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Bundesbeschluss betreffend

den Beitritt der Schweiz zur provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa (Vom 19. Juni 1952)

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Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 9. April 19521), beschliesst:

Art. l Der Beitritt der Schweiz zur provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa wird genehmigt.

Art. 2 Dem Bundesrat werden zur Leistung eines Beitrages an die genannte Kommission 668 345 Franken zur Verfügung gestellt. Von dieser Summe ist der Gegenwert von 61 8S6 Dollars an das Verwalturigsbudget und der verbleibende Betrag an den Operationsfonds auszurichten.

Die Beitragsleistung an den Operationsfonds erfolgt unter der Bedingung, dass diese ausschhesslich für den Transport von Flüchtlingen verwendet wird, die ohne Hilfe nicht auswandern könnten und, gegebenenfalls, für den Transport von Flüchtlingen, die sich gegenwärtig in der Schweiz befinden und auswandern möchten.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

!) BEI 1952, I, 717.

387 Also beschlossen vom Ständerat, Bern, den 5. Juni 1952.

Der Präsident: B. Bossi Der Protokollführer: F.Weber Also beschlossen vom Nationalrat, Bern, den 19. Juni 1952.

Der Präsident: Karl Renold Der Protokollführer: Ch. Oser

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesbeschlusses im Bundesblatt.

Bern, den 19. Juni 1952.

681

Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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Bundesbeschluss betreffend den Beitritt der Schweiz zur provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa (Vom 19. Juni 1952)

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Foglio federale

Jahr

1952

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.06.1952

Date Data Seite

386-387

Page Pagina Ref. No

10 037 922

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