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Aus den Verhandlungen des Bundesrates
(Vom
4. August 1952)
Als außerordentlicher Professor für spezielle physikalische Chemie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule -wird mit Amtsantritt auf den 1. Oktober 1932 dipl. Ing. Chem. ETH Dr. se. techn. Hans Günthard, von Wädenswil (Zürich), gewählt.
Als ordentliche Professoren boi der Eidgenössischen Technischen Hochschule werden wiedergewählt die Herren: Ing. E. Amstutz, Dr. E. Brandenberger (ersterer gleichzeitig als Direktionspräsident und Direktor der Hauptabteilung A, der zweite gleichzeitig als Direktor der Hauptabteilung B der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt) und Ingenieur A. Leyer sowie die ausserordentlichen Professoren Dr. A. Jeannet, Dr. W. Leupold und Dr. J. Bieder.
In Anerkennung ihrer dem Unterricht an der Eidgenössischen Technischen Hochschule geleisteten Dienste hat der Bundesrat den Privatdozenten Dr. A. E.
Cherbuliez und Dr. E. Offermann den Titel eines Professors der ETH verliehen.
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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #
Änderungen im diplomatischen Korps vom 28. Juli bis 2. August 1952 Grossbritannien : Herr John Fell S la t e r, Dritter Sekretär, ist zum Zweiten Gesandtschaftssekretär befördert worden.
Türkei: Herr Basin D i k e r , Gehilfe eines Handelsattaches, ist zum Gehilfen des Handelsbeirats befördert worden.
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Nachtrag zum Verzeichnis l) der
Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Axt. 885 des Zivilgesetzbuches und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen: Neue Ermächtigung: Kanton Solothurn 80. Darlehenskasse Welschenrohr.
B e r n , den 80. Juli 1952.
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Eidg. Justiz- und Polizeidepartement !) BEI 1946, II, 287 ff.
Urteil
auferlegte Busse von 6000 Franken wird in 8 Monate Haft umgewandelt.
Kosten werden keine gesprochen. Akteneinsicht : Gerichtskanzlei, St. Peterstrasse 10, Zürich, Telephon (051) 238768.
Das vorstehende Urteil erwächst in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Eschmannstrasse 10, Bern, einzureichen.
Z ü r i c h , den 81. Juli 1952.
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9. kriegswirtschaftliches Strafgericht
Vorladung Es wird als Beschuldigter in einem kriegswirtschaftlichen Strafverfahren vorgeladen: enthalts, wegen Umwandlung einer nicht bezahlten Busse in Haft. Die Ver-
641 handlung vor dem 1. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet am Donnerstag, den 11. September 1952, vormittags 8.45 Uhr im Amthause in Biel statt.
Im Palle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.
Bern, den 29. Juli 1952.
1. kriegswirtschaftliches
Strafgericht,
Der Präsident: O.Peter
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Vorladung Das Divisionsgericht 8 A ladet hiermit zur Hauptverhandlung vom 18. August 1952, 10.00 Uhr, ins Obergerichtsgebäude in Bern, Schanzenstrasse 17, unter Androhung der gesetzlichen Folgen im Palle des Ausbleibens persönlich vor: g Artikel 17 der Militärorganisation von der persönlichen Dienstleistung ausgeschlossen, angeklagt des fremden Militärdienstes.
Belp, den 5.August 1952.
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Divisionsgericht 3A Der Gerichtsschreiber: Hptm. Linder
Wettbewerb- und Stellenausschreibnngen, sowie Anzeigen Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
Dieses Gesetz, mit den bis 1. Februar 1950 erfolgten Abänderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29, April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses. Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.
Der Bezugspreis beträgt Fr. 1.70 pro Exemplar plus Nachnahmegebühren.
Bei Einzahlung auf Postcheckkonto III 520 = Fr. 1.90.
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Jahr
1952
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2
Volume Volume Heft
32
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
07.08.1952
Date Data Seite
639-641
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10 037 974
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