#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

.^Vll. Jahrgang. l1.

Nr.1^.

#ST#

15. April 1865

Berich t des

schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über feine Geschäftsführung im Jahr 18^.

Tit..

Raeh Vorsehxist des Art. 90, Ziffer 1..) der Bundesversassuug hat ber schweiz. Bundesrath die Ehre, Jhnen hiemit den Bericht über seine Geschäftsführung im Jahr 1864 zn erstatten.

Geschäftskreis

des politischen Departements.

Der politisée Horizont war beim Beginne des Jahres 1864 mit schweren Wolken umbogen. Die Fortdauer des Bürgerkrieges in Rordamerika; der, wenn aneh nur schwach, noch fortglimmende Aufstand in Bolen , der unmittelbaren Ausbruch drohende dänisch -deutsche .Konflikt, verbuuden mit den unfertigen Zustanden in Jtalien und dem kurz vorher stattgehabten Scheitern des von Frankreich vorgeschlagenen allgemeinen Kongresses erfüllten die Gemüther fast allgemein mit der Besorgniss vor dem Ausbruche eines grossen Krieges. Da Befürchtungen geäußert wurden , dass die Schweiz in diesem Falle mit in den Krieg ver.vikelt werden konnte, so entstand die Frage, ob außerordentliche Massregeln ergriffen werden sollen, wie sie von militärischer Seite in sehr umfassender Weise vorgeschlagen wurden. Etwelches Zuwarten schien jedoch am Plaze zu

Bundesblatt. Jahrg. XVII Bd. II.

1

sein. und es stellte sich dann bald das Ueberflüssige solcher ausserordentlicher Massregeln heraus, da die Tendenzen zu.. Verallgemeinerung der lokalen Konflikte immer mehr ^..rüktraten. Am Ende des Jahres dauerte zwar der Bürgerkrieg in Nordamerika immer noch sort, dagegen war der Aufstand in Bolen erstikt, der dänisch -deutsche Krieg als internati^ naie... Konflikt beendigt und durch die französisch -italienische Konvention vom 15. September eine neue Grundlage für ein einheitliches Jtalien gelegt worden. demzufolge zeigte sich, im geraden .^egensaze zum Anfange des Jahres, eine allgemeine Tendenz zum Frieden und zu einer grössern Entwaffnung , welche freilich auch durch die grosse Geldkrisis, die über Europa eingebrochen war, noch stark uuterstüzt wurde. Diese Eutwassnungslust trat sogar auch in der Schweiz bei den bekannten Debatten

über das Militärbüdget zu Tage und führte zu der Einladung an den Bundesrath, zu untersuchen, ob nicht. unbeschadet der Wehrkraft des Landes, Ersparnisse im Militärwesen erzielt werden können.

Rach dieser kurzen Zeichnung des politischen Gesammtcharakters unseres Berichtjahres gehen wir über zu den

^. Auswärtigen Angelegenheiten.

^.

^m Allgemeinen.

Die Beziehungen der Schweiz zu den übrigen Staaten sind im Berichtjahre im Ganzen befriedigend gewesen.

.

Jm legten Jahresbericht haben wir noch mitgetheilt , dass die kais.

franzosische Regierung in Folge des ....i.htzustandekommens des pon ihr gewünschten allgemeinen europäischen Kongresses die Bereitwilligkeit ^u einem beschränkten Kongresse ausgesprochen habe. Bei der etwelchen Unklarheit, die sowohl bezüglich der an diesem Kongresse theilnehmenden Staaten , als des programmes der etwaigen Verhandlungsgegenstände in diesem Vorschlage waltete, war der Bundesrath nicht im Falle, eine definitive Antwort zu ertheilen. Er begnügte sich daher im Allgemeinen, seine Geneigtheit zu weiteren Verhandlungen. über diesen Gegenstand knnd zu geben und seine definitiven Entschliessungen für ein späteres Stadium, wo sich jene Fragen mehr abgeklärt haben würden, vorzubehalten. Die Jdee wurde bekanntlich später fallen gelassen , so dass eine weitere Erorterung des Gegenstandes hier überflüssig zu sein seheint.

Dagegen wurde in sehr unerwarteter Weise die Schweiz selbst mit der Ehre des Sizes eines allgemeinen .^taatenkongresses bedacht, in welchem es si^.h um Vereinbarung gemeinsamer Massregeln zur Linderung des Looses der im Kriege verwundeten Soldaten handelte. Der Bundesrath wurde zur Einberufung dieses Kongresses veranlasst durch den Wunsch eines zu diesen. Zweke gebildeten internationalen Komites in Genf und durch die von der kais. fran^osischen Regierung geäusserte Zustimmung und

Unterstüzung des Gedankens. Der Kongress, bei welchem sich 16 Staaten vertreten liessen, trat am 8. August in Gens zusammen. Die Schweiz war ans demselben vertreten durch die Herren General Dusour, Gustav ^Mo....nier und Oberseldarzt Dr. .Lehman... Herrn General Düfour wurde die Ehre des .^orsizes übertragen. Der Kougress fchloss am 22. August mit der Unterzeichnung einer Konvention durch 12 der reprasentirten Staaten , wobei den andern das Protokoll oss.^n gelassen wurde. Ueber die Einzelheiten verweisen wir auf unsere Spezialbotschaft vom 21. Sep.^

tember. ^) Beizufügen haben wir hier lediglich noch, dass die Ratifikation

der abgeschlossenen Konvention und der Austausch der Ratifikationsurkunden inner der anberaumten 4 Monate durch 8 jener 12 Staaten erfolgten, und zwar durch Baden, Belgien, Dänemark, Frankreich, Holland, Jtalien, Spanien und die Schweig Jm Rükstande blieben Hessen, Bortugal, Breussen und Wurtemberg.

Da die Ratifikation von Seite einiger dieser vier Staaten sich mehr durch Znsall verspätet zu haben schien, so wurde mit allseitiger Zustimmung die Ratisikationssrist noch um weitere .... Monate verlängert. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch noch eine Anzahl anderer Staaten , denen das Brotokoll offen gelassen wurde, nachträglich beitreteu werden.

Jn ^olge der Unterdrükung des polnischen Auslandes nahmen zum ersten Ma.^ seit 184..) und 1850 wieder eine grosse Zahl von Flüchtlingen , die vornehmlich den Brovinzen Kongresspolens augehorten, das As^l der Schweiz in Anspruch. Die nähere Berichterstattung hierüber

folgt im Berichte des Justi^- und Boli^eidepartemeuts. Wir begnügen

uns , hier zu bemerken , dass der Bundesrath es sur eine Ehrenpflicht

der Schweiz hielt, diesen Unglüklichen die gewünschte Freistätte zu ge-

währen und dass zu diesem Zweke vom Buud , von den Kantonen und von Brivaten erhebliehe Opfer gebracht wurden. Zu internationalen Ver-

wiklungen hat dieses Verhältnis bisher nicht geführt. Ueber einige ein-

schlägige Verhandlungen mit Russlaud und Oesterreich wird unter der Rnbrik dieser Staaten gesprochen werden.

Hervorgerufen durch die Kriegsereignisse in ..Nordamerika und im Rordeu Deutschlands, so wie durch die droheuden Kriegseveutualitäten im Süden, ist die Frage mehrmals zur Sprache gekommen, ob ui.ht die

Schweiz ihre selbstständige Flagge auch zur See entfalten solle.

Wir

verweisen hierüber ans die .^pezialbotsehast vom 25 Rovember , worin die vom Bundesrathe in verschiedenen Spezialfällen eingenommene Stellung näher bezeichnet und seine .Ansieht über die Frage im Allgemeiuen niedergelegt ist.^) Mit Rüksteht auf die von der Bundesversammlung unterm 17. Ehristmouat in Saehen gesasste Schlussnahme sind wir sodann noch im Beriehtjahre mit den Seemächten in Verhandlungen eingetreten, und es sind ans Grundlage der in deu Rätheu stattgehabten Diskussion

Siehe BnndesbIa.... v. .^. 18.....^ Band II, Sei^ 72o.

^ ^, ., 18^4, ^, III, ^ 1^.

^

noch einige andere Vervollständigungen des Aktenmaterials angeordnet worden.

Jn Folge der volkswirths.hastlichen Theorien des vorigen Jahrhunderts hatten sich die Staaten uni die Schweiz herum mit Zollschranken um.^ gürtet, welche znm Zweke hatten, für die einheimische Jndustrie jede ^onknrren^ von Anssen abzuhalten. Nachdem die Erfahrung bewiesen hat, dass dieses System die einheimische Jndustrie der abgeschlossenen Länder nicht gefordert hat, ist in ganz Europa eine Tendenz nach dem Freihandelsspstem , welchem die Schweiz von jeher gehuldigt, einge.^ treten. Man wird indes. gut thun , sieh nicht etwa in allzu grosse Jllusionen einzuwiegen, dass ein absoluter Sieg dieses Systems nahe bevorstehe. Der bis jezt gemachte Fortschritt besteht vielmehr im Wesentliehen nur aus einem Uebergang vom Vrohibitiv- in ein mehr oder weniger gemässigtes Brotektions- oder Sehn^olls.^stem , das heisst, man sehliesst die .Konkurrenz der fremden Juduftrie zwar nicht mehr ganz aus, aber man gewährt doch der einheimischen einen gewissen Vorspruug. Der Sieg dieses neuern Systems beruht nämlich nicht bloss daraus, dass es

polkswirthschastlich besser wirkt, sondern es siel in die Waagschale der

staatlichen Entscheidungen vielleicht eben so bedeutend der Umstand. dass das Brotektionssvstem fiskalisch viel einträglicher ist, als das prohibitive fvstem. So lange in dieser l^teren Richtung Gewinnste zu machen sind, steht dem weitern Fortschritte kein erhebliches Hinderniss im Wege; man wird vom Systeme der Schmolle vielleicht zum System der Finanzzolle weiter vorschreiten. Dagegen wird ohne eine grosse sozialpolitische Revolution von einem volligen Ueb^rgange zum Freihandel wohl nicht di..

Rede sein.

Die Rükficht aus diese .^aehlage musste die Schweiz bestimmen, sieh mit dem neuen , längere Dau^.r verheissenden Systeme in ein bestimmtes Verhältniss zu se^en, was nicht anders mogli.ch war, als im Wege von Staatsverträgen. Der Abschluss des bedeutsamsten dieser Verträge, bedeutsam an sieh wegen der Reichhaltigkeit der besondern Verkehrsbeziehungen und noch bedeutsamer als Bahnbrecher sur eine Reihe von nachfolgenden Verträgen, erfolgte am 30. Juni des Berichtjahres ^wischen der Schweiz und Frankreich in ^aris. Er bildet unstreitig das wichtigste Ereigniss dieses Jahres in. Gebote der auswärtigen Angelegenheiten und wohl auch einen epo.hema.henden Vorgang sur unsere schweizerische Volkswirthsehast im Allgemeinen.

Dem Abschlusse dieses Vertrages folgte nun unmittelbar die Anknüpfung von Unterhandlungen mit Jtalien, Deutschland, Holland, Dänemark; und da auch Oest..rreich auf das System ....edu^irter ^olle.

überzugehen gedenkt, so ist begründete Hoffnung vorhanden, dass in nicht serner Zeit die Handels- und Jndustrieverhältnisse der Schweiz mit allen wichtigeren Staaten und namentlich mit ihrer ganzen Umgebung aus die neue Grundlage gestellt werden konnen. Dann^u.nal wird wohl der

Moment gekommen sein zur Rükkehr zu einem allgemeinen Tarife mit entsprechender Revision des bestehenden.

Dass diese grosse volkswirthschastliche Bewegung , in deren Mitte wir stehen, auch gewisse Opfer von uns fordert, ist wohl natürlich, wir glauben indessen , dass eine spätere Zeit , welche im Genüsse der Früchte der Anstrengungen der Jezt^e.t die ganze Bedeutung dieses Fortschrittes

vielleicht richtiger zu würdigen im Falle ist, die gebrachten Opfer nicht sür zu gross betrachten werde.

B.

..^m ^.es^nderen.

Dane.na^.

Mit der Anzeige von der Bezeichnung eines Vertreters bei dem oben erwähnten Kongresse in Gens in der Berson des Herrn Staatsrath F e n-

g e r verband das k. dänische Ministerium die Mittheilung , dass Herr Fenger im Weiteren beaustragt sei , den Abschluss von .Verträgen über Handels-, literarische und soziale Verhältnisse zwischen der Schweiz und Dänemark anzubahnen. Wir kamen diesem Anerbieten gerne entgegen , und ermächtigten den Vorsteher des politischen Departements, in Vorbesprechungen mit dem k. dänischen Bevollmächtigten einzutreten. Diese hatten nach Beendigung des Kongresses in Gens wirklich statt. Da indessen Herr Fenger auch bei den Friedensverhaudlungen in Wien mit^uwirken Drusen wurde, so trat in den herwärtigen Unterhandlungen eine Unterbrechung ein , ohne dass es im Beriehtjahre ^u einer Wiederausnahme gekommen wäre. Es mag hier daher genügen , anzuführen , dass Vereinbarungeu ^ur Regelung der gegenseitigen Handels- und Riederlassungsbe^iehuugen, über den Schu^ des literarischen und künstlerischen Eigenthnms und über Auslieferung von Verbrechern den Gegenstand der erfolgten Besprechungen bildeten und die weitern Verhandlungen zur Erzielung eines Abschlusses im laufenden Jahre zwischen den ständigen Vertretern der beiden Staaten in Baris stattfinden sollen.

Deutsche ^ta..ten.

Die vielsachen Beziehungen der Schweig zu unseren deutschen Raehbarstaaten bringen es mit sich , dass hier das Bedürfnis^ einer vertraglichen Feststellung der internationalen Verhältnisse je länger je lebhafter sich geltend macht und nameutlich den süddeutschen Staaten, deren Angehorige bei uns sehr zahlreich, sei es als einfache Aufenthalter, fei es als Niedergelassene Erwerb suchen und finden , der Abschluss diessälliger Verträge wünschenswert^ sein muss, während dieses Bedürsniss unsererseits um so weniger empfunden wird, als die mannigfachen Beschränkungen, denen der Gewerbsbetrieb in den meisten deutscheu Ländern ^ur Zeit noch

uuterliegt, eine Gleichstellung des Ausländers mit dem Einheimischen

daselbst unmöglich machen. Sieht man von den Verträgen ab, welche

6 die Verkehrsinteressen im Bost- und Telegraphenwesen gebieterisch ersor^ dexten, so konnte unter solchen Umständen von einer grössern Entwiklung vertraglicher Beziehungen zu Deutschland hierorts bisher nicht wohl die Rede sein. Jn neuester Zeit hat jedoch die Gesezgebung der uns zunächst liegenden Staaten der allgemeinen Richtung aus Freigebung des Gewerbe Betriebes und Erleichterung der Niederlassung Rechnung getragen.

Gestüzt auf solche Vorgänge im Grossher^ogthnm Baden, beantragt..

die grossherzogliche Regierung bereits im Jahr 1863 den Abschluss eines Riederlassnngsvertrages, der im gleichen Jahr.. noch zu Stande kam und

Jhre Genehmigung durch Bnndesbeschluss vom 17^21. Dezember l 863 erhielt. Die Auswechslung der Ratifikationen fand im Januar 1864 ^ftatt und der Vertrag ist auf den 31. gleichen Monats in Kraft getreten.

Jm Berichtjahre selbst wnrde ebenfalls von der grossherzo^liehen Regierung eine Revision des Auslieferungsvertrages vom Jahr 1808 angeregt und unsererseits um so bereitwilliger daraus eingetreten, als einzelne .Bestimmungen desselben theils überhaupt veraltet waren, theils mit den in der Schweiz geltenden Anschauungen und Einrichtungen im Widerspruche standen. Der neue, am 2..). Oktober in Bern unterzeichnete Vertrag ist Jhnen mit Botschaft vom 2. Dezember vorgelegt und durch Bundesbeschluß vom 13^16. gleichen Monats genehmigt worden.

Die Ratifikationsauswechslung ist unterm 17^20. Januar 1865 ersolgt.

Einen weitern Gegenstand unserer Verhandlungen mit

der grossher-

zogliehen .Regierung bildete d.e Vermittlung des Abschlusses einer Uebereinkunst betreffend Verpflegung hilfsbedürftiger Angehöriger des einen Staates, die im Gebiete des andern ...Staates erkrankt sind. ^ol.he UeberEinkünfte bestehen mit Belgien seit l 855, mit Sardinien, nunmehr Jtalien,

^eit 1856, Oefterreich 1857, Württemberg 1860, Breus.en und Bauern

1862.

Es wurde dabei bal.^ der Grundsaz der Ersazleistnng von ^elte der heimatlichen Behorde (Württemberg), bald derjenige der unentgeldlichen Gewährung der nothig.m Unterftü^ung (Bauern , Belgien , Jtalien und Vreussen) angenommen, bald wieder gegenüber dem gleichen ...Staate von einer Anzahl Kantone die Verpflichtung ^ur Vergütung der ^fiegekosten vereinbart und von den übrigen beigetretenen Ständen im ^inne der Unentgeldlichkeit abgeschlossen (^esterreich). Jn den Beziehungen ^u Frankreich gilt die Uebung , dass gegenseitig alle Kosten erseht werden, welche für Verpflegung und ^eimschasfnug von Geisteskranken oder von verlassenen Kindern, die .^g^orige des einen Staates sind, im Gebiet^.e des andern Staates ergehen. Veranlasst durch einige Spe^alsälle, hatte nun die Regierung von St. Ga.len schon im Jahr 1862 den Wunsch ausgesprochen, dass auch mit dem Grossherzogthum Baden ein solches Verkommniss herbeigeführt werde, und ^war auf Grundlage der gegenseitigen Kostenvergütung. Es liess si.l.. nicht verkennen, dass bei der Rachbarschaft und bei dem grossen wechselseitigen Verkehr z.visehen beiden Ländern die Sache von erheblicher praktischer Bedent...^ sei. Wir richteten dah^r

an die grossherzogliche Gesandtschaft unterm 27. Februar 1863 die Anfrage, ob ihre Regierung geneigt wäre, ein solches Verkommniss einzugehen. Jn ihrer Rükänsserung vom 8. Jnni 1863 erklarte uns die Gesandtschaft, die grossherzogliche Regierung erachte allerdings eine derartige Uebereinkunft für wünschenswerth, sei aber der Meinung, es werde dabei am besten nach dem Grundsaze der Unentgeldlichkeit der gegenseitigen Leistungen zu verfahren sein, welcher Grundsaz theilweise ohnehin schon in den vertraglichen Begehungen der Schweiz zum Auslande Geltung gesunden und namentlich auch in den von Baden diessalls eingegangenen Verträgen mit dritten Staaten die Regel bilde. Ans unsere Mittheilung hierüber erwiderte indessen nur die Minderheit der Kantone in zustimmender Weise , ungefähr die Hälfte wünschte auf Grundlage der Kostenvergütung abznschliessen, und einige lehnten einen Beitritt einsach ab.

Mit Rüksicht anf dieses Ergebniss glaubten wir, der grossherzoglichen Regierung nochmals eine Verständigung aus Grundlage der gegenseitigen Ersazleistung empfehlen zu sollen, erklärten uns aber auch nicht abgeneigt,

das Verhältniss gleichzeitig in doppelter Weise zu ordnen. dieser Vor-

schlag beliebte hinwieder der grossherzoglichen Regierung nicht, vielmehr gab ste durch die Gesandtschaft (Rote vom 28. Rovember 1864) den Wunsch zu erkennen, mit den Kantonen, welche sich bereits für den Grundsaz der Unentgeldlichkeit Erklärt hatten, oder sich noch dafür entscheiden würden, eine Vereinbarung zu treffen, während sie den andern Ständen gegenüber es vorziehen würde, von einer vertragsmäßigen Regelung dieses Verhältnisses abzusehen. Es veranlagte uns diese Erklärung, diejenigen Kantone, welche sich im Sinne der Kostenvergütung ausgesprochen hatten, nochmals anzufragen (8. Dezember), ob sie sich nicht dazu verstehen konnten, uns zum Abschlusse aus der jedenfalls viel einsachern Grundlage der Unentgeldlichkeit zu ermächtigen, zumal in der Anwendung dieses Grundsazes gegenüber andern Staaten erhebliche Uebelstände bis anhin nirgends zu Tage getreten sind. Es ist nun zu gewärtigen , welchen Erfolg diese lezte Mittheilung haben wird. Jmmerhin wird es uns nur angenehm sein, wenn wir im nächsten Geschäftsberichte die Feststellung eines Verhältnisses melden können, das unter obwaltenden Umständen nur zu häusig die Quelle vielfacher Korrespondenzen wird. Rach Art. 9 der Bundesverfassung liegt der Abschluß derartiger ^erkommnisse ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone, allerdings mit der Beschränkung, dass er nach Art. 10 dnrch die Vermittlung des Bundesrathes zu erfolgen hat. Jrgend maßgebend einzuschreiten steht aber ausser der Be-

fuguiss der Bundesbehorde; nichts desto weniger dürste uns hier gestattet

sein , die Ansieht ausznspreehen , dass wo nicht besondere Rükfiehten obwalten, der Grnndsaz der Unentgeldlichkeit schon um des weit eiusachern Verfahrens willen den Vorzug zu verdienen scheint.

Auch über einen andern , in die Kompetenz der Kantone fallenden Gegenstand -- die Befreiung der gegenseitigen Staatsangehörigen von

dem Militärdienste, beziehungsweise von der entsprechenden Ersatzleistung--.

sind Uebereinkünfte, denen fämmtliche Stände ...eintreten find, eingeleitet und abgeschlossen worden mit dem Herzogthum Rassau, dnrch Erklärungen vom 1.^29. Januar l 864 und Köuigreich

Sachsen, ,,

^

,, ^^ ^65.

Von Seite der königlich württembergischen Regierung ist unterm 20. Oktober und mit Verweisung aus die durch Gesez vom 12. Februar

1862 erfolgte Freigebung des Gewerbbetriebes und die in Aussicht stehende

Bestattung der Erwerbung von Grundbesi^ auch für Ausländer. deren Heimatstaat Gegenrecht hält, der Antrag aus Absehluss eines Riederlassungsvertrages gestellt worden. Währen^ wir einerseits der königliehen Regierung die Geneigtheit ...u diessälligen Verhandlungen aussprachen, hielten wir es andererseits mit Rüksieht ans die grosse Zahl der in der Schweiz sich aufhaltenden Württemberger für angemessen, den Kantonen gleichzeitig durch Kreisschreiben vom .). Rovember die Anregung zur Kenntnis. zu bringen und ihnen damit Gelegenheit ^u bieten, uns allfällige besondere Wünsche und Bemerkungen mittheilen. Wie zu erwarten war , wurde hieraus von den zunächst betheiligten Kantonen als wesentliches Ersorderniss hervorgehoben , dass ein Riederlassungsvertrag mit Württemberg nur in Verbindung mit einem Handelsvertrage mit den. deutscheu ^ollverein für die Schweiz wünschenswerth sein könnte. ^ie Richtigkeit dieser Anschauung lässt stch nicht bestreiten. Es wird daher die Frage, ob der Sache hierseits weitere Folge zu geben sei, von dem Ausgange der zur ^eit obschwebeuden Verhandlungen mit dem Zollverein abhangen.

^....an^eich.

Am 3. Jannar 1864 wurdeu in Baris unt..r d^.r Anklage auf Verschwörnng gegeu das Leben d...s Kaisers vier Jndividueu verhastet und in Untersuchung gezogen. ^ie sollten aus der Schweig uach Baris gekon.men sein und nannten sieh Baseal G r e e o , Rafael Franz T r a b n e o . Angelo S c a g l i o n i und Ratal Augustin J m p e r a t o r i . erstere drei Jtaliener. der le^te ein Tessiner aus Lugauo. Bei der ersten Rachricht von dem Mordversuche . zu dem der Blan in .Lugano unter der Leitung Ma^iui's eutworsen worden sein und die Verschwornen mit sehweizerischeu Bässen vou eben daselbst die Reise augetreten haben sollten, beeilten wir uns, .^lnordnung zur Vornahme aller zwekdienliehen polizeilichen Erhebungen zu treffen , sowie d..r kais. frau^sis.hen Regierung durch den Gesaudten in Baris unser Bedauern darüber aus^ndrüken, dass dem Veruehmen naeh schweizerisches Gebiet zu soleh^ verbrecherischen Umtrieben missbraucht worden

sei. .^ie Mitwirkung der tessinischen Gerichtsbehörde ^..r Ermittluug des

Thatbestaudes wurde bald daraus durch eiu Gesuehschreiben des betreffenden sran^osiseheu Richters vom 16. Januar in Anspruch genommen, welches namentlich auch die Betheiligung Ma^ini^s während eines Aufenthalts in

.^

.Lugano im Jahr 1 863 ins Auge sasste. Wir empfahlen der Regierung von Tessin möglichste Beschleunigung in der Vollziehung, und es wurde möglich, schon am 5. Februar die umfangreichen Vollziehungsakten nach Baris ^u senden. Unsere mit den Ergebnissen dieser Untersuchung im Zusammenhange stehenden Sehlussnahmen finden in der Berichtsabtheilung des Justiz- und Boli^eidepartements einlasslichere Beleuchtung, hier mag die Bemerkung genügen, dass auch in diesem Falle die schweizerischen Behörden neuerdings den ernsten Willen bethätigt haben, gegen jeden Missbrauch unsers Gebietes zu verbrecherischen Zweken, weicher Art diese auch seien, ernstlich einzusehreiten. ^er Bundesrath sezte Werth darauf, von sich aus die der Schweiz obliegenden internationalen Verpflichtungen z.....

erfüllen und hatte demzufolge auch die Genugthuung , vou allen diplomatifchen Reklamationen und Bressionen verschont zu bleiben.

Wir haben in der Einleitung des gegenwärtigen Berichts die mit Frankreich am 30. Juni 18^.4 abgeschlossenen Verträge und die daraus der Schweiz erwachsende Stellung im Allgemeinen besprochen , sowie in der ^Botschaft vom 15. Zuli, womit wir Jhuen die Genehmigung jener Verträge empfahlen, den Gang der Verhandlungen und die damit zusammenhangenden Fragen eiulässlich erortert. Wir enthalten uns, hier nochmals aus bereits Gesagtes ^urük^ukommen , und knüpfen einfach an Jhre einschlägigen Beschlüsse vom 3l). September an, durch welche Sie die beau-

tragte Genehmigung a.

...es Handelsvertrages sammt Tarifen und Reglement in Betreff des

l^.ys de Cex,

b.

des Vertrags über die Niederlassung der Schweizer in Frankreich und der ^.ranzosen in der Schweig, c. der Uebereinkunst zum gegenseitigen Schule des schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Eigeuthums, d. der Uebereinknnst betreffend nachbarliche Verhältnisse und die Beaussi.l.tigung der Gräuzwaldungen ausgesprochen und uns gleichzeitig eingeladen haben : 1 . Der Bundesversammlung so bald möglich Bericht und Antrag ^n hinterbringen zu dem Zweke, die in den Artikeln 4l und 48 der Bundesverfassung gewährleisteten Rechte von dem Glaubensbekenntniss der Bürger unabhängig ^u machen , 2. dahin zu wirken, dass die Einfuhr gemischter Seidenbäuder nach Frankreich nicht ungünstiger als bisher behandelt werde .

3. ^u erwägen, ob es nicht thunlieh sei, den Eingangszoll sur die zur ^eisenfabrikatiou erforderlichen Rohstoffe, wie Fettwaaren, Oele .... , von 50 aus 30 Rp. herabzusehen ; 4. dahin zu wirken, dass die im Generaltaris enthaltene Bestimmung über die Einfuhr von gesägtem Holz nach Frankreich in den Zolltarif ausgenommen werde ;

10 5. zu untersuchen, in wie fern ..^ angemessen wäre, den RiederlassnngsVertrag auch auf Algier auszudehnen und der Bundesversammlung darüber Bericht zu erstatten.

Unterm 1. Oktober ordneten wir die Ausfertigung der Ratifikation^ urkunden an und beschlossen, unserm Gesandten , Hrn. I)r. Kern , in gerechter Würdigung seiner Verdienste um das Zustandekommen der Verträge, eine besondere Dankurkund... zustellen zu lassen, deren Wortlaut im Bundesblalt von 1864, lll, 251, veröffentlicht worden ist. Die Aus^ ..veeh.^lung der Ratifikationen sand am 24. Rovember in Baris statt.

Bezüglich des Zeitpunktes, auf welchen die Verträge in Kraft treten sollen, .haben wir uns bestrebt , diesen Zeitpunkt mogliehst nahe zu rüken , und haben auch aus die erforderlichen Vorarbeiten für den .sofortigen Erlaß der nöthigen Vollziehungsverordnungen rechtzeitig Bedacht genommen. Die Verständigung, dass der Vertrag aus 1. Juli 1865 in Krast treten solle, wurde erst im Laufe dieses Jahres getroffen.

Was die oben angeführten Bostulate anbelangt, so sind diejenigen unter Ziff. 2, 3 und 4 dem eidg. Handels- und Zolldepartement zur.

weitern Behandlung überwiesen un... zu Ziff. ... am 28. Dezember Bericht und Antrag an die Räthe von uns beschlossen worden (Buudesblatt

1865, I, 7^..

Für die Erreichung des von ^ifs. 1 in Aussicht genommenen Zwekes boten sich zwei Wege : der eine in der Revision der betretenden .Artikel der Bundesverfassung. der andere in der freiwilligen Verzichtleistung der Kantone ans das ihnen dur.h jene Artikel ^.gestandene Recht. Da uns daran lag, die Ansichten der Kantonsregierungen über die Frage zu kennen und zudem bis .,ur nächsten ordentlichen ^izung der Bundesversammlung im Juli 1865 von einer Gefahr im Verfuge nicht die Rede sein konnte, so entschieden wir uns dahin, den z.veiten Weg ^u versuchen, indem wir unterm 19. Dezember 1864 ein bängliches Kreisschreiben au die Kantonsregierungen richteten, mit der Einladung, uns ihre Ansichten und Entschliessnngen mit thunlicher Besordernug mittheilen. Ueber den Erfolg dieses Schrittes werden wir Jhuen in besonderer Botschaft Bericht erstatten und die zwek^ieulich erachteten Anträge stellen.

Die Frage wegen Ausdehnung des Riederlassungsvertrages auf AlSerien (Ziff. 5) ist ebenfalls sehon^in Untersuchung gezogen worden. Es ergab sich hiebei , dass diese Erweiterung von der auf 2000-3000 Seelen sich belausenden schweizerischen Bevölkerung .Algeriens gewünscht wird und überhaupt den dortigen schweizerischen Jnteressen nur förderlieh sein kann, während sur Frankreich davon eine Verstärkung der schweizerischen Ein^ .Wanderung erwartet werden dürste. Wir beauftragten daher den schwerexischen Gesandten in Baris unterm 28. Dezember, der kaiserliehen Regierung unsere Geneigtheit sür eine Ausdehnung des Vertragsverhältnisses aus Algerien und, sofern es gewünscht werde, auch auf die übrigen sranzöst-

11 sehen Kolonien aufzusprechen. Der weitere Verlaus dieser .Anregung fällt natürlich in das Jahr l 865.

Jm Berichte für 1863 haben wir Jhnen von den nach Auswechsluug der Ratifikationsurkunden getroffenen Anordnungen zur Ausführung des Vertrages über die Gränzbereinigung im D a p p e n t h a l e Kenntniss gegeben. Es blieben, nachdem die neue Grande am Roirmont und im

Dappenthale selbst festgestellt und ausgemacht war und die Verbalien die

Genehmigung der Oberbehorden erhalten hatten, noch folgende Bunkte zu erledigen : 1. Die im Art. Ill vorbehaltene Entsehliessung der Bewohner der ab^ getretenen Gebietstheile für das schweizerische oder französische Bürgerrecht.

2. Die Herstellung der Strasse durch les Landes nach Art. IV.

3.

Bestimmungen über

die Bewirtschaftung der Gränzwaldungen,

Art. Vl.

4. Regelung von Brivatvertragsverhältnissen gemäss Art. Vll und Abfindung mit Waadt bezüglich abfälliger, aus dem Vertrage erwachsender Ra.htheile lant Bundesbeschluß vom 23^28. Januar 1863.

Zu 1. hatten wir noch im Laufe des Jahres 1863 der frauzosischen Regierung vorgeschlagen, das für diese Wahl einzuschlagende Versahren gemeinsam fest^.sezeu. Die Verständigung fand in der Weise statt, dass wer Schwerer bleiben wollte, sich bei der ^räsektur in ^on zu melden hatte, während franzosischerseits die Annahme der entsprechenden Melduugen den betretenden Mairieu übertragen wurde.

Das Ergebniss war, dass 15 Bersonen für Beibehaltung des schweizerischen und 78 ..

,, ,, ,, franzosischen Bürgerrechts sieh entschieden. Die weitere Behandlung dieser Angelegen^ heit und der daraus von Waadt hergeleiteten Ansprüche gegenüber der Eidgenofsenschast fällt in den Bereich der Heimatrechtsverhältnisse.

^S. Justiz-Abtheilung.) Jn politischer Beziehung blieb noch die Frage wegen Feststellung der Gemeinde-, Sehul- und Kircheuverhältnisse für das von Frankreich abgetretene Gebiet am Roirmont zu erledigen.

Wir empfahlen diesen Gegenstand der Regierung von Waadt zu bester Berüksiehtigung , sind aber ^ur Zeit noch nicht im Falle , eine Lösuug melden zu konnen.

Zu 2. Der Art. IV bestimmt , dass die Arbeiten innerhalb ^weier Jahre vom ^.age der Ratifikationsauswechslung beendigt werden sollen,

also bis zum 20. Februar 18^5. Die bezüglichen Vlane wurden noch im Jahr 1863 mitgetheilt und gutgeheissen. Es musste uns daher einigermassen befremden, als wir durch .^reiben des Staatsraths von Waadt vom 11. Oktober 1864 erfuhren, ..^..ss die Arbeiten bis dahin noch nicht vergeben worden seien. Wir beeilten uns, die frauzosis.he Regierung um Ausknust über den ...^achverhalt anzugehen, befinden uns jedoch noch ohne dieselbe.

12 Zu ...... Ueber diesen ..^unkt haben mehrfache Verhandlungen ge..

waltet . er findet sich indessen zum grossern Theile durch die Uebereiukunst erledigt, die am 30. Juni, gleichzeitig mit dem Handelsvertrag, über nachbarliehe Verhältnisse und die Beaufsichtigung der Grän^valdungen abgeschlossen worden ist. Ein durch die besonderu Ortsverh.iltnisse veraulasster Vorschlag der französischen Regierung , betretend die Bewirthschastung der an der neuen Grande liegenden Güter , liegt noch in Behandlung. Wir werden übrigens kaum in der Lage sein, die Bun.^sVersammlung mit dieser Sache ferner zu behelligen, indem es sich dabei wesentlich um Verhältnisse handelt, die unter den Art. ..) der Bundesverfassung fallen.

^u 4. Bei Aufnahme des Art. VI in den Vertrag hatte man vorzugsweise eine Forderung der .Sparkasse von Rpon im Auge, deren Eintreibung im Jahr 1852 zur Verhütung ernsterer .^..rwiklunge.. auf Empfehlung des Buudesrathes hin eingestellt worden war. Unterm 16. April 1864 ersuchte uns nun die Regierung von Waadt, die nothigen Sehritte zu thun , um diese inzwischen mit Dosten und Zinsen anf Fr. 3443. 98 angewachsene Forderung zur Erledigung zu bringen. Unser bezüglicher Austrag an den Gesandten in Varis hatte zur ^olge, dass der Schuldner Vorschläge zur gütlichen Abfindung machte, ans welche jedoch die Sparkasseverwaltnng nicht eintreten zu können glaubte. Auch der Staatsrath von Waadt erklärte sich mit Schreiben vom 11. Rovember gegen eine solche Erledigung und verlangte, dass der Bund den Forderuugsbetrag der Sparkasse erse^, wogegen die ledere ihre diesfälligen Rechte der Eidgenossenschaft übertragen würde. ..^ie Riehtannahme der Vorschläge des Schuldners wurde der französischen Regierung mit dem Ersuchen ^ur Kenntniss gebracht, es möchte den Jnteressen der Sparkasse gemäss dem Juhalte des Vertrages volle Rechnung getragen werden. Bis ^um Jahresschlusse ist eine Antwort nicht eingegangen, so dass die weitere Verhandluug nicht ins Berichtjahr fällt.

Am

zufügen :

Schlusse dieses Abschnittes wollen wir nicht unterlassen, bei-

1. zur Rechtfertigung einer aus die Rechnung von 1864 genommenen Ausgabe : dass von den an Waadt abgegebenen .^.rigiualkarteu über die Grä.^l.ereinigung unter der Leitnng des Hrn. Billich od^ in Jserten, der als eidg. Kommissär bei der Marchverhandlung n^itgewirkt hatte, eine Anzahl Kopien angefertigt worden sind , zu dem Zweke , den Wiener Vertrags-Mäehten gemäss einen. von .^er englischen Gesandtschaft geäußerten Wuusche, dem eidg. Archiv und dem ei^g. Militär.^epartemeut zur angemessenen Verwendung zugestellt zu werden , 2. dass Herr Berehtold von Müliuen-Gurowski in Bern seine Mnsse der Anfertigung eines ausführlichen Repertoriums über ^ie Verhandlungen betreffend bas ^...appenthal gewidn.et, und von dieser sehr fleißigen Arbeit bereits zwei umfangreiche Bände zuhanden des eidg. Archivs uns übergeben hat.

13 Wie so zu sagen alljährlich aus der schweizerisch-sranzösischen Kranze absichtliehe und unwillkürliche Gebietsverlezungen vorkommen, ja bei dem daselbst herrschenden regen Verkehrsleben fast unvermeidlich sind, so haben uns auch dieses Jahr einige solche Fälle beschäftigt. Sie waren aber, wenn auch zuweilen die bezüglichen Reklamationen sich als begründet erwiesen, insgesammt von geringer Erheblichkeit und wurden ohne Schwie-

rigkeit beigelegt, so dass wir sie, um nicht zu weitläufig zu werden, füglich ohne besondere Erörterung übergehen können.

Zu weitläusigern Verhandlungen führte ein anderes Verhältnis,, be^üglich dessen die Rechtsanschauung in den beiden Staaten sich geradezu entgegensteht. Es kommt leider häufig vor, dass Schweizer-Bürgerinnen in französischen Städten ..usserehelich niederkommen. Die Binder sinden Ausnahme ..nd Bflege in dem betreffenden Spital, ohne dass die Mütter verhalten werden, sich ihrer anzunehmen. Dagegen folgt in der Regel bald das Begehren um Abnahme des Kindes und Ersaz der Verpflegungskosten durch die Heimatgemeinde der Mutter. Der Kostenersa^ wird gewohnlich nicht bestritten, die Abnahme hinwieder ^häufig, ja mehrentheils an die Bedingung der gleichzeitigen Heimweisung der Mutter geknüpft.

Die kais. Regierung beanstandete die ^nlässigkeit eines solchen Begehrens

aus ^verschiedenen ..gründen, und namentlich mit Bernsnng auf den Art. 5 des Vertrags vom 30. Mai 1827. Wir fanden uns hiedurch veranlag,

die in der Schwer diesfalls geltenden ...^rundsäze mittelst Rote an die

kais. ..Gesandtschaft vom 11. April ausführlicher darzulegen und die von ihr vorgebrachten Bedenken zu widerlegen, wobei wir hervorhoben, wie .^as .Aufgeben des Grundsazes, dass Mutter und Kind zusammengehören, neben der Auflosung der Familieneinheit auch anderweitige, noch schwerere Uebelstände erzeugen würde, ja sür Manche einer Ausmunterung zur Fortsezung ihres tadelnswürdigen Lebens gleichkommen müsste. Leider glaubte die französische Regierung, unserm Verlangen, betreffend .Anerkennung der Einheit der Familie als Grundsaz auch sür die internationalen Beziehungen, nicht entsprechen zu konnen. Eine Verständigung war nicht zu erzielen.

Wenn wir trozdem des stattgehabten Notenwechsels hier erwähnen, so veranlasst uns da^u besonders die verschiedenartige .Auslegung vom Art. 5 des Vertrages vom 30. Mai 1827. Dieser Artikel beschränkt das Recht des einen der beiden Staaten, Augehörige des andern an die Gränze führen zu lassen, wo ihnen der Eintritt in das Heimatland nicht verwehrt werden darf, auf bestimmte Fä.le; eine Berechtigung zur Heimseuduug unmündiger Kinder ohne ihre Eltern aber, wofern diese noch leben, ist

darin nirgends vorgesehen. Die Vorausse^ung der Hilssbedürstigkeit trifft bei Kindern , die von ihren Eltern verlassen sind, allerdings zu. Ob jedoch das Heimatland es sich gefallen lassen müsse , dass Eltern ihre Kinder, die ihnen ^..r Last fallen, einfach heimschiken und sich ihrer natürliehen Pflichten in solcher Weise unter Mitwirkung der Staatsbehörden entschlagen können, ist eine andere Frage. Wir erklärten daher der kaiserlichen

14 Gesandtschaft unterm 6. Mai, dass wir auf dem in der Rote vom 11. April eingenommenen Standpunkte behagen müssten.

Wie aus der vorstehenden Darstellung unserer Beziehungen zu Frankreich sich ergibt, war der .Verkehr zwischen den beiderseitigen Regierungen im Berichtjahre ein durchwegs freundschaftliche..., und es gereicht uns zur angenehmen Bslicht, als einen sernern Beweis dieses guten Einvernehmens den Umstand anzuführen. dass , ansser den regelmassig verschiedenen öffentlichen Bibliotheken nnsers Landes Ankommenden Sendungen auf Staatskosten gedrukter Werke, die kais. Regierung für die Bibliotheken der bedeutenden Schwei^erstädte je ein Exemplar der .Korrespondenz Rapoleons L augeboten und dieses werthvolle Werk für 12 Städte zum Ges.henk gemacht hat.

^.^...i.tannien.

Bei der Entfernung und den eigentümlichen staatlichen Einrichtungen ..^rossbritannieus kann, troz der srenndschastliehsten diplomatischen und der ausgedehnten Handelsbeziehungen ^wischen den beiden .Landern , unser amtliche Verkehr, ausser .^u Zeiten diplomatischer Verwiklungen , ein verhältnissmässig nur beschränkter sein und bietet im Berichtjahre wirklich nur einen Gegenstand von erheblicherm Belange dar, dessen wir übrigens auch hier nur zu dem Ende erwähnen, nm allfälligen irrigen Auslegungen ^u begegnen.

Dnreh Barlamentsakte vom 23. Dezember 1854 wurde die Regieruu.... Jhrer Majestat ermächtigt, für den Orientkrieg sremde Truppen anzuwerben. Es seheint dabei wesentlich eine englisch-schwei^erische Legion ins .^uge gesasst worden zn sein , ..,u deren Bildung im Bestaune von fünftausend Mann die Herren Oberst .^ul^berger, Oberstlieutenant ^.unk und Major B a u m g a r t n e r ..^..rch ^ertrag mit dem englischen Obersten ...Dickson sich verpflichteten. .^ie Friedensverhaudlnngen wurden eroffnet und der ^riedensschluss kam zu Stande, bevor uoeh die Legion vollzählig geworden oder auch die bereits gebildeten ^wei Regimenter aus den Kriegsschaupla^ gelangt waren. ^ie Abdankung erfolgte schon im September

und Oktober 1856, und es erhielten dabei die .....^fi^iere als Entschädigung einen dreimonatlichen, die Manuschast einen Jahressold. ^ie Offiziere hielten sich durch diese Abfindung in den ihnen laut .Kapitulation ^ustehenden Rechten für verlebt, indem sie behaupteten, dass uach der bei ihrem Dieusteintritt vorgelegeuen Werbkonvention ihnen noch ein voller Jahresfold gebühre. Raehdem ihre Direkten Schritte bei den englischen Behorden erfolglos geblieben , suchten einige der Betheiligten unterm 20. Januar 1862 unsere ^a^wis.^enkuuft nach, um das, wo^u sie sich berechtigt glaubten , dnr.ch diplomatische Verwendung ^u erlangen. Wir nahmen keinen Anstand, in diesem wie in andern ähnlichen fällen unsere guten Dienste eintreten ^u lassen. Der Erfolg entsprach den Erwartungen

15 der Gesnchsteller nicht. Die konigl. Gesandtschaft bezeichnete den pon ihnen angerufenen Auszug aus dem Werbvertrag als ungültig, weil der Haupturkunde widersprechend . es könne daher der Regierung Jhrer Ma.jestät ein Wortbruch nicht zur Last gelegt werden. Wir mussten nach dieser

bestimmten Erklärung die diplomatische Verhandlung als ersehopst be-

trachten und liessen auch in diesem Sinne die Betheiligten unterm 26. Februar

1862 verständigen. Richts desto weniger wurde uns im September 1864

eine neue Eingabe von Seit.. der nämlichen Ossiziere zugestellt, die sich auf ein angebliches Zugeständnis^ des gewesenen Gesandten Jhrer Majestät m der Schweiz, Herrn G o r d o n , als hätte er die von ihnen angerufene .Konvention direkt an Offiziere verabreicht und verbreitet, stüzte und die Wiederaufnahme der Verhandlungen verlangte.

Bevor wir lezterm B..^ gehren entsprachen, erachteten wir für geboten, uns über die Richtigkeit der angeblichen Zugeständnisse des Herrn Gordon zu erkundigen. Die

königl. Gesandtschaft stellte solche entschieden in Abrede und erklärte, fie

könne sich gegenüber diesem illoyalen Versahren der Herren Offiziere nicht mehr bewogen finden, in irgend welchen Verkehr mit denselben serner einzutreten. Unter solchen Umständen lag für uns kein Grund vor , vo...

unserer srühern Sehlussnahme abzugehen und irgend weitere Verhandlungen darüber zu pflegen.

Gallien.

Jm Berichte über das Jahr 1863 haben wir Jhnen mitgetheilt, dass wir mit der italienischen Regierung wegen einer Revision des HandelsVertrages vom 8. Juni 1851 grundsä^lich uns verständigt hätten. Die Erössnung der bezüglichen Verhandlungen verzögerte sich jedoch bis ^um 20. August 1864, an welchem Tage die beiderseitigen Bevollmächtigten

(für die Schweiz die Vorsteher des politischen und des Handels- und

Zolldepartements, für Jtalien der königl. Gesandte Ritter Joetean) in Bern zu einer ersten Konferenz zusammentraten. Die Verhandlungen sollten gemäss den Vorschlägen Jtaliens ausser den eigentlichen HandelsBeziehungen über Niederlassung, Auslieferung von Verbrechern, Schuz des

schriftstellerischen , künstlerischen und gewerblichen Eigenthums und über

.^onsularverhältnisse sich erstreken. Durch den am 23. Rovember erfolgten, allgemein bedauerten Hinschied des italienischen Bevollmächtigten erlitten die Verhandlungen jedoch unversehens eine längere Unterbrechung , so daß deren Wiederaufnahme dem Jahr 1865 vorbehalten blieb.

Dagegen ist eine andere Angelegenheit, die Vermogensausseheidun^ der Bisthümer Eomo und Mailand, im lezten Jahre .^ur vollständigen Erledigung gelangt. Der Vertrag vom 30. November 1862 hatte deren

Grundzüge festgestellt.^) Mit Schreiben vom 24. Dezember 1863 übermachte uns die Regierung von

Tessin die Abrechnung über die seit der

^) Siehe eidg. GesezsammIung, Band ^II, Seite ^.

16 Sequestration von ihr geleitete Verwaltung der im dortigen Kanton gelegenen Güter. Die italienische Regierung, welcher sie mitgetheilt wurde, schlug die Ernennung von Komnussarien zur Prüfung dieser Abrechnung und M a i l a n d als Konferenzort vor. Man verständigte sich, dass die beiderseitigen .Abgeordneten nicht nur mit der Brüfnng der Rechnung, sondern auch mit der vollständigen Regelung des gegenseitigen, aus der Vollziehung des Vertrages sieh ergebenden Soll nnd Haben, mit der Ueber^abe der Urkunden, kur^ m.t der gänzlichen Abwiklung der Angelegenheit sich zu befassen hätten. Zum her.värtigen Bevollmächtigten wurde, nach dem Wunsche Tessins, der eidg. gesandte in Turin, Herr B i o d a , als solcher sür Jtalien, Herr Kommandeur Jofeph R o b e e e h i , B^rlamentsmitglied und Verwalter d.^r va^nten Vfründen in der Lombardei, bezeichnet. Die genannten Herren hielten am l 8. Juni in Mailand, am 1. und 25. Oktober in Turin jungen, von wel.l.^ lezterm Tage das ^chlussprotokoll der Verhandlung gegeben ist. Die Verwaltungsrechnung von Tessin wurde vollständig gutgeheissen. Das Ergebniss ist : Tessiu schuldet

der bischofliehen Tafel ^u Eomo und dem dortigen

Kapitel auf 17. September 1864

. . . . . Fr. 1..)1,49l. 92

hat dagegen vom Seminar in Mailand zu fordern

^.r. 30,566. 40

und an Einkünften der Stiftung Torriani . . . . . .

..

1,525. 80

^ .

^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

^

3 2 , 0 .

)2 .

20

^ verbleiben an die italienische Regierung zu zahlen Fr. 150,3..).). 72 ^urch Beschluß vom 23. ^e^mber 1864 und nach .^nhornng der Regierung von Tessin haben wir diesen Vereinbarungen die Genehmigung ..rtheilt, und es ist diese Angelegenheit, nachdem Hessin auf den 2..). März 1865 die Zahlung geleistet haben wird, mit Ausnahme der im ...lrt. ^ des Vertrages ans spätere Verhandlungen verwiesenen Vorbehalte, gegen-

über Jtalien als vollständig erle^gt zu betrachten.

Es bleibt dann noch das Verhältniss ^wischen G r a u b ü n d e n und Te s s in festzustellen. Veide h. Stände haben gewünscht, dass die Verhandlnngeu unter eidg. Leitung stattfinden. Eine Konferenz von beiderseitigen Abgeordneten sollte i^u ^anfe des Berichtsahres unter dem Vorsize .^es ..^nndespräsidenten abgehalten werden. Sie kam jedoch aus verstiegenen Gründeu nieht ^u Stande, wesshalb der .^lustrag der Sache ans l 8.^ verschoben werden musste.

Einen weitern Beweis freu..^..achbarliche.. Entgegenkommens in kirchlichen Dingen hat uns die italienisch... Regierung auch in nachgehendem Falle gegeben.

Jm Jahr l 852 hatte die Regierung von ..Tessin bekanntlieh eiu.^ ^lu^ahl fremder Kapuziner des Landes verwiesen. Behufs Losung der hieraus mit ^esterrei^h entstandenen Verw^lungen wurde in ^olge d..^

.

.l^

17

Uebereink.mft vom 18. März 1855 von Tesfin eine Summe von Fr. 115,000 zur Entschädigung der lombardischen Kapuziner entrichtet.

Einer derselben, Karl Martm faggini, kehrte in der Folge nach Hessin zurük, ohne dass er daselbst jedoch als Angehöriger irgend eines tessine sehen Klosters anerkannt wurde. Die bischöfliche Behörde in Mailand weigerte sich, gestüzt auf die Zulassung Gaggini^s auf tesfinischem Gebiete, das diesem zustehende Betressniss an jener Entschädigung auszuzahlen..

....ach den Ereignissen von 185..) nahm faggini, dessen Gesuche bis dahin unberükfiehtigt geblieben waren, die Sache wieder ans, indem er sich an die italienische Regierung wandte, um zu seinem Rechte zu gelangen, und ..unsere Verwendung zur Unterstüzung feines Anbringens in Anspruch nahm. Allein aueh hier wurden anfänglich seine Ansprüche zurükgewiesen.

Rvch vielfachen Verhandlungen gelang es indessen unserm Gesandten in Turm, eine Anerkennung der Rechte Gaggini^s zu erwirken, welchem hienach das den andern Betheiligten zukommende Jahrgeld rükwirkend bis

zum Jahr 1860 zugestanden ist.

Bei der im Jahr 1863 stattgehabten kommissarischen Begehung der zwischen Graubünden und Jtalien streitigen Gränzpunkte war eine definitive Verständigung über den Gränzl.auf im Val dl Lei an eine direkte Verhandlung zwischen dem Bundesrathe und der königlich italienischen Regierung gewiesen worden. Es handelte sich hiebei darum, die Gränze des Jtalien ^erkannten .....ei-Thales in der Weise festzustellen, dass die längs des linken Users des ..loerser Landwasfers nach dem ...lversthale führende Strasse auch im Falle einer Verbesserung und Verbreiterung ganz auf schweizerischem Gebiete verbleibe. Wir glaubten dies einfach durch einen ^Vorbehalt in der Ratifikationssormel , dass bei ^lnlass der Marchensezung hierauf Bedacht zu nehmen sei, erzielen zu können. Die gepflogenen Verhandlungen stellten jedoch die Rothwendigkeit einer gemeinsamen Ortsbefichtigung durch die beiderseitigen Kommissarien heraus , welche Besichtigung

vom 20. bis 22. August 1864 stattfand und zu einem den herwärtigen Wünschen entsprechenden Abschluss führte. Das darüber am 22. August in Andeer unterzeichnete Protokoll ist Jhnen nebst der Hauptübereinkunst

d. d. Biattamala vom 27. August 1863^) vorgelegt und durch Bundes-

beschluss vom 28. September,^. Dezember vorigen Jahres genehmigt worden. Eine Auswechslung der Ratifikationsurkunden ist indessen noch nicht ersolgt.

Die gleiche Bemerkung, die wir bezüglich auf Fälle von Gebietsverlezungen an der franzöfischen Gränze gemacht haben, gilt auch für

unsere italienische Gränzlinie. Von einiger Erheblichkeit ist einzig fol-

pender Vorgang: Die Landwehr der tessinisehen Kreise ...lgno, Breno und Sessa war auf den 4. Rovember nach .Loearno einberufen. Zur Abkürzung der Reise wählte die betreffende Mannhaft (zirka 150) den Weg

^ Slehe Bunde.^bla..l. v. .^. 18^4, Band II, Selte .^ .... 792.

Bundesblatt. .^ahrg. X^II. Bd II.

2

18

^

übe... Fornasette und Luino statt über den Monte Eenere. und kehrte auf dem nämlichen Wege wieder heim. Auf eine bezügliche Beschwerde der italienischen Gesandtschaft gab die Regierung von Tesstn Ausklärung über den Sachverhalt und die Zusicherung, das^ sie zur Verhütung eine...

Wiederholung geeignete Anordnungen tressen werde, womit sich denn

..nch die italinische Regierung befriedigt erklärte.

...^chen^aa.t.

Mit den hievor erwähnten ...Verhandlungen über den weltliehen Theil der Tessiner Bisthnmstrennnng hat die kirchliche Seite der Frage nicht Schritt gehalten, vielmehr ist dieselbe zur Zeit noch aus dem namlu.hen

punkte wie am Schlusse des Jahres 1863.

Dagegen hat die im porjährigen Geschäftsberichte in Aussicht gestellte ^onserenz mit dem Herrn Geschäftsträger des heil. Stuhles be-

hufs Verständigung über die Einverleibung des altbernischen Kantonstheiles in das Bisthum Basel am 11. Juni 1864 in Bern stattefunden, wobei Herr Regierungsrath M ig.... als Vertreter des Bundesrathes die Versammlung leitete, und Herr Regierungsrath Kummer den h. Stand Bern vertrat. Vereinbart wurde, dass das ganze Gebiet des Kantons Bern, in so weit dasselbe nicht schon dnreh die Uebereinknnst vom 28. Mär^ 1828 dem Bisthum Basel zugetheilt worden, für die katholische Bepölke-

rung der geistlichen Gerichtsbarkeit des dortigen Bischofs unterstellt und der Danton Bern für eine angemessene Ausstattung der .^sründen besorgt sein werde. Der Grosse Rath von Bern hat diese Uebereinkunst genehmigt, .und es ist dieselbe somit als in Kraft erwachsen zu betrachten.

Eine weitere Angelegenheit, über welche unser Geschäftsbericht für 1863 ausführlichere Mittheilungen enthält, hat im Jahr 1864 ebenfalls ihre Erledigung gefunden. Unterm 30. August gab uns der päpstliche Herr Geschäftsträger Kenntniss vom Absolusse der in Rom geflogenen Erhebungen über die Massasondsfordernngen der schweizerischen Angehörigen, welche in den im Jahr 1860 aufgelösten Fremdenregimentern gedient

hatten , und übermachte uns gleichzeitig den diesfälligen Betrag von Fr. 5460. 22, für dessen Auszahlung an die Berechtigten das Erforderliche von uns augeordnet ist.

.^iede^ande.

Die gegenüber von Frankreich durch den Vertrag vom 30. Jnni 1864 erfolgte Aufhebung der an das Glaubensbekenntnis^ geknüpften Beschränknng im Riederlassungswesen ermöglichte die Wiederausnahme des auf Grund derselben von der niederländischen Kammer verworfenen Han.^

delsvertrages. Wirklich ist uns auch gegen Ende Oktobers dnrch den

niederländischen Generalkonsul im Auftrage seiner Regierung ein diesfältiger Antrag zugegangen, der indessen bisher eine weitere Folge nicht ge-

habt hat.

19 Auf anderweitige Beziehungen zur königl. niederländischen Regierung werden wir bei Besprechung der Konsulatsverhältnisse in Japan zurükzukommen Gelegenheit haben.

^e^e^eich.

Wie Jhnen aus früheren Berichten bekannt ist, sind mit der kaiserliehen Regierung seit Jahren schon Verhandlungen über vertragsmäßig...

Regelung verschiedener Verkehrs- und Grenzv.^rhältnisse im Gange, deren Abschluss jedoch mannigfache Schwierigkeiten hemmend entgegen getreten sind. Ein wesentliches Hinderniss bildete dabei der von der k. k. Re^ gierung beharrlieh festgehaltene Standpunkt in der Frage des sogenannten Alternats. Wir sanden uns schon zn Ansang des Jahres anlässlich der Ratifikation der im vorhergehenden Jahre abgeschlossenen Telegraphenkonvention genothigt, dieser Frage unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden, damals ohne Aussicht aus Erfolg. Wir nahmen jedoch von dem im legten Herbste im k. k. Ministerium des Aeusseren eingetretenen Bersonenwechsel Veranlassung , verschiedene der hängigen Fragen durch unsern Geschäftsträger wieder in Anregung zu bringen, und es gereicht uns zum Vergnügen , mittheilen zu können , dass nicht nur im Allgemeinen Zusieherungen für eine möglichste Förderung erfolgten, sondern dass auch vor Ablauf des Jahres noch der Anstand des Alternats durch Verfügung Sr. Majestät des Kaisers im Sinne unserer aus die Würde und Unab-

hängigkeit der Eidgenossenschaft gegründeten Begehren beseitigt worden

ist, die Schwei^ also fortan mit Oesterreich unbeanstandet aus dem gleichen .^usse wir^ verhandeln können, wie mit allen übrigen Staaten.

Ein Spezialverkommniss , das die österreichische Gesandtschaft schon 1862 bezüglich der Enthebung von der Wehrpfliehtersazsteuer sür den Kanton Zürich beantragt hatte, das aber im Hinblike aus die eingeleiteten allgemeinen Vertragsverhandlungen hierorts abgelehnt worden war, ist aus wiederholtes Einschreiten der Gesandtsehast und um der k. k. Regierung unser Entgegenkommen zu beweisen, der Regierung des Kantons Zürich zur Annahme empsohlen und von dieser durch Sehlussuahm^ vom 28. Dezember 1864 zugestanden worden.

^icht des gleichen Entgegenkommens hatten wir uns von Seite der k. k. Regierung in Betreff ...es nach seinem Uebertritt aus Bolen nach der Festung Josephstadt internirten Generals Marian L a n g i e w i e z zu erfreuen, dem die solothurnische Gemeinde Grenchen und der Kanton Solothuru nach erfolgter Entlassung aus dem preussisehen ^taatsverbande das Bürgerrecht verliehen haben. Ans Ansuchen des Herrn Langiewiez und Empsehlung der Regierung von Solothurn verwendeten wir uns seit Beginn des Jahres wiederholt für seine Freilassung , wobei wir aus seine Eigenschast als Schweizerbürger und namentlich auch aus den Umstand verwiesen, dass er in Oesterreich keines Verbreche...^ sich schuldig gemacht habe und sich ans Ehrenwort verpflichten wer^e , während der Dauer des polnischen Ausstandet weder ferner daran Theil zu nehmen, noch etwas zu

20 unternehmen, was Oesterxeich schädlich sein konnte. Obgleich von unserer Seite den Schwierigkeiten , welche in der Stellung der österreichischen Regierung dem polnischen Ausstande gegenüber lagen, volle Rüksicht ^etragen wurde, suchte das Ministerium unter verschiedenen Vorwänden die Freilassung des Generals immer wieder zu verzogern, und das Jahr 1864 ging auch wirklich ^u Ende, ohne dass unserm Begehren Rechnung getragen worden wäre.

Ebenso sind troz unserer wiederholten Bemühungen von der k. k.

Regierung keine günstigen Entscheidungen bezüglich der Rheinkorrektionsund Bodenseegürtelbahnsrage und des Strassenanschlusses bei Finstermün^ erhältlich gewesen. Es scheinen indess die Dispositionen der österreichischen Regierung sieh gegen Ende des Jahres doch etwas günstiger gestaltet zu haben, so dass eine Erledigung einiger hängiger Fragen für die nächste Zukunft in Aussicht genommen werden dars.

.^n^and.

Während des polnischen Ansstandes sind uns wiederholt Gesuche zugegangen um Verwendung zu Gunsten von Schweizern , die wegen angeblicher oder wirklicher Betheiligung am Ausstande in Untersuchung gezogen oder verurtheilt worden waren. Unsere Verwendung blieb anfänglich nicht ohne günstigen Ersolg. Später änderte sich dies jedoch, und aus einem diesfälligen Gesuche nahm der kaiserliche Statthalter in .^olen Veranlassung , uns verdeuten zu lassen , dass die in der Schweiz den polnischen Flüchtlingen zu Theil gewordene Ausnahme und sistematische Unterstüzung des Ausstandes die kaiserliche Regierung unangenehm habe berühren müssen, und dass solche Vorgänge durchaus nicht geeignet feien , für die in Bolen sich aushaltenden Schweizer besondere Rüksichtnahme zu rechtfertigen. Wir konnten den in dieser Andeutung liegenden Vorwurf nicht stillschweigend hinnehmen und beeilten uns. in einer ausfuhrlichen Rote vom 22. Jnni sowohl das Reeht der freien Asplgewährung ^u verwahren, als auch die allem Anschein nach obwaltenden irrigen Ansichten über eine systematische Unterstüzung des Ausstandes von der Schweiz aus zu widerlegen. Jm Uebrigen hatten wir der kais. Regierung die Aufmerksamkeit zu verdanken, welche sie der Schweiz erwies durch das werthvolle Geschenk der von Professor Tischendorss im Kloster Sinai aufgefundenen und auf Kosten des Kaisers als Prachtwerk herausgegebenen Evangelientex^te an verschiedene öffentliche Bibliotheken der Schweiz.

Manien.

Jn dem Stande der Angelegenheit der spanischen Vensionsrükstände, wie unser Geschäftsbericht für 1863 ihn dargestellt, hat das Jahr 1864 keine Aender.mgen gebracht, indem uns verschiedene Rüksi.hten nicht rathsam erscheinen liessen, die offiziellen Verhandlungen wieder aufzunehmen. Jm

2l Uebrigen haben wir Auftrag gegeben zu.. Abfassung en.er gedrängten Darstellung unserer Rechtsansprüche gegenüber Spanien. Diese ist gegenwärtig in Arbeit, und es wird sich alsdann fragen, ob und welche Schritte gethan werden sollen, um Spanien ^ur endlichen Anerkennung unsexs klaren Rechts zu bewegen. Wir müssten es bedauern, wenn die spanische Regierung uns nothigen würde, die andern europäischen Regierungen und die öffentliche Meinung Europas mit dieser Frage zu behelligen.

Ueber das Jukrasttreten^und die Wirkungen des am 29. Juli 1863 in Madrid abgeschlossenen und ..m 22. Dezember gl. J. von Jhnen genehmigten Bostvertrags zwischen den beiden Ländern wird der die Bostverwaltnng beschlagende Theil gegenwärtigen Berichts die nothigen Aufschlüsse ertheilen.

.^el^seeische ^taa.ten.

^ln^ika.

bereinigte Staaten.

Eine der nächsten Folgen des seit 4 Jahren iu den Vereinigten Staaten geführten Bürgerkrieges war, dass unsere dort befindlichen Landsleute sehr zahlreich unter die Fahnen der Union, wie auch des Sonderbundes traten, und zwar freiwillig sowohl als manchen Orts in Anwendung der Kouskriptionsgese^e, oder dann auch durch in Europa schon eingeleitete ^alschwerbuug. Ueber legeres Verhältniss waren wir wiederholt in der Lage, Warnungen durch das Bundesblatt zu veröffentlichen, und mussten uns auf dieses Mittel um so mehr beschränken, als bei dem von der Unionsregierung angenommenen Wertstem bezügliche Reklamationen bei derselben nicht hätten berüksiehtigt werden können. Jn Betreff dex Konskription haben wir unsere Konsulate in den Vereinigten Staaten angewiesen, für diejenigen Schweizer, welche noch keine Erklärung, Bürger der Vereinigten Staaten werden zu wollen, abgegeben hätten, die durch .^lrt. ll des Vertrages vom 25. Rovember 18.^..) zugesicherte Befreiung vom Militärdienste gehörig wahrzunehmen, dagegen sur diejenigen, ..welche eine solche Erklärung bereits gegeben und die mit derselben verbundenen Rechte erlangt oder bei Wahlen und dergleichen bürgerlichen Handlungen sich betheiligt halten, bezügliche Verwendungen bei den Behörden zu unterlassen.

Wiederholt waren wir auch im Falle , sür die Freilassung von Schweizern, die ^um Dienste im Souderbundsheere gepresst worden und in Kriegsgefangenschaft gerathen waren, unsere Verwendung eintreten zu lassen, und wir anerkennen mit Besriedigung. dass diese Verwendung günstige Aufnahme gesunden hat.

Jn einem andern Falle hinwieder konnten wir uns nicht bewogen finden, einem Begehren um Gewährung unserer Dazwischenkunft zu entsprechen. Der schweizerische Konsul in Galveston hatte ^ei Sehisse, mit Baumwolle befrachtet und nach Vera Eruz bestimmt, unter dex sehweize-

22

.

rischen Flagge auslösen lassen. Diese Flagge wurde aber von .Kriegsschiffen der Union nicht respektirt, und Schiffe wie Ladung weggenommen.

Hr. Kuh n protestiate und perlangte, dass eine Entschädigungssorderung

-^ 70,000 Dollars an die Unionsregierung gestellt werde. Mit Rükficht auf die Bestimmung von Art. Vll, Absaz 2 des oben angeführten Staatsvertrages und eben so daraus, dass .^r. Knhn nicht von uns ermäehtigt war, Schisse unter eidgenossischer Flagge fahren zu lassen, die Schweiz also durch die Wegnahme jener Schiffe in keinerlei We.se sich verlezt finden konnte , mussten wir das Begehren des Hrn. Kuhn abschlägig bescheiden und ihm überlassen, seine Rechte vor den zuständigen amerikanischen Behorden selbst geltend zu machen.

Die Handelsverbindungen, die zahlreiche schweizerische Einwanderung in den Vereinigten Staaten, die .Ähnlichkeit der öffentlichen Institutionen

bringen es mit sich, dass zwischen den beiden Republiken die sreundsehast-

lichsten Verhältnisse bestehen. Wir sind auch überzeugt, nnr den Gefühlen der eidgenossischen Räthe und des ganzen Schweizervolkes Ausdrnk zu verleihen, wenn wir den jüngsten Ersolgen der nordlichen Waffen einen entsprechenden Fortgang wünschen und der Hoffnung Raum geben, dass das Jahr 186^ das Ende eines Bürgerkrieges bringe, dessen verderbliche Wirkungen auch der schweizerische Handels- .md Gewerbestand schwer empfunden hat.

Me^k....

Die in diesem Lande seit der Trennung von Spanien fortwährend sieh erneuernden Bürgerkriege und barans entstandenen Verwiklungen führten im Jahr l 86l zu einem gemeinsamen Einsehreiten Englands, Frankreichs und Spaniens. Grossbritannien und Spanien zogen ihre ^rnppen in Folge der Uebereinkunst von Soledad im Jannar 1862 znrük, und Frankreich sezte den Krieg allein fort bis zu der am 10 Juni 1863 er^ folgten Einnahme der Landeshauptstadt. Durch Abstimmung einer Rotabeln-Versammlung wur^e die republikanische Regieruugsform ausgehoben, Mexiko zum Kaiserreich erklärt und die Krone dem Er^her^og Ma^.milian von Oesterreich anerboten, der ani l0. April 1864 ^um Kaiser proklamirt wurde. Rach Antritt der Regierung ernannte der Kaiser auch einen Gesandten bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, der uns am 3. September sein Beglaubigungsschreiben mittheilte. Gemäss der von nns in ähnlichen Vorkommnissen stet.^sort beobachteten Uebung und dem von der Schweiz für sich selbst immer seftgehaltenen Rechte freier Verfügung in Versassungssragen des eigenen .Landes konnten wir nicht anstehen, den Gesandten des Kaisers und seine Regierung anzuerkennen und hinwieder unsern Generalkonsul in Mexiko bei der kaiserlichen Regierung zu beglaubigen.

Brasilien.

Die Konsularkonvention vom 26. Januar 1861 hat in Betreff der .Auslegung des Artikels 9, der von den Befugnissen der Konsulate in

23 Erbschastssachen handelt, zu mehrfachen Verhandlungen mit der kais. Regierung Anlass gegeben, die immer noch aber zu keiner vollen Verständigung, obschon in lezterer Zeit zu einem befriedigenden modn.^ vivendi geführt haben. Die gleichen Anstände walten von Seite Brasiliens gegenüber Frankreich, Jtalien, Bortugal und Spanien. Behufs gemeinsamstlicher Vrüsung eines vom brasilianischen Ministerium des Aeussern gemachten Vorschlages zu einer Verständigung, beantragte das Ministerium von Vortugal die Abhaltung einer Konferenz in Varis. Durch Schlussnahme vom 30. Rovember haben wir diesem Vorschlage beigepflichtet und unsern .gesandten in Varis mit den erforderlichen Weisungen versehen.

J a p a n und ha.... ail f .h e ^ n s e l n .

Jn das Berichtsjahr fiel auch der Abschluss der Handelsverträge mit Japan und den hawaiischen Jnseln. Wix beschränken uns jedoch hier auf deren kurze Erwähnung und verweisen im übrigen ans den Bericht des Handels- und Zolldepartements.

.^i^l.^atische nn.... ^nsnl.a^e.^etnn^ de... Schweiz i.n ^.n^nde.

Die durch den Tod des Herrn T o u r t e erledigte Stelle eines schweizerischen außerordentlichen gesandten und bevollmächtigten Ministers bei Sr. Majestät dem Konig von Jtalien haben wir am 26. Januar .l 864 dem Herrn Johann Baptist B i o d a , bisherigem Mitgliede des Bundesrathes, übertragen.

Herr Generalkonsul G e i s s e r in Turin, der bis dahin die Gesandtschastsgeschäste in anerkennenswerthester Weise geführt, hat in ^olge dieser Wiederbesezung der Gesandtschaft seine Entlassung nachgesucht und mit der gebührenden Verdankung seiner trefsliehen Dienste erhalten.

Die übrigen in den schweizerischen Konsulaten während des Jahres 1864 erfolgten Veränderungen und Reuerungen sind solgende: Hamburg : Herr Konsul Be.er R u ch hat die verlangte Entlassung erhalten und ist durch Hrn. Emil M e r e i er von Lausanne ersezt worden.

L..on : Herr Rudolf D o b l e r hat ebenfalls die Entlassung verlangt und erhalten. Das Konsulat wurde Hrn. Alphons R u f f e r von Genf übertragen.

Reapel : Jn Ersezung des zurükgetretenen Herrn Henri B o u rg u i g n o n wurde Hr. Alexander E e o f f e ^ von Genf zum Vizekonsul ernannt.

Triest .

Das durch den Tod des Hrn. Franz F a l k n e r erledigte Konsulat wurde in der Verson des Hrn. Wilhelm E l o e t t a von Bergün und Zürich wieder besezt.

Bedeutendere Aendernngen haben in den Konsulaten in den Vereinigten Staaten , sei e.^ durch Reueintheilnng der Konsulatsbezirke , sei es

24

.

^

durch Verlegung der Konsulats^ stattgefunden. Das Generalkonsulat in Washington , das durch den am 27. Januar erfolgten Hinschied des vielverdienten Herrn John .^i^ erledigt worden, findet sich in der Person eines Sohnes des srühern Jnhabers , .^errn ^ohn .^i^ von Klosters, mit einer tüchtigen Kraft neu besezt.

Die Konsulats^ des Vl. und Vll... Bezirks (.Louisville und Detroit) wurden verlegt, derjenige des erstern nach Eineinnate in Ohio und besezt in der Person des .^errn ^. V. Adelrieh Benziger von Einsiedeln, und derjenige des ledern nach Ehieago in Jllinois und beseht in der Person des .^rn^ Heinrich E n d e r i s von Schasshanseü.

Jn Südamerika ist für Uragna.^ in Montevideo ein Konsulat neu errichtet und ^.errn Robert K issl i n von Erlaeh übertragen worden.

Erseznngen haben in Folge Rüktritts stattgefunden in Eontagallo für Herrn ..^izekoniul D i e t r i c h dureh Herrn Karl Euler von Basel.

Bahia für Herrn Konsul S t e f f e n durch Herrn Heinrich B r e n n e r von Weinfelden.

Jn Ostasien ist dem Konsulat zu Manila in Herrn Karl . . ^ e r m a n n von St. Gallen ein Vi^ konsul beigegeben worden.

Japan

Die Uebertragung des Konsulats für an Herrn Dr. Rndols L i n d a u hat noch in unserm vorjahrigen Geschäftsberichte Erwähnung gefunden. Bis zu seiner .Ankunft am Konsulats^ übernahm der niederländisehe Generalkonsul Herr de G r a e s s van P o l s -

b r o e k mit Ermächtigung der königi. Regierung in zu-

Nagasaki Hakodate

Melbourne

vorkommendster Weise die Vertretung der schweizerischen Jnt^ressen , nachdem unser Gesandter Herr H u m b e r t , in ^.olge des Vertragsabschlusses, Japan verlassen hatte.

Eine nähere Erorterung dieser Verhältnisse bleibt der Abtheilung über das Handels- und Zolldepartement vorbehalten, und wir erwähnen hier nur noeh, dass wir die von Hrn. Graefs van Bolsbroek eingelangten Vorschläge für in der Person des Herrn A. J. B a n d u i n , einen Konsul und sür in der Person des Hrn. Henri V e u v e , einen Vizekonsul zu ernennen genehmigt haben.

Das bisherige Konsulat in (Australien) ist ausgehoben und Herr Samnel R e n t s ch wegen unbefriedigender Geschäftsführung entlassen worden.

2.^ Jm Budget für 1864 haben Sie uns als .Beitrag an die schweiArischen .Konsulate im Auslande eine Summe von Fr. 15,000 zur Versimung gestellt. Wir haben darüber im Sinne der jener Bewilligung zu Grunde liegenden, in der Botschaft zum Voranschlage gegebenen Auseinandersezung perfügt.

^ J.. der .^.^..natifchen ^er.t^e.tn...^ ........sw.^i^e.^ ^.taa^en sind folgende Aendernngen eingetreten .

Belgien: Herr Helman v o ^ Grimberghe wurde durch Her...^ Baron G r e i n d l in der gleichen Eigenschaft als Geschäststräger ersezt.

Brasilien : Der Herr Geschäftsträger Ritter V i ... n n a de L i m ^ hat uns von Baden-Baden aus feine Abberufung angezeigt. Die Gesandtsehaftsgeschäste werden durch den Generalkonsul. , Hrn. von La e er da W e r n e ^ in Genf besorgt.

Jtalien : Wir haben weiter oben schon des Hinschieds des ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister.^ Ritter J o e t e a u erwähnt.

Bis zum Schlnsse de.^ Jahres war ein neuer Gesandter noch nicht eingetroffen.

Mexiko: Don G r e g o r i o B a r a n d i a r a n ist von Sr. Majestät dem Kaiser als außerordentlicher Gesandter und bevoll^

mächtigter Minister bei der Eidgenossenschaft beglaubigt.

Niederlande:

Rom : Spanien :

Er hat seinen ...^iz in .^urin genommen.

Der vieljährige Generalkonsul Herr . ^ ä f ^ ift am 27.

Dezember gestorben. Beim Abgange einer eigentlichen diplomatischen Vertretung der niederländischen Regierung gingen auch Vertragsverhandlungen und andere diplomatisehe. Geschäfte durch seine Vermittlung, und wir anerkennen gerne seine Verdienste um das bestehende freundschaftlich^ Einvernehmen zwischen den beiderseitigen Regierungen.

Der bisherige Geschäststräger des heil. Stuhls , Herr Joseph B o v i e r i , wurde abberufen und dnreh Herrn Angelo B i a n c h i in gleicher Eigensehast erseht Der frühere außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte

Minister Don Diego Eoello de V o r t u g a l .^ G a r e i a de .^uev e d o anfänglich mit dem Eharakter eines Geschäftsträgers, später als Ministerresident ersezt.

.....^uesada wurde durch Ritter Don

Das Ex^uatur wurde ertheilt: Frankreich : Herrn de M a g n .^ als Vi^ekonsularagent in Basel.

.La Blatastaaten : F. S t o s s e l als Konsul in Basel.

26 ...l... Dunere Verbaltnisse.

Auf dem Gebiete des kantonalen Lebens sind im Berichtjahre zwei Störungen der gewohnten Ruhe eingetreten, welche den Bundesrath befchäftigten, nämlich in Basel^Landschast und in Genf.

1. B a f e l - L a n d f c h a f t .

Durch die am 10,^23. Juli l863 von der Bundesversammlung ge^ währleistete neue Verfassung vom 6. März gleichen Jahres sind im ^ 46 alle Geseze, gemeinverbindlichen Beschlüsse und Verträge in diesem Kanton

der Volksabstimmung unterstellt worden. Am 29. Mai 1864 sollte die

erste solche Abstimmung in den Gemeinden stattfinden. Jn ihrer bezüglichen Verordnung verpflichtete die Regierung, in Anwendung des ^ 88 der Verfassung, die Gemeinderäthe, die Stimmberechtigten bei Busse vorMieten zu lassen, und verfügte serner , dass wer durch Drohungen, Verfprechungen und Einschüchterung oder in anderer Weise auf die Abstimmung hindernd einwirke, verzeigt und nach dem Geseze bestraft werden

sollte. Der von der Opposition gebildete ^patriotische Verein^ erblikte

hierin, so wie in der Ausnahme des von einem Mitgliede des Regiernngsrathes eingegebenen Entlassungsgesuches in dem Abstimmungsvorschlag Verfassnngsverlezungen. Er reichte bei uns eine Beschwerde dagegen ein, die wir am 25. Mai der Regierung zur ..^ernehmlassung und mit der Einladung zustellten, bis zu unserm Entscheide die Abstimmung zu ver^hieben. Diese unsere Einladung wurde von der Regierung nicht berüksichtigt; sie bestätigte einfach den 29. Mai. als Tag der Abstimmung.

Natürlich wurde die früher schon herrschende Spannung zwischen den Parteien durch dieses Vorgehen noch hoher getrieben. Man sprach von ^assensendun^en in die Landgemeinden, militärischer ^rganisirung der Bürger in .Liestal, Bedrohung der Regierungsmitglieder u s. w. Von mehrern Seiten kamen uns Berichte von steigender ...tusregung und von der Möglichkeit eines ^ustammenstos.es der Barteien zu, so dass wir uns Gewogen fanden, am 1. Juni den Vizepräsidenten des Bundesrathes, Herrn S c h e n k , naeh Liestal abzuordnen. Es gelang unserm Kommissär in kürzester Zeit, die Gemüther zu beruhigen, und weitere ^orungen sind nicht vorgefallen. Bezüglich d...r Erledigung des Rekurses perweisen wir auf den Bericht des Justiz- und Voli.,eidepartements.

2. Genf.

Ernstere Folgen hatten die Rnhestorungen, die in Genf aus der Wahlverhandlung vom 22. August sieh entwikelten. UeberUrsprung und Verlauf dieser bedauerlichen Ereignisse haben wir in den Botschaften .vom 23. September und 5. Dezember ^) den Räthen eingehenden

^) Slehe Bundesblatt. .^. .^. 1^4, Band II. Seite 740, und Band III, Seite 2^8.

27 .Bericht erstattet.

Sie haben demselben entnommen , dass wir am 22. August aus Mittheilungen über den an diesem Tage erfolgten Zusammenstoss der Varteien die Herren Bundesrath F o r n e r o d (der am 3. Oktober durch Hrn. Landammann W e l t i erseht wurde) und Oberst ...... Barman nach Gens abordneten und ihnen behufs Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe die allsälligen nothigen Truppen zur Verfügung stellten, dass die vom Hauptbüreau des Conse.l ^eaér.^l nichtig erklärte Wahlverhandlung von uns auf den Rekurs des Grossen Rathes hin durch Besehl.uss vom 2. September bestätigt wurde ; dass endlich über die Vorfälle vom 22. August von Bundes wegen richterliche Untersuchung gepflogen und die Hauptbetheiligten vor ein eidgenössisches Geschwornengericht gewiesen wurden. Das .Bericht trat am 13. Dezember in Genf zusammen. Der Wahrsprueh der Gesehworuen erfolgte nach fast dreiwochigen Verhandlungen am 30. Dezember, und lautete aus nichtschuldig.

Das Urtheil wurde von der Bevölkerung mit Ruhe ausgenommen. Es stand demnach der von uns schon früher beschlossenen Aushebung der Ol.kupation nichts mehr im Wege. Das lezte Jnsanteriebataillon zog am 11. Januar von Genf ab; der Brigadestab wurde ausgelöst und die Herren eidgenössischen .Kommissare Welti und Barman aus den gleichen .......ag ihrer diessälligen Verrichtungen enthoben, in deren Ersüllung sie sich unsere vollste Anerkennung erworben haben. Der Vorsieht halber verlegten wir indessen für die nächste Folgezeit noch einen Scharsschüzeuwiederholuugskurs nach Genf.

^o tiefgehend auch die Spaltung zwischen den Barteien ist, welcher der unglükliche Kamps am 22. August entsprungen, so geben wir uns dennoch der festen Hoffnung hin, dass es dem Kanton Gens gelingen werde, durch eigene Kraft sieh wieder emporzuheben. Es ist dazu freilich vor Allem nöthig, dass das übertriebene .^arteiwesen sich mildere und das gegenseitige Misstrauen aufhore. Dieser Heilungsprozess wird aber bis zu seiner Vollendung unter allen Umständen längerer Zeit bedürfen, und es wird während dieser Zeit das Freundesauge der Eidgenossenschaft stets aus Genf gerietet bleiben müssen, bereit zum sofortigen Einschreiten bei Tendenzen zum Rüksall. Hoffen wir indessen, dass das Schlimmste durch die Katastrophe des 22. August überwunden worden sei, dass der Heilungspro^ess seineu ungestörten Fortgang nehme und damit der Schweiz ein krästigeres Bundesglied wieder gegeben werde.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1864.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1865

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.04.1865

Date Data Seite

1-27

Page Pagina Ref. No

10 004 729

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.