Zivilrechtsstreitigkeiten und Schadenersatzansprüche sowohl hinsichtlich der Beschädigungen und Inkonvenienzen durch die militärischen-Schiessübungen, wie auch -hinsichtlich der Quellenfassungen .durch. den Bund unter Wettschlagung der bisher entstandenen Prozesskosten erledigt.

Mit der Burgergemeinde Bern wurde gleichzeitig ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen, wodurch ihr gegen Bezahlung von Fr. 1000 ein Wegrecht eingeräumt wurde. Der Abschluss dieses DienstbarkeitsVertrages geschah in beiderseitigem Interesse und zum Zwecke der Regelung der Abfuhrverhältnisse in freundnachbarlichem Sinne.

Sämtliche Verträge sind vom Bundesrat genehmigt worden.

Es sind zu bezahlen : 1. Kaufpreis der von den Herren Lehmann und Keller abgetretenen Waldstücke . . . . F r . 54,000 Zins vom S. Mai bis 31. Dez. 1906 zu 4 °/0 ,, 1,403 Fr. 55,403 2. Kaufpreis der -von der Burgergemeinde B.ern abgetretenen Parzelle Fr. 29,000 Abzügl. Entschädigung für Servitut ,, 1,000 Fr. 28,000 Zins vom 1. August bis 31. Dezember 1906 zu 4 °/o . . .

.,

467

,, 28,467 Stipulations- und Handänderungsgebühren etc.

,, 1,000 r Wir ersuchen somit um Bewilligung eines Nachtragskredits im Betrage von Fr. 84,870

106 Die Kaufsunterhandlungen mit den ändern Grundbesitzern werden fortgesetzt; sollten sie nicht zum Ziele führen, so müsste zum Mittel der Zwangsenteignung gegriffen werden.

IX. Münzverwaltung

Fr. 60,773

2. M ü n z f a b r i k a t i o n .

e. Metallbeschaffung: Silber-Ankauf Kupfer-Ankauf Nickel-Ankauf

o

Fr. 57,000 ,, 1,200 ,, 2,200 Fr. 60,400

Zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages für 1906 kostete l kg. Feinsilber Fr. 99, so dass wir glaubten, mit dem Ansätze von Fr. 110 per kg. reichlich auskommen zu können. Die Lage des Silbermarktes änderte aber bei Beginn des Jahres und zeigte, entgegen aller Erwartung, fortwährend steigende Tendenz. Wir waren genötigt, für einen ersten Posten von 4000 kg. Fr. 114.45, für einen weitern Posten von 2000 kg. Fr. 118.25, und für den Rest unseres Bedarfs sogar Fr. 121.20 per kg. Feinsilber bezahlen zu müssen. Dies bewirkte, dass uns die für 1906 notwendigen 8350 kg. Feinsilber eine Ausgabe verursachen, welche um rund Fr. 57,000 höher sich beläuft, als veranschlagt wurde.

Beim Kupfer trat im Laufe des Jahres ebenfalls eine ungeahnte Preissteigerung ein, die zurzeit immer noch anhält. In Voraussicht einer Erhöhung der Preise, und auch um Versuche mit der Herstellung von Kupfernickelmünzplättchen vornehmen zu können, kauften wir gleich zu Anfang des Jahres statt der benötigten 4300 kg. einen noch sehr vorteilhaften Posten von 5000 kg. Kupfer. Zu gleichem Zwecke beschafften wir auch eine Partie von 500 kg. Ausschussplättchen aus Reinnickel, welche Anschaffung im Voranschlage nicht vorgesehen war. Der vergrösserte Kupferankauf verursachte eine Kreditüberschreitung von Fr. 1200, der Ankauf von Reinnickel erfordert einen nachträglichen Kredit von Fr. 2200. Beiden Ausgabeposten steht aber der Wert des vorrätigen JMetallßs gegenüber.

107 6. Z i n s des B e t r i e b s k a p i t a l s

Fr. 373

Zur Zeit der Aufstellung des Budgets war das zu verzinsende Betriebskapital auf Fr. 130,000 veranschlagt worden, während es sieh nunmehr auf Fr. 140,643.70 beläuft. Der Zins der Plusdifferenz von Fr. 10,643. 70 à S1/«0/» beträgt Fr. 372. 53 oder rund 373.

II. Zollverwaltung

H. Reisen und Expertisen

Fr. 127,000

Fr. 4000

Im Bericht zum Voranschlage für das Jahr 1906 haben wir die Vermutung ausgesprochen, dass die Auslagen für Reisen und Expertisen mit dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs eine bedeutende Steigerung erfahren werden^ indem neben den gewöhnlichen Warenuntersuchungen häufig noch Fachexperten zu Rate gezogen werden müssten.

Diese Voraussetzung hat sich als richtig bestätigt, indem die bezüglichen Ausgaben auf dieser Rubrik bis 30. Oktober 1906 sich auf rund Fr. 28,000 belaufen. Im Vorjahr wurden für die 2 letzten Monate November und Dezember verausgabt, rund ,, 7,950 Wenn dieser letztere Betrag für den gleichen Zeitabschnitt des Budgetjahres eingestellt wird, so ergibt sich eine Gesamtausgabe von Fr. 35,950 Im Voranschlage von 1906 sind bloss vorgesehen ,, 32,000 so dass ungedeckt bleiben würden

Fr.

3,950

Wir sind daher genötigt, um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 4000 nachzusuchen, damit wir die unvermeidlichen Ausgaben begleichen können.

IH. Bureaukosten

Fr. 57,000

3. B u r e a u b e d ü r f n i s s e und D r u c k s a c h e n Fr. 51,000 a. Bureaubedürfnisse etc. . . . Fr. 1000 Der vorgesehene Kredit im Voranschlag von 1906 hat sich infolge wesentlicher Vermehrung von Papieranschaffungen für

108

Zirkulare, sowie für Bureaubedürfnisse etc. als zu knapp erwiesen, indem die daherigen Ausgaben bis 30. Oktober bereits den Betrag von Fr. 20,950 erreichen. Im Vorjahre wurde für die Monate November und Dezember ein Betrag von ,, 5,750 ausgegeben. Es ergibt sich somit eine voraussichtliche Gesamtausgabe pro 1906 von Fr. 26,700 Zur Zeit der Einreichung des Voranschlages pro 1906 glaubten wir indessen, mit dem nämlichen Betrag wie 1905 in der Höhe von Fr. 26,000 auskommen zu können, was nun laut den Rechnungsergebnissen nicht der Fall zu sein scheint. Wir ersuchen deshalb um Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 1000.

b. Drucksachen : formulare etc

ZollscheinFr. 50,000

Der vorgesehene Kredit im Voranschlage 1906 beziffert sich auf Fr. 123,000 Die Ausgaben bis und mit Oktober betragen bereits Fr. 134,075 Die voraussichtlichen, unvermeidlichen Ausgaben bis Ende Deö zember 1906 werden den Betrag von

,,

38,925

erreichen, so, dass die Gesamtausgaben pro 1906 sich auf rund . . Fr. 173,000 beziffern.

Diese Mehrausgaben führen her von vermehrten Druckkosten, die anlässlich der noch schwebenden Verhandlungen über die Handelsverträge mit Frankreich und Spanien, durch Erstellung und Bereithaltung von Spezialtarifen und Formularien notwendig wurden, ferner von einer notwendig werdenden Neuauflage des Gebrauchszolltarifs, welcher zur Abgabe an die Zollorgane und zum Verkauf, an- das Publikum. dient.

Zur Deckung dieser Ausgaben benötigen wir einen diesbezüglichen Nachtragskredit in der Höhe von Fr. 50,000, um dessen Gewährung "wir ersuchen. *

109

4. N e b e n a u s g a b e n material

(für Frachten, Porti und Plombier Fr. 6,000

Der hierfür vorgesehene Kredit pro 1906 betrug Die Ausgaben bis Ende Oktober 1906 erreichen die Höhe von rund Fr. 27,450 Die voraussichtlichen Ausgaben bis Ende Dezember dürften sich auf . . . . ,, 4,550 beinessen, zusammen somit mehr als ursprünglich pro 1906 budgetiert

Fr. 26,000

,, 32,000 . Fr. 6,000

Die Zunahme des Warenverkehrs hat die Frachten und Portiauslagen für Zollscheine und Deklarationen erheblich gesteigert, ebenso haben die Kosten für Plombiermaterial bedeutend zugenommen, so dass wir gezwungen sind, um einen Nachtragskredit von Fr. 6000 nachzusuchen.

VI. Verschiedenes

Fr.

66,000

1. Z o l l r ü c k v e r g ü t u n g e n

Fr.

46,000

Der im Voranschlag von 1906 hierfür vorgesehene Kredit betrug Fr. 100,000 Die daherigen Ausgaben bis 30. Oktober betragen rund Fr. 124,100 voraussichtliche Ausgaben bis Ende Dezember 1906 zirka ,, 21,900 Totalausgaben ,, 146,000 somit m e h r a l s b ü d g e t i e r t Fr. 46,000 a. Die Zollrückvergütungen für Eisenbahnschienen zur 1. Anlage von konzessionierten Eisenbahnlinien und Tramways haben bis Ende Oktober die Summe von rund . . . Fr. 50,950 erreicht. Für die Monate November und Dezember ist eine weitere Ausgabe von zirka ,, 10,100 in Aussicht zu nehmen.

b. Die übrigen Zollrückvergütungen sind bis Ende Oktober auf rund ,, 73,150 angewachsen, und bis zum Schlüsse des Jahres ist nach bisherigen Rechnungsresultaten eine Ausgabe von rund ,, 11,800 vorzusehen, zusammen eine Gesamtausgabe von . Fr. 146,000

110

Zur Deckung dieser Ausgaben ist ein Nachtragskredit von Fr. 46,000 erforderlich.

Wir bemerken hierbei, dass die Einführung des neuen Zolltarifes mit seinen vielen Unterabteilungen und den sehr schwer durchzuführenden Unterscheidungen eine ganz erhebliche Steigerung der Zollrückvergütungen zur Folge gehabt hat, und zwar in einem Belange, wie es nicht vorgesehen werden konnte.

2. E n t s c h ä d i g u n g e n und D i v e r s e s . . Fr. 20,000 e. Unvorhergesehenes . . . . Fr. 20,000 Der Kredit pro 1906 wurde seinerzeit auf Fr. 36,000 bemessen. Die Ausgaben auf diesem Budgetkredit betragen bis Ende Oktober 1906 Fr. 44,897 Die voraussichtlichen Ausgaben nach den bisherigen monatlichen Rechnungsresultaten dürften bis Ende Dezember 1906 die Höhe von erreichen, so dass eine Gesamtausgabe von . . .

vorgesehen werden muss.

,,

9,680

Fr. 54,577

Die Mehrausgaben auf diesem Budgetkredit sind zum grössten Teil durch die Verfügung des eidg. Finanz- und Zolldepartements vom 5. Februar 1906 betreffend die Verrechnung der Zollbussen hervorgerufen worden, wonach die zu entrichtenden Bussenanteile an Kantone und Verleider in den Ausgaben einzustellen sind und daher auf dieser Rubrik vor der Hand zur Verrechnung gelangen.

Dieser Ausgabenvermehrung steht eine entsprechende Erhöhung der Einnahmen der Zollverwaltung gegenüber (Ziffer 2 ad e. Zollbussen), u Der vorstehenden Begründung der Nachtragskreditbegehren für die Zollverwaltung müssen wir noch die allgemeine Bemerkung beifügen, dass das Jahr 1906 als eine Übergangsperiode zu betrachten ist, und dass die neuen Zollverhältnisse, welche eine sehr beträchtliche Mehreinnahme bewirken, selbstverständlich auch eine wesentliche Erhöhung der Ausgaben auf beinahe sämtlichen Budgetrubriken zur Folge haben.

Ili F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

1. Handel

Fr. 609,000

2. Bureau-, gewöhnliche Druck- und Lithographiekosten, literarische Anschaffungen Fr. 1000 Der budgetierte Kredit von Fr. 5500 ist schon nahezu erschöpft und wird nicht ausreichen. Die hier geführten Handelsvertragsunterhaudlungen haben erhebliche Mehrauslagen fürBureaumaterial, Telephon etc. verursacht, die bei der Aufstellung des Budgets nicht vorausgesehen werden konnten. Zur Deckung der sich noch bis Ende des Jahres ergebenden Auslagen bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 1000.

5. Handelsamtsblatt

Fr. 8000

b. Druck und Spedition des Blattes c. Papier

Fr. 3800 ,, 4200

Das Blatt ist dieses Jahr umfangreicher geworden, als sich bei der Feststellung des Budgets voraussehen liess. Besonders haben das Handelsregister und die Privatanzeigen zugenommen, weshalb die Mehrkosten durch Mehreinnahmen ' reichlich ausgeglichen werden.

8. Ausstellung in Mailand

Fr. 600,000

Durch Bundesbeschluss vom 27. Juni 1906 (A. S. n. F. XXII, 333) haben Sie uns zur Bestreitung der Kosten für die Beteiligung der Schweiz an dieser Ausstellung einen Kredit von 600,000 Franken eröffnet und bestimmt, dass derselbe in das Budget des Handelsdepartements, F. I, 8, Ausstellung in Mailand, einzustellen sei. Wir nehmen daher diese Summe in das gegenwärtige Nachtragskreditbegebren auf.

III. Landwirtschaft I. Besoldungen.

6. Kanzlisten H. Klasse

. Fr. 17,032 Fr. 300

Im Budget 1906 wurde für eine provisorisch besetzte Kanzlistenstelle ein Betrag von Fr. 2000 aufgenommen. Der betreffende

112 Inhaber der Stelle wurde bei Anlass der Erueuerungswahlen definitiv zum Kanzlisten II. Klasse mit einer Besoldung von Fr. 2400 gewählt. Die Fr. 300 sind das Mehrbetreffnis für 8/4 Jahre gegenüber der im Budget vorgesehenen Besoldung.

SII. Stipendien

Fr. 2000

Der im Budget pro 1906 aufgenommene Kredit von Fr. 4000 ist bereits um rund Fr. 1500 überschritten; weitere Begehren um Auszahlung von Reisestipendien können im Laufe der Rechnungsperiode noch gestellt werden. Eine genaue Berechnung der in einem Jahre benötigten Summe ist bei Aufstellung des Voranschlages jeweilen nicht möglich, weil sich die eidgenössischen Stipendien auf die von den Kantonen zugesicherten Leistungen stützen, die in das Ermessen der betreffenden Behörden gestellt sind.

IX. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten Fr. 1832 S. Agrïkultwchemische Anstalt Zürich 4. Betriebskosten

Fr. 300 Fr. 300

Infolge Krankheit eines Assistenten musste Hilfspersonal beigezogen werden, zu dessen Entschädigung wir den erwähnten Nachkredit bedürfen.

F. Samenuntersuchungsanstalt Lausanne

Fr. 600

4. Betriebskosten Fr. 600 Der für eine Studienreise des Anstaltsvorstandes ins Ausland nötige Kredit ist im Budget pro 1906 vorgesehen und unter der Rubrik ,,5. Verschiedenes"1 eingesetzt worden. Irrtümlicherweise wurde die betreffende Auslagenrechnung unter Rubrik ,,4. Betriebskostena verbucht, wodurch dieser Kredit mehr als vorgesehen belastet wurde. Der Bewilligung dieser Fr. 600 steht demnach eine Minderausgabe auf ,,Betriebskosten" gegenüber, d. h. es ist nur eine Verschiebung, des von Ihnen bewilligten Betrages von einer Unterrubrik zur ändern.

113 H. Bakteriologisches Laboratorium Liebefeld

.

.

. Fr. 932

1. Besoldungen, a. Beamte . . . . Fr. 932 Den Hinterlassenen des am 23. August abhin verstorbenen Anstaltsvorstandes wurde auf Ansuchen ein Gehaltsnachgenuss für ein halbes Jahr bewilligt. Zur Deckung des hierdurch entstehenden Ausfalles bedürfen wir auf die erwähnte Rubrik die verlangte Kreditbewillignng.

X. Schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil Fr. 12,900 3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek 6. Landankauf

. . . .

Fr. 400 ,, 12,500 Fr. 12,900

Ad 3. Für den Betrieb der Treibkästchen etc. wie in der ursprünglichen Eingabe.

Ad 6. Es wird beabsichtigt, das Areal der Anstalt für Gewinnung amerikanischen Rebholzes zu vergrössern und ein Stück Land im Halte von 24 Aren anzukaufen, das gerade die Fortsetzung der bisher zu diesem Zwecke benutzten Parzellen bildet.

In Bezug auf die nähern Ausführungen verweisen wir auf die Ihnen zur Verfügung gestellten Akten und empfehlen Ihnen angelegentlichst die Bewilligung des verlangten Kredites, weil anderes Rebland in der Nähe der Anstalt nicht mehr zu erhalten ist.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen

. Fr. 9120

I. Kanzlei des Eisenbahndepartements

Fr. 7620

a. Departementssekretär /. Zeitweise Aushülfe

Fr. 6120 ,, 1500

Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. VI.

Fr. 7620 8

li-i Ad a. Wir haben unterm 9. Juni den Hinterlassenen des verstorbenen Departementssekretärs den Nachgenuss einer Jahresbesoldung im Betrage von Fr. 7000 gewährt: Da die Stelle einen Monat unbesetzt blieb und der Amtsnachfolger eine, geringere Jahresbesoldung erhält, genügt ein Nachtragskredit von Fr. 6120.

Ad f. Wegen Krankheit eines Kanzlisten musste Mitte Mai ein Aushülfskanzlist angestellt werden. Durch Beschluss vom 26. Juli wurde das Eisenbahndepartement ermächtigt, den Aushülfskanzlisten einstweilen weiter zu beschäftigen, so lange es die Geschäfte erfordern. Infolge Zunahme der Geschäfte wird die Beibehaltung desselben bis Ende dieses Jahres notwendig. " Der zur Verfügung stehende Kredit von Fr. 1000, welcher teilweise auch noch für die Erstellung von Übersetzungen in Anspruch genommen werden musste, war Mitte August erschöpft. Unterm 18. September haben wir einem Beamten der Registratur für Mehrarbeit eine Entschädigung von Fr. 200 bewilligt. Für die Anfertigung von Übersetzungen grösserer Arbeiten sind zirka noch Fr. 300 erforderlich. Der erforderliche Nachtragskredit wird zirka Fr. 1500 betragen.

V. Bureaukosten.

d. Allgemeine Bureaukosten, ausschliesslich derjenigen der technischen Abteilung Fr. 1500 Dieser Kredit wird benötigt infolge Anschaffung einer neuen Sehreibmaschine und einer Kopierpresse, sowie einer grössera Menge Vervielfältigungsmaterial.

II. Postverwaltung II. Inspektionen und Dienstreisen

Fr. 85,000 Fr. 7000

Infolge vermehrter Inspektionen wird es nicht möglich sein, mit dem vorgesehenen Kredit von Fr. 65,000 auszukommen. Wir berechnen die Mehrausgabe auf Fr. 7000 und suchen um Bewilligung eines Nachtragskredites in diesem Betrage nach, wobei wir indessen bemerken, dass es sehr wohl eintreten kann, dassnur ein Teil dieses Nachtragskredites zur Verwendung gelangt.

115HI. Bureaukosten a . Papier u n d Druckkosten d. Beleuchtung e. Heizung

Fr. 60,000 .

.

.

.

.

.

.

F r . 35,000 ,, 10,000 ., 15,000

Total

Fr. 60,000

Ad a. Bis und mit dem Monat Oktober 1906 sind von dem bewilligten Kredit von Fr. 375,000 bereits Fr. 345,000 verausgabt worden. Die Ausgaben für die beiden letzten Monate des Budgetjahres sind auf rund Fr. 65,000 zu veranschlagen. Es ergibt sich somit eine voraussichtliche Mehrausgabe von Fr. 35,000, weshalb wir um Bewilligung eines Nachtragskredites in diesem Betrage einkommen.

Diese Unterrubrik ist in bedeutend grösserm Masse, als bei Aufstellung des Budgets angenommen wurde und vorausgesehen werden konnte, belastet worden durch die Anschaffung der Formulare etc. für den Check- und Giroverkehr, der auf 1. Januar 1906 dem Postdienste als neuer Zweig angefügt wurde. Ausserdem mussten atich für die übrigen Dienstzweige mehr Formulare, Register etc. gedruckt -werden, als vorauszusehen war, weil die stetige und starke Zunahme des Verkehrs dies bedingte.

Ad d. In dieser Unterrubrik waren vom ordentlichen Kredit von Fr. 345,000 auf Ende Oktober 1906 noch Fr. 74,000 verfügbar, während im Jahr 1905 in den Monaten November und Dezember zusammen rund Fr. 84,000 verausgabt wurden. Für die beiden genannten Monate des laufenden Jahres dürfte nach angestellten Berechnungen ungefähr die gleiche Summe nötig sein, um die Beleuchtungskosten zu decken. Es ist deshalb ein Nachtragskredit von Fr. 10,000 erforderlich, dessen Begründung sich ergibt aus der durch Ausdehnung des Nachtdienstes bei den grössern Bureaux und stetige Verbesserung der Beleuchtungseinrichtungen in den Postlokalen resultierenden Mehraufwendungen.

Ad e. In dieser Unterrubrik sind auf Ende Oktober 1906 noch Fr. 11,500 verfügbar, so dass der Kredit von Fr. 190,000, der pro 1906 bewilligt wurde, nicht ausreicht. Wir müssen vielmehr um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 15,000 einkommen, ein Begehren, das wir namentlich mit dem Hinweis auf die lange Dauer der letzten Heizperiode und die steten Preissteigerungen für Brennmaterial begründen.

116

XI. Entschädigungen für Verluste etc

Fr. 8000

Der ordentliche Kredit dieser Rubrik beläuft sich auf Fr. 15,000 Bis Ende September 1906 sind aber bereits Fr. 17,880 verausgabt worden. Die Postverwaltung ist nämlich ermächtigt worden, trotz Überschreitung des Kredites die aufkommenden Rechnungen dieser Rubrik zur Zahlung anzuweisen, in der Meinung, dass zu gegebener Zeit der benötigte Nachtragskredil eingeholt werde. Wenn der bewilligte Kredit nicht ausgereicht hat, so ist das darauf zurückzuführen, dass die Angelegenheit des im Jahre 1902 stattgefundenen Diebstahls aus einem Postkarren in Genf endlich ihrer endgültigen Erledigung zugeführt werden konnte, wobei ein Betrag von Fr. 661,5. 95 auf die Postkasse genommen wurde. Dieser Betrag ist in obiger Ausgabe von Fr. 17,880 inbegriffen. Wenn für das IV. Quartal des Budgetjahres eine Ausgabe von Fr. 5000 in Rechnung gestellt wird, so ergibt sich eine Mehraufwendung voa Fr. 7880 gegenüber dem bewilligten Kredit. Wir suchen daher um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 8000 nach.

XV. Postcheck- und Giroverkehr. Zinsen . . . . Fr. 6000 Bei Aufstellung des Budgets wurde für diese neue Ausgabenrubrik auf Grund der Annahme, dass bis Ende des Jahres 1906 zirka 2500 Postcheck- und Girorechnungen eröffnet sein und die zu verzinsenden Starnmeinlagen und Kontoguthaben einen durchschnittlichen Jahresbetrag von Fr. 2,000,000 ausmachen werden, eine Ausgabensumme von Fr. 36,000 budgetiert. Es zeigt sich nun, dass diese Annahme von der Wirklichkeit überholt werden wird. Bis Ende 1906 werden voraussichtlich 3100 bis 3200 Rechnungen eröffnet sein, so dass ein höherer Betrag an Stammeinlagen zu verzinsen sein wird, als angenommen war ; aber auch der durchschnittliche Jahresbetrag der Kontoguthaben wird höher sein, so dass die Verzinsung einen grössern Betrag als Fr. 36,000 beansprucht. Wir veranschlagen den Mehrbetrag auf Fr. 6000.

Die nämlichen Gründe, welche es notwendig machen, den Nachtragskredit einzuholen, werden aber auch veranlassen, dass die Einnahmen an Zinsen aus Geldern des Postcheck- und Giroverkehrs (Einnahmenrubrik o. 2) höher sein werden, als das Budget vorsieht. Die Mehrausgabe wird durch die Mehreinnahme nicht nur ausgeglichen werden, sondern es wird sich noch ein wesentlicher Überschuss herausstellen.

117

XIX. Prozesse und Expertisen

Fr. 4000

In dieser Rubrik sind bis Ende September 1906 Fr. 3360 verausgabt worden. Es ist anzunehmen, dass der bewilligte Kredit von Fr. 5000 genügen würde, wenn nicht die Kosten eines gegen Ende des Jahres 1905 vom Bundesgericht entschiedenen langwierigen Haftpflichtprozesses in Rechnung zu bringen wären. Diese Kosten, welche dem Anwalt der Postverwaltung Torschussweise bereits bezahlt worden sind, beziffern sich auf Fr. 3250. Da eine genaue Berechnung der Ausgaben dieser Rubrik zum voraus nicht möglieh ist, und unter Umständen noch ein weiterer Haftpflichtprozess im Budgetjahre seine Erledigung finden wird, so bringen wir als Nachtragskredit Fr. 4000 in Anschlag.

III. Telegraphenverwaltung

Fr. 346,627

(nebst Fr. 750,000 auf Rechnung des Baukontos).

I. Gehalte und Vergütungen.

C. Bureaux.

3. Verschiedenes.

b. Aushülfe und Ersatz von Beamten Fr. 45,000 c. Aushülfe und Ersatz im Boten· dienste ,, 17,000 -- Fr. 62,000 II. Expertisen und Reisekosten

«.

c.

d.

e.

f.

. . . . . .

111. Bureaukosten.

Schreibmaterial Fr. 1000 Buchbinderarbeiten ,, 1000 Beleuchtung . . . . . . .

,, 2000 Beheizung ., 4000 Verschiedenes , 2000

--

Übertrag

,,

8,000

,, 10,000 Fr. 80,000

118

Übertrag Fr. 80,000 Vi. Apparate.

a, Ankauf und Reparatur von Apparaten Fr. 197,000 b. Ankauf und Reparatur von Betriebsmaterial ,, 56,000 d. Transportkosten und Verschiedenes ,, 10,500 ,, 263,500 IX. Verzinsung.

b. Des Inventars

,,

3,127

Total zu lasten der Betriebsrechnung Fr. 346,627 Dabei ist zu bemerken, dass, selbst wenn diese Summe von Fr. 346,627 ganz zur Ausgabe gelangen sollte, die BetriebsTechnung der Telegraphenverwaltung pro 1906 dennoch mit einem A k t i v s a l d o abschliessen wird und nicht mit. einem Ausgabenüberschuss, wie im Ursprungsbudget vorgesehen war.

Ad I, C, 3, b. Bis Ende September 1906 betrugen die Ausgaben für Aushülfe und Ersatz von Beamten . Fr. 262,794. 65 gegen Fr. 249,506. 05 im gleichen -Zeiträume des Vorjahres. Für das letzte Quartal 1906 müssen, gestützt auf das Rechnungsergebnis Januar/September, wenigstens ,, 97,000. -- in Aussicht genommen werden.

Für das Jahr 1906 somit im ganzen . . Fr. 359,794. 65 oder rund ,, 360,000. -- Voranschlag ,, 315,000. --Mutmassliche Mehrausgabe

Fr. 45,000. --

Diese Mehrausgaben sind hauptsächlich auf die unerwartet grosse Verkehrszunahme in beiden Dienstzweigen zurückzuführen und entfallen je zur Hälfte auf Ersatz beurlaubter Beamten und Aushülfe wegen Mehrarbeit.

Der mutmasslichen Mehrausgabe von Fr. 45,000 pro 1906 stehen Minderausgaben (infolge Mutationen, bezw. vorübergehender Besetzung vakanter Stellen durch Hilfspersonal) in den Rubriken I, C, l, a, l, b und l, c gegenüber, deren Gesamtbetrag sich auf annähernd die gleiche Höhe belaufen wird.

119 Die für die Hauptrubrik I, Gehalte und Vergütungen, ursprünglich vorgesehene Summe von Fr. 4,892,095 wird auch nach Bewilligung des Nachtragskredites von Fr. 45,000 nicht überschritten werden.

Ad I, G, 3, c. Für Aushülfe und-Brsatz im Botendienste wurden bis Ende September 1906 verausgabt . . . Fr. 48,730. 10 und im IV. Quartal werden sich die Kosten auf zirka ,, 20,000. -- belaufen.

Mutmassliches Jahrestotal somit . . . . Fr, 68,730. 10 oder rund ,, 69,000. -- Bewilligter Kredit ,, 52,000. -- Erforderlicher Nachtragskredit

. . . .

F r . 17,000. --

Diese Mehrausgabe wird sich nahezu gleichmässig verteilen auf Aushülfe wegen starker Verkehrszunnahme, Ersatzkosten beurlaubter und Ersatzkosten erkrankter Boten.

Die Bewilligung der Mehrausgabe von Fr. 17,000 hat keine Überschreitung des für die Hauptrubrik I bereits bewilligten Kredites zur Folge.

Ad II. Die Ausgaben für Expertisen und trugen in den ersten neun Monaten des Jahres 1906 und für das IV. Quartal 1906 müssen . . .

in Aussicht genommen werden.

Total pro 1906 oder rund Voranschlag

Reisekosten beFr. 55,139. 76 . fl 18,000. -- Fr. 73,139. 76 ,, 73,000. -- ,, 65,000. --

Voraussichtliche Mehrausgabe somit . . . Fr. 8,000. -- Durch besondere Verhältnisse bedingte vermehrte Kontrolle der Linien- und Netzanlagen im laufenden Jahre und dazu das Inkrafttreten mit 1. August 1906 der neuen Verordnung betreffend die Taggelder und Reiseentschädigungen der Kommissionsmitglieder, Experten, eidgenössischen Beamten und Angestellten, vom 3. Juli 1906 (A. S. n. F., Bd. XXII, Seite 392) haben zur Folge, dass der bewilligte Kredit nicht genügt und um Fr. 8000 erhöht werden muss.

Ad III, a, e, d, e und f. Schon seit einer Reihe von Jahren sind die Budgetansätze beinahe aller dieser Unterrubriken die nämlichen geblieben. Infolge starker Verkehrszunahme · und be-

120

deutendem Anwachsen der Beamten- und Bureauzahl werden die im Budget pro 1906 vorgesehenen Ausgabeposten auch bei grösster Sparsamkeit kaum geniigen, weshalb wir um Bewilligung der fraglichen, verhältnismässig geringen Mehrausgaben ersuchen.

Ad FJ, a, b und d. Die Vorräte an Apparaten und Betriebsmaterial wurden infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs und der dadurch bedingten Abonnentenvermehrung schon gegen Ende 1905 beinahe aufgebraucht, und die Neuanschaffungen im laufenden Rechnungsjahre mussten daher nicht nur in grösserm Massstabe, sondern auch zu erheblich höherm Preise gemacht werden. Die gesteigerten'Rohmaterialpreise und die erhöhten Einfuhrzölle blieben selbstverständlich nicht ohne Einfluss auf die Einkäufe für das Geschäftsjahr 1906, denn alle grössern elektrotechnischen Konstruktionsfirmen beschlossen auf 1. Januar 1906 eine Preiserhöhung um 10% auf allen Apparaten für Stark- und Schwachstrom, und ein neuer Aufschlag um weitere zirka 10°/o wird aller Wahrscheinlichkeit nach in Bälde folgen.

Die umfangreichern Anschaffungen an Apparaten und Betriebsmaterial und die dadurch bedingten Mehrausgaben in RubrikVI, Apparate, haben anderseits auch eine erhebliche Mehreinnahme in Rubrik 5, Jnventarvermehrung, zur Folge.

Ad IX, b. Pro Ende 1905 ergab sich ein Inventarbestand (verzinslicher) von Fr. 11,164,257. 68, und es beträgt das daherige Zinsbetreffnis (à 372%) Fr. 390,749 Im Budget pro 1906 dagegen wurde ein Bestand von nur rund Fr. 11,074,900 und damit ein Zinsbetreffnis von ,, 387,622 angenommen. Der eidgenössischen Staatskasse sind mithin an Zinsen mehr zu entrichten als budgetiert waren Fr. 3,127 Wie schon eingangs erwähnt, wird die Betriebsrechnung auch nach Bewilligung dieser Nachtragskredite ohne Zweifel. einen Aktivsaldo ergeben, dank der ungeahnt grossen Verkehrszunahme im laufenden Jahre sowohl' beim Telegraph als auch beim Telephon. Die daherigen Mehreinnahmen an Telegrammtaxen (Rubrik 1), Abonnementsgebühren (2) und Gesprächstaxen (3) einzig werden zur Deckung des im Budget pro 1906 vorgesehenen Defizites, mitsamt dem seither bewilligten und den nach vorstehendem noch erforderlichen Nachtragskrediten, voraussichtlich mehr als genügen.

121

V. Bau und Unterhalt der Linien.

Baukonto . .

. Fr. 750,000

Die Ausgaben der Rubrik V betrugen bis Ende September 1906 : a. Material und Werkzeug Fr. 2,322,172. 80 ö. Arbeitslöhne ,, 877,349. 96 c. Transportkosten und Verschiedenes . ,, 149,037. 41 Total Fr. 3,348,560.17 Die Ausgaben für das IV. Quartal 1906 sind zu veranschlagen auf: a. Material und Werkzeug ,, 804,000. -- b. Arbeitslöhne . ·.

,, 354,000. -- c. Transportkosten und Verschiedenes . ,, 69,000. -- und damit die gesamte Jahresausgabe auf . Fr. 4,575,560. 17 Budgetiert wurden ,, 3,825,900. -- Mutmassliche Mehrausgabe s o m i t . . . Fr. 749,660. 17 oder rund ,, 750,000. -- von welcher Summe zirka Fr. 450,000 auf Material und Werkzeug (V, 1), zirka Fr. 250,000 auf Arbeitslöhne (V, 2) und zirka Fr. 50,000 auf Transportkosten und Verschiedenes (V, 3) entfallen.

Anlässlich der Aufstellung des Budgets pro 1906 wurde der Einheitspreis für den Bronzedraht l,5 mm. zu Fr. 2. 60 per Kilogramm und für den 2 mm., 3 mm., 4 mm. und 5 mm. Bronzedraht zu Fr. 2. 50 angenommen. Die rapide Hausse des Kupfers gegen Ende des abgelaufenen Jahres 1905 und die seither behaupteten sehr hohen Preise allein schon bedingen eine Mehrausgabe von Fr. 137,000 einzig für den diesjährigen Bedarf, trotzdem die Bestellung noch zu verhältnismässig günstigen Bedingungen erfolgte. Dazu kommt, dass die Zahl der neuen Abonnenten die budgetierte um nicht weniger als zirka 50% überschreiten wird, dass im fernem auch die Linienverdoppelungen gemäss' den gesetzlichen Vorschriften und die neuen Netzanschlüsse (garantierte Linien), nach den bisherigen Resultaten zu schliessen, in ihrer Gesamtlänge die im Voranschlag vorgesehene ganz bedeutend überschreiten werden, und dass die Vorräte im Zentralmagazin notwendigerweise zu ergänzen sind.

122 Sodann fallt in Betracht, dass die im Budget pro 1905 vorgesehenen Verlegungskosten des Simplo.nkabels, sowie die Kosten des Bodenseekabels, mit zusammen zirka Fr. 100,000, auf Rechnung des laufenden Jahres, zu bestreiten sind, weil bekanntlich die Legung dieser beiden Kabel ohne unser Verschulden starke Verzögerungen erlitten und deren Inbetriebsetzung erst pro 1906 erfolgen konnte.

Diesen mutmasslichen Mehrausgaben im Gesamtbetrage von ·Fn 750,000 stehen, wie schon aus den bisherigen Rechnungsergebnissen ersichtlich, erhebliche Mehreinnahmen an Abonnementsgebühren und Gesprächstaxen gegenüber.

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

Fr.. 20,000

Anlässlich des Minenunglücks von Courrières, des Aiisbruches des Vesuvs und des Erdbebens von Valparaiso haben wir drei Liebesgaben von je Fr. 10,000 bewilligt, die aus dem Kredit Unvorhergesehenes entnommen wurden ; letzterer wird dadurch um ungefähr den obigen Betrag überschritten.

Von der Gesamtsumme der geforderten und in der Hauptkolonne figurierenden Nachtragskredite im Betrage von fallen auf besondere Bundesbeschlüsse beim Departement des Innern . . Fr. 274,800 Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement . . ,, 600,000

Fr. 2,382,602

,, Verbleiben als eigentliche Nachtragskredite

874,800

. . Fr. 1,507,802

123 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 3. Dezember 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Rangier.

124 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1906 (III. Serie).

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates rom 3. Dezember 1906, beschliesst: Es werden dem Bundesrat für das Jahr 1906 folgende Nachteagskredite bewilligt:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen

Fr.

16,000

D. Bundeskanzlei.

1. Personal :

Fr.

h. Materialverwalter und Rechnungsführer

l ,000

Übertrag

1,000

16,000

125 Übertrag 2. Material.

Fr.

a. Druckkosten und Lithographien 25,000 b. Buchbinderrechnungen . .

3,000 d. Schreibmaterial 8,000

Fr.

1,000

Fr.

16,000

36,000 37,000 E. Bundesgericht.

I. Gerichtshof.

a. Gehalte von 19 Gerichtsmitgliedern und Zulage an den Präsidenten . .

12,000

II. Gerichtskanzlei.

c. Kanzleipersonal : 2. Provisorische Aushülfe und Extra-

300

III. Allgemeine Ausgaben a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse : Fr.

1. Schreib- und Bureaumaterialien 800 2. Druck- und Buchbinderkosten 1,000 3. Porti und Verschiedenes .

800 2,600 d. Auslagen für das Gebäude: 1. Instandhaltung, Putzmaterial e. Reiseauslagen der Richter und Kanzleibeamten f. Publikation der bundesgerichtlichen Entscheide: 2. Herausgabe, Druck und Betrieb des Jahrgangs 1905 .

g. Honorierimg der Anwälte und sonstige Auslagen in Armenrechtsprozessen

300 6,000

1,000 600 10 ^00 oo cnn

Übertrag

75,800

126 Fr.

Übertrag

75,800

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

17.

18.

20.

23.

25.

I. Politische Abteilung.

Besoldung des Kanzleipersonals der Gesandtschaften : a. in Paris Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften Porti, Telegramme, Bureaubedürfnisse u. dgl. für die Gesandtschaften und Konsulate Repräsentationskosten Bureaukosten: b. Buchbinderrechnungen d. Porti, Telegramme und Telephon .

II. Auswanderungswesen.

2. Bureau- und Reisekosten, Verschiedenes

Fr.

334 8,000 12,000 68,000 100 2,000 90,434 500 90,934

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

6. Bureaukosten

2,500

IV. Statistisches Bureau.

10. Betriebszählung : 3. Verschiedenes

1,200

V. Gesundheitsamt.

FT.

4. Gesundheitswesen 30,450 8. Neue (4. Ausgabe der schweizerischen Landespharmakopöe) .

2,000 Übertrag

32,450 36,150

166,734

127

Übertrag VII. Beiträge an Anstalten.

1. Polytechnische Schule

Fr.

36,150

Fr.

166,734

41,271

IX. Verschiedenes.

12. Beitrag an die Erwerbung dreier Fr.

Automaten von Jaquet-Droz . 25,000 13. Bundesgesetzgebung über die Wasserkräfte 4,000 29,000 X. Oberbauinspektorat.

VII. Hydrometrie.

b. Erstellung neuer Pegelstationen : 1. Ordentlicher Kredit . . . 1500 VIII. Untersuchimg der Wasserverhältnisse der Schweiz.

Fr.

b. Ausstellung in Mailand 5000 e. Ausserordentlicher Kredit 3000 8000 9,500 XI. Direktion der eidgenössischen Bauten.

Fr.

III. Reisekosten und Expertisen .

1,200 IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Prüfungsanstalt für Fr.

Brennstofie in Zürich 27,000 2, Eidgenössisches Chemiegebäude in Zürich 2,000 29,000 c. Neubauten : 1. Ehemalige Liegenschaft Mory an der Amthausgasse in Fr.

Bern 16,500 Übertrag 16,500 30,200 115,921

166,734

128

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Übertrag Landankauf für den Betrieb der Gärtnerei bei den Bundeshäusern und andern eidg.

Gebäuden in Bern .

Gebäude für Phosphorrauchbildner in der Munitionsfabrik Altdorf . . . .

Zeughaus Nr. 2 in Winterthur . . .

Zollgebäude in Breno ZollgebäudeinPigino Nebengebäude zum Hauptpostgebäude an der Rue du Montblanc i n Genf . . . .

Bauplatz für ein neues Postgebäude in Montreux. . .

Bauplatz zu einem neuen Postgebäude in Lugano . . .

Fr.

16,500

Fr.

Fr.

30,200 115,921

Fr.

166,734

63,900

18,500 5,900 1,300 1,500

16,100 110,500 251,500 485,700 -- 515,900 631.821

C. Justiz- and Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei.

1. Besoldungen: / . Kanzlisten u n d Aushülfe . . . . .

700 2. Justiz- und Auslieferungskosten . . . 18,000 18,700

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

1. Kanzlei des Departements: , Fr.

a. 1 1 . Bureaukosten . . . .

2,000 Übertrag 2,000

817,255

129 Übertrag ·o. Abteilung für Artillerie : g. Reisekosten ß. Abteilung für Genie: b . 5 . Bureaukosten . . . .

7. Abteilung für Sanität: Fr.

b. 4. Bureaukosten . . 1200 c. 6. Bureaukosten . . 3000

Fr.

2,000

Fr.

Fr.

817,255

300 500

4,200 8. Abteilung für Veterinärwesen : /. Bureauaushülfe ·9. Oberkriegskommissariat : Ä. Revision des Distanzenzeigers 11. Administrative Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung : b . 9 . Reisekosten . . . .

330 2,500

600 10,430

C. Unterricht.

3. Wiederholungskurse: g. Befestigungen : 2. St. Maurice 4. Cadreskurse : a. Generalstab

7,440 8,100 15,540

D. Bekleidung.

Ï. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung : Q. Kavallerie 11,431 4. Genietruppen 2,616 5 . Sanitätstruppen . . . .

2,305 6. Verwaltungstruppen . . .

1,669 7. Festungstruppen . . . . .

4,692 IV. Ersatzausrüstung

22,713 20,000 42,713 Übertrag

Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. VI.

68,683

817,255 9

130 Übertrag Gr. Kavalleriepferde.

2. Kavallerieremontendepot : Fr.

a. Verwaltungskosten . . . 13,480 c. Fourage 20,000 d. Beschläge 1,000

Fr.

68,683

Fr.

817,25»

34,480 H. Unterstützung freiwilliger Militärvereine 1. Beiträge an freiwillige Vereine 500 2. Mindererlös auf den scharfen Gewehrpatronen, Kai. 7,5 mm. . 10,500 4. Provisionen an die Munitionsverkäufer 900 11,900 J. Kriegsmaterial.

1. Unterhalt, Assekuranz, Lokalmieten, Transportkosten . . . 95,000 4. Festungsmaterial : b. St. Maurice 4,000 6. Kasernenmaterial 2,200 101,200 L. Befestigungen, a. St. G r o t t h a r d : I. Zentralleitung II. Bewachung

800 1,000

1,800 6. St.

II.

IU.

V.

Maurice: Fr.

Bewachung . . 11,000 Unterhalt . . .

3,500 Subvention an die Gemeinde LaveyMorcles . . . .

7,000 21,500

23,300 R. Verwaltungsspesen der Getreidevorräte etc. 18,435 Übertrag 257,998

817,255

131 Fr.

Übertrag 257,998 T. MiUtärversicherung'.

IV. Unvorhergesehenes 5,000

Fr.

817,255 262,998

II. Pul ver ver waltung : D. Fabrikationskosten . . .

III. Pferderegieanstalt : 5. InventaranschafFr.

fangen . . . 50,000 7. Verschiedenes. .

1,300

Fr.

472

51

>300

sym

E. Finanz- nnd Zolldepartement.

1. Finanzverwaltung.

III. Bariknotenkontrolle.

2. Übrige Ausgaben.

« Bureau-, Druck- und Lithographiekosten V.

c. Bureaukosten

500

Wertschriftenverwaltung, 2,500

VIII. Liegenschaften.

A. Waffenplatz in Thun.

4. Unterhalt der Maschinen und Fr.

Geräte 700 K. Ankäufe von Liegenschaften.

2. Erweiterung der Schutzzone des Schiessplatzes im Sand . . . 84,870 85,570 IX. Münzverwaltung.

2. Münzfabrikation.

c. Metallbeschaffung 60,400 6. Zins des Betriebskapitals . .

373 60,773 Übertrag

88,570 1,080,253

132 Übertrag

II. Zollverwaltung.

II. Reisen und Expertisen

.

.

.

Fr.

Fr.

88,570 1,080,253

Fr.

4,000

III. By/reaulwsten.

3. Bureaubedürfnisse und Drucksachen : Fr.

a. Bureaubedürfnisse etc.

1,000 b. Drucksachen: Zollscheinformulare etc. 50,000 51,000 4. Nebenausgaben: Frachten, Porti etc. . . .

6,000 57,000

VI. Verschiedenes.

1. Zollrückvergütungen . . . . 46,000 2. Entschädigungen und Diverses : e. U n v o r h e r g e s e h e n e s . . . . 20,000 127,000 215,570

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdeparteraent.

i. Handel.

2. Bureau-, gewöhnliche Druck- und Lithographiekosten, Literarische Anschaffungen 5. Handelsamtsblatt: b. Druck und Spedition des Fr.

Blattes 3,800 c. Papier .

4,200

Fr.

1,000

8,000 600,000

8. Ausstellung in Mailand Übertrag

609,000 1,295,823

133 Fr.

Übertrag IM. Landwirtschaft.

Fr.

I. Besoldungen.

6. Kanzlisten II. Klasse . . . .

III. Stipendien

Fr.

609,000 1,295,823

300 2,000

IX. Landwirtschaftliche Versuchsund Unter suchimgsanstalten.

B. Agrikulturchemische Anstalt Zürich.

Fr.

4. Betriebskosten . . . 300 F. Samenuntersuchungsanstalt Lausanne.

4. Betriebskosten . . .

H. Bakteriologisches Laboratorium Liebefeld.

1. Besoldungen: a. Beamte

600

932 1,832

X. Schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

3. Mobiliar, Apparate, BiFr.

bliothek 400 6 . Landankauf . . . . 12,500 12,900 17,032 626,032 0. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

1. Kanslei des Eisenbahndepartements.

a. Departementssekretär 6,120 f. Zeitweise Aushülfe 1,500 Übertrag

7,620 1,921,855

134 Übertrag V. Bureaukosten.

d. Allgemeine ßureaukosten ausschliesslich derjenigen der technischen Abteilung .

Tr.

Fr.

7,620 1,921,855

1,500

9,120

II. Postverwaltung.

II. Inspektionen und Diensireisen

Fr.

7,000

III. BureauJcosten : a. Papier und DruckFr.

kosten . . . . 35,000 d. Beleuchtung . . 10,000 e. Heizung . . . 15,000 60,000 XI. Entschädigungen für Verluste etc.

8,000

XV. Postcheck- und Giroverkehr, Zinsen

6,000

XIX. Progesse und Expertisen

.

.

4,000 85,000

III. Telegraphenverwaltung.

/. Gehalte und Vergütungen.

C. B u r e a u x .

3. Verschiedenes : b. Aushülfe und Ersatz von BeFr.

amten 45,000 c. Aushülfe und Ersatz im Botendienste 17,000 II. Expertisen und Reisekosten Übertrag

.

62,000 8,000 70,000

94,120 1,921,855

135 Übertrag

Fr.

70,000

Fr.

Fr.

94,120 1,921,855

III. Bureaukoslen.

Fr.

·a. Schreibmaterial . . 1000 c. Buchbinderarbeiten . 1000 d. Beleuchtung . . . 2000 e . Beheizung . . . . 4000 f. Verschiedenes . . . 2000

'

10,000 VI. Apparate.

a. Ankauf und Reparatur Fr.

von Apparaten . . . 197,000 b. Ankauf und Reparatur von Betriebsmaterial . 56,000 d. Transportkosten und Verschiedenes . . . 10,500 263,500 ZX. Verzinsung'.

b. des Inventars

3,127 346,627 440,747

V. Hau und Unterhalt der Linien.

Baukonto

750,000

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

20,000 2,382,602

136

D. Militärdepartement *).

(Übertrag von Seite

131.)

Pulververwaltung Pferderegieanstalt

Fr.

472 51,300 51,772

E. Finanz- und Zolldepartement *).

(Übertrag von Seite 131.)

IX. Münzverw.altung

60,773

0. Post- und Eisenbahndepartement**).

(Übertrag von Seite III. Telegraphenverwaltung: Baukonto

135.)

750,000 862,545

*) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Reihe von Jahren die Militärregieanstalten (inklusive Pulververwaltung) und die Münzverwaltung, deren Einnahmen und Ausgaben sich ausgleichen, in Voranschlag und Staatsrechnung nur noch in einer inneren Kolonne pro memoria aufgeführt.

**) Die Ausgaben für Bau und Unterhalt der Telephonlinien, welche auf den Baukonto zu übertragen sind,, berühren die Verwaltungsrechnung nicht und werden deshalb hier ebenfalls nur pro memoria aufgeführt.

13T

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreuend das Reglement über die Besoldungsminima und -maxima der Beamten und Angestellten der schweizerischen Nationalbank.

(Vom 4. Dezember 1906.)

Tit.

Mit Botschaft vom 6. November 1906 ist Ihnen ein Reglement betreffend die Besoldungsminima und -maxima der Beamten und Angestellten der schweizerischen Nationalbank zur Genehmigung unterbreitet worden, das vom Ständerat bereits angenommen,, vorn Nationalrat aber noch durchzuberaten ist.

Der Umstand, dass anlässlich der Beratung dieses Reglementsin der Bundesversammlung zu wiederholten Malen die Auffassung zum Ausdruck gekommen ist, als seien die in jenem Reglement aufgestellten Gehaltsansätze zu hoch bemessen, hat den Bankrat auf Antrag des Bankausschusses veranlasst, in seiner Sitzung vom 1. 1. M. zu beschliessen, es sei auf das von unserer Behörde in der Sitzung vom 24. Oktober genehmigte Besoldungsreglement, zurückzukommen. Der Bankrat hat sodann einen zweiten, ihm vom Bankausschuss vorgelegten Entwurf eines Besoldungsreglements durchberaten und in der vom Bankausschuss vorgelegten Fassung angenommen.

Dieser neue Entwurf, der eine Anzahl sehr namhafter Reduktionen auf den frühern Maximalansätzen vorsieht, ist uns vom

138

Bankrate zugestellt worden mit dem Ersuchen, denselben zu genehmigen und sodann auch Ihnen, unter Zurückziehung der ersten Vorlage, zur Sanktion unterbreiten zu wollen.

Wir haben dem neuen Entwurf unsere Genehmigung erteilt und gestatten uns, Ihnen nachstehend die Gründe in der uns vom Bankrate vorgelegten Fassung wiederzugeben.

Der Bankrat schreibt: ,,Über die Stellung des Nationalrats zum Reglement konnten wir uns zwar kein abschliessendes Urteil bilden, da die sachliche Diskussion verschoben worden ist; immerhin hatten aber die dem Nationalrat angehörenden Mitglieder des Bankrates den Eindruck, als sei die eingangs angedeutete Ansicht von zu hohen Maximalansätzen im Nationalrat ziemlich stark vertreten, und einige Mitglieder des Bankrates konnten sich der Empfindung nicht erwehren, als würde diese Ansicht gewissen Strömungen und Stimmungen im Volke entsprechen.

,,Der Bankausschuss, dem es nun oblag, dem Bankrate be.zügliehe Vorschläge zu unterbreiten, glaubte in dieser Sachlage die Gefahr einer Verzögerung der Aktivierung der Nationalbank erblicken zu müssen. Diese Gefahr wäre vorhanden, wenn der Nationalrat in der ersten Woche der Dezembersession, während welcher das Reglement zur Beratung gelangen soll, dasselbe an ·den Bundesrat beziehungsweise an die Bankbeiiörden zurückweisen sollte: denn jede Verzögerung im Inkrafttreten des Reglements bedeutet eine entsprechende Hioausschiebung der Wahl der Mitglieder des Direktoriums, und die Bankbehörden könnten vor erfolgter Wahl des Direktoriums eine Reihe von Organisationsarbeiten nicht in Angriff nehmen.

,,Aus diesem Grunde war der Bankausschuss darin einig, ·dass es sich empfehle, der sich gegen das Reglement zweifellos erhebenden Opposition Rechnung zu tragen. Die Frage war nur, in welcher Weise dies geschehen könnte.

,,Eine Reduktion der Ansätze für die Mitglieder des Direktoriums (I. Gehaltsklasse, 1. Besoldungsstufe) erschien völlig unmöglich ; es unterliegt vielmehr keinem Zweifel, dass selbst die gegenwärtigen Ansätze den Bankbehörden nur mit Schwierigkeiten ermöglichen werden, dem Bundesrat geeignete Persönlichkeiten in Vorschlag zu bringen. Völlig unmöglich erschien ferner die Reduktion der in Aussicht genommenen Minima; vielmehr sind die Bankbehörden nach wie vor der entschiedenen Ansicht, dass die Minima, wie sie in dem vom Bundesrat am 26. Oktober d. J.

genehmigten Reglement vorgesehen sind, nicht weiter reduziert ·werden können, wenn es der Bank möglich sein soll, einen seiner

139 Aufgabe gewachsenen Beamtenkörper zu gewinnen, und es könnten infolgedessen die Bankbehörden die Verantwortung für die Folgen einer eventuellen Reduktion der Minima nicht übernehmen.

,,Anders stellte sieh dagegen die Situation bei den in Aussicht genommenen Maximalansätzen dar.

,,Als das Besoldungsreglement am 24. Oktober d. J. vom Bankrate angenommen worden ist, bestand innerhalb der Bankbehörden keinerlei Zweifel darli ber, dass den Beamten der Nationalbank bei deren Wahl die Minimalansätze des Reglements als Anfangsgehälter zuzumessen seien, und dass nur in ganz ausnahmsweisen Fällen das Maximum von Anfang an gewährt werden aolle. Es ist ferner im Bankrat ausdrücklich erklärt worden, dass seitens der Bankbehörden nicht beabsichtigt werde, das in der Bundesverwaltung gesetzlich eingeführte System der automatischen Gehaltserhöhung auf die Nationalbank zu übertragen, und dass infolgedessen auch von dieser Seite her nicht die Gefahr bestehe, dass die Maximalansätze des Reglements in absehbarer Zeit erreicht werden können. Endlich bestand bei den Bankbehörden von Anfang an die Absicht, das Besoldungsreglement durch eine Gehaltsordnung zu ergänzen, die sich zum Reglement so verhalten wird, wie die Gehaltsordnung der Bundesbahnen vom 7. Januar 1902 sich zum Bundesgesetz vom 29. Juni 1900 verhält, und in dieser Gehaltsordnung das Maximum der Besoldung einzelner Beamtungen tiefer anzusetzen, als das Maximum der Klasse angesetzt ist, der diese Beamtungen zugewiesen werden.

,,Für die Fixierung der Maxima in dem vom Bundesrat am 26. Oktober d. J. genehmigten Reglement war für die Bankbehörden vielmehr der Gesichtspunkt massgebend, dass dieses Reglement auf lange Zeit hinaus unverändert in Kraft verbleiben solle, und infolgedessen elastisch genug sein müsse, um den Bankbehörden die notwendige Bewegungsmöglichkeit zu gewähren. Es musste natürlich von vorneherein auf eine weitere Steigerung der Lebenskosten Rücksicht genommen werden, und es erschien den Bankbehörden als nicht angemessen, beim Bundesrat und bei der Bundesversammlung zu häufige Abänderungen des Reglements im Sinne einer Erhöhung der Maximalansätze zu beantragen. Indessen sind diese Momente von nicht unmittelbarer Wirksamkeit, und eine Reduktion der Maximalansätze würde unmittelbar keine nachteiligen Folgen für die Nationalbank haben,
eben deshalb nicht, weil «ine unmittelbare Anwendung dieser Ansätze nie beabsichtigt war.

,,Von diesen Erwägungen ausgehend hat der Bankausschuss dem Bankrat die Reduktion einer Reihe von Maximalansätzen vorgeschlagen, und der Bankrat hat diesem Vorschlage zugestimmt.

Die beschlossenen Änderungen sind die folgenden :

140 ,,Es wurde reduziert das Maximum der : I. Klasse, 2. Gehaltsstufe, von Fr. 18,000 auf Fr. 15,000 II.

,, ,, ,, 15,000 ,, ,, 12,000 III.

,, ,, ,, 12,000 ,, ,, 10,000 IV.

,, ,, ,, 8,000 fl ,, 7,000 V.

,, 1. Gehaltsstufe, ,, ,, 6,000 ,, ,, 5.500 Das Maximum der übrigen Klassen und das Minimum sämtlicher Klassen sind unverändert gebliehen.

,,Gleichzeitig hat der Bankrat im Art. 2 des Reglements einige leichte Abänderungen vorgenommen, die ebenfalls die Wirkung haben werden, das Maximum der Besoldung einiger Beamtungen zu reduzieren. Während nämlich in dem vom Bundesrat am 26. Oktober d. J. genehmigten Reglement die Hauptkassiere sämtlicher Zweiganstalten -der III. Klasse und die Hauptbuchhalter sämtlicher Zweiganstalten der IV. Klasse zugeteilt werden, sieht der beiliegende Entwurf eine Differenzierung je nach der Bedeutung der Zweiganstalt vor; es werden darin die Kassiere der grösseren Zweiganstalten der III., die der kleinem der IV. Klasse zugeteilt, die Hauptbuchhalter der grösseren Zweiganstalten sind der IV. Klasse zugeteilt worden, in der Meinung, dass bei den kleinern Zweiganstalten diese Beamten der 1. Gehaltsstufe der V. Klasse werden zugeteilt werden können. Im übrigen befinden sieh im Art. 2, III. Klasse, leichte redaktionelle Änderungen. Art. 3 ist unverändert geblieben."

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ziehen wir die erste bezügliche Vorlage vom 6. November 1906 zurück und gestatten uns, Ihnen zu beantragen, Sie möchten dem nachfolgenden, abgeänderten Reglement über die Besoldungsminima und -maxima die Genehmigung erteilen.

Genehmigen Sie, Tit., die erneute Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung !

B e r n , den 4. Dezember 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

141

Reglement betreffend

die Besoldungsminima und -maxima der Beamten und Angesteliten der schweizerischen Nationalbank.

(Vom 4. Dezember 1906.)

Von der Bundesversammlung genehmigt am 7. Dezember 1906.

Der s c h w e i z e r i s c h e Bundesrat, in Ausführung des Art. 63 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1905, genehmigt das nachfolgende, vom Bankrate der schweizerischen Nationalbank vorgelegte Reglement: Art. 1. Für die Direktoren, Beamten und Angestellten der schweizerischen Nationalbank werden folgende Besoldungsklassen im Minimum und Maximum aufgestellt : I. Klasse: 1. Gehaltsstufe . . . Fr. 20,000--25,000 2.

,, . . . ,, 10,000--15,000 II.

,, ,, 8,000--12,000

m.

,,

,, 6,000--10,000

IV.

V.

,, ,,

VI.

VII.

,, ,',

,, 5,000-- ,, 4,100-- ,, 2,400-- "" 1,800-- ,, 1,500--

1. Gehaltsstufe . . .

2.

,, . . .

7,000 5,500 4,000 3,000 2,800

142

Art. 2. Die Beamten und Angestellten der schweizerischen Nationalbank werden folgendennassen klassifiziert: Es gehören an : 1. (Gehaltsstufe: 2.

,,

der L Klasse: die Mitglieder des Direktoriums; die Direktoren der Zweiganstalten ;

der n. Klasse: die dem Direktorium und den Lokaldirektionen zugewiesenen Subdirektoren ; der Generalsekretär der Bank ; der Hauptkassier der Bank; der in. Klasse: die Vorstände der selbständigen Abteilungen der Direktorialdepartemente und des Generalsekretariates; diemit der Vertretung eines Abteilungschefs betrauten rangältesten Prokuristen des Direktoriums ; die Hauptkassiere der grösseren Zweiganstalten; der IV. Klasse: die Hauptkassiere der kleineren und die Oberbuchhalter der grösseren Zweiganstalten; die Prokuristen des Direktoriums und der Zweiganstalten, soweit erstere nicht deiIli. Gehaltsklasse zugeteilt sind ; die Adjunkten der Departementsabteilungen des Direktoriums und des Generalsekretariates ; der V. Klasse : alle keiner ändern Klasse zugeteilten Beamten ohne besondern Titel, die irgendwie qualifizierte Arbeiten yerrichten ; der VI. Klasse: Schreiber und Kommis, die unqualiftzierte Arbeiten verrichten ;

.

143.

der VII. Klasse: junge Angestellte in den ersten Dienstjahren, Hauswarte, Kassenboten, Ausläufer etc.

Neu zu schaffende Stellen und Beamtungen sind nach, ihrer Natur vom Bankrate in obige Klassifizierung einzureihen.

Art. 3., Im Rahmen der vorstehenden Ansätze und nach Massgabe der vorstehenden Klassifizierungsgrundsätze wird der Bankrat auf Vorschlag des Direktoriums die Höhe der Besoldung jeder einzelnen Beamtung festsetzen.

B e r n , den 4. Dezember 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft = Ringier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1906 (III. Serie). (Vom 3. Dezember 1906.)

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Bundesblatt

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Jahr

1906

Année Anno Band

6

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50

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12.12.1906

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71-143

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10 022 193

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