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n h t i k a t i o ...

Das eldg. Militärdepartement macht mit Gegenwärtigem die Anzeige, daß der s.hweiz. Bundesrath in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat, es sei der Termin zur Einreichung eines Modell Hinterladungsgewehrs bis 1. November l. J. zu verlängern.

Bern, den 25. September 1865.

Da... eidg. Mil i tä rd ep a at e n. e n .t.

Bekanntmachung.

Eidgenössisches Anleihen.

Kapital- und Zinszahlung

auf 15. Januar 1866.

Jnfolge der heute stattgefundenen IX. Verlosung gelangen auf 15. Cannar 1866 aus dem 41/2 prozentigen eidgenossischen Anleihen folgende O bligationen zur Rükzahlung und .reten von diesem Zeitpunkte hinweg außer Verzinsung ^

Litt. A. a Fx. 5000, Rr. 26. 35. 45.

,, B. a ,, 2000, .. 8. 28. 42.

117. 126. 170.

302. 307. 3l7.

403. 412. 433.

546. 548.562.

615. 623. 643.

771. 798. 830.

50.

74. 77. 96. 101.

174. 177. 222. 298 329. 333. 349. 394.

434. 468. 505. 532.

566. 582. 586. 598 644. 693. 711. 743.

853. 877. 879.

569 Lut. C.

a Fr. 1000, Rr. 112. 116.

293. 344.

460. 499.

622. 628.

866. 886.

123.

355.

525.

641.

898.

159.

373.

545.

669.

912.

227.

386.

568.

685.

921.

233.

419.

578.

823.

973.

248.

427.

595.

850.

995.

1024. 1034. 1038. 1062. 1073. 1090. 1147.

1155. 1157. 119.4. 1221. I231. 1296. 1332.

1335. 1352. 1396. 1397. 1412. 1417. 1470.

1487. 1492. 1507. 1519. 1538. 1579. 1581.

1599. 1605. 1615. 1620. 1641. 1656. 1662.

1665. 1706. 1750. 1765. 1784. 1813. 1853.

1867. 1877. 1947. 1975. 1994. 2022. 2068.

2l04. 2111. 2119. 2135. 2141. 2153. 2159.

2207. 2209. 2218. 2232. 2242. 2244. 2270.

2285. 2293. 2305. 2313.2329. 2359. 2370.

2379. 2380. 2423. 2460. 2465. 2477. 2500.

2517. 2528. 2534. 2552. 2600. 2615. 2631.

2653. 2666. 2712. 2717. 2726. 2839. 2840.

2843. 2848. 2851. 2860. 2867. 2876. 2911.

2948.

Dle .^inlosung vorbezeichneter Obligationen im Gesammrbetrage von Fr. 250,000.

^wie der ebenfalls auf 15. Januar 18.^ fälligen ^in.^eoupon... ^...i.r. 18) erfolgt an den gewohnten Zahlungsorten.

Gleichzeitig werden die betreffenden Obligationsinhaber darauf aufmerksam ge^.

macht, daß folgende aus frühern ^erloosnngen zahlfällig gewordenen Obligationen noch nlch^ elngelo^ worden stnd ^

pr. 15. Januar 18.^.

Litt. C. Rr. 445.

pr. 15. Januar 18.^.1.

Litt. B. ^r. 812.

., C. ,, 2697.

pr. 15. Januar 18^5.

L^. B. Rr. 27. 75. 197. 202. 442. 480. 649. 870 . C. ,, 204. 307. 457. 852. 868. 972. 1118. 1165.

1322. 1420. .1433. 1785. 1863. 1927. 2005. 2052.

2053. 2110. 2281. 2318. 2381. 2478. 2676. 2695.

Bern, den 25. September 18.^5.

^i.l.^en.^sche ^.taa.tskafsa.^e.rwa^nng.

570 Bekanntmachung.

Seit geraumer Zeit wird die eidg. Zollverwaltung in zunehmendem Maße mit .Reklamationen behelligt , welche meistens von unrichtigen Deklarationen , der haaren selber oder deren Bestimmung , herrühren , und am häufigsten wird die .^ükvergütung des .Einfuhrzolles für solche Waaren begehrt., die, obgleich zur Tranfitabfertigung bestimmt , aus Schuld des Dek.aranten zur Einfuhr angemeldet und der .^infuhrverzollung, anstatt der Transttabferligung, unterstellt wurden.

ändere ebenfalls häufig erscheinende .Reklamationen verlangen die .^ük.^ergü.^ tung von Hinterlagen für Transitwaaren, die als verfallen erklärt werden mußten, weil der Nachweis bei der Ausfuhr nicht geleistet wurde , daß die betreffenden haaren zum Transit deklarirt worden seien. Meistens liegt der fehler dabei darin.

daß die Waaren vorschriftswidrig ohne den von der .^intritlszollstätte ausgestellten, dazu gehörenden Geleitschein reisten und, ohne Vorweisung dieses lezlern, bei der Austritlszollstä^e die Waare zur Ausfuhr, anstatt unter Loschung des Geleitscheins zur Durchsuhrverzollung angemeldet wurde.

Endlich kommt es osters vor, daß .^eklamanken, di^ eine Warensendung als zu hoch verzollt halten , von der unrichtigen ^oraussezung ausgehen , die Zollbe^ amken hätten die Obliegenheit, die Waaren vor der Verzollung zu untersuchen und die Abfertigung dem daherigen Befund gemäß vorzunehmen . während nach beste^ hender .^orschri^ sede Waare ihrer Ga^ung. .^lassistzirung und Menge gemäß vom Zollpflichtigen deklarirt werden muf^ und der Zollbeamte bloß das .l.echt, nicht die Pflicht hat, eine verzollte Waare zu untersuchen, ein .^echi, von dem meistens nur in solchen Fällen Gebrauch gemach^ werden kann , wo gegründeter Zweifel über die Dichtigkeit der Deklaration waltet.

Das ^andel.^ und ^olldepartement steht sich im .^alle , die Zollpflichtigen hiemit auf die nachteiligen folgen , die mit der Außerachtlasfung der bestehenden ..^erzollungsvorschri^en verbunden find, aufmerksam zu machen und dieselben drln..

gend einzuladen , durch geeignet Weisung an ihre Vermittler an der Grenze für die Ausstellung richtiger Deklarationen zu sorgen. Die Zollverwaltung ist dureb Gesez und Verordnungen genothlgt , Unregelmäßigkeiten und ^achläßigkelten der bezeichneten Art vorschriftsgen.äß zu ahnden , und sie darf nicht durch willkürliche ^achsich^ gegen ^ehtbare diejenigen indirekt benachteiligen , die alle .^geschrieben nen Formen getreulich erfüllen.

Die .^ollziehnngsverordnung zum .^ollgesez ^s. eidg. Gesetzsammlung Band ^,

Seite .^95^ , worin die zollpflichtigen die noihigen Anleitungen schopfen konnen,

ist offen^ich bekannt gemacht worden, und überd.e^ bei der Oberzolldirektion in B e r n , den ^ollgebietsdirektionen in B a s e l , S c h a f f h a u s e n , ^ h u r , L u ^ g a n o , L a u s a n n e und Genf und den ^auptzollstälten zu beziehen.

Bern, den ^l. September 18^5.

Das sch^eiz. .^ande^ls^ und ^ud.^a^e^en^.

571

Bekanntmachung betreffend die Ausführung der schweizerisch^französischen ..^ostverträge.

Zwischen der Schweiz und Frankreich sind unterm 22. März 1865 zwei Bostverträge abgeschlossen worden,. welche mit dem 1. Oktober t 865 zur Ausführung gelangen und die in Erweiterung und Abänderung der bisherigen Verträge die nachgezeichneten , für den Vostverkehr wesentlichen Bestimmungen enthalten.

l. .^orre^o.^en^n, welche ill ...er ^.mei^ entstellen llnd nach ^l.all^ reich bestimmt sill^ u^ vi^v^.^.

^ 1. Die Gesammtta^e der g e w o h n l i e h e . . B r i e f e beträgt für je l0 Grammen oder Brnchtheil : Rappen.

bei Frankirung .

.

. . .

.

.

30

b e i .^iehtsrankirung .

.

.

.

.

.

50

Die einige Ausnahme besteht für jene Briefe, deren Aufgabebüreau einerseits und Büreau des Bestimmungsortes anderseits . nicht über 30 Kilometer in gerader Linie von einander entfernt gelegen sind (Grenzra.^on).

^ax^e . sür je 10 Grammen od..r Bruehtheil :

bei ^rankirung

.

.

.

.

.

.

bei Riehtsrankirung .

.

.

.

.

.

Rappen.

20

30

^ 2 . V o n c h a r g i r t e n B r i e f e n o h n e W e r t h a n g a b ei s t die Ta^e diejenige der gewohnliehen Briefe (^ 1 hievor) nebst einer si.^en Einschreibegebühr von 40 Rp. Diese Briese müssen srankirt werden.

Die Vost..erwaltu..g leistet im Fall des Verlustes eine Entschädigung von 50 Fr.

^ 3. E h a r g i r t e B r i e s e , aus den Jnhaber lautende W e r t h p a p i e r e enthaltend und aus der Adresse mit W e r t h deklarirt, werden bis aus den Betrag von Fr. 2000, unter gesezlieher Gewähr der Bostverwaltnng, zur Versendung übernommen. Diese Briefe müssen bei der Ausgabe srankirt werden, gleich einem Ehargebries ohne Werthangabe,

572 unter weiterer Bezahlung einer Ta^e von 20 Rp. aus je l 00 Fr. (ode..

Bruchtheil) des deklarirten Werthes.

^ 4. Die G e w ä h r sür ehargirte Briefe erstrekt sich unr aus die binnen 6 Monaten eingehenden Reklamationen.

^ 5. Der Versender eines Ehargebrieses (mit oder ohne Werthangabe) kann bei der Ausgabe verlangen, dass ihm über die richtige Abliesernng des Briefes an den Adressaten . . eine E m p s a n g s b e s c h e i n i g u n g des leztern verschafst werde, wosür bei der Briefausgabe eine Gebühr von 20 Rp. zu entrichten ist.

^ 6. l^hargirte Briese müssen in starken Umsehlägen versandt werden, deren Falten mit festen Siegeln von seinem Lak, die ein besonderes Zeichen (Wappen, ^l,iffre) tragen, zu verschliefen sind. Für ehargirte Briefe mit Werth werden wenigstens 5 Siegel, sür solehe ohne Werth wenigstens 2 Siegel erfordert.

^ 7. Von Dru k k o r r e k t u r b o.gen , G e s e h ä s t s p a p i e r e . . und andern S c h r i f t s t ü t e n , die nicht den Eharakter ei..er wirklichen nnd personliehen Korrespondenz haben, sint. die Ta^en zu franl^iren und .,u berechnen mit 50 Rp. sür ie 200 Grammen oder Brn^the^l. Die Sen^ dung u^nss unter ^aud erfolgen und .darf keinerlei weitere schriftliche Mittheilung enthalten. Rieht entsprechend beschossene Sendungen werden mit der Briesta^e belegt.

^ 8 . D r u l. s .... ..h e .. ^ jeder Art (Zeitungen, Journale, fo^st^ge periodische Werke, broschirte und gebundene Bücher, Flugschriften, geographische Karten, Vläne, Stiche, .^hotograpl^ien, Visitenkarten, Brospektus, Anzeigen verschiedener Art) und W a a r e n m u s t e r , ^ind zu srankiren mit .^ Rp. sür je 40 Grammen oder Brnchtheil, wobei die frankofische ^eitungsstempelgebühr Inbegriffen ist.

Die Druksachen sind unter verschiebbarem Band auszugeben und dürsen ausser der Adresse, der Unterschrift und dem Datum keine haudsehristlieheu .^nf^e enthalten.

Die Waarenmuster sind unter verschiebbarem Band oder doch uuverschlossen in Schachteln oder Säkehen so verpakt ^u versenden , dass deren Beschaffenheit leieht verifi^irt werden kann , sie dürsen keinen Verkausswerth haben und ausser der Adresse, dem Ramen des Versenders, einer Fabrikations- o^er Handelsmarke und einer Ordnungsnummer, keine handschriftlichen Znsä^ enthalten.

573 ..l.l. ..^ o r r e sp o tt ^ e n ^e .t im Transit uber .^.a^ei^.

^. B r i e f e .

^ 9.

.^esamm^Ta^en.

von Briefen .^n7.^ Grammen oder BruchthelI.

Wappen.

^ie Tax^en werden wie folgt berechnet

Raeh und aus .

1.

2.

3.

4.

5.

7.

^.

^ssbritanuiennndJrlan^^^^^ Jtalien, Belgieu, Niederlande, deutsche Staaten Luxemburg .

.

.

.

.

.

Kirchenstaat. Griechenland, Malta .

Schweden, Norwegen, Russland, Bolen .

Konstantinopel, Ale^andrien, Suez, Jaffa, Be.ruth, Tripoli (Syrien), Lattakiah, Mersina, Rhodus, Sm.^rna, Metelin, Dardanellen, Gala^, Salouich, Varna, Tultseha, Sulina, Jbraila, ^mope, Jnel^oli, Samsun, Kerassunde, Trapezunt, .^lle^andrette, Gallipoli.

Spanien, Portugal, Gibraltar Vereinigte Staaten von Nordamerika, Brasilien, Dänemark

8.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 50 70 50 70 130 ^ 60 50 l 10

Martinique, Guadeloupe, sranzostsch Guyana, ^nsel ^t. Bierre und Mi.^uelon, Senegal, Bon..

dicher^, Ehandernagor, Karikal, ^anaon, Mahe, Jusel Réunion, Marotte und dazu gehorige Bejungen, Ste. Marie de Madagasear, srauzosisehe Bedungen in Eoehinchina, Reu.^Ealedonien, ^ichteninsel ^lle des .l^s,., Lo^alt^Juseln, ^hang..

Hai, ^lntigoa, Barbadoes, Berbiee, Demerar^, Dominica, Esse.^uibo, Grenada, Montserrat, Re-

vis, .^t. Lueia, ^t. Christoph oder ^t. Kitts,

^t Vineent, Tabago, Tortola, Trinidad, Bal,ama, Vritisch..Honduras, Bermudas-Jnseln, l.^ap^ Eoast-^astle, ^era, ^t. Helena, ^ierra-.^eone.

Turk-Jnseln , Jamaiea, Kanada, Reu-Vraun^ schweig, Reu.. .Schottland, Brin^Ednards^Jusel,

Reusundlaud, .^lden, Britisch .^ Ostindien, Ee.^lon,

Benang, Singapore, Hongkong, MauritiusJnsel, Reu^Süd-Wales, Vietoria, ^.ueensland, West-Australien . Reu-Seelaud, Riedrige ^nselu llles B^.^ses), Mara^uesas^Jnseln, GesellschaftsJnseln.

l 00

574 .....appen.

^. Südaustralien, Tasmanien (über Snez) ^10. ^nba, Me.r^o

.

.

.

.

.

.

100

.

.

.^

^l1. Reugranada, Eenador, Ber.u, Ehili, Bolivia (über Banama) .

.

.

.

.

.

. 1 3 0

^l2. Sandw^Jnseln .

.

.

.

.

.

.110

^l3. Andere überseeische Länder.

a

.

.

b. über Suez

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

100

l 00

A n m e r k u n g e n.

^ Verbindliche ^rankirung .

^ Bis .ranzosisch^spanische Grenze.

.... .^ach S ü d a ustra l i .m^ e . bis zum inseitigen ^andungshasen, mit brlti^

schen Schiffen.

10.

11.

12.

1.^.

A u s Südaust.^.lien bis Alex^andrien.

Bi^ zum jenseitigen .^afen , mit britischen oder franzosischen ^aket^ booten oder über die bereinigten Staaten von ^...rdamerika.

Bis zum jenseitigen ^afen im stillen ^eere.

Bis St. Franeiseo.

Bis zum jenseitigen ..^afen.

^ . D r u k s a eh e u .

^i.. Ta^en von ^..ruksachen werden wi.. folgt berechnet.

O b l i g a t o r i s c h e ^....ankirun..,.

^n40Grammen oder Bruchteil.

Rach und an.^ .

Frankatnrgrenze.

Rp.

1. ^lle^andrien , .^ue..., Jaffa, Veirnth, Tripoli in Serien, Lattakiah , Ale^andrette,^ Mersina, Rhodn.^ , Sm.u.na, Metelin ,^ Dardanellen, Gallipoli, Konstantinopel, Bestimmung . . 10 .^alonieh, Varna, butina, Tultseha,.^ Galal^, Jbraila, Jneboli, Hamsun, Keras-^ sunde, Trape.^unt 2. Grossbritannieu, Jnsel Malta . . . Bestimmung . . 15 3. Spanien, Vortuaal, Gibraltar

.

.

. ^^^^

^^hSehisfe aus ^^^ überseeischer Hafen^ 4. Vereinigte Staaten ^ ^ ^ ..

^ ^be^nglandnnd^m^t ^ ^^ ^ von ^amerik.Baketbooteni ^^ ^^ Nordamerika über Enaland und mit ^ ...

..^ .. , .

.

.

^ .

^ .

.

^^..^..^^^

.

^ .

.

.

.

^ ^

^^..^

^ . ^ . , ^

^ .

. ^^

^

^

^

^^^.

^^

^

^

^

575 Frankaturgrenze.

Rp.

nach Australien..^ bis^nm jenseitigen Landnngshasen, mit brit. Schissen aus Australien bis Alex^andrien ^

5. Australien, Tasmanien, Reu -Seeland (über Snez) . . . . . . . .

20

6. Westküste von Ren-Granada, Republik^ . .^ ... ^...^...^ ...... ......

Ae^.ator, Bern, Bolivia, Ehili (über ^^^^ Banama) ^ ^ 7. Ueberseeische Länder^ ohne Uute^ed

a.

.' .

^. über ^ .

. .. ...

-^ ..

^^^^ ^sran^osischen Baket^booten und ^an-^

^delsschiffen 8. Europaische, iu vorliegendem^ sranzösis.hel

30

.

^

20

^

S.^^ei^

.^

^^ ^ ^^^^^^^ ^^

^ l0. E h a r g i r t e B r i e f e o h n e W e r t h a n g a b e werden zur Versendung angenommen : nach den europäischen und überseeischen Ländern mit Ausnahme von Bortugal, Gibraltar, den Vereinigten Staaten von Rordamerika^ Australien, Euba, Mexiko, Südamerika und andern überseeisehen Ländern, .vohin nicht bis an ^en Bestimmungsort srankirt werden kann.

^ ll. ^ ha r^ i r t e B r i e f e mit W e r t h a u g a b e werden nach andern Ländern als ua.h Frankreich und Algerien nicht befordert.

^ 12. W a a r e u muster. Rach Grossbritaunieu und Jrland^werden die Warenmuster unter gleichen Bedingungen wie die Druksache^ versandt, uach andern Staaten, im Transit über Frankreich, sind dieselben der Briefta.^e unterstellt.

^.l. ^ostamtliche ^e^an.^eisnn^eu.

^ l3. ^ie schweizerischen Bostbüreau^ stellen gegen Einzahlnug des Baarbetrage^ bis auf den Belaus von ^r. 200 aus bestimmte, hie^..

ermächtig^ franzosische Bostbürean^ Geldanweisungen (Mandate) aus, welehe vo^. denselben ausbezahlt werden ; in gleicher Weise werden ^die von den ermächtigten franzofisehen Bostbüreau^ ausgestellten Mandate von den schweizerischen Bostbüreau^ ausbezahlt.

^ l 4. ^iese Geldanweisungen sind während eines Zeitraumes v^..

3 Monaten gültig und tonnen dureh Jndossement übertragen werden.

576 ^ 15. Die Ta^e ist vom Versender mit 20 Rp. von je 10 ^r.

des Betrages der Anweisung oder Bruchtheil, vorauszubezahlen.

^ 1 6 . Die Anweisung wird vom Ein^ahlungsbürean ans ein bestimmte.:. Bostbüreau ausgestellt und dem Versender ^Ein..ahler) eingehendigt, welchem überlassen bleibt, die ^nsendnng an den Adressaten zn besorgen.

^ 17. Das ausstellende Bostbüreau übermaeht den. Anszahlungsbüreau von jeder .Anweisung sofort einen Avis, vor dessen Empfang das leztere keine Auszahlung leistet.

^ l 8. Die richtigen Mandate werden gegenseitig von den bezeichneten Vostbüreaur^, uaeh Empsang des Avis. den Adressaten ans fräsentation hin gegen Empfangsbescheinigung ausbezahlt.

Drittpersonen (Jndossaten ^ konnen den betrag der Mandate bei den Bostbüreau^ uur g e g e n g e n a u e A n g a b e des R a m e n s des EinZ a h l e r s beziehen.

Durch die Auszahlung des Mandates werden die .^ostverwaltungen jeder Verantwortlichkeit enthoben.

^ 19. Für den Rül.bezug des Betrags von Mandaten hat sich der Einzahler, unter Einlieserung der Mandate. an das Bostlmrean der EinZahlung, und bei Verlust von Mandaten oder sonstigen Zahlungshindernissen hat sieh der Adressat, beziehungsweise Jnhaber, an das Bostbüreau, aus welches das Mandat lautet, zu wenden, welches znr Erledigung naeh bestehenden Vorschriften vorgehen wird.

^ 20. Ueberhaupt ....ird zum Verhalte. der Jnhaber von Mandaten Zunächst aus die aus dem Mandat enthaltenen Vorsehriften hingewiesen.

I..V. ^lll^emeine .^eftimmu^en.

^ 2l.

Alle Ta^beträge (Frankaturen, Einsehreibegebühreu, Werth^ ta^en) werden bei den sehweizerisehen Bostbüreau^ mittelst s^weizeriseher Frankomarken entrichtet.

Ausgenommen werden einzig die .^a^en von Geldanweisungen, welche immer baar zu entrichten sind.

Die Marken sin... vom Ausgeber aus der Adressseite haltbar anf^ukleben.

^ 22. Ungenügend srankirte Briese werden als unsrankirte ta^irt.

Aus solchen aus Frankrei.h nach der Schweiz und umgekehrt, wird der Werth der verwendeten Marken aus dem Vorto in Ab^ng gebracht.

Rach Ländern, wohin verbindliche ^rankirung besteht, konnen ungenügend srankirte Briefe nicht versandt werden.

577 .^

^ 23. Den Vriefpostsendungen dürfen kein gemünztes Gold oder Silber, Edelsteine oder Vretiosen oder irgend andere den Zollgebühren unterworfene Gegenstände beigeschlossen werden und den Messager.iesendungen keine Briefe und sonstigen Sch..iftstüke , ode.: Zeitungen, unter dem Gewichte von 1 Kilogramm.

^ 24. Die Tax^ und Speditionsbestimmungen für die Ko.^espondenzen sind im Mähern in dem besondern Tarif vom 15. September 1865 angegeben, welcher bei den Bostbüream. osfentlich ausgelegt ist.

Bern, den 22. September 1865.

Der Vorsteher des eidg. Vostdepartements: Nae^.

Bekanntmachung.

^n Anwendung von Art. 50 des Reglements der eidg. polytechnischen Schule ^..ird hiemit bekannt gemacht, daß in Würdigung der bei den ^eperitorien und .^nkursarbeiten an den Tag gelegen Leistungen, sowie de^ Ergebnisses der bestan^ denen Prüfung , der sehwelz. Schulrath, nachdem der Kandidat wegen ^rankhei^ die Diplomarbeit zur angesetzten .^rist nicht vollenden konnte, dem ^errn Achilles .^ u ^ e a von Loearno nachträglich das Diplom für den Beruf eines Maschineningenieurs ertheiIt ha.^.

Zürich, den .^1. August 18^5.

^m ^amen des schweiz. Schulrathes, Der S e k r e t ä r .

Prof. .^.t.^e.^.

578 Bekauntma^ng.

Die kaiserlich französische Regierung hat dem Bundesrathe mehrere .^emplare des Programms elner die F i s c h z u c h t und Kultur der G e w ä s s e r ^.^n..

^.ult^re, umfassenden Ausstellung, welche nächsten Sommer zu A r e a c h o n (Gironde)

stattfinden soll, übermittelt. damit sie den Schweizern, die an derselben allfällig

Theil nehmen mochten, zur .^enntniß gebracht werden kennen. Diesem Programm zufolge ist die gedachte Aufstellung von der ^oci.^é scientiliq...e in Areachon nnter Mitwirkung der .Regierung veranstaltet und ihre Dauer auf 1 .- .^ Monate festgesetzt.

.^roffnet wird sie im ^uli 18.^. Anmeldungen find dem Ausstellung.^omite vor dem .^1. Oktober 1.^5 einzureihen. Sie umfaßt Erzeugnisse , ^erkzeuae und Sammlungen aller Art . die auf den Gegenstand Bezug haben , auch Druckschristen und .Handschriften. Nähere Auskunft wird vom unterzeichneten Departement er^

theilt.

B e r n , den 1.^. September 18^5.

Der Vorsteher vom eidg. Departement de^ Jnnern.

I^r.

Dn.l.^.^.

^idgen.^sische^ Anleihen.

Auf geleisteten Nachweis wird die pro 1o. Januar 18.^5 verloo^te Obligation de^ eidg. Anleihen^ ^on 1857, l^i^. C, ^r. 21I0, ^on .^ranken eintausend samm^ Coupons ^..r. 17^40, dahin als amortis.^ erklär^ da^ wenn bi^ 1. Januar 18^^ kein Jnhaber sie präsentirt, der Betrag der Obligation der Eigentümerin, ^rau ^ittwe .^ehdt^^ in Stuttgart, ausbezahlt werden wird.

Bern, den l.^. September 18I..5.

^i^^en^ssische ^.taa^kass^e^wa^un^.

.^

Bekanntmachung.

Der neue Zolltarif sür das .^nigreich Belgien , ^o^n 1^. August d. ^. , welcher mit dem 22. gleichen Monats in Anwendung getreten ist ^ en.^ha^ au^er

.^) ^icht Ze.^dt.

579

^

den durch den ^ertrag vom 1l. Dezember 18.^2 (eidg. Gesezessammlung, Bd. ^II, S. 509) zu Gunsten der Schweiz vereinbarten Zollermäßigungen noch die nachfol^ gend bezeichneten .

Einfuhr.

^ollansaz bisher. neu.

Blei, gewalztes, oder gezogenes .

.

100 .^il. Fr. .^. --

frei.

Bnchdrukerlettern .

.

.

.

., ,.

8. -., .^aeao, zubereiteter (Choeoladeteig) .

., .. ^5. ^ Fr. .^0. -.^isen, geschmiedetes, gezogenes oder gewalztes ..

,.

.^. ^- ., 1. --. ^) ., verarbeitetes .

.

.

.

., ^ ^ ^ ^ ..^ ...... ^ Eisenguß, roher, und altes .^lsen .

.

,.

..

l. --. ., .--. 50 ,, verarbeiteter .

.

.

.

., ,, .....- ^, 2. -.- ^ GIaswaaren gemeine .

.

. . .

., ,, 2. - ^, 1. ^ ..^andstikereien von Baumwolle .

.

vom ^erth 15 ^^ 10 ^

^opfen . .

^staIlwaaren .

Lakrizensaft .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.00.^il.Fr. l .50 .

^ 12. -- ,, ,, ,. 12. -- ..

Maschinen, gußeiserne, und Mechaniken .

Maschinen und Mechaniken von .^isen oder

Stahl

.,

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4. -^

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v o m .Wer^h 15 ^ . p e r Tonne .^r. 0.

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Stahl, gegofsener. roher

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Rapier

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Porzellanwaaren Schiffe und Barken

Seife

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verarbeitete..

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Wollentepiche .

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Zink, gezogenes, oder gewalztes

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frei.

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vom Werth 15 ^ 1.00 .^il. ^r. .^

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10 ^ frei

Ausfuhr.

Tauwerk, altes, be^eer^ oder nicht

....umpen aller ^lrt

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100 .^il. Fr. 4. -

frei.

bisher Fr. 12 pro 100 .^il. bis 31. Dezbr. ^5 Fr. .^ vom 1 . Januar 18.^ ,, ,^

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1^8 f.ei.

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Bern, den 14. September 18.^5.

Das schweiz. .^andells.^ nnd ^nd^...t...^..t.

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5^0 .^n.^d,.r...ibnng ...^n erledigten Stellen.

^Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und porto..

sr^i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein.^ ferner ^..ird von ihnen gefordert daß sie ihren T a u f n a m e n , und außer dem Wohnorte auch den . H e i m a t o r t beutlich angeben.)

1) B r i e f t r ä g e r und B o t e in l o n t r e .. ^ ^...aadt).

Jahresbesoldung

Fr. 800. Anmeldung bis zum 18. Oktober t 8.^5 bei der ^reispostdirektion Lausanne.

2) F a h r p o s t s a k l o r beim .^auptpostbüreau

Genf. Jahresbesoldung Fr. 1200.

.),. Fuß b o t e von J u s s v ^..en^..

Fr. 780

in

^ahresbesoldung

Ann.eld^ng bis zum 22. Oktober 18.^ bei der .^reispostdlrektion

4) B ü r e a u d i e n e r beim .^auptpostbüreau in Gens.

Genf.

^ahresbesoldung Fr. ^000.

1) . E i n n e h m e r der ^ebenzollstätte S e a n f ^ .^Graubünden^. Jahresbesol^ dung Fr. 1.50, nebst zehn Prozent der .^oheinnahme. Anmeldung bi.^ zum

7. Oktober 18^5 bei der ^olldirektion in .^hur.

2,^ Telegraphist auf dem .^auptbüreau .^euen^urg.

Jahresbesoldung

Fr. 900. Anmeldung bis zum 10. Oktober 18.^5 bei der Telegrapheninspel^ tion in Lausanne.

^) ..^ostpaker in ^ . ^ r z o g e n b u c h s e e . Jahresbesoldung Fr. 9.^0.

dung bis zum 8. Oktober 18^5 bei der ^reispostdirektion Bern.

Anmel^

4) .Hausdiener im ..l.ostgebäude zu S^. GaIIen. Jahresbesoldung Fr. 1000.

Anmeldung bis zum 8. Oktober 18^ bei der .^reispostdirektion St. Gallen.

5) ..l^osthalter und T e l e g r a p h i s t in .^heinfelden. Jahresbesoldung Fr. 1800 aus der .^ostkasse und Fr. 240 nebst provision aus der Telegraphen-

kasse. Anmeldung bis zum 8. Oktober 18.^5 bei der .^reispost^lrekl.ion Aarau.

^) ..^osthal^er und Telegraphist in ^oppe^ (Waadt). Jahresbesoldung

Fr. 1200 aus der .^ostkafse und ^r. 240 nebst ^ro.^ision aus der Telegraf phenkasse. Anmeldung bis zum 20. Oktober 18^5 bei der .^reispostdirektion Genf.

7) Büreaudiener aus dem .^aupkpostbüreau in L a u s a n n e . Jahresbesol.

dung Fr. 900. Anmeldung bis zum 9. Oktober 18...5 bei der .^rei.^post..

Direktion Lausanne.

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Foglio federale

Jahr

1865

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.09.1865

Date Data Seite

568-580

Page Pagina Ref. No

10 004 895

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