871

#ST#

Aus den Verhanlungen der schweiz. Bundesversammlung.

(Vom 6. November 1865.)

Die vereinigte Bundesversammlung hat heute gewählt für das Jahr 1866 : zum Bundespräsidenten: Hrn. Joseph Martin K n ü s e l , von .Lnzern, Vizepräsident des Bundesrathes , ,, Vizepräsidenten des Bundesrathes: Hrn. konstant F o r n e r o d , von Avenues (Waadt) ; ., Presidenten des Bundesgerichtes : Hrn. Eduard H ä b e r l i n , Ständerath, von und in Weinfelden (Thurgau) ,

., Vizepräsidenten des Bundesgerichtes: Hrn. Vietor R usf..., Ra.tioualrath, von Lutry in Lausanne.

(Waadt),

Aus den Verhandlungen des sd,meiz. Bundesrathem.

(Vom 3. Rovember 1865.)

Mit Rüksicht aus die in einigen Nachbarstaaten herrschende E holer a hat der Bundesrath an sämmtli.he Kantonsregierungen das nachstehende Kreis sehreiben erlassen.

T i t. l ,.Von verschiedenen Seiten sind wir aufmerksam gemacht worden, dass die Erscheinung der Cholera in einigen Nachbarstaaten, besonders der West- uud Südgränze, auch bei nns Vorfiehtsmassregeln gegen Einschleppung der Secehe wünsehbar machen dürste.

.^72 ,,Glüklicherweise sind die Berichte über derartige Krankheitsfälle in der Schweiz bis jezt unbegründet, und es ist zu hoffen , dass die Seuche unser Land perschonen werde. Dagegen find die Sachverständigen, die wir zu Rathe gezogen, der Ansicht, dass es dennoch nicht wohl gethan wäre, sich all^ugrosser Sorglosigkeit hinzugeben, indem weder die Entfe.mung von den bisherigen Krankheitsdistrikten, noch die Höhenlage unsers Landes , noch die vorgerükte Jahreszeit gegen den .^usbrneh der Seuche Sicherheit gewähren.

,,Unter solchen Umständen wird es am Biaze sein, schon jezt einige fürsorgliche Massregeln zu treffen. Eine von unserm Departement des Jnnern einberufene Konferenz von Abgeordneten der gegenwärtig zumeist bedrohten Kantone, in Verbindung mit Sachverständigen, hat lezter Tage den Gegenstand einlässlich besprochen, und es ist dieselbe zu folgenden Schlüssen gelangt: ,,1. Es sei von allen Verkehrshemmnissen von vornherein zu abstrahiren.

,,2. Dagegen seien die Kantonsregierungen einzuladen, überall geeignete Vorkehrungen zu treffen, um für einen etwaigen Ansbrneh der Seuehe gerüstet zu sein. J.. dieser Beziehung wurde vornehmlieh gewünscht, dass bei Zeiten alles dasjenige entfernt werde , was im Allgemeinen sür den Gesundheitszustand der Bevölkerung , insbesondere an volkreichen Orten schädlich sein möchte. Es wurde empfohlen, auf die Aborte in Bahnhofen, Gasthösen und öffentlichen Etablissementen ein ganz besonderes Augenmerk zu richten und die Merzte anzuweisen, Krankheitsfälle von Reisenden sorgfältig zu beachten und im Falle des Eintretens von Eholeraerkranknngen mit Energie einzugreifen, um der weitern Verbreitung der Seuche vor^ubeugen.

,,3. Jnsbesondere wurde sodann gewünscht, dass vom Ansbruch der Seuche dem eidg. Departement des Jnnern von allen Kantonen sofortige Kenntniss gegeben und dass dasselbe über den Verlaus , über die getrossenen Gegenmassregeln, wirksame Gegenmittel u. dgl. anfs Genaueste fortlaufend unterrichtet werden mochte.

,,Das Departement des Jnnern hätte, als Zentralstelle, seinerseits das gesammelte Material den Kantonsregierungen regelmässig ^ur Kenntniss ^u bringen und sie von Allem zu unterrichten, was in der einen oder andern Richtung für 'sie zu wissen nü^lich wäre.

.,4. Schliesslich wurde noch der Wnnsch geänssert, dass die kantonalen Behörden aus die
Vressorgane in dem Sinne einwirken möchten, dass keine blossen Gerügte über den Ausbruch der Senche an diesem oder jenem Orte verbreitet werden, da dnreh eine diesfällige Beunruhigung des Publikums viel Unheil angestiftet werde. Umgekehrt aber erscheine es rathsam , bei wirklichem Ausbruch der Senehe dem Bublikum die Saehe nicht zu verheimlichen.

873 ,,Wir beehren uns, Jhnen diese Wünsche zur .^enntniss zu bringen, und indem wir dieselben ganz zu den unsern machen, laden wir Sie in .Anwendung des Art. 59 der Bundesverfassung ein, ihnen möglichste Rach.^ Achtung zu verschaffen und insbesondere unser Departement des Jnnern über die oben berührten Vunkte aus dem Laufenden zu erhalten.

,,Hossen wir, dass die Vorsehung unser Vaterland vor dieser schweren Heimsuchung bewahren möge ; aber versäumen wir auch nicht. das Unsr.ge zu thun, um dieselbe, wenn sie dennoch über uns kommen sollte, wenigstens in möglichst enge Grenzen einzuschliessen und das Uebel, so weit es in ^menschlichen frästen steht, zu lindern.^

(Vom 8. November 1865.)

Der Bundesrath ertheilte das E^uatnr an Hrn. Adolphe Bhilibert Txu.^ als A^ent Vic.^.Con^.d für Frankreich in Basel.

Herr Truy war früher Vizekonsul Frankreichs in Eallao (Beru) und ersezt in Basel den daselbst verstorbenen Hrn. Guiot.

(Vom 10. Roveml.er 1865.)

Der Bundesrath hat in den eidg. Kommissariatsstab mit II. Unterlieutenantsrang aufgenommen : Hrn. Karl Ziegler, von Schafshausen, in Zürich; ,, Wilhelm Rahm, von und in Unterhallan (.......chaffhausen) .

Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 6. Rovember 1865) als Bosthalter in Faoug (Waadt): Hrn. Fri^ Drue.^, S^ndie in dort; ^am 8. Rovember 1865)

als Bosthalter und Telegraphist in Eoppet (Waadt): Hrn. Mare Michel, von dort, bish. prov. Bostkommis in Genf.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen der schweiz. Bundesversammlung.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1865

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.11.1865

Date Data Seite

871-873

Page Pagina Ref. No

10 004 943

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.