Strategische Ziele des Bundesrates für die Swisscom AG 2018­2021 vom 22. November 2017

Der Bundesrat legt die strategischen Ziele für die Swisscom AG für die Jahre 2018­2021 wie folgt fest:

Einleitung Der Bund ist Hauptaktionär der Swisscom AG. Er verfügt über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit am Unternehmen. Die Aktionärsinteressen des Bundes werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der Swisscom AG im Rahmen von Artikel 3 des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG) vom 30. April 19971 und anerkennt in seiner Eigenschaft als Aktionär die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik. Er beachtet ebenso die Grundsätze der Staatsunabhängigkeit der Medien. Die Rolle des Bundes als Hauptaktionär ist von seiner Funktion als Regulator und als Aufsichtsbehörde über den Fernmeldemarkt institutionell getrennt.

Gestützt auf Artikel 6 des TUG legt der Bundesrat für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär des Unternehmens erreichen will. Die strategischen Ziele richten sich an die Swisscom AG und ihre Gruppengesellschaften in der Schweiz und im Ausland (nachfolgend «Swisscom»). Der Bund verpflichtet sich damit im Vierjahresrhythmus zu längerfristigen, konsistenten Zielen und schafft durch deren Veröffentlichung Transparenz für Drittinvestoren. Die strategischen Ziele enthalten keine operativen Vorgaben.

Neben der Festlegung der strategischen Ziele stehen dem Bund zur Einflussnahme auf das Unternehmen die Mittel zur Verfügung, die einem Hauptaktionär im Aktienrecht zukommen, also der Einfluss auf die Besetzung des Verwaltungsrates und die stimmenmässige Beherrschung der Generalversammlung. Nach den geltenden Statuten der Swisscom hat der Bund zudem das Recht, zwei Vertreterinnen oder Vertreter in den Verwaltungsrat abzuordnen, die er instruieren kann. Eine Instruktion des Bundesrates richtet sich ausschliesslich an seine Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat von Swisscom. Sie entbindet die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates nicht von der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Gesamtinteressen des Unternehmens. Der Bundesrat wird nicht in einer anderen als der genannten Weise auf die Swisscom Einfluss nehmen.

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Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet von der Swisscom Folgendes: 1.1 Die Swisscom wird betriebswirtschaftlich geführt, ist wettbewerbsfähig und kundenorientiert. Sie entwickelt, produziert und vermarktet erfolgreich Netzinfrastrukturen und darauf basierende Dienste in den konvergierenden Märkten Telekommunikation, Informationstechnologie, Rundfunk, Medien und Unterhaltung und leistet damit einen Beitrag zur Digitalisierung aller Regionen in der Schweiz.

1.2 Die Swisscom bietet in der Schweiz insbesondere fixe und mobile Sprachund Datendienste, Informatik-Dienstleistungen, Inhalte (Content) sowie Netzdienstleistungen für andere Telekommunikationsgesellschaften an. Dabei trägt sie den Sicherheitsinteressen des Landes Rechnung, stellt die gesetzliche Grundversorgung sicher und setzt die Zugangsregulierung im Interesse eines fairen Wettbewerbs um.

Zu diesem Zweck strebt die Swisscom mit ihrem Angebot folgende Hauptziele an: a. Privatkundinnen und -kunden sowie KMU-Kunden: Gestaltung eines kundengerechten Angebots und Halten der Marktführerschaft im nationalen Markt für Konnektivität (Voice, Breitband, TV); b. Grosskunden: Gestaltung eines kundengerechten Angebots für nationale und internationale Bedürfnisse sowie Aufbau und Halten einer bedeutenden Marktposition im Geschäftskundenmarkt für konvergente Kommunikations- und IT-Dienstleistungen; c. Netz und Informatik: Ausbau und Betrieb einer zukunftsgerichteten Netz- und Informatikinfrastruktur unter Berücksichtigung der Marktbedürfnisse, der technologischen Entwicklung und der Sicherheit (insbesondere Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes).

1.3 Die Swisscom verfolgt in Italien (Fastweb) eine Strategie, die auf die langfristige Schaffung eines positiven Wertbeitrags ausgerichtet ist.

1.4 Die Swisscom verfügt über ein Unternehmensrisikomanagementsystem, das sich an der ISO-Norm 31000 orientiert.

1.5 Die Swisscom verfolgt im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie.

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Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Swisscom Folgendes: 2.1 Die Swisscom sichert und steigert langfristig den Unternehmenswert. Sie weist bezüglich Gesamtrendite, bestehend aus Dividendenausschüttung und

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Aktienkursentwicklung, eine Performance auf, die mit vergleichbaren Unternehmen in Europa Schritt hält.

2.2 Die Swisscom betreibt eine Dividendenpolitik, die dem Grundsatz der Stetigkeit folgt und eine im Vergleich mit anderen börsenkotierten Schweizer Unternehmen attraktive Dividendenrendite gewährleistet. Dabei berücksichtigt sie die Erfordernisse einer nachhaltigen Investitionstätigkeit, einer risikogerechten und branchenüblichen Eigenkapitalquote sowie eines jederzeit einfachen Zugangs zu den Kapitalmärkten.

2.3 Die Swisscom strebt eine Nettoverschuldung von höchstens 2,1 × EBITDA an; zeitweise Überschreitungen dieser Quote sind zulässig.

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Personalpolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Swisscom Folgendes: 3.1 Die Swisscom verfolgt eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik und entwickelt diese im Rahmen der Mitspracherechte mit den Sozialpartnern zukunftsgerichtet weiter.

3.2 Die Swisscom tritt auf dem Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgeberin auf, um Talente zu gewinnen und nachhaltig zu binden.

3.3 Die Swisscom entlöhnt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach marktüblichen Sätzen und leistungsgerecht. Variable Entschädigungsanteile basieren auf im Voraus festgelegten Kriterien und berücksichtigen den langfristigen Erfolg.

3.4 Die Swisscom fördert durch nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmassnahmen die berufliche Entwicklung, die Qualifikation und die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und richtet diese auf die kommenden Bedürfnisse aus.

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Kooperationen und Beteiligungen

Der Bundesrat erwartet, dass die Swisscom Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) nur eingeht, wenn sie zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen. Im Ausland dürfen keine Beteiligungen an Telekommunikationsgesellschaften mit Grundversorgungsauftrag eingegangen werden. Andere Beteiligungen im Ausland sind möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen.

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Anpassung der strategischen Ziele

Der Bundesrat behält sich vor, bei Bedarf und nach Rücksprache mit der Swisscom Anpassungen der strategischen Ziele an das sich wandelnde Umfeld des Unternehmens vorzunehmen.

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Berichterstattung 6.1 Der Bundesrat erwartet, dass die Swisscom einen Informationsaustausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes entsprechend den regelmässig stattfindenden Analysten- und Investorengespräche pflegt. Der Gleichbehandlung der Aktionärinnen und Aktionäre wird dabei Rechnung getragen.

6.2 Der Verwaltungsrat der Swisscom erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

22. November 2017

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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