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#ST#

Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung , betreffend die Petition der Seifensieder um Modifikation der Zollsäze auf der Seife und auf den Rohstoffen zu deren Berfer^-

tigung.

(Vom 28. Dezember 1864.)

Tit..

Dnrch Schlussnahn.e vom 28. und 30. Herbstmonat 1864, bei Anlass der Ratifikation des Handelsvertrages mit Frankreich, haben Sie u..s eine Eingabe schweizerischer Seifenfabrikanten mit dem Austrage übermittelt , zu erwägen :

,,Ob es nicht thunlieh sei, deu Eingangszoll sür die zur ,,Seisenfabrikation e r f o r d e r l i c h e n R o h s t o f f e , wie Fett. . w a a r e n , D e l e u. s. w., von 50 auf 30 R a p p e n herab-

"zusezen (Versammlung Bd. Vlll, S. 162, Zif. 3.)

Diesem .Auftrage lag die Kollektivbittschrist der Seifensieder bei.

Ju derselben beklagen sich diese , dass bei den Unterhandlungen mit Frankreich über d..n Handelsvertrag , ihre Jnduftrie nicht vertreten gewesen sei. So habe es kommen konneu, dass der bisherige schweizerische Eingangszoll von 15 Fr. sür Toilettenseife, und von 2 Fr. sür Waschseise , auf den für die Seife zu technischen Zweken bestimmten Zoll von 75 Rp. habe herabgesezt werden können. Aber ui.ht genug damit, habe man den Eingangszoll sür Oele , Fettwaaren u. s. w. von 30 auf 50 Rp. erhöht, also die Einsul..r fremder Produkte erleichtert, die Einsuhr des Rohmaterials aber dem inländischen Fabrikanten ersehwert.

Vor einem Kampfe mit gleichen Waffen fürchten die inländischen Seifensieder

74 sich nicht; aber die Bedingungen seien ungleich, so lange Frankreich einen Eingangszoll von 6 Fr. für 100 Kilo Seife verlange und dagegen die Fette und Harze, mit Ausnahme des Olivenoles, das 3 Fr. p..r l 00 Kilo zahle, frei Anlasse. Der durch Herabsezung des Seifenzolles in der Bn..desiasse entstehende Aussall sollte in anderer Weise gedel.t werden , al.^ durch ihre Jndustrie , wenn sie es auch als einen Fortschritt b^rüssen , dass durch Vereinfachung des Tarifs ihre Rohstosse, wenn auch in bester Qualität , bezüglich der ^.ualisizirung nicht mehr dem Gutfinden der schweizerischen Zollbeamten unterstellt bleiben. ... Sie sehliessen daher mit der Bitte um Brüsung, 1) ob wohl die eidgenossisehe ^ollkasse schlechter bestehen würde, als bisher, und ob es Frankreich gegenüber nicht zu rechtfertigen wäre, wenn man ^r. 1 per Brnttozentner Zoll auf Seifen aller Art, und 2) 30 Rp. per Bruttozeutuer auf Fettwaaren, Harzen, Vottasche aller Art in der Schweiz erheben würde.

^oda und

Wir geben uns nun anmit die Ehre, der hohen Bundesversammlung sowohl über ihren speziellen Austrag, als auch über das weitergehend^ Gesuch der Seisensabrikanten , unsern Bericht zu erstatten. wobei wir vorerst versichern, dass wir die vorliegenden Fragen schon einlässlieh geprüft haben , ehe wir die im Vertrag mit Frankreich stipulirten Zollansaze zu^ gaben, ehe also die .^.eifenfabrikanten ihre Beschwerde eingaben , und dass wir auch jezt wieder zu dem ...^ehluss kommen , dass die vorgeschlagene Tarifirung eine gerechte, und dass kein Grund zur Abhilse durch die von den Seifenfabrikanten vorgeschlagene Reduktion vorhanden ist. Die Bedeutung der Frage im Allgemeinen mag es entschuldigen , wenn wir in unsern Darlegungen etwas einlässlieher werden. Wir unterlassen es übrigens, von den Harzen, der ..^oda und der Pottaseh^ zu sprechen, da der Eingangszoll für diese Gegenstände bereits aus 30 Rp. gesezt ist und

so bleiben soll.

l. ^olltarisirnug der ^eise.

Jm ..^aris zum ersten schweizerischen Zollgesez, vom 30. Jnni 184.), war alle ..^eise gleichmässig mit einer Einful^rgebühr von 5 Balten ^per Rentner belegt. ^) Wir hatten den Ansaz damals etwas hoher gewünscht, allein die zahlreichen und dringenden Begehren der Jndustriellen und vieler anderer Konsumenten bewirkten die Festsezuug dieser niedrigen Gebühr von 5 Balten per Zentner.

.^lls es sich dann im Jahr 1851, bei Einführung des neuen Münzs^stems, um die Aufstellung eiues neuen Zolltarifs handelte, sollten wir, wie bisher, alle Seife, mit Ausnahme der Toileltenseife , gleich belegt wissen und schlugen dafür, in frischer Erinnerung an die Gründe, welche

^.) Siehe eidg. Ges^f..mmlnng , Bd. I, Seile 202.

^

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kaum zwei Jahre früher für eine niedrige Tarifirnng dieses so nothwendi^en und so wichtigen Artikels vorgebracht worden waren, einen Zollsaz von ^0 Rp. per Zentner vor.

Die h. Versammlung nahm jedoch diesen Vorschlag nicht au, sondern trennte, in Berüksichtignng mehrfacher Bittgesnche von Seisensabrikanten, die Seise in drei Klassen, und sezte für die im Lande weniger fabrizirte Oelseise einen Zollsaz von 75 Rp. per Zentner, für die Unschlitt-, respektive für die aus thierischen Fetten verfertigte Seife, einen solchen von 2 Fr. ^per Zentner, für die Toilettenseife hinnieder einen Zoll von 15 Fr. per Zentner fest. ^)

Diese Taristrung der Unschlittseise gegenüber der Oelseise konstituirte nnn offenbar einen Sehuzzoll ^u Gunsten der ersteren , welche in der Schweig in ungleich grosserer Menge versertigt wird , als die Oelseise.

Dessen ungeachtet horte die Einsuhr der Unschlittseise in die Schweiz nieht aus, was klar beweist, dass dem ausländischen Produzenten diese Gebühr nicht unerträglich war, und dass folglich ein solcher Sehuz au^h für die inläudische Seifensiederei nicht nothwendig ist, daher, im hohen Jnteresse der Konsumenten , die sich ja in jeder Haushaltung finden ausgehoben werden müsse.

Die Einfuhr der Seife in die Schweiz betrug nämlich : 1858 . 33,846 Zentner Oelseife und 4,782^ Zentner Unschlittfeife.

18.59 . 33,848 ., ,, 5,026 18^.0 . 35,881 5,88l 1861 . 30,830 ., 5,022 1862 . 33,227 ,, 3,733 1863 . 32,276 .. 3,7^5 Dabei darf nun nicht übersehen werden , dass man seit einiger Zeit mancherlei ^eifenarten einführt, die neben Oel mehr oder weniger Talg oder Bferdesett u. dgl. enthalten. Alle diese Porten werden als Oelseise deklarirt, und es ist den Zollbeamten nicht moglieh, den Unterschied so weit zu erkennen oder zu beweisen , dass die Tarifirung nach

der Klasse der Talgseife stattfinden müsste. Toilettenseise wird ebenfalls häufig in Taseln eingeführt, die in eine Menge kleinere Täselehen abge-

theilt , aber noch nicht in dieselben abgetrennt sind , und dann werden diese Taseln als Oelseise deklarirt und müssen so angenommen werden.

Jn der Schweiz werden dann die Taseln zertrennt, die Täselchen in be-

sonders gesandte lithographirte Enveloppen ge.oikelt, und die Toilettenseise ist fertig, worden.

aber zum Zollsa^ von 75 Rp. per Rentner eingeführt

Rnn ist aber sür die Schweiz Beides unzulässig . Sehu^oll und gebotene Veranlassung zum ....^ehuzsuchen und Einschlagen besonderer Answege znr Gesezesumgehu^.g.

^ Siehe eidg. Gesezsammlung, Bd. II, Seite .^1, 5l.4, 5^1.

Wir würden demnach, selbst wenn der mit Frankreich abgeschlossene Vertrag eine Erhohung des Einsuhrzolles ans Seife no.h znliesse, was aber nicht der Fall ist , von einer solchen entschieden abrathen und aus Festhaltung der Vereinigung der Seisensorten in e i u e blasse mit massigem Zollansaz schliessen.

^. ^olltarifirul^ i^er .^ette.

Uebergehend zur Frage der Erniedrigung der Eingangsgebühr auf Oelen und andern Fettwaaren haben wir ^u bemerken, dass dieser ^ollsaz nicht etwa nur die Seifensieder allein berührt, sondern dass gar manche.^ andere Bewerbe und fast jebe Haushaltung davon betrossen wird. W.r haben daher, im Hinblik aus die allgemeine Bedeutung der Sache. eine gründliche .^rüsung n^ht gescheut.

Der Hauptenseheid bestund darin , alle Oele und Fette in eine und dieselbe Klasse zu se^en. Ganz besonders war es die Verzollung der fetten Oele, die zn mannigfaltigen Anständen und Reklamationen führte. Der gegenwärtige Zolltarif belegt fette Oele, die für die Kü.he tauglich sind, mit einem Zollfa^ von 3 ^r. 5l) Rp. per Rentner, das gemeine, unge.^ niessbare , aber zu industriellen ^weken taugliehe Oel mit nur 30 Rp.

per Zeutner. Run ist .schon die Unterscheidung der Oele an und für sich in geuiessbare und ungenießbare eine schwierige , je nach den Lokalitäten verschiedene. Jm Kanton Hessin z. B. werden viele Oelsorten als ganz ge.nessbar und sür die Kü.he taugli.h erklärt und demgemäß verzollt und verwendet, die man in andern Kantonen kaum zum Brennen und ....^hmieren tauglieh findet und bei der Verzollung in die niedrigere Klasse verweist.

Ferner verlangten häusig Gewerbtreil.^nde, worunter auch ........eisenshder, die ^ulassuug von genießbarem .^el ^uni niedrigeren ^ollsa^, ,,^.^eil sie .^as.^ ,,selbe ^u industriellen Zweken benuzen^. ^l^gesi^ts des ^ese^.s konnte aber diesem Begehren nicht entsprochen werden , und es wäre auch eine

Unmöglichkeit sür die Zollverwaltung , sieh ^u überzeugen , ob das Oel

wirklich nur zu industriellen ^weken verwendet werde. Die ^ollverwal^ tuug musste daher, in Handhabung des ....^..sezes, solche Begehren abwei.

sen, insofern nicht das fragliche .^..el vorher durch ^nsaz gewisser ^tosse uugeniessbar gemacht wurde.

Einige Gewerbtreibende, ua^nentlieh Reifensieder, konnten durch ^usa^ von ^eifenlauge eine derartige Bedingung er.^ füllen, andere aber, z. B. Mechaniker, Eisenbahnverwaltnngen , ..ie des Oeles ^um Schmieren ihrer Maschinen bedurften, konnten dieses nicht, und beschwerten sieh dann über Beeinträchtigung ihrer Jndustrie gegen^ über andern Industrien. Die Beseitigung solcher Beschwerden wurde sehon längst gewünscht, sie wird aber nur durch Vereinigung aller selten Oel.e in eine und dieselbe Zollklass.^. moglieh.

Wir haben daher, in Voraussieht, dass eine solche Vereinigung kommen müsse, bei ..^nlass des Handelsvertrags mit B e l g i e n uns bereits über diesen .^unkt gegen ^ie ansgesproeheu und im Vertrag mit Belgien diese Vereinigung au^drüklie^

77 vorbehalten. Beim Vertragsabschluss mit Frankreich musste die Sache entschieden werden.

Die notwendige Vereinigung bedingte , dass der hohere Zolisaz für Oel salien musste, und es entstund die Frage, ob das Speiseol einfach dem gemeinen Oel unter Beibehaltung des Zollsazes von 30 Rp. süx lezteres beigefügt werden solle , oder ob nicht ein Mittelzollsaz zu suchen sei. Das ledere erschien uns billig , denn wenn wir aus der einen Seite allen Konsumenten, und zu diesen gehoren wohl ziemlich alle schweizerischen Haushaltungen und viele (darunter grosse) Gewerbe , einen grossen Vor-

theil durch die Herabsezung des ^peiseoles von ^r. 3. 50 aus 50 Rp.

boten, so dursten sie sich nicht beklagen, wenn wir aus der andern Seite das gemeine Oel erhohten, um den Ausfall sür die Bundeskasse weniger gross zu machen. Gewinn wie Verlust verteilten sich in einer nicht ungerechten Weise , und wir entschlossen uns daher , das gemeine Oel um 20 Rp. zu erhohen , wahrend wir das Speiseol um 3 ^r. erniedrigten.

Es ergab sich dabei immerhin noch ein Verlust für den Bnnd.

Die durchschnittliche .^eleinfnhr von 1860-1863 beträgt jährlich:

Gemeines Oel 175,04.... Zentner zu 30 Rp. .

Feines Oel 13,993 ,, " Fr. 3. 50 .

Fr. 52,514. 70 ,. 48,975. 50

Jahreseinnahmen zusammen Zukunft würden obige 189,042 Zentner zn

.^r. 101,490. 20

Jn

50 R p . zahlen . . . . .

,, 94,^21. Jährlicher Aussall sür die Bundeskasse ^r. 6,969. 20 Richt viel geringere Anstände, als mit dem .^el, zeigten steh bei der

Ver^olluug der thierischeu ^ette. Auch hier uuterscheidet unser Tarif ^wischen genießbarem ^ehweiuesehmal^ , das mit einem Einfuhrzoll von 75 Rp. per Zentner belegt ist, und den rohen ^ettwaareu, welche in der

Klasse zu 30 Rp. stehen (Gesetzsammlung ll, S. 560). Außerdem findet sich noch Wachs, Wal.lrath und Stearin roh, zu Fr. 1 . 50 . dieselben gereinigt, zu ^r. 3. 5l) tarisirt. Die susse, gesalzene oder gesottene Butter ist mit dem geuiess^areu Schweinefett zusammengestellt.

Seitdem eine massenhafte Zusuhr von Sehweinefett aus Amerika stattfindet, das vollig geuiessbar ist, aber meist ^u industriellen Zweken un^ namentlich zur Fabrikation der Seife verwendet wird , mehrten sich die Anstände in grosser Zahl , und da eine Denatnrirung des ^chweine^ fettes schwieriger ist, als eine solche des Oeles, so waren auch Entscheide zu Gunsten der Gewerbtreibenden schwieriger. Das Einfachste und Riehtigste war unzweifelhaft , anch hier zu verfahren , wie bei den .^elen , nämlich den Zollsaz unabhängig zu machen von der Reinheit und Geniessbarkeit der Fette. Aber aus den gleichen Gründen wie beim Oel fanden wir einen mittlern Zollsaz nicht nur sür die Bundeskasse nothiger und erspriesslicher , sondern auch sür gerechter, da er ein immerhin im

78 greise ansehnlich hoch stehendes Brodukt mit nur. geringen, aber im Verhältniss zu andern Stoffen doch nicht allzusehr kontrastirenden Zollprozenten belegt. Am meisten gewannen dabei die Seifensieder durch Herabfezung des reinen Sehweinefettes, eines hauptsächlichen Rohstoffes für sie,

von 75 Rp. ans 50 Rp. Es seheint indessen , dass ihnen dieses noch nicht genügte und dass sie, stat.t srendig das Dargereichte zu verdanken, noch mehr wollten.

Die jährliche durchschnittliche Einfuhr von geniessbaren Fetten, also Butter, Schweineschmalz, betrug in den Jahren 1862^-1863 Ungeniessbare F^.tte wur.^

den eingeführt

Zentner 55,886 zu 75 Rp. Fr. 41,.)l4. 50 ,, 19,857 ,, 30 ,, ,, 5,957. l0

Jahreseinnahmen zusammen Jn Ankunft würden dieselben zahlen. 75,743 Rentner

Fr. 47,87l. 60

zu 50 Rp. ,, 37,87l. 50 Jährlicher assali für die Bundeskasse ^r. 10,000. 10

Die Bereinigung aller Fette in eine und dieselbe Alasse, mit einem Zollsaz von 50 Rp. per Rentner , verursacht somit den. Bunde bereits einen Ausfall von . ^ .

.

. ^ .

. .^r. ....,9^). 30

nämlich Fr. 6,96..). 20 sür die ^ele, und ,, 10,000. 10 ,, ,, übrigen Fette.

Wollte man den Zollsaz von 50 Rp. auf 30 Rp.

herabsehen, so betrüge dieses auf 2ii4,785 Rentnern, zu 20 Rp.

.

.

.

.

. ^ .

,, 52,957. --

und die Einlasse auf den ^ettwaaren würde ansteigen aus

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr..

6 ..),..).... 6 . 3 0

jahrlich, gewiss eine alles billige Mass überschreitende ..^nmme.

Jst nun aber überhaupt ein Eingangszoll von 50 Rp. per Rentner aus den Fettwaaren ein allzuhoher, ein ungerechter im Vergleich zu andern .... t offene und bringt er den schweizerischen Produzenten, dem fremden gegenüber, in eine ungunstige Stellung ^ ^iese Fragen müssen wir verneinen.

^er Werth des gemeinen ^eles beträgt li0 ^.r. per Rentner. Das Sesamol kostet 7l) Fr., das ge..i^.ssbare .^livenol 100 bis 120 ^r. der Zentner. Ein Eingangszoll von 50 Rp. per Zentner beträgt demnach höchstens ^ ^ des Werthes ini durchschnitt : gewiss kein ^ollsaz, über den mit Grund Beschwerde erhoben werden kann. Valmol und l^oeos.^ nnssol, die eh^r zu den gemeinen fetten gerechnet werden können, kosten das erstere 5l) bis 52 Fr., das leztere 54 bis 56 Fr. per Rentner. Der russische ^alg kommt aus 53 bis 56 ^r. der Rentner zu stehen. Der Eingaugszoll von 50 Rp. beträgt also auch für alle diese Fette noch

^

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nicht ganz 1 ^ des Werthes. ^..eniessbares amerikanisches Schweinefett kommt aus 70 bis 75 Fr., ungeniessbares , sogenanntes Schmierfett auf 58 Fr. per Zentner zn stehen. Also aueh hier erscheint die ^Eingangsgebühr von 50 Rp. äusserst gering, und nicht 1 ^, erreichend.

Vergleichen wir das Verhältnis dieser Eingangsgebühr zum Werth der Waare nun mit andern Artikeln, so finden wir viele, eben so wichtige Verbranchsart.kel mit ungleich hoheren Bro^enten belegt.

Roggen, Gerste, Haser, Kinkel haben einen .Durchschnittswert... von ..^Franken per Zentner und fahlen 15 Rp. Eingangszoll, d. i. 1.,.^.^..

vom Werth. Waizen, fernen, lohnen, Erbsen kosten durchschnittlich 12 Franken per Rentner, und es beträgt somit der Eingangszoll von 15Rp.

1^..^. ^n.. Wertl,.. Gnsseiserne Waareu im Werth von 16 bis 17 Franken der Rentner, Reis- und Stabeisen, Eisenblech, 12 bis 16 Fra....

ken an Werth, zahlen 1 Fr. Eingangsgebühr, d. i. 6 bis 7.^ vom Werth. der rohe Stahl im ...Durchschnittswert^ von 40 Fr. zahlt 1^ Fr., d. i. etwa 4.^, vom Werth, der rohe Schwefel, l0 Franken werth,

zahlt mit 30 Rappen 3.^, dieAmlung im Werth von 18 bis 30 Fran-

ken .^al.lt 1^^ Zollgebühr, das Blauholz, im Breis von l0 Franken per Rentner, ^ahlt 3^. Wir konnten noch eine Reihe solcher Vergleichungen ausstellen, glauben aber, dass die vorstehenden genügen, um ^u zeigen, dass die Fette mit einem verhältnissmässig un^emein geringen

Eingangszolle belegt sind..

Untersuehen wir nnn noeh, ob auswärtige ^onsunienten von fetten günstiger^ gehalten sind als die schweizerischen, und diese lezteren somit

Grnnd zu diessälligen Beschwerden hätten.

Frankreich verlangt für das ^lioenol einen Eingangszoll von drei ^ranken die hundert .Kilogramme, d. i. drei^nal mehr als die Schweiz.

Thierische Fette lässt es dagegen allerdings frei zn. Es hat ab..r diese Zulassung keinen Einfluss von Belang ans die .^eisenstederei, da ^rankreich vorab .^elseise verfertigt und die Unschlittseifensabrikation ^entsehland überlässt. ^ein sranzosischer Oelseisensieder hat sich übrigens wea^n

der Zulassung des Talges ohne Zoll beklagt, Beweis genug, dass er diese Konkurrenz nicht scheut.

Jn Deutschland ist das ^.liveuol in Fassern, wenn nicht denaturirt, mit eiuem Eingaugs^oll von 1 ^l. 27^^ Kr. per Zentner, jedes andere sette ^..el iu ^ässern, ob denaturirt oder nicht, mit einem solchen von 52..^ Kreuzern, der Talg mit dem gleichen Eingaugs^oll von 52.^ Kr. per Zentner, andere ^ette sind mit 3 Fl. 30 Kr. per Rentner belegt. Der deutsche Konsument zahlt somit sür den Talg viermal, sür die andern tierischen Fette fünszehnmal so viel Eingangszoll als der schwei^.ris.he.

Beschwerden sehweizerischerseits über vergleichungsweise Zoll erscheinen son^it nicht begründet.

Bunde^bl...^. ^...hrg.X^n. .^d.l.

^

zu

hoh^...

^0 ^. .^.l^e...l,alt.tisse ^er ^eifellsie^erei im ^esoll^etlI.

Zur Darstellung der Seife ist neben dem Fett auch ein Alkali notwendig. Dasselbe wird, so weit es nicht in der Schweiz selbst erzengt wird, gewöhnlich als Pottasche oder Sodasalz, auch als flüssig

.L.n.ge eingeführt und mit 30 .....p. pe.. Zentner zum Eingang verzollt.

Jn der neuesten Zeit vermehrt sich aber die Einsuhr in dem Zustand als trokenes, äzendes Ratrum, und als solches unterliegt es. als ehemische....

Brodukt, einem Zollsaz von Fr. 3. 50 per Zentner. Besonders im Hinblik auf die Seifensieder wurde nun im Vertrag mit Frankreich diese hohe ..Gebühr schweizerischerseit... auf 75 Rappen herabgesezt, und man

beabsichtigte, dureh diese Erleichterung ein gewisses Gleichgewicht gegen d^

Erhohung der gemeinen Fette herzustellen. Vergleichen wir nun die ZollKontribution der Seifensieder nach dem frühern und nach dem neueren Tarif, so ergibt sieh Folgendes:

1. Marseille.: T a f e l s e i f e .

50 .^ Oel . . . zahlen jezt 15 Rp., sollen kunstig zahlen 25 Rp., also mehr 10 Rp 5 ,, kaustische Soda ,, ,, 17.^ " ,, " ,.

3^ ^ ^ minder 13^ ., 45 ,, Wasser 32^ Rp.

2..^ Rp., also minder 3^ Rp.

geben 100 .^ Seife

2. ^ e w ö h n l i eh e T a l g s e i f e.

67 .^ Talg . . . zahlen jezt 20,. Rp., sollen künstig zahlen 33,^ Rp., also mehr .l3,.^ Rp.

10 ,, kaustische Soda ,, ,, 35 ,, ,, ,, ,, 7,.^ ,, ,, minder 27,^ ., 25 " Wasser 55,. Rp.

41 Rp., also minder 14,. Rp.

geben 100 .^ Seife.

3. O r d i n ä r e L e i p z i g e r S e i f e .

50 .^ Talg . . . . zahlen iezt 15 Rp., sollen in Znkunst zahlen 25 Rp., also mehr 10 Rp.

geben mit ordinärer Soda

Die Soda zahlt gleichviel 30

..

per Zentner.

und Wasser,

100 .^ Seife,

also in diesem Fall Erhohung . . . . 10 Rp.

Die neue Tarifirung erwirkt somit in den beiden ersten Fällen Ersparnisse, im lezteren eine Erhohung von 10 Rp. ans einem Zentner Seife im Werth von mindestens 35 Franken. Jst es wohl der Mühe werth, davon

zn^spreehen, angesichts des Vortheils aus der Einfuhr des Speiseoles^

.

.

^

^

.^2

Vergleichen wir nun noch mit diesen Zollsäzen die Rosten der fran.^ zostschen und deutschen Seifensieder für ihre Zolle: ..^.

t.

F r a n z o s i s ch e g e b ü h r e n.

Marseiller Oelseise.

50 .^ .^el . zu Fr. 3 p. 100 Kil. Fr. .--. 75 s Jn der Schwer würde ^5 ,, kanstischeSoda . . . . ., -. 16 ^ bezahlt 28^ Rp., 100 .^ .^eise.

^r. ..--. 9l also weniger ^2^ Rp.

2. Talgseise.

67 ..^ Talg

. . . . .

^

. Fr.. -.-..- l Jn der Schweig würde.

.l 0 ,, kaustische Soda ^ . . . . ,, -. 32 .l bezahlt 41 Rp., 100 .^ .^eife.

Fr. --. 32 also mehr 9 Rp.

B.

.Deutsch.. G e b ü h r e n .

1. Talgseife.

.^7 .^ Talg

.

. zu Fr. 2 p. ^tr. ^r.

l . 34 ^ Jn der Schweiz würde

10 ,, kanstisehe Soda zu Fr. 3. 80 ,, ^. 38 l bezahlt 41 Rp.,

100 .^ Seife.

2.

Fr. 1 . 72 also minder .^r. l . 3l .

...Ordinare .^eip.^iger Seife.

50 .^ Talg . . . . . . . Fr. 1 . -^ ^ Jn der Schweiz würde 10 ,, ord. Sodasal^ zn 20 ^r.

100 .^ ^eise..

.

,,

^. 30 l bezahlt 28 Rp.,

Fr. l . 35 also minder ^.r. 1 . 07.

Die Konkurrenz mit Talgseise macht sich nun vorzüglich von Deutsch^ land her, und obige fahlen zeigen deutlieh, unt wie viel der schweizerische Fabrikant besser gestellt ist als der deutsche.

bedenken wir nun sehliessl.ch noch, ...ass andere Fabrikanten in ein..r viel ungünstigeren Stellung sieh befinden als die ..^eisensabritant^n , so muss uns die Besehwerde dieser leztern noch viel unbegründeter erscheinen.

........o mnss z. B. der Fabrikant chemischer Produkte sür die Rohstosse meist so viel ^oll bezahlen, als sür die hauptsächlichsten sertigen Produkte bezahlt wird, Farbe^trakt.. zahlen Gebühren, die in gar keinen. .^erhaltnis..

stehen zu den Eingangsgebühren aus dem zu ihrer Herstellung nothigen Rohmaterial, die Vapiersabrikanten sehen die Einsnhrgebühr auf Vapier plozlich um mehr als die Hälfte reduzirt, somit den frül.ern .^^hu^olt aufgehoben.

Rach allem Gesagten kommen wir zum Schluss, das. die Modifia kationen im Zollgesez weder eine Ungerechtigkeit, noch ein Hemmniss für

^

^

die ^eifeusabrikanten der Schweiz sind . und dass wir entschieden von einer weitern Herabsezung des Zollsazes aus fetten Oelen und den Fetten überhaupt abrathen , somit aus A b w e i s u n g der eingangs erwähnten B e t i t i o n der S e i f e n s i e d e r antragen.

Genehmigen Sie, Tit., bei diesem Anlasse die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 28. Dezember l864.

Jm ^amen des ichweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

^r. ^. Dubs.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Petition der Seifensieder um Modifikation der Zollsäze auf der Seife und auf den Rohstoffen zu deren Verfertigung. (Vom 28. Dezember 1864.)

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