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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Mehrkosten der Melioration der Rheinebene im Kanton St. Gallen (Vom 15. Juli 1952)

Herr Präsident!

Hochgeachtete Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit unsern Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Zusicherung eines Bundesbeitrages an die Mehrkosten der Melioration der Eheinebene zu unterbreiten.

I.

Durch Bundesbeschluss vom 25. September 1941 wurde dem Kanton St. Gallen an die zu 25 000 000 Franken veranschlagten Kosten der Melioration der Rheinebene ein Bundesbeitrag von 60 Prozent, im Maxiraum 15 000 000 Pranken zugesichert. Das Meliorationsgebiet umfasst rund 6444 ha und liegt in den Gemeinden Au, Berneck, Balgach, Diepoldsau, Widnau, Bebstein, Marbach, Altstätten, Eichberg und Oberriet. Das dem Subventionsbeschluss zugrunde liegende generelle Projekt sah folgende Arbeiten und Kosten vor: Franken

Wildbachverbauungen Hauptkanäle Entwässerungen durch offene Gräben und Drainagen für 4000 ha Güterzusammenlegung und Weganlagen Teuerungszuschlag gegenüber 1939

l 426 000 l 800 000 11 262 600 5 737 400 4 774 000

Gesamtkosten

25 000 000

Das Werk wurde vom Kanton St. Gallen durch ein besonderes Gesetz vom 21. Dezember 1941 über die Melioration der Bheinebene und die Errichtung

w o

Melioration dei Rheinebene Kostenvoranschlag 1941 und bisherige Baukosten Kostenvoranschlag 1941 Bauobjekte Kamt,

Franken

1. Wildbachverbauungen

Ausgeführte Arbeiten und Kosten von 1942 bis 31. Dezember 1951 Masse

Kosten auf der Allgemeine Zusätzliche Kriegsbed.

Kosten Preisbasis 1941 Teuerung Arbeiten Franken Franken Franken Franken 17053

7 187 880

3 672 040

1927840 1 588 000 20000

418 8861 5 941 662

4739505

1 569 043

4 412 995

2435446

1 352 549 605 000

1 112 430 171 430 m3

364738

279274

85464

--

3694ha

816 653

599 025

217 628

--

2. Kanäle

85615m

5 586 868

43632m

3. ZR-Leitungen . . . .

Drainagen

9 000 m1 4000ha/

7 727 677

8567m 2313ha

4. Strassen und "Weganlagen

465km

5 061 554

158 830 m

5. Dammabtragungen und Auffüllungen . .

--.

6. Güterzusammenlegung

6150ha

1 170 647

7. Windschutzanlagen .

--

8, Projekt u. Bauleitung

--

-- 1 322 700

9. Allgemeines und Verschiedenes

Ursachen der Mehrkosten bis 31. Dezember 1961

23554

1 762 583 1

Franken

Tabelle l

1255541 25 000 000

Am 1. Januar 1952 noch verfügbare r Kredit

-- --

39457 1 107 700

48882 20 362 407 + 4 637 593

25 000 000

--

780126 -- 12 522 469

6501

9377 274 574

52000

30080 --

13347 35535 5 456 323 2 310 615 70% 29%

Bisherige Mehrkosten 7 839 938

-- -- --

58000

73000 1%

Melioration den Rheinebene

Noch auszuführende Arbeiten und Kosten hiefür Bauobjekte

1. Wildbachverbauungen .

2. Kanäle 3. ZR-Leitungen Drainagen

Tabelle 2

Mehr* nnd MinderZusätzliche Arbeiten Total Arbeiten und Kosten ansgaben gegenüber gegenüber Noch auszuführend Arbeiten bis zur Vollendung des Welkes] dem Kostendem Projekt 1041 voranschlag 1911 Franken Masse | Franken j Masse | Franken | Masse | Franken

7 991 m1 7 947 m1 1 875ha

4. Strassen u. Weganlagen 147 500 m1 5. Dammabtragungen und Auffüllungen 390 570 m3 6. Güterzusammenlegung .

2 750 ha 7. Windschutzanlagen . .

8. Projekt und Bauleitung 9. Allgemeines und Verseti.

1 976 500 3 004 200 5 767 000 3 Pumpwerke 188ha 4 625 000

340000 260000 80700 721 900 662 293 17 437 593

400000 1 762 015 51 623 m 177000 16514m 578 100 4188ha

2 000 054 10192080 12 127 548

1 032 500 306 330 m

9 037 995

562 000 m3 6444ha

80700

704 738 1 076 653 120157 1 829 600 711 175 87 800 000

+ 237 471 !)

+ 4605212') + 4399871') +

3 976 441 4)

-- 407 692 5) -- 93 994 ») + 120 157 7 + 506 900 B" -- 544 366 + 12 800 000

4 030 315 Gesamt kos tea Am 1. Januar 1952 noch 4 637 593 verfügbarer Kredit. . .

12 800 000 Total Mehrkosten 1) Verlängerung der Korrektion des Altstätter Stadtbaches, 2 ) Teuerung, solidere Sohlen- und Ufersicherungen als im Projekt 1941 vorgesehen.

3 ) Zuwachs der Drainagefläche um 188 1ha, 4 Pumpwerke, die im Projekt 194 1 nicht vorgesehen waren {1 Werk ist schon im Betrieb) und Zunahme der Teuerung.

*} Kein in der Nähe liegendes Kiesmat erial, teure Aufbereitung und grosse Transportdi(tanzen; schlecïhter Baugrund bedingt festeren Unterbau.

6 ) Maschinelle Ausführung ergibt Einsparungen.

8 ) Einige grössere Parzellen vereinfachenn die Vermessung und Vermarkung.

7) Windschutzanlagen waren im KostenVoranschlag 1941 nicht berücksichtigt8 ) Zunahme der Teuerung auf den Löhn en des technischen Perso nals, 8 ) Die bisherigen Ausgaben aus diesem '. Posten sind in den Positio nen 1-8 en thalten. Pur eventuelle Ergänzungsarbeiten und Unvorhergesehenes sind noch nund 4 Prozent des Kostenvoranschl ages in Rechn ung gestellt.

506 eines Arbeitsbeschaffungskontos subventioniert und als einheitliches Unternehmen organisiert. Die Bauarbeiten setzten im Jahre 1942 ein, konnten aber wahrend der Kriegsjahre 1942/45 wegen der Knappheit an Baumaterialien, Treibstoffen und Arbeitskräften nicht im gewünschten Masse gefördert werden.

Zudem mussten vorerst umfangreiche Detailstudien für die Bauprojekte durchgeführt werden, da das grundlegende Vorprojekt ganz generell gehalten war.

Erst vom Jahre 1946 an nahmen die Arbeiten grösseren Umfang an; Schon im Jahre 1945 musste festgestellt werden, dass der Kostenvoranschlag von 1941 wegen der seither eingetretenen Teuerung und der ebenfalls kostensteigernden Wirkung der sich zeigenden Bauschwierigkeiten nicht ausreichen werde. Da aber damals der weitere Verlauf der Teuerungswelle nicht überblickt werden konnte und dem Werk auch noch bedeutende Kredite zur Verfügung standen, wollte man vorerst die allgemein erhoffte Stabilisierung oder Bückbildung der Preise und Löhne abwarten und mittlerweile die nötigen Bauerfahrungen sammeln, um erst später mit einem auf zuverlässigen Bechnungsgrundlagen beruhenden Beitragsgesuch an die Behörden von Bund und Kanton zu gelangen. Nachdem heute die im Jahre 1941 bereitgestellten Mittel zum grossen Teil erschöpft sind, ist die Nachsubventionierung des Unternehmens dringlich geworden. Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat darum in einer Eingabe vom 21. April 1951 den Bundesrat ersucht, er möchte bei den eidgenössischen Bäten die Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Mehrkosten der Melioration der Eheinebene erwirken. Dem Gesuch liegt eine neue Berechnung der Kosten des Werkes zu Grunde, die auf den Stand von Ende 1951 ergänzt, mit den wesentlichen Einzelheiten in den beiden Tabellen l und 2 zusammengestellt ist.

Tabelle l zeigt im ersten Teil die im Projekt und Voranschlag 1941 vorgesehenen Arbeiten und Kosten, im zweiten die bis Ende 1951 ausgeführten Arbeiten und deren Kosten, im dritten Teil eine Übersicht über Ursachen und Umfang der bisher entstandenen Mehrkosten.

In Tabelle 2 sind die noch auszuführenden Arbeiten nach Ausmass und Kosten, die zusätzlichen Aufwendungen, sowie die gesamten Arbeiten und Kosten des fertigen Werkes dargestellt. Die Kosten der bis Ende 1951 ausgeführten Arbeiten betragen 20 862 407 Pranken. Der auf der Preisbasis
vom Frühjahr 1951 berechnete Voranschlag für die noch auszuführenden Arbeiten ergibt den Betrag von 17 437 593 Pranken. Die Kosten des fertigen Werkes erreichen somit die Summe von 37 800 000 Franken. Verglichen mit dem ursprünglichen Kostenvoranschlag von 25 000 000 Franken, wie er dem eingangs erwähnten Bundesbeschluss vom 25, September 1941 zu Grunde lag, ist also eine Kostenüberschreitung von 12800000 Franken festzustellen.

II.

Der genannte Bundesbeschluss enthält in Artikel 2 folgende Bestimmung: «An allfälligen Mehrkosten beteiligt sich der Bund nur dann, wenn diese auf ausserordentliche Ursachen zurückzuführen sind.»

507 Es 'wird daher vorerst zu prüfen sein, ob diese Voraussetzung für die Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Kostenüberschreitung erfüllt ist.

Daneben werden aber auch die Erfahrungen über die Auswirkung der bisherigen Arbeiten interessieren. Nach diesen lässt sich beurteilen, wie weit das Werk die darin gesetzten Erwartungen zu erfüllen und den vermehrten Kostenaufwand zu rechtfertigen vermag. Mit der folgenden Darstellung der baulichen und kostenmässigen Entwicklung des Unternehmens und der bis zur Fertigstellung noch notwendigen Arbeiten und Geldmittel glauben wir, die aufgeworfenen Fragen am besten beantworten zu können. Wir stützen uns dabei im wesentlichen auf die Ausführungen der kantonalen Eingabe und deren spätere Ergänzungen sowie auf die beiden daraus zusammengestellten Zahlentabellen.

Wenn auch bei diesem bis heute grössten Meliorationswerk der Schweiz die in der Vielfalt der Arbeiten und der verhältnismassig langen Bauzeit liegenden Eisiken eines Grossunternehmens zum Ausdruck kommen, so wird die naheliegende Vermutung, dass ein grosser Teil der Mehrkosten durch die Teuerung bedingt ist, in den Zahlenzusammenstellungen eindeutig bestätigt.

Wie dies bereits bei der Melioration der Linthebene festgestellt werden musste, wirken sich aber auch bei diesem Unternehmen die von d^en Bodenverhältnissen herrührenden Bauschwierigkeiten in einer empfindlichen Verteuerung der Arbeiten aus. Diese beiden wichtigsten Einflüsse auf die Kostenentwicklung des Werkes verdienen daher kurz besonders beleuchtet zu werden, Die Teuerung In vorausschauender Weise wurde dem auf Vorkriegspreisen aufgebauten Kostenvoranschlag schon vor der Subventionierung im Jahre 1941 ein Betrag von annähernd 5 Millionen Franken oder rund 25 Prozent als Teuerungsausgleich zugeschlagen. Die fortschreitende Teuerung überholte jedoch diesen Ausgleich rasch. So erhöhten sich die Handlangerlöhne von 90 Eappen bis 1951 auf rund 2 Franken pro Stunde. Die Löhne der Draineure für den Sohlenstich, Verlegen der Bohren, Schachtarbeiten usw. stehen heute auf 2,20-2,40 Franken. Zu diesen Lohnerhöhungen kommen noch die sozialen Leistungen, wie Ferien-, Feiertags-, Schlechtwetter- und Versetzungsentschädigungen sowie die vom Arbeitgeber zu übernehmenden Anteile an den Prämien für die Krankenversicherung und die Alters- und
Hinterlassenenversicherung. Die Teuerung auf den Löhnen beträgt damit etwa 120 Prozent. Auf den Kosten der wichtigsten Materialpreise, wie denjenigen für Ton- und Zementröhren, Betonformstücken, Uferschutzmaterial betragen die Aufschläge rund 50 Prozent.

Die Transportkosten stiegen in den Akkordpreisen im Mittel von 4 Franken auf 7 Franken pro Tonne oder um rund 75 Prozent. Die allgemeine Bauteuernng in dieser Eegion .und für die wichtigsten Arbeiten erreicht heute durchschnittlich 75 Prozent, d. h. gegenüber dem Voranschlag von 1941 eine Steigerung um weitere 50 Prozent.

508 Der Gesamteinfluss der Teuerung auf die einzelnen Arbeitsgattungen ist in der Kolonne «allgemeine Teuerung» der Tabelle l dargestellt. Der Anteil der Teuerung an den Baukosten liess sich natürlich nur theoretisch, aus den jährlichen Eausummen und den dazugehörenden Baukostenindices ermitteln.

Er ist für die erst nach 1946 begonnenen Wegebauten relativ am höchsten und macht mit insgesamt 5 456 823 Franken 26,8 Prozent aller bisherigen Kosten oder rund 70 Prozent der Mehrkosten aus.

Weitere zusätzliche Kosten entstanden aus den durch den Zementmangel bedingten behelfsmässigen Brückenbauten sowie durch die Aktivdienstleistungen des technischen Personals; sie bleiben aber mit 73 000 Franken oder l Prozent in bescheidenem Eahmen.

Der Kostenberechnung für die noch auszuführenden Arbeiten sind die Arbeitslöhne und Materialpreise von anfangs 1951 zugrundegelegt worden.

Die inzwischen eingetretenen Lohn- und Materialpreiserhöhungen können vorläufig durch die bei den einzelnen Arbeitskategorien eingerechneten Sicherheitszuschläge als gedeckt gelten. Sollte die Teuerung weiter wesentlich ansteigen, so müsste mit neuen Kostenüberschreitungen gerechnet werden. Die Berechnungen setzen ebenfalls voraus, dass die heute bei Tiefbauarbeiten verwendeten Baumaschinen wie Bagger, Bulldozer, Steinbrecher und Sortieranlagen auch weiterhin eingesetzt werden können. Ein Ausfall derselben . hätte eine bedeutende Erhöhung der Baukosten zur Folge.

Die Bauschwierigkeiten Wie bei der Melioration der Linthebene müsste man auch hier die Erfahrung machen, dass die üblichen Bodensondierungen nur einen ungenügenden Einblick in das Verhalten der ziemlich heterogenen Schwemmlandböden bei grösseren Tiefbauarbeiten vermitteln. In einem grossen Teil des Meliorationsgebietes setzt sich der Boden unter einer 2-4 m starken Torfschicht aus stark wechselnden Schichten von reinem Triebsand und tonigen Sandschichten, dem sogenannten «Laufletten» zusammen. Vor allem die letzteren, aus angeschwemmten Verwitterungsprodukten des Bündner Schiefers bestehenden Schichten weisen eine geradezu heimtückische Unstabilität auf.

Der Grundwasserspiegel im unentwässerten Gebiet liegt nur wenig unter der Erdoberfläche, und diese hat auf weite Strecken ein sehr geringes Gefalle. Die Entwässerungskanäle müssen daher verhältnismässig tief und breit
angelegt werden. Die beim Aushub der Kanäle entstehenden Gleichgewichtsstörungen und Wasserströmungen in den Bodenschichten führen dann unter diesen Verhältnissen zu Grundbruch und weit in das Gelände ausgreifenden Böschungseinstürzen. Die Gefahr solcher Komplikationen wächst mit zunehmender Tiefe der Kanäle. Um diese zu meistern, mussten aus den Bauplatzerfahrungen besondere Bauweisen und Sicherungsmassnahmen entwickelt werden,' die sich unvermeidlich in einer recht spürbaren Erhöhung der Baukosten auswirken. Zu alledem kommt auch hier hinzu, dass bei diesen Bodenverhältnissen

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an Stelle des ursprünglich vorgesehenen einfachen Ufer- und Sohlenschutzes aus Längshölzern und Kieseinlage ein fester, aber darum auch wesentlich teurerer Ausbau gewählt werden musste.

Der schlechte Baugrund verteuert aber nicht nur die Kanalbauten, sondern auch die Drainagen und Weganlagen. So erwiesen sich in grossen Gebieten Sicherungen der Drainageleitungen durch Bretterunterlagen, für Zementrohrleitungen unter Umständen auch Pfählungen als notwendig. Bei Weganlagen in Torfgebieten muss der Unterbau durch Einlagen von Strauchwerk und Sandschüttungen konsolidiert werden. Weitere die Baukosten beeinflussende Umstände werden in der folgenden Beschreibung der Teilarbeiten erwähnt.

Die Wildbachverbauungen Der Eheintaler Binnenkanal hat als Hauptvorfluter der linksseitigen Rheinebene auch die von der linken Talseite kommenden Bäche aufzunehmen. Die meisten von ihnen haben im Oberlauf typischen Wildbachcharakter. In ihrem Tallauf dagegen durchfliessen sie mit ganz geringem Gefalle das zwischen Hangfuss und Binnenkanal liegende Meliorationsgebiet, Soweit sie nicht korrigiert sind, verursachen sie bei Hochwasser Überflutungen und laden ihr Geschiebe auf den anliegenden Gütern ab. Sie müssen in der Ebene so angelegt werden, dass sie ihre Hochwasser schadenfrei abführen und wenn möglich auch der kulturtechnischen Entwässerung dienen können. Dazu ist es unerlässlich, die Talläufe der Bäche durch Verbauungen in den Bergstrecken und Anlage von Geschiebedepots von Ablagerungen von Kies, Sand und Schlamm frei zu halten.

Das Projekt sah daher Verbauungen an den ausserhalb des Meliorationsgebietes liegenden Bergstrecken von 13 Wildbächen vor. Bis heute sind davon nur an einem Wildbach einzelne Sperren und Leitwerke, im Kostenbetrag von 23 500 Pranken ausgeführt worden. Nähere Projektstudien für verschiedene Bäche haben ergeben, dass mit einer verhältnismässig kleinen Anzahl von Sperren und Leitwerken, aber auch mit einfacherer Ausführung derselben auszukommen ist. Die Kosten der in der ersten Vorlage enthaltenen Korrektionen lassen sich deshalb trotz der Teuerung im vorgesehenen Rahmen halten.

Dagegen erwies es sich als notwendig, die Korrektion des Altstätter Stadtbaches auch auf dessen Mittelstrecke auszudehnen. Das Projekt 1941 enthält wohl Verbauungen an den beiden Zuflüssen, dem Brenden- und dem Luterbach,
sowie die Korrektion der untern Strecke des Tallaufes, nicht aber der im Baugebiet verlaufenden Mittelstrecke. Ohne die Verbesserung dieser Strecke ist aber, wie neuere Beobachtungen ergaben, die Wirkung der übrigen Arbeiten nur unvollständig, Das Werk bedarf also der Ergänzung durch Einbezug dieser Korrektion. Da deren Notwendigkeit jedoch erst in letzter Zeit festgestellt wurde, ist darüber weder im Nachsubventionsbeschluss des Kantons noch in dessen Eingabe vom 21. April 1951 etwas enthalten. Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat uns aber nachträglich durch Beschluss vom 28. Mai 1952 um Berücksichtigung der Projekterweiterung in dieser Vorlage ersucht. Obschon Bundesblatt. 104. Jahrg. Bd. II.

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510 es sich hierbei um eine nicht durch ausserordentliche Ursachen bedingte Ergänzung des Werkes handelt, glauben wir, déni Gesuch entsprechen zu dürfen, da mit diesen zusätzlichen Arbeiten der Hochwasserschutz des Meliorationsgebietes vervollständigt wird.

Unter Berücksichtigung eines Betrages von 400 000 Pranken für die Korrektion der Mittelstrecke des Altstätter Stadtbaches ergeben sich für die Wildbachverbauungen Totalkosten von 2 000 054 Franken oder 237 471 Franken mehr als nach dem Voranschlag 1941.

Die Kanäle Die kurze anfangs des Zweiten Weltkrieges für die Projektierung zur Verfügung stehende Zeit reichte für detaillierte Voruntersuchungen nicht aus.

Es fehlten genügend genaue Flächennivellements und die an sich zahlreichen Bodenuntersuchungen erwiesen sich.in der Folge als unzureichend. So musste in Anpassung an die schlechten Gefälls- und Bodenverhältnisse das generelle Projekt vom Jahre 1941 vollständig überholt und geändert werden. An Stelle der vorgesehenen 85 600 m1 an Kanälen mit kleinem bis mittlerem Fassungsvermögen und dem nach alter Praxis üblichen einfachen Ausbau müssen verhältnismässig tiefe und breite, solid befestigte Kanäle, allerdings nur mehr in einer Gesamtlänge von 51 628 m1 ausgeführt werden. Die bereits erwähnten Baugrundverhältnisse zwangen dazu, für den Ausbau der breiteren Kanäle eine besondere Konstruktion, bestehend aus Eisenbetonrippen, Betonbrettern zum Schutz des Böschungsfusses und einen Sohlenbelag aus Holzbohlen zu wählen. Für Kanäle mit l m oder weniger Sohlenbreite werden einfache Kanalsohlenplatten oder Halbrundschalen aus Beton auf Holzrost und Kiesunterlagen verwendet. Mit diesem harten und glatten Kanalausbau lässt sich auch in wenig stabilem Boden ein solides Gerinne schaffen, das trotz des geringen Gefälles genügende Abflussverhältnisse gewährleistet. Zudem kann damit der sich auch hier zeigenden Verkrautungsgefahr wirksam begegnet werden.

Eine besonders schwierige Aufgabe stellte die Ableitung des Wassers aus den Ortschaften Marbach, Kebstein und Balgach und den darüberhegonden Hängen dar. Das Gefalle der vorgelagerten Ebene ist so gering, dass ein Hochwasser im Binnenkanal die flachen Zubringerkanäle bis weit hinauf einstauen würde. Um zu einer möglichst günstigen Lösung zu gelangen, mussten über zehn Projektvarianten studiert werden. Man
entschloss sich schliesslich dazu, für diesen Teil der Ebene einen besonderen Vorflutkanal zu schaffen, der von Lüchingen abwärts sämtliche Tagwässer und dazu die Detailentwässerung der anliegenden Flächen aufzunehmen vermag und erst unterhalb von Widnau in den Binnenkanal mündet. Dieser sogenannte «Ländernach-Kanab führt zwischen Widnau und Heerbrugg durch Baugebiet. Der Gemeinde Widnau musste darum nach längeren Verhandlungen die Eindeckung des Gerinnes auf eine Strecke" von 855 m1 zugestanden werden. Die hiefür notwendige kostspielige Betonkonstruktion verursachte allein gegenüber dem offenen Kanal über 600 000 Franken Mehrkosten.

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Für die bisher ausgeführten Kanalbauten betragen die Mehrkosten infolge Teuerung l 927 840 Franken, diejenigen für zusätzliche Arbeiten und behelfsmässige Bauten 1-608000 Franken.

Für den verbesserten Ausbau der noch auszuführenden Kanäle werden gegenüber dem Voranschlag 1941 noch l 762 000 Franken Mehrkosten entstehen.

Die Laufmeterkosten dieser Bauten wechseln je nach den Bodenverhältnissen ziemlich stark. An Stelle der im ursprünglichen Projekt angenommenen durchschnittlichen Kosten von 65 Franken/m1 erreichen sie 165 Franken/m1 für die bereits ausgeführten und 876 Franken pro m1 für die noch auszuführenden Kanäle. Die letztern sind also mehr als doppelt so teuer als die schon ausgeführten. Das hat seinen Grund darin, dass es sich vorwiegend um Hauptkanäle handelt, die in besonders ungünstigem Baugrund erstellt werden müssen.

Insgesamt werden die Kanalbauten trotz der Verkürzung der Gesamtlänge von 85 615 m1 auf 51 628 m1 minier noch eine Überschreitung des Voranschlages 1941 um rund 4 605 000 Franken ergeben. Diese ist auf die Teuerung und auf die ausserordentlichen Bauschwierigkeiten zurückzuführen.

Zementrohrleitungen und Drainagen Der Kostenvoranschlag 1941 weist für 9000 m1 Zementrohrleitungen Kosten von 252 000 Franken oder 28 Franken/m1 auf. Bis Ende 1951 sind 8567 m1 erstellt worden, die 418886 Franken oder pro m1 48.90 Franken kosten. Nach dem bereinigten Projekt sind noch weitere 7947 m1 mit 40-125 cm Lichtweite zu erstellen. Deren Kosten sind in den neuen Berechnungen nicht mehr besonders ausgeschieden, sondern in den Drainagekosten enthalten.

Ursprünglich waren Detailentwässerungen für eine Fläche von 4000 ha vorgesehen und zu 7 727 677 Franken oder l 982 Franken pro ha veranschlagt.

Drainiert wurden bis Ende 1951 2813 ha mit einem Kostenaufwand von 5 941662 Franken oder 2570 Franken pro ha. Diese starke Kostensteigerung ist im wesentlichen durch den relativ hohen Anteil (ca. 70%) der Arbeitslöhne an den Drainagekosten bedingt, der die Teuerung besonders zum Ausdruck bringt.

Die übrigen Mehrkosten halten sich im bescheidenen Rahmen von 52 000 Franken. Es sind das die Kosten eines anfänglich nicht vorgesehenen kleinen Pumpwerkes für die Entwässerung einer Fläche von 80 ha im Gebiete Aueli-Bietli der Gemeinde Oberriet.

Die neue Anordnung des Kanalnetzes erlaubt die Erweiterung
der EntWässerungsfläche um 188 ha. Es bleiben somit noch Drainagen über eine Fläche von 1875 ha, zum grössten Teil in Torfgebieten, auszuführen. Hier müssen die Leitungen zum Schutz gegen ungleichmässige Sackungen auf Sohlenbretter verlegt werden. Die seit Frühjahr 1951 gestiegenen Bohren- und Holzpreise wirken sich bereits in einer neuen Erhöhung der Drainagekosten aus. Für die noch auszuführenden Drainagen musste darum mit einem Preis von 8075 Franken pro ha oder total 5 767 000 Franken gerechnet werden. Hierin Inbegriffen sind wiederum die Kosten von drei im Projekt 1941 nicht vorgesehenen kleineren

512 Pumpwerken im Betrage von total 177 000 Franken. Diese drei Pumpwerke von maximal 80, 80 und 190 1/sec. Förderleistung erwiesen sich bei der Detailprojektierung als notwendig, zur Entwässerung einiger tiefgelegener Flächen von 107 ha.

Die gesamten Mehrkosten von 4 399 871 Franken für die Dramagen fallen zum überwiegenden Teil auf die Teuerung, im übrigen noch auf die Vergrösserung der Drainagefläche und auf die zusätzlich notwendigen Pumpwerke.

Strassen- und Weganlagen Die Dichte eines Flurweg-Netzes ist bei gleichen Geländeverhältnissen stark abhängig von der Grosse der Landwirtschaftsbetriebe. Etwa 90 Prozent der von der Melioration der Rheinebene erfassten Betriebe sind nur bis zu 2,5 ha gross. Diese Zwergbetriebe mit ihren relativ kleinen Parzellen, von denen jede mindestens einen Zugang haben sollte, machen ein ziemlich enges Wegnetz notwendig; im gleichen Sinne wirkt sich auch das weitläufige Kanalnetz aus.

Schon das Projekt 1941 sah darum ein neues Wegnetz von 465 km Länge mit einem Kostenvoranschlag von S 061 554 Franken vor. Im südlichen Teil des Meliorationsgebietes sind die Weganlagen bereits fertig erstellt. Die bisher ausgeführten Wege messen 158 830 m1 und kosten 4 412 995 Franken. Noch auszuführen bleiben 147500 m1, neu veranschlagt zu 4625000 Franken. Nach dem Projekt 1951 misst also das neue Wegnetz 306 330 m1 und kostet 9 037 995 Franken. Trotz der Verkürzung der Weglänge um mehr als 30 Prozent gegenüber dem Vorprojekt ergeben sich immer noch 3 976 441 Franken an Mehrkosten. Bei den bereits ausgeführten Wegen fallen l 352 549 Franken auf die Teuerung und 605 000 Franken auf zusätzliche Aufwendungen wegen schlechten Baugrundes und grösserer Transportweiten für das Chaussierungsmaterial; aus den gleichen Gründen werden für die noch auszuführenden Wege Mehrkosten von l 082 500 Franken errechnet. Die Eingabe des Kantons St.GaEen enthält zu den Kosten des Wegnetzes folgende Bemerkungen: Neben allgemeiner Verteuerung der Arbeiten von rund 75 Prozent hat es sich gezeigt, dass die Beschaffung des notwendigen Kieses für die neuen Wege sehr schwierig ist. Es wurde seinerzeit angenommen, dass aus alten Wildbachablagerungen, deren Abtrag vorgesehen war, grössere Mengen von Kies und Geröll gewonnen werden könnten. Die Dämme der alten Wildbäche, die mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt sind, wurden aber stehen gelassen, da diese für die betreffenden Gebiete wichtige Windschutzstreifen sind. Bei Abtragungen von kleineren Stücken dieser Dämme hat sich aber auch ergeben, dass der Gewinn von Kies im Verhältnis zum notwendigen Abtrag nur klein und nicht lohnend ist. Weiter wurde angenommen, dass für oUe Beschotterung der Strassen Kies aus dem Rhein verwendet werden könnte. Versuche, die damit angestellt wurden, zeigten aber, dass das
Bheinkies für den Wegbau vollständig ungenügend ist. Das Material ist durch das Wasser so rein gewaschen, dass das notwendige Bindematerial ganz fehlt. Zudem ist der Gehalt an gröberem Kies viel zu gering, d. h. über 50 bis 60 Prozent des Rheinmaterials besteht nur aus Sand oder ganz feinem Kies. Es wurde auch untersucht, ob an den an das Meliorationsgebiet anschliessenden Berghängen Kiesmaterial vorhanden ist, um neue Kiesgruben zu eröffnen; das Besultat war aber negativ.

513 Das ganze Meliorationsgebiet besteht ebenfalls nur aus Lehm oder Torf, so dass auch hier kein Strassenmaterial zu gewinnen ist.

Als einzige -wirtschaftliche Lösung kommt deshalb die Verwendung von Bruchschutt aus dem Steinbruch bei Monthngen der Rheinbauleitung in Betracht. Dieses Material eignet sich für die Erstellung der Wege sehr gut. Die Gestehungskosten sind aber verhältnismässig hoch. Das Material muss vor der Verwendung zuerst durch Steinbrecher aufbereitet und sortiert werden und musa sodann zum Teil auf grosse Distanzen transportiert werden.

In den Tprfgebieten ist sodann die Erstellung von soliden Wegen nur möglich, indem unter die Kieslagen Faschinen eingelegt werden. Die Beschaffung dieses Materials ergibt natürlich auch durch die zum Teil weiten Zutransporte erhebliche Kosten.

Dammabtragungen und Auffüllungen Unter diesem Titel sah das Projekt 1951 die Abtragung der Aufschüttungen korrigierter Wildbäche und das Auffüllen und Einplanieren alter Entwässerungs- und Beetgräben mit einem Kostenbetrag von 1112 430 Pranken vor.

Dieser Betrag kann trotz der allgemeinen Teuerung um rund 408 000 Franken reduziert werden, weil die Verwendung der neuesten amerikanischen Baumaschinen eine ganz bedeutende Verbilligung solcher Arbeiten ermöglicht.

Die Güterzusammenlegung Im Kostenvoranschlag 1941 waren für die eigentlichen Zusammenlegungsarbeiten wie Vermessung, Schätzung und Neuzuteilung des Bodens, Vermarkung usw. 6160 ha zu 190 Pranken, total 1170 647 Pranken eingesetzt. Inzwischen ist die Güterzusammenlegung über .eine Fläche von 8694 ha in den Gemeinden Altstätten, Oberriet und Eichberg ausgeführt worden. Die Kosten belaufen sich auf 676 316 Franken oder 183 Franken pro ha. Die Kosten der noch auszuführenden Güterzusammenlegung über 2750 ha in den Gemeinden Marbach, Kebstein, Balgach, Diepoldsau, Widnau, Berneck und Au betragen 400 887 Franken oder 145,60 Franken pro ha. Hieran sind bereits Vorarbeiten im Betrag von 140 837 Franken geleistet, so dass nur noch 260 000 Franken im Voranschlag erscheinen. Die Zusammenlegung umfasst nach den neuen Angaben 6444 ha und kostet l 076 658 Franken oder 167 Franken pro ha. Obschon die Vergrößerung der Perimeterfläche von 6150 auf 6444 ha Mehrkosten von rund 49 000 Pranken verursacht, ergibt sich aus der Eeduktion des Einheitspreises eine voraussichtliche Einsparung von zirka 94 000 Pranken. Diese wird von der technischen Oberleitung wie folgt begründet: Die nähere Untersuchung hat ergeben, dass in der Durchführung der Zusammenlegung im nördlichen Teil infolge der vorhandenen groseen Landkomplexe der Ortsgemeinden die Arbeiten für die Güterzusammenlegung vereinfacht werden können.

Ebenso wird die Vermarkung der grossen Flächen des Ortsgemeindelandes eine Verbüligung der Vermarkung, berechnet auf die Hektar, bringen.

Die Windschutzanlagen Im ursprünglichen Projekt sind keine solchen vorgesehen; die Erfahrungen in der Rhone- und Orbe-Ebene sowie die dort ausgeführten wissenschaftlichen

514 Untersuchungen wiesen aber auf die dringende Notwendigkeit, die Schutzmassnahmen gegen schädigende Wind- und Frosteinflüsse auch in der Eheinebene zu prüfen. Unter Mitwirkung der Eidgenössischen Meteorologischen Zentralanstalt Zürich' wurden der Wetterbeobachtungsstation Altstätten weitere 5 Stationen angegliedert. In den Jahren 1943-1947 sind die Temperaturen, die Niederschläge und die Winde täglich beobachtet worden. Es konnten in der Ebene von 8 km West-Ost- und 15 km Nord-Süd-Ausdehnung beträchtliche klimatische Unterschiede festgestellt werden. Am ausgeglichensten zeigte sich die Temperatur, Die Niederschlage nehmen vom Bergfuss (130 cm Jahresmittel) gegen Osten (110 cm) erheblich ab. Besonderes Interesse galt dem Verlauf der Winde, zeitlich nach Stärke und Bichtung. Die Auswertung der Beobachtungen ergab eine ausgeprägte Konstanz der Windverteilung auf den einzelnen Stationen. Es zeigte sich dabei, dass der Föhn an Häufigkeit hinter den andern Windströmungen zurückbleibt. Die Wettermessungen bewiesen jedenfalls die Notwendigkeit und Nützlichkeit von Windschutzpflanzungen. Basierend auf diese Beobachtungen hat das st. gallische Oberforstamt ein System von Windschutzanlagen projektiert, das nun bereits in Ausführung begriffen ist.

Abgesehen davon, dass solche Anlagen den in Artikel 6 des Subventionsbeschlusses vom 25. September 1941 festgelegten Naturschutzforderungen weitgehend Rechnung tragen, werden sie auch zur wichtigen Schadenverhütung und Ertragssteigerung in der Landwirtschaft beitragen. Das Mehorationswork wäre ohne diese Anlagen nicht vollständig. Die grundlegenden Beobachtungen und die bisherigen Pflanzungen haben bis Ende 1951 etwa 89 500 Franken gekostet.

Im ganzen wird für diese Anlagen mit rund 120 000 Franken Kosten gerechnet.

Sie dürfen wenn auch nicht als ausserordentlich, so doch als subventionsberechtigt bezeichnet werden, Projektierung und Bauleitung Die Vorlage 1941 enthielt hiefür einen Posten von l 822 700 Franken.

Ausgegeben wurden bisher l 107 700 Franken, worin 274 574 Franken an Teuerungszulagen für das ständig angestellte Personal und 53 000 Franken für Lohnzahlungen während des Aktivdienstes enthalten sind. Die noch auszuführenden Projektierungs- und Bauleitungsarbeiten sind mit 721 900 Franken veranschlagt. Total ergeben sich hiefür l 829 600 Franken oder
5,1 Prozent der Bausumme.

Allgemeines und Verschiedenes Der generelle Voranschlag enthält für Unvorhergesehenes einen Betrag von l 255 541 Franken. Die bisherigen Aufwendungen zu Lasten dieses Postens sind in den Kosten der verschiedenen Arbeiten enthalten. Im neuen Voranschlag für die noch auszuführenden Arbeiten sind die Zuschläge für Unvorhergesehenes in den Beträgen für die einzelnen Arbeiten eingerechnet. Dagegen musste eine gewisse Reserve für allfällige Nacharbeiten oder Ergänzungen an den bereits ausgeführten Drainagen, Kanälen, Strassen usw. beibehalten werden; sie

515 wurde zur Aufrundung mit 662 293 Franken eingesetzt. Auf dem Posten «Unvorhergesehenes» ergibt sich damit eine allerdings nur fiktive Einsparung von 544366 Franken.

Die Mehr- und Minderausgaben bei den einzelnen Arbeitsgattungen sind mit erläuternden Hinweisen in Tabelle 2 enthalten.

Zusammenfassend lassi sich feststellen, dass die Mehrkosten des Werkes im Betrage von 12 800 000 Franken zum überwiegenden Teil durch die seit 1941 eingetretene Teuerung bedingt sind. Auf den bereits ausgeführten Arbeiten beträgt der Teuerungsanteil 5 456 323 Franken. Im neuen Voranschlag für die noch auszuführenden Arbeiten ist die Teuerung in der Preisbasis 1951 enthalten, aber nicht mehr ausgeschieden. Für die durch den schlechten Baugrund bedingten zusätzlichen Arbeiten, für die Pumpwerke sowie für Mehrtransporte an Chaussierungsmaterial und endlich für die Windschutzpflanzungen sind dem Unternehmen weitere Aufwendungen von 2 810 615 Franken entstanden.

Wegen Mangels an Zement und Baueisen mussten 20 000 Franken für behelfsmassige Brückenbauten ausgegeben werden/Den technischen Angestellten wurden während ihres Aktivdienstes 53 000 Franken an Löhnen ausgerichtet.

Für alle diese Mehrausgaben im Gesamtbetrag von 7 889 988 Franken, mit Ausnahme der Kosten für die Windschutzanlagen, liegen zweifellos ausserordentliche Ursachen vor. Ebenso kommt in den Preisansätzen für die noch auszuführenden Arbeiten der Einfluss der Teuerung, wie auch der Bauschwierigkeiten zum Ausdruck. Der weitaus grösste Teil der Mehrkosten ist daher durch ausserordontliche Ursachen bedingt und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Nachsubventionierung.

Aber auch die zusätzlichen Kosten für die Erweiterung der Stadtbachkorrektion und für die Windschutzanlagen sollten in die Nachsubventionierung einbezogen werden. Es handelt sich dabei um wertvolle Ergänzungen des Werkes, deren Notwendigkeit allerdings erst mit dem Fortschreiten der Arbeiten erkannt wurde. Hätten sie jedoch Bestandteil des Projektes 1941 gebildet, so wären sie ohne Zweifel damals schon mitsubventioniert worden. Es besteht darum auch kein Grund, sie in dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen. Wir halten deshalb die Subventionierung der ganzen Kostenüberschreitung von 12,8 Millionen Franken grundsätzlich für berechtigt.

Es bleibt nun noch übrig zu prüfen, ob die Auswirkung
des Werkes die bisherigen und künftigen Aufwendungen dafür zu rechtfertigen vermag. Die folgenden, zum grossen Teil der Eingabe des Kantons St. Gallen entnommenen Ausführungen geben hierüber erschöpfend Aufschluss.

III.

Der bisherige Erfolg der Melioration and die Sicherung der intensiven Bewirtschaftung des meliorierten Gebietes 1. Allgemeine Voraussetzung für die intensive Bemrtschaftung Für die Vollendung der grossen Melioration in der Eheinebene ist sehr wesentlich, ob im Anschluss an die Meliorationsarbeiten die intensive Bewirt-

516

schaftung gesichert ist. Der hohe Einsatz öffentlicher und privater Mittel, den das Unternehmen bis heute erforderte, und der Umstand, dass der Bund um weitere Finanzhilfe ersucht wird, gibt begreiflicherweise Anlass zur Frage nach der Auswirkung der angelegten Gelder. Es ist deshalb gegeben, die bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und über das Erreichte zu orientieren. Die gesetzlichen Erlasse, welche die Grundlage für die Genehmigung des Projektes und die Subventionierung vom Jahre 1941 gebildet haben, sehen folgendes vor: a. Der Bundesbeschluss vom 25. September 1941 bestimmt in Artikel 5: Der Kanton St. Gallen wird die Lösung der Siedlungsfragen so vorbereiten, dass, unmittelbar an das Meliorationswerk anschliessend, die notwendigen Siedelungsmassnahraen durchgeführt werden können. Das Güterzusaimnenlegungsprojekt soll die Siedelungszonen und die Grundsätze über die Durchführung der Besiedelung zugunsten der ortsansässigen Bevölkerung enthalten.

Pur die Ausrichtung von Beiträgen des Bundes an Siedelungsbauten sind -die erforderlichen Mittel durch besondere Kredite zu beschaffen.

b. Das st. gallische Gesetz über die Melioration der Rheinebene und die Errichtung eines Arbeitsbeschaffungskontos vom 21. Dezember 1941 schreibt in Artikel 25 vor: Das meliorierte Land ist intensiv, den klimatischen Verhältnissen und der Bodenbeschaffenheit entsprechend, zu bewirtschaften. Der Begierungsrat kann diesem Ziele dienende Vorschriften aufstellen und nötigenfalls auch eine Anpassung der Réglemente der Ortsgemeinden, Rhoden und Korporationen verfügen. Der Acker- und Gemüsebau durch möglichst breite Volksschichten des Meliorationsgebietes zur Selbstversorgung der Familien ist zu begünstigen,

Der Wille zur intensiven Nutzung war bei der Bevölkerung des st. gallischen Eheintals schon vor der Inangriffnahme der Melioration vorhanden. Der beste Beweis dafür ist die Tatsache, dass seit Jahrhunderten durch die Anlage eines grossen Systems von Entwässerungsgräben und Beeten die bessere Bewirtschaftung gefördert wurde, leider nur mit teilweisem Erfolg, weil für die gründliche Entwässerung weiter Flächen geeignete Vorflutkanäle fehlten. Trotz ungünstiger Besitzverhältnisse, weiter Entfernung und Kleinheit der Grundstücke, wurde schon früher fast jeder Quadratmeter nutzbaren Bodens für die intensive Nutzung als Acker und Wiese verwendet.

Die natürlichen Voraussetzungen für eine intensive landwirtschaftliche Nutzung sind im st. gallischen Bheintal^ gegeben. In wenigen Gebieten der Schweiz gedeihen Wein und Mais, diese Kulturen eines warmen und fruchtbaren Klimas, so gut wie im st, gallischen Bheintal.

Aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse zwingen zu intensiver Wirtschaft. Der landwirtschaftliche Kleinbesitz herrscht vor. Genaue Erhebungen haben ergeben, dass folgende Besitzverhältnisse der Grundeigentümer im Meliorationsgebiet vorliegen, Stand am 80. September 1947:

517 Eigentümer

Prozent

2218 (--) 1888 (8) 82 (6) 17 (7) 23 (16) 4173 (37)

53,2 43,9 2,0 0,4 0,5 100

haben Boden bis zu

oder totale Fläche ha

50 a 5ha 10ha 25ha übet 25 ha

415,2841 2746,3826 527,8746 299,4126 2434,1529 6422,6068

--

Davon sind 37 politische und Ortsgemeinden und Ehoden mit 2289,4191 ha = 35,65 Prozent der Fläche.

2. Erfahrungen im fertig meliorierten Gebiet der Gemeinden Oberriet, Eichberg und Altstätten

Im Herbst 1948 konnte im südlichen Teil der Melioration die Güterzusammenlegung abgeschlossen und der neu zugeteilte Besitzstand den Grundeigentümern zur Bewirtschaftung übergeben werden. Während der kurzen Zeit von 8 Jahren hat sich der Zustand dieses grossen Gebietes auffallend verändert.

Hunderte von Kilometern alte Gräben sind, zum grössten Teil durch die Grundeigentümer selbst, zugedeckt worden. Die Drainage hat dies ermöglicht, und es sind dadurch grosse neue Ackerflächen entstanden. Aber auch dort, wo der Mangel an Dünger und Arbeitskräften dazu zwang, die Wiesennutzung beizubehalten, ist aus den Streuerietern und Eossheuwiesen zum grössten Teil gutes Wiesland geworden. Der Bundesbeschluss über die Melioration der Rheinebene verpflichtet den Kanton St. Gallen in Artikel 5, Siedelungszonen auszuscheiden. Dies ist geschehen, Der entfernteste Boden ist aber nicht nur ab Siedelungszone auszuscheiden, sondern auch durch Besiedelung einer intensiven Bewirtschaftung zugeführt worden. Es wurden bisher erstellt Anzahl Vollsiedelungen Trattställe Feldscheunen Elektrizitäts- und Wasserversorgungen im Siedelungsgebiet Dürrenbach .

Total Gebäudeanlagen Zugesicherte Bundesbeiträge im Mittel. . .

KostenVoranschlag Franken

Bundesbeitrag Franken

12 4 11

1 670 700 813 930 249300

403 825 62786 46265

27

98000 2 331 930

24500 537 376 23.1%

Der gute Wille zur intensiven Bewirtschaftung kommt auch darin zum Ausdruck, dass verschiedene Grundbesitzer ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln auf den zugeteilten Liegenschaften Wirtschaftsgebäude erstellt haben.

518 3. Systematische Vorbereitung der intensiven Bemrtschaftung Die intensive Bewirtschaftung des ganzen 6444 ha umfassenden Meliorationsgebietes ist nach der Annahme des Projektes durch die Eidgenössischen Eäte und das St. Galler Volk im Jahre 1941 unverzüglich an die Hand genommen worden. Neben den bereits erwähnten meteorologischen Untersuchungen wurden in Verbindung mit der Erstellung des Vorprojektes für die Melioration der Eheinebene in den Jahren 1938-41 die Bodenverhältnisse studiert und eine Bodenkarte erstellt. Dem Bergfuss entlang befindet sich ein breiter Streifen von lehmigem bis tonigem Boden als Ablagerung der vom Appenzellerland herabströmenden Bergbäche. Der mittlere Teil der Eheinebene zwischen Oberriet und Widnau wird von einem ausgebreiteten Torfmoor in einer Ausdehnung von zirka 2000 ha gebildet. Dem Ehein entlang sind kalkreiche, sandige Böden, Ablagerungen des Eheines, anzutreffen.

Um den vorhandenen Bestand an Obst- und Waldbäumen zu erhalten, wurde ein Baumschlagverbot erlassen. Das hat ermöglicht, dass auf den weiten, offenen Flächen eine grosse Anzahl Bäume stehen geblieben und in den Besitz der neuen Eigentümer übergegangen sind.

4. Die Bewirtschaftung des Meliorationslandes im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Gemeinden und Bhoden Vom gesamten Grundbesitz in der Eheinebene sind 4133,19 ha Privatbesitz, 137,26 ha öffentliche Gewässer und 2289,41 ha Besitz der politischen Gemeinden, Ortsgemeinden und Ehoden. Der Besitz der Ortsgemeinden wird als Nutzniessungs- oder Pachtland an die Landwirte für längere Zeitperioden abgegeben. Derselbe war bisher in sehr kleine Nutzniessungsparzellen aufgeteilt. Er ist sehr wertvoll, ja notwendig, zur Vergrösserung der Wirtschaftsflächen der im allgemeinen kleinen Eigenbetriebe der Landwirte. Der Ortsgemeindebesitz wird auch in Zukunft wirtschaftlich von grosser Bedeutung bleiben. Nur für einen kleinen Teil desselben besteht praktisch die Möglichkeit der Erstellung von Einzelhöfen, wie sie in den Artikeln 24, 25 und 26 des kantonalen Gesetzes über die Melioration der Eheinebene vorgesehen ist.

Es haben bis heute die Pferdezuchtgenossenschaft Eheintal im Fohlenhof Montlingen, Gemeinde Oberriet, die St. Gallische Eheinkorrektion in der Fahrmaad, Gemeinde Diepoldsau, und die Äussere Ehode Eichberg, Gemeinde Oberriet, je eine
Siedelung erbaut. Feldscheunen sind durch die .Ortsgemeinde Marbach im Anger und durch das Kloster Maria Hilf-im Hagenfurt, Gemeinde Altstätten, erstellt worden. Vier Trattställe sind durch die Ortsgemeinden Balgach, Bebstein, Diepoldsau und die Trattrhode Hinterforst, Gemeinde Altstätten, errichtet worden. Der Grossteil des Ortsgemeindebesitzes wird in Zukunft als Nutzniessungsland an die Bürger oder als Pachtland zur Selbstbewirtschaftung an andere Landwirte im Gebiete abgegeben. Der Begierungsrat hat in seiner Verordnung über die Bewirtschaftung und Nutzung der Ortsgemeindegüter vom 24. Dezember 1948 (Normativbestimmungen) die Voraussetzungen

519 geschaffen, welche die Zerstückelung des Ortsgemeindebesitzes und die spekulative Unterpacht verhindern werden. In erfreulicher Weise ist die gemeinsame Bewirtschaftung von abgelegenem Ortsgemeindeland mit der Errichtung der Gemeindeweiden in die Wege geleitet worden. Diese Weiden dienen als Vorweide im Frühjahr und als Nachweide nach der Alpung im Herbst. Zur Sicherung der intensiven Bewirtschaftung der Gemeindeweiden hat das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen ein Reglement erlassen. Die landwirtschaftliche Schule Custerhof hat die Weiden zu überwachen und den Ortsgemeinden mit Bat und Tat beizustehen.

5. Erdausbeutung und, landwirtschaftliche Nutzung Darüber ist in Artikel 28 des kantonalen Gesetzes folgendes festgesetzt: Für die Erdausbeutung (Lehm, Torf usw.) ist eine Bewilligung des Eegierungsratea erforderlich.

Der Begierungsrat kann Vorschriften erlassen, damit der so beanspruchte Boden nicht dauernd für die landwirtschaftliche Nutzung ungeeignet gemacht wird.

Die industrielle Ausbeutung von Torf und Lehm ist von Bedeutung, weil im Rheintal entsprechende leistungsfähige Industrien vorhanden sind. Die Torfausbeutung ist auch für den einzelnen Landwirtschaftsbetrieb wichtig, weil sehr wenig Holz aus vorhandenen Wäldern zur Verfügung steht. Bei der Bodenzuteilung im südlichen Meliorationsgebiet ist auf die industrielle Erdausbeutung Rücksicht genommen worden. Bestimmte Gebiete sind ausgeschieden und nicht melioriert worden. Melioriertes Land darf ohne besondere Bewilligung für diese Zwecke nicht verwendet werden. Aber auch im Gebiet der industriellen Torfausbeutung, wie für die einzelnen Privaten, sind der Torfausbeutung allgemein auch auf dem Eigenbesitz Grenzen gesetzt. Die landwirtschaftliche Nutzung muss auch nach der Torfausbeutung unter allen Uniständen gesichert bleiben.

Die Bauleitung der Melioration hat für das ganze Torfgebiet die maximale Ausbeutungstiefe festgelegt und einen Nutzungsplan aufgestellt. Auf grossen Flächen ist die Torfausbeutung jetzt schon vollständig verboten. Dagegen liegt es sowohl im Interesse der betreffenden Industrien wie auch der privaten Grundeigentümer, dass die teilweise abgetorften Flächen ausgeglichen und für die kommende landwirtschaftliche Nutzung hergerichtet werden. Es wird eine wichtige Aulgabe des späteren Unterhaltes sein,
über die Ausbeute von Lehm und Torf sorgfältig zu wachen und das Graben in eine Tiefe, bei der eine Neuversumpfung des Landes eintreten würde, zu verhindern. Sollte einmal aus Gründen, die zurzeit noch nicht erkennbar sind, eine meliorierte Landfläche der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden, dann käme neben Artikel 23 auch Artikel 24 des kantonalen Gesetzes über die Melioration der Rheinebene zur Anwendung, der lautet: Wird Meliorationsland vor Ablauf von 25 Jahren nach Vollendung des Werkes der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen, BÖ können die entsprechenden Beiträge des Bundes, des Kantons und der Gemeinden ohne Zins zurückverlangt werden.

520 Der Begierungsrat des Kantons St. Gallen hat also daa Nötige vorgekehrt, urn den Unterhalt des Werkes und die richtige Nutzung des verbesserten Bodens zu sichern. Die arbeitsame, und genügsame Bevölkerung des Bheintales wird auch ihrerseits alles tun, um den meliorierten Boden raschestens in gute Kultur zu bringen und ihn so zu erhalten. Die Erfahrungen im schon meliorierten Gebiet haben dafür den Beweis erbracht. Der gleiche gute Wille ist auch im übrigen Gebiet vorhanden. Die Vollendung des Werkes wird auch dort sehnlichst erwartet. Die Weiterführung und Nachfinanzierung desselben ist damit gerechtfertigt.

IV.

Die Belastung der Grundeigentümer . Bei einer Fläche von 6444 ha und Gesamtkosten von 87 800 000 Franken ergibt sich pro ha eine Belastung von 5866 Franken. Nach dem generellen Kostenvoranschlag von 1941 wurden die Gesamtkosten bei einer Fläche von 6150 ha, zu 25 000 000 Franken oder 4070 Franken pro ha berechnet. Die Mehrkosten betragen somit 1796 Franken pro ha oder 44 Prozent. Die nicht subventionsberechtigten Verwaltungskosten belaufen sich ungefähr auf 5 Prozent oder 300 Franken pro ha und werden je zur Hälfte durch die Gemeinden und die Grundeigentümer übernommen. Bei gleichbleibender Beteiligung der öffentlichen Hand verteilen sich die Kosten wie folgt : Prozent

Bund Kanton Gemeinden Grundeigentümer . .

Insgesamt

60 25 7,5 7,5

Franken

Franken im Mittel pro

22 680 000 9 450 000 2 885 000 2 835 000

8520 1466 440 440

87 800 000

5866

Die nachstehende Übersicht zeigt die Belastung der Grundeigentümer, wenn durch öffentliche Mittel 92,5 Prozent der Kosten gedeckt und der Eigentümer noch 7,5 Prozent der Baukosten und die Hälfte der nichtsubventionsberechtigten Kosten zu tragen hat.

521

Wenn der Grundeigentümer für nachfolgende Kosten beitragspflichtig lit

Gesamtkosten nach der Beendigung des Werkes Franken

Nicht subventionsberechtigte Kosten . . .

Allgemeine Anlagen wie Strassen, Wege, Güterzusammenlegung und WindschutzanlaKanalbauten Drainagen und Pumpwerke Wildbachverbauungen Dammabtragungen und Planie

.

. · Total

Belastung des Grundeigentums pro ha 7,5 Prozent einzeln Franken

total Franken

150

12 775 580 10 192 080 12 127 548 2 000 054 704 738 87 800 000

150 120 217 28 8 668

800 420 637 660 668

Das Bauprogramm Die Höhe der Ausgaben für die nächsten Baujahre ist natürlich nicht sicher zu bestimmen. Je nach der Lage auf dem Arbeitsmarkt können weniger oder müssen mehr Arbeiten ausgeführt werden. Für die Vollendung des Werkes ist, wenn nicht ausserordentliche Umstände im Arbeitsmarkt eintreten, folgendes Bauprogramm vorgesehen: Franken Ausgeführte Arbeiten bis 81. Dezember 1951 . .

Bauprogramm 1952 . . .

1953 . . .

1954 . . .

1955 . . .

' 1956 . . .

1957. . .

Total

20 400 000 2 800 000 2 000 000 8 500 000 4 000 000 2 900 000 2 200 000 87 800 000

Kostenverteilungsplan Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen stellt das Gesuch, es möchten an die Mehrkosten von 12 800 000 Franken, wie an die erste Vorlage, wiederum 60 Prozent oder 7 680 000 Franken Bundesbeitrag zugesichert werden. Mit Beschluss vom 21. November 1950 bewilligte der Grosse Eat des Kantons St. Gallen den Nachtragskredit von 25 Prozent von 12 400 000 Franken odor 3 100 000 Franken. Über den Kantonsbeitrag an die Kosten der erst nachträglich angemeldeten Erweiterung der Korrektion des Altstätter Stadtbaches soll erst nach der Bewilligung des Bundesbeitrages beschlossen werden.

Neben dem Kanton haben die politischen Gemeinden im Verhältnis zu den in ihrem Gebiet erfolgten Aufwendungen einen Beitrag von 7,5 Prozent aufzubringen.

522

In der Annahme, es werde dem Gesuch des Kantons St. Gallen entsprochen, ergibt sich folgender Kostenverteilungsplan: Beiträge

KostenVoranschlag Franken

1. Vorlage . . .

Nachsubvention Total

25 000 000 12 800 000 37 800 000

Grundeigentümer 7,6 Prozent

Bund 60 Prozent

Kanton 25 Prozent

15 000 000 7 680 000

6 250 000 1 875 000 1 873 000 960 000 3 200 000 960 000 9450000 2 835 000 2 835 000

22 680 000

Gemeinden 7,5 Prozent

Die bei der ersten Beitragszusicherung massgebenden Gründe für die Subventionshöhe von 60 Prozent bestehen weiter. Es sind das die Kleinheit der Betriebe, die grosse Bodenzerstückelung, die Belastung mit Perimetern für Wildbäche, den Bheintaler Binnenkanal und den Ehein; aber auch die Notwendigkeit grosser neuer Aufwendungen für die Inkulturnahme des meliorierten Bodens. Eine weitgehende Entlastung der Grundbesitzer ist angesichts der hohen Mehrkosten auch heute unerlässhch.

Wir glauben,. Ihnen hiermit dargetan zu haben, dass es sich rechtfertigen lässt, die Kostenüberschreitung von 12,8 Millionen Franken in ihrem vollen Umfange mit dem für das Stammprojekt bewilligten Ansatz von 60 Prozent zu subventionieren.

Gestützt auf diese Ausführungen haben wir die Ehre, Ihnen den beigefügten Entwurf eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung, Bern, den 15. Juli 1952.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Kobelt Der Bundeskanzler: Ch. Oser

523

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung einer Nachsubvention an die Melioration der Rheinebene im Kanton St. Gallen

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 23 und 24 der Bundesverfassung, in Berücksichtigung des Nachsubventionsgesuches des Kantons St. Gallen vom 21. April 1951, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 15, Juli 1952, beschliesst:

Art. l Dem Kanton St. Gallen wird an die Mehrkosten für die Durchführung der Melioration der Eheinebene im Betrage von 12 800 000 Franken ein Bundesbeitrag von 60 Prozent, im Maximum 7 680 000 Franken, zugesichert.

Art. 2 Dieser Beitrag wird davon abhängig gemacht, dass der Kanton St. Gallen seine Unterstützung auch auf die Erweiterung der Korrektion des Altstätter Stadtbaches ausdehnt, und dass die am Meliorationswerk interessierten Gemeinden sich mindestens im Verhältnis ihrer bisherigen Leistungen auch an den Mehrkosten beteiligen.

Art. 3 Bei der Weiterführung der Arbeiten ist auf die Arbeitsmarktlage Eücksicht zu nehmen.

Ausländische Saisonarbeiter dürfen nur mit Zustimmung des Delegierten für Arbeitsbeschaffung eingesetzt werden.

524 Art. 4 Dem Kanton St. Gallen wird eine Frist von einem halben Jahr nach Veröffentlichung dieses Beschlusses gewährt, um auch an die Kosten der Korrektion der Mittelstrecke des Altstätter Stadtbaches seinen Beitrag zu bewilligen und uni zu erklären, ob er den bewilligten Bundesbeitrag mit den daran geknüpften Bedingungen annimmt.

Art. 5

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

795

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Mehrkosten der Melioration der Rheinebene im Kanton St. Gallen (Vom 15. Juli 1952)

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1952

Année Anno Band

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29

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6286

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.07.1952

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503-524

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