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(Vom
29. September 1952)
Für die am 12. November 1952 in Paris beginnende siebente Tagung der Generalkonferenz der Organisation der Vereinigten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), hat der Bundesrat folgende Delegation bestimmt : Als Chef der Delegation : Herr Pierre Bourgeois, Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek, Präsident der nationalen Unesco-Kömmission; als Delegierte die Herren* Ernst Boerlin, Nationalrat, Vorsteher des Erziehungsdepartementes des Kantons Basel-Land, Camille Brandt, Begierungsrat, Vorsteher des Erziehungsdepartementes des Kantons Neuenburg, Fräulein Laure Dupraz, Professor an der Universität Freiburg, Herr Edmund Kichner, ehemaliger Präsident des Vereins der Schweizer Presse.
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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #
Schweizerisches Zollamt auf dem internationalen Flughafen Basel-Mülhausen Auf dem internationalen Flughafen bei Blotzheim wird am 2. Oktober 1952 unter der Bezeichnung «Zollamt Flughafen Basel-Mülhausen» ein Hauptzollamt errichtet. Für die Durchführung der schweizerischen Zollkontrolle bei dieser .Abfertigungsstelle sind die Bestimmungen der Luftzollordnung vom 7. Juli 1950 massgebend.
Bern, den 26. September 1952.
eoa
Eidgenössische Oberzolldirektion
Register der schweizerischen Seeschiffe Das Einschrauben-Frachtmotorschiff Jura, Eigentümerin: «Cargos Maritimes S.A.» in Genf, ist unter Nr. 49 in das Eegister der Seeschiffe aufgenommen worden.
Basel, den 18. September 1952.
Eidgenössisches Schiffsregisteramt
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Urteil Das 1. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in seiner Sitzung vom 11. Sep-, t
erkannt: · i 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 10. Dezember 1949 auferlegte und nicht bezahlte Busse von 3000 Franken wird in Anwendung von Artikel 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege sowie Artikel 49, Ziffer 3, des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937, in drei Monate Haft umgewandelt.
2. Kosten werden keine gesprochen.
Es wird
; 1
verfügt:
1. Dieses Urteil ist dem Beschuldigten durch Publikation im Bundesblatt zu eröffnen.
2. Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Eechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation !
angefochten wird.
Biel, den 11. September 1952.
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1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, I>er Vorsitzende: O.Peter
Vorladungen 1
Es werden als Beschuldigte in kriegswirtschaftlichen Strafverfahren vorgeladen:
bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse in Haft (Busse von 2000 Franken).
Die Verhandlung vor dem 1. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet am Donnerstag, ,deii 23. Oktober 1952, 15.15 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Luzern statt. Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.
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g enthalts, wegen Umwandlung einer nicht bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse in Haft. Die Verhandlung vor dem 1. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet am Freitag, den 31. Oktober 1952, 10.45 Uhr im Obergerichtsgebäude in Luzern statt. Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.
Bern, den 22. September 1952.
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1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: 0. Peter
:
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Verschollenheits-Aufruf
Gemäss Beschluss des Obergerichtes von Appenzell A.-Eh. vom 22. September 1952 wird das Verschollenheitsverfahren eingeleitet über: 1. Schittli Jakob, von Speicher, geb. 24. September 1868, Sohn des Jakob Schittli geb. 1842, und der Emma geb.Tobler, geb. 1842, vermutlich etwa 1890 nach den USA ausgewandert und seither ohne Nachrichten unbekannt abwesend; 2. Käst Leonhard, von Speicher, geb. 27. Januar 1850, Sohn des Joh. Jakob Käst, geb. 1824, und der Blisabetha geb. Preisig, geb. 1827, angeblich in den 1870er Jahren nach Amerika ausgewandert und seither ohne Nachrichten abwesend; · 3. Käst Jakob, von Speicher, geb. 22. Juni 1851, Sohn des Leonhard Käst, geb. 1827, und der Katharina geb. Bugster, geb. 1827, angeblich in den 1870er Jahren nach Amerika ausgewandert und seither ohne Nachrichten abwesend.
Gestützt auf Artikel 35 ff. ZGB und Artikel 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB wird hiermit jedermann, der Nachrichten über die genannten Personen geben kann, aufgefordert, sich bis zum 26. September 1953 bei der Obergerichtskanzlei in Trogen (Appenzell A.-Eh.) zu melden.
Trogen, den 23. September 1952.
sog
Obergerichtskanzlei
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Jahr
1952
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
41
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
02.10.1952
Date Data Seite
174-176
Page Pagina Ref. No
10 038 045
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