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Kommission des Ständeraths betreffend die Errichtung zweier Adjunktenstellen bei der Zentralpostverwaltung.

(Vom

6. November 1865.)

T i t. l Unterm 2. Dezember 1850, gleich als sich nach llebernahme des Vostwesens durch die Eidgenossenschaft das Bedürsniss einer wirksamen .Kontrolle geltend machte, hat die Bundesversammlung folgendes Vostnlat angenommen : ,.Der Bundesrath ist eingeladen, zu untersuchen, ob nicht regelmässige Inspektionen , die mit Beziehung aus den Bostdienst in seinem ganzen Umsange , und nicht bloss mit Beziehung aus das Trainwesen oder anlässlieh der Jnspektion desselben vorzunehmen wären , angeordnet werden sollten."

Der Bundesrath hat die Rothwendigkeit dieser Ueberwachung in seinen Amtsgerichten mehrsa.l. anerkannt, jedoch bemerkt, dass die hiesür besonders geeigneten hohern Beamten der Generalpostdirektion so sehr an die überhäuften Büreauarbeiteu gebunden seien, dass eine Verwendung derselben zu solchen Jnspektionen nicht moglieh sei. Ebenso erklären die Kreispostdirektoren , dass die vielen ihnen obliegenden Geschäfte eine umfassende und einlässliche Jnspektion über die ihnen unterstellten Bureaux und Ablagen auszuüben nicht gestatte.

Die Thatsaehe nun, dass die in der Ratur der Sache liegende und gesetzlieh gebotene .Kontrolle das einzige Mittel sei, eine so verzweigte Adminoration sachgemäß leiten zu konnen einerseits , und anderseits , dass diese Kontrolle aber nur unzureichend geübt werde, veranlasste die BundesVersammlung am 2l. Juli l. J., bei Behandlung des Amtsberichts des Bundesraths vom Jahre l864, zu besehliessen: ,Der Bundesrath wird ermächtigt, die geeigneten Anordnungen zum ,.Behufe einer wirksamen und umfassenden Kontrolle des Boftwesens zu "terffen."

113 Die mit Brüfnng des bundesräthlichen Geschästsberiehts beauftragte nationalräthliche Kommission hat in ihrem Bericht vorläufig zwei Wege bezeichnet, wie diese wirksame Kontrolle geschaffen werden könnte, und zwar entweder durch Ernennung spezieller Jnspektoren , die steh aussehliesslich mit diesem Ges..hästszweige .zu befassen halten, oder aber durch die Büreauehess der drei Sektionen der Generalpostdir^ion, nämlich durch den Oberpoftsekretär, den Oberpostkontrole^r und den Kursinspektor. Die gleiche Kommission gibt aber dem ledern Mittel den Vorzug. Sie legt ihr Gewicht vorzüglich darauf, dass die genannten Beamten der General-

postdirektion vermoge chrer Stellung mit dem Geschästsgange bis in alle

Verzweigungen genau vertraut seien, daher diese Kontrolle mit mehr Sachkenntniss und auch selbst mit mehr Ausehen handhaben konnen, als dieses von Beamten zu erwarten wäre, welche w.^nig Gelegenheit hätten, sieh mit dem Geschäftsverkehr des Zentralbüreau's zu befassen. Zudem komme die Besoldung der anzustellenden zwei Adjunkten sur den Oberpostsekretär und Oberpostkontrolenr nicht höher zu stehen, als die Besoldung ^pe^ieller Jnspektoren.

Der Bundesrath geht in seiner Botschaft vom 26. Oktober l. J. ^) mit der Ansicht der nationalräthlichen Kommission ganz einig, und zwar, dass eine strengere Kontrollirung dringendes Bedürsniss sei, und dass dieselbe am zweckmässigften durch die Büreauchefs d^r Generalpostdirektion ausgeübt werden konne. Wolle die Jnspektion mit gehöriger Saehkenntniss und Autorität vollzogen werden , so müssen die Jnspektoren mit den laufenden Geschäften und jeweiligen Vorschristen genau vertraut sein.

Dieses sei aber gerade desshalb um so schwieriger, als die Jnspektoren nur ausnahmsweise bei den Gesehästen der Zentralverwaltnng bethätigt wären. Es unterliegen aber die formellen Bestimmungen über ...^peditions-, Tar^- und ^rankaturverhältnisse u. s. w. , namentlich im Verkehr mit dem Auslande, fortwährenden Aendernngen, deren Ausführung Saehe der Bureanehefs sei. Zndem müsste es den Büreauehefs überlassen werden, neben den Jnspektoren bei vorkommenden, jeweilen ihre Gesehästsabtheilung speziell beschlag.....deu Vorsalleuheiteu Inspektionen auszuführen, ein Umstand, der zwischen den Jnspektoren und den Büreauehess lei^t Konflikte und iu Be^ug aus ihre Anordnungen Verwirrung schassen konnte.

Jhre Kommission, welehe in moglichst gedrängtem Umrisse die das Vostkontrollwesen beschlagenden Bunkte mit Rücksieht auf die Botschaft des Bundesraths berührt, g...ht mit der Ansieht desselben vollständig ein^, dass eine wirksame und umfassende Kontrolle des Bostweseus dringendes Bedürsniss sei, und dass eine so umsangreu.he verzweigte Verwaltung nur unter einer guten und strengen Aufsieht gedeihe. Diese soll sieh sowohl im Jnteresse der Vostverwaltung als des verkehrenden Bnblikums, namentlich bei den Bost.büreau^ über richtige Behandlung der Bostgegeustände, über genaue Handhabung der Reglemeute und Jnstruktionen, über

^) Sle^e Bund^blatt .^. ^. 18.^5, Band III, Sel..e 7.^2.

114 pflichtgemäß Bedienung un... Behandlung des Bnblikums, über die Zwecke mässigkeit der bestehenden Einrichtungen, über Beseitigung vorhandener Missbräuche im Bostdienste, über zu tresfende Verbesserungen n. s. w. eine wirksame Kontrolle ausüben.

Da es aber schwierig sein dürste, ansser dem Kreise der Generalpostdirektion die geeigneten und entsprechenden Persönlichkeiten ^u finden, so stimmt Jhre Kommission der Ansicht de.^ Bundesraths bei , es sollen die Jnspektionen den Büreauehess der drei Sektionen der Vostverwaltung übertragen werden. Dass in diesem Falle das personal der Generalpostdirection permehrt werden mnss, erscheint um so notwendiger, als bis anhin aus Mangel an Zeit die Büream.hess die Jnspektionen n..r in ungenagender Weise vornehmen konnten. Aus der Botschaft des Bundes^ raths entnimmt man aber, dass dur.h die Bostverträge mit Frankreich, durch den Geldanweisungsverkehr u. s. w. sich die Arbeiten bei der Generalpostdirektion so sehr angehäuft haben, dass, abgesehen von Einführung einer strengern Kontrolle, eine Versonalvermehrnng notwendigerweise hätte eintreten müssen. Da ans dem Knrsbüreau schon ein Adjunkt besteht, so dürste es am zweckmäßigsten sein, wenn sowohl den. Oberpostsekretär als dem Oberpostkontrolenr ein Adjunkt beigegeben würde.

Was nun den Gehalt dieser zwei anzustellenden Adjunkten betrifft, so ist durch den Bundesbeschluß vom 29. Juli l 864 ein Bräjudiz geschaffen , indem der Gehalt des Adjunkten für das Kursbüreau auf

3300 Fr. bis 3600 Fr. festgefel^t worden ist. Jhre Kommission findet

zwar diesen Gehalt im Vergleich zu dem einiger Kreispostdirektoren etwas hoch, ohne dass sie sieh, nnd zwar mit Rücksicht ans den bestehenden Bundesbesehluss betreffend den Adjunkten des Kursinspektors, veranlasse findet, einen vom Vorschlage des Bundesraths abweichenden Antrag zu stellen.

Die kommission beantragt daher unveränderte Annahme des Vorschlages des Bundesrathes.

Mit

ausgezeichneter Hochachtung und Ergebenheit.

B e r n , den 6. Ropember

1865.

Ramens der Kommission,^) Der Berichterstatter:

^. .^l. ^teine^er.

^) Die Mitglieder der .Commission waren .

.^err^. A. S t e i n e g g e r , in Allendorf .^Schw^z).

,, .^. A. ^ a n d t w i n g , in Zug.

., ^réd. G e n d r e , in ^reiburg.

., ^. ^ e I g e r , in Stan^ (^idwalden).

., .^. A. ..^lémenz, in .^isp ^Wallis,..

^ ^ t e . Die Frage der Errichtung zweier AdjunktensteIlen bei der Generalpost^ direction ist zur weitern Prüfung an ^en Bundesrath zurükgewiesen worden.

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Bericht der Kommission des Ständeraths betreffend die Errichtung zweier Adjunktenstellen bei der Zentralpostverwaltung. (Vom 6. November 1865.)

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1865

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23.12.1865

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