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Militärkommission des Ständerathes über den Gesezentwurf betreffend die .Organisation von Scharfschüzenbataillonen.

(Vom 11. Juli 1865.)

Tit. l Die Militärkommission versammelte sich gestern zur Brüfung der vom 21. Juni abhiü datirten Botschaft des Bundesrathes nebst Gesezentwurf betreffend die Organisation von Seharsschüzenbataillonen ^), und wiewohl nur zwei Mitglieder derselben (Herr General Dnfour und der Unterzeichnete) anwesend waren ^), so glaubte sie doch mit Rüksieht auf die wenigen Geschäfte , welche auf die heutige Tagesordnung gesezt werden konnten, einen Verschub ihrer Arbeit nicht eintreten lassen, vielmehr ihren Ber.cht in Aachen vorlegen zu sollen.

Seit der Einführung des Jägergewehrs hat die Organisation der Seharssehüzen in Einzelnkompagnien, mit der Bestimmung, die Jnsanteriemassen als Tirailleurs zu unterstehen und das Feuer aus weite Distanzen zu eroffnen, einen Theil ihrer Existenzberechtiguug eingebt.sst. Roch mehr wird dies der Fall sein, wenn (wie dies in einigen Jahren zu gewärtigen ist) unsere gesammte Jnsanterie mit einer Präzisionswaffe versehen sein wird, die sich in mehr als einer Hinsicht mit dem gegenwärtigen Stuzer messen darf.

Dieser Umstand konnte nieht verfehlen, die Aufmerksamkeit des eidgeuöfsischen Militärdepartements in .Anspruch zu nehmen, und so hat denn

^) Bundesblalt von 1865 II, S. 789.

^^) Die ständeräthliehe Militärkommission besteht aus den .Herren Du f o u r , W e l t i , S n t e r , J e k e r , Borel.

369 dasselbe, nach Zuratheziehung^mehrerer, ans sachkundigen Offizieren zusammengesezten kommissionen, den Vorschlag gebracht: um dem Uebelstand einer verminderten Wichtigkeit der Scharsschüzen abzuhelfen, die Kompagnien dieser Waffe so zu gruppiren, dass nicht mehr die Kompagnie, fondern das Bataillon ^bestehend aus 4 oder 3 Kompagnien^ die taktische Einheit bilden würde.

Die Botschaft des Bundesrathes verbreitet sich einlässlich über die Gründe, welche für eine solche Reorganisation sprechen. Dieselben resümiren sich dahin : Bei der iezigen Einrichtung find die Scharsschüzen nur

von untergeordneter Rü^lichkeit ; --- die taktische Einheit ist zu klein ; -

die Kompagnien sind daher, da sie nicht selbständig verwendet werden konnen, sich selbst überlassen, was für die Disziplin von wesentlichem Raehtheil ist. Dagegen würde die Formation von Bataillonen , indem sie den Ossizieren ein gleiches Avancement ermoglichte wie den Jnfanterieossizieren, den Wetteifer unter denselben heben, und zugleich die Administration vereinfachen, welche bisher eine schwere .Last sür die KompagnieHauptleute war , die mit dem Kommissariat in direktem Verkehr stehen mussten.

Wiewol die Kommission glaubt , dass die Bildung von Bataillonen zu mancherlei Komplikationen führen wird, und dass in der Brax^is mehr als ein Uebelstand bei der Verwendung dieser Bataillone in den Divisionen zu Tage treten dürste , so hält sie doch die oben angesührten Gründe sür überwiegend, und ist überzeugt, dass die neue Organisation namentlich im Jnteresse der Ordnung, der ......acheiferung , der Disziplin und der Verwaltung läge. Daher sie denn auch nicht ansteht, Jhnen das Eintreten aus den bundesräthliehen Gesezentwurs zu beantragen.

Die Grundzüge desselben bestehen in Folgendem: Die 71 Scharsschüzenkompagnien , welche das Gesez über die Mannsehasts-Skala vorschreibt, sammt den von den Kantonen Waadt, Zürich und Genf freiwillig gelieferten 5 Kompagnien, werden in Bataillone von 3 bis 4 Kompagnien organisirt.

Die Formation wie die Rnmerirung dieser Bataillone , welche aus den nämlichen Kontingentsklassen und so viel wie moglieh aus Truppen eines und desselben Kantons bestehen sollen, liegen dem Bundesrathe ob.

Rach der Botsehast gäbe es 16 Bataillone mit 3 Kompagnien, und 7

Bataillone mit .4 Kompagnien ; dagegen fehlt bei den Akten ein Blan über die ^ertheilnng der Kompagnien, aus dem ^u ersehen wäre, ob und inwieweit es mit Schwierigkeiten verbunden wäre, die Anszugs- und Reserve^Kompagnien der verschiedenen Kantone in der Weise zu vereinigen, dass die Bataillone nur ans einer Mannschast bestünden, welche die gleiche Sprache spricht und den nämlichen Koutingentsklassen angehort.

^70 Der Stab ist der gleiche wie bei einem Jnsanterie-Halbbataillon ; derselbe soll aus den Offizieren der Kompagnien genommen , und auf Vorschlag der beteiligten Kantone vom ...Bundesrath gewählt werden.

Endlich ergibt sich eine namhafte Verminderung des Materiellen : statt 2 Halbkaissons und 4 Bserde per .Kompagnie, sind künftig nur zu liefern : 3 Halbkaissons mit 6 Bserden und 1 Fourgon mit 2 Bferden per Bataillon.

Jm Allgemeinen also, und mit Vorbehalt von Detailbemerknngen bei der artikelweisen Berathung, ist die kommission mit dem bundesräthlichen Entwurfe einverstanden und schlägt Jhnen dessen Annahme vor.

Bern, den 11. Juli 1865.

De.: Berichterstatter der kommission:

^e^ .^orel.

^ote. Der Ständerath hat am 11. ^.uli den bundesräthlichen Gesezentwurf mit der einzigen Abänderung angenommen, daß die Offizier^wahl au.^ dem dop..

p e l t e n V o r s c h l a g (statt auf den Vorschlag) der betheiligten Kantone durch den Bundesrath stattfinden soll.

Dagegen hat der Nationalrath am 18. ^uli, entgegen dem Antrage der Mehr^ heit seiner kommission (^. D e l a r a g e a z , Barman, A r n o l d , S t a p f e r , Bonmatt) beschlossen. ,,^s wird dermalen auf den Gegenstand nicht eingetreten, sondern derselbe^ an den Bundesrath zurükgewiesen , um bel Gelegenheit anderer in Frage stehender Aenderungen in der Armee.Organlsation und Bewaffnung, ins^ besondere bei der Skala^evlfion. neu behandelt und erledigt zu werden.^ Der Ständerath ist nachträglich diesem BeschIusse , unterm 19. ^ull, beige^ treten.

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Bericht der Militärkommission des Ständerathes über den Gesezentwurf betreffend die Organisation von Scharfschüzenbataillonen. (Vom 11. Juli 1865.)

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23.08.1865

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368-370

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