533 Urteil des gemischten kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 28./24. Mai 1902 wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen durch Handel mit Gold ohne Konzession und zu übersetzten Preisen.
Urteil : Busse 29 500 Franken, Zahlung des dem unrechtmässig erzielten Vermögensvorteil entsprechenden Betrages von 262 860 Franken an den Bund, Kosten 8046,45 Franken.
Das vorstehende Urteil erwächst in Rechtskraft sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.
Bei rechtskräftigem Urteil kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.
Basel, den 10. Juli 1952.
Gemischtes kriegswirtschaftliches Der Präsident:
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Strafgericht,
Dr. Walter Meyer
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
Eidgenössischer Staatskalender 1952 Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1952, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 4.65 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.
Postcheckkonto III 520.
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Druchsachenbureau der Bundeskanzler
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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis 1. Februar 1950 erfolgten Abänderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die Öffentlich-rechtlichen Polgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses. Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.
Der Bezugspreis beträgt Fr. l .70 pro Exemplar plus Nachnahmegebühren.
Bei Einzahlung auf Postcheckkonto III 520 = Fr. 1. 90.
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Druchsachenbureau der Bundeskanzlei
Alters- und HinterlassenenVersicherung Der Bericht über die Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherun im Jahre 1950 mit den Berichten über die technische Bilanz auf 81. Dezember 1950 ist in deutscher und französischer Sprache gedruckt erschienen.
Inhalt .Teil: Vorwort - Stand der Gesetzgebung und der zwischenstaatlichen Vereinbarungen - Die Organe der Alters- und Hinterlassenenversicherung - Der Vollzug der AHV - Rechnungsergebnisse Die finanzielle Lage - Die zusätzliche Alters- und Hinterlassenenfürsorge II. Teil : Einleitung - Allgemeiner Bericht - Spezialbericht : Berechnungstechnik - Bericht des Ausschusses für die technische Bilanz Zahlentabellen und graphische Darstellungen.
Der Bericht kann bei der Eidgenössischen Materialzentrale, Bern, bezogen werden.
Preis: Gesamtbericht, I. und II. Teil, Fr. 4.--.
Drucksachen- und
Der I I . Teil: D e r finanzielle Stand d e r Eidgenössischen Alters- u n d ziehbar. Preis: Fr. 2.60.
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Bundesamt für Sozialversicherung
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Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.
Sie umfassen die 10 Prozent Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.
Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
27. Juli
Zollkreisdirektion In Schafthausen
Zollamtsvorstand Umfassende Kenntnis II. Kl.
des Zolldienstes; die Bebeim Hauptzollamt werber müssen mindestens den Grad eines KontrollKreuzlingenEmmishofen beamten der Zollverwaltung bekleiden
9364 bis 13455
Bundesamt fUr Sozialversicherung
2 wissenschaftliche Abgeschlossenes mathemaExperten II. Kl.*) tisches bzw. versicherungsmathematischesHochschulstudium. GründlicheKenntnis der Versicherungs- und Finanzmathematik sowie der mathematischen Statistik. Muttersprache Deutsch, Französisch notwendig,Englisch erwünscht.
Gewandtheit in der Abfassung von Berichten sowie Befähigung zur Führung von Besprechungen
9364 bis 13455
1952
(1.)
4. Aug.
1952
(3..)*) Vorbehaltlich vorübergehende Anstellung während der Probezeit in der 11. Besoldungsklasse (Besoldung Fr. 7727 bis 1.1 818).
Generaldirektion der PTT In Bern
Ingenieur, evtl. Techniker bei der Postabteilung, Automobildiens t
Abgeschlossene technische Nach Hochschul- bzw. Techni- Vereinkumsbildung; Praxis im barung Automobilbau sowie Werkstätte- und Reparaturbetrieb
26. Juli 1952
(1-)
Zugförderungs- und Werkstättedienst Im Jahre 1953 werden in den Werkstätten der Schweizerischen Bundesbahnen Lehrlinge für folgende Berufsgruppen zur Ausbildung angenommen: Werkstätte : Yverdon: Elektromechaniker, Elektrowickler; Biel: Maschinenschlosser, Kesselschmiede; Ölten : Maschinenschlosser ; Zürich: Elektromechaniker, Maschinenschlosser, Elektrowickler, Dreher.
536 Die Anmeldung ist vom Bewerber eigenhändig in der Sprache, in der er sich der Aufnahmeprüfung unterziehen will, zu schreiben und soll eine kurze Lebensbeschrebung mit folgenden Angaben enthalten: 1. Namen, Geburtsdatum, Muttersprache, Heimatort, Wohnort und Adresse des Bewerbers.
2. Namen, Beruf, Adresse der Eltern oder des Vormundes.
8. Besuchte Schulen und allfällige Tätigkeit.
4, Bezeichnung des Berufes, für den die Anmeldung erfolgt.
Der Anmeldung sind die Schulzeugnisse der letzten zwei Jahre und allfällige Arbeitszeugnisse beizulegen.
Die Anmeldung ist an die Werkstätte zu richten, bei welcher der Bewerber in die Lehre zu treten wünscht. Eine gleichzeitige Anmeldung bei mehreren Werkstätten der Schweizerischen Bundesbahnen ist unzulässig.
Zur Aufnahmeprüfung werden zugelassen: Schweizerbürger die beim Beginn der Lehre mindestens 15 Jahre, höchstens 18 Jahre alt sind, einen guten Gesundheitszustand besitzen und geimpft sind. Die Bewerber müssen ferner befriedigende Sohulzeugnisse besitzen und die Sprache des Gebietes kennen, in dem die Werkstätte liegt, für welche sie sich anmelden.
Die Aufnahmeprüfungen werden in der Werkstätte Yverdon in französischer und in den übrigen Werkstätten in deutscher Sprache abgenommen.
Die Lehre beginnt im April 1953. Nach Beendigung der Lehrzeit haben die Lehrlinge auszutreten.
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Anmeldefrist bis 15. September 1952.
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Bundesblatt
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Jahr
1952
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
29
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
17.07.1952
Date Data Seite
533-536
Page Pagina Ref. No
10 037 956
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