160 betreffend rechtzeitige Mittheilung der Fahrtenplane an das fehweiz. Bostdepartement, die Gründe ans einander gefezt, welche die hm und wieder vorkommende Unmöglichkeit der Einhaltung des vorgeschriebenen Termins von 14 Tagen rechtfertigen.

Da im Uebrigen von Seite der schweizerischen Eisenbahnverwaltungen die volle Bereitwilligkeit zum besstmoglichen Entgegenkommen ausgesprachen wurde, so hat der Bundesrath beschlossen : es fei der fraglichen Angelegenheit keine weitere Folge zu geben.

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B e k a n n t m a c h u n g .

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht , daß nunmehr der II. und

III. Band der eidg. Gesezsammlung ln französischer Sprache nachgedrukt sind so daß sezt alle s i e b e n Bände der gedachten Sammlung, à Fr. der Band, von der unterzeichneten Kanzlei bergen werden kennen.

Die Bestellungen haben f r a n k o zu geschehen.

Bern, den 17. Februar 18.^5.

.....ie sch w e i z . Bundeskanzlei

Bekanntmachung.

Dle Heimathörigkeit nachstehender Person, deren Tod vom schwelz. GeneraKonsul ln Rio de Janelro angezeigt wurde, ist zu ermitteln, nämlich..

eines G u i t I a u m e B l a t t n e r , gestorben zu Jaguar.,, ln der Provinz San Paulo, am 2.^. April 18^, in einem All.er von 30 Jahren.

^61 ^.s wird daher zur .Erreichung des oben angegebenen Zwekes die gefällte Mitwirkung der Staalskanzleien der Kantone, so wie der Polizei^ und Gemeinde.

behorden hoflichst angesprochen.

Bern, den 17. Februar 18.........

Die schweiz. Bnn.l^eskanz.lei.

.^..^urre^^u^s^r^u..^.

Die akkordweise Uebernahme des S c h n e e b r u c h s auf der Straße über den St. ^otthard, von Amsteg bis Airolo, wird hiemit zur Konkurrenz ausge^ schrieben.

Der Uebernehmer hat dafür zn sorgen, daß der Gotthardpaß zur Winterszeit forlgesezl in fahrbarem, möglichst gutem Stande erhalten bleibt und bei vorkom^ menden Unterbrechungen in möglichst kurzer Frist wieder fahrbar gemacht wird.

Die Straße ist immer auf eine Breite von .^-..8 Fuß offen zn halten. An den, dem Uebernehmer zu bezeichnenden Stellen sind Ausstellplaze in der vorgeschriebenen Breite anzulegen und zu unterhalten.

Jm Weigern hat der Uebernehmer im Frühfahr das Aushauen des Schnees , so weit nothig auf der ganzen ^änge zu besorgen, d. h. den ^aß für .^äderfuhr^ werke offnen zu lassen und offen zu erhalten.

Alle diese Arbeiten unterliegen der Aussicht und .^ontrole des eidg. Schnee..

bruch^Oberaufsehers.

Der Uebernehmer hat das vorhandene Material. das von der eidg. ^erwal^ tung bisher zum Schneebruch gebraucht wurde , um die Jnventarschazung von Fr. 1.^71 kaufsweise zu übernehmen.

Für die getreue Erfüllung seiner Obliegenheiten leistet der Uebernehmer eine Garantie.

Bewerber , welche sich zur Uebernahme dieser Arbeiten zu melden gedenken ,

sind eingeladen , ihre allfäIligen Angebole bis und mit dem ^0. Juni d. J. dem

^andels^ und .^olldepartemente schriftlich einzureichen , w^ das ^flichtenheft auf^ gelegt ist. Nähere Auskunft ertheilt der dermalige eidg. Schneebruch^Oberaufseher, .^r. F. J. ^ a g e r ^ D o n a z i a u s in Andermal, vder das unterzeichnete Depar..

tement.

Bern, den 8. Februar 18^.

Das eid^. ..^an.^e.ls^ nn^ ^^ude^arte^en.t.

162 Bekanntmachung.

Laut einer Mitlheilung de^ k. niederländischen .^onsulales ln Bern ^om ^.

dies wird nächstens in . A m s t e r d a m für alle Nationen eine G a r t e n b a u a u ^ s t e l ^ Iung stattfinden, zu deren Beschikung auch die Schweiz eingeladen lst. .Wer ans der Schweiz daran Tbeil nehmen will , hat dem eidg. Departement de.^ Innern davon Anzeige zu machen, um für die Ausfuhr und Wiedereinfuhr seiner Aus.^ stellungsgegenstände ^ollfreihei.. zu genießen und allfällig erforderliche weitere Auf^.

schlusse, an^er den nachstehenden, dem Programme entnommenen, zu erhallen.

Die allgemeine Pflanzen.^ und Blumen.^Ausstellung . welche unter dem Protei torate Jhrer Majestät der .^..migin der Niederlande und unter der ..^hren.Präfident^ schast Sr. konigl. .Roheit des Prinzen von Oranien im ^rühsahre 18l^ ln dem ..^ndustrie^Palaste zu Amsterdam stattfinden wird , lst von der koniglich niederländi..

schen Gesellschaft zur Forderung des Gartenbaues , im herein mit der Mehrzahl der niederländischen Garten^ und Akerbau^ereine, sowie der betreffenden Institute, beschlossen worden und wird alle . E r z e u g n i s s e d e s G a r t e n b a u e s , sowie die damit zusammenhängenden .^un st. G e g e n s t ä n d e und F a b r i k a t e um.

fassen.

^ie getroffenen Anordnungen find.

Artikel 1. Liebhaber, ^unst^ und ^andelsgärl.ner , Künstler und Gewerbtrei^ bende, welche zum Gartenbau ln irgend einer Beziehung stehen, ferner Garien.^ und Akerbauverelne , sowie derglelchen Institute in den Niederlanden und im Au^lande, werden hlemil eingeladen , ihre Erzeugnisse zur Aufstellung zu senden und dami^ Theil an den Bewerbungen zu nehmen.

Artikel .^. .^s sind einzelne Bewerbungen ausschließlich für Liebhaber oder .^andelsgärtner ausgeschrieben. W^ dieses nicht ausgesprochen ist , kann .^eder^ n^ann An theil nehmen.

Artikel .^. Das Programm enthält besondere Abheilungen für Pflanzen und Blumen , für ^rüchte und Gemüse , und endtich für in Beziehung zur Gärtnerei stehende Gegenstände der .^unst und der .Industrie.

Artikel 4. Botaniker, Gärtner und Gartenfreunde der Niederlande und de.^ Auslandes werden aufgefordert, ein i n t e r n a t i o n a l e s P r e i s r i c h t e r ^ An^ (.^ur.^) zu bilden, um über die eingesendeten Gegenstände ihr Urtheil abzugeben.

Artikel o. Die Preise werden au^ goldenen^ vergolde^ silbernen und silbernen Medaillen von verschiedener Große bestehen ^ der Prägestok wird , nachdem er nnr zu diesem Zweke gebraucht ist , nach dem feierlichen Akte der ^usprechung und Uebergabe zerbrochen.

Artikel ..,. Ausstellern , welche Preise erhaben , steht e.^ frei , anstatt der Medaille den entsprechenden Geldwerth in .Empfang zu nehmen. .^ür die große

goldene Medaille werden 100 , für die kleine ..0 holländische Gulden au.^gezaht...

Ueber den Werth der vergoldeten , sowie der stlbernen Medaillen wird spater Näheres festgesezt werden.

Artikel 7. Aussteller von Pflanzen , die als neue Einführungen bezeichnet werden , müssen für diese , außer dem ^amen dieser Pflanzen , auch die Angabe der .^eit ihrer .Einführung, des Landes , wol^er sie bezogen worden , und des Au^ tors , welcher sie beschrieben hat , genau angeben.

Artikel 8. ferner müssen die Aussteller von ^eder Einsendung genau die Bewerbung angeben, an der sie dami^ Theil nehmen wollen.

163 Artikel ^. Jeder Gegenstand kann nur an einer B e w e r b u n g Theil nehmen Artikel 10. Bei den Bewerbungen, wo die Zahl der .templare bestimmt ist, darf nur diese Zahl ausgestellt werden.

Artikel 11. niemand wird als Liebhaber und ^andelsgärkner zugleich zuge^.

lassen.

Artikel 12. Alle .pflanzen müssen sorgfältig mit ihrem botanischen oder

gärtnerischen ^amen eti^.uettirt sein.

Artikel 1^. ^eine Einsendung wird gekront, welche nicht würdig ist, auch den festgesezten ^reis zu erhalten.

Artikel 14. Die Aussteller dürfen weder ihre .^amen. noch irgend ein Zeichen, was den Besser verrathen konnte , bei den Einsendungen anbringen , bevor der Anspruch der Preisrichter zur allgemeinen ^ennkniß gekommen ist.

Artikel 15. Der leitende Ausschuß wird zwar mit der großten Sorgfalt über die ausgestellten ..Gegenstände wachen, übernimmt sedoch keine .Verantwortlichkeit für irgend einen Verlust oder Schaden , der nicht durch ihn selbst geschehen.

Artikel 1.^. Der leitende Ausschuß, an dessen Spize der Bürgermeister von Amsterdam steht . behält sich das .^echt vor , in allen den Fällen , die in diesen Anordnungen nicht vorgesehen sind , das Angemessene zu verfügen.

Die verschiedenen Abtheilungen sind .

I. ^stanzen als Gegenstand der Bewerbung allgemeiner Art mit 23 Untere Abteilungen und 51 ^reisen.

II. pflanzen von bestimmten Familien , Geschlechtern und Arten mit .^2 Un.

terabtheilungen und 155 ^reisen.

III. Zwiebel- und Knollengewächse mit .^4 Unterabtheilungen und 89 ^reisen.

I.^. Sträuße und sonstige Gegenstände zum Schmuke und zur Verzierung mit 1.1 Unterabtheilungen und 28 ^reisen.

V. fruchte, Gemüse und Fruchtbäume mit 1^ Unterabtheilungen und 2^ ^reisen.

VI. Die Gärtnerei betreffende Gegenstände der ^unst und Industrie (sie dür.

fen vom Aussteller mit Verkaufspreisen eti.^uetiirt werden^ mit 1.4 Unlerabtheilun^ gen und 28 ^reisen.

^II. Außerordentliche preise mit 5 Unterabteilungen und .^^ ^reisen.

Jeder ..^reis besteht aus einer großen goldenen Medaille nebst 25^50 Gulden baar. aus einer großen goldenen Medaille ohne Geldzulage, aus einer vergoldeten silbernen, aus einer großen silbernen oder aus einer kleinen silbernen Medaille.

Obige Anordnungen werden später noch vervollständig^ werden. Gleichzeitig sollen damit die Tage der ..Öffnung und des Schlusses der Ausstellung, die Zeit der Anmeldung . der ..^inlieferung und des Abholen^ der Gegenstände und , was sonst noch näher zu bestimmen ist, zur weitern .^enntniß kommen. Jn Betreff der Hoffnung wird die^eik um die ^ikte A p r i l wahrscheinlich festgehalten werden.

Inzwischen eriheil.^ .^r. ^. .^. .^relage in ^arlem, erster Sekr^är de^ lebenden Ausschusses, auf frankirie Briefe nähere Auskunst.

Auf die ^eik der Ausstellung wird ein i n t e r n a t i o n a l e r K o n g r e ß v o n B o t a n i k e r n und G ä r t n e r n nach Amsterdam berufen werden.

B e r n , den 10. ^ebruar 18.^5.

Die schweiz. Bundeskanz^ei.

164 Bekanntmachung betretend die

^...fnhr.^er^nng

.

^ n

^otz.

Die Wahrnehmung von Ungleichheiten bel der Ausfuhrverzollung von .^olz veranlaßt die unterzeichnete Slelle , behufs gehöriger Vollziehung des Art. 22 des eidg. ^olIgesezes vom ^7. August t851 , ^ur ^erosfen^ichung folgender ^orschrif.^ ten, wodurch die wünschbare Uebereinstimmung diessall^ hergestellt werden soll.

1. ^ie Verzollung von Bauholz darf nur aus Vorlage einer schriftlichen Deklaral.ion stattfinden.

2. Der kubische Anhalt ist in dem allein gültigen Schweizermaße anzugeben

und soll den vollständigen kubischen Anhalt der .^olzmafse des deklarirlen Stammes enthalten. Diese Inhaltsangabe hat bei rundem und bel beschlagenem ^olz ^ für sed.^ Gattung besonders, zu geschehen.

.^. Besteh^ die Sendung aus mehreren Stämmen , so ist der .^ontrole und .Werthung wegen der kubische Jnhalt sedes einzelnen Stammes in die Dellaratlon einzutragen, außer es läge der Deklaration ein Frachtbrief bei, welcher die Spezi^ fikation enthält und den kubischen Anhalt ^edes Stammes ln Sehweizermaß angibt.

4. ^olzsendungen , bei welchen die vorstehend bezeichneten .^uisite fehlen , werden zur .Verzollung nicht angenommen.

Bern, den 27. Januar 18l.5.

Das schweiz. ..^an^eIs^ nnd .^.^^de^a^.te.nen^.

....^ a r n n n g vor

Auswanderung

nach

Nordamerika.

Infolge neulich eingelangter Berichte von kompetentester und zuverlaßigster Seite muß abermals und aufs Entschiedenste gewarnt werden , nich^ na^ ^ord^ amerika auszuwandern, so Iange der ^ r i e g d a s e l b s t d a u e r t , es wäre denn einzig, daß ^iner dle feste Abstcht hätte, dort sogleich ln den Militärdienst zn ire.e...

Bern, den 25. Januar 18^.

Die schweiz. Bnndeskanz.lei.

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preise der garten de.^ topographischen ^tlass^ der .^nl^.

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Bern, den 2. Februar

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18.^5.

.^i^^en^s^sche.^ ^i^^rd^^^^^t.

Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Am^dauer ^lrd hlemll^ dle Stelle eines Sekretärs de.^ eldg. statistischen Bureaus zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber haben ihre Anmeldungen, begleitet von Fähigkeit. und Sittenzeug^ nisfen, bis zum 28. ^ebruar d. ^. dem un.^erzelchneten Departement einzureichen , bei welchem die nähern AnsteIlungsbedingungen zu erfahren sind.

Bern, den 30. Januar 18.^5.

Das ei.^. De^a^e.^en.t des .^nne.^n.

166 ^.....^schre^ung non erledigten Stellen.

..Dle Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlieh und porl^ srei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein., fernem .^lrd r.on ihnen gefordert, daß sie ihren T a u f n a m e n ^ und außer dem Wohnorte ^uch den .^..imat^rt deutlich angeben.^ 1) ..^ehiIfe am Freihafen zu Genf. ^ahresbe.oldung Fr. 1900.

bis zum 4. ^..ärz 18..... bei der ^olldire.tion in Genf.

Anmeldung

2,^ S t a d t b a n n b r i e f t r ä g e r in Genf. .^ahre.^besoldung Fr. 1^0. ^nmel^ dnng bis zum ^. ^ärz 18^^ bei der .^relspostdireltivn in ..^enf.

^) .^ ostkomm i ^ ln Basel.

^ahresbesoldnng Fr. 1440.

Anmeldung bi^

zum .^. Marz 18.^ bei der .^rei.^postdirektlon Basel.

4) Briefträger in BieI. ^ahr^besoldung Fr. 8.^... Anmeldung bi.^ zum .^. März 18^..^ bei der .^rei^postdirektion ^euenburg.

1) ^osth a l b e r und B r i e f t r ä g e r in T w a n n ^Bern). ^ahre^besoldung

Fr. 500. Anmeldung bi.^ zum 27. Februar 18l.5 bei der .^rei.^stdirenlon ^.euenburg.

2) ..l. osth a I^ e r und B o t e in S t e i n (Aargau). .^ahresbesoldung Fr. 1.^50 Anmeldung bis zum 27. Februar 18^.5 bei der .^reispostdirektion Aarau.

.^) Einnehmer der .^auptzollstätte Ballaignes ^Waadt).

Jahre.^besoldung

Fr. 2000. Anmeldung bi.^ zum 25. Februar 18l.5 bei der ^olldirek..lon ln

Lausanne.

4^ F a h r p o s t f a k t o r in Lausanne. JahresbesoIdung Fr. 800. Anmeldung bis zum 20. Februar 18^5 bei der .^reispostdire^ion Lausanne.

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Jahr

1865

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

07

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.02.1865

Date Data Seite

160-166

Page Pagina Ref. No

10 004 687

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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