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Schweizerisches Bundesblatt.
^Vll. Jahrgang. l.
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Nr. 7.
^8. Februar 18^.
Bundesrathsbeschluß betreffend
die p o l n i s c h e n Flüchtlinge.
(Vom 15. Februar ^865.)
Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t h , nach Einsicht eines Antrages seines Justiz- und Volizeidepartements,
. beschließt.
1. Der Beitrag des Bundes, welcher durch Beschluß pom 23.
September 1864 an die Kosten der Kantone für Verpflegung der polnisehen Flüchtlinge bewilligt worden ist), hört auf: a. mit Ende des Monats März 1865 rüksichtlich derjenigen Volen, welche vor dem 3t. Dezember 1864 angekommen sind;
b. zu Ende des Monats Mai 1865 rü.sichtlich aller andern polnischen Flüchtlinge.
2. Wenn in einzelnen Kantonen die kantonale Unterstüzung früher aushort, so hort aueh der eidgenössische Beitrag von den. gleichen Zeitpunkte an aus.
3. Das eidgenössische Justiz- und Bolizeidepartement ist ermächtigt, i.n Fällen, wo von den Kantonen aus Humanitätsrüksichten oder wegen besonderer Verhältnisse nach obigen Terminen noch weitere Unterstüzung gewährt wird, den Bundesbeitrag ebenfalls länger zu befahlen.
^ Stehe Bunde...blalt v. I. 18.^4, Band II, Seile 7..^.
Bundesblatt. Jahrg. XVII. Bd.I.
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152 4.
Bezüglich der Reiseunterst^ung in das Ausland bleibt es bei
dem Beschluß pom 23. September 1864, bis etwas Anderes verfügt wird.
5. Mit Ende des Monats Mai 1865 wird auch die eidgenössische .^ontrole über die Flüchtlinge aushoren ; diese sind von jenem Zeitpunkte an ausschliesslich den kantonalen Behörden und Gesezen unterstellt.
6. Bezüglich der Frage, von welchem Zeitpunkte an die Gefahr von Heimatlosigkeit einzelner Flüchtlinge wieder aus die Kantone übergeht, behält sich der Bundesrath eine spätere .......chlussnahme vor. Vor dem Jnkrasttreten einer solchen Verfügung wird den Ständen rechtzeitig .^enntniss davon gegeben werden.
7. Das eidgenosfische Justiz- und Bolizeidepartement ist mit der Vollziehung und mit den hiefür nothigen speziellen Anordnungen beanf-
tragt.
8. Dieser Beschluß ist sämmtliehen .^antonsregiernngen mittheilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.
Also beschlossen Bern, den 15. Februar 1865.
Jm ^amen des sehweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Schenk.
Der ..Kanzler der Eidgenossenschaft :
Schieß.
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Summarische uebersicht der
Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Monat Januar $
und 1865.
E il n s n h r.
^an.
.t.^^^.
Die Gesamteinfuhr dieser Monate betrug: 1...^. ^,.^8l^.^^,^ w v ^^ Schmalvieh ^. Stüke Vieh, wovon Grossvieh .
Mühlsteine, Akergeräthe, Oekonomiefuhrwerke und Gefährte .^ .
.
. Werth : ...84. 3.^,3.^7 l Zugthierlasten, wovon die haupt-
.^^. 4^,1^l
sächlichsten sind:
Stüke.
....,^37.
7,151.
^r.
101,270.
.^an.
.
.
l ^ ^ .
Stü^e.
4,828 6,921 ^.
20,136
Zugthierlaste...
Brenn-, Bau- und gemeines Nuzholz Koke, Tors, Brannkohle, Steinkohlen Kalk und Gyps, gebrannt und gemahlen .
I...^. ^3..^^ Zentner verschiedener Waaxen, ^^. ^^,108l wovon:
6,206.
19,841.
116.
5,.^53 27,806 37.....
Zentner.
Zentner.
2,877 3,377.
Apothekerwaaren .
.
.
.
.
6,462 5,910.
Baumwolle, rohe .
.
.
.
.
20,161. 16,740 Baumwollengarn und Zwirn aller Axt 413 ^443.
Baumwollenwaaren aller Art .
1,281 2,469.
Bettfedern .
.
.
.
.
.
253 542. .^ Branntwein und Weingeist in Fässern 11,485. 10,478 Butter und geniessbares Schweineschmalz 1,669 5,898.
Bücher u n d Musikalien . . . . .
695 638.
Eichorienkasfee .
.
.
.
.
4,812 4,651.
Amlung
.
.
.
.
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Bundesrathsbeschluß betreffend die polnischen Flüchtlinge. (Vom 15. Februar 1865.)
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Jahr
1865
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
07
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
18.02.1865
Date Data Seite
151-153
Page Pagina Ref. No
10 004 683
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