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Commission de..... Nationalraths, betreffend das eidgenössische Anleihen an die Eisenbahngesellschaft des Jura industriel im Betrag von einer Million Franken.

(Vom 13. November 1865.)

a. Vom Berichterstatter in französischer Brache.

Tit..

Eine Betition aus Reuenburg, datirt vom 16. Juli 1865, ausgebend von einem kantonalen Ko.uite, und unterzeichnet: Montm.ol.lin , Euehe , Jeanrenaud, Girard , Dubois , osserirte der Eidgenossenschaft die Summe von Fr. 150,000, als Ertrag einer Subskription ln dem Sinne, dass damit die Eidgenossenschaft für .Kapital und Zinsen einer Forderung derselben für ein der Gesellsehast des industriellen Jura geleistetes Anleihen von einer Million Franken abgesunden und die 17 Bürgen, welche

dessen Rückzahlung garautirten, gäuzlich liberirt seiu sollten.

Der mit der Brüfung dieser Betition beaustragte Bundesrath beantwortet dieselbe unterm 25. Oktober abhin mir einem Berieht und Gutachten ) , .velehes dahin sehliessl : es sei mit dem Reuenbnrger fomite wegen Abfindung der eidgenössischen Forderung von Fr. 1,252,054. 80 aus Grundlage der Entrichtung von wenigstens einem Drittel der .Capitalsumme (von den Zinsen absehend) zu unterhandeln.

Um einen klareren Einblik in diese Angelegenheit zu gewinnen , hat man sich die nähern Verumständungen zu vergegenwärtigen, unter welchen

) Siehe Bundes............ v. J. 1865, Band III, Seite 823.

166 das Anleihen von einer Million stattfand . - nachzusehen , wie die Vertragsbedingung^.n lauteten , welche Garantien man siel.. geben liess , wie diese sich bewährten, und endlich welche Gewähr, resp. Aussicht dermalen noch vorhanden sei , durch strengrechtliche Betreibung Zahlung zu erwirken .

Es war im Ansang April 1858, als die Direktion der Gesellschaft des industriellen Jura den Bundesrath um ein Anleihen von einer Million ansprach.

Dieses Gesuch war durchaus kein ausserordentliehes ; es hatte viel^ mehr frühere Vorgänge für sich. Die Eidgenossenschaft hatte geliehen : der schweizerischen Zentralbahngesellschast 4 Millionen, der Union Puisse 21/2 Millionen und dem Franeo^nisse 2 ^Millionen. Aus der andern Seite hatte die Eidgenossenschaft brachliegende Gelder, deren Anlegung in ihrem Jnteresse lag.

^ur Zeit als der industrielle Jura mit seinem Anleihensgesuch einkam, wies diese Gesellschast ein Aktienkapital von 7 Millionen aus, wovon 5,^)70,000 Fr. bereits einbezahlt waren. Zur leichtern Ausnahme eines ersten Anlegens von 3 Millionen hatte die Gesellschaft sür 3 Mil^ lionen Obligationen emittirt. ^ Zwei Millionen waren bezahlt; die EinZahlung der dritten sollte noch im Lause des Jahres stattfinden.

Die auf die Linie verwendeten 8 Millionen repräsentirten ungefähr die ^nmme der bewerkstelligten Zahlungen, in Aktien und Obligationen.

Die Baukosten der Linie wurden damals auf 13- l 4 Millionen veranschlagt, während der Devis nur aus 8-..) Millionen lautete.

Das durchschnittliche Betriebsergebniss während 6 Monaten aus der Sektion La Ehan^de-Fonds-Loele ^eigte eine Roheinnahme von ^r. 22,000 per Jahr und .Kilometer. eine Ziffer, welche ein günstiges Ergebniss der ganzen Linie versprach.

Da^u kommt, dass die Gesellsehast im Begriffe ^ar, mit Hrn. von S t o c k m a ^ e r ein zweites Anleihen im Betrage von ^r. 1,777,406 abzusehliessen , welches ^ur Rükzahlung der eidgenosfischen Million dienen sollte. Es wurde ausdrüklich bedungen, dass das --^ ohne Provision bewilligte und zu 5 ^ verzinsliehe - eidgenossische Anleihen nur ein vorübergehendes sein und mittels des zweiten, .u Stuttgart erhobenen Anleihens zurükbezahlt werden solle.

Endlich anerbot die Gesellschaft des industriellen Jnra die solidarische Bürgsehast von zehn Mitgliedern des Ver.valtungsrathes.

Der Bundesrath bewilligte das Darleihen unterm 5. April 1858, unter der Bedingung.: 1) dass die Halste der Mitglieder des Verwaltungrathes sich als solidarische Bürgen des Anleihens dargeben, und 2) dass das eidgenossische Anleihen im Range allen nachfolgenden Anleihen vor-

167 anzugehen habe , und dass alle Massnahmen getroffen werden sollen , um diesen Vorrang zu siehern.

Das .^uleihen...ges.l..ast wurde am 1. Mai 1858 abgeschlossen, unter

...lnse^ung des Rük^ahlungstermins auf den. 31. Dezember 1860, und solidarischer Belastung von 17, d. h der Mehrzahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes, als Bürgen der Gesellschaft für das kontrahirte An-

leihen.

Wenn w...r an a^ diese Umstände erinnern, so geschieht es, nm ^u Beigen, dass der Bundesrath, ehe und bevor er das nachgesuchte Anleihen bewilligte, sieh allseitig orientate : über den finanziellen .^tand der Gesells.hast, die Zahlungsfähigkeit der Bürgen, die Konkursbestimmungen der ^euenburger Geseze , - und überhaupt keinerlei Vorsorge versäumte, deren man sich von einem hanshällerisehen Verwalter verseheu darf.

^llleiu die Ereignisse entsprachen den Hofsnungen nicht, welche man damals aus die ^ul^...st der Gesellschaft sezen konnte.

Wir übergehen die verschiedenen Vhasen und Wandelungen dieser Entlegenheit, welche mit dem Fallimente der Gesellsehast endigten.

Genug . die Bahn des industriellen Jura wurde eiuer neuen Gesellsehaft um den Kaufpreis von 2 Millionen und eintausend Franken zngesehlagen. Diese Summe, welche weit unter dem Belause auch uur der beiden ersten H^pothekarforderungen steht, liess das Guthaben der Eidge-

uossensch...st, das am l 5. Malaiin mit den Zinsen Fr. 1,252,054. 80 betrug, ohne Dekung.

Wie die ....undesräthliehe Botschaft (S. 829) bemerkt, hatte jedoch die neue Gesellschaft vor der Ueb.^rnahme der Eisenbahn mit den Gläubigern der beiden ersten Hypolhekaran leihen eine spezielle Uebereinkuuft dahin getroffen, dass sie sich für den .Zeitraum von 1^ Jahren die Besehassung von besondern Einnahmen vorbehielt , welche den Bürgen der eidgenossisehen Million ^u gut kommen sollten.

Jn dieser Uebereinknnft wurde der eidgenossischen Million eine H^pothek dritteu Ranges aus die Eisenbahn und Dependenzen angewiesen , jedo^ mit der Bedingung , dass auf alle rükständigen Binsen verzichtet wer^e ; - und im Weitern gesagt, dass die Zahlung der Zinsen der eidgenosfischen Million mittelst Erhohung der Tar^e ans den Billets einsamer ^ahrt, nebst eiuer Stempelgebühr auf den Frachtbriefen, geschehen solle.

Wie der Bericht bemerkt, konnte die eidgenossisehe Verwaltung diese Bedingungen nicht eingehen. Dieselbe hielt sich einfach au die Bürgen, als an die in Sachen Hastbaren , und ordnete deren gerichtliche Belreibung an, die denn auch am 12. Juni abhin eingeleitet wurde.

^lm 4. Juli zeigte Hr.^ Grandjean dem Bundesrath die Konstituirung eines domite au, .^as sich mit einem besondern Ausruf an die Vaterlandsliebe und die Opferwilligkeit der gesammten Bevolkerung wenden soll... ,

168 um die Liberirung der 17 Bürgen zu erzielen, welche st...h dem Gelingen eines gemeinni^igen Werkes in ihrem Kanton ansopferten : es handle sieh um eine ....ationalsubskription.

Diese hat dann, w.e der Bundesversammlung unterm l 6. Juli angezeigt wurde, 150000 Franken abgeworsen, welche Summe der Eidge^ nossensehast als Abfindung sür ihre Forderung von einer Million ^ngeboten wurde.

Bei dieser Aktenlage hat der Bundesrath in seinem Berichte die zwei Fragen ausgeworfen : 1. Liegen genügende Gründe vor, um ein Abgehen von dem in Bürgschastsbetreibungssällen von der eidgenössischen Verwaltung gewöhnlieh eingeschlagenen Wege zu rechtfertigen .^ 2. Wenn ja, kann die vom kantonalen Komite angebotene ^umme als Grundlage einer Abfindung aeeeptirt werden .^ Seitdem diese Angelegenheit Jhrer Kommission zugewiesen wurde , sind derselben neue saehbezügliche Mittheilungen zugekommen , und zwar : 1) Ein Schreiben von Hrn. Dr. G. Jrlet in La Eha^e^onds vom 2. November 1.^65, an den Präsidenten des Nationalraths, im Wesentlichen Folgendes enthaltend. ,,Er habe die traurige Ehre, als Mitglied ^es Eisenbahnverwaltungsraths zu den 17 Bürgen ,^u gehören , -^ keiner derselben habe beabsichtigt, sich sür eine so beträchtliche Summe zn verbürgen , indem das Vermögen aller zusammen keine , der Grosse des Anleihens entsprechende Garantie darbot, - es l^be si.h um eine blosse Formalität gehandelt , - mit der fortschreitenden Vers^.limmerung der finanziellen Lag... des^ Jura sei die von den Bürgen über..ommene Last immer drükender geworden ; --- in den Schooss der engagirten Familien sei die Unruhe eingekehrt ^ --^ bei Uebernahme der Bürgschast habe man keinen Gewinn im Auge gehabt , sondern lediglieh ei^.e provisorische Massnah^ue, um bis zur Realiflrung eines iu der Regozirung begrisfeuen Anleihens die nothigen Gelder ^u bes...hassen.^ --- Das Schreiben fügt bei : ,,Jedermanu begreift, dass diesem Znstand ein Ende gemaeht werden muss. Unsere ohnedies schon mit schweren Steuern überlastete Bevolkerung hat sich, zum Zweke der Liberirung der Bürgen, noch eine Zusehlagstar^e aus den Eisenbahnbillets gefallen lassen ; ^ die Subskription zu Gunsten der Bürgen habe 1 ^0.000 Fr. eingetragen ; diese Summe sei

Alles, was sie der Eidg.^.ossens.hast anbieten kennen, und die Austreibung

..er vom Bundesrath verlangten 330,000 Fr. eine Unmoglichkeit; .-jedoch werde mau dnreh eine l.^te und äusserste Anstrengung 200,000 ^r.

zusammenbringen.^ 2) Eine von sieben Bürgen, sowol iu ihrem .Ramen als in de.njenigen il^rer Kollegen unterzeichnete formliehe Verpflichtung, dahin gehend:

Um die Ablosung des durch sie, die Bürgen, garantirle.. eidgenössischen Guthabens von einer Million zu erleichtern un.^ zu ermöglichen, willigen

1 .

.

^

dieselben ein, dass ihre in der ..^ationalsubskrlption inbegriffenen Subskripti.^nen von Fr. 40,000 , in der Rükzahlung den Brivatsubskriptionen hintangesezt werden , so dass sie auf die Znschlagsta^e erst dann Anspruch haben sollen , wenn das erste .Anleihen von Fr. 50,000 nnd die Fr. 110,000 an Brivatsubskriptionen mit Kapital und Zinsen vollständig zurükbezahlt sein werden.

.Nachdem Jhre Kommission von allen aus^ diese Angelegenheit Bezng habenden Akten, Berichten, Gutachten, Broschüren, Betitionen ..e. Kenntniss genommen und dieselbe in reifliche Berathung gezogen hat, drängten sich ihr folgende Betrachtungen auf : 1. Die 17 Mitglieder des Verwaltung.^rathes des industriellen Jura , die sich für das eidgenossische Darleihen von einer Million solidarisch verbürgten , haben diess nicht ans Gewinnsucht gethan , sondern einzig um der Forderung eines gemeinnü^igen Werkes ein Opfer ^..

bringen.

Zur Zeit des Abschlusses des eidgenössischen Anleihens von einer Million war der Bau der Eisenbahn des industriellen Jura in vollem Gange. Das Anleihen sollte einer Verzogerung der Jnbetriebsezung vorbeugen und der Gesellschaft die Mittel zur Bezahlung der Lieferanten und Unternehmer an die Hand geben.

Wenn von den 32 Mitgliedern des Verwaltungsraths nur .l 7 eine solidarisée Verbürgnng des eidgenössischen Anleihens eingingen, so betrachteten sich die übrigen gleichwohl nicht als srei von allen Lasten, sondern lassen sich bedeutende Opfer an Geld und andern Beiträgen aller

Art gefallen. Was die Unterzeichner der Bürgschaft betrifft, so beweist

ihre Uebernal^ue der Solidarität, ungeachtet der Verschiedenheit ihrer Vermogensverhältnisse, dass sie gau^ von dem Gedanken beseelt waren, eine für den Kanton Reuenbnrg okouomisch sehr wichtige Unternehmung nicht steken lassen zu wollen.

2. Als das eidgenossische Anleihen einer Million kontrahirt wurde, glaubte man allgemein an dessen baldige Rük^ah.u..g . von einer Annahme oder Voraussieht, es konnte ^u einer Betreibung .^er Bürgen in Folge ihres Engagements kommen,^ war man weit entser..t. Zur Rükzahlung der Million sollte ein bei Banquier .^tockma.^er in Stuttgart aufzunehmendes gleich starkes Anleihen dienen. Dass das eidgenossische Anleihen nur ein provisorisches und momentanes sein sollte, geht aus dem Berichte des Verwaltungsrathes au die Generalversammlung der Aktionäre, vom 2..). Mai

1858, hervor, wo es (.^. 11) heisst:

,,Dieses ohne Brovision bewilligte Darleihen der Eidgenossenschaft hat nur einen provisorischen Eharakter und wird mit dem Ertrage des von uns in Stuttgart ^ausgeuommeuen zweiten Anleihens zurükbezahlt werben .^

170 Allein hiezu kam es nun eben nicht : theils weil Stockma.^er seinen Verpflichtungen nicht zu genügen vermochte, theils weil der Verwaltung^rath die aus verschiedenen Anleihen geschopsten Gelder zur Bezahlung der Unternehmer hergeben musste, welche mit Unterbrechung der Arbeiten und gerichtlicher Betreibung der Verwaltung drohten.

Damals sanden sich die Bürgen aufgefordert, sichernde oder vorsorgende Maßnahmen zu treffen. Allein es unterblieb, und zwar in Folge von Erklärungen des Verwaltnngsrathes, insbesondere aber einer Schlussnahme der am 29. Mai 1858 zusammengetretenen Generalversammlung der Aktionäre. des Jnl,.alts: ,,D.e Generalversammlung der Aktionäre verspricht den 17 Mitgliedern des Verwaltungsrathes, welche sich sür die eidgenossische Million verbürgten , eine Landbestellung, welche dieselben vor jedem Schaden sichert, und ratifizirt die ihnen vom Direktionskomite abgegebenen Erklärungen. ^.

Diese Erklärnna. war jedoch wirknngslos, indem die Gesellschaft fallirte und die Aktionäre daher nicht über den Betrag ihrer Aktien hinaus belangt werden konnten.

3. Raeh dem ganzen Verlaus der Sache findet Jhre. kommission, dass von ^en Bürgen keine R e c h t s gründe für ihre gänzliche oder theilweise Llberirnng von ihren Verbindlichkeiten gegen ..ie Eidgenossenschaft angerufen werden können, wohl aber d r i n g e n d e Bi l l i g k e i t s r ü k s i c h t e n .

Was auch der Berieht des Bundesrathes hierüber sagen mag, so geht doch ans allen Umständen hervor, dass die Bürgen nicht die bewußte Absieht hatten, eine Verpflichtung von so .bedeutender, so eingreifender Tragweite einzugehen , wie sie der Wortlaut der Burgsehaft iuvolvirt; - dass sie nicht gewillt waren, ihr eigenes und das Vermögen ihrer Familien einem möglichen Rnine aus^usezeu.

Was sie wollten, und ^war lediglich aus patriotischer Hingebung wollten, war: ein nationales Unternehmen aus der momentanen Krisis, die seinen Fortgang storte, zu retten.

...^ie handelten daher nur in der Eigenschaft als Delegirte des Verwaltnngsratl..es ^ der wahre Bürge war eigeutlich der ledere. Es ist also auch kein rechtn^ssiger Grun^ vorhanden , die ungleichen folgen der Bürgschaft nur auf die 17 unterzeichnenden Bürgen zu walzen.

Da übrigens zwei derselben seither verstorben, einer fallirt und drei ausgewandert sind , so würde die ..^olidarhast
auss.^liesslich auf den 12 in ^..enenburg anwesenden Burgen lasten.

Alle bei dieser Affaire Engagirten sahen ihren Kredit kompromitlirt, und mnssten sich nach neuen .^ülfs.mellen für ihre und ihrer Familie Existenz umsehen.

Haben sie somit die Genugtuung, ihrem ^aude - dureh personliehes Einstehen i^ die Bresche znr Rettung ^es Unternehmens -. einen Dienst zu erweisen, nicht bereits schwer g^usst^

17t Kann von einem Jnteresse, von einer Schikiichkeit die Rede sein, .dass das Gesammtvaterland durch Ausklagung der Bürgen bis auf den lezten Kam..schenknops das Werk der .Umstände besie^le^ So stellt sieh die Frage, die wir zn beantworten haben.

Was das Jnteresse betrifft, so ist es zur Stunde sehr zweifelhaft, .ob selbst bei strengem Rechtstrieb ^von den übrig gebliebenen Bürgen ein hehreres als das Angebotene erhältlich sein werde.

. Die Betreibung der Bürgen müsste auf vielfache Schwierigkeiten stossen und zu zahlreichen Brozessen sül.ren , eine Perspektive , die durch den Umstand nahe ablegt wird, dass im Danton Reuenburg das Frauen.vermogen sur Bürgsehasten der Ehemänner nicht haftet, und dass dasselbe im vorliegenden .Falle ganz aus dem Spiele blieb.

4. Eine andere Alternative, welche die Eidgenossenschaft vor sich hat, ..bestünde in der Selbstübernahme der Zuschlags..^ aus den einfachen Eisenl.al.mbillets nebst der ^tempelgebühr aus den Frachtbriefen . für den Zeitraum von l0 Jahren, gegen Entlastung der 17 Bürgen.

Allein Jhre Kommission konnte dieses Auskunstsmittel nicht empfehlen.

Wenn auch der Ertrag dieser ...^ürtax^e in den Sommermonaten l.esriedi^end war, so bürgt doch nichts dafür, dass sich diess künstig gleich bleibe.

Es erscheint Jhrer Kommission weit r^thlieher, aus eine einsaehe und nasche Weise die absehliessliehe Bereinigung der Angelegenheit herbeizuführen.

Aus diesen Gründen beehrt sieh Jhre Kommisston, Jhnen einstimmig nachfolgenden .Beschlnssentwurs ^) zu unterbreiten .

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der

s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s eh a s t

b e s eh l i esst .

l.

Der ^Bundesrath ist ermächtigt, mit dem neuenburgis.^en Sub-

seriptions^Komite für die Ablosnng des Darleihens der .lura industrielGesellschaft im Betrage von ^r. 1,252,0^4. 80 mittelst Entrichtung einer .^umme von 200,000 Franken in Unterhandlung zu treten.

.^ Derselbe wurde ^om Nationalrath am 1.^., und vom Ständerath a^n 15. ^o^ ^ember unverändert angenommen.

Bund^bla^. Ja^rg. ^^II. Bd. I^.

l3

172 2. Die Unterhandlungen sind in der Weise ^u führen, dass sie bis spätestens am 3 l . Deeember nächsthin zum Absolusse gelangen , in der Meinung , dass wenn bis zu dieser ^eit die .^umme von Fr. 200,000 nicht bezahlt wäre, der Rechtstrieb gegen die Bürgen unmittelbar wieder .aufgenommen werden soll.

B e r n , den 13. Rovember 1865.

Ramens der kommission , ^) Der franzosische Berichterstatter:

^l. .^. .^stre.

.^) Die Commission bestand aus den .^erren ^ a g e r , SaIl^ M e ^ s t r e , Weber, A nderwert.

^. ^m Berichterstatter in .^eut^er Brache.

Tit.

Ueber das Darleihen von einer Million ^ranken, welches die eidge..ossis.l.e Staatskasse am 1. Mai 1858 der neuenburgisehen Gesellschaft für eine Eisenbahn durch den industriellen Jura gemacht, und für welches

17 Bürger des Kantons Renenbnrg, sämmtliche Mitglieder des Verwal^

tnngsrathes, Solidarbürgschaft übernomu.en haben, ist durch den h. Bundesralh in zwei Botschaften, die eine vom 5. Dezember 1862^) und die andere vom 25. Oktober l J., womit das Gesuch der Bürgen um ...lblos^ug der eidgenossischen Forderung gegen Bezahlung einer Summe von Fr. 150,000 einbegleitet wurde, einlässlicher Bericht erstattet worden, so dass die Kommission bezüglich der tatsächlichen Vorgänge in dieser unglücklichen .Angelegenheit ans jene Berichte verweisen kann.

Während der Vorberathnng Jhrer Kommission ist dagegen neu zu den Aeten gelangt : 1^ eine Erklärung des Hrn. G. J r l e t von Ehau^desonds, dd. 2.

November 1865, wonach als le^te nnd äusserste Anstrengung eine. Ab-

.^^ Slehe Bunde.^blatt v. J. 18.^.^, Band III, Seile 585.

173 losungssumme von Fr. 200^000 von Seite der Bürgen der Eidgenossenschast angeboten wird.

2^ eine Erklärung der Bürgen vom 10. November, dass sie für den Betrag von ^r. 40,000, womit sie sieh bei der Rationalsnbseription betheiligt haben, erst in letzter Reihe, nachdem das ^ur Kompletirnng der Rationalsubseription nothige Anleihen von Fr. .^000 und d.e Belheiliguugsraten der übrigen Subseribenten aus der zu erhebenden .^n.t.^e bezahlt sein werden, die Rückzahlung in Anspruch nehmen.

Jndem Jhre Kommisston die .Annahme der angebotenen Loskauftsumme von Fr. 200,000 befürwortet , geht sie von folgenden Erwägungen aus :

1. Die 17 Verwaltungsräthe des .Inra mdu.^el, welche die Solidarbürgschast sur das eidgenössische Anleihen einer Million übernahmen, handelten sicher nicht aus Speeulatiousgründen, sondern in patriotischer Aufopserung ^ur Forderung eines osfentlichen Deckes. Die Eisenbahn war zur Zeit, als das Darleihen von einer Million bei der eidgenossischen Staatskasse negoeiirt wurde , gerade im Bau begriffen , und es war dasselbe nothig, um in die Arbeiten keine Verheerungen ^u bringen , und damit die Gesellschaft ihre Lieseranten und Unternehmer befahlen konnte.

Von den 32 Mitgliedern des Verwaltungsrathes sind nur 17 der Solidarbürgschaft beigetreten, während die übrigen sofortige bedeutende Geldopser gebracht haben; diejenigen, welche die Bürgschaft eingegangen sind, be-

fanden steh uieht in gleich günstiger Vermögenslage. Jn.merhin ergibt

sich aber, dass das Motiv ausschliesslich darin bestand, ein osseutliches Unternehmen von grosser volkswirthsehastlicher Bedeulung sür den Kanton Reueuburg nicht stecken ^u lassen.

2.

Es herrsehte auch damals die allgemeine Meinung, dass das eidgenossische Anleihen in kurzer Zeit wieder ^urückbe^ahlt werden konne, ohne dass die Bürgen in Anspruch ^u nehmen seien. Die Million sollte aus einem sog. Vrämien- Anleihen bei .^.tockma.^er in Stuttgart ^urückbe^ahlt werden. Dass diese Absicht obwaltete, ergiebt sich aus der Berichterstatlung des Verwaltungsrathes an die Generalversammlung der Aetionäre vom 2.). Mai 1858, worin aus Seite 11 folgendes enthalten ist: ,,Dieses eidgenossische Anleihen (per eine Million) hat einen nur vorübergehenden Eharakter, und es wird dasselbe aus dem Erträge des ^weiten, in Stuttgart zum Absehlusse gekommenen Anleihen^ ^nrückbezahlt werden.^ Allein die Absicht konnte nieht realisirt werden, theils weil .^r. ..^tock-

ma^er das Anleihen uieht vollständig eiubezahlte, theils weil die Verwaltung die aus ^en verschiedenen Anleihen zusliessendeu Gelder zur ^ahlung der Unternehmer verwenden musste, welche mit Einstellung der Arbeiten und dem Rechtstrieb drohten. Die Burgen wurdeu von Massregeln, sich ^u decken, durch verschiedene Hastbarkeitserklärungen des Verwaltungsrathes . und insbesondere durch den Beschluss der Aetionär-Versammlung von. 2.). Mai.

174 1858 abgehalten, welcher folgendermaßen lautet: ,,Die Generalversammlung der Aktionäre besehliesst: "Die Gesellschaft verspricht den 1^ Mitgliedern des Verwalt..mgsrathes, welche sich der Eidgenossenschast gegenüber als Bürgen dargegeben haben , v^lle Haftung, genehmigt und ratifieirt die in dieser Richtung vom Direetionskomite ihnen ausgestellten Erklärungen.^ Die Haftbarkeitserklärnng hatte aber keinen Werth, weil die Gesellschast spater doch dem Konkurse anheimfiel, und die Aktionäre i.ber ihre Aetienbeträge hinaus nieht in Anspruch genommen werden konnten.

Jl.re Kommission findet in diesen Vorgängen zwar keine Rechts-, wohl

aber Billigkeitsgründe, dass gegen die ans patriotischen Motiven handeln^

den und irregeleiteten Bürgen, die ohnehin in Folge des Kreditverlusles aus dieser Angelegenheit schweren Schaden erlitten. moglichst schonend versahren werde, und dass ihre Familien nicht den. ökonomischen Ruine preisgegeben werden.

3. Eine mogliehst prompte Abwickelung der Angelegenheit ist m.geachtet des bedauerlichen Verlustes, den die Eidgenossenschaft zu tragen hat, gleichwohl auch aus fiskalischen Gründen zn empfehlen. ^o^ den 17 Bürgen sind nur noch 1l vorhanden, bei denen die eidgenössische Staatskasse Erholung suchen kann. Unter denselben sind nemlieh folgende .^er..

andernngen vorgegangen : 2 todt, wovon einer im Benef^nm inventi,

2 fallit,

2 ausgewandert, nach ^Frankreich und Spanien.

Es erscheint nun sehr zweifelhast, wenn bei den 1l übrig gebliebenen Bürgen die Forderung auch mit äusserster ...Strenge eingeklagt würde, ob da.^. eine höhere ^umn^e als die freiwillig angebotene resuItiren würde.

^er E^eeution würden viele Schwierigkeiten entgegenstehen : ^as neuenburgische Gülerrecht unter den Ehegatten, wonach das ^rauengut im Konkarse ganz privile^irt ist, Vermögensabtretungen an Kinder, testamentaris.he Verfügungen u. s. w. Die Kommission will über den rechtlichen und moralischen Werth solcher Machensehasten sich nieht näher verbreiten, aber soviel ist klar, dass die Ex^eeution sehr eomplieirt würde, viele Broeesse und Kostet hervorrusen müsste, und sehliesslich daraus eher schlechtere als bessere Erfolge er^elt werden könnten.

4. D^reh die Bildung einer Rationalsubseription in Reuenbnrg, an deren ....^pi^e namentlich auch Männer getreten sind, welche der konservativen Barthei angehören, was in anerkennender Weise hervorgehoben werden darf, ist den Bürgen möglich geworden, der Eidgenossenschast eine ....lblösungssnmu.e anzubieten. Dieselbe soll dadurch gedeckt und amortifirt werden , dass nach einem mit der neuen Eisenbahngesellschast abgeschlossenen Vertrag der Ertrag einer Zusehlagsta^e für die einfachen Fahrten und einer Stempelgebühr anf den Frachtbriefen dafür wahrend

175^ 10 Jahren verwendet wird. Das Erträgniss dieser Zuschlagsta^e wird in der bundesräthlichen Votschaft zu hoch angeschlagen, indem, wenn e.ueh in den legten Monaten der durchschnittliche Ertrag auf Fr. 5000 zu stehen kam, doch nicht ^ die günstigen Sommermonate als Grundlage für eine Durchschnittsberechnung dienen konnen. Auch fallen noch zwei Momente in Betracht : a. dass die Zuschlagsta^e zunächst für Decknng von Schaden am Material bei Unglückssällen ..e. dienen und nur der Uebersehuss sür Amortisation der Ablösungssumme verwendet werden soll ; h. dass selbstverständlich die Zuschlagsta^e anzuhören hat , wenn die Amortisation durchgeführt sein wird.

Ueberhaupt hält die Kommission durchaus nicht für passend ,

wenn

sich die Eidgenossenschaft in ein solches vieljähriges Reehnun^sverhältniss

mit dem .lur.^ mdn^ri.^l einlassen würde , fondern betrachtet es für weit angemessener und erspriesslieher , wenn die schon so lange schwebende AnGelegenheit endlich in möglichst e i n f a c h e r und p r o m p t e r Weise abge-

wickelt wird.

Gestützt auf obige Motive stellt Jhnen, Tit., die Kommission solgenden einmüthigen Beschlussesautrag : (.^iehe denselben am Schlösse des vorhergehenden Berichtes.)

B e r n , den 13. Rovember 18^.

Samens der Kommisston , Der deutsche Berichterstatter :

^. Ander.^ert.

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Berichte der Kommission des Nationalraths, betreffend das eidgenössische Anleihen an die Eisenbahngesellschaft des Jura industriel im Betrag von einer Million Franken. (Vom 13.

November 1865.)

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30.12.1865

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