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Aus den Verhandlungen des Bundesrates

(Vom

14. November 1952)

Dem Kanton Aargau wurde an die Kosten des Umbaus und der Erweiterung der aargauischen Tuberkuloseheilstätte Barmelweid ein Bundesbeitrag bewilligt.

(Vom 17. November 1952) ' .

Der Bundesrat hat dem Kanton Luzerri an die Kosten der Güterstrasse Schwändelen-Büttiboden, Gemeinde Bscholzmatt, einen Bundesbeitrag bewilligt.

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(Vom 18. NoVember 1952) Als schweizerischen Delegierten für den vom 11. bis 26. März 1958 in Cannes stattfindenden «VIe Festival international du film» hat der Bundesrat Herrn Dr. jur. Werner Sautter, Filmverleiher in Zürich, bezeichnet.

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Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 3. bis 15. November 1952 Vereinigte Staaten von Amerika. Herr Lodewyk Lek, Attaché, der auf einen andern Posten berufen wurde, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Herr Frederick E. Bush, Gehilfe des Luftattaches, der auf einen andern Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Herr Stuart L. Hannon, Attaché, ist in der Schweiz eingetroffen und hat seine Tätigkeit aufgenommen.

Island: Herr Haraldur K r ö y e r , Erster Sekretär, ist in Paris eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

639 Vereinigte Staaten von Mexiko. Herr Octavio Paz, Zweiter Sekretär, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

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Polen: Herr Czeslaw K a s p r z a k , Erster Sekretär, ist in der Schweiz eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

Spanien: Herr Ramon Sedo G o m e z , Erster Sekretär, ist in Bern eingetroffen und hat sein Amt übernommen.

Syrien. Herr Farid Lahham, Dritter Sekretär, ist in Bern eingetroffen und hat seinen Posten übernommen.

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Register der schweizerischen Seeschiffe Das Einschrauben-Frachtmotorschiff Sun-Amelia, Eigentümerin Eeederei Zürich AG., in Zürich, ist unter Nr. 51 in das Eegister der Seeschiffe aufgenommen worden.

B a s e l , den 10. November 1952.

Eidgenössisches Schiffsregisteramt

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Vorladung Das Divisionsgericht 3 ladet hiermit zur Hauptverhandlung von Donnerstag, den 27. November 1952, 11.00 Uhr, ins Obergerichtsgebäude in Bern, Hochschulstrasse 17, unter Androhung der gesetzlichen Folgen im Falle des Ausbleibens persönlich vor:

e verweigerung,. der Schwächung der Wehrkraft (fremder Militärdienst) und der Nichtbefolgung von Dienstvorschriften.

Bein, den 17. November 1952.

Divisionsgericht 3 Der Gerichtsschreiber: Hptm. Linder

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Bussenum Wandlung Das Gericht hat am 4. November 1952 in Sachen der Eidgenössischen

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Zollbusse in Haft beschlossen: 1. Die dem Gebüssten mit Straf Verfügung der Oberzolldirektion vom 8. Juli 1951 auferlegte Zollbusse von 5744 Franken wird für den Eestbetrag von 5609,85 Franken in 90 Tage Haft umgewandelt.

2. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf 50 Franken; über die weitern Kosten, die dem Gebüssten auferlegt werden, wird die Gerichtskasse Eechnung stellen.

8. Ein Eekurs gegen diesen Beschluss kann innert zehn Tagen von der Publikation an unter Angabe der Gründe sowie Beilegung allfälliger Belege bei der I. Strafkammer des Obergerichtes schriftlich im Doppel eingereicht werden.

Zürich, 14. November 1952.

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Bezirksgerichtskcmzlei Zürich, 1. Abteilung, Der Substitut: B. Hunziker

Wettbewerb- nnd Stellenausschreibimgen, sowie Anzeigen Verschollenheitsruf

Das Bezirksgericht St. Gallen, II. Abteilung, hat mit Beschluss vom 26. Juni 1952 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens angeordnet über Anna Inäbnit, geb. 23. April 1900, von Grindelwald (Bern), Tochter der am 1. August 1865 geborenen und am 20. Juni 1918 in Bern gestorbenen Margritha Inäbnit, in den Jahren 1916 bis 1919 in St. Gallen, dann vorübergehend in Fleurier und in der zweiten Hälfte 1920 wieder in St. Gallen wohnhaft gewesen und dann von dort nach Chicago (USA) ausgewandert, möglicherweise inzwischen verheiratet und den Namen Anna Stark geb. Inäbnit führend, seit ca. 30 Jahren unbekannten Aufenthaltes.

Die Genannte oder wer sonst über ihr Verbleiben Auskunft geben kann, wird hiermit aufgefordert, beim Präsidenten des Bezirksgerichtes St. Gallen Meldung zu erstatten, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit dieser Auskündung die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

(1.)

St. Gallen, den 20. November 1952.

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Die Bezirksgerichtskanzlei

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1952

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48

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.11.1952

Date Data Seite

638-640

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