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Bundesratsbeschluss betreffend

die Volksabstimmung vom 2. März 1952 über den Bundesbeschluss betreffend Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Erweiterung von Gasthöfen (Vom 22. Januar 1952)

Der Schweizerische Bundesrat, in Erwägung, dass gegen den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 betreffend Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Erweiterung von Gasthöfen innert nützlicher Frist, ein von mehr als 30 000 gültigen Unterschriften unterstütztes Eeferendumsbegehren eingereicht worden ist und dass somit den gesetzlichen Bestimmungen über das Referendum im vorliegenden Falle Genüge geleistet ist, beschliesst : · ' . ' ' · .

Art. l : Die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 betreffend Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Erweiterung von Gasthöfen findet im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft am 2. März 1952 und, wo nötig, am Vortage statt.

:

'Art. 2

Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die geinäss den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.

Die den Stimmberechtigten im November 1951 zugestellte Abstimmungsvorlage wird nicht ein zweites Mal verteilt.

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Art. 8 Telegraphische Meldungen der Abstimmungsergebnisse von den Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden an die kantonalen Zentralstellen und von diesen an die Bundeskanzlei sind gebührenfrei, ebenso telephonische Meldungen, wenn die Verbindungen über handbediente Zentralen hergestellt werden.

Art. 4 Dieser Bundesratsbeschluss ist den Kantonen zum Anschlag mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.

Bern, den 22. Januar 1952.

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, Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, F ü r d e n Bundespräsidenten: Max Petitpierre Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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Bundesratsbeschluss betreffend die Volksabstimmung vom 2. März 1952 über den Bundesbeschluss betreffend Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Erweiterung von Gasthöfen (Vom 22. Januar ...

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1952

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.01.1952

Date Data Seite

77-78

Page Pagina Ref. No

10 037 736

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