680 (Vom 20. Juni l 865.)

Die Staatskanzlei des Kantons Wailis hat die Anzeige dass der dortige Grosse Rath zu Ständeräthen ernannt habe :

gemacht,

Hrn. Joseph Antoine E l e m e n t Grossrath, von und in Visp ., Joseph E h a p p e x , , Grossrath, von und m Massonger.

(Vom 21. Juni 1865.)

Mit Rül.sieht auf bedeutende Verkehrszuahme hat der Bundesrath für die Telegraphenbüreanr, Z ü r i c h , B a f e l uud Beru je z w e i uud für diejenigen in G e n f , W i n t e r t h u r , L a u s a n n e und St.

Gallen je eine neue Telegraphistenstelle kreirt.

#ST#

J

u

s

e

r

a

t

e .

Bekanntmachung betreffend die Vollziehung der schweizerisch-französischen Verträge

vom 30. Juni 1864.

Mit Bezugnahme auf die im Bundesblatt ....... 2o und 21 vom letzten Monat erschienene Publlkation betreffend dass Inkraftteten der schweizerisch französischen Vertrage mit den. 1. Juli 1865 von denen Separatabzüge auf der Bundeskanzler erhoben werden Tonnen , bringt das schweiz. Handels- und Zolldeparment dem Publikum zur Kenntniß , daß von diesem Zeitpunkte an die in diesen ...prägen vereinbaren Veränderungen in den beidseitigen Zolltarifen zur Anwendung kommen werden.

Mittelst Schlußnahme vom .5. dieses Monate haf überdies der Bundesrath beschlossen , die gegenüber Frankreich bestimmten Zollansätze vom namlichen Zeit-

6^1 punkte hinweg auch gegenüber dem deutschen Zollverein zur Anwendung zu bringen, nachdem von ^ Seite diesel letztern die Zusicherung erlheil^ worden ist, gegenüber der Schwelz bis zum Inkrafttreten de^ schweiz.^denlschen ^erlrages den deutsch.

französischen ^erlrags.^arif anzuwenden.

.Infolge dessen gelangen also die im schweizerisch ^ franzosischen .^andels^erlrag stipulirien Zollsätze mit dem 1. .^uli 18^ zur Vollziehung , und zwar für die .Anfuhr nach der Schweiz die in der Beilage I^ zum ^ertrage angeführten Ansätze, und für die Ausfuhr aus und für die Durchfuhr durch die Schweig die laut Bei^.

lagen l^ und I.^ bestimmten .^ebü^ren.

Die gegenüber Frankreich vereinbarten schweizerischen .^oll.^arife finden ihre Anwendung auch gegenüber Nordamerika ^ .^ros^rii^annien und Belgien ^ welchen durch S^aats^erträge die ^or..heile der meistbegünstigten ^aiion zugesichert sind^ ^.. genauer Orienlirung des zollpflichtigen Publikums hai das unterzeichne^ .Handels ^ un^ ^oll^epartement mi.. Zustimmung des Bundesrathes ^ine Un.a^.bei.^ .ung des bisherigen allgemeinen schweizerischen Zolltarifen wie stch d^rs^ infolge der gegenüber Frankreich sti^ulirlen Tarif^erändernngen nunmehr gestaiiei , anfer^ ^gen lassen. Aus diesem ergänzten Zolltarif , welcher der .^o...^ ^^^h d^^ ^^^ herigen gleichgeblieben ist. wird es jedermann leicht sein, st^h .^lnen klaren Begriff zu bilden von den Gebühren , welche an den schweizerischen ^ollstä^en erhoben wenden.

Dieser ergänzte Zolltarif ist aus der ^berzolldire^ion in B.^ru und ^^f .o^ Gebie.^sdirek^ionen zu haben.

Ursprungszeugnisse für Waaren, die aus Frankreich oder aus ^eu^sch.^nd in die Schweiz einten , werden oon der schweizerischen ^ollverwa^ung für einn.aI keine ^erlangt. Die betreffenden .^an.^one dagegen stud berech.^ig^ für W^^ i^ Do^elfässern und für Dessertwein.., welche auf die Bezahlung der reduzir^e^ .^on^ sumogebühr Anspruch machen, Ursprungsscheine zu ^er.^angen. .^^ ist .^u.^steh^^rhanden , vaß auch umgekehrt für ..^üter, welche aus der .Schweiz n^ch .^r^nkr^ich und Deutschland gelten , dor^ ebenfalls keine Ursprungssebeine ^e^^ang.^ werden.

Ueber diesen ledern Punk^ wird eine spätere ^ub.^ikaiion das ^i.ahere n.i.^he^en.

Die Beilage ^er .^a^uren zu Waaren ^ die nach .Frankreich gehen und dor^ ^^ch dem Berthe verzoll. werden^ ist nicht noll..wendlg.
Jn Bezug auf das ^erfahren bei den Zollabfertigungen bleibe es hierfei^ vorläufig bei den bisherigen Bestimmungen.

Handelsreisende , welche zu der im Arl. 2.i des .^an^els^er^rages stipuIir.^en ^a.^en^a^en^reil^e^ berech.^ig.^ stnd, haben sich in der Schweiz durch ^orIage il^re^ .Reisepasses oder einer authentischen Bescheinigung über die ^a^ionali.^ i.^res Dauses auszuweisen , be^or ste ihre .^eschäfle beginnen. Darunter ist ^erstanden das Besorgen ^on Einkäufen und Aufnahme ^on Bestellungen nu.^ oder ohne Mustern. Da.^ .^aufiren ist ausgeschlossen.

..l^n denjenigen Handelsreisenden , welche die laui Ari. ..^7 des ^.ande^er^ ^rages zugestcherle iem^oräre ^ollfreil.e^ für ihre Muster genießen wollen , haben die Schweizerischem ^iniri.^szollst^len ein genaues Verzeichnis dieser ledern abzu^ verlangen. Die .^ollsta^e wird ihnen nach ^ergleichung dersetben mit den Mustern gegen .^in^erlage oder Berbürgnng des einfachen Einfuhrzolles einen ^reipa^ anf die gewünschte ^auer und die bezeichnete Ausiriiiszollsta^e ausstellen. Bei ^er^ käuflichen Mustern stellt es der Zollsta^le frei, die noihige ..^onirolle mik Bleisiegeln, S^empelung u. s. w. anzuwenden.

Bei dem Wiederausiri^ ans der Schweiz ist dieser ^reipas^ nebst den Mustern zur ^oschung auf der entsprechenden Zollstä^e oorzuweisen^ wo nach .^ichligbestnden

die .^in^rlage ^ergü.^el oder die Bürgschaft en^lastei wird. ^ür das allfällige fehlende wird der .Einfuhrzoll erhoben.

Bundesblali. Jahrg. ^ll. Bd. II.

5l

682 .Hinsichtlich derjenigen .^ollerleichlerungen, welche durch die Uebereinkunsl über nachbarliche .^erhällni^se füx den ^renzverkel^r mit Frankreich eingeräumt worden, wird dem dabei interesfirlen ^ublikum längs der schweizerisch^franzosischen ..^enz^ mitgetheilt daß dafür das nämliche ^erfahren einzuhalten ist, wie das bisher für den ^erkehx mit landwirlhschafllichen .^reipässen stallgesundene. Dasselbe ist gena.^ bestimmt in der .^ollziehungsveroronung zum Zollgese^ Art. 124 und folgende.

^

Bern, den 11. Juni 18.^5.

Aus ..Iuflrag des Bundesrathes ^ ^^.^ schweizerische .^ande^.. un^ ^^lldepartem^nt

Trn^en^san.mel^u^ ill der ^stsch^ei^ l^^.^.

^efern^^^n^schre^.nng.

Die eidgenosflsche Militär ^ Verwaltung schreibt hie^nit den nothigen Bedarf von Brod, fleisch, .^eu, Slroh und .^olz für den diesjährigen, zwischen Winter^ thnr und Frauenfeld abzuhaltenden eidgenossischen Truppenzufammenzug zur freien Konkurrenz aus.

Bewerber für diese Lieferungen haben ihre .^lngel.o.^ ^ersiegel^ , mi.^ der ^Iuf^ schri^ ^Lieserungsan^ebo.^ für den eidg. Txuppenzusammenzug von 18.^^^^ nebst Angabe .des ^amens und Wohnortes . mi.^ Bezeichnung, für welche Lieferung, an .^errn eidg. Obexstlieulenant S c h e n k , .^riegskommiss^r des Txuppenzusammen^ zuges in Uhwiesen , ^ls. ^ürich , zu fanden des Unterzeichnelen , bis sp.^esten.^ ^onlag ^en 1.^. Juli 1^.^ einzugeben.

Die nähern Bedingungen konnen bei .^errn Oberstlieu.^enank Schenk in II h ...

. w i e s e n . sowie bei der unterzeichneten Stelle, ^on nun an eingesehen werden.

Bern, den 12. ^uni 18^5.

Das eidg. Oberkriegskomnussaria^.

^. ^ie^i , Oberst.

683 T.^el^samme^^ in der ^ftschmeiz l^.

^efernug^^n^schrei^nng.

Die eidgenossische Militär Verwaltung bedarf fur die ^ra Verpflegung der Truppen des diesjährigen, zwischen Winier.^ur und ^rauenseld abzuhaltenden eid.^ genossischen Truppenznsammenzuges zirka 100 S a u m r o c h e n Wein.

Bewerber fur diese Lieferung kennen il^re Angebote mit Mustern begleite^ sei es für inländisches oder. ausländisches Gewächs , versiegelt m^ der Aufschrift ..Angebot für die Weinlie^erung des Truppenzu^ammenzuges von 18^5^ an unter^ zeichnete Beamtung bis spätesten^ ^on^ag den I0. Juli I^.^5 eingeben.

Die nähern Bedingungen konnen sowohl bei unterzeichneter Stelle, als bei .^errn Oberstlieutenant S c h e n k , ^riegskommissär des Tx^ppenzusammenznges von 18^^ in Uhwiesen, ^^s. Zürich. eingesehen werden.

Bern, den 12. Juni 18I.5.

Das eidg. Oberkrieg^kommissariat^ .^. ^ie^i.

^n^^r.^il^nn^.

.^s wird hierdurch die Stelle eines Adjunkten beim eidg. Laboratorium in Thun mit einen. Jahxesge.^al.^ von ^r. 2000 zur freien .Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber, welche stch zu Bekleidung dieser Sielle befähig^ glauben, haben ihre Anmeldungen schriftlich bei den. unterzeichneten Departement bis zum 1. Juli 1^5 einzureichen.

B e r n ^ den ..^. ^uui l^5.

^.^.^

e.id^.

^ i .^ t ^ rd... p a r .^ m .

^t.

Ausschreibung.

Bewerber um die erledigte eidg. Sanlkäts ^Jnstruktor^ Stelle ^Besoldung Fr. 2^,0) sind eingeladen, sich bis l. Juli nächsten bei der unterzeichneten Sielle anzuschreiben. Dieselben müssen deutsch und sranzosisch zu instruira im Stande sein und sich zwischen den Sanilät^kursen zu Besorgung bes .^esundheit^^ dienstes in Militärschnlen verwenden lassen.

684 Gleichwohl sind auch Aerzte eingeladen^ sich anzuschreiben, die nur wären, die .Instruktion in sranzoslschen .Kursen zu übernehmen.

geneigt

Bern, den .). Juni 18.^5.

D..^ ei...^. ^^ita........^^..^.

^n.^schreihnng von erledigten Stellen.

^ie Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t ^ frei zu geschehen haben, gnle Leumundszeugnisse beizulegen iu. .^alle sein, ferner wird ^on ihnen gefordert, da^ sie ihren T a u s n a m e n , und a^^er dem Wohnorte auch den .^ limato r t deutlich angeben.^ C h e f der ^ahrpostdistribulion auf dem ^auptp^stbüreau in ^ e n e n b u r g .

Jahresbesoldung .^r. 2.^52. Anmeldung bis zum l0. Juli l.^5 bei der .^reis^postdixektion ^euenburg.

1) C i n n e h m e r der ^ebenzollstatle .l^e^rin .^Gens).

^ahresbesoldung

^x. 1.^0.). Anmeldung bis zum 24. Juni 1^5 bei der ^olldire^ion in Gens.

2) .^osthal.l.er in B ä t t e r k i n d e n (Bern). Jahresbesoldung ^r. 40..). An^ meldung bis zu^.. 1.^. Juni I8^5 bei der .^re.spostdire^ion Bern.

3) . ^ o s t h a l t e r in A a d o r f ^hurgau). Jahresbesoldung ^r. ....^0.

dung bis zun. 20. Juni 18.^5 bei der ^reispostdireltion Zürich.

Anmel..

4) .Commis anf dem ^ostbüreau S o l o ^ n r n. Jahresbesoldung ^r. 10^0.

Anmeldung .^is zum 2. ^uti I8.^o bei der ^reispostdir.^ion Basel.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1865

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.06.1865

Date Data Seite

680-684

Page Pagina Ref. No

10 004 787

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.