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Aus den Verhandlungen des Bundesrates

(Vom 6. März 1952) Der Bundesrat hat dem Kanton Zürich an die Erstellungskosten der berufsbäuerlichen Siedelung Eebhof in der Gemeinde Ossingen einen Btindesbeitrag bewilligt.

(Vom 7. März 1952) Der Bundesrat hat dem Eücktrittsgesuch des Herrn Dr. Charly Clerc als ordentlicher Professor für französische Literatur und Sprache an der Eidgenössischen Technischen Hochschule infolge Erreichens der Altersgrenze auf Ende des Sommer-Semesters unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

Der Bmidesrat hat dem aus Gesundheitsrücksichten gestellten Eücktrittsgesuch des Herrn Eudolf Bitter als Vizedirektor der Eidgenössischen Getreideverwaltung auf den 30. April 1952 unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

(Vom 8. März 1952) Herr Max Duque-Gomez übergab dem Bundesrat am 4. März 1952 sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Kolumbien bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie das Abberufungsschreiben seines Vorgängers. Herrn Miguel Sanjuan.

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Bekanntmachungen VCD Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 25. Februar bis 8. März 1952

Ägypten. Herr Mohammed Sami A b d e l K a d e r , Attaché, ist in der Schweiz eingetroffen .und hat sein Amt aufgenommen.

Argentinien. Herr Ernesto Heer. Erster Sekretär, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

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Frankreich. Herr Romain G ary, Erster Sekretär, der auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört der Botschaft nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Herr Michel Debeauvais, Erster Sekretär, der auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört der Botschaft nicht mehr an.

Indien. Herr Brigadegeneral Damodar Narhar T h a k a r , Militärattache, der auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Indonesien. Herr H. N. L u m b a n t o b i n g , Attaché, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

Israel. Herr Oberstleutnant Emmanuel Nishry, Gehilfe des Militär- und Luftattaches, ist in Paris eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

Schweden. Herr Sven Tage P o u s e t t e , Attaché, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

Tschechoslowakei. Herr Major Ludvik Sochor, Militär- und Luftattache, ist in der Schweiz eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

Türkei. Herr Hicabi E k in ci, Legationsrat, der auf einen anderen Posten berufen wurde, hat die Schweiz verlassen.

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Notifikation

Am S.März 1952 wurden Sie von der Eidgenössischen Oberzolldirektion wegen des im Juni 1951 durch Sie bewerkstelligten Einfuhrschmuggels einer Nähmaschine (Blindstichmaschine), namentlich gestützt auf das am 26. Januar dieses Jahres von den Zollorganen gegen Sie erhobene Strafprotokoll in Anwendung der Artikel 74, Ziffer 3, 76, Ziffer 2, 77, 82, 85 und 91 des Bundesgesetzes vom I.Oktober 1925 über das Zollwesen, sowie der Artikel 52 und 58 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer, vom 29. Juli 1941, wegen Zollübertretung in Verbindung mit Bannbruch und Hinterziehung der Warenumsatzsteuer zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Wenn Sie sich innert 14 Tagen, vom Datum der vorliegenden Notifikation an gerechnet, der Strafverfügung vorbehaltlos unterziehen, wird Ihnen in Anwendung von Artikel 94 des Zollgesetzes und Artikel 296 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege : ein Viertel der Busse mit .50 Franken erlassen.

Wollen Sie sich der Straf Verfügung nicht unterziehen, so haben Sie die Möglichkeit, innert 20 Tagen Einsprache zu erheben und die gerichtliche Beurteilung zu verlangen. Erheben Sie innert dieser Frist keine Einsprache, so erwächst die Strafverfügung unter Vorbehalt der Beschwerde in Rechtskraft.

Die Strafverfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Die Höhe der Busse kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorstehenden Notifikation durch Beschwerde beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern angefochten werden.

, Bern, den 5.März .1952.

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Eidgenössische Oberzolldirektion,

Wettbewerb- und Stellenaussschreibungen, sowie Anzeigen Alters- und Hinterlassenenversicherung

Der Bericht über die Eidgenössische Alters-: und Hinterlassenenversicherung im Jahre 1950 mit den Berichten über die technische Bilanz auf 81. Dezember 1950 ist in deutscher und französischer Sprache gedruckt erschienen.

Inhalt l.Teil: Vorwort - Stand der Gesetzgebung und der zwischenstaatlichen Vereinbarungen - Die Organe der Alters- und Hinterlassenenversicherung - Der Vollzug der AHV - Rechnungsergebnisse Die finanzielle Lage - Die zusätzliche Alters- und Hinterlassenenfürsorge.

; II. Teil : Einleitung - Allgemeiner Bericht - Spezialbericht : Berechnungstechnik -.Bericht des Ausschusses für die technische Bilanz Zahlentabellen und graphische Darstellungen.

Der Bericht kann bei der Eidgenössischen D r u c k s a c h e n - u n d M a t e r i a l z e n t r a l e . Bern, bezogen werden.

' Preis: Gesamtbericht, I. und II. Teil, Fr. 4.--.

Der II. Teil: Der finanzielle Stand der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung am 81. Dezember 1950, ist auch als S e p a r a t d r u c k beziehbar. Preis: Fr. 2.60.

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Bundesamt für Sozialversicherung

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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1952

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11

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.03.1952

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521-523

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