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Schweizerisches Bundesblatt.

XVII. Jahrgang. ...V.

Nr. ^.

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1^. Dezember 18^.

Bericht der

Kommission des Ständerathes in Sachen der internationalen Aufstellung in Paris im Jahr 18^7.

(Vom 15. November 1865.)

Tit.l Die allgemeine Ausstellung von 1867 nimmt Erzeugnisse der Kunst, . L a n d w i r t h s c h a f t und J n d u s t r i e aller Rationen aus.

Sie wird in Baris, auf dem Marsselde, in einem temporären Gebände stattfinden.

Um den Ausftel.lungspalast herum wird ein Bark errichtet zur Aufnahme von lebenden Thieren und Bslanzen , sowie sür diejenigen Etablissements. und Gegenstände, welche nicht im Hauptgebäude untergebracht werden konnen , wie : Verkaufsbazars, Modelle von Arbeiterwohnungen, Dampfkessel, Gasapparate, Treibhäuser, Käsereien ^..

An die Endpunkte dieses Barks werden, zur Ausstellung lebender Thiere, die Ställe für Bferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Hunde und Hühner zu stehen kommen.

Der Ansstellungspalast besteht aus zehn k o n z e n t r i s c h e n Gallerien, bezeichnet mit Rr. I, ll, lll, lV, ....... d. h. dieselben lanfen ellipsensormig um einen zentralen Garten herum, und diese Gallerieu werden, vom Garten aus bis znr äussern Einsassnng der lezten Gallerie, dnrch die Sektionen A, B, C, D ^e. , in denen die verschiedenen Rationen vertreten sind, diagonal durchschnitten.

Bundesblatt. Jahrg. XVII. Bd. IV.

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72 Man hat also, wenn man durch die elliptischen Gallerien geht, einen Ueberblik über die Gegenstände einer nämlichen .Kategorie, wie sie von den verschiedenen Rationen geliefert werden.

Durchschreitet man dagegen die Diagonalsektionen , welche vom Mittelpun..t nach der Peripherie des Balastes führen , so hat man die Gesamtproduktion einer Ration in den verschiedenen Zweigen der Kunst, Landwirtschaft und Jndustrie vor sieh.

So ist die Gallerie Rr. I den Kunstgegenständen alier Rationen

gewidmet; die Gallerie Rr. Hl enthält Möbel und andere sür die häus.^ liche Einrichtung bestimmte Gegenstände, während die Sektion G. ^ B.

Alles umsasst , was die Schweiz ausstellt , sei es an Knnstgegenständen (Abtheilung G der Gallerie Rr. l) oder an Möbeln und andern häns-

lichen Gegenständen (Abtheilung G der Gallerie Rr. Hl) , und so fort , indem man alle Galerien der ..Rektion G, von Rr. l bis Rr. ..^ durchschreitet.

Dieser eben so einfache als sinnreiche Blan^ verleiht der Weltausstellung von 1867 einen El.arakter der Einheit, Ordnung und Uebersicht-

lichkeit, der den bisherigen Ausstellungen abging.

Jm Weitern ist darauf hinzuweisen, dass diese Ausstellung in Bezug auf .einen neuen Vunkt von Jnteresse sein wird, indem sie nämlieh gewisse

Resultate der Arbeiten der jezigen Philanthropie berüksichtigt. So wird

z. B. die zweite Gruppe (11. blasse) die Materialien zur Hülseleistung für die aus dem Schlachtfelde Verwundeten enthalten ; die Eivil- und Militär^Ambülaneen für den Armeedienst zu Land und zur See; und eine ganze Gruppe (die l 0te,. aus Gegenständen bestehen , welche die VerBesserung der physischen und moralischen Lage der Bevölkerung im Auge haben, wie die 89. Blasse : Materialien und Methoden für den Kinder-

unterricht; die 90. Klasse: Bibliothek und Materialien sür den Unterricht

der Erwachsenen in der Familie . in der Werkstätte, der Gemeinde oder

Genossenschast ; die 91^. Klasse: Möbeln, Kleider und Rährstosse jeden Ursprungs, welche steh durch Rüzlichkeit und Wohlfeilheit auszeichnen; die 93. Klasse : Muster von Wvhuungen, welche Wohlfeilheit mit gesunder und komfortabler Einrichtung verbinden; die 94. Klasse: Fabrikate aller Art vo.. Handwerksmeistern ..e.

Die Ausstellung wird am 1. April 1867 eröffnet und mit dem 31. Oktober gl. J. geschlossen werden.

Die Liste der Anssteller und der ihnen anzuweisende Raum müssen der kaiserlichen Ausstellungskommission vor dem 3l. Januar 1866 mit-

73 getheilt

werden.

Diese Liste ist anch notwendig für

und den Druk des Ausstellungskatalogs.

die Anfertigung

Die Jnstallationen im Balast müssen spätestens am 1. Dezember

1866 beginnen.

Die Erzeugnisse werden vom 15. Januar 1867 an bis zum 10. März gl. J. (inklusive) in den Ausstellungsräumen zugelassen.

Die Ausstellung wird am 28. März vollständig sein.

Die kaiserliche kommission wird über jeden Blaz verfügen, der bis zum 14. .Jannar 1867 nicht von einer ganz bereit stehenden Jnstallation in Anspruch genommen ist.

Der der Schweiz znr Verfügung gestellte Raum bildet die Sektion G , welche 2800 ^ Meter fasst.

Darnach würde die Schweiz im Ausstellungspalast den zehnten Rang einnehmen.

Dieselbe folgt auf die nachbenannten Staaten : 1.

2.

Frankreich nebst Kolonien Grossbritannien ,, ,,

3.

Breussen

4.

5.

..^esterreieh .

.

..

. ^ .

Andere Staaten des deutschen Bundes

8

Vereinigte Staaten Nordamerikas

6. Belgien ^ 7 . Jtalien

9. Rnssland

.

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64,0.^6 ^ Meter.

23,002 ,,

. 7 , 5 2 8

.

.

.,

idem idem

.

.

7,24l) 3,888

.

3,346

. 2,9 l 6

Es gibt im Ganzen 25 ...Sektionen , und zwar ausser den obigen noch folgende : Schweden und Norwegen, Romische ...Staaten, Niederlande nebst Kolonien, Bersien und Mittelasien, Spanien ,, ,, Ehina, Japan und ...^üdasien, Portugal ,, ,, Asrika und Ozeanien, Türkei, Mexiko und Zentralamerika, Dänemark, Brasilien, Griechenland, Verschiedene Staaten ..Südamerikas.

Donansürstenthümer, Die Schweiz, welehe die Sektion G einninnnt, ist zwischen ^ester^ reich und Dänemark plaeirt.

Rebst der betreffende^ Sektion kann jede Ration einen besondern Bark in dem Theil des Marsfeldes erstellen, der an den einer jeden an-

74 gewiesenen Raum im Balast anstosst. Demnach kann die Schweiz bei den Zugängen zur Sektion ^ ihren Restaurant und die Käserei installé.

Die Aussteller haben für den von ihnen benoten .Ausstellungsraum keinerlei Miethe zu entrichten , dagegen haben sie zu tragen : sämmtliehe .^lusstellungs - und Del.orationskosten im Balast wie im Bark, die Verpakung und Versicherung der Gegenstände und den Transport hin und zurük. Die kaiserliehe kommission wird durch das nothige Bersonal die ausgestellten Gegenstände überwachen lassen, übernimmt jedoch keine Verantwortlichkeit für etwaige Diebstähle und Unterschlagungen.

Bei den vielen Kosten und Risikos , denen sieh die Aussteller aussezen , um Brodukte zu liefern , die in diesen grossen Ausstellungen mit Ehren dastehen konnen, begreift es sich, dass die Regierungen denselben eine mehr oder weniger bedeutende Unterstüznng angedeihen lassen.

Die Erfahrungen unserer Judustriellen bei srühern Ausstellungen waren für ^dieselben im Allgemeinen so oneros, dass die meisten die Ab-

sicht kundgeben, sich diesmal nicht zu betheiligen, es wäre denn, dass sie auf ausgedehntere Beihülse als früher rechnen konnten.

Run ist es aber von hohem nationalem Juteresse, dass die Schweiz bei der grossen Ausstellung von 1867 würdig vertreten sei. So sehr der ...doptirte Blan geeignet ist, die gut vertretenen Rationen in Relief zu sezen, eben so sehr werden bei denen, die sieh an der Ausstellung nur sehwach betheiligen, die Lüken ausfallen.

Aus diesen Gründen glanbt Jhre Kommission, Tit., es sollten den Ausstellern gänzlich abgenommen werden: die Kosten der Ausstellung und Deeoration im Balast und im Bark , sowie diejenigen der Versicherung und des Hin.. und Rüklransportes der Brodukte.

Selbst zu tragen hätten die Aussteller dann : die Kosten .^er Erfindung , der Fabrikation und Verpaknng ihrer Erzeugnisse , ihre personliehen Auslagen und diejenigen, ^u denen sie während der Ausstellung veranlagt sein konnten, um Gegenstände zu ersezen, welche durch eine verlängerte Ausstellung abgestanden (terms) wären, oder um dieselben durch selbst bezahlte Arbeiter oder Agenten besorgen und überwachen zu lassen.

Kann man nun aber, diesen Buukt als seststehend angenommen, hoffen, dass die Kosten, von denen die Aussteller dispensirt werden sollten, gan^ oder theilweise von den Kantonen übernommen werden dürsten^

75 Wir glauben nein. Eine Mitwirkung der Kantone ist gewiss wünschbar.. jedoch weniger gerade in der angedeuteten Richtung. Jm Jnteresse der schweizerischen Jndustrie und de... Handels läge es nämlich vor Allem, dass die kantonale Mitwirkung sieh in ähnlicher Weise betätigen wür..e, wie diejenige der franzosischen Departement.

Jn jedem Departement soll nämlich por dem 25. August l 8.^6 eine Immission konstitnirt werden, bestehend aus Männern der ^Wissenschaft, .Landwirthen, Fabrikanten, Handwerksmeistern und andern Fachmännern, weiche sich die Universalausstellung zum besondern Studium zu machen und einen Bericht über die Art auszuarbeiten hat, wie die von derselben an die Hand gegebenen Lehren für das betreffende Departement nnzbar gemacht werden könnten.

Zu diesem Behufe wird ein Fond angelegt , um den Werkmeistern, Landwirthen und Arbeitern des Departements den Besueh und das Studinm der Universalausstellung ^u erleichtern und um die kosten der Ver-

offentlichung des Berichts, in den sie ihre diessälligen Beobachtungen

niederlegen sollen, ^u deken.

Wir hoffen , dass die Kantone dieses Beispiel befolgen werden , wie denn die meisten derselben bereits bei srühern Anlässen Massnahmen in diesem Sinne getroffen haben. Es lassen sich diesfalls selbst Thatsachen ^..d Resultate anführen, welche die Erfpriesslichkeit der kantonalen Be-

thätignng in dieser Richtung darthun. So verdankt man z. B. die

Gründung der Reuenburger ..Sternwarte einem Berichte kautonaler, au die erste Pariser Ausstellung abgeordneter Experten.

Rachdem wir so den Ausstellern und den Kantonen ihren Theil an Leistungen zugedacht haben, erübrigt uns noeh zu bestimmen , in wie weit eine Bethätigung von Bundes wegen eintreten sollte.

Rach der Ansicht Jhrer, in diesem Bunkte mit dem Bundesrath einig gehenden Kommission kann und soll diese Jntervention in zwei Rötungen, d. h. in administrativer und finanzieller Riehtung stattfinden.

. Jn ersterer Beziehung ist zu bemerken, dass die kaiserliehe Kommission nicht mit den ausländischen Ausstellern, sondern ^nnr mit den von den verschiedenen ausländischen Regierungen eingesehen Kommissionen korrespondirt. Jeder Ausstellungsgegenstand eines ausländischen Vrodnzenten wird also nur durch Vermittlung einer ausländischen Kommission zugelassen, an die sieh der Aussteller zu wenden hat.

Die auswärtigen Kommissionen sorgen nach ihrer Konvenienz sür die Ausstellung der Gegenstände ihrer Landsleute, müssen sieh aber bei der kaiserlichen Kommission dureh einen Abgeordneten vertreten lassen.

76 Demnach wird der Bundesrath ein eidgenossisches .Kommissariat für die Universala..sstellung von 1867 ausstellen müssen, wie diess auch selbst die reglementarischen Vorschriften dieser Unternehmung erheischen.

Er wird Kommissare bezeichnen, welche beaustragt sind, die Ansstellungsgegen-

stände in Baris entgegenzunehmen, die Anspakung und Klassifiziru..g zu überwachen; die Fortschafsung und Aufbewahrung der Kisten zu besorgen; über die Sicherheit und Konservirnng der Waaren zu wachen, sowie die Wiedereinpaknng der nicht verkauften Waaren und ihre Rüksendung zu leiten.

Rach dem von der Kommission in Erfahrung Gebrauten wird das eidgenössische Kommissariat wahrscheinlich ans einem Generalkom.nissär und zwei Adjunkten zusammenlesest werden.

Es konnte sich jedoch der Bundesrath nicht anf d^efe eu.z^ Massnahme beschränken.

Die Rothwendigkeit, das Zusammenwirken der Anstrengungen der Brivaten und der Kantone zur Erreichung des vorgestekten Z.eles. dem Rational.haralter einen möglichst vollständigen Ansdrnk zu geben, zu vermitteln, hat den Bundesrath veranlagt, folgende Bestimmung vorzuschlagen: ,,Die kantonalen Komite entscheiden über die Zulassung e^.es an^.

gemeldeten Gegenstandes zur Ausstellung. Diese Entscheide unterliegen jedoch der Genehmigung des eidg. Departements des Jnnern, und d^ kantonalen Komite haben dem leztern re^tzeitig Zeit und Ort der Brüfnng der zur Ausstellung bestimmten Gegenstande anzuzeigen , damit sich dasselbe bei der Brüsung vertreten lassen kann.^ Auf diesfällige Jnfor^natiou konnen wir beifügen, dass das ^dge^ nossisehe Departement des Jnnern die Feststellung des, den Jndnstrieverhältnissen der verschiedenen Theile der Eidgenossenschaft am meisten entsprechenden Administrativ -Organisationsplanes den Berathnngen einer Konsultationskommisfion , bestehend aus sechs Jndustriellen , vier Landwirlhen und drei Künstlern, unterstellt hat. Diese Verhältnisse gestalten sieh sehr günstig sür den Erfolg der s.hweizerisehen Ausstellung: so w.rd das von den Kantonen .^t. Gallen und Appeseli ..gebildete Komite Alles besorgen konnen, was sich aus die Baumwollengewebe und ^tikereien bezieht, das Komite von Zürich: die Seidenstoffe und Maschine.. ^ dasjenige von Aargau: die Gegenstände von ^troh und Ross^aar, Basel^tadt: ...^eidenbänder und .^eidengarne , Gens und Renenbnrg. Bijouterie, Uhren, Mnsikdoseu , Waadt : die Weinerzengnifse , die Komites vou Bern und Freiburg : die Auswahl des Viehes gefiekter Raee ; Schwhz : diejenige der braunen Raee ^e.

^

^

Was die Kunstwerke betrifft, so dürfte vielleicht eine Brobeausstellnng vorausgehen, bei welcher die für die Weltausstellung bestimmten Gegenstände dnrch Fachmänner geprüft würden.

Wir beschränken uns ans diese wenigen Andeutungen über diesen Bnnkt, der vollständig in das Ressort der Administrativbehörde fällt.

Jndem Jhre Kommission nun auf die finanzielle Betheiligung des Bundes zn sprechen kommt, bedauert sie, dass die Botsehast des Bundesrathes ^) sich hierüber nicht einlässlicher vernehmen lässt. wenn auch zugegeben werden muss, dass es nicht ^ohl moglich ist, ein diessälliges Budget, das einige Gewissheit darböte, aufzustellen, bevor man die Zahl der Aus..

stelter kennt.

Am annäherndsten liess sich ein Uebersehlag der auf die Eidgenossen-

sehast faltenden Auslagen sur die landwirlhschastliche Abtheilnng entAversen.

Wie man vermuthet , werden aus den Viehftüken , welche die Brüsnng einer hiesür einzusäenden schweizerischen Jur^, zu bestehen haben, etwa 80 ausgewählt und zur Brämienbewerbung zugelassen werden , wobei man hofft, jeweilen nur 20 Stüke auf einmal in Baris ausstellen zu können, welche dann sneeesfive, nachdem sie eine bestimmte Zeit lang ausgestellt waren, durch andere abgelost, und also die Ansstellungszeit von sieben Monaten gleiehmässig unter jede Serie vertheilt würde.

Rimmt man also 80 Stüke Vieh an, mit einem Transportkostenbetrag von Fr. 60 per ^tük, so macht dies an Transportkosten die Snmme v o n .

.

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.

.

.

.

Fr. 4,800 Was die Unterhaltskosten betrifft, so rechnet man, dass 20 ^tüke, bei einer Ausstellungszeit von 210 Tagen, zu 3 Fr. per Tag, die Wartung inl.egrifsen, eine Summe

von 4200 Tagen zu 3 Fr. repräsentiren, macht

.

Total

,, 12,600 Fr. 17,400

wozu dann noch die Versicherungskosten kommen , welche vor den diesfälligen Unterhandlungen nicht berechnet werden konnen, wenn überhaupt eine Versicherung hier moglieh ist.

Nehmen wir also an, die landwirths.hastli.he Abtheilung erheische eine Ausgabe von wenigstens Fr. 20,000, und bedenkt man, dass die Londoner Ausstellung, die doch nur eine ausschliesslieh industrielle war und

...) Siehe Bundesblatt ...on 18.^5. Bd. III, S. 8^5.

78 für welche die finanzielle Mitwirkung des Bundes nur in geringerem ^rade in Anspruch genommen wurde , gleichwohl der Bnndeskafse eine Ausgabe von beiläufig 80,000 Fr. verursachte, so wird man wohl nicht der Uebertreibung bezichtigt werden, wenn man die kosten der .pariser

Weltausstellung auf das Doppelte veranschlagt.

Demzufolge beantragt Jhre .kommission, dem Bundesrath

für die

Universalausstel.lung von 1867 einen Kredit von Fr. 200,000 ^u bewilligen, wovon Fr. 40,000 aus das Büdget von 1866 und die übrigen Fr. 160,000 auf dasjenige von 1867 zu nehmen wären.

Jm Uebrigen hat Jhre Kommission keine anderen Modifikationen der Anträge der bundesräthlhhen Botschaft vorzuschlagen, indem fie nicht zweifelt, es werde die Administrativbehörde das Angemessene zu versügen wissen, um einerseits moglichste Ersparnis.. ^u erzielen, andererseits aber doch auch das Erforderliche zu leisten , um der schweizerischen Sektion in der Weltausstellung von 1867 ein anständiges Arrangement zu sichern.

B e r n , den 15. November

1865.

Samens der Kommission, ^) Der Berichterstatter: Aim^ .^uml^t.

...) Die ständeräthliche Commission bestand aus den Herren .^umbert. Gmür, .^all.aner, ^ a p p e l e r und G e n d r e .

..^ ... .. e . ....... ^ ^ d g e n .^sstsche n ..... a . h e haben den vorerwähnte.. ^redll. ^.^n .^r. 2oo,0oo

bewilllgt.

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Bericht der Kommission des Ständerathes in Sachen der internationalen Aufstellung in Paris im Jahr 1867. (Vom 15. November 1865.)

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1865

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16.12.1865

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71-78

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