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Bundesversammlung

Die vereinigte Bundesversammlung hat am 27, März 1952 folgende Wahl vorgenommen : Als Ersatzmann in das Eidgenössische Versicherungsgericht, Herrn Werner Stocker, von Obermumpf (Aargau), Oberrichter, in Zürich.

Die Frühjahrssession ist Freitag, den '28. März 1952, geschlossen worden.

Die Übersicht der Verhandlungen wird nächstens dem Bundesblatt beigelegt. Die Sommersession wird Dienstag, den 3. Juni 1952, beginnen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates

- , (Vom 28. März 1952) Der Bundesrat hat vom Eücktritt der Herren Albert Möckli und Paul Perrin als Ersatzmänner in der Arbeitszeitgesetzkommission unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen. An ihrer Stelle werden gewählt die Herren Adolf Wettstein, Direktor der Telegraphen- und Telephonabteilung bei der Generaldirektion PTT, Bern, Henri Eoche, Stellvertreter des Oberbetriebschefs der Schweizerischen Bundesbahnen, Bern.

(Vom 31. März 1952) Der Bundesrat hat dem Kanton Aargau an die Kosten der Bestandesumwandlung im Gemeindewald Beitnau einen Bundesbeitrag bewilligt.

Bekanntmachungen von Departemcnten nud andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 10. bis 22, März 1952 Vereinigte Staaten von Amerika. Herr Henry Pleasants, Attaché, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt übernommen.

Indien. Herr Brigädegeneral P. L. Chopra, Militärattache, ist in Paris eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

Italien. Herr Enrico Galluppi, Zweiter Sekretär, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

Syrien. Herr Omar Bey El Djabri, Geschäftsträger ad intérim, der auf einen anderen Posten berufen wurde, hat die Schweiz verlassen. Er ist durch Herrn Izzet A. Oubari, bisher Attaché, ersetzt worden.

Venezuela. Herr Francisco Nava'rrete, Legationsrat, der auf einen anderen.

Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

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Notifikation

1. Aus einem am 25. Juli 1951 gegen Sie aufgenommenen Strafprotokoll geht hervor, dass Sie anlässlich Ihrer Einreise in die Schweiz am 22. Juni 1951 Automobilbestandteile und Fieberthermometer zur Zollbehandlung anzumelden unterliessen, wodurch Sie einen Zoll von 255,48 Franken und die Warenumsatzsteuer von 119,08 Franken hinterzogen und das Einfuhrverbot mit Bezug auf einen Warenwert von 2885,-- Franken verletzten.

2. In Anwendung der Artikel 74, Ziffer 3, 75, 76, Ziffer 2, 82, 85 und 91 des Zollgesetzes, sowie Artikel 52/53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer verurteilte Sie die Eidgenössische Oberzolldirektion am 4. Oktober 1951 zu. einer Busse im sechsfachen Betrag des umgangenen Zolles von 255,48 Franken mit 1532,88 Franken und auferlegte Ihnen die Verfahrenskosten mit 71,40 Franken. Gestützt auf die abgegebene Unterziehungserklärung konnte Ihnen gemäss Artikel 92 des Zollgesetzes und Artikel 295 des Bnndesstrafrechtspflegegesetzes ein Drittel der Busse nachgelassen werden, wodurch sich diese auf 1021,92 Franken ermässigte.

3. Diese Strafverfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Der Betrag der Busse kann binnen 30 Tagen seit Veröffentlichung dieser Notifikation beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern durch Beschwerde angefochten werden. Nach Ablauf dieser Frist erwächst die Straf Verfügung in Eechtskraft. , Bern, den 25. März 1952.

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Eidgenössische Oberzolldirektion

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Urteile Die nachstehenden Urteile werden den Beschuldigten, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet: erlegte Busse von 600 Franken wird in 60 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen. : erlegte Busse von 15 000 Franken wird in 3 Monate Haft umgewandelt.

Die mit Urteil vom 30. November 1950 auferlegte Busse von 5000 Franken wird in 3 Monate Haft umgewandelt.

Busse von 800 Franken wird in 80 Tage Haft umgewandelt. Kosten, werden keine gesprochen.

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Akteneinsicht Gerichtskanzlei Zürich, St. Peterstrasse 10, Telephon (051) 238768.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Z ü r i c h , den 31. März 1952.

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht

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Vorladung Es wird als Beschuldigter in einem kriegswirtschaftlichen Strafverfahren vorgeladen:

wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften. Die Verhandlung vor dem 1. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet am Samstag, den 3. Mai 1952, 09.15 Uhr im Bezirksgerichtsgebäude in Bremgarten (Aargau) statt. Der Beschuldigte hat zur Verhandlung persönlich zu erscheinen.

Bern, den 17. März 1952.

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident : 0. Peter

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Stellenausschreibungen

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.

Sie umfassen die 10 % Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Bundeskanzlei Bern 3

Französischer Übersetzer

Erfordernisse

Abgeschlossenes Hochschulstudium als Jurist. Beherrschung der deutschen Sprache, Erfahrung als Übersetzer Die Stelle ist provisorisch besetzt

Besoldung Fr.

10636 bis 14727

Anmeldungstermin

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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Bundesblatt

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Jahr

1952

Année Anno Band

1

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14

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.04.1952

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674-676

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10 037 835

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