442 Es ist in dem Einfuhrtarif zum schweizerisch-sranzosisehen Handelsvertrag der Zollansatz für Talg und gleichartige Fettwaaren von 50 Et.

auf 30 Et. herabgesetzt.

B e r n , den 11. Juli 1865.

Ramens der Kommissionsmehrheit , Der Berichterstatter:

W. klein.

Note. Die Mehrheit der Kommission bestand aus den Herren Hoffmann, Henggeler und klein.

Ueber die Petition der Seifenfabrikanten ist die Bundesversammlung zu keinem g e m e i n s a m e n Beschlusse gelangt, indem der Nationalrath a.n 11. Juli obigen Antrag annahm und am 20. definitiv festhielt . der Ständerath aber am 17. und

21. gl. Mts. in der vorliegenden Sache zur Tagesordnung überging.

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Bericht der

Minderheit der nationalräthlichen Kommission über die Petition von schweizerischen Seifenfabrikanten um Zollermäßigung.

(Vom lt. Juli 1865.)

Tit. l Gemäss Jhrer Schlussnahme vom 28. und 30. Herbstmonat 1864 übermittelte der Bundesrath der Bundesversammlung seine Botschaft betreffend die Kollektiveiugabe der schweizerischen Seifensieder um Modifikation der Zollsätze aus der Seife und auf den Rohstoffen zu dereu Verfertigung. Eine neue Eingabe der HH. Bluntsehli zum Steinbockli und

Friedrich Ste i n fe l s zum untern Berg in Zürich, datirt vom 1. Juli .8.^5,

ist seither gefolgt, und auch die Minderheit Jhrer Kommission hat die Ehre, Jhnen hierüber Bericht und Antrag zu unterstellen.

^

443 Die wesentlichsten Motive der Betition sind folgende :

1. Die Marseillerseisensabrikation , die^ früher sich des Oliven....ls bediente, habe dieses grossen Theils erseht dl.reh Saamöle und thie^ mische Fette. Eine Kontrolle der Marseillerseife bestehe aber nicht mehr, Seitdem Frankreich vor einigen Jahren die Ausfuhrprämien abgeschafft habe. Der schweizerische Abnehmer sei nun nicht im Falle, die UnterBuchung des Gehaltes der Marseil.erseise vorzunehmen, die nach der in der bundesräthlichen Botschaft angegebenen Analyse an Oelgehalt weit unter der schweizerischen Talgseise stehe ; die einheimische Seifenfabrik..t.on sei

desshalb möglichst zu erleichtern.

2. Die vermoderte Einfuhr von Marseillerseife und die französische Nachfrage nach zuverlässiger schweizerischer Färberseife haben bereits im Jahre 1864 eine Mindereinnahme von Fr. 29.^5 für die Bundeskasse verursacht. Wenn aber zur Deckung dieses Aussalles aus die zur einheimischen Seifen sabrikati on nothigeu Rohstoffe der Zoll auch von 30 auf 50 Rp. erhoht werde, so werde der Ausfall doch bleiben.

3. Jn vorliegender Angelegenheit können jedoch die Rücksichten für die ^olll.afse nicht entscheiden ohne ...^esahr, die einheimische Industrie zu .....drücken. So erklärlich eine Herabsehe. der Zolle sei in einem, dem Freihandelss^steme huldigenden Staate, so unerklärlich sei dagegen eine ^..rhohung aus den sür die einheimische Jndustrie nothigen Rohstoffen.

4. Es sei uothig , dass die Schweiz auch in Beziehung aus ihren Seisenbedarf gegenüber dem Auslande sich je länger je mehr emauzipire, .eine Einlasse der schweizerischen Zollkasse würde indirekt paralysiert durch Hebung der schweizerischen Jndustrie.

Die Minderheit Jhrer Kommission ist ^var im Allgemeinen mit den ^Motiven der Eingabe einverstanden, indem sie ebenfalls der Erleichterung der einheimischen Broduktiou durch Ermässigung des Zolles aus Rohstoffen huldigt. Sie findet jedo.h, die Difserenz ^wischen den frühern und nunmehrigen Tarisansäl^en, zwischen 30 und 50 Rp., sei nicht so bedeutend, um dermalen eiue Reduktion zu veranlassen. Jn der That kann eine Erhöhung von 20 Rp. auf einem Zentner Oel oder Talg keine eigentliche .Belastung genannt werden, und ^umal Augesichts der dagegen gewährten Erleichterungen für die Einsnhr von Soda. Wenn sür Bereitung eines Rentners Marseiller Seife 50 .^ ^el erforderlich sind . welche bis je^t 15 Rp., nunmehr 25 Rv. Zoll zahlen, so kann diese Disfere.^ doch wirklich nicht ernstlich in Betracht kommen, um so mehr, als die kaustische ^oda, die ferner zur Bereitung dieser Seife benu^t wird, l^^ Rp.

weniger zahlt als bisher. Bei Bereitung der gewöhnlichen Talgseife

zahlten bis jet^t 67 .^ Talg 20 Rp., nunmehr 13, und 50 .^ Talg für ordinäre Leip^igerseise statt 15 nun 25, während sür Bereitung der ^ur Astern nothigen 10 .^ kaustische Soda 27 Rp. minder befahlt werden als früher, somit sür die Bereitung eines Zentners Marseillerseife ..^ und für

444 gewöhnliche Seife 14 Rp. weniger als früher. Für die ordinare Leipzigerseife tritt dagegen eine Erhohnng von 10 R...... ein, für einen Rentner Seife von Fr. 35. Ein so m.mmex Zuschlag kann aber kaum in Betracht kommen gegenüber dem Werthe von Fr. 35.

Jm Fernern scheint es der Kommission unstatthaft, jetzt schon, vor der bevorstehenden Zollrevision, einzelne Zollsätze zu andern, die möglicherweise später wieder Modifikationen erleiden dürsten. Es wäre diess ein unzeitiges Vorgreisen, für das kein triftiger Grund vorliegt.

Die Minderheit Jhrer Kommission beantragt Jhnen demnach, Tit., Zustimmung zum Antrage des Bundesrathes, beziehungsweise Abweisung der Betition.

Bern, den 11. Juli 1865.

Samens der Minderheit der Kommission : Scherz.

Note. Zur Minderheit der kommission gehexten die Herren S c h e r z und Chaney.

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der

zur Prüfung der Botschaft und der Anträge des Bundesrathes über den internationalen Telegraphenvertrag

von Paris

berufenen nationalräthlichen Kommission.

(Vom 20. Juli 1865.)

Tit. l Es ist eine allgemein anerkannte Thatsache, dass unsere eidg. Adminiftration sich für die Entwicklung des Telegraphenwesens ein grosses Verdienst erworben hat. Jn richtiger Würdigung der Forderungen der

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Minderheit der nationalräthlichen Kommission über die Petition von schweizerischen Seifenfabrikanten um Zollermäßigung. (Vom lt. Juli 1865.)

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31.08.1865

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