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Bundesrathe an die h Bundesversammlung, betreffend die Anzahl und Gradverhältnisse der Korpsärzte.

(Vom 21. Juni 1865.)

Tit. l Mit Botschaft vom 20. Juni vorigen Jahres hat Jhnen der ...... Bundesrath einen Gegenvorschlag betreffend die Anzahl und Gradverhältnisse der Korpsärzte unterbreitet. ) Der Vorsehlag hatte seine Entstehung dem Umstande zu verdanken, dass die Anzahl der in der Schweiz vorhandenen militärpflichtigen Aerate nicht genügte, die dureh die bisherige Gesetzgebung geschaffenen Ambülaneenund Korpsarztstellen zu besten, und bezwekte einesteils eine dem Bedürsnisse .uehr entsprechende Verkeilung der disponibelu Aerate auf die kkorps und die Kontingentsklasfeu, und auderntheils ein etwas günstigeres Gradverhältniss der Assistenzärzte. Mit einer Reduktion der Merzte bei der Jufauterie hoffte man auch die nothige Auzahl von Aerzten zur Kompletirung des Ambülaneen- Personals zu erhalten, bei welkem sich im Eruftfalle der Maugel von Merzten weit fühlbarer maehen würde , als

selbst bei den Korps.

Der Nationalrath behandelte die Gesezesvorlage in der letzjährigen Septemberfizung und genehmigte den Vorschlag , indem er ..o.h die Be-

)

Bundesblatt 1864, Il., S. 169, vergl. auch. Ibid. S. 882, Bericht

der nationalräthlichen kommission.

803 stimmuug hinzufügte, dass sämmtliche Korpsärzte zum Bezuge je Fourageration bere^igt sein sollen.

einer

Der Ständerath beschloss, ans den Gegenstand nicht einzutreten.

Seit jener Schlussnahme hat der Bundesrath der Bundesversammlung eine Gesezesvorlage betretend die Errichtung von ScharfschüzenBataillonen eingereicht. ^ür den Fall, dass die Formation von Seharsschü^enbataillonen beschlossen würde, müsste jedem derselben absolut wenigstens ein Arzt beigegeben werden. Es würden also zirka 23 neue Korpsarztstellen geschahen, welche bei den. schon angedeuteten Mangel an Merzten nicht besezt werden konnten , wenn nicht eine Reduktion bei den Korpsärzten der J..fanterie stattfinde, welche bis jezt den Gesundheitsdienst bei den Scharsschü^en besorgt haben.

Unter so veränderter Sachlage hat der Bundesrath es für durchaus uothwendig erachtet, aus den Eingangs erwähnten Gesezesvorsehlag zurük..

zukommen und Jhnen eine neue sachbezügliche Vorlage zu machen.

Wir halten es nun sür das Angemessenste, den Gesezesvorsehlag in ganz gleicher Form zn bringen, wie er ans der Berathung des Rationalrathes hervorgegangen ist, indem wir einzig einen, die eventuelle Formation der S.hü^enbataillone beschlagenden Vassus einschalten.

^ur Begründung des Vorschlages führen wir in Kürze Folgendes an, im Uebrigen auf die Botschaft vom 20. Juni 1864 verweisend.

Der Bedarf an Aer^teu ist folgender .

Eidgenossischer Stab .

.

.

.

Korpsär^te nach bisherigem Gesez .

.

.

.

.

.

.

.116

.

. 468

Seharfschüzenär^te im Falle der Formirnng von Bataillonen, zirka

23

zusammeu

607

Der wirkliche Etat der Militärärzte ist dagegen folgender.

Eidg. Stab

.

.

.

.

Korp^är^te b e i Auszug und Reserve

.

.

.

.

.

.

.

89 . 370 -----

Es fehlen also zur Kompletirnng aller Stellen noch. (Aerate)

459

148

Selbst wenn alle nach. der vorjährigen Zahlung im Aus.^g- und Reserve -Alter stehenden 477 Aerate sür den Dienst bei der Armee verwendbar wären, so würden zur Ausfüllung aller Lüken immer noch 130 Aerate fehlen.

Es entsteht nun die ^rage, woher bei diesem Maugel an Aer^ten die zirka 23 Korpsärzte zu nehmen seien , die wir sür die neu zu sormirenden ^charssehü^enbataillone braueheu.

Da,

wie wir gesehen haben, der Etat des eidg. Gesundheitsstabes

804 weit davon entfernt ist, tomplet zu sein, und da die Spezialwafsen nur das allernothwendigste ärztliche personal haben , so bleibt nur noch die Frage zu untersuchen übrig, ob die Jnsanterie Korpsärzte entbehren konne.

Diese ^rage dürfen wir unbedenklich bejahen. Die Jusanterie zählt nämlich nach der gegenwärtigen Organisation bei jedem Bataillon von 5^6 Kompagnien ^, und bei jedem Halbbataillon von 3^4 Kompagnien 2 Aerate. Diess ist nun eine viel reichlichere Dotation von ärztlichem Personal , als sie bei den übrigen Armeen vorkommt. Wir wiederholen dies.salls ..us der srühern Botschaft folgende Rotten : Jn Belgien ^äh.t ein Regiment von vier Bataillonen einen Regimentsarzt und drei Batailtonsär.^te.

Jn Frankreich kommen auf ein Regiment von drei Bataillonen drei Aerate, auf 1 Jager.. sowie ein Bataillon leichter afrikanischer Jusanterie zwei Aerzte.

Jn .Oesterreich sind sür ein .Regiment von süns Bataillonen vorgeschrieben . zwei Regimentsär^te, zwei ^berär^te und vier subalterne Merzte mit beschränkten Batenten.

Jn Breussen kommen aus ein Regiment von drei Bataillonen ein Regimentsarzt, ein Balaillonsarzt und drei Assistenzärzte.

Fassen wir den Dienst der Korpsärzte näher in^s Ange, so finden wir, dass denselben nur die Behandlung der beim Korps verbleibenden Kranken obliegt; dass dagegen alle schwereren ^.älle, die nicht eine baldige Wiederherstellung voraussehen lassen, in die Spitäler abgeschoben werden.

J.n Gefechte selbst ist es zwar von unverkennbarem moralis.he.n Werthe.

wenn die Korpsär^te in der Linie thätig sind, allein eine ausreichende Hülseleiftnug konnen sie doch nicht bieten, sondern die Ambülaneen sind

es, welchen diese Hülfeleistung obliegt.

^.ür die Verminderung der Korpsär^te bei der Jnsanterie spricht serner der Umstand , dass der Dienst dieser ^..ler^te um ein Bedeutendes er^ leichtert .x.er..^... wird , wenn sie in Zukunft die einzelnen ScharfschüzenKompagnon nicht n.ehr zu besorgen haben, wie dieses bisher der Fall war.

Sodann lie^t eine Verminderung der Arztstellen bei der Jnsanterie im wohlverstandenen Jnteresse der Ambülaneen , da dann sür diese eine grossere Rekrntirung ^u erwarten steht. Wir wiederholen, was wir^sehon in unserer Botschaft vom 2l). Juni l864 angesührt haben, ^ass der wichtigste Theil des Gesundheitsdienstes im Kriege derjenige ist, der in den Ambülaneen und ...Spitälern besorgt wird, und dass es daher von absoluter

Rothwendigkeit ist, vor allen Dingen für die Vollzähligkeit des ärztlichen Bersonals der Ambülaneen ^u sorgen.

Abgesehen aber von dem Bedarse an Aer^ten für die Ambülaneen und S^arsschüzen, ist schon der Umstand, dass nun einmal die Aerate nicht vorhanden si..d u^.d in Jahr^el^nden nicht vorhanden sein werden,

805 um alle Stellen zu besezen, ein hinreichender Grund, eine Reduktion da eintreten zu lasfen, wo eine solche Reduktion möglich ist. Wenn es schon an sich unnatürlich ist . Stellen zn schaffen , die mau uicht besezen kann, so hat dies im gegebenen Falle noch einen weitern Rachtheil.

So lange nämlich die Bestimmung besteht, dass jedem Jusanterie-Bataillon drei Aerzte zuzutheilen seien, werden die Kantone hauptsächlich darauf bedacht sein, den Stand wenigstens des Auszuges komplet ^u erhalten.

daraus entstehen nun erfahrungsgemäss für die Reserve, die im Ernstfalle eben so gut berufen sein wird, u^s Feld zu ziehen, als der Auszug, die grossten Rachtheile. Findet aber eine Reduktion der Merzte statt, so Werden eine Anzahl von Auszüger-Aerzten der Jnsanterie für die Reserve

disponibel und es vertheilt sich das Gesundheitspersonal weit gleichmäßiger

anf die verschiedenen Korps und Kontingentsklassen, als bisher.

Rach den. Vorschlage würde steh der Bedarf an Aerzten folgendermassen gestalten :

Eidgenössischer Stab .

.

.

.

.

Korpsärzte

.

.

.

.

.

Es würden somit bei Verwendung aller vorhandenen

.

.

.

1l 6

366

482 Militärärzte n u r noch .

.

.

.

statt wie bisher 148 vakante Stellen bleiben.

45.)

.

23

Der Nationalrath hat bei Berathung des sruhern Entwurfes . die Bestimmung in denselben aufgenommen , dass alle Korpsärzte , also eutgegen dem srühern Geseze auch die .Assistenzärzte der Jufanteriebataillone beritten sein sollen. Es würde dadurch gegenüber der Reduktion ohne ^....eifel eine zwekmässige Ausgleichung stattfinden, ^a die berittenen Assistenzärzte namentlich bei Detasehirungen und weitern Kantonirungen ^eit eher im Falle sein werden, ihrem Dienste nachzukommen, als die unberittenen.

Um den mit der Gesezesvorlage nebenbei beabsichtigten Zwek der gleichmäßigen Vertheilung der vorhandenen Aerate aus die verschiedenen Korps mogliel.st ^u erreichen , .vird noch vorgeschlagen , die Beförderung der Aerzte durch Auszug und Reserve hindurch stattfinden zu lassen. Wird dieses ^stem in den Kantonen beobachtet, so wird namentlich auch dem Uebelstande ausgewichen werden , dass die Reserve nur mit Hauptleuten versehen ist.

Endlieh enthält der Gesezesvorschlag die Reuerung, dass die Assistent ärzte der Jnsanterie nach einer gewissen Dienftdauer den Oberlieutenantsgrad erhalten konnen. Es hat dies eine Bedeutung namentlich für diejenigen Kantone , welche keine Spezialwaffen besten und in .velehen daher bis je^t keine Arztstellen mit Oberlientenantsgrad bestanden , der Assistenzarzt mit l. Unterlieutenantsgrad daher direkte zum .^auptmann

Bundesbla^. Jahrg. XvII. Bd. II.

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besordert werden mnsste, wenn eine Bataillonsarztstelle frei wurde. Jn den Kantonen wo Spezialwasfen bestehen, fand die Beförderung gewohnt lich dureh diese hindurch statt, so dass dadurch ein Uebergang zur Hanpt^ mannsstelle gesunden wurde ; doch kann es auch in diesen Kantonen kon^ veniren, den Assistenzärzten nach einer gewissen Dienstzeit den Oberlient...nantsgrad zu verleihen.

Schließlich erlauben wir uns noch die Bemerkung, dass der urspri^n^ liehe Vorschlag des Bundesrathes nur eine Regulirung der Anzahl nnd Gradverhältnisse der Jnsauterie-Aer^te beabsichtigte und daher in Art. .ll nur die Jnfanterie-Aerzte auszählte . dass aber , nachdem seither Bestimm mungen ausgenommen worden sind, welche auch aus die Aerate der Spe^ zialwasfen Bezug haben, es angemessen sein dürste, im Art. 1 die ^nzahl und Gradverhältnisse auch der Aerate der Spezialwafsen aufzuzählen.

Genehmigen Sie, Tit., bei diesem Anlasse die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 21. Juni 1865.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes^

Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanter der Eidgenossenschaft : ^e^.

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Botschaft des Bundesraths an die h. Bundesversammlung, betreffend die Anzahl und Gradverhältnisse der Korpsärzte. (Vom 21. Juni 1865.)

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01.07.1865

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