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Botschaft des

Bimdesrates an die Bundesversammlung über die weitere Beteiligung der Schweiz am Zwischenstaatlichen Komitee für Europäische Auswanderung (Vom 8. Dezember 1952)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Durch Bundesbeschhiss vom 19. Juni 1952 haben die eidgenössischen Eäte den Beitritt der Schweiz zum Provisorischen Zwischenstaatlichen Komitee für Migrationsbewegungen in Buropa gutgeheissen und den Bundesrat ermächtigt, einen Beitrag von 668 345 Franken 'an das Verwaltungsbudget und an den Operationsfonds zu leisten. Die neue Organisation hatte den Transport von Auswanderern sicherzustellen, die sich in überseeischen Gebieten festzusetzen wünschten, für die jedoch die vorhandenen Mittel nicht ausreichten. Sie sollte eine zusätzliche Auswanderung ermöglichen und dadurch mithelfen, das Problem der Übervölkerung einzelner europäischer Staaten zu lösen. Das Komitee sollte während eines Jahres tätig sein. Bei günstigen Ergebnissen sollte es seine Tätigkeit fortsetzen.

Das erste Jahr, für welches das Komitee ins Leben gerufen wurde, nähert sich seinem Ende. Bis Ende September 1952 wurden 62 808 Auswanderer befördert, wovon ungefähr zwei Drittel Flüchtlinge waren. Das Komitee hofft, dass sich bis Ende des Jahres die Zahl auf 100 000 Personen erhöhen wird.

Damit wird das gesteckte Ziel nicht ganz erreicht, hat man doch damit gerechnet, im Laufe des ersten Jahres ungefähr 140 000 Personen transportieren zu können. Trotzdem hat das Komitee bewiesen, dass es wertvolle Dienste leisten kann.

An seiner 4. Session im Oktober 1952 in Genf befasste sich das Komitee in erster Linie mit der Frage der Verlängerung seines Auftrages. Alle Delegationen stellten fest, dass die Probleme, die sich aus der Übervölkerung in einzelnen

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Staaten Europas ergeben, äusserst ernst sind. Sie würdigten die Verdienste des Komitees und anerkannten die Notwendigkeit, seine Tätigkeit fortzusetzen.

Einstimmig beschlossen die Delegationen der 19 vertretenen Länder, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Parlamente der interessierten Staaten, die Arbeit des Komitees während des Jahres 1953 im Eahmen der Brüsseler Beschlüsse vom S.Dezember 1951 fortzusetzen und das weitere Tätigkeitsprogramm im Laufe des nächsten Jahres zu prüfen. Der Name wurde leicht geändert : statt «Provisorisches zwischenstaatliches Komitee für Migrationsbewegungen in Buropa» nennt es sich nun «Zwischenstaatliches Komitee für Europäische Auswanderung» (CIME).

Das Komitee beabsichtigt, im Jahre 1953 120 000 Personen zu transportieren. Es ist zurzeit schwer zu beurteilen, ob es gelingen wird, dieses Ziel nächstes Jahr zu erreichen. Bei der Ausarbeitung seiner Pläne musste sich der Direktor auf Schätzungen stützen, weil die Einwanderungsländer gewisse Vorbehalte gegenüber der Zahl der Flüchtlinge, die sie aufnehmen können, angemeldet haben. Anderseits haben die Auswanderungsländer, insbesondere Griechenland und Italien, erneut unterstrichen, wie wichtig es wäre, die Auswanderung der : höchstmöglichen Zahl von Personen zu erleichtern.

Ferner hat das Komitee die Erweiterung seines Auftrages erwogen. Es gab sich darüber Eechenschaft, dass es nicht genügt, nur 1 die Transporte zu erleichtern. Die Auswanderer bedürfen auch bei der Unterbringung am neuen Wohnort der Hilfe, weil die Aufnahmestaaten nicht immer in der Lage sind, den Ankömmlingen beizustehen. Durch eine Hilfe, die man den Einwanderungsländern bei dieser Aufgabe gewähren würde, könnte man den Rhythmus der Auswanderung aus Europa beschleunigen; dies würde jedoch bedeutende Geldmittel benötigen. Das Komitee hat über die Erweiterung seines Auftrages noch nicht entschieden; die Frage soll auf Grund eines ergänzenden Berichtes des Direktors in der ersten Session des Komitees im nächsten Jahre behandelt werden.

, Es fragt sich nun, ob die Schweiz auch in der neuen Tätigkeitsperiode im Komitee mitarbeiten soll. Wir glauben, dass die Gründe, die| uns bewogen, dem Provisorischen Zwischenstaatlichen Komitee für Migrationsbewegungen beizutreten und die in unserer Botschaft vom 9. April 1952 ' dargelegt wurden, ihre Gültigkeit
behalten haben. Es scheint uns deshalb angezeigt, dass unser Land weiterhin^ Mitglied des Komitees bleibt.

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Gegenwärtig gehören dem Komitee folgende Staaten an: Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien,, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Paraguay, Schweden, Schweiz, Vereinigte Staaten von Amerika und Venezuela.

Das Budget des Komitees besteht wie früher aus zwei Teilen: das Verwaltungsbudget, an das jeder Mitgliedstaat einen Beitrag nach einem vom Komitee aufgestellten Schlüssel leisten muss, und der Operationsfonds, den die Mitgliedstaaten mit freiwilligen Beiträgen speisen können.i Das Verwaltungs-

798 budget wird sich für das Jahr 1953 auf 2 147 000 Dollars (2 359 060 Dollars im Jahre 1952) und der Operationsfonds auf 34 608 475 Dollars (35 991 600 Dollars im Jahre 1952) belaufen.

Der Beitrag der Schweiz an das Verwaltungsbudget für das Jahr 1952 war auf 61 336 Dollars festgesetzt worden. Wir fanden indessen, dass das Komitee bei der Festsetzung dieses Betrages der Bedeutung der einzelnen Mitgliedstaaten nicht genügend Eechnung getragen hätte, und erklärten daher, die Schweiz halte sich nicht an den Schlüssel von 1952 gebunden, falls das Komitee seine Tätigkeit fortsetzen sollte. Das Komitee hat unsere Vorbehalte und Einwendungen berücksichtigt und für das Jahr 1953 einen neuen Schlüssel aufgestellt. Der auf die Schweiz entfallende Anteil vermindert sich von 2,60% im Jahre 1952 auf 2,11% für 1953; gleichzeitig wurde der Prozentsatz der meisten übrigen Länder erhöht und nur wenige konnten erreichen, dass für sie der Ansatz des Jahres 1952 beibehalten wurde. Nach dem neuen Schlüssel hätte die Schweiz einen Beitrag von 45 301 Dollars zu leisten (was nicht ganz 200000 Franken entspricht).

Wie erwähnt, belaufen sich die Ausgaben des Operationsbudgets auf 34 608 475 Dollars, wovon 24 Millionen durch Regierungen oder Organisationen zurückzuzahlen sind, die die Dienste des Komitees beanspruchen. Das Komitee hofft, dass 1953 die Beiträge an den Operationsfonds den Betrag von 10 500 000 Dollars erreichen werden, so dass auch Flüchtlingen die Auswanderung ermöglicht würde, für die die Auslagen nicht zurückvergütet werden können. Der Beitrag der Vereinigten Staaten von Amerika an diesen Fonds wird ungefähr 8 500 000 Dollars betragen. Es muss ein Fehlbetrag von 2 Millionen Dollars gedeckt werden. Das Komitee beabsichtigt, einen Aufruf an die Mitgliedstaaten zu erlassen und sie einzuladen, an den Operationsfonds beizutragen. Da den Ein- und Auswanderungsländern ohnehin hohe Kosten erwachsen, richtet sich dieser Appell vor allem an die sogenannten sympathisierenden Staaten. Zu diesen gehören Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Schweden und die Schweiz.

Mit unserer Botschaft vom 9. April 1952 haben wir Ihnen vorgeschlagen, dem Operationsfonds 400 000 Franken zu überweisen, die für den Transport von Flüchtlingen verwendet werden sollten, die ohne diese Hilfe nicht auswandern könnten, allenfalls auch
von solchen, die sich gegenwärtig in der Schweiz aufhalten. Diese Zuweisung ist sehr gewürdigt worden, und das Komitee hat sie besonders verdankt. Ausser der Schweiz haben bis zum I.Oktober 1952 die Vereinigten Staaten von Amerika (9 214 432 Dollars), die Niederlande (131 579 Dollars) und Australien (50 000 Dollars) an den Operationsfonds beigetragen. Wir finden, dass zuerst noch weitere Staaten ihr Interesse am Komitee bekunden sollten, bevor die Schweiz eine neue Zahlung leistet.

Wir verzichten daher einstweilen, Ihnen einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten, behalten uns jedoch vor, gegebenenfalls auf diese Frage zurückzukommen.

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Auf Grand dieser Erwägungen beantragen wir Ihnen, den beiliegenden Beschlussesentwurf zu genehmigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung !

unserer vollkommenen Hochachtung.

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Bern, den S.Dezember 1952.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Kobelt Der Bundeskanzler: Ch. Oser

(Entwurf)

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Bundesbeschluss betreffend

die weitere Beteiligung der Schweiz am Zwischenstaatlichen Komitee für Europäische Auswanderung

Die Bundesversammlung : der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 8. Dezember 1952, beschliesst:

Art. l Die Bundesversammlung stimmt der weitern Beteiligung der Schweiz am Zwischenstaatlichen Komitee für Europäische Auswanderung im Jahre 1953 zu.

; · : ·' , Art. 2 Zur Leistung des Beitrages an das Verwaltungsbudget des Komitees für das Jahr 1953 wird dem Bundesrat der Gegenwert von 45 301 Dollars zur Verfügung gestellt.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die weitere Beteiligung der Schweiz am Zwischenstaatlichen Komitee für Europäische Auswanderung (Vom 8.

Dezember 1952)

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1952

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6361

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11.12.1952

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