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Schweizerisches Bundesblatt.

XVll. Jahrgang. lll.

Nr. 39.

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B

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r

i ch t

der

Mehrheit

31. August 18^.

^

^ .

der nationalräthlichen Kommission,

Eisenbahnlinie Chiasso-Biasca

betreffend die

mit Abzweigung

nach Lo-

carno (Motion Weber). ^)

(Vom 2l. Juli ^1865.)

Tit. l Unterm 12. Juni 1863 ertheilte der Grosse Rath des Kantons Hessin den Herren Bankers James Alfred H a l l e t t , Oetavius Ommanne.., Henry Haggard und Rob. Georg pillar, sowie Herrn Howard Ashton H o l d e n , Eisenbahnnnternehmer, alle aus London, die Konzession sür den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Chiasso bis Biasea, mit einer Abzweigung nach Loearuo.

Die Bundesversammlung hat am 31. Juli 1863 der Konzession unter folgenden Bedingungen die Bundesgenehmigung ertheilt : 1) Vorbehalt zu Erhebung einer Konzesfionsgebühr von Fr. 500 im Maximum per Jahr und per Bahnftunde.

2) Vorbehalt des Rükkaufs durch den Bund.

3) Frist von 6 Monaten von. Tage des Bundesbeschlusses an zum Beginn der Erdarbeiten und zum Ausweis über die Mittel zur ^.) Die Konzession, der Bundesbeschluß und Kommissionalberichte sind zitirt im nachholenden Minoritätsbericht Seite 4 l 7, 418 hiernach.

Bundesblatt. Jahrg. ^^ll. Bd.Ill.

31

406 Fortführung des Unternehmens, mit der Androhung des Erloschen^ der Bundesgenehmignng.

4. Vorbehalt betreffend den Fortgang der Arbeiten und den eventuellen Konzessionsentzng.

Unterm 20. Januar 1864 wurde in London eine Aktien-Unternehmung gegründet und in deren Statuten unter Anderm Folgendes bestimmt : a. Die Aktiengesellschaft limili ^) stellt^ st.l.. die Aufgabe , eine Eisenbahn oder Strasse zu erbauen von Biasea nach Lnzern oder nach Ehur, sowie andere Strassen und Eisenbahnen ans dem europäisehen Kontinent.

b. Die Gesellschaft erwarb da.... Recht .^t der Ko..zefs.o.. für die Erbaunng der Tessiner Eisenbahnen unter den Bedingungen der tessinischeu Eisenbahn-Konzessio.. vom l2. Juni 1863, und gegen die Verbindlichkeiten : ^. der Ausrichtung einer Summe von L. St. 30,000-750,000 Fr.

als Betrag der Kaution und anderer Auslagen au Herrn Holden , und hb. der Uebertragung der Bauausführung der kon^edirten tessinisehen Eisenbahnen (Erstellung des Traee und der Gebäulich-

keiten) um die Summe von L. St. 1,100,000^27.^ Millionen Franken.

Die Gesellschaft englischer Bankiers, welche die Konzession der tesstnischen Eisenbahn erworben hat (mit Ausnahme der Herren Ashton Holden und Sillar), verschwindet von diesem Tage an ab dem Schauplaz und es treten als die Hauptakteurs auf .

Die limitirte Eentral^europäis.l.e Eisenbahngesellschast als Rechtsnaehsolgerin der Konzessionäre ; Hr. Holden als Banübernehmer, und Hr. pillar als Trager der Konzession.

Das Verhältniss des Lebern zu der Gesellschast, welche die Konzession erhielt, ist durch keine Akten klar gemacht , es finden sieh aber in den Brotokollen und Aktenftüken der Bundesbehorden Dokumente, gerichtet an und unterzeichnet an oder für ,,Sillar ^ Eomp.^ Es nahte der Endtermin -- 31. Januar 1864 -.-. zum Beginn der

Erdarbeiten und ^ur Leistung des Ausweises über die Geldmittel : da

schrieb Hr. pillar (unterm 22. Januar 1864) aus London an den Bundesrath und gab ihm Kenntniss von der Gründung der europäischen

^) .^.^ bedeutet. daß dle Gesellschaftsmitglieder nicht weiter als im Betrage ihrer Al^ien behaftet sind.

407 Eentraleis.^bahngesellschast hmued.

Er gab Kenntniss von der Zeichnung

von 20,050 Aktien, auf welche 2 Liv. Sterling per Aktie einbezahlt worden.

Gleichzeitig erfolgte die Meldung, dass J. A. Wethered als Re^ prasentant der Gesellschaft Sillar ^ Eomp im Kanton .Hessin eingefezt fe^ Unterm 23. Jannar 1864 machte die Regierung von Tessin dem Bundesrath die Anzeige, dass die E i s e n b a h n b a u a r b e i t e n anf der Linie Ehiasso^Bellin^ona und Loearno-Biasea am 2l. d e s s e l b e n Monats b e g o n n e n hätten.

Der Bundesrath nahm diese Kundgebung am 27. gleichen Monats entgegen und beschloss die Mi^theilu..g an die Regierung des Kantons Tessin , dass nicht nur mit den Arbeiten begonnen, sondern auch der Finanzausweis geleistet werden müsse.

Dessenungeachtet verstrich d e r 31. J a n u a r 1.^64 als der lezte Tag der seehsmonatlichen Frist, innert welcher nach ^lrt. 3 des Genehmigungsaktes der Konzession der . A u s w e i s über d i e ö k o n o m i s c h e n M i t t e l hatte geleistet werden sollen.

Jn London wurde mittlerweile eine dritte Gesellschaft durch beiläufig die gleichen Persönlichkeiten gegründet, welche wir bisher handelnd aus^ treten sahen. Sie nannte sieh J n t e r n a t i o n a l e E o n t r a e t o r s - E o m ^ p a g u i e , und stellte sich ungefähr die gleiche Ansgabe, wie die europäische Eentraleisenbahngesellschaft, mit dem wesentlichen Unterschied , dass sie die^ Unterstl^ung von Eisenbahnbau-Unternehmen proklamirte, welche in Händen von technisch und ökonomisch garantiebietenden Männern liegen. ^lueh in diesem Prospekt geschieht der tessinischen Eisenbahnen und der Alpen.^ übergäuge als gesicherten Gesellschaftsunternehmeu Erwähnung.

^ehr bezeichnend ist eine Stelle des .Prospektes, welchen eine der beiden Gesellschaften in Loudou veröffentlichten. Jn demselben bezeichnet die Gesellschaft das tessinis.^ Eisenbahnnez als ein vom Staate ansehnlich subventionirtes Unternehmen, das leicht a...sfül,.rbar sei und die Schwierigkeiten einer eigentlichen Alpenbahn umgehe, während es ^ie Position dennoch beherrsche, ob nun die Fortsezung über den Lukmanier oder den Gotthard geführt werde. Es stehe ihr der h ochste Zuflnss von Reisenden und von Waareu von den einmündenden vielen l 000 Meilen Eisenbahneu beiderseits der Alpen, und damit eiue schöne und sichere Rente in

Aussicht.

Der Bundesrath ^og durch das Organ des schweizerischen Konsuls Rapp in London Erkundigungen über die beiden genannten Gesellschaften aus dem dortigen Bla^e ein, und erhielt ..en^ beruhigenden Ausschluß, dass die au der Spize stehenden Männer Vertrauen verdienen und die Bromessen dieser Gesellschaften an der Borse Brämien gelten, die einen von 1^.., ^ie andern von ^ Liv. Sterl. ; ferner dass nach englischer Gesez-

408 gebung die Unterzeichner von Aktien ^ur vollen Einzahlung verpflichtet seien.

Darin mochte wohl eine Beruhigung für den Bundesrath liegen, und der Grund zu suchen sein, dass der Finanzausweis. nicht in der gegebenen Frist geleistet wurde.

Erst mit Zuschrift vom 28. März 1864 meldet Hr. Sil.lar, dass die Eentral-europäisehe Eisenbahngesellschaft nun definitiv gegründet und dass ^ne genügende Anzahl Aktien untergebracht sei.

.

Schon am 13. April und noch ehe der mehrerwähnte Finan^ausweis geleistet war, reichte die Regierung von ..Hessin das Gesuch beim Bundesrath ein, er möchte über den Stand der Arbeiten an dem dortigen Eisenbahnbau sachkundigen Untersuch anordnen.

Der ^Bundesrath hat dem Gesuch^bereitwilligst entsprochen, indem ex durch das Departement des Jnnern Hrn. Jngeuieur Locher in Bern mit dieser Mission beauftragte.

Der Bericht des Hrn. Locher, vom 2. Mai 1864 datirt, zählt die geleisteten Arbeiten aus, ohne einen Vergleich abzustellen über das , was in der abgelaufenen Zeit hätte vollendet werden sollen oder konnen, und das, was noch an .Arbeiten anszusühren bevorsteht, und bietet somit einen ungenügenden Anhaltspunkt zur Losung der Frage, ob die Arbeiten gemäss den Bestimmungen der .Konzession gefordert worden seien.

Hingegen enthält der Berieht eine Auszählung der bestritl.enen Auslagen, als : Fr.

.).p.

^ 400,000. -

Konzessions^Gaxantie.

43,680. -

Admimstrationskosten.

185,000. - Landentschädigungen.

58,015. 53 .technisches Bureau.

54,29l. 04 Bauausgabe Moesabrüke^Ereseiano.

83,257. 18

,.

Melide bis paradiso.

4,000. --- Verschiedenes.

828,243. 75 Unterm 14. April 1864 meldete Sillar dem Bundesrath nochmals, dass das Aktienkapital der Eentral-europäischen Eisenbahn (t 7^ Millionen Fra.nken) gezeichnet und dass zum Repräsentanten der Gesellschaft Hr. Karl Eeeovi bezeichnet worden sei.

Dieser Karl Eeeovi ersucht dann mit Sehreiben pom 20. April um die Genehmigung des Bundesrathes sur die Abtretung der Konzession der tesfinischen Eisenbahnen an die nene Gesellschaft.

Jn diese Zeit fällt ein neues und sehr merkwürdiges, den Eharakter der englischen Unlexnehmerschast bezeichnendes Moment.

40.^

Hr. Holden hat nämlich am 18. April 1864 gegenüber der Bank von Birmingham, von welcher er ein Darleihen von 16,000 L. St.

empfangen hatte (vermutlich das Geld zur .Leistung der .Kaution zuhanden der Tesstner Regierung, die Verpflichtung eingegangen : ihr auf erstes Verlangen die Konzession der Dessiner Eisenbahnen zu verkaufen.

Die besagte Bank ist allerdings nicht in den Fall gekommen , von der Verpflichtung Gebrauch zu machen, indem sie am 11. Oktober 1864 aus eine andere Weise von ihrem Schuldner Holden Dekung erhalten hat.

Den .... Mai 1864 macht Hr. Sillar dem Bundesrath ^indem er die Verzögerung, die in der Leistung des Finanzausweises eingetreten ist, damit zu rechtfertigen sucht, dass infolge des kritischen ..Geldmarktes und anderer Umstände eine .Konversion der Aktien-Zahl und des Betrages der-

selben nöthig geworden) die Mittheilung , dass nun das Aktiengeschäst

geordnet und bereits für 16 Hunderttausend à 17 Hunderttausend Franken .Arbeiten vergeben seien.

Am 24. Mai 1864 erfolgte von Hrn. Sillar und am 16.^23. Mai von Hrn. ..Konsul Rapp in London die Anzeige , dass die Erbauung der Eisenbahnen im Tesstn als gesonderte Unternehmung an die bereits erwähnte International contract Company übergegangen sei.

Rach den Ulkten ersolgte endlich in gleicher Zeit der Finanzausweis dureh die Eentral^enropäische Eisenbahngesellschast. welcher nach dem Berieht des Departements des Jnnern an den Bundesrath wie folgt geleistet und von diesem am 6. Juni ^ 864 genehmigt wurde :

17,500 Aktien à Fr. 1000 ....

.

.

.

Franken.

. 17,500,000

Daran wurden einbezahlt 65,004 L. St. (per Akt.e

4 L. St.) .^ . . .

Rieht einbezahlt 4996 L. St. ....

Gleich 10^ des Aktienkapitals.

.

.

.

.

.

.

1,625,100 124,900 1,750,000

Obwohl dieser Ausweis nicht direkt durch jene Barteien geleistet wurde , aus welche die Konzession des Kantons Tessin und die darauf ersolgte Bundesgenehmigung verbaliter lautete, so wollen wir darüber in keine weitern Erorterungen eintreten, und uns strenge an die Mittheilung der faktischen Verhältnisse halten.

Mit diesem Akt sehliesst der erste Theil, die Entstehung dieser sonderbaren Eisenbahngeschiehte.

Zum zweiten Theil übergehend, geben uns die Akten den ersten Anhaltspunkt in einem Schreiben der Regierung des Kantons Tessin an den Bundesrath vom 14. November 1864,^ worin sie sich beklagt, dass die Arbeiten allzu schleppend betrieben werden.

4^0 Der Bundesrath beauftragte am 25. gleichen Monats die Herren Jngenienr Bridel und Hartmann mit der Untersuchung. Dieselben sind dem Austrage nachgekommen.

Herr H a r t m a n n berietet am 27. November : Er habe am 25. August 1864 die Arbeit bei der Moesa-Brüke und bei Eresiano ziemlich ge..

fördert angetroffen , hingegen bis zur Besichtigung vom 9. Rovember keinen Fortsehritt bemerkt. Ebenso sei aueh bei Loearno, Lugano und Melide die Arbeit vom Augnst bis Rovember wenig gefordert worden.

Hingegen seien für die meisten Bauobjekte Blane, Vrofile und die tech^ nischen Vorarbeiten wohl vorbereitet.

Etwas günstiger drükt sich Hr. Bridel aus, der jedoch seine An^ gaben zum guten Theil aus Horensagen stü.,t. Er findet, es werde leicht sein, die Lin.e Biasea-Loearno in der festgesetzten Bauzeit zu erstellen.

Die Linie Lugano..Ehiasso biete bedeutende Schwierigkeiten und es müssen die Bauten mit Energie betrieben werden , wenn sie in der noch bevorstehenden Baufrist vollendet werden sollen. Wohl aber genüge die Frist, um die Strel.e Marobbia^Lngano zu vollenden.

Unterm 16. Dezember l 864 berichtete Hr. Eeeovi von London a..s dem Bundesrath , dass nun Holden die .Arbeit der tessinisch.... .... ...hne n an die Gesellschast Villa Mandolfi und Gena^ini abgetreten habe, unter deren Händen sie einen raschen Fortgang nehmen werden. Aus dem daherigen Bericht an den Bundesrath ist zu entnehmen , dass bei diesem Geschästchen für Hrn. Holden ein kleines Benefiz von 3..^ Millionen Franken abfallen soll.

Untern.. 6. Januar 1865 haben Sillar .^ Eomp. vor einem Rotar in London erklärt, dass sie weder an der Konzession für die Tessiner Eisenbahnen, noch an der dem Kanton ^essiu gemachten Hinterlage von

Fr. 400,000 Rechte anzusprechen hätten.

Am 3t. Jannar trat im Kanton Tesstn ein neuer Repräsentant der ..Gesellschaft der zentraleuropäisehen Eisenbahngesellschast an der Stelle des Hrn. E. Eeeovi ans, Ramens G. E. Gave^, welcher dem Bundesrath seine Vollmacht abschriftlieh mittheilte.

Mit telegraphiseher Depesche vom 20. Jannar 1865 erhält .^er Bundesrath Anzeige von der Abtretung der Eisenbahn ko.^ession desKantons Tessin an die zentraleuropäisehe Eisenbahngesellsehaft in London.

Am 27. gleichen Monats verlangt die Regierung von Tessin beim

Bundesrath Auskunst über die Abtretung.

Der Bundesrath zog die Fragen in Erwägnng . in wie ....eit die bisherige Gesellschaft ihren Verpflichtungen nachgekommen sei und inwiefern die neue^ Gesellschaft ihre Verpflichtungen zu erfüllen imstande sein werde. ^ Es wurde gegenüber der Gesellschast namentlich der Wnnsch aus..

gesprochen .

411 a. Es mochten vorerst die Zustande beseitigt werden, welche aus der Entlassung und Richthonorirung des gewesenen Oberingenieurs Wetli hervorgegangen , b. Ebenso seien verschiedene andere Ansprachen für Expropriationen, Advokaten u. s. w., wie sie vom Repräsentanten Eeeovi mit Zuschrist vom 14. Febrnar 1865 gemeldet wurden, zu erledigen.

Wir tonnen nicht finden, dass etwas Anderes zu den Akten gelangt fei, als eine Znschrist des Sekretärs der zentralenropäisehen EisenbahnGesellschaft, G. ^onng, vom l 6. Febrnar 1865, in welcher dem Bundesrath

angezeigt wird, dass si^.h die Zahl der Aktien sener Gesellschaft seit dem

testen Finan^aüs.veis nicht vermindert l.abe, sondern die gleiche geblieben fei, und dass sich die Auslagen der Gesellschaft, die sie auf die tessi.nschen Eisenbahnen verwendet, auf 130,000 .^ St. ....... 3.,^ Millionen ^ranken belaufen. Endlich sei die Gesellschaft bei keiner andern Unternehmung betheiligt, als bei diesen schweizerischen Eisenbahnen. --- Gleichzeitig wurde Hr. E. Gave.. als neuer Repräsentant mit Wohnsiz in Lngano bezeichnet.

Auffallend gegenüber diesem Bericht erscheint eine Mittheilung der ^entraleuropäisehen Eisenbahugesellsehast an die Regierung von Tesstn vom 22. März. Jn derselben zeigt die Gesellsehast an , dass es ihr un..noglich sei , die Eisenbahn - Unternehmung weiter sort^usezen , wenn sie nicht eine Subvention von 1,400,000 Fr. erhalte.

Jhr Kapital sei bedeutend zusammengeschmolzen : theils hätten die Aktionäre ihre Einzahlungen gar nicht oder nicht vollständig geleistet,

theils h.itten sich die olonomisehen Verhältnisse der Aktionäre selbst ungünstig

gestaltet. An der ..^Zahlungsverweigerung der Aktionäre trage auch der Umstand Schuld, dass von ^eite der Schweiz sich keinerlei Theiluahme an den. Unternehmen gezeigt h..be.. Es befindet sich diese Mittheiluna gerade nicht bei den Akten, hingegen lag sie dem hohen Bundesrath vor Augen und es kann deren Aeehtheit nicht bezweifelt werden.

Den l 7. Hornung 186.^ hat der Bundesrath aus Antrag des Departements des Jnueru deu Finanzausweis genügend befunden und die Uebertragung der Konzession bewilligt.

Ein neues -

das neueste interessante Akteustük ist folgendes .

,, Vereinbarung , ^eingegangen am heutigen Tage, ^is.^heu der europäischen Eentraleisenbahn-Gesellschast limited, vertreten durch Hrn. Oberst Shkes, Barlameutsmitglied, Präsident. Hrn. Walsord und Hrn. Gower, Direktoren, einerseits; uud Beter Genazzini, Unternehmer, andererseits.

,,Rachdem im Juni 1863 dnrch die Herren Hallett, Ommanne^, .Haggard, Sillar und Holden, für den Bau einer Eisenbahn von Ehiasso na.h Biasea, mit Abzweigung naeh Loearno, eine Konzession erlangt worden ,

412 ,,nachde.n besagte Konzession unterm 12. Oktober 1864 an die europäischeEentraleisenbahngesellschast gehorig abg .treten und übertragen worden.

,,in Betracht serner, dass im Art. 6 besagter Konzession bestimmt ist, es solle die Gesellschaft bei gleichen Bedingungen das Vorrecht für die Konzedirnng aller übrigen, im Danton Tessin auszuführenden Linien haben .

,,in Betracht, dass zwei verschiedene Vrojekte für die Verbindung der tessinisehen Eisenbahnen mit den Eisenbahnen jenseits der Alpen bestehen, das eine von Biasea nach Ehnr über den Lnkmanier, das andere von Biase.. nach Ludern über den Gotthard.

,,in Betracht, dass besagte Gesellsehast willens ist, von ihrem Vorrechte Gebrauch zu machen dnrch Bewerbung um eine Konzession sur die Linie von Biasea nach Ehur über den Lukmanier; ,,wird hiemit zwischen der besagten Gesellschaft und dem oben genannten B. Gena^ini Folgendes vereinbart : ,,1. Für den Fall, dass die europäische Zentraleisenbahn^Gesellsehast hm.ted von der Tessiner- und der Bundesregierung die Konzession sur besagte Eisenbahn von Biasea nach Ehur erhält^ macht sie sich anheischig, gegenüber den Hrn. A. Villa und B. Gena^ini die zwischen ihnen und H. A. Holden in Betreff der Anssührung der Arbeiten eingegangenen Verpflichtungen ausrecht zu halten.

.,2. ..^ie besagte Gesellschaft gibt dem ^. Genuini volle Freiheit, bei den genannten Regierungen für sich und Genossen um die Konzedirung einer Eisenbahn von Biasea nach Luzern über den Gotthard sieh zn bewerben und sür den Fall, dass Hr. Gena.^ni eine solche Konzession erlangen sollte, wird die besagte Gesellschast sich enthalten, von ihrem oben erwähnten und krast besagter Konzession vom Juni 1863 besessenen Vorrechte Gebrauch ^u maehen, und zwar mit Rüksieht aus uud als Gegenleistung sür die in uachfolgenden Artikeln enthaltene Stipulation.

.,3. Wenn Hr. Gena^ini, wie gesagt, die erwähnte Konzession für die Linie Btasea..Lu^ern erhalten würde, so soll er, genannter Genazzini, und die von ihn.. für die Ausführung der Konzession zn bildende Gesellschaft, mit Rüksieht auf die im vorhergehenden Artikel enthaltene Stipulation, gebunden sein und verpflichtet er sich hiemit, die von der besagten europäisehen Zentraleisenbahn-Gesellsehaft für die Linie Ehiasso-Biasea, mit Abzweigung nach Loearno, besessene gegenwärtige Konzession mit allen Verbindlichkeiten und gegenüber der Regierung eingegangenen Verpflichtungen zu übernehmen und besagter europäischen Zentraleisenbahn-Gesellschaft sür alle gehabten Auslagen und bestehenden Verbindlichkeiten gegen gehörigen Raehweis Ersaz zu leisten, ferner soll er die bestehenden Baukoutrakte sür die Linie zwischen Ehiasso und Biasea und die Abzweigung nach Loearno ausrecht halten und ausführen.

,,4.

^.a gegenwärtige Vereinbarung Rechte und Werke im Kanton Tessin zum Gegenstaude hat, so. soll sie den Gesezen dieses Kantons unter-

4.l3

^

worsen sein und nach Massgabe dieser Geseze Vollziehung finden. Zu diesem Ende wird der Wohnsiz der Gesellschaft bei ihren Vertretern in Lugano sein.

24. Jnni 1865.

Zeugen: ^iltiam ^nn....

..t.^. ^ ^ire^tt^.

^. ^. .....^e..., Brästdent , ^rneliu... ^...t^rd.

,, Z u s a z ... r t i k e l. Zur Erläuterung wird hiemit erklärt , daß die Meinung der Vertragschliessenden in Bezug aus die Vunkte 2 und 3 obiger Vereinbarung folgende ist, nämlich: Mit Rüksicht auf die von Hrn B. Gena^ini im Art. 3 eingegangenen Verpflichtungen und für den Fall, dass er denselben nachkommt, überlässt und überträgt ihm, dem genannten V. Gena^ini, die europäische Zentraleisenbahn^Gesellschast das ihr durch Art. 6 der von der Tessiner Regierung unterm 12. Juni 1863 ertheilten Konzessionsurkunde zugesieherte Vorrecht, insofern als dasselbe die Streke von Biasea über den Gotthard bis zur Grenze von Uri zum Gegenstande hat.

28. Juni 1865.

Zeuge. ..l..^. ^. ^...^tt....

^. ^. ^l.e^^ Präsident.

..^orneliu... ^at^rd, Direktor.

Dass gegenwärtige Abschrift einer Urkunde getreu sei , welche mir von Hrn. Karl Eeeovi vorgewiesen worden, der sich hiezu von Hrn. Jngenieur Beter Gena^ni beauftragt erklärte und dem die Urkunde zurük-^ gegeben wurde, bezeuge ich unterschriebener Ro.ar ..e. ..e.

Lugano, l 3. Juli 1865.

^..

.....

.^..empe..)

(Gez.) Advokat ^...hann ...^^r^tdi, Antons sel. von Lugano, meinem Wohnorte, ossentl. Rotar des Freistaat^ und Kts. Tessin.

Der Grosse Rath des Kantons Tessin beschloss am 23. Juni 1865 in der vorliegenden Frage :

,,Sollte die Gesellsehast nicht in kürzester Frist der Einladung der Regierung nachkommen und den Arbeiten aus allen Linien die den Konzessionsbedingu^gen eutsprecheude Eutwikelung geben, so ift die Regierung eingeladen, beim Bundesrath dahin ^u .virken, dass nach Art. 4 der Bundesgenehmigung vom 3l. Juli 1863 der Stand der Arbeiten untersueht werde. ^

414 Den 24. Jnni 1865 wnrde zwischen den Vertretern ^ der Eentraleuropäischen Eisenbahngesellsehast limited und Beter Gena^ini , dem Unternehmer des tessinischen Eisenbahnbaues, eine Vereinbarung getroffen, wonach die Erstere auf dem ihr durch die tessinische Konzession eingeräuu ten Vorrecht für die .Erbauung einer Eisenbahn von Biasea nach Ehur über den Lukmanier beharrt, während sie auf der andern Seite dem Beter Genuini und Konsorten die Besngniss einräumt nnd aus das Vorzugsrecht verzichtet, welches ihr zum Bau einer Eisenbahn von Biasea nach Luzern über den Gotthard kon...essionsgemäss zusteht.

Für den Fall , dass Ge.^ini die leztere Konzession von der Regierung von Tesstn erlangen würde, macht er sich anheischig . den Bau ^er Eisenbahn von Ehiasso nach Biasea mit der Abzweigung nach Loearno mit allen nach der Konzession damit verbundenen Verbindlichkeiten zu übernehmen und der Eentral- europäischen Eiseubahngesellschast für alle gehabten Auslagen und bestehenden Verbindlichkeiten gegen gehörigen Nachweis Ersaz zu leisten, sowie die. bestehenden Baukontrakte sür besagte Linie ausrecht zu halten und auszuführen.

Nachdem wir Sie, ..^it., in möglichster Kür^e mit dem, den Akten enthobenen geschichtlichen Material vertraut gemacht haben, gelangen wir zu folgenden Schlüssen .

1. Es kann nicht Sache des Bundes sein, sich mit den privatrechtlichen Fragen der Kreditoren der kon^edirteu tessinischen EisenbahnGesellschaften ^u befassen. Wohl aber wird der Bundesrath seinerseits auf die Wahrung der allseitigen ^uteressen Bedacht nehmen.

2. Wenn die Buudesl.el.ordeu (Bundesrath, Rational- und Standerath) die englischen Konzessionäre für die tessinisehen Eisenbahnen gleich von Anfang an n^t großem Misstrauen en.pfaugen haben, wie dieses sowohl aus den der Bundesgenehmigung beigefuglen . von der frühern Bra^is abweichenden Vorsichtsmassregeln und Aussicht.^beftellungen (namentlich dem Art. 4), als auch aus den Berichten der ständerätl..lichen Kommission und der Minderheit der nationalräthlichen Kommission vom J. 18........

deutlich erhellt , so hat sich dieses Misstranen in den bisherigen Vorgän-

gen und dem Benehmen der englischen Gesellschaft aus eine aussergewohnliche Weise als begründet erwiesen.

Wir sehen , dass die Gesellschaft . mit welcher man es hier ^u thun hat, aus Leuten besteht, die nicht etwa in der A u s f ü h r u n g von Eisenbahnuuternehmungen einen redlichen Ruzen suchen , sondern durch künstlich angelegte Spekulationen und kombinirte Bapieroperationeu sieh einen Ge^vinn zu verschaffen wissen , der weder im Fleiss noch in geistiger oder körperlicher .^hätigkeit seinen Grund hat, vielmehr in einer Weise erzielt wird, wie ste bisher in unserm Schweizerland noch unbekannt war.

415 ..

Wir sehen bald unter dieser bald unter jener Firma , bald die gleichen, bald andere ins Vernehmen gezogene Lente auftreten, die alle, wenn auch in verschiedener ^orm und Weise, denselben Zwek verfolgen.

Wir sehen eine Gesellschast vor uns , welche wohl Anfangs den übernommenen ^fliehten in der Ausführung von Bauten und in der Erfüllung von Zahlungsoerbindliehkeiten nachkam , dann aber im einen wie im andern Vunkte zurükbliel.., die Arbeiten staken und die Angestellten auf il..ren Lohn warten liess. Es ist dieses um so unerklärlicher und verdachtiger, als das Aktienkapital na.h ihren eigenen Versicherungen unterzeichnet war und nach englischer Gesezgebuug voll einbezahlt werden muss.

Wir finden drei Verträge, in welchen einige Millionen Franken auf Kosten der Erstellung von Eisenbahnen durch den Kanton Tessin und über die Alpen eingesakt werden sollen, ohne dass eine materielle Gegenleistnng dafür zu erfolgen hätte.

Es find dieses vorerst die 750,000 Fr. , welche Hrn. Holden zum Voraus d..rch die Statuten der Zentral -europäischen Gesellschaft zngesichert wurden, und jene 3^ Millionen Franken, welche der gleiche Herr ans der Banübernahme der tessinischen Eisenbahnen und der Abtretung au Villa Maudolsi und Gena^ini sich ausbe.^ungen hat.

Es wird Niemanden entgehen, dass all' dieser Tribut, diese Schwindler^ Vrämien, aus Kosten unsers Volkes geleistet werden sollen, das zunächst die Eisenbahnen benu^en und dessl.^alb aueh zu verzinsen haben wird , - zum Rachtheil des Bundes , dem das Recht ^ur Erhebung einer Konzessionsgebühr bei Erreichung gewisser Retto-Erträge, und das Recht ^um Rükkans in bestimmten Jahren .....steht. Roch mehr . Es mnss ein solcher Tribut nothwendig einen sehr nachteiligen Einfluss aus die Solidität der Bauten ausüben, wie dieses bereits beim Ban der auf ähnliche Weise ins Leben

getretenen Li^ue d'l.^iie der ^.all ist.

Wir selben diese Wirths.haft floriren mitten und in der Räl^e jenes Theils des schweizerischen Vaterlandes, wo wirklich von verschiedenen leiten her ein ^ehiene..überga..g über die Alpen gesucht, und von diess.^.ts und jenseits die grossten Anstrengungen dafür gemacht werden.

Mitten auf diesem Wege ist also die englische Gesellsehast postirt , von der .^ie si.^ nach unseru Schilderungen selbst ein Charakterbild entwerfen mogen.

Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, gelangen wir zu dem A n trage: Sie wollen der Schlussnahme des Ständeraths mit unsrer einfachen Redaktionsveränderung im frauzosischen Te^.te beipflichten.

Wir fügen noch bei , dass wir ^war gerne beantragt

hätten , eine

Mitbetheiligung der Regierung von Tessin in das Dispositiv auszuneh-

4l6 men. Wir fezten indess voraus, dass der Bundesrath seinerseits nicht einseitig vorgehen, sondern die Tesstner Regierung anhoren werde.

Wir betrachten jeden Aufschub in der Sache für gefährlich und wünschen, dass die hohe Versammlung, in Ausübung ihrer bundesstaatlichen Hoheitsrechte , entschieden und fest sich ausspreche , wie der hohe Ständerath es bereits gethan hat.

Bern, den 2t. Juli 1865.

Die Kommissions-Majorität:

A. Fischer. Oberst.

B. von Ar.r, Berichterstatter.

I. I. Bucher (vou Zürich).

#ST#

B e rich t der

Minderheit der nationalräthlichen Kommission in Sachen der .Dessiner Eisenbahnen (Motion Weber).

(Vom 21. Juli 1865.)

Tit. l Wie vom Berichterstatter der Mehrheit soeben bemerkt wurde, theilt sieh Jhre Kommission in Bezng auf die ihrer Vrüsung unterstellte Frage, ob die Motion des Hrn. Weber, betreffend die tessinisehen Eisenbahnen, angenommen oder modifiât werden soll, in eine Mehrheit von drei und eine Minderheit von zwei Mitgliedern.

Diese an und für sieh nieht überaus wichtige Frage gewinnt eine weittragendere Bedeutung mit Rüksieht ans die begleitenden Umstände, die dabei zu erörternden Rechtsgrundsäze und den Vortheil , den man daraus ziehen zu können hofft.

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Bericht der Mehrheit der nationalräthlichen Kommission, betreffend die Eisenbahnlinie Chiasso-Biasca mit Abzweigung nach Locarno (Motion Weber). *) (Vom 2l. Juli 1865.)

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