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Schweizerisches Bundesblatt.

XVII. Jahrgang. ll.

Nr. 29.

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28. Juni 1865.

t

der

Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes

und

Jahren 1864, f

des

Bundesgerichts

während des

wie über die Staatsrechnung von dem-

selben Jahre.

(Vom 3. Juni 1865.)

Tit. l Die .kommission , welche Sie mit der Prüfung des Berichtes des Bundesrathes und des Bundesgerichtes über ihre Geschäftsführung während des Jahres l864 beauftragt haben, beehrt sich, Jhnen anmit das Ergebniss ihrer Verhandlungen vorzulegen.

A. Geschaftsführung des Bundesrathes.

l. Geschäftskreis des politischen Departements.

1 . A u s w är t i g e A n g e l e g e n h e i t e n .

Wir haben die Haltung , welche der Bundesrath im Lanse des Berichtsjahres dem Auslande gegenüber beobachtet hat, zum Gegenstande einer einlässliehen Untersuchung gemacht, und wir freuen uns, aussprechen zu konnen, dass wir derselben unsere volle Billigung zu Theil werden lassen.

Bundesblatt.. Jahra.. XVII Bd. II.

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Der Bundesrath sagt in seinem Rechenschaftsberichte, es bilden d i e mit Frankreich im Lause des Jahres 1864 a b g e s c h l o s s e n e n V e r t r ä g e , unter welchen der Handels- und ....iederiassnugsvertrag die hervorragendste Stelle einnehmen, unstreitig das wichtigste Ereigniss, welehes sieh während des Berichtsjahres im Gebiete der auswärtigen AngeWesenheiten zugetragen hat. Wir gehen mit dieser Anschauungsweise einig, glauben aber, aus weitere Erorteruugen, betreffend die sragli.hen Verträge, nicht eintreten zn sollen, da dieselben bei Anlass ihrer Genehmigung zum Gegenstaude eingehender Verhandlungen im ^choosse der gesetzgebenden Rätl^ gemacht worden sind. Wohl aber erachten wir es in unserer ^tellung und Aufgabe, hier noch besonders daran zu erinnern, dass der Bnndesrath bei den Unterhandlungen über die Verträge mit Frankreich von Ansang an erhärte, dass er sich in dieselben nur einlasse, wenn die S a v o ^ e r f r a g e dabei unberührt bleibe, und dass er diesen Standpunkt mit Entschiedenheit festhielt, als die sranzostsche Regierung, nachdem sie zwar erklärt, dass sie nicht daran denke, die beiden Fragen in Verbindung zu bringen , hinwieder im Laufe der Unterhandlungen erhebliehe ^ollbe^ günstigungen für die (im Gegensatze zu der a l t e n ) ne n geschaffene, savohisehe Zone und verschiedene andere Einräumungen verlangte, deren Gewährung den Schein einer thatsächliche.. Anerkennung der zur Zeit in dieser Be..

ziehung bestehenden Verhältnisse zu erwecken geeignet gewesen wäre. Die .kommission kann si.h nur damit einverstanden erklären, dass der Bundesrath die zwei heterogenen Gegenstände auseinander gehalten und dass er aueh die Uuterhandlnngeu betreffend die Verträge mit Frankreich dazu benutzt hat , um neuerdings in Erinnerung zu bringen, dass die ^avoherAngelegenheit als eine noch unerledigte Frage zu betrachten ist. Die Kommisston zwe.selt nicht daran , dass der Bundesrath in diesem Geiste fortwirken und keine Gelegenheit unbenutzt lassen wird , welehe ihm die Möglichkeit erosfnet, die Rechte und Jnteressen der Schweiz in geeigneter Art zu gebührender Geltung zu bringen.

Als im Ansauge des Berichtsjahres eine V er s c h w o r un g g e g e n das ^ e b e n des K a i s e r s der . ^ r a n z o s e n . welehe im ^pätjahre 1863 anf s c h w e i z e r i s c h e m B o d e n unter den
Auspizien Joseph M a z z i u i ^ s angezettelt worden war, in Varis entdeckt wurde, legte der Bundesrath durch verschiedene Maassregeln , zu denen er sieh , ohne dass ihm irgend eine Znmnthung von Bussen gemaeht worden .oäre, veranlasst sah, deu ernsten Willen an den Tag, gegen jeden Missbraueh des sehwei^erischen Gebietes zum Zwecke des Umsturzes der in andern .....ändern bestehenden Staatsordnung nachdrücklich einzuschreiten. Der Bundesrath hat hiednrch ol.^ue Zweifel der Anschauungsweise unsers Volkes einen getreuen Ansdruck verliehen. Die schweizerische Ration ist auf ihre Unabhängigkeit eifersüehtig , aber gerade, weil sie dies ist, verlangt sie von ihren Behorden eine loyale Ersüllung der internationalen Verpflichtungen , welche der Schweiz dem Auslande gegenüber obliegen^

^7 Der Bundesrath ist im Lause des Berichtsjahres in den ^all gekommen, mit O e s t e r r e i e h in Betreff des sogenannten A l t e r n a t e . ^ bei dem Absolusse von .^taat^verträgen, sowie wegen der ^ . r e i g e b n n g des zn... Schweizerbürg.^ gewordenen polnischen E^.diktators L a n g i e w i e z und mit R ussl a n d nebst O e s t e r r e ich bezüglich des A u f e n t h a l t e s

der p o l n i s c h e n Flüchtlinge in der Schweiz diplomatische Ver-

Handlungen pflegen zu müss..... Die Ergebnisse, zu welchen dieselben geführt, und die Art und Weise, in welcher sie stattgefunden haben, konnte der kommission nur zur Besriedigung gereichen. Der Bundesrath hat bei diesen Verhandlungen in würdiger Form die Rechte der ...^..h^eiz zu voller Anerkennung gebracht.

Der Bundesrath wünscht in seinem, das polil.isehe Departement beschlagenden .Berichte, der vor den n e u e s t e n . ^ i e g e u d e r n o r d a m e r i k a n i s c h e n U n i o n über d i e ^üd st a a t e n abgesagt worden, den damals schon errungenen glänzenden, wenn auch noch nicht entscheidenden Ersolgen der nördlichen Waffen einen entsprechenden Fortgang ; dabei spricht er die Hoffnung aus, dass das Jal,r 18.^5 den nordamerikanischen Freistaaten das Ende des Bürgerkrieges, der sie so lange zerfleischt hat, bringen moge. Die Kommission kann sieh nicht versagen, ihre Freude darüber zuzusprechen. dass diese Hosfnung mittlerweile so raseh in Ersül-

lnng gegangen ist. Dabei fühlt sie sieh aber auch gedrungen, ihren Ab-

sehen über den Mord knnd zu geben, welcher die gro^e Schwesterrepublik iu d..m gleichen Augenblicke , iu ^elehem sie aus schwerer Prufu^g ueugekräftigt hervorgi..^, ihres hevorragendsten Bürgers beraubt hat.

Die Kommission hat die V o l l z i e h u n g der iu n e u e r e r Z e i t v o n der S c h w e i z m i t .^em A n s l a u d e a b g e s c h l o s s e n e n V e r t r ä g e zum Gegenstand einer sorgsältigen Prüfung gemacht.

Der Ha u de l s v e r t r a g mit F r a n k r e i c h wird mit dem I. Juli l 8^5 in Kraft treten. Die ^. diesem Ende hin erforderliehen VollziehuugsVerordnungen find in der Ausarbeitung begriffen. Den Bostnlaten, welche die Bundesversammlung bei ^lnlass ^er Genehmigung der Verträge mit Frankreich zu Handen des Bundesrathes beschlossen hat, ist ein Genüge gethan worden.^ Jn Folge der einen dieser postulate hat der Bundesrath ^ch.ritte bei der sranzosisehen Regierung gethan , welche zu einem befriedigenden Ergebnisse geführt haben. Andere Postulate b^wecken Vor-.

lagen a^. die Bundesversammlung, welche entweder bereits erfolgt oder in der Vorbereitung begriffen sind. Der Auftrag endlich, der dem Bun^ derath ertheilt worden ist, zu untersuchen, inwiefern es angemessen wäre, den ^iederlassnngsvertrag mit Frankreich au.h ans Algier auszudehnen, hat ebenfalls seine Voltziehung gesunden, und zwar in der erweiterten

Anpassung , dass die Anwendung des Vertrages nicht bloss auf Algerien, sondern auch aus die übrigen fra.^osische.. Kolonien worden ist.

i..^s Ange gefasst

688 Der V e r t r a g mit F r a n k r e i c h ü b e r die G re n B e r e i n i g u n g im Dappenthale kann noch nicht als znr Ausführung gebracht beZeichnet werden. Das von Frankreich an die Schweiz, beziehungsweise den Danton Waadt, abgetretene Gebiet ist zwar durch Besehluss des Grossen .Rathes von Waadt vom 16. September l 86 l den Gemeinden von Ar^.e...^..Mmds und St. Cer^s zugetheilt worden, und es konnen somit, entgegen den daherigen Mitteilungen des Bundesrathes, die .Gemeinde-,

Schul.. und Kirchenverhältnisse dieses Gebietes als festgestellt betrautet

werden. Dagegen walten noch Anstände zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Waadt in Betress der Frage ob, wer die Kosten der Einbürgerung für diejenigen 15 Bewohner der abgetretenen Gebietstheile zu bezahlen habe, welche sich bei der ilmen eröffneten Wahl zwischen dem fchweizeris.hen und den. sranzosisch..n Bürgerrechte für das erstere entschieden haben. Die Strasse durch le.^ Landes, welche Frankreich bis ^zum 20. Februar l.^65 ans Grundlage bereits im Jahr l863 genehmigter Bläne h.itte herstellen sollen , ist bis z..r Stande noch ni.ht in Angriff genommen, obgleich der Bundesrath es ..icht daran fehlen liess,

aus Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtung zu dringen. Die vorge-

sehenen Bestimmungen über die Bewirtschaftung der Grenzwaldungen sind, so weit sie nach ...lbsehlnss der gleichzeitig mit de.n Handelsvertrage zu Stande gekommenen Uebereinkn..ft über nachbarliche Verhaltnisse und die Beanssichtigun^ der Grenzwaldnngen noch erforderlich seheinen, ebenfalls 1ioch nicht erlassen. Der von Frankreich an die Schweiz abgetretene Gebietstheil ist in den sranzosis.heu Grundbüchern, welche zum ^weck^ des Bezuges der Jmmobiliarste.^.r bestehen, noch ui.ht gestrichen, und wegen zur ^eit noch mangelnder Vlaue auch noch ^.i.ht in die Diesseitigen ..Kataster aufgenommen. Endlich konnte auch .^ie Forderung der Sparkasse von R...on. ^velehe zu dem im ...lrt. VI des Da^pentl^alvertrages enthaltenen Vorbehalte Veranlassung gegeben hat, bis zur ^tun..^ ni.ht ausgetragen werden. ^ Die Kommission h^ilt es fur sehr wünsehbar, ^dass, nachdem der A b s c h l u ß eines Vertrages üb^r die Gr^.nzbereiuignng ^im Dappenthale so lange ans si.h warlen liess, nunmehr die A n s f u h ^ r un g des Vertrag....^ ni.ht zu neuen Verschleppungen Veranlassung gebe.

Jndeni die Ko^umiss.ou dieser Anschauungsweise Ausdruck verleiht . will sie nicht den Bundesrath der .Saumseligkeit in der Behandlung der Dappeu-

.thalangelegenheit beschuldigen; sie beabsichtigt vielmehr bloss. ilm zu ermuntern , seine Be...üh..uge.. für endliehe ganzlich.. Bereinigung alten ..^nstandes sortzusel^eu.

Dieses

Die Auswechslung der Ratifikationsurkunden zu der von .^r Bundesversamu^luug genehmigten U e b er e i n k n n f t z w i s eh e n d e r ..^ eh w e i z u n d J t a l i e u b e t r e f f e n d d i e F estft e l l u n g d e r G r e n z e i m Vai di Lei ist mittlerweile bewerkstelligt worden, so dass diese Angelegenheit als gänzlich geordnet erseheint.

J.. dem Art. 10 des V e r t r a g e s z w i s c h e n J t a l i e n und b e r

S c h w e i z , b e t r e f f e n d d i e A u s s c h e i d u n g d e r B i s t h u ni sg u t e r , vom 30. November 1862, sind verschiedene Ansprüche des Kantons Hessin besonderer Verhandlung und Verständigung vorbehalten. Es ist auch noch nicht gelungen , die Anstände , welche in Betreff der für schweizerische ^oglinge bestimmten F r e i p l ä t ^ e i m K o l l e g i u m B o r r o m ä u m in Mailand bestehen, zur Erledigung zu bringen. Die Kommission hält dafür, dass die Austragung derartiger Tendenzen in Zeiten der Ruhe und des Wohlvernehmens mit den beteiligten Staaten als ein Gebot der Klugheit für die Schweiz anzusehen sei, und sie würde desshalb nicht ermangeln, Jhnen vorzuschlagen, den Bundesrath mit der Anhandnahme daheriger Unterhandlungen zu beauftragen , wenn ihr nicht zur Keunl..iss gebracht worden wäre, dass bei Jtalien zur Zeit keinerlei Geneigtheit vorhanden sei, diese Materien zur Erledigung zu bringen.

Die Kommission zweiselt nicht daran , dass der Bundesrath , sobald die Verhältnisse es ihm möglich machen, die Abwicklung aneh dieser Anstände herbeizusühren wissen wird.

Wir berühren nun einige F r a g e n d e s i n t e r n a t i o n a l e n V e r k e h r e s , welche sieh gegenwärtig an der Tagesordnung befinden.

Der Bundesrath ist damit beschäftigt, den Abschluß einer U e b e r e i n k u n s t zwischen den Kantonen der Eidgenossenschaft und dem Gross-

herzogthum Badeu, betreffend V e r p f l e g u n g h ü l f s b e d ü r f t i g e r A n g e h ö r i g e r des e i n e n ..Staates, die i m G e b i e t e des a n d e r n S t a a t e s e r k r a n k t s i n d , zu vermitteln. Bekanntlich stehen sich bei der Eingehung von Verträgen uber diesen Gegenstand und über andere damit verwandte Materien jeweilen zwei Grundsä^e gegenüber.

Rach dem einen derselben wird die Verpflegung gegenseitig uuentgeldlich

geleistet. nach dem andern erhalt jeder Staat die Kosten zurückvergütet, welche ihm durch die Verpflegung von Angehörigen d...s andern Staates verursacht worden sind. Ba.^en und eine Minderzahl der schweizerischen Kantone huldigen dem ersten Vriuzipe, die Mehrzahl der schweizerischen Kantone dagegen dem ledern. Ganz dieselbe Frage macht sich natürlich in den. Verhältnisse der Kantone unter sich geltend, und es steht, wie wir vernommen haben, eine Konferenz von Abgeordneten der sämmtlichen Kantone bevor, in welcher eine Verständigung über diese Materie angestrebt werden soll. Angesichts alles dessen hat es Jhrer Kommission scheinen wollen , es dürste die Ausnahme einer Statistik über die Zahl der in den einzelnen Kantonen verpflegten ..^lfsbedurstigen anderer Kantone und fremder ...Staaten von praktischem Werthe sein. Der Vorstand des Departements des Jnnern , dem die Kommission diese Anschauungsweise

mittheilte, erklärte sich bereit, die Erhebung einer derartigen Statistik zu veranlassen.

Wir können hievou Kenutniss zu geben.

uns desshalb darauf beschränken, Jhnen

Es gesenkt der Bundesrath in seinem Geschäftsberichte der Verhandlnngen, welche er mit F r a n k r e i eh in Betreff der Brar^is der dortigen

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Behörden , u n e h e l i ch e . B i n d e r . w e l ch e s eh w e i z e r i sche M ü t t e r in F r a n k r e i. ch g e b ä r e n , o h n e d i e l e ^ t e r n n a c h d e r S c h w e i z a b z u s c h i e b e n , hat pflegen müssen. Der Bundesrath hat bei. diesen Verhandlungen den .^rnn^sal^. dass Mutter und Kind ^...samme.. gehören, beharrlich festgehalten und aus die Abnormität hingewiesen, .oel.he darin erblickt werden müsste, wenn Eltern ihre Binder, sobald sie ihnen ^ur .^aft fallen, einfach heimschicken und sich in solcher Weise unter Mitwirkung der ..Staatsbehörden ihren natürlichen Pflichten entschlagen konnten. Die kommission erklärt sich mit dem Standpunkte, den der Bundesrath in Dieser Angelegenheit eingenommen hat, voltkom...^.. einverstanden, und sie verfehlt nicht, daranf aufmerksam zu macheu , dass die Schweiz sich in der günstigen Stellung befindet , die von den. Bundesrathe festgehaltene Reehtsauschanu..g auch zur Geltung bringen zu können, da sie di... Ausnahme der Kinder ohne die Mütter einfach zu verweigern in der Lage ist.

Wenn der Bundesrath die B e f r e i u n g d e r g e g e n s e i t i g e n S t a a t s a n g e h ö r i g e n v o n d e n . M i l i t ä r d i e n st e , b e z i e^ h u n g s w e i s e v o n d e r e n t s p r e ch e u d e n E r s a l., l e i st u n g ,,einen in die Kompetenz der Kautone fallenden Gegenstand^ nennt, und wenn ferner in dem ^...sehästsberi.^ des Bundesrathes in nicht ganz genauer Weise von einen.. ...^ p e z i a l v e r k o m m n i s s e die Rede ist,

welches d i e R e g i e r u n g v o n ^ ü r i ch auf die E.upsel..lung des

Bundesrathes hin m i t d e r o st e r r e i ch i s eh e n G e s a n d t scha f t in B e t r e f f d e r E n t h e l.. n n g o st e r r e i ..h i s eh e r A n g e h o^ r i g e r v o n d e r W e h r p s l i eh t e r s a ^ st e u e r i m K a u t o n ^ ü r i c h abgeschlossen habe, so glaubt die Kommission, in Erin..er..ng bringen zn sollen, dass es zu.ar unzweifelhaft zunächst den Kanto.^.n anheim gegeben ist , Vereinbarungen mit auswärtigen Staaten betreffend Euthebnug von der W^.hrpsliehtersal^steuer ^n treffen, dass aber, sobald der Bnnd sieh veranlagt findet, dieses Verhältnis.. mit einem fremden Staate auf dem Wege eines Vertrages zu ordnen, die daherige Wirksamkeit der Kautone zurü^utreten l^at.

Der Bundesrath thei.t in seinem Berichte mit, ^ass der n i e d e r t ä n d i s e l . e Generalkonsul gegen Ende Oktobers des verflossenen Jahres im Austrage seiner Regierung den Antrag auf W i ed e r a u f n a h m e d e r U n t e r h a n d l u n g e n b e t r e f f e n d den A b s c h l n s s e i n e s . H a n d e l s V e r t r a g e s gestellt, dass aber dieser Antrag bisher eine weitere ^olge nicht gehabt habe. Wenn nnn auch eine Erklärung hiefür in de .n Ableben des .^errn Generalkonsul ^ ä s v zu finden sein mag, so hält l.unwieder die Kommission dafür, dass die Unterhandlungen mit den Riederlanden nnnmehr unverweilt angehoben werden sollten. Dabei spricht die .Kommission die Ansicht ans, dass diese Unterhandlungen.. dazu b..uu^t werden sollten, .um die v o n dem B u n d e s r a t h e m i t d e r n i e d e r ^ .

t....dischen R e g i e r u n g im Jahr 18.^2 abg e s c h l o s s e n e U e b e r -

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e i n k n n s t über B e f r e i u n g d e r b e i d e r s e i t i g e n A n g e h ö r i g e n v o m M i l i t ä r d i e n s t e u n d v o n E r s a ^ t e i s t u n g e n für d e n s e l b e n einer Umgestaltung zu unterwerfen. Bekanntlich hat nämlich beim Absolusse dieser Uebereinkunft der niederländische Generalkonsul den Vorbehalt gemacht, dass die Befreiung der in Holland wohnenden Schweizer vom Militärdienste sich nicht aus die sogenannte S ..h u t t e r^ erstrecke, welche übrigens eher eine Bürgerwehr, als wirkliches Militär sei. Genauere Erkundigungen, welche hierüber, freilich zu spät, eingezogen wurden, zeigten dann aber, dass die Schutter^ vielmehr als eme Miliz aufzufassen ist, welche neben dem stehenden Heere nicht etwa bloss sür polizeiliche , sondern auch für Kriegszwecke besteht. Es hat infolge dessen der in Rolland wohnende Schweizer, welcher verpflichtet ist, an der Schutterh Theil zu nehmen, eine nicht unerhebliche Militärlast zu tragen, während .vir den ..t n der Schweiz wohnenden Holländer von jeder militärischen oder Ersat^ teistung frei erklärt haben. Es besteht somit in Folge der abgeschlossenen Uebereinkunst eine Rechtsuugleichheit zn Ungunsten der ..^..chwei^. Die Kommission wünscht nun , dass ^ie Beseitigung dieses Mißverhältnisses bei Anlass der Wiederausnahme der Unterhandlungen mit Holland betreffend den Handelsvertrag ernstlich angestrebt werde.

Während sonst der Bundesrath unsers Wissens, b e v o r er U n t e r h a n d l u n g e n über S t a a t s v e r t r ä g e m i t d e m A u s l a n d e a n k n ü p s t , j e w e i l e n d e n K a n t o n e n G e l e g e n h e i t g i b t , sich i n S a c h e n v e r n e h m e n zu l a s s e n , ist d.eses vor Abschlnss des neuen Ausliesernngsoertrages mit dem Grossherzogthum Baden vom 2.^ Oktober vorigen Jahres ausnahmsweise nicht geschehen. Die Kommission erwähnt dieser Thatsache, um den Wunsch daran zu knüpseu, dass von der Regel, gemäss welcher die Kant^e jeweilen vor der Eingehung von ^taatsverträgen angehort werden, thun liehst selten abgewichen werden mochte.

Die Kommission erlaubt sieh nunmehr, Jhre Aufmerksamkeit auf das Ko n s u l a t w e s e n zu richten.

Die Bundesversammlung hat dem Bundesrathe in dem Budget für 1864 e i n e ^ u m m e von Fr. 15,000 ..ur Versügnng gestellt, nm vermittelst derselben d e n K o n s u
l a t e n im Aus lande a n g e m e s s e n e E n t s c h ä d i g u n g e n z u Theil w e r b e n l a s s e n zu k o n n e n . Die Kommission hat nicht unterlagen, zu untersuchen , welchen Gebrauch der Bundesrath von diesem Kredite gemacht hat. Es ergab sieh, dass dem Generalkonsul in Washington Fr. 5000, dem Generalkonsul in Rio de Janeiro Fr. 3000, dem Generalkonsul in Petersburg ^r. 3000, dem

Konsul in Marseille ^r. 2000, dem Konsul in Genua ^r. 1000 und demjenigen in Bremeu auch ^r. 1000 verabreicht worden sind. Dabei muss jedoch erwähnt werden, dass der unter der Abtheilung ^Departement des Jnnern^ und unter der Aussehrist .,Answanderungswesen.^ erosfnete Kredit von Fr. 23,000 in seinem ganzen Umsange ebenfalls zn Ent^ Schädigungen an Konsuln verwendet worden ist. Es wurden nämlich

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aus diesem Kredite dem Generalkonsul in Rio de Janeiro Fr. 6000..

dem Konsul in Rew^ork Fr. 6000, dem Konsul in Reu- Orleans Fr. 6000 und denjenigen in Havre Fr. 5000 ausbezahlt. Die Kommission steht es als einen Uebelstand an, dass zwei getrennte und verschiedene Bezeichnungen tragende Kredite für einen und denselben ^week bestehen. Und einen und denselben Zwek haben in der That die beiden erwähnten Kredite, da die aus dem Büdgetansa^e ,,Answanderungs.vesen^ bestrittenen Entschädigungen der Konsulate doch nu.ht ausschliessli.l..

ihrer Thät^gkeit sür das Answanderungswesen gelten , wie dies unter Anderm anch aus der Thatsache hervorgeht, dass der Konsul in ReuOrleans, der im Berichtsjahre Fr. 6000 aus dem Kredite sür das Answanderungswesen erhalten hat, in dieser Richtung um bekannter Verhältnisse willen keinerlei Thätigkeit zu entsalten im Falle war. Die Kommission stellt Jhnen daher den Antrag, ^ie wollen besehliessen .

,.Es s o l l e d e r K r e d i t , w e l c h e r b i s h e r u n t e r d e r ., R u b r i k ^ D e p a r t e m e n t d e s J n n e r n ^ . , , A u s w a n d e ,, r u n g s w e s e n ^ e r o s s n e t zu w e r d e n p f l e g t e , in ^u, , k u n s t m i t d e m K r e d i t e ,,Volitis..hes D e p a r t e m e n t ^ .

,,Beiträge an schweizerische K o n s u l a t e ^ v e r e i n i g t ,,wexde^n.^ Der Bundesrath wird in Folge dessen mehr, als es bisher der ^all war, daraus angewiesen sein, bei ^estse^ung der zu verabreichenden .....nt..

sehädigungen die Gesammtthätigkeit der Konsuln in^s Ange zu fassen, und es dürsten, wenn dies geschieht, in der Zuknnst vielleicht gew.fse Uneben^ heiten veru..ieden werden konue^.^ welche wir in der im Berichtsjahre stattgehabten ..^ertheil.m^ der dem Bundesrathe zur Versügung gestellten Summen wahrzunehmen glaubten.

Die Kommission will die das Konsnlatwesen betretende ^lbtheilung ihres Berichtes nieht schließen, ohne des V o r f a l l e s erwähnt zuhaben, zu welchem der s c h w e i z e r i s c h e K o n s u l in G a l v e f t o n gemäss der Mittheilnug des Bundesrathes Veranlassung gegeben hat. Die Kommission kann es nur billigen , dass der Bundesrath sich in dieser Angelegenheit nieht dazu bewegen liess , seine Dazwisehenkunst eintreten zu lassen , und sie würde si^.h nicht verwundert haben, wenn der Bnndesrath es nicht lediglich bei diesem
Abs^lage hätte bewenden lassen, sondern wenn er sich noch zu weitergehenden Maassregeln veranlasst gesehen hätte.

Roch erübrigt uns , eines Vunktes zu gedenken , der zwar anch b^ der Besprechung der Geschäftssührnng anderer Departement in Erorterung gezogen werden konnte, der aber vielleicht doch an .dieser Stelle unsers Berichtes am passendsten berührt wird. wir meinen die Art d e r ..^erö f f e n t l i c h nng d e r V e r h a n d l u n g e n des B u n d e s r a t h e s . D^r Bundesrath hat über diese Materie unter dem 2.). September 1^62 den naehsolgenden Beschluss gesasst:

693 .l. ,,Alle Verhandlungen des Bundesrathes, deren Geheimhaltung im ^einzelnen Falle nicht ausdrücklich beschlossen ist^ dnrs.^n Brossent,,licht werden, wobei jedoch folgende Rormen zu beobachten sind^ .

,,a) Verhandlungen , welche zur Mittheilnng an schweizerische oder ,,an auswärtige Regierungen oder deren Vertreter bestimmt ,,sind , sollen erst veröffentlicht werden^ ^enn die Mittheilung

^wirklich stattgesunden hat; ,,h) die gleiche Rorm soll gelten sur Verhandlungen, die zn direkter

2.

,,Mittheilung an Brivaten oder Korporationen bestimmt find ; ,,c) diplomatische Verhandlungen oder Korrespondenzen ^wischen ,,dem Bundesrathe oder seinen Vertretern im Auslande einer,,seits und auswärtigen Regierungen oder deren Vertretern an,,dereseitrs dürfen in der Regel erst dann der Oefsentlichkeit .,übergeben werden , wenn das betretende Gesehäst zum Ab,,schlnss gebracht ist. Vorbehalten bleiben entgegenstehende Ver,,sügungen des Bundesrathes in jeden. einzelnen Falle, sei es, ,,dass solche vom Vräsidenten oder von einem andern Mitgliede ..angeregt werden.

,,Ueber die nach obigen formen der Veröffentlichung unterliegenden ^Verhandlungen , so weit solehe für das Vnblikum von Jnterefse ..sein mogen , soll die Bundeskanzlei wöchentlich im Bundesblatt Deinen summarischen Bericht erscheinen lassen.

3. ,,Dieses Regulativ tritt vorläufig provisorisch bis 1. Jauuar 1863 ^in Krast.^ Sodann wurde im Weitern beschlossen : ,.Den Korrespondenten öffentlicher Blätter, welche die Verhand^lungen des Bundesrathes mittheilen wünschen , kann jeweilen ^nach dem Schlnsse der Si^ungen durch die Bundesi^an^lei von ,.den für die .^effe^.tlichkeit bestimmten Verhandlungen Kenntniss ,, gegeben werden.^ Gemäss dem Wortlaute des obigen Beschlusses ist derselbe mit dem 1. Jannar 1863 ausser Kraft getreten. Die Kommission glaubt annehmen zu sollen , das Bedürfnis.. , das seiner Zeit znr Erlassung desselben Ver.^ ..nlassuug gegeben, habe nicht mit dem oben bezeichneten Tage zn bestehen aufgehort, und sie beantragt Jhnen daher, zu beschliessen : ,,Es s e i d e r Bun d e s r a t h e i n g e l a d e n , z u p r ü f e n , o b ..nicht n e u e r d i n g s . ^ c h l u s s n a h m e n b e t r e f f e n d d i e A r t ., der V e r ö f f e n t l i c h u n g der V e r h a n d l u n g e n des Bnn.,desrathes gefasst werden sollen.^

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694 2. J n n e r e V e r h ä l t n i s s e .

Die in diesem Abschnitte des bundesräthlichen Geschastsber.ch.tes besproehenen Vorgänge in B a s e l - L a n .^ s eh a f t nnd G e n f waren bereits Gegenstand einlässlicher Verhandlungen der Bundesversammlung.

Die .kommission glaubt dessl.alb, hier nicht mehr auf dieselben eintreten zu sollen.

.^. ^eschäft^krei^ de^ Departement^ de^ ^nnern.

Der Geschäftskreis dieses Departements erweitert sich von Jahr zn Jahr. Von einem Verwaltungsaufwande von Fr. 25,000 in. Jahre 1852 ist sein Ausgaben -Etat im Jahre 1864 ohne die pol^technifehe

Sehule bis aus Fr. 737,000 gestiegen, im Jahre 1852 hatte e- nur

unter sich die Bundeskanzlei und den Anfang des Answanderungswefens , seitdem sind da^u gekommen : die Unterstützung der Vereine, das statistische Büreau, das Bauwesen nnd die polytechnische ....chnle, wodurch dieses ursprünglieh geringste Departement nun .^u einem der bedeutenden vorgerückt ist.

Bnndeskanz.lei nnd ^chi...e.

Die Bu^deskanzlei fanden wir in Ordnung . alle Protokolle, Aktensammlnngen und Register des vorigen Jahres sind nachgetragen, und die Ordnung und Eintheilung hat ihre Stabilität gewonnen.

Das Ramliehe ist der Fall mit den Archiven, so weit es die Ord-

nung und Eintheilung sür das laufende nnd künftige Archiv betrifft, in^

dem durch das im Berichtsjahre erlassene Reglement und die Justrnktion ein

durehgreisender Archioplan ausgestellt ist. Zn wünschen bleibt , dass bezüglieh ans die Sammlung der altern eidgenossischen Abschiede die Arbeiten etwas ras.her vorrücken ; denn bei Vergleichung des Standes der

Arbeiten vom Ende 1863 mit Ende 1864 erzeigt sieh trotz der nicht uner-

hebliehen Ausgaben ein wesentlicher Fortschritt nicht, es müssten denn von den einzelnen Redaktoren erhebliche Vorarbeiten in Mannseript geleistet worden sein. Mit Ausnahme d..s Registers zum ersten Bande ..erschien im Drucke ni.hts.

Es sollte auch auf eine et^as regelmässigere Ablieferung der Amtsakten in das Archiv von ..^eite der einzelnen Departemente gehalten werden, wäre es auch nur, um zu grosse Rückstände für die Einordnung sich

nicht anhäufen zu lassen. Rückständig in der Ablieferung fnr die Amts-

695 periode 1858-l860 sind noch das politische-. Militär-. Zoll- und Bostdepartement.

Bil^.li.^ek.

Zu rügen ist wesentlich das mangelhafte Aufbewahrnngslokal.

Die

bereits über 11,000 Bände zählende Büehersammlnng wird nicht in

einem Zimmer oder Saale, sondern in einem Gange de.^ Bundesrathhauses in l 4 doppelthürigen Sehränken aufbewahrt. ^Von einer äussern Uebersicht und einer Möglichkeit der Benn.^nng an Ort und Stelle ist keine Rede.

Ein gedruckter Katalog mit Ra.htrag ist vorhanden und erstreckt sich

bis Ende 1863. Es dürste nicht ohne Jnteresse sur die .^.mtonsregie.^

rungen sein, wen.. ihnen dieser Katalog ebenfalls mitgetheilt .vürde. und ein Vortheil sur d.e eidgenössische Bibliothek wäre es . wenn sie gegenüber allen schweizerischen Bibliotheken in einen Austausch des Kataloges treten würde.

^tunzsan^nn^.

Dieselbe ist noch mangelhaft und bedarf namentlich in Beziehung auf die jelzt knrsirenden Münzen der verschiedenen Länder und Staaten noch einer wesentlichen Vervollständigung. Einmal vervollständigt, sollte sie durch Anfertigung eines rationellen gedruckten Kataloges der ossentliehen Benu^ung etwas zugänglicher gemacht werden.

^ ^nne^e ^.enz^eiiti^ei.ten.

Die beiden im ..Berichte angedeuteten Gren^ftreiligkeiten zwischen Appen^ell Ansser- und Jnner^ Rhoden, ^nd von Bern und Wallis sind schon seit einer langen Reihe vou Jahren hängig. Jm Jnteresse der inuern Autorität und des Rufes eines e^peditiven Geschäftsganges ist zu wünsehen , dass diese Streitigkeiten endlieh ihre Erledigung finden , um nicht länger in den Jahresberichten nachgetragen zu werden.

^n^a....en ^r t^^.^e ^e^^^eche^.

deiner Ratur nach nicht in ^ie Kompetenz des Bundes fallend, hat der Bundesrath auf den Wunseh von Kautouen doeh die Leitnng der diesfälligen Konferenz Unterhandlungen uuternommen. Es scheint aber, dass bei den Kautouen selbst ziemliche Lauheit sür die Sache herrscht, dennoch halten wir da.ür , es solle der Bundesrath die Frage nicht auf sich beruhen lassen , sondern so viel an ihm zu einem Abschlösse zu bringen trachten.

^a.ti^isches B^ean.

Durch Besel^.ng der Direkkorstelle und die Vorbereitungen, welche der neue Beamte getrossen hat, geht dieses Bürean endlich e^ner defini-

696 tiven Organisation entgegen. Ein vorläufig erlassener Programm Entwurs umsasst alle Zweige der Statistik im weitesten Umfange. Wenn nun auch vom wissenschastli.hen Standpunkte aus die ^chopfung einer schweizerischen Statistik aus dieser breiten Grundlage grosse Vortheile bote und es desshalb wünschenswerth erseheint, dass von Seite der Behorden, Gesellschaften und privaten dafür aller Vorschub geleistet werde , so mnss die eigentliche offizielle Ausgabe des Bureaus vor der Hand doch mehr in denjenigen Gebieten geiaht werden, welche für die Bundesverwaltung . einen praktischen Zweck haben.

Bei der im Projekte liegenden Eisenbahnstatistik ist nicht zu nnterlassen, auch auf diejenigen Momente Bedacht zu nehmen, welche für die Militärverwaltung von Bedeutung sind.

Hoehst ungeeignet fanden wir die Lokalien für das Hilfspersonal des statistischen Bureaus. dieselben sind in die Estriehraume des Bundesrathhauses verseht, vom Bureau des ^hess abgetrennt und bei warmer Sonne der ^aehh.^e so ausgesetzt, dass es darin kanm ausschalten ist.

Arbeitsbüreaur^ in die Daehräume zu verlegen , ist überdies ein Fehler, der aus mehrfachen Gründen nicht geduldet werden sollte.

^in^^e.^wa^nn^.

Etwas hoeh erseheint uns hier der jährliehe Auswand für den Unterhalt und die Verbesserung der Linthwerke. Wären weniger Mittel vorhanden, so würden wahrscheinlich auch geringere Summen genügen.

Zu empsehlen haben wir übrigens hier wesentlich nur

die baldige

Regulirung der Unterhaltspflicht gegenüber den Genosssamen, die seit der Vollendung des Linthwerkes hängig geblieben ist.

^^eiu.. und ^.^ne^.^^e^i.^u.

Ueber den Stand der Arbeiten und Pläne konnten wir uns näl^er nicht orientiren, da die Akten hierüber und namentlich di.. Arbeitspläne bei den betreffenden Aussehern und Jugenieuren des Bundes liegen.

Dass der Bnndesbeitrag jeweilen nur im Verhältnisse der wirklieh ausgeführten Bauten, d. h. im Verhält^.iss von .,^ der darauf verwendeten Kosten geleistet n.urd, seheint uns dnreh die erlassenen Kontrollund Auszal..lungs - Verfügungen des Bundesrathes hinlänglich gesichert zu sein.

Weniger überzeugen konnten wir uns über den andern, ^hen so u^seitlichen ^.nkt, ob nämlich die dureh die aufgewendeten Kosten erstellten Arbeiten jeweilen im richtigen Verhältnisse stehen zu den Arbeiten der Gesammtkorrektion , mit andern Worten, ob der Gesammtd.^is , snr welehen der Bund seinen Beitrag zugesichert, im Vergleich zu den bereits gemachten Arbeiten wirklieh wird eingehalten werden. Hierauf hat der

697 Bnnd das strengste Augenmerk zu richten, wenn er nicht die Gefahr von spätern ^upplementar-Unterstü^ungen laufen^ will.

^uswande.^.n^.

Den Grundsa^, von Bundes- und ...^taatswegen die Auswanderung nicht künstlieh zu sordern , sondern ihr nur rathend zur Seite zu stehen.

müssen wir wiederholt empsehlen. Das gegentheilige Verfahren einer Reihe von Kantonen für die Auswanderung in die Kolonie Vergueiro und Eomp. in ^antos bestrast sich zu bitter. Die Ausgaben für das Auswanderuugswesen , welche von dem Departement des Junern verrechnet werden , bestehen ausschließlich in Besoldnugen oder Entschädig gungen an schweizerische Konsulate auf folehen Vlätzen , welche von der schweizerischen Auswanderung berührt werden oder früher berührt wurden.

Da auch bei dem politischen Departements. Entschädigungen an Konsulate verrechnet werden, so haben wir bereits in unserem Berichte über das poli-

tische Departement den Antrag gestellt, diese Ausgaben künftig nur durch

e i n Departement, und zwar das politische, zu lassen.

kontrolliren und verrechnen

un.te.^.^nn^ ....^n ..^ese^schasten.

Das Unterstü.^ungswesen von Gesellschaften hat eine Entwicklung genommen , die ans Abwege zu führen droht. Ganz einverstanden sind wir mit den Unterstül^nngen auswärtiger Gesellschaften, die sich die Unterstützung hilfsbedürftiger Landsleute zum Zwecke selben. Die Schweizer im Auslande erinnern .sich ihrer Heimat zu häufig, als dass wir ihrer nicht auch freundlich gedenken sollten.

Anders verhält es sich mit den inländischen Gesellschaften. Hier sollten die U^terstül^ungen weniger zur blossen Gewohnheit^saehe werden in der Weife, dass wenn eine Gesellschaft einmal auf die Unterstützung^ lifte gebracht ist , sie nachher Jahr für Jahr mit der bestimmten ^.umme darauf verbleibt, ohne dass darnach gesehen wird, was die betreffende Gesellschaft wirklich leistet, und ob deren Leistungen solcher .)..atur seien, um sie in den Bereich einer eidg. finanziellen Aufmunterung zu ziehen. Mit Befriedigung haben wir desshalb von eiuem Beschösse des Bundesrathes .^enntniss genommen . der bei Aulass von Unterstu^nugszutheiluugen im lausenden Jahre gesasst ward, dahi.^ gehend, dass in Zuknnft keine Bn..desunterstü^ungen mehr an die Vereine selbst, sondern lediglich an grossere Werke, welche sie in Angriff nehmen, verabsolgt werden sollen, zu welchem Zwecke allsällige Eingaben für eine Bnndesnnterstül^.ng z..m Voraus ^e.veilen bis Ende August an das Departement des Jnnern zu machen se^en.

..

^u den der Uuterslül^uug des Bundes im le^tern ^iune würdigen Aufgaben zählen wir anch die Forderung der V s e r d e z u c h t, wesshalb wir diese Frage der Erwägung des Bundesrathes sehr empsehlen, da hier

..^8

neben den wichtigen volkswirthschastlichen, besonder... auch die militärischen Jnteressen in Betracht kommen, und gegenüber den diessälligen grossen Anstrengungen in. Ausland... die Schweiz sich al.lznsehr im Rückftande

befindet.

.^n.^a^ewa.se^^^^i.^n.

Diese Frage bewegt sich sehr mühsam und schleppend. Wir wünschen im Jnteresse ...er beteiligten Kantone sehr , dass sie die ihnen bis Ende dieses Jahres verlängerte Frist znr Verständigung benu^en mogen, un.. der ihnen zugesicherten B..ndess..bveuti.on für das grosse Werk nicht ^erlustig zu werden. Der Bundesrath seinerseits moge nichts versäumen, um den Gegenstand zum Absolusse zu bringen.

^es^nische Bahnen.

Mit Rücksicht ans die ausnahmsweise Bedeutung der tessi..isehen Bahnen sind dem Bundesrath.. .^iesfalls auch besondere Aussichts- und Kontrolle-Rechte, namentlich in Beziehung auf die Veränderung der Bahnkonzession , vorbehalten worden. Wir empfehlen ihm , von diesem Kontrolle-Rechte den ernstesten Gebrauch zu machen und nicht zu dulden, dass die Konzession später nur als Spekulation gegenüber einer ernsten .^llpenbahnunternehmung benu^t .verde.

^^en^^n..n.

Die in der Anssührung begriffenen ^llpenüber^änge am Mont^.Eenis und Brenner drangen die ^rage l..er Ueberschieuung der schweizerischen ^llpen immer mel.^r in den Vordergrund. Wir zweifeln nicht daran, dass der Bundesrath dieser ^rage seine volle Aufmerksamkeit schenken und zu geeigneter Zeit vorbereitende ..^ehritte znr Wahrnug der internationalen Stellung, sowie der Rechte und Jnteressen der Schweiz thun werde.

Ban^i^.l ^...r .^s..n.^nen.

Die vom .^unde ertheilten .^.isenbahn^onzesstonen behalten ihm das Reeht des Rückkaufes uaeh einen.. gewissen ^eitablause vor, und eine ^esent^.

liche Grundlage des Rückkaufpreis^ bildet unter Umständen das aufgewendete Baukapital. Da der gro^.re Theil der Bahnen schon seit eim.r Reihe von Jahren im Betrieb ist, so ist es wohl a.. der ^eit, endlich die offizielle Ermittlung und Feststellung des Bankapitales an l.ie .^aud zu nehmen.

Schwelgende unter.^^nd^nn^en .niit ..^e^.^^eich.

Mehrere Fragen sind mit diesem Staate schon s.^.it langen Jahren in Verhandlung , so namentlich die Rheiukorrektion und der ..^trassenanschluss bei Marrinsbruck Bei diesen Fragen sind österreichische Gebietstheile in gleichem Grade interessirt .oie schweizerische. Die Schweiz ihrerseits scheute keine Mühe, um in diesen Puukten sich u.it Oeste..reich zu

6..).)

Ständigen , allein leider bis setzt oh^ Erfolg. .riefen Mangel an Entgegenkommen in solchen rein materiellen Gebieten müssen wir um so mehr bedauern, als die übrigen Beziehungen zu diesem Staate in neuerer Zeit sich immer sreundschastlicher gestaltet ^haben.

^nnde^a^^an^.

Die Räumlichkeiten des Bundesrathhauses genügen den Bedürsn.ssen kaum mehr. Des Maugels eines Bibliothek-Saales und der mangels hasten Unterbringung des statistischen Bureaus ist bereits gedacht ....orden ; die Drucksaehen-^ammlung der Bundeskanzlei muss ans dem Estrich auf^ bewahrt werden. ein gesundes trockenes Bortierlokal ist nicht vorhanden.

Räumlichkeiten für das nach Bern übersiedelte topographische Büreau mit seinen Sammlungen und sur die Eiuriehtung des Kriegsdepots oder Stabsbüreaus sind nicht vorhanden , und es mussten zur Unterbringung der Materialien des topographischen Büreans auf Kosten des Bundes vorlausig Lokalien ausserhalb des Bnndesrathhauses gemielhet werden.

Bei dieser Sachlage und da wohl aueh knnstig neue Bedursnisse sieh zeigen dürften , dars der Bundesrath den ^.ta.^puul^t uicht aus dem Ange verlieren , welchen der Bundesbesehluss über die Leistungen des Bnndessttzes vorlehnet , nämlich . dass der betreffende Ort die Lol.alien ür die am Bundessitze Centra lisirten Verwaltungswege ^u liefern hat.

Um den diesfälligen Reehtsstandpunkt uäher darzulegen,^ rnfen wir hier sowohl diesen Beschluß. als die weitern darauf bezüglichen Akten in Erinnerung.

Der Art. l stimmt :

des Bundes^esehlusses vom 27. Rovember 1848 be-

,,Der Ort, an welchem die Bundesversammlung und der Bundes,,rath ihre Sitzungen halten, hat dem Bunde die erforderlichen Räum,,lichkeiten für die Bundesversammlung, den Bundesrath uud seine De,,partemente, für die Bundesl.an..lei, f ü r die am B u u d es s i t z e z e n t r a., l i s i r t e u V e r w a l t u u g s ^ w e i g e ..unentgeltich ^ur Verfügung zu stellen und ^n unterhalten.^ ,,Art. 3. Die nach Art. 1 ^e. erforderlichen Anordnungen unterliegen ,,der Genehmigung des Bundesrathes."

Jn den. vom Bundesrathe ausgestellten Brogramme für den Bundesrathhausbau vom 14. ^ebruar 1.^49 wird gefagt : ,,14.

^luges Berzeichniss wurde vom Bundesrathe in seiner Sitzung vom Hornung angenommen und der Regierung von Bern zu Handen

700 ,,der Stadtbehörde von Bern im Begleite nachfolgender Bemerkungen

^mitgetheilt :

,,Am Schlusse dieses Verzeichnisses hat der Bundesrath nur noch die ,,Bemerkung zu machen , dass er bei Entwertung desselben m.r auf die-

,,jenigen Lokalitäten Rücksicht genommen hat, die nach jet^t leicht ^ v o r a u s s i c h t l i c h e n B e d ü r f n i s s e n als nothwendig erscheinen und ,,die in den neuen Bau unzweifelhast gehören.^ ,,Es ist daher namentlich der Münzstätte keine Erwähnung gethan ,,worden, so wie auch ans b e d e u t e n d e A u s d e h n u n g d e r m a l i g e r ^ V e r w a l t u n g e n , die sowohl beim Militär-, als beim Zoll- und Bostdepartement eintreten könnte, o d e r aus Z e n t r a l i s i r n n g a n d e r e r ,, V e r w a l t u n g s z w e i g e keine Rücksicht genommen ist.^ Bei Anlass der Eollandation und Uebergabe des Bundesrathhauses im Jahre l 857 kamen sollende, aus die nämliche Frage bezügliche ^erhandlangen vor : Der Präsident des Einwohnergemeinderathes legte den Entwnrs eines ,,Verbals^ vor, der bei Anlass der Uebergabe des Bm.desrathhauses ans-

gewechselt und hinsichtlieh dieses Banes die gegenseitigen Verpflichtungen feststellen sollte.

Der Bundesrath erklärte sich laut Schreiben vom 4. Mai 1857 mit der Ausstellung eines solchen Aktes einverstanden , ma.hte aber an dem vorgeschlagenen Entwnrse unter Anderm die Ausstellung, dass dem Art. ^, welcher die Bestimmung enthält, dass die Stadt Bern ihren Ver-

pfl^htunge.^.ein volles Genüge geleistet hab.., der folgende .^a^ anzu-

häugen sei .

,,nnvorgegriffeu den Erfordernissen, welehe später durch Ausdehnung ,,der Zentralverwaltungen oder Entstehen neuer Zentralverwaitnug...,,zweige und daherige Vermehrung des Versoualbestandes zu Tage.

,, treten konnten.^ Die ^tadtbehorden reklaunrten in mehreren Bunkten gegen die vom Bundesrathe vorgelegte Fassnu^ des Uebergabeaktes, und namentlich auch gegen den ^a.htrag zu Art. .^^ Jn letzterer Beziehung verständigte man steh schliesslich über eine Redaktion, wodurch die ^rage, ob die Gemeinde Bern nach dem Bnndesbeschluss vom 2^. Rovember 1.^48 augehalten werden konne, bei Ausdehnungen der Verwaltung weitere Räumliehkeiten anzuweisen, wenn das Bundesrathhaus einmal nicht mehr ausreiche, offen bleiben sollte. Die bei diesem Anlass stattgefundenen Korrespondenzen geben darüber folgenden nahern Aufschlug.

Der Gemeinderath von Bern

sprach sich in einem Schreiben vom

12. Mai 1857 dahin aus. daß bei der Ausdehnung der Angelegen^

,,heiten, mit .velchen der Bund sich befasse, uaeh seiner Anficht von der ,,Gemeu.de keine Plat^anweisun^ für finanzielle und industrielle Unternehmen ,,verlangt werden dürfe. ^

701 Darauf antwortete der Bundesrath am l3. gl. Mts. : ,,Es kann ,,Jhnen nicht entgangen sein, dass der Bundesrath bei Fassnng des Ueber^ ,,gabeaktes durehgehends geltend machte, dass die Gemeinde Bern, ohne ,,Rücksi.ht ans die bereits erstellten Räumlichkeiten, jeweilen sur Anweisung ,,der im Bundesbesehlusse vom 27. Rovember 1848 vorgesehenen Lokale

,,sür die daselbst aufgestellten Verwaltungen pflichtig sei. Durch den Ueber,,gabeakt ..ist nun ,,der von ,,indesfen

in der von Jhnen gewünschten Raffung, .vie er je.^t vorliegt, diese ^rag.. osfen belassen , allein wir müssen dies... unsere Ansieht Jhnen aufgestellten gegenüber ebenfalls geltend machen, ohne die ^rage sür einmal weiter zu berühren.^

Ueber die Redaktion des Uebergabeaktes machte die statische Bundesrathhausbankommission in einem Schreiben au das Bost^ und Baudepartendent, von. 2^,. Juni 1857, die weitere Bemerkung, dass die Anführung der fünf .^ktenstüke, welche dem Bundesrathhausbau al^ Grundlage dienen, überflüssig sei. Darauf erwiderte aber das Boft^ und Baudepartement am 1l. August: Das Programm vom l 4. Februar 184.), welches mit Rücksi.ht a..f den Bundesbeschluß vom 27. November 1848 ül.er die

Obliegenheiten des Bundesstl^es die Bemerkung enthält. ^dass bei Ent-

,, werfung des programmes nur auf diejenigen Lokalitäten Rüksicht ge.,nonnnen wurde, die ..ach ^t leicht voraussichtlichen Bedürfnissen als ,,nothwendig erscheinen und in den neuen Bau un^weisell.^ast gehoren,^ war iu Jhrer gedruckten Akteusan.mlung nicht aufgenommen, während der Bundesrath hindurch die bestimmte und damals unangefochtene Ansicht aussprach, dass der Bundesbeschluß vom 27. Rovember 1848 denBuudesfi^ verpflichte, die jeweilen nothigen Räumlichkeiten snr die Zentr^lverwaltungen unentgeltlich anzuweisen.

Daraufhin fand endlich die definitive Ausfertigung und Auswechslung des vom 1l. und l3. Mai 1857 datirteu Uebergabealtes statt, dessen ^ie vor^ürfige Frage betreffende Stelle.. folgendern^assen lauten :

lIeber.^abea^t.

^wischen den.. Bundesrathe ^er ^me^eris.^en ^i.^en.^en^ast und ^em ^inn.^l^ner^emeinderat^e der ^tadt .^ern

siud auf Grundlage .

l) des Bnnde.^beschlufses vom 27. Rovember l 848, durch die Obliegenheiten des Bnndessi^es bestimn.t werden,

welchen

^ d...s Beschlusses der Einwohnergemeinde von Bern vom l^. De^ ^e^nber l 8.18, betreffend die Uebernahn.e der de^u Bnndessi^e auferlegten Leistungen ; B^nde.^.^latt. ^..hr^ ^^. ^. u^

^.^

702 3) des Programms für den Bundesrathhansban, vom l 4. Febrnar

184.) und 7. Januar 1850; 4) des Bundesgesezes über die politischen und polizeilichen Garantien, vom 23. Dezember 1851 ; 5) der Uebereinknnst zwischen dem Bundesrathe und dem Einwohnergemeinderatl.e von Bern, vom 18. Jannar 1856,

folgende aus die bevorstehende Uebergabe des nunmehr vollendeten Bundesrathhanses an die hohen Bundeswehren bezügliche Bestimmungen getroffen worden .

Art. l. Auf 1. Juni l 857 übergibt der Einwohnergemeinderath den. Bundesrathe das Gebäude des B^ndesrathhauses in allen seinen Bestandtheileu .^. .^.

...lrt. 2. Da nach ^ifser 3 des angeführten Bundesbeschln.ses von..

27. .....ovember 1848 der Bundesrath die für die B..ndesbehorde.. getroffenen Anordnungen ^u genehmigen hat, so erklärt derselbe, nach vorgenommener Besichtigung des ganzen Gebäudes, dass es allen im Programm für den Bundesrathhausban , vom l 4. Februar l 84.) und 7. Januar 1850, enthaltenen Vorschriften und Erfordernissen entspreche und d.e Gemeinde ihre daherigeu Leistungen zur Zufriedenheit erfüllt habe.

Art. 3. Der Bund tritt in Beziehung aus das Bundesrathhans in alle Befugnisse eines ^u^ungsbereehtigten ein, und verpflichtet sich hinwieder, dieselben in solcher Weise auszuüben, dass das Gebäude in seiner Substanz keinen Schaden erleide.

Jnsbesondere übernimmt der Bnndesrath .

1) ^ie Reinliehhaltung des ganzen Gebandes, das Waschen der Fenster, das ^lbränm..n des ^.hnees, hauptsächlich in den Kanälen aus den Daehungen , auf den Dachfenstern und auf dem Balkon, das Russen sämmtlieher ^aunne und Oefen.

Beim Wasehen und Reinigen, wie auch beim Transport und bei der Befestigung von Mobilier. sind die Dekorationen und die Wand- und Deckenmalereien in den Zimmern , Vorzimmern,

Gängen und Treppen ans das sorgfältigste zu schonen.

2) Die Herstellung zerbrochener Fenster, S.hlosser. beschädigter Wände und Plasonds, überhaupt alles durch das Verschulden des ang.^ stellten Personals Beschädigten und die Erse^ung verlorner.^ehlüssel, so .vie sonstiger abhanden gekommener Gegenstände aus Dosten des Bundes. Insbesondere bezieht sieh dies auf alle d^rreh unzwe^massige Benu.^nng oder Nachlässigkeit entstandenen Beschädigungen des Danipsheizungs.. oder ..^..sbelenchtnngs-Apparates .

3) Die Hebung inw Beleuchtung des Gebäudes iu allen seinen Theilen auf kosten des Bundes und die Anwendung mogliehster Vorsieht zur Verhütung von Feuersgefahr nach Mitgabe der hierüber bestehenden gese^liehen Vorschriften.

703 Insbesondere verpflichtet sich der Bund , keine Vorrälhe von leicht entzündbaren und leicht e.^plodirenden Stoffen oder Materialien, wobei jedoch Muster, groben u dgl. nieht verstanden sind, in das Bnudesrathhaus zu verlegen.

4) Die Moblirung sämmtlicher Räume des Bundesrathhauses, mit Ausnahme der ...^äle des Rational- und des Ständerathes, deren innere Ausstattung nach ^ l des Bundesbeschlußes vom 27. Rovember 1848 und ...lrt. 4 der Uebereinkunst vom l 8. Januar l 856 der Gemeinde Bern obliegt.

5^ Die Bolidi und Obhut über das ga.^e Gebäude durch die h.e^u vom Bundesrathe Beauftragten Bersonen.

Art. 4.

Die Gemeinde Bern

übernimmt den ganzen ordentlichen

Unterhalt des Gebendes, d. h. die Ergänzung alles Bausälligen und alles Schadens, welcher nicht durch Rachlässigkeit oder Schuld des Rul^uiessers entstanden ist^ den Unterhalt sämmtlicher Drehungen, des Brunnens, der Wasser- und Gasleitungen. der .Kloaken. der Bslaster, der begrienteu und ..^r Rasen-Blä^e und der Bäume, in dem Hofe und um das gan^e Gebäude herum.

Der städtischen Baubehörde und ihren Beamten ist, in so weit Bau und Unterhalt dieses erfordert, der freie Zutritt und die Besichtigung des Gebäudes jederzeit offen. Bauliehe Aenderungen, welche der Bundesrath ini Jnterefse des Geschäftsverkehrs nothweudig erachtet, werden aus Rechnuug des Bundes mit Berathung des Gemeinderathes und unter Leitung seiner Banbeamten ansgesiihrt werden. Rothweudige Erweiterung oder Vermehrung ^er Räumlichkeiten ini Jnnern des Gebäudes übernimmt hingegen die Gemeinde auf ihre Rechnung.

Aus allen diesen pikten ergibt sieh zur Evidenz .

l) da^ der Bnndesbesehiuss vom 27. Rovember l848 dem Bnndessit^

ganz allgemein und ohne irgend welehe Einschränkung die Verpfliehtnng auferlegt , die erforderliehen Räumlichkeiten für .^ie ani Bnndessi^e zentralistrten Verwaltungs^weige unentgeldlich zur Ver-

sügnng zu stelle^;

2.) dass in dem Vrogran.^n für ^as Bund..srathhans vom l 4. ^ebruar 184.) nnr aus die damals ....oraussiehtlieh nothigen Räunilichkeiten Bedaeht genommen und spatere Ausdehnungen und neue Centralisirnngen ausdrücklich vorbehalten wurden , 3) dass im Uebergabeakt von l 857, in Verbindung mit den denselben begle^tenl^^n Verhandlungen und .Korrespondenzen, der ^rt des

Bundessl.^es wohl für ^ie gehörige Erfüllung und Vollziehung ^es programmes vom 14. ^.ebruar 1849 e^uittirt, von der ^iefe-

rung allf.illig später notwendiger .l^äumliehkeiten sur die Bundesverwaltung aber keineswegs entbunden wurde.

704 lll. ^eschi^krei... de.^ ^nl^iz^ nnd ^olizei-^epartement.

l. ^ie verschiedenen Konkordate , welche in neuerer ^eit angestrebt wurden, haben meist .... keinem gedeihlichen Absolusse gebraut werden konueu.

Wo das Bedürsni^ zu einer Vereinbarung vorhanden ist, findet sich lei.ht eine Anzahl Kantone, welche ihre Geneigtheit aufspricht, an einer Konferenz Theil zu nehmen . ^ie Besprechungen nehmen einen ersrenliehen Fortgang, so lauge sie sich auf dem Gebiete der allgemeinen Grundlagen bewegen ; allein sobald man ^ur Behandlung des erforderlichen Details gelangt, macheu sich die kantonalen und individuellen Anschauungen in einer Weise gellend, dass eine Verständigung sehr erschwert , gar oft veruumoglicht wird. ^ann zieht sich der ...iue und andere Teilnehmer von der Konferenz zurück, die S .....h e wird verschoben; sie bleibt hängen, und kommt zulegt ga.^ in Vergessenheit.

Ausnahmsweise scheint das Konkordat betreffend das V e r b o t von L o t t e r i e n und G l ü c k s s p i e l e u einem erfreulichen ^iele entgegen geführt werden zu konnen. Alle Kantone, mit Aufnahme von ^ug, haben steh an den ^aherigen Konferenzen betheiligt; aile gaben die ^usicherung, ...ass sie dieser unmoralischen und verderbliehen Ausbeutung ^s Volkes entgegentreten und zu geeigneten Massregeln zu deren Verhinderung Haud bieten wollen. Aueh die Abgeordneten von Uri, Schw.^ und Wal-

lis sprachen die Bereitwilligkeit ans, nach Ablauf ^er bestehenden Kon-

Zessionen dieselben nieht zu erneuern.

..^ie sind b^.i dem gegebenen Worte behastet worden und werden dasselbe halten, nur ist ^.. bedauern, das. die Konzession iu Wallis noch bis zum Jahr 1.^8 dauert, und es wäre sehr zu wünschen , dass der Kauton Wallis sich bestreben würde, dieses verderbliehe Jnstitut schon früher aufzuheben , selbst wenn es mit einigen Opfern geschehen müsste.

^ Nachdem die Nachbarstaaten mit dem guten Beispiele vorangegangen, sollte die Schweiz hier nicht zuriu.kbleiben; und wenn der feste Wille steh einstellt, dem Uebel abzuhelfen, wird anch da.s Mittet gefunden werden, den Zweck zu erreichen.

2. Unter dem Titel ,,Verhäln^sse mit auswärtigen Staaten ^ ver^.

weist der Bundesrath wieder darauf, das. es wünseh.mswerth s.^i , die hohen Gebühren für französische Vass.^sa zu reduziren , oder diese ganze ^lakerei abzuschaffen. Frankreich ist dazn geneigt, wenn d^e in einigen Kantonen erhobenen Aufentha.tsgebühren zu Gunsten der arbeitenden Klasse ermässiget werden.

..^.as Begehren von Frankreich ist an sich ^in sehr begründetes . denn es passt nieht mehr ^u den heutigen Anfehanungen über Gewerbs.. und Verkehrsverhältnisfe, dass mau den Aufenthalt fremder Arbeiter durch hohe Tarnen erschwere.

705 Die k o m m i s s i o n s p r i c h t d a h e r d e n W u n s c h a u s , d e r B u n d e s r a t h mochte recht eindringlieh bei den K a n t o n e n ans eine E r m ä s s i g u n g der A u s e n t h a l t s g e b ü h r e n h i n w i r k e n .

3. Die ^ammlnng staatsrechtlicher .Entscheide ist nun durch Herrn B o re l in^s Französische übertrafen Borden, und es m..ss die Tressliehkeit dieser Arbeit anerkannt werden.

Da in diesen Entscheidungen eine gan^ natnrgemässe Entwicklung unserer Bundesverhältnisse liegt, und desswegen die Kenntniss derselben grosse.. praktischen Werth hat , so ist es nothwendig , dass periodisch eine Ergäu^u.g der Sammlung veranstaltet werde, daher dem Bundesrathe empfohlen wird, sich hierüber mit Herrn Ullmer in^s Einverstäudniss ^u se^en und ihm zu diesem Behufe allen mogliehen Vorschub ^u leisten.

4. Diese Eulscheide

des Bundesraths

über

die an ihn gelangten

Rekurse bil^eu auch in dem diesjährigen Berichte der Justi^Abtheilung den, wesentlichsten Bestandtheil. Die kommission hat denselben mit Anerkennung entnommen, dass ^ie Entscheidungen sorgsältig begründet werden und dabei die von der Bundesversammlung selbst ausgesprochenen ^...rundsä^e . auch wenn sie mit der ursprüngliche^ Ansicht des Bundesrathes nicht übereinstimmen , ^ur Richtschnur dienen. Aus die Prüfung der einzelnen Entscheide kann die Kommission nicht eintreten ; es ist hier nicht der Ort, .^u untersuchen, ob der Bundesrath in alleu Fällen richtig entschieden habe. Wenn die Beteiligten den Entscheid annehmen, so ist der .^p.^ialsall erledigt; er mag ein Präjudiz sur den Bundesrath selbst sein; aber einem künstigen Entscheide der Bundesversammlung wird er nicht vorgreifen, und darnm kann diese .^sich der speziellen Würdigung der Entscheide des Bundesrathes enthalten.

^ur Besprechung einiger Punkte bietet jedoch der Bericht Veranlassung: 5. (.^r. 20 des bnudesräthlichen Berichts.) Karl ^alomou W e b e r von Veltheim, Kantons Aargau, war in Beru niedergelassen; sein Ver^ mogen wurde in Veltheim vormnndschastich verwaltet. Rach seinem Tode forderte Aarga.... die Erbschaftssteuer, und sie wurde bezahlt. Später sordert.^ Beru vou dem gleichen Vermögen ebenfalls die Erbschaftssteuer, wogegen beim Bundesrathe Besehwerde geführt wurde, weil nach einem vou der Bundesversammlung ausgesprocheuen Grundsa.^e die D o p p e l b e s t e n r u u g unzulässig sei.

Der Bundesrath hat die Beschwerde abgewiesen, weil er fand, Bern s..i im gegeben ^.alle ^um Bezug der Steuer berechtigt. Die Kommission ist mit der Entscheidung einverstanden ; sie findet aber , der Bundesrath hätte dabei ..ieht nur inklusive , sondern gan^ bestimmt ausspreehen sollen, dass der ..^tenerbezug vou Aargau ein unberechtigter gewesen sei, damit die Sache aus einmal ihre Erledigung gesunden hätte , und nicht ^toss zu neuen Verhandlungen geblieben wäre.

6. (Rr. 28 des bundesräthliehen Berichts.)

Abermals haben

die

706 Gerichte des Kanton... ....... er n O l i m e n t a t i o n s k l a g e n vor ein un^ulässiges Forum ge..og.m. Der Bundesrath fand sich veranlagt. den Regierungsrath von Ber.. einzuladen, dafür zu sorgen, dass Dolche Beschwerden sich nicht wiederholen. Da eine gleiche Einladung a.. .^e Behor.^n des Kautons Bern srüher schon erlassen wurde, so muss die Kommission den Wunsch aussprechen , der Karton Bern mochte eine gesetzliche Bestimmung nicht länger fortbestehen lassen , welche in offenbare... Widerspruche mit der^ Bundesverfassung und Bundesbeschliissen ist.

7. Art. 4l der Bundesverfassung berechtigt ^..r Answeisnng von Schweizerbürgern aus dem .^iederlassnngskanton

.^. durch gerichtliches Urtheil,

h. durch polizeiliche Verfügung unter Voransse^nnge^.

gewissen

bestimmt

bezeichneten

Der Bundesrath hat diese Bestimmn..g mit Art. 48 der B..n.^s..

verfassuug in Verbindung gebracht, welcher vorschreibt, dass .^chwe.^erbürger mit Kantonsangehören in der Gese^gebnng gleich gehalten werden sollen. Er leilet daraus die Folgerung ab , dass die Kantonsverweisun^ von Niedergelassenen vom Rich.ter nur ^a versügt werden dürse, wo sie gegen Kautonsangehorige ebenfalls ausgesprochen werden könne , er wendet aber den ...^a^ nnr aus die ^.^htpoli^eili^hen .^.trasurtl.^ile an , u^it de^.

Bemerken, dass er k...ine praktische Bedeutung habe bei der Bestrafung von .^xhninalverbreehen, ^oeil diese den Verlust der bürgerliehen Ehre zur Folge haben nnd deswegen die polizeiliche Wegweisung der Bestraften jedenfalls gerechtfertigt wäre.

Die .^ons.^nenz dieses Grandes sollte nach unserer Ansicht dazu führen . dass die Ka^tonsverweisun^ durch ^nchtpoli^eiliches Strasnrtheil ebensalls als zulässig anerkannt werde, wenn das Urtheil sich auf solche Thatsachen gründet, welche nach .^er Bundesverfassung zn.... polizeilichen Wegweisung berechtigen. denn wir sehen nicht ein, warum dem .^u.hter nicht die gleiche Besugniss eingeräumt werden dürste, welehe man der Polizeibehörde zugesteht. Der Bundesrath wäre dann in der Lage, bei eingehenden Beschwerden jeweilen zu untersuchen, ob ini gegebenen Falle wirklich versassnngsmässige Gründe znr Ausweisung vorliegen oder uieht, .vie dieses bei der polizeilichen Ausweisung auch geschieht.

Die kommission ist vollkommen einverstanden mit dem Bestreben des Bundesrathes, das ^ureh die Bundesverfassung garantirle Rieder^.

^assnngsreeht krästig zn schüfen und der Tendenz entgegenzutreten, welehe hin und wieder sieh kund gibt , wegen geringfügiger Vergehen einen Niedergelassenen auszuweisen. Aber der Berieht des Bundesrathes fuhrt uns einen ^all vor, aus welchem ersichtlich ist, wie bei dem ^om Bundesratl^ angenommenen Grnndsa^ seine Absichten u^ngangen werden.

Das Gese^ .des Kantons Reuenburg enthält ^ie Bestimmung, dass gegen Richll^.ntonsbürger vo^n korrektionellen Gerichte K a n t o n s v e r W e i s u n g verfügt werden könne. Auf die Einladung des Bundesrathe^,

^

707

diese mit Art. 48 der stimmuug zu beseitigen, l 860 diesen Unterschied Schweizern aufgehoben ,

Bundesverfassung im Widerspruch stehende Behat der Grosse Rath durch Dekret vom 22. Juni zwischen Kautonsangehorigen und niedergelassenen aber nicht in dem Sinne , dass die Verweisung

^eseitiat, sondern dass sie allgemein zulässig erklärt wurde. Damit bleibt

^ber die Sache ganz gleich ^ie vorher. die Kantonsverweisung ist zwar allgemein zulässig, aber sie wird nur gegen Kantousfremde angewendet.

Ganz gleich ist es ini Kanton St. Gallen. Auch diesem Kanton gegenüber erklärte der Bundesrath, die im Gese^ uur gegen Kantonsfremde angedrohte Verweisung sei mit Art. 48 der Bundesverfassung unvereinbar . aber in der Vollziehung .vird die Unterscheidung festgehalten.

Wir wollen uns nun nicht mit der ^rage belästige.. , wie solchen Umgehungen der Bundesverfassung vorzubeugen wäre, wir fassen die Sache von einer andern Seite aus und fragen, ob die Verweisung von Bürgern des eigenen Kantons mit den Gruudsä^en der Bundesverfassung .vereinbar sei und neben denselben bestehen konne, und wir sind geneigt, diese Frage verneinend zu beantworten.

Vor Allem kommt hier tra.ht, welcher bestimmt .

der Art. 43 der Bundesverfassung in Be-

,,Kein Kanton darf einen Bürger des Burgerrechtes verlustig kläreu.^

er-

Die Bn..desversass..ug gewährleistet damit jedem ^chweizerbürger das Heimatreeht; sie gewährleistet il^m damit alle mit diesem Reeht...

verbundenen Befugnisse . und dahin gehort gewiss vor Allem die Berechtignng , dass Einer iu seiner Heimat wohnen nnd in derselben st.h auf-

halten dürfe ; es ist dieses der erste und natürlichste Aussluss dieses Rechtes ;

dasselbe darf ui.ht verlebt werden ; die Verbannung a..s dem hein.atlichen Kantone enthält aber eine solehe Verlegung, und es ist grundsä^l..eh kein Unterschied , ob Einer uur sin. bestimnite .^eit , oder ans immer dieses Rechtes verlustig erklärt werde.

Diese Ansieht liegt auch .^em von alleu Kautoueu angenommenen Konkordate zu Grunde, wonach man bei Ertheilung von Ausweisschriften (Heimatscheineu) die Zusicherung geben mnss, dass man den Bürger zu jeder ^eit in seiner Heimat wieder aufnehmen wolle. Das Verbot der

Rückkehr steht mit dieser Zusicher..ug in direktem Widerspruch.

Die Verbannung ans dem Heimatkanton steht anch in nnvereiu^ barem Gegensa^ mit den Vorschristeu der Bundesverfassung über d.e fre^e ^ Niederlassung (Art. 41).

Der Bund gewährleistet allen ^ehweizern das Recht der R^derlaffuua.

nu ganzen Umfange der Eidgenossenschaft. Keinem Schweizer kann ^e Niederlassung in irgend einen. Kantone verweigert werden , wenn er ^e vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt.

708 Die Vorschrift ist so umfassend und allgemein , dass sie die freie Niederlassung nicht nur von Danton zu Kanton, sondern auch von Ge^ feinde zu Gemeinde gewährleistet; sie darf nur unter bestimmten ^ora..ssel^ungen verweigert werden; sind diese Voraussetzungen nieht vorfanden, so ist die Verweigerung unstatthaft, für die Niederlassung in der Heimat und hn heimatlichen Kantone so gut, wie an einem andern Orte.

sind sie aber vorhanden, muss Einer an einem andern Orte nieht ausgenommer wer^n, so muss ihm immer noeh das Recht bleiben, sich in seiner Heimat niederzulassen.

Die Vergehen , wegen denen die Kantonsverweisung ausgesprochen ^wird, sind ost sehr geringfügiger Art, und sehliessen keine der Bedingungen in sich, welche znr Verweigerung der Niederlassung berechtigen.

Der Rachbarkanton konnte also die Niederlassung nicht verweigern , eine gemeinde des ..igene^ Kantous konnte ^dieses aber thun.^ Das ist eine Anomalie, welche nicht zulässig erscheint, abgesehen davon, dass es hochst unpassend wäre, wenn man Leute, die man ans irgend einem Grunde in der Heimat nicht mehr l..aben will, dem Rachbar zuschieben dürste.

Die .^trase der Verbannung war in srühern Zeiten ein.^ allgemein übliche, es sind sedoch nnr wenige Kantone, welche sie beibehalten haben ; sie passt nicht mehr zu den heutigen Anschauungen von den Rechten der Bürger, und es ist zweckmäßig, sie ganz zu beseitigen. Die Kommission will in^ess nicht veranlassen, jel^t s.^hon in eine endliche Losung dieser Frage einzutreten, sondern sie stellt den .Antrag : ,, D e r B u n d e s r a t h w i r d e i n g e l a d e n , in E r w ä ^ ,, g u n g z u z i e h e n , ob u i eh t d i e in e i n i g e n K a n t o n e n ,,noeh übliche S t r a f e d e r L a n d e s v e r w e i s u n g , s o w e i t sie ^ g e g e n ü b e r v o n K a n t o n s b ü r g e r n a n s g e s p r o eh e n w i r d , ,,als mit den V o r s c h r i f t e n der B u n d e s v e r f a s s u n g un..

, , v e r e i n b a r zu e r k l ä r e n sei^ 8. Die Regierung von Basel^tadt hat den Wunsch einerModifilatio.., d. h. Erweiterung des Gesezes über die .^luslief..r....g von Verbrechern, ..^om 24. Juli 18.^, ausgesprochen, in dem .^in..e, dass Bestimmungen über die kantonalen Zengenre^nisttionen ausgenommen werden ..^ie begründet dieses init der Bemerkung : J.^ m..hr das osfentli^he nnd
mündliche Verfahren in den Gerichten Eingang finde, desto häufiger seien die Fälle, in welchen ^eugen-Vorladungen ans andern Kautoneu erfolgen müssen.

Die Kommission findet diese ^emerkn..g begründet und stellt den Antrag: ,,Der B u n d e s r a t h s e i e i n z u l a d e n , d e r A n r e g u n g ,,von B a s e l - ...^ t a d t i n g e e i g n e t e r W e i s e F o l g e z n ,,geben.^

70.^

9. Der le^te Abschnitt des Berichtes bespricht die F r e m d e n p o l i z e i , und speziell die Angelegenheit der p o l n i s c h e n Einwanderung. -^ Da aber diese Angelegenheit noch nicht beendigt ist und sehr wesentliche

Verfügungen des Bnndesrathes nicht in das Berichtsjahr sallen, so findet

sich die Kommission nicht in der Stellung , darüber je^t zu verhandeln, sondern mit Rücksicht aus die in Fra^e stehenden wichtigen Grundsä^e und das lebhaste Juteress..., das die osfentliche Meinung an dieser Sachen nimmt, findet sich die Kommission veranlagt, ^n beantragen: ,,Der B u n d e s r a t h s e i e i n g e l a d e n , ü b e r d e n b i s , , h e r i g e n V e r l a u s u n d d e n g e g e n w ä r t i g e n S t a n d der ,, A n g e l e g e n h e i t d e r p o l n i s eh e n F l ücht l i n g e e i n e n ,, b e s o n d e r n Bericht zu e r s t a t t e n . ^

.l V. ^eschäft^kre^ d^ ^ilitärde^rtement^ Der Geschästskreis des schweizerischen Militärdepartements ist schon nach den Bestimmungen der Bundesmilitärorganisation ein sehr weitgezogener; allein durch das seit Jahren gesteigerte uud wol.^lbegrüudete Bestreben, die personellen und materiellen^ Wehrkräste der ...Schweiz nach jeder Richtung hin immer mehr auszubilden und. zu vervollkommnen, ist dieser Geschästskreis weit umfangreicher geworden , als er im ersten Deeeunium der Bundesverfassung gewesen ist.

Wenn in ^olge dieser erweiterten Thätigkeit der schweizerischen Mi^ litärverwaltung auch ^eren Ausgaben in gleichem Verhältnisse gestiegen sind , so liesert dagegen der je^ige Zustand der Bundesarmee und die

ihr ^u Gebote stehenden Vertheidigungsmittel den Beweis , dass die

hierauf verwendeten ^eit- und Geldopfer lohnend gewesen sind, und eben dieser Zustand gibt ^gleich. Zeugniss, wie aus Grundlage eines wohlver^ ftandenen Mili^stems eine stets bereite und schlagfertige Armee geschaffen und unterhalten werden kann.

Rach Brüfung des Geschäftsberichts pro 18^4 und nach erfolgter Juspektion der Bureau^ des schweizerischen Militärdepartementes anerkennt die Kommission im Allgemeinen, dass diese Abthei^.ng der Buudesverwaltung , innert den Schranken der bestehenden Geseze und eröffneten Kredite, angemessen und geordnet vergaltet worden ist , und wir konnen uns daher um so eher auf naehsolgende Betrachtungen beschränken , als

die in ^.olge des ^ Bundesbeschlußes d. d. 17. Dezember 1864 vom Bundesrathe bestellte Militärersparuis^Kommission in den ^all kommen

7l0 wird, die organische wie administrative Gliederung der ganzen schweizerischeu Militärverwaltung einer einlässliehen Vrufnng zn unterwerfen.

Befand de^ Bnnde.^ee^es.

Die Mannschaftskontrollen des Auszugs, der Reserve und Landwehr inelusive des eidg. Stabes betragt 1.^,336 Mann, seit einigen Jahren hat dieser Kontroll-Etat erheblieh zugenommen, und zwar wesentlich in Folge gesteigerter Rekrutirung von überzähliger Mannschaft.

Von dieser

Gesammt^ahi fallen ans ^...udes-Au.^ug

und Reseve

134,088 militärisch instruite und eingeteilte Mann, während der gegenwärtige Soll-Etat dieser Mannschastsklassen nach der Bundes-Militärorganisation nur 104,8.^4 Mann beträgt, inelusive der 5 Kompaguien überfälliger Schars^hützen-Kompaguien von ^ürieh, Waadt und Genf, es sind mithin eirea 28..^ oder 29, l 74 Mann mehr instruirt und eingetheilt, als nach dem Geseze in den ^....des^lu.^ng und die Reserve von den Kantonen gesteht werden sollen. Diese sehr bedeutende Zahl Ueberzähliger ist, wie die Erfahrung zeigt, gleichwohl nicht hinreichend, um bei eidgenössischen Aufgeboten mit Sicherheit aus vollzähliges Einrücken der tattischen Einheiten rechneu ^u können, und wir entnehmen dem bnndesräthlichen Berichte, dass der Bräsent-Staud einzelner Kompagnien in den Wiederholungsknrsen, trotz aller versuchter Abhülfe, selbst unter dem SollEtat geblieben ist. Es mag nun die bekannte schwierige Rekrntirung einzelner Waffengattungen ^u dieser Unsicherheit beitragen . allein im Grosseu und Ganzen liegen die Ursachen doeh meist in mächtigeren Verhältuissen (^evölkernngs- und Riederlassnngsverhaltnissen), die durch Verwaltnngsmassregelu allein ^eder geregelt, noch beseitigt werden können.

Die Kommission ist der Anficht, es musse einem solchen Zustande begeg^ net werden, welcher einerseits in militärischer Beziehung Unsicherheit bewirkt, und andrerseits so erhebliche unfruchtbar... finanzielle ^pser den Kantonen und de^n ^unde auferlegt. Gleichwohl aber unterläßt ^ie Kommission, hierauf beziigliehe Anträge zu stellen, indem sie von der Ansicht ausgeht, es s..^ nunmehr Aufgabe einer ..^peeialkommisfiou , diese wichtige ^rage in ihrer ganzen Tragweite zu prüfen nnd Maßnahmen zu beantragen, die geeignet sind, diesen missliehen Zuständen abzuhelfen nnd die sie bewirkenden storenden Eiuflnsse zu beseitigen. ^ei dieser Bri.snng mag dann auch Art. .^ des Protokolls der Aarauer kantonalen MilitärKonferenz vom 5. und 6. Februar l 865 seiue Erörterung finden.

Die

geistige und körperliche Veschassenheit des Bnndesheeres, dessen

Bekleidung, Ausrüft...ng, Di.^^fttüehtigkeit und Diseipliu erscheint im All-

gemeinen besriedigeu^ und wenn in diesen Beziehungen noch hie und da Mangelhaftigkeiten hervortreten . so u.uss doeh anerkannt werden, dass es den vereinten Bestrebungen der Bundes - wie Kantonalbehörden sehon wesentlich gelungen ist und ferner no^ gelingen wird, dieselben von ^ahr zu Jahr mehr zn beseitigen.

7ll ^.n^nk.l.i.^nswesen.

Die erledigte Stelle eines ^ber-Jnstrukto^ der Jnsanterie , mit welche.. bisher die ^nnktionen eines l^h..fs ...om Generalstabsbureau und eines Eh..fs des personellen verbanden gewesen , ist im Lanfe des Berichlssahr.^s noch ni..ht wieder beseht worden^ Die Kommissio.. halt es für zweckmäßig, vorerst den Entscheid über das in Beratung liegende Gese^ betrefsend ein Kriegsdepot abzuwarten, bevor eine definitiv Wiederbes^ung der Stelle eines Ober-Jnstr^ktors der Jnsanterie vorgenommen werde, in der Meinung, dass es dannzumal entspreche..^ sein durfte, die bisher kumulirt gewesenen Funktionen dieses Beamten zu trennen und demselben anss.^hliesslieh den eben so wichtigen, als vielseitigen Jnstrnktionsdienst allein ^n übertragen.

Die ebenfalls varante Stelle eines ^ber-Jn.truktors der Kavallerie ist no.h uieht wieder besezt , die Funktionen desselben sind l.^4 an z.vei koordinirte Jnstruktoren l. Klasse übertrafen worden und in Folge dessen zwei Jnstruktoren ll. Klasse und ein Unter-Justrnktor neu ernannt worden.

Wenn .^s auch richtig sein mag , dass diese doppelte Oberleitung keinen fühlbaren ..^achtheil hatte, so ist die Kommission doch der ^lnst.ht, es müsse wieder durch Ernennung eines ^ber-Jnstr^ktors der Kavallerie für eiue einheitliche Leitung der Eavallerie-Jnstrnktionen mit moglieher ^ ..fordern^ geborgt und überhaupt getrautet werden, das ständige Jnstrnktionspersonal Dieser ^affe ^u vermindern und dagegen , im ^all mehrere Jnstrnktionshülse erforderlich wird, dieselbe aus dem Wege temporärer Dienstleistungen von geeigneten ^sfi.^ieren der W^.sse oder des eidg. Stabes zn suchen ^ie Berichterstattung des Bundesraths (aus .^eite 488), betreffend die Instruktionen der ..^.harsschül^en, seheint uns gan^ besonders geeignet, die ^tnsniexksamkeit ^es Bundesraths auf diese nationale Waffe hin^ulenken, und zwar um so mehr, als dem Vernehmen nach die Funktionen des ^ber^Jnstrnktors dieser .Waffe all^nhäusig unterbrochen werden.

^ie kommission h.ilt eine derart unterbrochene Oberleitung der Instruktion dieser Waffe für nachteilig und unzulässig, und ..wenn sie znni Zwecke einer ^forderlichen Abhülfe keinen besonderen Autrag stellt,

so geschieht es allein nur mit Rücksicht aus die beabsichtigte .^rganisirung der ^..harfs.hi^en in Bataillone. Jst diese Frage, wie wir hoffen, ba.d entsch..eden , so wird dann aneh di.^ weitere ^rage ^u erortern sein , wie eiue mit ^er infanterie mehr übereinstimmende Ausbildung der Scharf^ schii^en-Eadres zn erzielen ist, und ob in dieser B.^^i.ehuug die Scharfsehü^en-Justrnktion nicht dem ^.,ber-J..struktor der Jnfanterie übertragen werden sollte, legeres immerhin unter der Vorausse^ung, dass der spezielle ^^.hiessunterri^t von ....^.harsschü^en-Jnstruktoxen erth^lt werde, wenn gleich in ^.....uft ^t..^r und J n s a n t e r i e ge w e l,. r dasselbe gezogene Ealiber und dieselbe Munition haben werden.

712 Es sei hier noch bemerkt, dass obschon die Verordnung vom 3l. Juni ^0, betreffend die Jnsanterieos^iers-Afpirautenfehnle. eine Bestimmung enthalt, gemäss welcher auch Scharssehützenosfiziers^Aspiranten an derselben ......heil nehmen können, bis jetzt noch kein Gebrauch davon gemacht worden ist, und vielleicht zum Raehtheile .^er ...........har^ch^enoffizier^adres.

Bei dem Genie-Justruktionspersouale hat im Berichtsjahre tei.. Austritt stattgesunden, und dennoch sind drei Geuie^Justruktoren, wenn auch nur provisorisch, neu gewählt worden.

Die Kommission ist anch hier der Ansicht, dass die standige Jnstrnk^ torenzahl ans das ..^othwendigste reduzirt und allfällig weiter ersor.^erliehe Justrnktionshülse durch temporar zu berufende Juftruktiousoffi.,iere geleistet werden sollte. D.eses Versahreu erscheint bei den Genietruppen um so gerechtfertigter, als der verhältnissmässig kleine Maunschasts^Etat dieser Wafse und eine entsprechende auseinauderfolgende Eintheilung der Juftrul.^ tionsknrse es möglich macht, die Jnstruktoren nnr wahrend eirea 20 Wochen im Jahr in Anspruch zu nehmen, was mit jährlichen firmen Besoldungeu nicht wohl verträglich erseheint.

Die Rekrutensehnlen und Wie^erholm.gsknrse aller Waffengattungen haben sowol^ ans den ...idgenösf^chen, als kantonalen Wasseuplä^en nach Gese^ und Reglement stattgefunden, und deren Erfolg kann im Allgemeinen als ein sortschreilender bezeichnet werden.

Wir übergehen hier die ungleichen und theilweise schwierigen Rekrntirungsverl.ältuisse der Spezialwasfen , voraussetzend, auch ^iese Fragen seien von einer .^p.^ialkommission näher iu^s ^luge ^u fassen.

An den im Berichtsjahre abgehaltenen eidgenosfisehen S..hiessschulen haben diesmal auf.er den dazu berufenen ^sfi^iereu aueh Unteroffiziere Theil genonnnen, und zwar je ein Mann per Bataillon des Auszuges.

Diese Mehrbetl.eiligung bei dem .^ehiessm.terrieht erscheint geboten, und

zwar sowohl mit Rucksicht aus die h.^he Wichtigkeit des Ri^tigsehiesseus,

als aneh wegen des Zahlenverhällnisses der inslrnirten Lente zur Gesammtmasse der Jnfanterietrnppeu . lezteres ist immer noch minim und lässt nur einen sehr langsamen Erfolg gewärtigen. Jndessen hat diese ...^pezialinstruction bereits guten Ersolg gezeigt, nnd die ^..hiesser^bnis^e sind im Vergleich .^u denjenigen der ^ehars^utzeu sehr befriedigend.

Mit den ..^hies^prami.^n an das Bnndesheer und den Beiträgen an die freiwilligen ^chiessvereine in den Kantonen uull der gleiche Zweck gefordert werden, den ^ie eidgen.^sisehen .^chiesssehulen anstreben. es sollten ^esl^alb bei ^rganisirnng dieser l^tern die indirekten Erfolge der erstern in Berücksichtigung gezogen werden.

Wir betonen hier, das.. sür ..^ehiessprämien an das Bunde^heer kaum die Hälfte des dasur eröffneten .^reddes benutzt worden ist, nnd zwar auss.l^liesslich für ^p.^ialwasfen nnd .^eharssehützen in den ei.^g Schulen.

7l3 so wie sur die eidg. Schiessschulen. dagegen sind von nur l 6 Kantonen Schiessprämien für die Jnsanterie verlangt worden.

Auch die Bundesbeiträge an s r e i w i l l i g e S c h i e s s v e r e i n e sind von solchen Vereinen aus nur 1^ Kantonen in .Anspruch genommen und die hiesür büdgetirte Summe kanm zur Hälfte verwendet worden.

Jn Verfolgung des Hauptzweckes, den alle diese Sehiessübnngen im Auge habeu, sollten von Bundeswegen alle Kantone angeregt werden, die Schiessprämien für die Jnsanterie bei den kantonalen Uebungen in Gebrauch zu bringen, indem damit nnstreitig ein das Richtigschiessen for-

dernder Wetteifer bewirkt uurd.

Bei der bestehenden Organisation der Jnsauterieoffiziers^Aspirantenschule macht sich immer noch der Umstand fnhlbar, dass die Aspiranten vor ihrer Brevetirung zu n..e.ng Gelegenheit erhalten, mit den Truppen in Berührung zu kommen^ und ofters erst nachdem sie zu Offizieren ernau..t und bei den Trnppenkorpern eingeteilt sind, sich an den Umgang mit Soldaten Bewohnen tonnen. Es ist dieses eine noch mangelhafte Einrichtung, die einem Milizheere nicht wohl ansteht und keine erspriesslichen Folgen haben kann.

^ie Kommission spricht daher den Wunsch aus, der Bundesrath mochte auf geeignete .Abhülfe bedacht sein.

^ie abgehaltenen Spezialk..rse zum Zwecke der Heranbildung und weitern Ausbildung der ..Offiziere aller ^rade und Waffengattungen, so wie des eidgenossischen Stabes, der Jnstrnktoren ...er Unteroffiziere, Büchse^ macher und Jufanteriezimmerleute entsprechen immer mehr ihrem Zwecke, und ihr günstiger Einsluss auf das Bundesheer ist unverkennbar , nur die Instruktion der Büchsenmacher erscheint uns nicht umfassend genug, nm ...ie taktischen Einheiten, welche ^..räzisionswasfeu tragen, vorab die Scharfschüfen . mit praktisch geübten Buchsenmachern zu versehen. Jm Allgeu.einen halten wir diese Spezialkurse bei unserm ^.ilizs.^stem für nnerlässlich, und spre^en den Wnnseh aus, der Bundesrath wolle seine Anfmerksamkeit unausgesetzt der J u s t r u t t i o u s w e i s e zuwenden, welche weder zu viel, noch zu ^euig .bieten und nicht zu einer bloss zeitweiligen sormellen Eindrillung herabsinken dars. sie soll vielmehr die zur Jnstruktiou berufenen auch geistig anregen , zum Selbstunterricht auffordern und das patriotische Gesuhl beleben.

...^..^..ffn^n^.

...^ie Bewaffnung der Jnfanterie befindet sich bekanntlich in elner Ueber.^angsperiode. .Zur Zeit ist der Jnfanterieanszn^ und .^e R^erve durchweg mit Brelat-Bnrnand-Gewehren bewaffnet, mit Ausnahme der ersten Jägerkompagnie ^es Auszuges, welche sog. Jägergewehre haben.

^ie Jnsanterie^Landwehr ist noch mit glatten Gewehreu versehen.

Jn den ei.^g. Depots (^ofingen und Luzern) li...gt ein V..rrath v.^n .4,434 Brelat-Burnand und 737 Jägergewehren. Gemäss Bundesbe^

schluss vom 31. Juli 1.^63 soll bei Buudesauszug und Reserve ein ge-

zogeues Jufauteriegewehr mit einheitlichem Kaliber eingeführt werden.

714 Die Anschaffung dieser neuen Gewehre ist im Gange, hat aber bis je^t, vielleicht anch in .^.olge all^uweitgehender Berücksichtigung der inländischen Vrivatindustrie, noch keine erheblichen Fortschritte gemacht.

Bis Ende April 1865 sind von 76,270 Gewehreu (die Etat gemäss

mit 20 .^ Anschlag erforderlich), nur 3204 .^tück kontrollirt und ange-

uommen, und von diesen ^ann 2I76 Stück an 18 Kantone zum Rekrutennnterricht, so wie in die eidgenossischen Schiessschulen abgegeben worden.

Die Sturer der Scharsschül^.... sollen nach dem Bnndesbeschluss vom l. August 1863 den yatagan und eine veränderte Munition erhalten, die Ordonna..^ hiesür ist ani 10. Dezember l 864 erschienen, und zur Zeit werden die Modell.. angefertigt, woranfhin dann erst die Umänderung der Sturer begonnen werden kann.

So wünschbar eine raschere Durchführung der beschlossenen Jnfanterie- und S^harsschü^en-^ewassnung auch scheinen mag, so ist das bisherige langsame Vorgehen doch nicht ^u bedauern , indem wie begannt die Hinterladnngssrage auch bei uns aus die Tagesordnung gekommen ist, die . wenn sie in jeder Beziehung praktisch gelost werden kann, eine Wiederumänderung der nenen Gewehre veranlassen würde. Wie wir vernehmen , hat das Militärdepartement die Einleitungen zur gründlichen Brüsnng der Hinterladungssrage getrosfeu.

Rach den eingreifenden Bundesbesehlüssen, betreffend die Einführung gezogener Geschü^e, wird sowohl an der Durchführung derselben als an Untersuchungen über die weitern Transformationen der schweren Feld- und

Vositio..sges.hül^e mit Umsteht und Thätigkeit gearbeitet.

Der

..^esch^etat des Bundesheeres,

nach

den

Vorschriften der

schweizerischen Militärorganifation , ist mit Rücksicht a^f die stch sortwährend steigernde Wichtigkeit dieser Waffe , so wie im Verhältnis^ zn demjenigen anderer Staaten, imn.erhin ein niederer und unvollkommener, und es ist dringendes Bedürfnis., diesen Missverhältnissen nach und nach zu begegnen. Jn dieser Beziehung sind mit den Beschlüssen vom

24. Juli 1861 und 28. De^.mber ^1 86^ wesentliche ^chrilt..^ vorwärts

^ethan worden. indem in Folge dieser Beschlüsse die leisten Feidbatterien des Vundesanszuges und der Reserve gezogene Gesehü^e erbalten und von den bisherigen leiehten und glatten Feldgesehü^en 96 ....^tück znni Vositionsgesehü^ verwiesen werden. Aus nachstehender Tabelle ist ersichtlich, dass die Gesammta^eschü^ahl, weIehe Bund un^ Kantone nach dem Geseze von 1850 zu liefern haben, in ^olge der nenkonstruirten gezogenen 4 .^

Gesehu^e nicht allein vollzählig, sondern selbst überzählig vorhanden ist,

dass aber im ^osit^onsgesehü^etat innner noch 12 ZwolfpsünI.^erkanonen.

welche der Bund liefern soll, fehlen, welche .Lüeke indessen mil kleineren Kalibern ausgesnllt ist. Von den 27 leiehten Feldgesehü^batterien konnen zur Zeit l 9 mit gezogenen Kanonen bewaffnet werden, und im Jahre 186....

werden all... 2^ Batterien mit gezogenen Ges..hü^en versehen un^ die noeh fehlenden 28 gezogenen Erg^u^uugsgeschül^e vorhanden sein.

^ur Seite 714.

^schitt^^.tat.

...^ dem Gese^

Armee^la^.

^oon 1....5I.

^^arten.

12 .^ glatte Kanonen .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

8 .^ glatte .Kanonen mit 24 .^ .^aubi^en .

.

6 .^ glatte Kanonen n..it 12 .^ Haubi^en .

.

24^

Haubitzen

.

.

4

24 12 4l ^ 10^l 54l 16

42

22^

6 ^

4 .^ gezogene Kanonen

...

2 27

. . . .

Ges^^e.

Gezogene ^ebirgskanonen . . . . .

Batter^.

^^^

J... Mai 1865 vorhanden.

Batterien.

24 12 ^l 4l

.^

3

2 27 4

6

3 2 .^ 1.)

162 16 226

42

4 42

Ges^ü^e.

.^^p^nihel.

24 .l2 1 .^ ^ 4 ^32 ^16 114 16 226

52 38

.^0

.

^undesauszug und Reserve.

Batterien.

.^ach den Beschlüssen vom 2t. Juli 1....6I und vvm 28. Dezember 1863.

.

.

.

^

^^

12 .^ glatte Kanonen . . . . . . . .

24 .^ Hanbi.^en . . . .

.

.

.

.

.

^ .

.

.

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^

^ ^ ^ .

^

.

.

.

^

12

.^

Hanbi^en

.

.

.

.

.

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.

.

.

.

4 ^ gezogene Kanonen

. . . . . . ..

.

^

.

.

.

.

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.

.

.

.

.

.

Gebirgshanbitzen

^

.

.

.

Gezogene Gebirgskanonen .

.

.

.

.

.

.

^

4 2 24 12 4

.

46 t)0 4^ ^^

12^ glatte Kanonen . . . . . . . .

2 4 ^ Haubitzen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

.o .^ glatte Kanonen . . . . . . . .

.

^ .

^ ^

1 2 ^ Haubi.^en

.

.

.

.

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.

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.

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^ .

^

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.

36 4 46

.

^ .

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.

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.

^

..^

4 2

5 0 .^ Mvrs..r

.

4 .^ gezogene Kanonen

. . . . . . .

.

.^

.

10 .

.)0 46 100 52 10

.

..

4 2 16 12 ^ 4 46 78 46 60 4 10 16 znr Jnstruktion.

.^

.^

.-^

202

2..)8

214

7l5 ^erde.

Die Kommission entnimmt dem .Berichte des Bundesrathes mit Befriedigung, dass eine einlässlichere und unstetigere Behandlung des Veterinärdienstes Plat^ gegriffen hat, in Folge dessen, trot^ zahlreich vorgekommener Krankheiten, bei den Dienstpferden dennoch verh.^ltnissmässig weniger Veterinär- und Entschädigungskoften als lentes Jahr veranlagt worden sind.

der ne..e zweckmassigere Sattel, sowie vielleicht auch eine s..ho..endere Ver^.

wendung der Pferde in den Jnstrnktionsdienften, mogen zu dem günstiger^ Ergebniss mitbeigetragen haben Jmmerhin bleibt aus diesem Gebiete no.h Vieles zu tl.un übrig, und es ist eine state nachhaltige Regelung und Verbesserung des Veterinärwesens zum unabweisbaren Bedürsniss geworden , dem der Bundesrath wohl stets seine volle Aufmerksamkeit zuwenden wird. Mit Bezug hierauf hat der Bundesrath seinerzeit eine Pserdekommission ernannt . und es hält die Kommission dasür, diese Fachmänner sollten sich nicht altein mit Verbesserungen in dem Veterinärwesen , der Behandlung und Pflege der Dienstpferde befassen, sondern auch die wichtige ^rage betreffend Pserde^ueht, resp. Einführung besserer Pserdera.^en, mit Tätigkeit und Energie an die Hand nehmen. Diese ^rage hat unverkennbar ein eben so hohes militärisches wie uationalokonomis^es Interesse; denn es ist bekannt, dass die Schweiz für il.ren Bedarf an Armeepserden noch allzusehr vom Aus-

lande abhängig ist, woraus sich im ernsten Kriegsfalle hochst missliche Rustaude entwickeln müssten.

Aus der Berichterstattung des Bundesrathes über die PferderegieAnstalt in Thun entnehmen wir, dass dieselbe nach ihrer je^igen Organisation mit Umsicht und Sorgfalt ^leitet wird. Der Reehuungsab-

schluss ^eigt zwar eiu Defizit von Fr. 3761. 58, dagegen sollen

^r. 4000 für neue Geräthauschassu..gen aus das J..veutar gebracht werden.

Wenn die Kommission d..r Ansieht ist , es sei dieses Jnstitut sür den J^struktiousdienft namentlich der Artillerie unentbehrlich geworden, indem es einen ungemein fordernden Eiuflnss a^f denselben ausübt, so h^lt sie anderseits dasür, es müsse darauf hingearbeitet werden, dass sich die Anstalt nicht nur selbst bezahlt, sondern so viel moglich auch einen Reservefoud aus Ei..nahmenübersel.i.ssen etabliren soll, ^er zur Deckung von Pferdeverlusten bestimmt wäre.

Durch strenge ^ekonomie in allen Zweigen dieser Verwaltung, durch entsprechendere Fix^rung der Mielhgelder und durch Verminderung der Pserdetransport^osten, resp. einer zweckmässigern Vertheilung der Pferde aus die verschiedenen Waffenpläl^..,. wird es zweifelsohne gelingen, Einnahmen-

U.^rs.hüsse zn erzielen. Auf ^eite 47.) des bunde.^rathliehen Berichtes wird die Einrichtung einer Beschlagssehnle iu Verbindung mit der PferdeRegieanstalt bevorwortet, und auch wir halten eine solche Einrichtung im Jnteresse der ....Wartung und Pflege der Pferde für wünsehbar.

716 ....^.^en^^e.

Bekanntli.h konnen die Jnstruktionen der Artillerie, weiche gezogene ^esehü^e bedient, nnr aus drei mit entsprechenden Schusslinien versehenen zentralen Wasfenplal...eu Thuu, Bière und F r a u e n s e l ^ stattfinden; es dürste sich desshalb um so mehr rechtfertigen und auch im wohlb..grü..^eten militärischen, finanziellen und politischen Jnteresse liegen, die vielem andern kantonalen Wasfenpläl^e und Anstalten für die übrige... Waffengattungen und Instruktion me^r als bisher zu berücksichtigen, und wir erinnern h.ebei auch an den Jnhalt des Art. ll der Aaraner Militärtonferenz vom 5. und 6. ^ebruar 18^5. ^as ^nsamme^iehen ..^r Spezia lwafsenRekruten ans zentralen Wasfenplal^en halten wir in je.^.r Beziehung zweck..

mässig. ^ie Wiederholungslurse dagegen sollten, um .^eit und kostenersparniss zu er^elen , so viel ll..unlieh auf Wafsenpläl^n abgehalten werden , die den Bes..mmlnngsort..u der betreffenden taktischen Einheiten zunächst gelegen sind.

^er ^entrale Wafsenplaz Thun mit den erforderlichen Einrichtungen war bisher nnr zum ......heil Eigentum des Bundes, wird aber, wenn die im ..^an begriffenen Gebäude vollendet sind, ganz den. ...^unde angehören.

B i è r e und F r a u e n f e l d dagegen si..d Eigenlhnm der betreffenden Kantone, und bedürfen noch mehrfacher Bauten, um l^em Bedürfnisse zentraler Wassenplal^e zn genügen Wir halten nun dafür, die Banten auf diesen Wassenpläl^en sollen durch die betretenden Kantone nach den Bedürfnissen des Bundes erstellt werden, und es sei die freie Benutzung dieser lautoualen Wassenplä^e für Bundes^weeke dnrch entsprechende fir^e Mielhsvertrage ^n siehern, mit andern Worten, es soll der Bund in Bière nnd Franenfeld kein Eigenthum erwerben.

Aus dem Wasfe..plal^ ^n z i e n st ei g siu^ uo.^h n.ehrs^ehe bauliebe l^.inriehtungen ersorderlieh, nnd es sollten diejenigen, welche für Jnstrul^tions^ zwecke bereehnet sind, .uit Beförderung ansgesührt werden.

.^...rwa^nn^^rechn^n^.

Ueber die Militär^Verwaltu.^gsrechnnng haben wir in arithmetischer .Beziehung nichts zu erinnern. und bezügliel., der Fragen, ob die einzelnen .^.sga...eposten st .h rechtfertigen. oder inwiefern auf denselben n o .t.. mehr hätte okonomisi.rt werden konnen . glauben wir hier nicht weiter eintreten zu sollen, indem gerade die Erörterung dieser Fragen der bestellten ...^pe^ialkommission zugewiesen sind und überdies die Re.hnung selbst eine ^sehr erhebliehe Miniausgabe ausweise.

Wir h.ben nur hervor, dass die Mlnderausgabe auf der ordentlichen

Militär-Verwaltungs^^^nung gegenüber de^. Budgetansät^en ^r. 186,^.)5.

8^ Rp. beträgt; ^ese ^nnune ist aber insofern nicht ^al... Ersparnis,. zu betrachten, als ^ie in allen theilen ungeschmälert statt.^esnndene Militär-

717 Verwaltung im Jahr l .^4 um so ...iel unter dem Büdgetansa^ geblieben ist, woraus folgt, dass das Budget pro 186.4 zu hoch festgelegt wurde.

Die

außerordentliche

Militär -Verwaltnngsrechnnng

verweist

auf

eine Minderansgabe gegenüber den Büdgetansät^en von Fr. 760,903. 53, allein diese sogenannte Minderausgabe ist dadurch entstanden, dass die Bauten an Alpenstrassen und an der Kaserne in Thun, sowie die Anschassung von Gewehren und Geschu^en im Verwaltungsjahre l 864 nicht in dem Masse gesordert worden sind, .vie im betreffenden Budget vorgesehen wurde. Was somit .864 fur diese Unternehmungen weniger ausgegeben worden ist, wird die Verwaltungsausgaben der sollenden Jahre um so viel mehr belasten.

Am Schlusse unsers Berichtes über die Militar -Verwaltung muss ...aran erinnert werden, dass mehrere postulate, die sich ans diese Verwaltnng beziehen, noch sehwebend find. Wir haben uns indessen auch über.^.ngt, dass der Bundesrath .^ie betreffenden Einladungen und Austräge im .^.ge behalten und entsprechend behandelt hat, indem zwei dieser Bostnlate von. 20. Juli 1859 und 23. Dezember l 863 sich aus das Kom..

missariats- und Rechnungswesen beziehen, und desshaib ihre Erlediguu^ bei .^er eingeleiteten allgemeinen Revision des Verwaltungsreglemenles finden werden.

^wei andere Vostnlate vom 24. Juli t862 und 23. Dezember 186^ berühren die Festnngswerke; diese find zum .^h.^il erledigt, znm andern Theil aber kann demselben erst nach den zu gewärtigenden Bundes-

Beschlüssen üb..r das .^riegsdepot genügt ^verden.

^wei weitere postulate vom 22. Jnli 1863 und 23. Dezember l 863 beziehen sich auf den Vserdedienst in der .^lrmee und a^f die Verwendung d.^r bei der Artillerie in ^olge Einführung g^og.^.er Geschütze disponibel werdenden glatten Gesehüt^e ; für beide Gegenstände sind ^pe^ialto^umissionen bestellt, die sieh fortwährend mit ...en be^üglicheu Untersu.^ungen ..^esehästigen. Ueber ein Boftulat vom 27. Juli 1863, betreffend das Maga^nirungss^stem in den Kautoneu, beabsichtigt der Bundesrath, während der ..^ommerst^ung l 865 eine Vorlag.. au die Bundesversannnlun^ zu richten, und bezüglich des .postulate... vom 17. Dezen.bex l864, welches anf Militärersparnisse hi^iell, hat der Bundesrath ei^.e ^pe^ia^-^rüs^ngskomnnsston ernan^nt, welche bereits in Thätigleit getreten ist.

Bun.^blatl.. .^ahrg.XVII. Bd. II.

54

7l8 ^.. ^schaft.....^ d^ ^nanzd.^artement^.

Seitdem krast Beschlusses der Bundesversammlung vom 22. Dezember 1863 alljährlich im Dezember eine zweite Session der gegebenden Räthe namentlich und vorab zur Beratung des Bu..desbüdgets für das folgende Rechnungsjahr stattfindet, der Büdg..tentwnrs der ^ur Vorprüs.u.g desselben niederlegten Kommission desjenigen Rathes, welchen.

die Vriorität der Behandlung zukommt, vor der ^esston mitgetheilt und von dieser einlässlieh und grüudli..^ vorgeprüft und mit eingreifenden, finanziellen ^ostnlaten begleitet wird , ^- haben sich von selbst ^toff, Anlass und Bedürsniss vermindert , solche Bostnlale bei Gelegenheit der Untersuchung der gestion des Bundesrathes in Antrag zu stellen. Jn

der Tl,at ist auch ein.. Büdgetkommissiou , die sich ausschließlich mit

den Finauzen und der Oekonomie des Bundes zu besassen hat, und der in dieser Begehung nicht nur das gesammte einschlägige Brüsuugsmaterial vorliegt, sondern a...h die rechte m.d erforderliche Zeit eingeräumt ist, dasselbe zu bewältigen und ihre Resorm. und Remeduranträge uu^bar und unverspätet für die Verwa.tnng eines neuen Rechnungsjahrs zu stellen, gewiss weit mehr hie^u ge.^ignet^ als die ^estionskommission. Diese erscheint daher wohl gerechtfertigt, wenn sich ihr Referat über die Finanz verwaltung de.^ Jahres ^ 8 6 4 , ^umal nach den, bei der legten Budgetberath.^.g im abgewieheuen De^e^uber gefaxten finanziellen Bnudesbe^ schlüssln , wesentlich inner den Schranken der Berichterstattung über Befundenes und Geschehenes bewegt.

Raeh dieser Vorbemerkung reseriren wir üblicher Weise zunächst über den Ges.häslsl^eis ^es ^^uan^departements und die ihm unmittelbar uulerstellten Verwaltungszweige, sowie in einer zweiten Abtheilung C über das eidgenossische ^taatsreehnungswesen und über die .^.p.^ialsonds.

Das Ergebniss der eidgenosstsehen ^inan^verwaltnng im Jahre 1864 darf ein günst..ges genannt werden. Dasselbe ^eigt in der V e r w a l t u n ^ s r e c h n n n g einen ^innahmenüberschnss von ^r. 26.^,183. 3.) Rp.

und in der G e n e r a l r e eh u n u g eine Vermogensvermehrung von

^r. 245,077. 20 Rp., .,nsammen einen .^otaluberschuss von ^r. ^08,260.

5.) Rp.

Es ist dieses Resultat ein um so besriedtgenderes, als dasselbe

seinen Grund keineswegs bloss in ^.r. t,624,00^ betragenden, bewilligten,

aber unbenu^t gebliebenen Krediten, sondern auch in Fr. l ,173,000 M e h r e i n n a h m e n findet, welche über die veranschlagten Dummen hinaus der Bundeskafse zugeflossen sin^.

Was die bewilligten, aber 1864 nieht zur Verwendung gekonnnenen Kredite anbelangt, so besehlagen dieselben die ..^umme von ^r. 3,040,0^0 eidgeuossische ...^ubsidien a^. ..^trassen und ^lu^korreklionen, sowie die Militärkredite sür .^anonen.^ und G...wehranschassn..ge.., Bauten in Thun

7l9 u. s. w., wofür bloß die ^..umme von Fr. 2,l00,000 wirklich veransgabt, .^irka Fr. 940,000 also weniger ausgegeben worden sind. Diese ^iuderausgabe von grundsätzlich bereits detr..tirteu Verwendungen ist aber nur aufgeschoben, nicht abgehoben, und die Kommission müsst^e es bedauern, wenn die dekxetirten ansserordentlichen Ausgaben in den Jahren, während welchen und für welche sie vorgesehen wurden, nicht zu nützlicher Verwendnng gelangten und damit ungerechtfertigter Weise zurückgehalten würde.

Der .Bestand der bewilligten außerordentlichen Ausgaben war Ende l864 Fr. ll,846,45l. 6l ^p. Von diesen ^dürften muthmasslich ^ur Verwendung kommen .

l ^ .

Fr. 2,537,.)43. 6l Rp.

t.^.

, l ,536,000.

^^.

^,

636,600

,,

220,000.

I^t.

1 .

^ .

2,085,600.

l^.

l ,526,600.

^^.

636,600

.

.

.

.

^

l ,433,908. 46 Rp.

I^7^.

636,600.

I.^^.

376,600.

l^5.

220,000.

Für die Juragewasserkorrektion wurde nun bekanntlich ebenfalls die Summe von Fr. 4,660,000 bewilligt , ebenso eine finanzielle Bundes^ethedignng l..ei der ^lnssührung des .^sterreiehiseh-schweizerischen Rheindurehstichsprojek.^ H o c h s t - F u s s a c h in Aussieht gestellt, und weitere ausserordentliehe Ausgaben, zumal für da^ Artilleriewesen, werden kaum vermeidlich seiu. Wie ..^r ..^nnd unter solchen Verhältnissen und ...t .^sichten sur die Dauer ^er Rothwendigkeit enthoben seiu soll, ^n anssero^^.ntli^e^. Vun.^esanleihen ^u sehreiten, nm die Einnahmen und .Ausgaben der Bundeskasse im Gl^.ichgewi.^t ^. erhalten , vermag Jhre ^ou.mission nieht einzusehen.

^asst n.an mit dem Bundesrath lediglich das laufende Jahr 1865 in^s Ange, fo dürsten allerdings die muthn.assliehen Rechnnng^resnltate desselben .^ie ^othweudigkelt ei^.er Anleihensoperation zur ^eit wenigstens nicht indiziren.

Der Voranschlag für da.^Jahr l 865 hat ein Defizit von Fr. 1,226,000 vorausgesehen. Die a u ß e r o r d e n t l i c h e n A u s g a b e u sind darin zu ^r. 2,300,000 veranschlagt. Nehmen ^vir au, .^..ss dieselben, in Folge der 186^ nieht zur Verwendung gekommenen Ausgaben und d...s daherigen .^urückflusses ans Fr. 2,540,000 ansteigen, so vermehrt steh allerdings

^as prä^umirte Defizit und steigt aus l,466,0.^l) Franken an.

Die

Hanpteinnah.nen ^ die .^olle ^^ sind bekanntlich ans 8 Millionen veranschlagt; es darf jedoch bei dem Umstand, dass die Zollerträgnisse der ersten vier Monate des laufenden Rechnungsjahres diejenigen des Vorjahres

720 theils übersteigen, theils unbeträchtlich hinter denselben zurückbleiben, ohne Wagniss angenommen werden, es werden die wirklichen Solleinnahme^, trot^ der^J..krafttretnng des sran^sch-f..hwe^er^chen Handelsvertrags, die Summe von 8..^ Millionen wohl erreichen. So würde sih dann das oben angenommene Defi^t pr.^ l865 noch auf die rnnde Snmme von zirka Fr. 1,000,000 belausen. ^ieht man nun .n Betracht, dass die ans 30 Tage kündbaren Bankdepositen der eidgenössischen Staatskasse

Ende 1.^4 in Fr. 1,095,000 bestunden, und dass um die gleiche ^eit

ein Baarvorrath vo^ ^r. 3,600,000 in der Bm.deskass.. lag, so kann man allerdings voraussehen, dass gegenwärtig noch die Notwendigkeit zur Kontrahirm.g vo.. Bundesanleihen behussDecknng der außerordentlichen Au......

gaben nicht vorliege, ^umal wenn man im Weitern annimmt, der Bundesrath werde sich zunächst durch Anwendung eines ^weckmässigeu Eontoeurrent-Gebrau.hs bei zuverlässigen einheimischen Kreditinstituten, sowie dadurch sieh zu behelfeu snchen, dass er Kapitalien, die der Bnndeskasse von .^eit zu Zeit zurückzahlt werden . je nach Bedarf in angemessener Weise flüssig erhalte. Die Kommission mnss daher, Alles erwogen und die Ankunft im Auge behaltend, die Erwartung aussprechen, der Bundesrath werde jedenfalls seiuer ^eit den gesetzgebenden Rätheu no.h eine spezielle Botschaft mit geeigneten Anträgen betreffend das Postulat hinterbringen , wie in Folge der bedeutenden Kreditbewilligungen das Defizit sür ausserordentliehe Bau- und Militäransgabe.. gedeckt .werden soll.

Die Kommission spricht ferner die Erwartung au..., oer Bundesrath werde bei Vorlage des künftigen Budgets nicht ermangeln, die Restanzen der bereits bewilligten außerordentlichen Kredite in der begleitenden Botschaft jeweilen speziell aufzuführen.

Raeh dieser allgemeinen Bemerkung gehen wir nnn über ^u den speziellen Geschäfts- und Ver....altnugs^weia.eu des Finanzdepartenu.nts.

^ie Abth^ilung Jhrer kommission, welche ,^nnaehst mit der Unter suchuug der Geschäftszweige des Finanzdepartement.... beauftragt war, nahm

Einsieht in die Hauptbücher und überzeugte si.h mit Vergnügen. dass dieselben nach Vorschrift des R...gle^uls über das eid^.nossische Kassen- und Rechnungswesen vom Jahre 18l^l e^akt ...nd reinlich geführt, auch die Rechnungen belegt und die Beleg... gehori^ geordnet siu^.

^as den^ ^iuan^departem^ut unterstellte ^ i n a n z b ü r e a n erlitt im .^anf.^ des Berichtsjahres keine Veränderung. .^s bestund Ende ^..ezemb.^ 18^4 aus 4 Beamten, di. aus eine neue .^tuusdaner bestätigt wurden, und 7 Angestellten. ^wei Beamte und ein Angestellter sunktioniren bei der S t a a t s k a s s e . Jm Bericht d^s Bundesrathes ist noch davon ..^ie Rede, dass der frühere Bundeskassier die .Liquidation d.^s Darleihens beini ^nra industriel und derjenigen bei der ^oci.^e nnniobiliere an Lo^.le be...^ sorge. Es ist jedoch zu bemerken, dass diese Abnormität in Folge ..^r legten Büdgetberatl^uugeu mit dem l. Januar 1865 ansgehort hat und ge-

^

721

ziemendermassen iu die Besorgung des ordentlichen Verwaltungspersonals

übergegangen ist.

Ausser dem G e n e ...a i ..e chu un g e w e s e n und der Re chu un g sko n t r o t l e des Bundes fällt in den Geschästskreis des F i n a n z b u r e a u s das S e k r e t a r i a t des Finanzdepartements, über welchem nicht weniger als fünf Verwaltungszweige, nämlich die B u n d e s k a s s e , die B n l v e r - und ^ ü n d k a p s e l v e r w a l t u n g , die M ü n z - und die T e l e g r a p h e n w e r k s t ä t t e stehen. Der Hauptbeam^e des Finanzbüreaus .- der Ehes des Rechnungswesens - hat daher eine wichtige Doppelftellung, einmal als Büreauches verschiedener nicht unbedeutender Verwaltungen, dann als Sekretär des Finanzdepartements. Jn ersterer liegt demselben ob , zu Hauden des Vorstands vom Finan^departement über Angelegenheiten der genannten Verwaltungszweige sein Gutachten abzugeben und damit geeignete Anträge zu verbinden. Es ist uns nun aufgefallen, dass sol.he Gutachten und Anträge, zumal wichtiger und verantwortsreicher Ratur, wie ^. B. Kapitalaulagen und dergleichen, nicht in schriftlicher Form abverlangt werden. Jn Geld-, überhaupt in Finanzsachen , die n.it Verantwortlichkeit verbunden sind, ist ein kurzes sehristliehes den.. bloss mündliehen Benehmen sür den über- und untergeordneten Beamten, wie sur die verlässige und si.here materielle Geschästsbehandlung in manchen Fällen weit vorzuziehen. Das blosse flüchtige Hin- und Herreden in wichtigen Finanz- und Verwaltnngssachen , ohne schriftliche Kontrolle und genaue Einregistrirung des Verhandelten^ geschieht meist auf Kosten einer soliden Geschäftsführung, und ladet nicht selten ^ie Verantwortlichkeit sür einen Amtsakt auf Beamte, welche dieselbe in Wirklichkeit von sich ablehnen können.

Das Personal, welches die R e v i s i o n der R e c h n u n g e n der verschiedenen Verwaltungswege ..--^ des Militärwesens , des Zollwesens, Vostwesens u s. w. ^--. besorgt, hat im Reehnnng.^ahre annähernd 140,000 Rechnungsbelege revidirt. Brachte diese Revision, die namentlich durch sofortige Vrüsuug der Militärausgaben, z. B. unmittelbar nach sedem Jnstrnktions- oder Uebungskurs..., ihre grossen Vorteile hat, der Bundeskasse auch nur Fr. ^,...8^. 53 Rp. ein, so ist doch der Rul^n dieses Revisionsinftituts mehr als ein zehnfältiger, wenn man bedenkt, dass allein schon das Vorhandensein. desselben den heilsamsten und wohltätigsten .Einflnss
aus die ...^teller der verschiedenen Verwaltungsrechnungen ausübt.

Das Jnstitnt ist einer Kassationsbehörde vergleichbar, die allein schon durch ihren Bestand bewirkt, dass die Gerichte bei ihren Urtheilssprüehen si.h genauer inner den Schranken des Gesezes und der gese^licheu Formen bewegen. Die Revision der Postrechnungen ist sreilich nur eine rein sormale, .ndem diese le^te Kontrolle der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der ersten und ursprünglichen Rechnungsoperationen , auf welche sich die zu revidirenden Rechnungen basiren , nicht mehr auf den Grund schanen kann.

722 Betreffend die periodische Verifikation der Staatskasse, so ergab der vorgenommene Untersuch, dass die reglementarische .Kontrolle derselben durch das Finanzdepartement nutteist eines Kassasturzes von Monat zu Monat stattfand, nnd dass die daherige Bescheinigung in den Büchern sich vorgemerkt findet.

^ Was die Untersuchung derjenigen Kassen anbelangt , welche f. .h auf den Kre.spost- und ^ollbüreau.. befinden, so überzeugten uns die vorhandenen Verbalprozesse, dass dieselbe anch im La.^.fe des Berichtsjahres durch den Bürean.ches ^es Rechnungswesens nach Massgabe des Reglements vor sich gegangen ist Die daherigen Spesen beliesen sich ans

Fr. l ,090. 75 Rp. - 109 ^r. 25 Rp. weniger, als zu diesem Zwecke allozirt wurde.

Ueber die besondern V e r w a l t u n g e n , die unter dem Finaudeparlement stehen, w.rd hier nnr folgendes Wenige ansgehoben.

^n^e.^.^.w^tnn^.

Das finanzielle Ergebnis^ dieser Re^alverwaltung ist, ungeachtet statt..

gehabter Explosionen in Kriens und Marsthal, des Wassermangels in einigen Mühlen und beträchtlicher, auf Fr. 104^836. 13 .^p. steigender Renbauten in Ehur und Worblaufen, kein ungünstiges zn nennen.

Der

Fr. 127,700. 8 Rp. betragende Reingewinn übersteigt den des Jahres 1863 um Fr. 2l,7t4. 85. An .^rachtvergütungen für 780,414 verkaufte Bsnnd Bulver ^uussten Fr. 24,708. 45 befahlt werden. ^..ie Bfuudzahl des 1864 verkauften ^ulvers ist auf S. ^99 des bundesräthliehen B...richts unrichtig zu 661,214 Vfnnd augegeben. Die richtige Ziffer ist

666,2 l4 Bfund. Der Bnndesra...^ erneuert in seinem Berieht die alte Klage über Verweigerung der Vulvertransporte von ^eite der Bahnverwaltungen. Dieselbe seheint um so gerechtfertigter , als sür den militarisehen Bedarf ein solcher Transport von den Bahnvern..alt..ngen gesetzlieh nicht abgelehnt werben kann, und als die .^hatsaehe vorliegt, dass in den meisten umliegenden Staaten, sogar solchen, wo die Vulverfabrikation kein Regale ift, der Trausport des Pulvers ans Eisenbahnen unter Garantien und Vorsiehtsmassnahmen , wie solche d^r Bahnbetrieb und die öfsentliehe Sicherheit erheischen, ohne Auftaut ermöglicht erscheint.

Die Kommission hat indessen u^it Befriedigung erfahren, dass frühere Verhandlnngen in .^aeheu mit den Eisenbahnverwaltungen wieder aufgenommen worden und dass Aussichten vorhanden siud , dieselben werden ^u einem günstigen Ziele fuhren. Jn Folge der Aushebung der Mühlen in Thun, Laugnau und Altstetten, sowie der eingetretenen Verspätung in der Vollendnng der Erweiterung ^ und Renbauten bei Worblaufen blieb die Fabrikation im Rückstande, was den Vulvervorrath neuerdings verminderte.

Die Verwaltung verspricht indessen, diesem Uebelftande in.. Laufe des

Jahres 1865 abzuhelfen.

723 ^nd^se^e^wal^nn^.

Der gewinn dieser Fabrikation, der sonst . .

betragen hätte, redu^irte sich durch ...en Verlust ans den

Fr. .^,470. 01

Schlagrohren von . . . . . . . . . . .

., 2,905. 68

auf die Summe von .

Fr. ^,5^4. 33

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Der Aussall auf den Schlagröhren ist durch die Vernichtung des ganzen Vorrates älterer Rohren von sogenannter zweiter Qualität, die mit dem srühern S.^e verfertigt waren, veranlagt worden. Der Verkauf der Zündkapseln beschränkt sich so zn sagen ausschliesslieh sur den eigenen Militärbedarf, indem die privaten den ihrigen au leichtern und wohl^ feilern Kapseln von dem Auslande (Belgien) beziehen.

.

.

.

^ n n z ^ w a ^ .

.

.

.

.

^ .

Als E i n n a h m e n siguriren :

Der Ro.ninalwerth der 50l ,000 geprägten Rappenstücke mit Fr. 5,0.l0. Die Fabrikation und Kontrolirung von 20,456,500 Stück Briesmarl.en mit . . . . . . . . . ,, 12,273. 90 Die Nebenarbeiten mit .

.

.

.

.

.

.

.

..

7,867. 49

Das find die reellen Einnahmen , die also nur betragen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

25,15l. 3 9

Aus den. Münzreservefond zur Deckung des Desieits : Verlust aus dem Jahresbetrieb . ^r. 4, ....03. 27

Verlust auf den zurückgezogenen 2-, 1 - und ^Frankenstücken

.

.

,,

24,424. 15

^

..^

^..^^..^^l.^

^^

^

Fr. 54,078. -Unter den A u s g a b e n heben wir hervor.

Die Verwaltungskosten mit . . Fr. 6,l98. t0 ,, Arbeitslohne ,, . . , , 9 , 2 8 1 . 45

.^

zusammen Fr. 15,479. 55 Die Verbrauehsgegenftände : Zur Münzfabrikation . . . . Fr. 3,177. 65

,, Markensabrikation . . . .

zusammen

.,

2,8l5. 66

^r.

5,993. 31

Die Ausgaben waren veranschlagt zu ...

., 27,939. -

Hie^u kommen die Rappenprägung und der Rach-

tragskredit

. . . . . . . . . . ,, ^,9l0. 30 zusammen Fr 34,849. 30

Die wirkliehen Ausgaben betrugen

. . . .

,,

so dass sieh eine Minderansgabe herausstellt von ^ Fr.

29,654. 66 5,194. 64

^

724

Die .^ r a g u n g von einer halben Million Einrappenstücke mit einem Verlust von eirea 30^. ward Ende Mai bereits bewerkstelligt. Der .Durchschnittspreis des hiesür verwendeten Tupfers betrug eirea Fr. 3. 50 per Kilogramm. Durch die E i n s c h m e l z u n g der Eltern 900 Millièmes haltenden Silbermünzen im Betrag von Fr. 752,000 aus den Jahren ^850 und l 85l, ans denen sich ein Gewichtsverlust von 76,^, Kilo^

gramm ..^ Fr. 15,341. 60 ergab, wurden zwar die 1860-63 geprägten neuen ..^.berseheidemünze.. erseht, dem Eirknlationsbedarf aber leider nicht in dem Masse abgeholsen , dass nicht ein Theil der Ostschweiz in

die ..aehtheiligst.. Rothwendigkeit verseht wurde, aus Mangel an inländischen Silbermünzen zu österreichischen Guldenstücken seine Znfln.ht zu nehmen. Mit Befremden entnahm die Kommission dem bundesrathlichen Berichte, dass die eingeschmolzenen Silbermünzen in Bezug auf Feingehalt u n t e r der im Münzgese^ vom 7. Mai 1850 sestgese^ten Fehlergrenze sieh befanden. Diese Thatsache musste ihr um so mehr auffallen, als der Bundesrath versichert, es seien alle ans dem Verkehr zurückgezogenen Münzen sorgsältig erlesen worden.

Die durchschnittliche ...lbnu.^ung in vierzehnjähriger Zirkulation betrug 2 ^..^. Vrozent. Je kleiner die Münzsorte, desto großer war die Ab^ nnt^nng , sie betrng bei den 2 -Frankenstücken 1.^ Prozent.

1^ .^ ,, ,, Halbfrankenstücken 3 ,, ,,

,,

^

^

,.

-^

^

Zu Handln der Bostverwaltung wurden 20,456,500 ..^tück F r a n k o

marken zu 2, 5, l0, 20, 30, 40 und ^0 Rp. fabrizirt. .^iegrosste ^ahl von 11 ,5l 9,000 Stücken bewegte sieh indem Ra^on von 10, die kleinste in demjenigen von 30 Rappen. Bezüglich der R e b e n a r b e i t e n , der Benu^ung der Mnnze als ^ e n t r a l e i e h s t ä t te u. s. w., verweisen wir auf den Bericht des Bundesrathes.

Die A u f h e b u n g des R e g i e b e t r i e b s der eidg. Münzstätte seit dem l. Januar l. J. in Folge des zwischen dem eidg. Financepartement und dem bisherigen Münzdirektor, Hrn. Eseher, abgeschlossenen und von. Bundesrath genehmigten Vertrags vom 7. ^lpril 1865 enthebt uns der Bfli.ht weitern Eingehens in diesen Verwaltnngszweig. Der Vollzug des Vertrags sällt in den .^imtskreis des Jahres 1865, und es wird dessen Beurteilung wohl besser einer spätern Brnsnngsl.ommission der gese^gebenden Räthe überlassen.

^e.^waI.tnn^ de.r ^elle^^a^enwe.^k^^.te.

Es betrugen die Einnahmen . . . . . . Fr. .)1,758. 34 ,, Ausgaben . . . . . . ,, 81,004. 05 und es ergab sich ein Nettogewinn von Jm Dezember v. J.

. . . .

Fr. 10,754. 29

besehloss der Nationalrath bei Anlass der Be-

725.

rathuug des 1865ger Budgets, den Bundesrath zur Begutachtung der Frage einzuladen, ob nicht die Telegraphenwerkstätte als Staatsanstalt ^aufzuheben und d^ser Zweig der Brivatindnstrie ^u überlassen sei. Der Ständerath verweigerte seine Zustimmung zu diesem Postulate Wir entnehmen nun dem Reehenschastsbericht, der Bundesrath habe nach reifer Erdaurung der Sache dem erwähnten nationalräthlichen Beschlusse in dem erweiterten Sinne Folge gegeben, dass er nicht nnr die ......elegraphenwerkstatte, sondern auch, wie bereits erwähnt, die Fabrikation der Frankomarken und die übrigen Nebenarbeiten der Münzstätte der Brivatindnstrie überlassen habe. Es liegt ein Vertrag vom 7. .^lpril 18l^5 vor, welchen das eidg. Finanzdepartement mit dem Hrn. Hasler, bisherigem Direktor der Werkftätte und dem bisherigen Münzdirektor , Hrn. Escher, unter Genehmigung des Bundesrathes abgeschlossen hat. Die Vollziehung und Beurtheilnng auch dieses Vertrags satlen in den Amtskreis des Jahres^

1865.

Mit diesen Bemerk.n.gen und Aushebungen schliessen wir den Berieht über das Finan^departement und die ihm unterstellten besondern Verwaltungszweige, und verweisen, was die S t a a t s rech n ung im

Speziellen betrisft, aus die Schlussabtheilung gegenwärtigen Berichts.

Eidgenossisches Staatsrechnungswesen.

Die Geschichte über die günstige, ja verhältnissmässig grossartige Entwicklnng, welche das eida.enossische Staats- und Bnndesleben seit Einführung der neuen Bundesverfassung von 1848 genommen hat, kann kaum wahrer und kürzer gesehrieben werden , als wenn man einfach d^ Einnahmen und Ausgaben der eidgenössischen Staatsrechnung von 1850 bis und mit 1864 in vergleichender Aufeinanderfolge zusammenstellt.

Wir erlauben un^, eine solche Geschichte in Ziffern diefer Abtheilun^ unsers Berichtes voranzustellen.

Es betrugen in diesen 15 Jahren :

726 die Einnahmen.

die A u s g a b e n.

1850.

Fr. 10,342,554. 73 Fr. 10,257,964. 38 ,, 11,089,866. 04 1851.

,, 11,780,522. 26 1852.

,, 13,540,185. 05 ,, 12,456,330. 82 1853.

,, 14,187,475. 88 ,, 13,111,182.

1854.

, 14,118,618. 54 ,, 13,976,378. 57 1855.

, 14,985,150. 81 14,230,672. 61 ,, 1856.

. 16,298,909. 67 15,492,095. 26 ,, , I 7,2 16,270.23 1857.

,, 16,087,706. 98 1858.

, 17,478,549. 09 ,, 16,343,795. 91 1859.

, 18,999,538 55 ,, 19,698,235. 82 1860.

, 21,685,566. 27 ,, 21,913,766. 32 186l.

,, 20,621,559. 69 ,, 20,322,324. 07 1862.

., 19,911,656. 98 19,286,039. 83 ^ 1863.

,, 19,495,890. 94 18,671,651. 72 ^ 1864.

., 18,979,425. 99 ,, 18,716,242. 60 Total Fr. 249,641 ,874. 68 Fr. 24 1,654 ,252. 93 Wir vervollständigen dies^ Uebersi.^ht mit derjenigen über die Ergeb.---

nisse der Verwaltungs- und Generalreehnung der gleichen sünfzehnjährigen Periode :

^rwaltuna.^^

^illll^llten.

General-

^ln^abeu.

Einnahmen.

Ueber^ehuss.

Fr.

l .

^

.

.

.

.

.

.

l .

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.

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.

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l.^52

.

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^54

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.

^ 5

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1.^7

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.^4

.

.

.

.

.

.

Einnahmenübersehüffed. Verwaltnngsreehnung ,, ,, Generalrechnung

Ab: die Ausgaben mit verbleibt

ein .^etto - Einnahmenüber-

sehuss in 15 Jahren von

...

84,590.

690,656.

1,083,854.

l ,076,293.

142,239.

754,478.

806,8l4.

1,128,563.

1,l34,753.

2^9,235.

625,6l7.

824,239.

263,183.

8,914,5l8.

4,339,788.

13,254,307.

6,834,083.

.^p.

---

4l 25 ^6 ^ 39 85 87

Fr.

.).p.

Fr.

-

598,55l.

2 1

.

.

-

....p.

83 ---

-

39,664. 86 --^ 2,760,532. 05 - - . . . . - 337,390. 49 529,375. 16 169,322. 1l 228,200. 05 180,485. 35 --- ^

^

25

22

.^p.

--^ 25,30l. 59 -- 1,208,409. 92 ^ - - 2,809,263.

146,146. 57 ...--.-- 444,941. 1l) ---

20

6^

Aus^abel.I.

Ueberschuss.

^r.

35 23 23 58 97

^

^..^nnn^.

.

^

^ ^ 8 l ^

.....-...--

-

-

.

.

-

.

.

-

^

^

744,^3^

85,30.^.

^9

.

.

.

.

.

.

.

.

...8

.

.

---

-.-

-^

245,077. 20 -^ - 4,339,788. 87 757,575. 2l 6,076,508. 48 72 6,076,508. 48 69

6,420,224. 03

^ -

^ .

.

^

^ern.^ltnn^

General-

^.e.^nuna.

^in^men.

Jn d e r Summe d e r .

.

.

.

.

.

.

welche das reine Staatsvermogen aas Ende 1853 darstellt, sind jedoch begriffen :

Das Vermogen des Jnvalidenfondes mit .

Das Vermogen d e s Grenusinvalidensondes

.

.

.

.

. Fr.

.

.

zusammen

"

.

-

Ueberschuss.

.

.

Fr.

---

^ll^..hell.

8,734,467. 49

470,332. 50 1,154,113. -

.-.-------.--------

^

1,^24,445.

50

welche in Folge ..^undesbes^ lusses vom 11. August 1852 aus dem Staatsvermogensetat ausgeschieden worden sind.

.

.

^

.

^

^.

Das reine Staatsvermögen auf Ende 1853 betrug demnach nur Seit 1854 betragen die Einnahmenüberschüsse netto .

.

Fr.

,,

Summe des reinen Staatsvermogens auf Ende 1864 .

Fr. 12,024,257. 29

.

7,l10,02l. 99 4,914,235. 3..)

72^

l.

^at.^echnn.^ ^on I.^4.

Ueber die F o r m des eidg. Staatsxeehnnngsn.esens und die Brin^ipien, auf welche dasselbe nach dem bekannten Gutachten des sel. .^errn S p e i s e r begründet und eingerichtet wurde, erneuert sich von Zeit zu Zeit das alte Klagen und Sagen , sie gebe ,^-r .^n getreues und richtiges Bild über die finanzielle Verwaltung, ermanne a.^er in mehr als einer

Beziehung des leichten Verständnisses, d.^r Einfachheit, Klarheit und Konsequenz, und habe sieh bis zur Stunde noch immer nicht die gewünschte Bopular.tät zu erwerben gewusst.

Es lohnt sich darum der Mühe, die Aenderungen und Reformen, die diessalls angestrebt und versucht wurden . hier kurz anzudeuten, und zwar um so mehr, als sonst leicht abermalige Jnnovationen das Schicksal srüher versuchter erleben konnten.

Das erste umsassende Rechnungsreglement vom Jahre 1854 setzte im Art. 26 fest, wie folgt: ,, Die Staatsrechnung hat mit dem Vermogeusstand des legten 31. Dezember als Eingangsbilanz zn beginnen und in klarer übersichtlicher Weise die Einnahmen und Ausgaben der e i g e n t l i ..h e n V e r w a l t u n g nach den Abtheilung.m , welche durch das J a h r e s b u d g e t ausgestellt worden sind, nachzuweisen. ^ie hat sodann serner in einem besondern Abschnitt, G e u e r a l r e e h n ung betitelt, alle VerÄnderungen, welche aus die Aktiven und Bassiven des eidg. Kapital- und Gesammtverm o g e n s Vezng haben, darzustellen und mit dem A u s w e i s ü b e r den . ^ e r m o g e n s f t a n d am Schlusse des Rechnungsjahres als Ausgangsbilanz zu sehliessen.

Jn dieser ^orm wurden dann fortan die Verwaltuugsreehnung und die Generalrechnung gestellt und eine Uebersicht über das ^taatsvermogen gegeben.

Die s.^uderätl.liehe Kommission , welche den Rechenschas^sbericht über das Jahr ^57 zu prüfen hatte, unterwarf die Form der also gefertigten ^taatsreehnnng einer strengen K^tik, uud sprach den Wunsch aus, man mochte in Znknnft statt einer V e r w a l t u n g s - und einer ^ e n e r a l r e c h u n n g nur eine e i n i g e Hanptrechnuug ausstellen, in welcher die bisherigen Boften der Gewinn- und Verlustreehuuug ebenfalls figurireu uud Verwaltuugs- u^ Genera lreehuung also verschmolzen werden sollten.

Die ..^taatsrechuung für das Jahr 185..) wurde hieraus wirklieh in der .von dieser Kommission vorgeschlagenen ^orm eiugeri^tet und demge^.

mäss nur e i n e Rechnung erstellt. Diese Reehnung missfiel nun aber der Brüsu..g..^ommission des Ständerathes über das genannte Jahr. Dieselbe erhob gegen diese Rech..nngsfor.n entschiedenen Einwand und verlaugte

730 ^

positiv, dass die srühere mit einer Verwaltnngs - und einer Generalrech^ nung wieder hergestellt werde.

Die nationalräthliche Kommission für Prüfung der Amtsverwaltm.g von 1860 stellte in Festhaltung am Reglement von 1854, Art. 26, folgende Eintheilung der ^.taatsre^hnnng auf .

Die Staatsrechnung zerfallt in zwei Theile . die Verwaltun^srechnuug und die Geueralrechnn..^ Die Verwaltu..gsreeh..u..g umfasst in übersichtlicher Weise die sämmtii.hen, im Laufe des betreffenden Jahres gehabten Einnahmen und Ansgab.m ^er eigentlichen Verwaltung, na.ch den im Jah.esbü^get ausgestellten ^btheilung..n. .^as Resultat der Verwaltnngsreehuung wird jeweileu ans ^ie Geueralre..hnung übergetragen. Die G e n e r a l r e c h n u n g umsasst : 1) sammtliehe Vermehrungen und ......er^Minderungen im Bereiche des Kapitalvermögens der Eidgenossenschaft; 2) sämmtliche .^ern.ehrungen und Verminderungen im Bereiche des biegenschaftsvermogens , 3) sämmtliche Vermehrungen und Verminderungen an Mobilien und Gerätschaften und 4) allfällige , in das Jahre.^büdget nicht aufgenommene ausserordentli..he Einnahmen und ..^lusgabeu , welche durch besondere Beschlüsse der Bnndesversan.mlnng ans die Generalrech.

nung gewiesen worden si^d.

Hieraus gestül.t, beantragte die Kommission eiu postulat , welche.^ untern. 20. Juli 1860 von der Bundesversammlung in folgender Raffung zum Besehluss erhoben wurde : ,,Der Bundesrath ist eingeladen , die ^taatsreehnung fortan nach der sür das Jahr ^0 gewählten ^orm stellen zu lassen und zur Vor^ lage ^u bringen.^ Aus den. Berieten ist nun ^.. entnehmen, dass ^ie Bnndesver^ sammluug 1860 ausdrücklieh an den Grundsätzen des Rechnungsreglements von 1854 festhielt und der Generalreehnnng nur noeh diejenigen Einnahmen- und Ausgabenposten reservirte, welche durch besondere Beschlüsse der Bundesversammlung dieser Abtheilung ^er ..^taatsreehnnng zugewiesen werden.

Der Bundesrath sal.^ sich darum auch bei ^er Revision des Rechuuugs^ reniements von l 854 nicht ....eran.asst, dessen neuerdings bestätigte ^run^ sä^e im Wesentlichen ^u ändern. Er hielt daher in den Art. 6^, ^.) nn.^ 71 des revidirten Reglements vom 3 l . D e z e m b e r l 8 6 l fest und liess fortan ohne Unterbruch die St.^atsreehnungen in dieser Forni stellen. Ge^ mäss derselben unterscheidet mau bei den verschiedenen ei.^g. Verwaltungen
zwischen solchen, di.^ ein G e s c h ä f t (Erwerb, Fabrikation u.dgl.), be^ treiben und solchen, die lediglich ad mi n i stri re n (Verwaltungen im engeru ^inne^.

Zu den ersteru zählt man die V o s t ^ , .^ie V u l v e r ^ , ^ie Z ü u d ^ k a p s e l n - und Mün^verwaltnn.... , ^ie ^ e l e g r a p h e n w e r k s t ä t t e und ..^serderegieanstalt. Alle diese Verwaltun^szweige haben ein der

731 Staatskasse ver.^insbares Betriebskapital zugewiesen erhalten, welches theils in Baarschaft, theils in Waaren und Materialvorräthen, theils in Mo..

biliargegenstäudeu besteht. Jhre Jahresreehnuugen konnen, weil sie über den Betrieb ihres Geschäfts (Ge.verb, Fabrikation, Handel u. dgl.)

Rechenschaft abzugeben haben, keine blossen, reinen K a s s a rech nun gen sein, ihre Verhandlungen erstrecken sieh vielmehr auch über die Anreehnung der Vorr.itl.e aller Art, welche aus den Vermogeusgegenstand Einfluss hat, so dass das ^a^it der Jahresrechnung der Nettoertrag ist, welcher im Lanse des Rechnungsjahres gewonnen und an die allgemeine Staatskasse abgeliesert wird. Was insbesondere die ^ o s t v e r w a l t u u g anbe-

langt, so schreibt das Bundesgesetz vom 2l). Januar 1860 (^ffi..,.

Samml. Vl, S. 420) vor, dass die Bundeskasse das für den Betrieb

der Bostverwaltnng erforderliehe Material zu besehafsen habe, wogegen hinwieder lettere der erster... das vorgeschossene Kapital alljährlich zu 4 .^ zu verzinsen habe Anch ist in besagtem Geseze ausdrücklich vorgesehrieben, dass der Bund für die allmälige Entwertung des Materials zu entschädigen sei. Raeh diesen Vorsehristen gehort also die Bostverwaltung unter diejenigen Administrationen, welche mit verzinslichem Betriebs-

kapital arbeiten und , damit das Betriebsergebniss . das jährlich als Re-

galentschädiguug an die Kautone zu vertheilen ist, richtig ermittelt werde, erseheint es durchaus notwendig, den Zuwachs, beziehungsweise die Abnahme des Malerialbeftands, mit iu Berechnung zu ziehen , wie es das Gese^ will und die Rechnung in Wirklichkeit ausweist.

Anders verhalt es sich mit der Reehnungsweise derjenigen Verwal^ tungs^weige^, die lediglich administriren. ^u diesen gehoren die .^ollund die M i l i t ä r v e r w a l t u n g , so wie die Verwaltung der pol.^ t e c h n i s c h e n .^ eh u le. Von diesen werden lediglieh die eigentlichen Umnahmen un.^ Ausgaben in die Verwaltungsreehuung ausgenommen, die Veränderungen ihres Jnveutars dagegen abgesondert auf der Generalrechnung als blosse Vern^ogensveränderung behandelt, während bei soleheu, die als Geschäftszweige betrachtet werden, die Veränderungen .^es Jnveutarbestaudes auf der Verwaltungsreehnung erseheinen. Bei diesen reinen Verwaltungszweigen findet solgeriehtig auch keiu.^ Verzinsung der Jnventarbestände statt.

Wenn im Berichte der l.^tjahrigeu stäuderäthliehen Gestionskonunission bemerkt ^oird , dass es bei der Annahme des Grundsal^s, wornach bei den Verwaltungen , die nicht als Geschäftszweige behandelt werden, die Veränderungen iu den Liegenschaften- und Gebäude-Eonto nicht in Betracht fallen, unkonse.^nent erscheine, wenn dessen ungeachtet eine Verzinsnng stattfinde, wie solches bei der Z o l l v e r w a l t u n g d^.r ^all sei, so muss bemerkt werden, dass die Bundesversammlung es selber war, welche eine solche Verzinsung durch das nachfolgende Vostulat vom l.). Juli l861 ausdrücklich forderte. ,,^er Bundesrath wird eingeladen, dasür besorgt zu sein, dass künftig von den ihm angehörenden Zollhäusern ein

732 Bleiche.. Zins, wi.. von seinem übrigen, spe^llen Zwecken ^ewiedmeten Eigenthnm in Rechnung gebracht werden konne.^ Rach diesen allgemeinen Bemerkungen über die F o r m der Staatsxechnungen, bezüglich weleher wir uns, nach dem kurzen geschichtlichen Rückblick über die Entstehung, Begrimdnng und die versuchten Abänderungen des bestehenden Rechnnngsreglements zu keinen Anträgen veranlag finden, gehen wir über zu einigen materiellen Bemerkungen über die V e r w a l ^nng sreehnung.

1. Einnahmen.

a. E r t r a g d e r L i e g e n s c h a f t e n .

Dieser war büdgetirt zu . . . . . . . Fr. 57,365. ^0 Eingenommen wurden nur . . . . . . . ,, 56,7.)0. Mindereinnahme

Fr.

575. 80

Hier heben wir nur die in obigem Bosten inbegriffene Einnahme von Fr. 1l,334. 20 vom W a s s e n p l a ^ in Thu.., und ^var desswegen hervor, weil sieh an diese Einnahme zwei postulate anlehnen, welche die Bundesversammlung bei A.nlass der legten Büdgetberatl^..ng erlassen hat. Das erste postulat lnd den Bundesrath ein, zu untersuchen : ,.a. ob nicht bezüglich der zn Militärzwecken verwendeten Gebäulichkeiten und Liegenschaften in .... h ..m eine andere Büdgetirnngs- und Verrech nungsweise in dem ^inne statt zn findet hab.., dass sür die aus den Bau und Ankans derselben vergeudeten Summen die M i l i t ä r v e r w a l t u n g be^ lastet und ^ur Verzinsung derselben angehalten werde , so weit sich nicht ein produktiver Ertrag durch Verpa^hlnng u. s. w. erzeige . b. oder ob nicht eiue derartige Verzinsung gänzlich, also a...ch sür den Waffeuplal^ .zu unterbleiben habe.^ Der Bundesrath gibt nun über dieses Vost^lat in seinem Rechen-

schastsberichte (^. 3^2 sf.) nähere ^lnsknnft, nnd sneht die ansieht zu begründen, dass demselben gegenüber in beiden Beziehungen au dem Bestehenden einfaeh festgehalten werden sollte. Jndem wir im Allgemeinen aus ^ie einschlägige Stelle jenes Berichts verweisen, besehranken w.r nns aus folgende Aushebungen : Die vom Militärdepartem^nt für die Benul^ung des Wassenpla.^es bezahlte Entschädigung von Fr. 2.^..)0 sei --^ b.^ri^htet der Bundesrath ^ nienials als ein eigentlicher Vaeht^ins betrachtet, sondern lediglich als eine Vergütung an die Finan.^verwaitnn^ für diejenigen Mehrkosten angesehen worden , welehe ihr .^ur.h das .^lbhalten von Militärschnlen erwachsen, ^^e ^. B. für Herstellung der Gebäuliehkeiten (^eughaus, Reparaturwerkstätten Laboratorium und ^wei Pulvermagazine), sür Zäunungen, Verebnungen , Ersetzung beschädigter Bäume u. d^ Es konne nun allerdings das Oberkriegskonnnisfariat ^aniens der Militärverwaltung diese Dosten künftighin ans Rechnung der

733 betreffenden Militärschulen übernehmen, wogegen dann die bisherige direkte Vergütung wegfiele ; allein in diesem Falle würden dann ohne Zweifel, wenn die einschlägigen Arbeiten nicht mehr durch den, mit den Lokalverhältnissen vertrauten Liegenschastsverwalter in Thun, sondern durch Militärbeamte besorgt werden, die daherigen kosten weit hoher zu stehen kommen, als bisanhin. Die ie^ige Vergütung aber gänzlich fallen lassen un^ die erwähnten Kosten der Liegensehaftsverwaltung aufbürden, würde den Ertrag des Wafsenplat^es aus Kosten der Einnahme des Mühlemattgntes wesentlich schmälern, von dessen besserer Bewirthsehastung haupt..

sächlich man bessere Betriebsergebnisse erwarte.

Die veränderte B ü d g e t i r u n g s ^ und V e r r e c h n u n g s w e i s e Stressend bemerkt der Bundesrath : Das Allmend- und Manövrirland in Thnn mit der Kalberweide und der Mühlematt werse zur Zeit Fr. 10,000 bis Fr. l 1,000 ab, und werde nach Aussührung der projektirten VerBesserungen noch mehr abwerfen. Jm ausschliessli.hen Gebrauch der Militärperwaltnng stünden nun lediglich die oben angesührten militärischen Gebäuliehkeiten, welche, wenn darin auch reparirt und iaborirt werde, doch nicht, wie z. B. die Vulververwaltang , eine Einnahmequelle für den Bnnd bilden. Man konnte zwar diese Gebänlichkeiten mit ihrem Grund und Boden abschälen und de^ Schä^ungswerth davon den betreffenden mili-

tärischen Etablissements als Betriebskapital zur Last schreiben. allein da-

mit würde nur eine Summe Geldes aus der einen Kasse genommen, um sie in eine andere zn legen.

...^o viel über das erste Vostulat.

Rach dem andern saehbezüglichen Voslulat hatte der Bundesrath zu untersuchen : .,ob nicht aus dem erweiterten Wafsenplai^ in Thun ein grosserer Ertrag, besonders durch eine andere Bewirthschaftung des Mühlemattgutes zu erzielen sei.^ Der Bundesrath bemerkt hierüber : ^ Es konne sieh hier wesentlich nur darum handeln, ob man das Mühlemattgnl, das durch die erweiterte ^h...sslinie theils zerstückelt, theils an die Gemeinde Thiera.hern abgetreten .... ..rden sei , in Bacht geben oder in Regie fortbewerben lassen wolle. Er (Bundesrath) müsse sich entschieden für das Lettere aussprechen, wenn er erwäge, dass das Lehenhaus und ^ie ^eheuue der Mühlematt den ^lrtilleriegesehossen der Thunerallmend ausgese^t sei, dass die Militärverwaltuug in den .^ommermo..ateu der geräumigen ^cheuue ^ur Unterbringung vou Pferden nieht selten bedürse, und dass auf der Mühlematt nach .^uellwasser für die Kaserne in Thuu gesucht werden müsse ^ lauter Umstände, die selbstredend einer günstigen Verpachtung

.^es Gutes hn Wege stünden.

Die Kommission l^at über ^as ganze ^a^hverhältniss genauere Erkundigung eingezogen. Was das erste postulat betrifft, so erklärt sich die Kommission durch die vom Bundesrath diesfalls ertheilten Ausschlüsse sür befriedigt. Der ^weck des zweiten Vostulats hängt mehr und weniger

Bundesbl...^. ^ahrg. ^^ll. ^d. II.

55

734 mit demjenigen des ersten .zusammen. Das Mühlemattgnt und dessen Bewerbung kann, da der ganze südliehe Theil mit dem Lehenhaus und der Scheune in die Schusslinie des Wafsenpla^es gehort und den Artillerien Beschossen ausgebt ist, von dem Wafsenplatz der Atmende und dessen ...gebrauch nicht getrennt werden. Eine solche Trennung ist namentlich in

Folge der unbegreiflichen Zerstückelung der Mühlematt durch die Militär-

Verwaltung und der Ueberlassung eines Herzstückes an die Gemeinde Thierachern, besonders aber dnreh den Umstand vollig nnzweckmässig und unthunlich geworden, dass man seither aus dem Mühlemattgut Brunnen..

quellen a u f g e f u n d e n h a t , welche im Stande sind, die neue .Kaserne im Thnn nicht nur hinreichend mit gnte.1. Trinkwasser zn versehen, sondern auch aus der Ailmend die erforderliche Anzahl Brunnen für das weidende Vieh anzubringen, das bisher an solehem Mangel hatte. Um nun die aufgefundenen .hellen (Mühlematt.^.elle am 24. Mai mit 35 Maass per Minute, Müu^loche.uelle mit 25 Maass per Minute , Quelle ob der ^äge mit 10 Maass per Minute, Quelle bei den Linden mit 30 Maass per Minute) , die nach vollendeter sorgfältiger Fafsnng e.ne Quantität besten Trinkwassers von wenigstens 120 Maass per Minute liesern, gehorig ausbeuten, nach der Kaserne und der Allmend liefern und die Wasserleitungen gehorig unterhalten zu konnen, kann und darf ^ur

Zeit jedenfalls von keiner Verpachtung des Mühlemattgntes die Rede

sein, wen... sich anch, was übrigens der Fall nicht sein wird, ein ^achter für eine einigermass.m entsprechende Vaehtsumme finden würde. Die Be^ werbung und Verpachtung des Mühlemattgutes, getrennt von der Allmende und den. Waffenplal^. ist auch darum uuthnnlich und uurathsam, weil m trockenen Jahrgängen. in welchen das aus der Allmend weidende Vieh zeitweise Mangel an Atznng hat, jeweilen mit den auf dem Mühlemattgut u^aehseuden .^eu^ und Emdvorrätheu aushülssweise gefüttert und dadurch mittelbar der Ertrag der .filmende selbst wesentlich erhoht werden kann.

Rach diesen Ausschlüssen betrachtet die Kommission: die oben erw ä h n t e n b e i d e n P o s t u l a t e v o m 1 7 D e z e m b e r 18.^4 a l s erledigt.

b.

Ertrag der

angelegten

Kapitalien.

Dieser stieg auf . . . . . . . . . Fr. 135,27^. 24 und war veranschlagt .^u

. . . . . . . .

Mehreinnahme

,,

101,500. --.

Fr.

33,776. 24

D i e ^ u n t e r p f ä n d l ^ i e h e n K a p i t a l i e n sind in nachfolgenden Kantonen mit nachstehenden Beträgen hypothekarisch angelegt.

735 Zürich Bern

.

. . . . . . . Fr. 330,399. 17 .

.

.

.

.

.

.

,

699,833.

Schw^ . . . . . . .

,

^ug

,

^.

.

.

.

.

.

.

.

6l

60,000. 5,138.

12

Freiburg . . . . . . . . 533,246. 71 Solothurn . . . . . . . 57,152. 65 Basel^Landschast . . . . , , 18,684. 16 Schaffhausen

.

.

.

.

.

St. Gallen Graubünden Aargau .

Thurgau .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. ,, 275,833. 33 . ,, .l 1,677. 55 . ,, 218,678. 9l . ,, 86,585. 38

Hessin

.

.

.

.

.

.

.

,,

,,

10,000.

10,000.

-^

-

Waadt . . . . . . . ,, 56,276. 47 Wallis . . . . . . . ,, 435,551. 25 Reuenbnrg . . . . . . ,, 797,93l. 34 Fr. 3,606,988. 65 Bei diesen Anlagen sind begreiflieh die mehr oder minder günstigen und sichernden Bestimmungen, welche die Hhpothekargese.^ebung der einzelneu Kantone enthalten , wesentlich in^s .^l.uge zu fassen. Zieht man bei Bern den Betrag der Kansschuldversichernugsbriese auf den verausserten Domänen, namentlich von Sandrain und dem Eugigut bei Belp, sowie der Bulvermühlen in Thun und Laugnau ab, so redueiren sich die in diesem Kauton angelegten Kapitalien aus ^r. 296,00c).

..^ie B a n k d e p o s i t e n waren Ende 1864 Fr. 1,095,000.

Diese Depositen vertheileu sieh am 31. Dezember 1864 gende schweizerische Banken und Geldinstitute .

ans fol-

1) Bank in Ludern . . . . . . . . . ^r. 50,000 2) H^pothekarbank im Thurgan . . . . . . , 250,000 3) Bank von Hessin 4) ^ in .^olothurn 5) ., ,, ^larau

6)

,, von Walli.^ . . . .

7)

,,

Ersparnisskasse von Uri .

50,000 270,000 50,000 335,000 90,000 Fr. 1,095,000

...^ämmtliche Depots sind zu 4 ^ per Jahr verzinslich und aus gegenseitige 30lagige Kündigung hin rückzahlbar.

Von den J n t e r i m s a n l e i h e n

im Betrag von ^r. 2,440,000

find Fr. 350,000 zu 5.^ ver^nsli^.h. der Ertrag davon war ^r. 17,500.

Ueber die Konversion eiues unter den Bankdepositeu aufgeführten Betrages von ^r. 27l),000 in ein .^....pothekardarleiheu von laugerer

736 Dauer postnlirte die Bundesversammlung von dem Bundesrath in der legten Dezember^Sesston Bericht.

Der Bundesrath begnügt sich nun nicht, über das, was in Sachen geschehen ist, im Rechenschaftsbericht der Bundesversammlung Kenntniss zu geben, sondern er verbindet damit gleich den p o s i t i v e n Antrag, die vorwürsige Angelegenheit bei Anlass der Behandluug seines Gestions^ Berichts m a t e r i e l l zu erledigen.

Jhre .kommission kann sich mit dieser Form der Sachbehandlung durchaus nicht einverstanden erklaren . dieselbe muss vielmehr den Bundesxath einladen, den in Frage liegenden Gegenstand mit besonderer Vorlage an die gese^gebenden Räthe zu bringen, insofern er nach wiederholter Sachenprüsung bei dem Antrag beharren sollte, für die ..Verständigung ^wischen dem eidgenossische.. Finan^departement und dem Vostdepartement einerseits und Hrn. Direktor B. Simon in St. Gallen anderseits,^ wie derselbe vorliegt, eine Zustimmung der Bundesversammlung in dieser oder jener Form zu verlangen.

Ueber das Geschichtliche des in Frage liegenden Darleihens heben

.^ir saehbezüglich Folgendes hervor :

Am 23. Ju..i 1860 wurde ^wischen dem eidg. B o s t d e p a r t e m e n t und Hrn. Bernhard ...^imon in St^ Gallen ein Bau- und Mi et h sv e r t r a g abgeschlossen, dessen .^lrt. 2 wortlich dahin lautet.

"Dem Bauunternehmer wird der durch den Bm.de.^rath von der Ortsgemeinde St. Gallen behufs Erbauung eines Bostgebäudes angekaufte Bauplatz l...i dem Bahuhose au der ^ehülzenstrass.. zur Erstellung der betreffenden Gebäulichkeiteu .^enthnmlich überlassen und hierüber ein formli.her Kansvertrag abgeschlossen. Der Bauunternehmer tritt demnach an der Stelle der Bundesbehorden in alle Rechte und Verpfli.htnngen, die sieh aus dem be^ugliehen Kausbriese .v^m 26^ Rovember l 857 ergeben. ..

,,Jn dem Kaufvertrage sind die im gegenwärtigen Vertrage für die ^ost. und Telegraphenverwaltuug ausbedungenen Miethrechte als .^iugli.he Rechte ^u konstitniren, so dass durch einen allsalligen Wiederverkauf der Liegenschaft der gegenwärtige Mietvertrag nicht ausgehoben .vird.^ Unterm .4. Dezember 186^ kam der .^ausvertrag b.^üglieh des Bauplanes für das Vosthaus zwischen den eidg. Bost- und Baudepartementen und Herrn B. .^imou wirklich zu Staude.

Der Art. 2 der K a u f - und Z a h l u n g s b e d i n g n i s s e lautet wortlieh wie folgt : ,,Der Käufer, Hr. ..^imon , übernimmt laut d.em zwischen dem .^it.

eidg. .^ostdepartement und Herrn Simon abgeschlossenen Vertrag .l. d.

23. Juni .l 860, Art. 1, die Verpflichtung, auf den im Verkauf liegen-

den Boden ein sehones und solides Gebaut mit Remise nen zu erstellen,

737 in welchem sur die Kreispostdirektion in St. fallen, sowie für die Telegraphen-Jnspektion und das Telegraphenbüreau daselbst hinreichend grosse und zweckmäss eingerichtete Räumlichkeiten angewiesen werden, so wie dieselben in den ausgestellten Bauplänen näher bezeichnet sind.

,,Jn Betreff der im gleichen Vertrag enthaltenen Miethsverhältnisse

für die Bostgebäuliehkeiten (Art. 4, 1l. 12, 14 und Rachtrag vom 27. Angust 1860) werden die in dem angeführten Vertrage für die B oftund Telegraphenverwaltung ausbedungenen Miethrechte als d i n g l i c h e R e c h t e in der Weise festgestellt, dass durch einen allsäl.ligen Wiederverkauf der durch diesen Kaufvertrag betroffenen Liegenschaft der Mietvertrag vom 30. resp. 27. August 1860 nicht aufgehoben wird.

Von Seite der eidg. Verwaltung wurden unter Umgehung diessälliger gesetzlicher Vorschriften dem Hrn. B. Simon mit Jnbegriff des Kaufpreises für .^en Baupla^ an die Baukosten vermittelst der deutsch-schweiArischen Kreditbank in St. Gallen Fr. 270,000 vorgeschossen und durch zwei Vsandtitel aus das neue Boftgebäude hypothekarisch versichert. Beide

Vsandtitel sind unterm 5 Dezember 1861, der eine für Fr. 170,000 uud der audere für Fr. 100,000 zu Gunsten der deutsch-sehweizerisehen Kreditbank errichtet und dieselben später an die Bundeskasse abgetreten worden. ^ ^..ie verpsändete.. Bost- und Telegrapheu-Gebäulichkeiten ohne Boden wurden für die Summe vou Fr. 320,000 und mit dem Baupla^e vou den amtlichen Schäfern der Stadtgemeinde St. Gallen auf die .^umme von ^r. 346,000 geschäht.

Unterm 7. Januar 186.^ erfolgte dann, veraulasst durch eiue Be..

merkung der Gestionskommissiou sür das Amtsjahr 1862, vou Seite des eidg. Staatskassiers eine Abkündung des Kapitals von Fr. 270,000 auf 6 Mouale. Hr. Simon, welcher der eidg. Vostverwaltung die Benu.^ung des Bosth^uses in, wie er glaubte, besonders billiger Weise überlasseu hatte, vou der Voraussetzung ausgehend, dass ihm das Darleihen

von Fr. 270,000 ebenfalls nm den^ ^u 4 ^ sestgese^ten billigen Zins

auf längere ^eit belassen werde , wollte sich nicht entschlossen , dasselbe unter obwaltenden Umständen in so kurzer Zeit ^urück^ube^ahlen, ^..mal nachdem er, wie er sagt, in Erfahrung gebracht, dass d i e ^ e st st e ll u u g d e r M i e t h s r echt e i u R e a l r e eh t e u a ..h den G e s e z e n des K a n t o n s ^t. G a l l e u u n g ü l t i g und u ich t ig s e i . Er liess hieraus dieses dem eidg Vofldepartement mil der Erklärung zur Keuntniss bringen, dass er das Voraus in ^t. Galleu sofort verkaufen werde, wenn der Bundesrath a..^ der ^lbkündung rücksichtslos beharren u^ürde,.

uud dass der Käufer alsdann berechtigt wäre, deu Mietvertrag aus sechs Wochen ab^uküuden.

dieses Gebahren ^es Hrn. ^imon führte zu neuen Unterhandlungen, und es kam dann der Vertrag vom 1l. März 1864 ^u Stande, der im

Recheusehastsbericht des Bundesrathes (S. 32.^-332) wortlich augesührt

73^ ist und aus den wir hier namentlich auf deren Art. .l, 2, 3, ... nnd 6 Kür^ halber ausdrücklich verweisen.

Raeh diesen aktengetreuen Aushebungen muss nun ^nächst der Unterschied zwischen dem M i e t h s v e r t r a g vom 23. Jnni 1860 und der Verständigung vom 11. März 1864 in^s Auge gefasst werden. Wir heben diesen in solgenden Momenten hervor. Jm Miethsvertrag vom 23. Juni

1860 ist der jährliche Mietzins festgese^t :

a. für die Lokalitäten der Bostverwaltung

h. ,, ., c.

,,

d. ,,

,,

. . . .

.^r. 12,000

,, T^legraphenverwaltnng . . ,,

Wohnungen des Bostdirektors und des Telegrapheninspektors vermoge späterer Uebereinkunft, zusammen . . . . . . . .

,, zwei Wohnungen im obersten Stockwerke .

2,000

,,

,, ,,

1,200 1,400

Fr. 16,600 Die Dauer des Mietvertrags wurde aus 25 Jahre festgesetzt und in einem Nachtrag vom ^27. August 1860 aus unbestimmte ^eit aus-

gedehnt.

Die Miethreck^e wurden als R e a l r e c h t konstituirt, so dass dieselben bei einem Verkauf nicht ausgehoben werden sollen.

Hr. Simon hatt^ dagegen den Unterhalt aller Gebänliehkeiten aus seine Kosten zu besorgen und auch die ans den Gebäuden hastenden Steuern und Lasten ^n bestreiten.

Jn der , , V e r f t ä n d i g u n g ^ vom 1l. März 1864 blieben die Bestimmungen über den Mietzins , die Dauer der Miethe und den Unterhalt der Gebärde sammt Zubehorden, so.^ie über Bestreitung der Steuern uud Lasten unverändert. dagegen wurde von der Beftimmung, dass die Mieths.reehte.. als R e a l r e e h t e g e l t e n s o l l e n , Umgang genommen und dafur Folgendes neu vereinbart und sestgesezt.

.^. Hr. Simon ist verpsli.htet, dem Bunde das Bosthaus zu jeder

Zeit um den Vreis von ^r. 350,000 känslieh .^u überlassen.

b. ^Derselbe ist für steh und seine Re..hts...aehfolger verpflichtet, in dem Falle , dass das Bosthans in dritte Hau.^ känsl^ch übergeht,

eine l^ntsehäd.gnng an den Bund zu leisten, uud ^var im Betrage von Fr. 100,000 , wenn der Verkauf inner 25 Jahren und von Fr. .^0,000, wenn er in weitern 25 Jahren stattfinden würde. ^ c. ,,Dagegen ist der Bund verpflichtet, das aus dem Bosthaus hvpothekariseh versicherte Kapital von ^r. 270,000 in der Weise 15 Jahre laug verzinslich zu 4^^ unabkündbar stehen zu lassen, dass der Mieth^us von Fr. 16,^00 für Entrichtung des Kapitalzinses von den ^r. 270,000 verwendet und der Rest davon all^ jährlich am Kapital selbst abgeschrieben werden soll.^

^

7.39

Jhrer kommission ist nun , auch nach Kenntnisnahme von dem St. Gallischen Gese^ über die Dienstbarkeiten und des einschlägigen kantonsgerichtlichen Urtheils vom 12. Januar 1861, zur Zeit noeh keineswegs klar, warum der Bundesrath von der Bestimmung des ^ersten Vertrags, dass die Miethsreehte als Realreehte gelten sollen, so leiehterdingen Umgang genommen hat. Jhr ist nicht klar, wie derselbe nicht vielmehr darauf beharrte, als der Mitkontrahent es in seinem J^.teresse saud , von einer Rechtsverpflichtung zurückzutreten, welche er im Mieths- Vertrage vom 23. Juni 1860 eingegangen und wie solche in einem besondern Akt unterm 4. Dezember gleichen Jahres nicht nur in das Kansbriefprotokoll und Grundbuch der Stadtgemeinde St. Gallen eingetragen, sondern auch unterm 13. Dezember vom Gemeinderathe selbst sörmlich und seierlich gefertigt worden ist.

Angenommen nun aber , die Konstitnirung von Miethsrechten als dingliche Rechte sei, nach dem Geset^ und der Reehtsprar^s des Kantons St. Gallen, wirklich unzulässig, und es wäre ein neues Verkommniss mit Hrn. B. Simon noth.vendig gewesen, so findet die Kommission dieVerständi-

gung vom 11. März 1864, sowie solche vorliegt, nicht sichernd genug

abgesasst. Es ist darin nämlich für die neue von Hrn. S. eingegangene Verpflichtung, wornaeh aus den Fall, als derselbe oder seine Rechtsnachsolger das Bosthaus verkaufen sollten, dem Bunde eine Entschädigung von Fr. 100,000, insofern der Verkäufer inner 25 Jahren und eine solche von Fr. 50,000 , insofern er in den nachfolgenden 25 Jahren stattfindet, zu leisten haben, keinerlei Garantie ausbe.^ungen worden ist.

Schliesslieh muss die Kommisston ernstlich missbilligen , dass bei dem in Frage liegenden eidgenössischen Darleihen die klare und positive Vorschrist des Gesezes vom 26. Dezember 1851 , wonach an eine und dieselbe Verson keine hypothekarischen Anleihen über Fr. 50,000 aus der Bundeskasse gemacht werden sollen, ausser ^leht gese^t, beziehungsweise umgangen worden ist.

c.

E r t r a g der Zinsen von B e t r i e b s k a p i t a l i e n und Vorschüssen.

Er wurde veranschlagt zu . . . . . . ^r. 106,250. -

Eingegangen sind . . . . . . . .

^, 103,0^4. 44

Wenigeremnahme ^r.

3,215. 56 Sämmtliehe 8 Verwaltungsstellen hatten Ende 1863 zusammen ein

Betriebskapital von Fr. 2,4.^4,677. 75.

d.

R e g a l i e n und V e r w a l t u n g e n .

Einnahmen . . . . . . . . Fr. 18,610,583. 37 Veranschlagt waren nur . . . . ^ ,, 17,516,34.). Mehreinnahme Fr. ^1,094,234. 37

^

740

Für nähere Aufschlüsse über diesen Einnahmeposten verweisen wir auf den Bericht des Bundesrathes und auf unsere unten folgende ver^ gleichende Uebersteht suh H.

.....

V e r s c h i e d e n e Militär- und .^a n z i e i e i n n a h m e n .

Einnahmen . . . . . . . . . . Fr. 73,441. 94 Voranschlag . . . . . . . . . . ,, 24,835. 20 Mehreinnahme Fr. 48,606. 74 Die G^sammteinnahmen betragen Fr. 18,979,425. 99 und naeh Abzug der dem Münzreservesond entnommenen Fr. 28,927. 42 nnd des ^ominalwerthsdergeprägtenRappenstückevonFr..5010 Fr. 18,945,488. 57

Die Einnahmen des Jahres 1863 nach Weglassung der Einnahmen von geprägten ^weifrankenstücken ,, l 8,495,890. 94 Es wurden demnach im Jahre 1864 mehr eingenommen Fr.

2.

.^.

Es wurden verausgabt

449,597.63

^u^aben.

Zinsvergütungen.

. . . . . .

Fr.

Mehr verausgabt

Fr.

Veranschlagt und nachträglich kreditirt . . .

193,950. 72

191,900. -^

2,050. 72

Der M ü n z r e s e r v e f o n d , dessen Bestand allein schon den ernsten loblichen Willen beurkundet. im eidgenossischen Mün^wesen gute Ordnung zu erhalten und im erforderliehen Zeitpunkte abgeschlissene und unwährhafte

Münzen einzuschmelzen und um.^.präge.., ist bis Ende Dezember l 864

auf ^r. 983,420. 41 angewachsen,

und nach Massgabe des Gesezes vom

30. Jauuar 1860 zn 4..,^ verzinslieh.

Unter der Rubrik ,, Verschiedene Zinsvergütungen ^ wurden Fr.

1,539. 55 von der Kanssumme verrechnet, welche die Eidgenossenschast an Thierachern und einen Privaten sur das von denselben zur Er.veiterung der ^ehusslinie erworbene La^d zu entrichten hatte Diese ^inse stnd nun nicht ans dem der Militärverwaltung für E r w e i t e r u n g der S e h u s s l i n i e ertheilten Kredite bestritten, sondern ^aus andere Weise reglirt^ worden, wie ziemlieh naiv im Reehensehaftsberich^te be^nerkt wird.

Derartige sogeheissene Reglir^ngen, ^ie sieh ^egen eine gute Ordnung im Rechnungswesen verstoßen, sollten in Zukunft vermieden werden.

b. A l l g e m e i n e ^ e r w a l t u u g s k o s t e n .

Voranschlag und Rachtragskredite Wirkliche Ausgabe Minderansgabe

^r. 35l ,420. ,, 324,834. l 3 Fr.

26,^85. 8^

74t Der Vosten E Handels- und Zolldepartement.^, Ziffer 1, ^Sekretär

für das Handelssache, ist nieht richtig. Der Bosten beträgt nach den

Empsangsbeschemigungen des betreffenden Beamten nur Fr. 3500, nicht

Fr. 4000. Der Hanl.^elssekretär trat erst Mitte Februar 1864 ins Amt,

und konnte also nicht das ganze fix^e Jahrgehalt von Fr. 4000 beziehen.

J.. diesen. Vosten steckt nun aber eine Gratifikation von Fr. 500, die dur.^ den Departementsvorstand einem Beamten der Zollverwaltung für Berechnung des voraussichtlichen Ausfalls an Zollintraden nach Jnkrasttretung des sranzosisch^schweizerischen Handelsvertrages, für Berechnung

eines Ausfalls im Fall des Abschlusses eines ähnlichen Vertrages mit Jtalien,

für Vorarbeiten zu einem neuen allgemeinen schweizerischen Zolltarif, für Erftellnng der Gesammtrechnung der japanischen Mission u. dgl. bewilligt worden ist. Die kommission muss hier dreierlei rügen. Einmal die Un-

richtigkeit des Ausgabepostens Ziffer 1, E an sich , dann die unstatthafte Vera^.ickung einer fremdartigen Ausgabe u^it demselben, d. h. einer Gratisikation, die übrigens der betreffende pflichttreue Beamte für ausserordentliche Leistungen ausser der reglementarischen Arbeitszeit wohl verdient haben mag; endlich die Form der Gratistkation ohne die reglementarisch vorgeschriebene Bewilligung des Bundesrathes. Jm Allgemeinen ist aber die kommission dem Gratifikatio..ss^stem abhold, und findet es für besser, dass da, wo solche Gratifikationen für sogeheissene ausserordeutliche Arbeiten fast regelmässig eintreten , der six^e Gehalt der betreffenden Beamten angemessen erhoht werde.

Als Beitrag an die Militärpeusionen leistete die Bundeskasse die Summe vou ^r. 25,424. 65. Ueber die vertheilten Beträge und Entschädigungen wird unten beim J n v a l i d e n f o n d eine Bemerkung folgen.

c.

Departementalkosten.

Voranschlag und Raehtragstredite

Wirkliche Ausgaben Weniger ansgegeben als veranschlagt

Fr. 1,284,224. 85

,, 1,090,823. 23 Fr. 193,40l. 62

Bezüglich der an einige Handelskonsulate unter dem Titel von Entschädignng fnr grossere Mü^walt in Auswauderungssaehen unter dem Departemeut des Jnnern gesondert verrechneten Summe von Fr. 23,000 und derjenigen von ^r. 1.^,000, die unter dem Titel ^Beiträge an schweizerische Konsulate^ ausgesührt erscheint, verweisen wir aus die erste

Abtheilung gegenwärtigen Berichtes.

Das K o m m i s s a r i a t in Genf nahm Fr. 10,390. 65 nnd der i n t e r n a t i o n a l e K o n g r e s s daselbst ^r. 3,142. 70 in Anspruch.

Das statistische Bureau kostete Fr. 17,919. 93, die Unterstüt^ung der Flüchtlinge Fr. 46,296. 92 und die Heimatlosenpolirei Fr. 1,964. 60.

742

^

d. S p e z i a l v e r w a l t u n g e n .

Voranschlag und Raehtragskredite ^r. 18,507,468. 91

^

Wirkliche Ausgaben

,, 17,102,431. 82 Wenigeransgabe Fr. 1,405,037. 09

Die ausserordentlichen Ausgaben für den Bau der sog. Miltt...^ ftrassen, der Kaserne in Thun, für Militäranschaffungen :.e. waren v.^ran-

schlagt zu .

.

.

.

.

.

. F r . 2,l57,636. 85

Die Bostregalentsehädigungen an die Kantone zu

..

1,562,400.

-

zusammen Fr. 3,720,036. 85 Fr. l ,396,733. 32 an . ,, 1,503,302. 45 ---. . 2,900,035. 77

^ür erstere wurden wirklieh verausgabt Für Bostregalvergütnngen

die Kantone

.

Es wurden daher für diese beiden Bosten büd-

^etirt, aber nicht verwendet . . . . Fr. 820,001. 08 Um diese Summe vermindert sich die MinderAusgabe v o n . . . . . . . . 1,405,037. 0 9 ^on

Es bleibt daher eine effektive Minderansgabe

.

.

.

.

.

.

.

.Fr. 585,036. 01

welcher jedoch beizufügen sind die in Ausgabe gebrachten, aber nicht büdgetirten Bosten für Vulverlieferungen von Magazin zu Magazin mit

^r. 99,156. -

und der Verlust ans den eingefehmolzenen Münzen mit .

,,

24,424. 15

^^^^^^ .,

zusammen Fr.

Hievon kommen in Abzug die wegen MinderEinnahme beim Vol^technik..m ^u viel kreditirten . ,.

123,580. 15 708,616. 16 14,773. 56

verbleibt für dies^ Posten die wirkliche Minderverwendnng von

.

.

.

.

^

.Fr.

693,842. ^0

Bezüglich weiterer Beleuchtung dieser Minderverwendungen verweisen wir auf den Bericht des Bundesrathes.

Die G e s a m m t a u s g ab e n im Jahr 1864 belausen sich auf .Fr. .^,.^,425. ....^ . und da die G e s a m m t e i n n a h m e n oben mit

^r. 18,716,242. 60 pränotirt erscheinen, so stellt sich ein Einnahmen-

übersehnss von Fr. 2.^,^. .^ heraus. Dasselbe Resultat ergibt die ^nsammenstellung der Retto.^Einnahmen und Retto-Ausgaben.

743

Rettori nnahmen Fr. 5,675,974. 36 Retto-Ausgaben ,, ^,412,790. 97 Der Einnahmen-Ueberschnss Fr. 263,183. 39 ll.

^ ekelte nl.^rli^tli.^e ^er^lei^nna der .^taat^re^nun^er^ebni.re mit dem ^u^et ^nd den ^.ta.^tra^l.r.^.iten far da... ..^ahr 18.^4.

Eine textuelle Aushebung aller Detailposten der Staatsrechnung im Einnehmen und Ausgeben konnte weder in der Ausgabe, noch - zumal in so karg zugemessener Zeit - in der Möglichkeit der Kommission liegen.

Um indessen sich und Andern eine speziellere Brüsnng und Vergleiehung der Rechnungs- mit den Budget- und Rachtragskreditansätzen einigermassen zu erleichtern, l^ess die Kommission das Ergebnis^ ihrer diessälligen Untersuchung in leicht übersichtlicher Form zusammenstellen.

A. ^ie .^ehreil^...hme.. von Fr. 1,173,125. 99 stnden sich in folgenden Rubriken :

...^ .

.

.

.

.

.

..l^el.r.

.^r.

Weniger.

.^p.

Fr.

.^p.

I. Ertrag der ^egenschaften und angelegten Kapitalien . . . . . . . .

33,200. 44 --^ II. ^inse der Betriebskapitalien und Vorschüsse . . . . . . . . . . .

^ 3,215. 5^ III. Regalien und Verwaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1,094,534. 37 --^ und ^war ertruaen me.^r als vorgesehen war : ^r.

.^p.

A. ..^ie Zollverwaltung . . . . . . . . . . . . 1,^3.^74. 93 ^. ,, .^oftverwaltung . . . . . . . . . . . . 109,131. 52 (^. ,, Telegraphenoerwaltung . . . . . . . . .

.^^,583. 13 ^.

,,

..^ün^erwaltung

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

26,139. 81

Mehreinnahmen . . . .

dagegen erdigen Mindereinnahmen: I). ^ie ^ulververwaltung . . . . . Fr. 191,355. 52 .l^. ,, ^ündkapselnverwaltung . . .

,, 28,..)..)7. 50 ^. ,, Telegrapl^enwerkstätte . . . " 18,241. 66

1,393,129. 39

II. ,, polytechnische Schule . . . . ,, 14,.^3. 56 .I. ,, Regiepferdeanftalt . . . . . ,, 46,216. 78 ---------- 298,595. 02 Bleibt vereinnahme . . . . . . 1,094,534. 3.^

IV. Verschiedene Einnahmen nnd Vergütungen V.

Unvorhergesehenes

.

.

.

.

.

.

.

. . . . . . . . . . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^umma der ..Mehreinnahmen . . . . .

,, ,, .Mindereinnahmen . . . .

48,941. 94 -

-

335.

^20

1,176,676. 75 3,550. 76

Ueberfchuß. . . . . . 1,173,125. 99

^

^. Angaben:

^ehrMinderAusgaben.

^s verneigen im Berhültni^ ^um Budget an I. Zinsvergütungen, Kapttal^nse 1) Verzinsung des eidg. Anlegens 2) ,, ,, ..^ün^ervefonds .

3) Verschiedene Zinsvergütungen Mehrausgaben ..^nderausgaben Mehrausgaben II. .^gemeine Verwaltung : dieselbe erzeigt im ^..an^en eine ^nderausgabe von namllch : A. .Nationalrath ^. Standerath .

(,. Bundesrath) .

.I). Bundesgericht I .

.

.

.

^

511. 45 1,539. 55 2,051.

^ ^^ ^^ 2,050. 72

-

-^.

-

B u n d e .

.

.

. k a n ^ l e i

.Departement... : A. politisches Departement I^. Departement des Jnnern (... ..^il.itärdepartement I^. Finan^departement

-

.^i.nderausgaben

Transport

28 .

.

.

^

^ .

.

---

---

Fr. ^p.

2,050. ^.^

Fr. .^p.

. 26,585. 87

I^. Pensionen III.

.^p.

^ehrMinderAusgaben.

-

---

8,403.

455.

3,341. 12 2,361. 91 4,449. 49 7,575. 35 26,585. 87 -..-

4,54.^.

190,295.

857.

649.

2,050. 72 222,930.

05 96 03 25 16 ^

......^ ^inder^ Ausgaben.

^.

Transport

-

-

-

-

-

-

^. ^

-

^.

.

.

.l^. Handels- und Zolldepartement -..- --.

.^. Jnsti^ und ^oli^eidepartement .

.

^ IV. Spe^alverwaltungen : A. ...^ilitarvern..altung : Dieselbe verneigt im ^an^n ein ^nderausgeben von .

welches das ^rgebnis^ folgender .^etailresultate ift : a^. .^erwaltungspersonal . . . . - . . - b. Jnstruktionspersonal .

.

.

.

^ c. Unterrichtskurse:

1^ ^enle 2) Artillerie

3) 4) 5) 6)

^

.

2 ^ .

^

.

^.

72

.

.

^inderansgaben .

Mehrausgaben

..

.

-

-

--^ ^ 1,200. ..^ ....

-^

-

.

.

.

.

^ .

.

^ .

.

.

^ .

-.--^ 3,44^. 67 .

.

.

.^0. ---.

-.-.

947,599. 36

8,.^66. 02 8,288. 4 5

1,6.^1.

54,358.

Kavallerie .

70,537.

Scharfschü^en 5,465. 44 Infanterie 11,821.

S.^el.le Kurse und Uebungen für .^fst..

^ere^ des Stabs . . ^ . .

. -^ --5,523.

8) Schies^prümien . . . . .

9) ^quipementsentschüdigunganStabsoffi^ere 10) .^ferdeentschüdigung ,, ,,

.

^

^ ^

222,930. 16

- --^ ---

- -

7) Zusammengesetzte Schulen und Uebungen

.^el^ KinderAusgaben.

70 32 04 87 26

1,900. 67

18,439. 68 - --12,14l)^ --

176,342. .^4 6,66.^.

44

^nderausgaben .

-

-

169,677. 10

Transport

.--

-

169,677. 1l) 5,493. 39 1,171,029. 52

.^

MehrMinder.^lusaaben.

d. Kriegsmaterial e.

f.

g.

h.

1.

.

.

.

.

..^itüranstalten und Festnngswerke .

Trigonometrische Arbeiten .

.

Kommissionen ^und ^rperten .

.

.^ruckkosten .

.

.

.

^erichtskosten . . . . .

k. Unvorhergesehenes .

.

Außerordentliche Ausgaben : 1 ) Furkastraf^ . . . .

2)

....^eralpstraf.e

.

.

.^r.

Transport

.

.

.

.

.

.

.^p.

-

.

--

-

-

.

-^ . 4,l)l)..).

.

. -

.

.

.^

-

-

-----

--

-

Fr.

.^p.

Mehr.Binder..^lusaaben.

Fr.

^p.

^r.

.^p.

169,677. 10 5,493. 39 1,171,029. 52 1,911. 81

67..... 4.^ .--.--468. 15 1. .^6 991. 16

116. 13

163,^.)^. 13,60.....

-

3) Arenftraße . . . . . . - - 52,011. 46 4 Kaserne in Thun . . . . . - - 66,441. 87 5 ^eue Schu^rnie in Thun . . . - - 10,887. 78 6 ^ewehranschasfunaen

7) .^e^ogene ^eschu.^e

.

.

.

-

--

315,94.^. .^.^ .

. . . . - - - - 139,017. 20

....) .^er^uche mtt gezogenen Geschutzen .

.---..---^inderausgaben .

.

. 765,067. 79 Mehrausgaben . ^.--.^^^ 4,000. -Ueherschuß des ^nderausgebens .

.

. 761,067. 79 ..^e gan^e Militärverwaltung erzeigt denlnach ...^inderausgehen . 958,264. 8l) .^aaegen Mehrausgaben beim "Unterricht^ u. "trigonom. Arbeiten^ 10,665. 44

Ueberschuß des .^inderausgebens .

.

Trans.port

947,^99. 36 . .

^ .^,493^ 39 1,171,029. 52 .^

..^ehrBinder.Ausgaben.

^r.

Transport

-

B. Zollverwaltung : dieselbe ergibt im ganzen ein .^inderausgeben von .

I. ^ehalte

.

.

.

II. Reisekosten und ^rperten

lll. Büreaukosten lV.

V.

VI.

VII.

VIII.

Bauten

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.^ol.^en und ^erüthschaften ^rün^chu^ . . . . .

Zollau.^l^ung .

. ^.

^ersch^denes . . . .

-

.

.^p.

Fr.

.

.

-

4 8 .

-^ . . . 2,364.

.

(^. Bostoerwaltung : dieselbe erzeigt im ^an^en ein .^inderausgeben von l. ^ehalte und Vergütungen: A. ^eneraldirektion .

.

.

.

B. .^reisdirektionen .

.

.

.

.

-

.

.

D. klagen, Boten, Brieftrager, Racker E. Kondukteure .

.

.

.

C. Bostbüreaur

.

.

.

.

.

-

.

.

-

13,210. 51

9 4

55

.

.

.

-

Ueberschu^ des ^inderausgebens

Fr.

.

.I.p.

Fr.

^ ^

.^p.

-^- 5,493. 39 1,171,029. 52

10,813. 90

159. 43

-

....^.

-

-

^e.^ Minder^ Ausgaben.

.

.

34,616.75

-

-

-

4,904. 27 .^,679. 18 5,581. 81 ^ 37,189. 67 2,572.

9..^

34,616. 75 .

-

--

^^^^^ .

.

.

.

.

123,748. 48

3,925. 29 3,294. 0 8

1.^,527. 37

- ^^ 11,544. 61 2,^15. 0 5 -

Transport 2,515. 05

3^,291. 35 5,493. 39 1,329,394. 75

^

.^ehr^inde^ Ausgaben.

^ ^ ^

Fr.

Transport

.^

^ .

.

.

.

.

.

^

.

.

^

.^ .

^

..^ ^,

.

^

^ .^

ll.

III.

IV.

V.

Vl.

Vll.

^lll.

l.^..

Kommissare und Re^often .^urean.^sten .^iellft^eidung ^edüulichkeiten .^oftmaterial Transportkosten .

Verschiedenes Vergütung an die Kantone

^

^

.

.

^

U.^erschu^ des .^iinderausgebens I). Telegraphenverwal.tung : dieselbe ergibt ein ...^nderaus^ben von l. ^ehalte und Vergütungen II. ^rpertisen und Reisekosten .

.

III. .^üreaukosten .

IV. ^ebünl.chkeiten .

V. ^an und Unterhalt der ^in.en

.

^

Vl.

Apparate

.

.

Vll. ^üreaugeräthschaften

Vlll. .^ersch.edenes

.

.

.

.

.

.

.^inderausgaben .

Transport

.

.

.

^ e h .

r -

^ n d ^

Ausgaben.

.l.p.

2,515. 05 36,291. 35 5,493. 39 1,329,394. ^ 6. 60 ^ 04 134. 65 1,716. 61 274. 85 28,^34. 35 7. 53 59,097. 55 126,263. 53 ,51^. 0^ 128,748. 48 30,916. 3^ 369. 32 3,636. 10 2. 37 861. 69 23,599. 97 2. 62 848. 90 1,595. 33 30,916. 30 Fr.

^ ^

.^p.

Fr.

.^p.

^r.

^

^ .

^ .

.

.

5,493. 39

^

.

.

.

.

.

^

.^^^^^^^^^....^^..

.^1 ^

.^.^

.

.

^

^.^ .

^ .

.

^

..^el^ BinderAusgaben.

Fr.

.

.^ p .

Fx.

Fr.

^..p.

Fr.

.

^ .

. .

Transport

.

.

.

.

. 5,493.39 1,36l),311.l)5

.

.

.

.

.

.

- --^ 1,384. 7 8 - .-.- 241,84^. 3..)

I^. ^ulververwaltnng : dieselbe ver^igt ein ...^..nderausgeben von .

L ^waltungskos....^ II. Fabrikationskosten

.^p.

.^el^ MinderAusgaben.

.

.

.

.

186,019. 47

III. ^ulverl^ferungen von .^aga^n ^u ...^aa.a^n

.

.

.

.

.

.

99,1.^6.

---

IV. Reparationen und Unterhalt der ..^ehaude

und ^eräthe

-

^

. . . . . - - .

39l). -

V. .technische Untersuchungen . . . - - - Vl. Provisionen an Behörden und ..^ulver^

^6^. 6^

verkaufer

. . . . . - - - -

Vll. Frachtvergütung an Behörden und ^ulverVerkäufer .

.

.

.

.

.

-

^

Vlll. ^ns des Betriebs..apitals . . . - . - l^. ^acht^ns der ^genschaften . . . - - - .^. Neubauten und .^andankanfe .^l.

^e^chi.e...enes

.

.

.

.

.

.

3,360.

32,303. 3 2 9,671. 55

949. 1,663. 80

--77

63. 87 ---

-

288,536. 24 --^-- 102,516. 77 Ue^rschu^ der .^inderaus^en .

.

. 186,019. 47 Transport .

. 186,019. 47 5,493. 39 1,546,33..). .^2

^ ^

^. ^ündka.^eln.^rl.val.tnng .

..l^ehr..

..Kinder..^usgaben.

Fr^ ^.

Fr^ ^.

transport

.

Dieselbe verneigt a n ..l.^uderausgo.ben von .

.

l. ^öhn..n^ des Aufsehers, Mechanikers und l der ^rbe.ter .

.

.

.

.

^ l

l

.

^nhrl^ne

.

.

.

.

.

.

Maschinen

...e.

.

.

.

.

.

.

.

.

18^,019. 47 5,493. 39 1,54^,330. .^ .

.

.

-

3,753. 0...

^

20,^3..). 89

^-

. ^ . .

.

-

-

978.

^

^

^

^^

.^^^ ........

^ ^ 3 1 . 99

I. ...^erwaltungskosten .

II. Fabrikationskosten .

.

.

.

.

.

.

.

III. Anschaffung von .^nventargegenstand...n l V . Reparaturen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

175. 10 -

-

V. ^ins des Betrlebska.o.tals .

.

.

Vl. Verlust aus d. zurückgezogenen ^ilberm^en 24,424. 15

33,105. .^9 7,^65.

Ueberschu^ der Mehrausgaben

25,751. 83

.

8 3

.

. -^ ^^ 4,371. 9 0 . 8,50^. 3 4 .

.

93

.

.

.

.

.

5 , 7 5 1 .

(^. ^...ün^erivaltung .

^lesel..^ ergibt a n Mehrausgaben

.

,

III. ^^terialverbrauch .

.

.

.

.

IV. Unterhalt und Reparatur der ^e^aude, V. ^.ns des Bet^e^skapltals ^l. ^acht^.ns der ^enschaft ^ll. .Verschiedenes .

.

.

.

Meh^ Minder^ ....lusgaben.

Fr. ^^ Fr.

^.

^8

^

-.-

-

--^

25,839. 8 1

2,893. 8 8 --.------------

. 25,839. 81

Transport 25,839. 81

---

- 31,333. 20 1,572,082. 3.^ ^

.

.

^

.^

MehrMinderAusgaben.

^r.

.....p.

Transport 25,839. 81

.l.l. Telegraphenwerkftütte : Dieselbe ergibt e i n ..^inderansgeben von

l. ^erwaltungskosten .

.

.

.

-

-

lL Fabrikationskosten .

.

.

.

lll. Anschassnn^ von Jnventargegenftänden l^. ^ins des Betriebskapitals

.

.

--^ ---

-^

^ i i e t h ^ n s e

.

.

.

.

.

.

.

.

^.

.

.

.

l .

^ .

^

.

.

.

.

.

.

.

.

MehrMinderAusgabeu.

Fr.

^p.

-

- 31,333. 20 1,572,082. 35

.

.

Fr.

.

.

.l.p.

.

Fr.

.

^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

16,995. 95

949. 32 15,299. 62 48^. 4^ 432. 5.^

.

.

.

^

17,170. 95 .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

^ .

^

.

.

^ .

.

16,995. 95 .I. Polytechnikum : Dasselbe ergibt ein .^inderansgeben von

I. .^erwaltungskosten

.

II. Kosten des .^ehrerpersonal.s

.

.

.

.

.

.

.

^--

-

4,854. 5 4

-

23,630. 86

.

-

lll. Sammlungen

.

.

.

lV.

.

.

.

.

.

Vorkurs

.

.

.

.

.

.

135.

Sternwarte

.

.

.

.

.

.

-

V .

Vl.

^ramien

.

.

.

.

. 3,480. 3 0 .

-

^

-

-

1,000.

-

-^

.

.

.

14,^73.. 56

-

-

-

--^

Transport 3,615. 30 29,485. 40 31,333. 20 1,603,851. 8^

^

Minder^ehr...lusgabeu.

....p.

.^p.

Transport Vll. .^en^rnnas.^sten .

.

.

.

Vlll. Uebertrag auf den Schulfond l^. Verschiedenes .

.

.

.

.

^ 30 3,615.

^ .

MehrMinder..Ausgaben.

Fr.

.^p.

Fr.

.^p.

^ 40 31,333. 20 1,603,851. 8^ 29,485.

.

^

9,4^. 44 1,654. 10

.

^

^--.

.

.

^

.

.

.

.

^

---

---

.^9,485. 40 14,711. 84 14,773. 56 ^.. ^tegtepferdeanstalt : .....^ese^e erg^t an .^inderausga^en l . .^........ltungspersonal .

.

.

.

I l . Courage .

.

.

.

.

.

Hl. Beschlage und Veterinarkosten I V . Transportkosten .

.

.

.

. 2,409.

V . ^nventaranschasfnngen .

.

.

. 1,461.

Vl. ^..ns des Betriebskapitals 534.

Vll. Verschiedenes .

.

.

.

.

.

.....,.^86.

---

.

40 .

.

.

-

.

.

.

.

^ .

.

.

.

-

Transport

.

-

99 60 -

56

.

.

.

.

-

.

.

50,455. ....0

--

55,072. 70 1,615. 05 .

^

-

--

-

460.

-.

57,147. 75 6,692. 55 50,455. 20 . .

31,333. 20 1,^54,^07. 0.^ .

.

^^

.

.

.

^

MehrMinderAusgaben.

. Fr. ^p.

Transport V . Unvorhergesehenes: .^rnderausgaben .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Ueberschu^ der .....^nderau.^aben .

.

Fr.

^ ^

.^p.

31,333. 20 1,654,30^. 06 .

.

.

1,313.30 1,655,620. 36 -------31,333.20 .

1,624,28.^. 16

.^enn ^u obiger Summe von .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

die beiden Dosten .^ul.verlieferungen von ..^aga^n ^u ...^aga^in" und Verlust auf eingezogenen Silbermün^en, im .Betrage von zusammen .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1,624,287. 16

hinzugerechnet werden, so ergibt sich im ^an^en ein Minderverbrauch von .

.

.

.

.^ievon sind nun aber in Al^ug ^u bringen: 1) der Unterschied Bischen der Summe, welche den Kantonen laut der Rechnung effektiv ausbezahlt worden, und derjenigen, die dieselben laut dem Voranschlag hatten erhalten sollen .

.

.

.

.

. Fr. 59,097. 55 .^ die Mindereinnahme beim Polytechnikum gegenüber dem Budget, weil

1,^4^,86^. 31

sie aus dem Ausgabenbüdget wegfallt

.

.

.

.

.

.

3) die von den außerordentlichen Bau- und ..^ilitäransgaben als unverwendet ^urü.^fallenden .

.

.

.

.

.

.

.

.

"

123,580. 1.^

14,7^3. 56

" 940,903. 5 3 ^ 1,014,^74. 64 ^s bleibt sonnt eine effektive ^inderansgabe gleich der im Geschäfts........^..^.....^................^ bericht des Bundesrathes aufgeführten Summe von .

.

.

.

.

.

.

733,09..... 67

^

.^.. ^a^ita^ewe^nn^.

Ausgaben.

Einnahmen.

Fr.

1 . Wafsenplal^ in Thun , Verkauf einer

Bodenparzelle . . . .

2. Verkauf des Sehan^e..terrai..s in Eglisau 3.

4

,, derBulve..mühlen in Langnau, Thnn und Altstetteu .

.

Rückzahlung vou unverpsändli.hen ^a^

Italien .

.^.

.,

^.

,,

.

l ,269. 02 415.57

3. Verfallene, nieht eingegangene 1864ger Zinse

71,^00. ^

auf vorübergehenden An^

leihen . .

von Banl^epositen .

.

.

. 10,000. .1,450,000.-

.

Fr.

.)..p.

1. Reue Darleihen auf Unterpfande . 405,832. 50 2. Reue Bankdepositen .

.

.1,040,000.-

. 2l9,406. 04

7. ^ins vom Mü.^reservesond naeh Abzng des Verlustes aus dem Betrieb der Münzstätte und den eingezogenen

Mü^en

.^p.

.

.

.

.

.

9,563 05

4. Zahlung an die Vostverwaltung für Vermehrung des Boftmaterials ..

90,802.

5. Vorschüsse an die Bulververwaltung .

12,863.

6.

,, .. ,^ ^ündkapselnverwaltung 16,564.

7.

,, ,, ,, ......elegraphenwerkstätl.^ 11,645.

8.

300^.

,, ,, ,, Bferdregieaustalt Vermehrung des .^apitalbestandes 219,109.

9.

10. Siebente Rückzahlung auf Rechnung

10,00..) 03

des Staatsanleihens

95 95 33 2..)

--81

250,000.

8. Erlos aus verkauften Jnventar^egen^

ständen . . . .

23. .). Zahlungen der Mü.^verwalt.mg . 30,875. 83 10. Vorschlag der Verwaltnngsrechnung 263,183. 39 2,056,681. 88

2,056,681. 88

^ .

^ ....^

..^

^.

..Gewinn.. .ind ...^e^n^echnun^.

A u ... g ä n g e.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Eingänge.

.^p.

Verlust

auf

Eglisau .

dem Schanzenterrain in .

.

.

.

.

^

84. 43

Abgang u. Abschätzung aus dem Mobiliar des Bundesrathauses 6,608.

id.

der Militärverwaltung 60,863.

der Zollverwaltung id.

4,033.

der Tel.egraphenverwaltung 1,867.

id.

Vorschlag der Generalrechnung 245,077.

87 19 3..)

11 20

1. Vermehrung des Jnventars der Münzen und Medaillen id.

vom Volpteehnikum 2.

3. Zahlung für angekaastes Land für die ^ehnsslinie in ..^hnn 4. Gewinn aus den Bnlvermühlen in Thun und Altstetten .

5. Neubauten und Bodenankäuse derVniververwaltnng id.

der Zollverwaltung 6.

7. Verminderung der Marehzinse aus dem eidg. .Anleihen na.h Abzng derberminderung der March^inse aus den eidg. Kapitalien .

.

^

.^

.

318,534. 19 Bestand des Staatsvermogens Ende 1864 1863 ,, ,, ,, ,, Vermehrung .

.

.

^

^,

^

.

.

.

.

.

12,024,257. .^9 1.l ,515,996. 70 508,260. 59

Vorschlag der Verwaltnngsreehnung ,, ,, Generalreehnung ^esammtvermehrnng

.

.

.

.

.

Fr^

.l.p.

363. 71 19,283. 79 155,467. 22 14,800.

.--.

104,836. 13 20,048. 94

3, .^34. 40 3^8,534. 19 263,183. 39 245,077. 20 508,260. 59

757

llI.

^eueratre^nn^.

Wir haben die Resultate dieser Rechnung. welche einerseits die Kapitalbewegungen (Mutationen) oder die eigentlichen Kapitaleinnahmen und .Ausgaben, anderseits diejenigen Bosten der Ge.vinn- und Verlustrechnun^ enthält, die lediglieh aus die Berichtigung des Staatsvermogens.

Bezug haben und als solche nicht in die Verwaltungsrechnung ausgenommen worden sind.. im Anschluß in einsamerer und sur Manche, wi^ wir glauben, etwas verständlicher und übersichtlicherer Form ^nsammengestellt. Wir glauben hier nur hinsichtlich des Kassaverkehrs im Jahre 1864 den Bestand der Kasse, wie er stch am Ende jeden Monats herausstellte und theilweise z i n s t r a g e n d war. übersichtlich beisügen zu.

sollen. Der Bestand der Bundeskasse war: ^a.^on waren zinstragende

1864 Fr. 2,832,0..)..). 13 Fr. 250,000. -2,5l 2,083. 44 1,588,058. 26 ,, 300,000. .^lpril ^ 1,680,12..). 63 ,, 260,000. Mai 1,570,613. 08 Juni 1,697,019. 36 ,, 195,000. 1,873,791. 24 ,, 185,000. ^ Juli August 1,8l 8,408. 8..) ,, 105,000. September 1,543,99.). 30 ,, 125,000. Oktober 1,50l,5l9. 30 ,, 153,800. Rovember.

1,740,040. 39 " 283,000. -Dezember 3,617,414. 48 ,, 417,000. ---

Ende Jannar Februar ,, .

März ,, ,, ,, ,, ,, ,, ^ ,, ,..

^

Durehschnittli.her Baar.^

bestand

^

Fr. 1,650,.)00. -

Die Bankdepositen beliesen sich am 3l.

Dezember

1864

auf

Fr. 1,095,000 und der Baarvorrath in der Bundeskasse aus Fr. 3,600,000.

.^ezterer betrug somit Fr. 1,500,000 mehr als das doppelte Geldkontingeut, welches uach Vorsehrist der Bundesversassuug uud des einschlägigen Bundesbeschlnsses von 18^6 jeweilen in der Kasse vorhanden sein soll.

Wir knupfen an die lobliche Uebung der Ru^barma.hung der müssig liegenden Gelder in der .Zentral - Bundestage die Erwähnung der fortge^ selten Nachlässigkeit, ähnliche vorrätige Gelder in den Kreispost^ nnd Zollkassen müssig und nutzlos liegen zu lassen. Wir thun Solches um so mehr, als^ bei Anlass der Büdaetberathung vom Dezember t 864 ein angenommenes Bostulat frühere (von t 856 und 1861) vergeblieh e r n e u e r t e , ^onaeh die Rul^armaehuug von Kassageldern bei den Zoll- uud ^ostverwaltungen stattfinden soll. Eine aus Grundlage der Rechnungen ...on 1861 angestellter Kalkül, welcher monatweise die disponibel V o s t k a s f a F e l d e r zinstragend berechnet, ergab, dass bei einer Vlaeirnng derselben

^

758 ,.,u 3^

ein jahrlicher Zinsertrag von Fr. 12,600 und zn

4^ von

Fr. 16,700 einbringlieh gemuht haben würde. Erwägt man nnn, dass

die Bosteinnahmen von 1864 diejenigen von 186l um eine Million Franken überstiegen , so mag daraus auch der grossere Zinsgewinn ermes^ sen werden, welcher von solchen Geldern, wenn mau sie angelegt h.itte, eingebracht worden wäre. Wir übersehen dabei nicht , dass das seither eingeführte neue Jnstitut der Geldanweisungen einen Theil der Vostkassagelder in Anspruch nimmt , es liegen aber dennoch stets noch so bedeutende Summen müssig in Kassa, dass es sich wohl der Mühe lohnt, dieselben bei zuverlässigen Kreditinstituten aus kurze Kündungstermine gegen Verzinsung .^u deponiren. Sehnliches gilt von den müssig in Kassa liegenden Geldern der Zollverwaltung.

Wir stellen naeh dem bemerkten den Antrag .

,,Der B u n d e s r a t h i s t e r n e u e r t e i n g e l a d e n , v o r . ^ , , z u s o r g e n , dass v o r r ä t h i g e G e l d e r , w e l c h e müssig i n ,,den K a s s e n d e r S p e z i a l v e r w a l t u n g e n , n a m e n t l i c h ,,in d e n Z o l l - u n d V o s t k a s s e n l i e g e n , a u f s i c h e r e , , W e i s e n u ^ brin g end g e m a c h t werde.n..^

lV.

^taat^ver^.u^en.

Raehsolgende Darstellung gewährt eine gedrängte Uebersicht über den Stand desselben, wie er sieh am l^nde des Rechnungsjahres erzeigte.

Jm Vergleich ..um vorangehenden Jahre ergibt sich eine Veemoge..s..Vermehruu^. von Fr. 5l)8,278. 5.).

Aktiven.

Liegenschasteu . . . . .

Fr.

Angelegte Kapitalien . . . .

,, Zinsrückstände . . . . . .

^, Betriebskapitalien und Vorschüsse bei Staatsanstalten ,.

Jnventarrechnung . . . . .

^, ^sse

.

.

.

.

.

.

.

,,

2,083,017. 7 3 4,6l8,546. 8 1 63,82l. 95 2,595,.)^8. 44 3,354, l 3..). 8 4

3,609,888.

69

Fr. 16,325,393. 46 p a s s i v e n.

Fr. 3,2.^),..)^). ^

Staatsanleihen .

Marcheuse ans dem eid..

genosfiseheu Anleihen ^

Münzreservesond

67,7l 5. 76

,, 983,420. 41 --------- ^-

Bleibt reines Vermogen

,.

4,301,136.17

^r. 12,024,25^. 29

759 Der Bestand des n^t zinstragenden M o b i l i a r p e r m o g e n s in den K a n z l e i e n , bei der Militär-, Z.^- und T e l e g r a p h e n V e r w a l t u n g , den M ü n z e n und Medaillen und des Bol..,t e . ^ n i k u m s war am 3l. Dezember 18^4 Fr. ...^54,....^... ^.t Wir verweisen hier einfach auf die dem bundesräthlichen Berichte angefügte sachbezügliche Tabelle.

^.

^pe^al^n^.

Zu dem J n v a l i d e n s o n d , dem G r e n u s f o n d , dem Schul^ f o u d und dem E h .^te la in f o n d ist in der legten ^eit auch noch der sogenannte a n o n y m e Schulfond gekommen, dessen Stiftung den lobenswerthen Zweck hat, ans den Zinsen desselben durch Gehaltszulagen tüchtige Lehrkräfte fi.r das eid^ Bol.^teehn.kum zu gewinnen.

1. J u v a l i d e n s o n d .

Einnahmen

Fr. 48,987. 37

Ausgaben ,, 48,611. 35 Aktivsaldo Ende Dezember 1864 ^r. 376. 02 Roch sind hier im Betrag von Fr. 56,276. 47 Kapitalien zu bloss 3^ Brodent augelegt. Dieses Kapital ist aber in fo weit gekündet, dass von demselben alljährlich eine stipnlirte ........nnnne abbezahlt werden

mnss. 1.)6 Jndivi^uen wurden mit ^r. 43,262. 50 unterstützt, nnd 14

erhielteu Aversalents^ädigungen im Gesammtbetrage von ^r. 2,181. Die ^ungs^ und Reisegelder der Bensiouskommifsion stiegen anf Fr. 167.

2. G r e n u s s o n d .

Einnahmen

^r. 187,40^. l 9

Ausgaben ,, 182,435. 50 Aktivsaldo Ende Dezember 1864 Fr. 4,96..). 69

Bekanutermasseu müssen die Zinse dieses ^onds einstweilen ganz ^nni Kapital ^esel.la.^eu werden. Der Fond hat sich von l 863-1864 um ^r. 69,37.^ .^0 vermehrt. Der thurgauischeu Gemeinde B f ^ n , welche au dem schon 184.^ zu 3^Brozent empfaugenen Darleihen von ^r. 116,776 Ende I8l^4 noch Fr. 53,000 schuldete, ist mit Anfang l. J. insinn.rt

worden, dass sie fortau diese ^umme bis zur gänzlichen Rückzahlung mit 4^.^ ^ zu verzinsen habe.

3. E i dg. ^chulsond.

Einnahmen Ausgaben Aktivsaldo En.^e 1864

Fr. 2l ,684. 06 ,, 20,963. 25 ^r. 720^1

760 Dieser Fond bezahlt einen Beitrag an die ..Versicherungsprämie gemäß dem Lebensversichernngsvertrag, welcher zu Gunsten der Lehrer am eidg.

Polytechnikum abgeschlossen wurde. Auch dieser Stiftungssond ist 1864 um Fr. 10,283. 06 angewachsen.

Die Vermehrung rührt theils von

kapitalisirten Zinsen (Fr. 840. 62^,., theils (Fr. 9,442. 44) von den

Restanzen der dem Polytechnikum für 1864 bewilligten allgemeinen Kredite her, die naeh Vorschrift des Gesezes vom 7. Februar 1864 jeweilen diesem Schulfond einverleibt werden müssen.

4. E h a t e l a i n f o n d .

Einnahmen

Fr. 17,880. 87

Ausgaben ,. 16,950. Aktivsaldo Ende Dezember 1864 Fr.

930. 87 Unter den Ausgaben erscheinen Fr. 1950 Stipendien an ansge-

zeichnete Schüler des eidg Polytechnikums.

Auch dieser Fond ist um Fr. 1017. 18 Rp. angewachsen.

5. A n o n y m e r eidg. Schnlfond.

Einnahmen

Fr. 6,528. 40

Ausgaben Aktivsaldo Ende 1864

,, 6,000. --^ Fr. 528. 40

V e r m o g e n s s t a n d dieser S p e z i a l f o n d s am 31. D e z e m b e r

i 864.

Des Jnvalidensonds . . .

,, Grennsfonds . . . .

., eidgenössischen Schulfonds ,, Eh...telainsonds . . .

,,

anonymen Schulsonds .

.

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.

Vermogen sämmtlicher Spezialsonds

Fr. 490,202. 65 ,, 1,790,201. 71 ., t44,9l8. 38 ,, 59,909. 44 ,,

.^6,528. 40

^r. 2,^41,760. 58

Gegenüber den. Vermogensstand von 1863 sind diese Fonds um

Fr. 83,320. 34 angewachsen.

76t

^. ^eschaft^kre^ d^ ^andet^ und ^olld^artement.^.

Das Jahr 1864 zeichnete sich für den Handel und die Jndustrie der Schweiz durch wichtige Ereignisse aus, deren Folgen steh sehr ver^ schieden gestalteten. Ans der einen Seite führten die Kriege, welche einen Theil von Europa und Amerika mit Blut tränkten, zu einer industriellen und finanziellen Krists, welche aus dem Handel im Allgemeinen und aus einigen Zweigen schweizerischer Jndustrie insbesondere schwer lastete.

Aus der andern Seite jedoch war der mit Frankreich abgeschlossene Handelsvertrag ganz geeignet, unserer Jndustrie neue Aussichten und die Hoffnung aus bessere Tage zu erofsnen. Jndem dieser Vertrag den schwererischen Jndustrie-Er^eugnissen die Znsicherung einräumt, dass dieselben in Frankreich gleich behandelt werden, wie diejenigen der meist begünstigten Nation, schliesst er sich in erwünschter Weise den bereits srüher mit England und Belgien abgeschlossenen^ Handelsverträgen an . denn Alles, was unsere Jndustrie für den Absa^ ihrer Brodukte ins Ausland beansprucht, ist, aus jedem platze mit den sremdländischen Konkurrenten mit gleichen Wassen kämpfen zu können.

Wir zollen dem Bundesrath und insbesondere dem Handels- und Zolldepartement alles Lob sur die in dieser Richtung im verflossenen Jahre entfaltete Thätigkeit und Umsieht. Die Unterhandlungen und der Abschlnss des Vertrages mit Frankreich, sowie desjenigen mit dem fernen Japan und den Sandwich -Jnseln, und die Erosf..ung von Uuterhandlungen mit Jtalien und Deutschland sür Verträge, welche nunmehr einem

Ziele nahe scheinen, bilden die Bilanz ^es Geschästsjahres 1864,

welche man als eine ho.hst günstige sür die Entwicklung des schweizerischen Handels u^.d der Jndustrie begruben darf. Es ist zu hoffen, dass in naher Zukunft der gesammte Kreis der nns umgebenden Staaten, die uns früher die mannigfaltigsten und unübersteigliche .^hranken entgegenstellten , zu einer regelmässigen .Organisation und zu Ermässigungen gelangen wird, welche den Erzengnissen unsers ^leisses gestatten, überallhin il,.ren Weg zn finden und auf allen Markten auf dem Fnsse der meistbegünstigteu Rationen konknrriren zu l.ounen.

Jeder Vertrag bringt dem Handel einen neuen Vorteil, enthält irgend einen Fortschritt gegenüber .^en srühern. und da in allen diesen Verträgen ausbedun^en wird, es sollen die den. neuen Kontrahenten eingeränmten Vortheile ohne Weiteres an.h den frühern Kontrahenten zu gut kommen . so dehnt sich der Fortschritt auf diese Weise immer weiter aus und überträgt sich ans de^ gesammten Handel.

So werden Erleichterungen, welche der schweizerische Handelsstand s e i t Langem v e r g e r l i eh anstrebte, durch den Vertrag mit dem Zoll^

762

^

verein eingeführt, namentlich di.e ^esnguiss der Eisenbahnzüge und Dampfschiffe, des Rachts, wosern dies nur zu bestimmten Stunden geschieht, bei den Zollstätten anzulangen, ohne einer ausuahmsweisen Gebühr, wegen der späten Stunde der Anknnst, zu nnlerliegen.

So werden ferner die b.sher in der Schweiz festgehaltenen , in Frankreich hingegen ausgehobenen Traufitgebühren nächstens .-.- kraft einer Bestimmung des Vertrags mit dem ^ollverein - wegsallen müssen, zum grossen Vortheil der Waareutransport- Unternehmungen in der Schweiz, welche hiedurch in den ^tand gesellt werden, mit den auswärtigen Linien im internationalen Verkehre zu konknrriren.

Jn dieser ....... ezie h nn^ wünschten wir, dass der Transit möglichst erleichtert und dass besorderlich alle Hemmnisse beseitigt werben , die doch n..r dahin führen , den Waarenver^hr von unserm Gebiete abzulenken und den Nachbarländern in die Hände zu spielen. Es sollte der Transit von allen fiskalischen, direkten oder indirekten Gebühren befreit werden, ohne auch nur einen Theil der j.^igen Tarife , unter dem Titel Einschreib.. oder ..^üreaukosten, beibehalten. Hiezn kämen ^ann noch weitere Maßnahmen. So ist die jetzige Frist zur Loschung der Geleitseheine, na^ meutlieh sur Gebirgsübergänge, offenbar zn k^rz und veranlaßt dahe^ eine Menge von Anständen. Es wäre demnach, im Jnterefse einer guten Verwaltuug, eine zweckmässigere ^rift festzusetzen.

Sodann ist nicht ab^usel.eu, warum man zur Si.herstellung der Aussnhr die ^eponirung der doppelten Einsul^rgebichr fordert. denn wenn

die Aussuhr nicht stattfindet , so liegt einfach statt des Transites eine W^areneiufnhr vor,

welche dann aber das Doppelte des Tarisansa^

bezahlte, was keineswegs gerechtfertigt erseheint, indem der Fiskus ke^.e Eiubusse erlitte, wenn nur eine Hinterlage bis auf den Betrag ^es Ein^ fuhr^olles gesordert würde , während es keineni Zweifel unterliegt , dass die Forderung des doppelten Ansa^es dem Verkehr hinderlich sein muss.

Die bereits abgeschlossenen .Verträge in Verbindung mit den angebahnten, umfassen alle Nachbarstaaten der ...^ehweiz , nä^nlieh Frankreich.

Jtalien und Deutsehland, mil Ausnahme jedoch von Oesterreieh. ^el^lere Maeht hat erst kürzlieh einen Vertrag mit dem Zollverein abgeschlossen und einen Tarif ausgestellt, ^er gegenüber jedem Staate, der Oesterreieh nicht wie ^ie begünstigteste Ration behandelt, um 4^ erhoht werden soll. ^o steint a^so Oesterreieh, ohne mit irgend einem andern ..Staate als dem Zollverein Verträge ^u sehliessen , und ohne Re^iprozitäts-.^Inerbietnng, alle Staaten nothigen zu wollen. ihm die ^ehandlnng zu siehern, die den andern Mäehten sonst nur kraft besonderer Verträge zukommen, welche gegenseitige Vortheile und Garantien stipuliren. Jndess berechtigt die enge Jnteressen.^Verkettung zwischen Oesterrei^.h und der Schweiz, und die Beweise nachbarlicher Freundschaft, welehe die schweizerische .Regierung zn verschiedenen Zeitpunkten dieser Macht gegeben hat, zu der Erwartung,

763 es werde die osterreiehische Regierung die beabsichtigten Vorschläge zum Abschluss eines Handelsvertrags mit der Schwe^ günstig aufnehmen und nicht aus einer Bahn der Jsolirung verharren , welche weder dem osterreichischen noch dem schweizerischen Handel ^um Vortheil gereichen würde.

Ra^h diesem allgemeinen Ueberblick über diesen Verwaltnngs^veig, so

weit er die kommerziellen Beziehungen beschlägt, fügen wir bei, dass die

mit der Vrüsnng der Gesehästssührung dieses Departements betraute kommission sieh von den. pünktlichen und regelmässigen Geschäftsgange

und von der ..^hätigkeit desselben bei Behandlung von Handels- und Zollangelegenheiten, sowie von der musterhaften Ordnung in der Führung

aller Schriften und Dichtung der Akten vollständig überzeugt hat.

Das finanzielle Zollergebniss für 1864 ist ausfallend günstig, denn e- ze^ ^e.^en ^a^ Vorjahr eine Mehreinnahme nnd eine Minderansgabe, entgegen der sonstigen parallelen progression der Einnahmen und Ausgaben iu den Zollergebnissen der Jahre 1851^1863, mit Ausnahme von 1862; --- wie des Rähern zu entnehmen ist aus folgender

llebersicht de^

^inanzergebnisses der eidgenossis.hen Zolle von 1851-l864.

1851 1852 1853 1854 1855 1 56 1857 1858 1859 1860 1861 1862 1863 1864

Einnahmen, brutto.

4,892,644. 85 5,716,0l4. 85 5,884,372. 29 5,550,574. 73 5,726,135. 37 6, l 60,240. 99 6,494,635. 27 6,874,807. 07 7,404,106. 26 7,765,9.^5. 55 8,137,834. 06 8,156,457. 21 8,540,483. ...8 8,735,274. 93

Ausgaben, brutto.

3,043,958. l)5 3,139,4l)9. 92 3,139,371. 52 3,^4,469. 22 3,293,258. 57 3,276,45.^. 27 3,293,2.^8. 57 3,357,992. 42 3,396,9l^. 38 3,482,755. 97 3,502,760. 59 3,420,104. 32 3,504,935. 59 .^,479.083. 25

Ueberschuß.

1,848,686. 80 2,576,514. 93 2,745,000. 77 2,336,105. 51 2,432^876. 80 2,883,785. 72 3,20l ,39l. 76 3,516,814. 65 4,007,188. 88 4,283,169. 58 4,635,073. 47 4,736,352. 89 5,035,548. 09 5,256,191. 68

Wir gehen nun zur Besprechung einiger ...^pe^ialfragen über.

^r^nis..ti^n d.^ ^t^ei^nn^ d.^ .^nde.^wesens ^ei^ .^....d...^ nnd .^.^ude^^r.te^en.t.

Jn ^olge eines Bost...lates der eidgenossis^en Räthe von. 19. Jnli

1861 (Gese^ss. Vll, 59, Ziffer. 10):

764 ,,.^er Bundesrath ist eingeladen, zu untersuchen, ob nicht eine .^e..^ anderung in der Organisation des Handels- und Zolldepartements im Jnteresse der Wahrung der Handelsinteressen der Schweiz liegen würde^ beantragte der Bundesrath die Kreirung der Stelle eines Handelssekretärs,

welcher Vorschlag unterm 1. August l 863 (Gesezess. Vll, 604) zum Beschluß erhoben wurde.

Jm Lause des Jahres 1863 wurde indessen diese Stelle nicht besetzt, indem die betretende Wahl in Folge verschiedener Umstände verschoben wurde, wie der vorhergehende Bericht des Bundesrathes mit dem Bei^ fügen bemerkt, dass der nächste Berieht ohne Zweifel Anlass geben werde, sich hierüber des .Mähern zu verbreiten. ...^er Bericht der ständerathlichen .kommission über die Geschäftsführung des Bundesrathes von 1863 hob hervor, wie wichtig es bei der damaligen Krists der schweizerischen Judustrieverhältuisse wäre , dass das Handelt und ^olldepartement stets und vollständig mit der industriellen und kommerziellen Situation vertraut sei, um ^ie Landesinteressen bei allen Eventualitäten gehörig zu wahren.

Als Mittel hiezu bezeichnete d^e Kommission einen regen und gewissermassen permanenten Verkehr zwischen dem eidgenossischen Handels- und Zolldepartement und den kantonalen Handelskammern , welche Wechselbeziehungen durch die Organisation eines Handelssekretariats gefordert würden . dieselbe sehloss mit der Bemerkung, dass der Gesehästskreis dieses Sekretärs noch nicht dureh eine Jnstrnktion bestimmt sei, und lenkte die Aufmerksamkeit des Bundesrathes ans diesen ^unkt, um eine gute Organisation und eine verdoppelte Thä^igkeit des Departements in dieser Riehtnng zu erlangen.

ging

^er Nationalrath teilte nicht nur diese Anschauungsweise, sondern noch weiter als die Kommissionsvorschläge , indem er unterm

3l. Juli l863 folgendes .^ostnlat beschlossen hat.

,,^er Bundesrath ist eingeladen, zu begutachten, ob und in welcher Weise eine lebendige und fortwährende Verbindung zwischen dem eidgeuossischeu Handels- und Zolldepartement und dem schweizerischen Haudelsstande zum Zwecke der Wahrung der Handelsinteressen der Schweiz am geeignetsten begründet werden konne.^ (.^iehe Rationalraths-Vrotokoll.)

Jm Ansang des Jahres l ^4 wurde dann der Haudelssekretär gewählt, und es saud derselbe gleich im Beginne ein weites ^eld ^ur Tl.,ätigkeit vor, theils in Bezug ans die Verhandlungen des Vertrags mit Frankreich und die Mission naeh Japan, theils in Bezug auf die umfangreiche Korrespondenz mit den Kantonen und den schweizerischen Konsuln.

^..ie Art, wie dieser Beamte seine Aufgabe erfüllt hat, ist durchaus

765

befriedigend, und es ist die, gleich bei seinem Eintritt ihm zufallende gewaltige Arbeitsmasse ein Beleg dafür, dass es sich hier um keine Sinecure

handelt. Bei aller Tätigkeit der mit dieser schwierigen Ausgabe betrauten Bersonli.hkeit muss man sich aber gleichwohl fragen , ob diese Organisation eine vollständige und dem vorgesehen Zwecke entsprechende sei.

^..er Bericht des Bundesrathes für 1864 berührt diese Frage. nicht un...

lässt das Bostnlat vom 3l Jnli 1863 unbeantwortet.

Und doch läge es im höchsten Jnteresse des schweizerischen Handels und der Jndustrie, welche seit zwei Jahren in Bezng auf mehrere Zweige derselben sich in einer sehr kritischen Lage befindet, dass diese Frage in einer praktis.hen Weise und mit .Aussicht aus positive Resultate untersucht und gelost würde. Alle schweizerischen Erwerbszweige, die Landwirthschast nicht minder als die Fabrikation, bedürfen im gegenwärtigen UebergangsZeitpunkt einer Stü^e, welche nur durch eine genaue Kenntniss der Thatsachen gewährt werden kann, die von bedeutendem Einfluss auf die Han^elsbe.^hungen sind. Es ist Aufgabe der kantonalen wie der eidg.mössischen Behorden , mit wachsamem Ange diese neu auftauchenden Thatsaehen zu verfolgen, um sie zur Kenntnis. des Publikums zu bringen.

Zur Erreichung dieses Zweckes konnen verschiedene Wege eingeschlagen werden , so ist unter Anderm vorgeschlagen worden, mau solle an die ge^ wiegtesten Fa.hmänner in Sachen der Jndustrie und Landwirtschaft appel..

liren , dieselben mit dem Handelt und Zolldepartement in rege Serbin^ung bringen und so gewissermaßen zu einer Konsultationsbehorde zu gestalten, welker die daherigen Fragen unterstellt und die Aufgabe zngewiesen würde, das Departement aus Alles aufmerksam zu machen, was den industriellen Jnteresseu des Landes zuträglich scheint.

^ie .kommission will diese Art, eine Losnng der vorwürfigen Frage zu erzielen, nicht speziell zuni Gegenstand der dermaligen Beratlmngen der Versammlung machen, sondern sie nur in dem ...^inne in Anregung bringen , dass Dieselbe in Verbindung mit allen andern untersucht werde, welehe zur Verwirkii^.hung des V o s t u l a t e s vom 3 l . Juli l 863 zu führen geeignet sein mochten, das hiermit dem Bundesrath in Erinnerung gebraut wird.

^chif^a^.t ans d^ B.^d.^nsee.

^ie Unterhandlungen zur Er^ielnng eines Einverständnisses zwischen den llf..rsta..ten des Bodensee^s in Be^ng aus die .^hisfsahrt und Hafenpolirei wollten bis zur ^tnnde noeh nicht vorwärts rü^en, wiewohl Hefterreich wiederholt eutge^enl^omu^nde Schritte that, welche von seinem ^treben, zu einem endliehen Resultate ^u gelangen, Zengniss geben.

Bereits in den Jahren 1855 und 1856, bei Aulass d.^r Bregenzer Konferenzen , fanden diessällige Unterhandlungen statt, dieselben ^nnssten jedoeh w^g^n der Hartnäckigkeit unterbrochen werden, womit Baden und

Bundesblatt. ^..l^rg.X^II. Bd. lI.

57

766 Württemberg gewisse, den freien Handels- und .....^issfahrtsverkel.r hindernde Bestimmungen^ festhielten.

Jm August 1863 machte die osterrei.hische Regierung einen zwe.maligeu Versuch, die Unterhandlungen wieder in Gang zu bringen, indem sie sich sowohl dnrch das Mittel des Schweizerischen Geschäftsträgers in Wien (Depesche vom 10. August), als anderseits anch durch seine eigene Gesandtschaft in der Schweiz (Rote vom 14. August) mit der Anzeige an den ....Bundesrath wandte: die badis.he Verwaltung, welche Eigenthümerin der Schiffe der badisehe.. Schifssahrtsgesellsehaft aus dem Bodensee geworden sei , zeige sieh ^u Unterhandlungen geneigt, und es wünsche die osterreiehische Regierung , die Ansichten der übrigen Userstaaten , als : Bauern, Württemberg und die Kautone St. Gallen, ^hurgau und Schaffhansen, zu vernehmen.

Diese Kantone , denen von diesen Er.osfnungen Kenntniss gegeben wurde , erklärten sich ^ur Wiederaufnahme der Unterhandlungen bereit, wobei iudess ^t. Gallen die Bedingung stellte, dass Baden aus das Monopol der Schisffahrt aus dem Ueberlinger-See und auf den Bezug der den fremden Schissen in gewissen Häfen auferlegten Abfahrtsgebühren verwehte.

Ans diese Mittheilung ohne Antwort geblieben , wandte sich der osterreichische Minister, Freiherr v. M e n s s h e n g e n , mitRote vom 28. Dezember 1863 neuerdings au den Bundesrath, der dann unterm 6. Jaunar 1864 antwortete, er sei, im Einverständnis mit den beteiligtem Kantonen, zur Wiederausnahme der Unterhandlungen ..md zur Beschickung der vorge^ schlagen^. Konferenzen bereit, unter der Voraussetzung, dass die aus dem Ueberliug...r-See noch bestehenden Verkehrshemmungen beseitigt werden, für welchen ^all .^t. Gallen seinerseits au^h aus die im Hafen vv^ Rors.^haeh be^ogeueu Gebul^reu ver^i^hte.

Am 24. August 1864 ^.gte die osterreiehisel^e Regierung an, es sei Baden bereit, ^ie frei.. Schisffahrt auf dem Ueb..rli..ger-^ee einzuräumen, hnmerhin unter ^esthaltnng einer Restriktion.. wogegen iu Be^ng ans die .^chisffahrt zwischen Konstanz und .......ehafshausen Baden dafürhalte, es habe diessalls nur n^it den. Kanton Thurgau, als eiu^igeu. Uferstaat für diesen Strich, ^n unterhandeln. Einige Tage später erwiderte der badische Minister-Resident, H.^rr v. D u s e h , eine Anfrage des Bnnde^^.

rathes vo^n .). Jnli n.it der Bestätigung
der osterrei..hisehen Depes^e, so weit es ^sich um die .^..hifssahrt zwischen Konstanz und ^chasshausen handle, und ^..it ^er Erklärung, iu^ Uebrigen zur Einräun.un^ sreier Schifffahrt geneigt zn sein.

Die Regierungen vou ^t. Gallen , Thnrgan und ^chaffhausen erklärten ihre Zustimmung zu den also restringirten Konferenzen, jedo^.h mit deni Vorbehalt , vorerst ^as Ergebnis^ der ...^eparatnnterhandlungen betreffend die Schisfsahrt zwischen Konstanz und ^..hasshansen ab^.w^r^n, bevor sie den Entsehiiessungen der internationalen Konferenz beitreten würden.

.

^

.

7

6

7

Der Bundesrath zog es jedoch, statt diesen Weg einzuschlagen, vor, die Behandlung der ^rage Kousta.^Sehasfhausen vorausgehen zu lassen, u..^ beschränkte sich in ^olge Beschlusses vom 30. Rovember 18.^4 ..^araus, das Handels- und Zolldepartement mit der Sammlung des, den eventuellen Unterhandlungen mit dem Grossher.^ogthum Baden zur Grundlage dienenden Materials ^u beaustragen. Der österreichischen Gesandtschaft wurde erwidert, der Bundesrath beschäftige sich mit der Vrusung der Angelegenheit und werde seine Sehlussnahme in Balde mittheilen.

Die vom Bundesrath uni Beschaffung der ^u diesen Unterhandlungen erforderlichen Informationen angegangenen Kantone scheinen hiefür nicht viel Thatigkeit entwickelt zu haben; denn wir sehen unterm 23. Februar 1865 den Bundesrath genötigt, eine neue Recharge der österreichischen Gesandtschaft dahin zu beantworten, er werde nicht ermangeln, zur Wiederauf..ah...e der Unterhandlungen Hand zu bieten, sobald er die von den betreffenden Kantonen eingeforderten Ausschlüsse werde erhalten haben.

Diese auf schweizerischer ..^eite zu Tage getretenen Verschleppungen und Lauheit sticht in ausfallender Weise von der Regsamkeit und Beharrliehkeit ab, womit Oesterreich die Losung einer Frage anstrebte, welche sur den Handel unsers Landes keineswegs bedeutungslos, vielmehr wie nenliehe Unfälle es beweisen .-.. für die Sicherheit der Schifsfahrt

von großer Wichtigkeit ist.^

Daher schlagt die Kommission des Nationalrathes demselben vor.

,, D e n B u n d e s r a t h e i n z u l a d e n , di... U n ,, t e r h a u dl u u g e n b e t r e f f e n d die S c h i s f f a h r t s v e r ^ ,, h ä l t n i s s e a u f d e m B o d e n s e e n a eh M ö g l i eh k e i t z u ,, f ö r d e r n .

.^^rd^t n^ ^ie ^.^r.^^..^.

An.^ 30 Juni 18.^4 wurde in Baris zwischen der Schweiz und Frankreich eine Uebereinkunst abgeschlossen zun^ gegenseitigen .^ehu^e des litterarischen, künstlerischen und industriellen Eigenthums, welche aus die ^aehmachung und die betrügerisebe Anwendung von Fabrikzeichen ^trafen se^t. Di... ^.rage des litterarisehen ^igenthums ist ein... der bestrittensten der neuern Zeit, und es fehlt nicht au einsichtsvollen Köpfen, welche behanpten , es gehöre der Gedanke nicht deu.^ Jndividuinn als ein materielles E.g.^nthum . derselbe könne nicht wohl wie eine Waare behandelt werden; vielmehr komme das Erzeugnis des Gedankens der gesannnten Menschheit zu. Mag dieses nun ab..... aueh in Bezug ans Geisteserzeug-

uifs^ der ^alt sein. so ^ilt jedenfalls nicht das Gleiche in B^.^ auf

^ie Fabrikzeichen und die Reichen zur Unterscheidung der Erzeugnisse Manufaktur oder von^ Handelsartikeln. Der Konkurrent, welcher Brodukte mit einer fremden Marke versieht, um fie für die Waare ändern auszugeben, begeht eine doppelte Betrügerei : 1^ gegenüber

einer s^..ine eines dem

768 Käufer, den er durch eine eigentliche Fälschung hintergeht, und 2) gegenüber dem Fabrikanten , dessen Zeichen er sich aneignet und den er also in dem Absage seiner Waare schädigt, ja dem er nicht selten einen uuerseichen Verlust zufügt , indem die ächte Waare durch schlechte Rach-

machungen diskreditirt wird.

Tro^dem nun aber Handlungen dieser Art unverkennbar den Eharakter einer Betrügerei an sich tragen , so si..d es doch nur wenige kantonale Gesetzgebungen. welche dagegen einschreiten, und zwar meistens nnr mit den geringfügigsten Strafen, die zu dem Betrugsvergehen in keinem Verhältnisse stehen.

Ju Folge des Vertrages mit Frankreich tritt nun die Anomalie ein, dass ein Schweizer , der durch ..^achma^hnng von Fabrikzeichen einem Franzosen zu nahe tritt, sich^ strenge Strafen zuzieht, während er mit dem gleichen Vergehen gegen seine eigenen Mitbürger straflos wegkommt.

Die Kommission hält dasür, es sollte^ nicht schwer fallen, zur Regeluug dieser Frage ein Konkordat zu Staude ^u bringen , und zweifelt nicht au der allgemeinen Zustimmung der Kantone zu einer Uebereinkunst, deren Zweck kein anderer wäre, als die Ehrlichkeit gegen betrügerisches Treiben zu schüfen.

Demnach beantragt sie dem Nationalrath.

,, D i e Frage der A n b a h n u n g e i n e s K o n k o r ,,dats ^ u m . ^ c h u l ^ e d e r F a b r i k z e i c h e n s e i d e m B u n d e s ,,rath m i t d e m A u s t r a g e z u ü b e r w e i s e n , b e i den , , K a n t o n e n die h i e z u e r f o r d e r l i c h e n S c h r i t t e z u thnn.

.^.e^dn^n .^n ^ns^.^en.

Jm ....^ehlussprotokoll zur Uebereinknust vom 30. Juni 1864 zwischen der Schweiz und Frankreich, betreffend den ..^h.^ des litterarischen, kü..st^ lerischeu und gewerblichen Eigenthums , verpflichtete sich die franzosische Regierung, dem gese^gebe..de.. Korper iu dessen nächster Simung einen Gese.^eutwurf vorzulegen, wornaeh d^.s Wiedergeben vou Mnsi^stücken durch Musikdosen oder ähnliche Instrumente nicht als eiue Rach^.aehung ^u

gelten hätte. Ob diese stipulation ihre Vollziehung gefunden habe, ist

der Kommission nicht zur Kenntniss gelangt ; sie zweifelt indes.. nicht, dass der Bundesrath seiner Ze.t die erforderlichen Schritte thun werde, um diesen sonderbaren Hemmschuh sur eine unserer Industrien ^u beseitigen.

^.^u^tte...

i^

^^.^r^

Unterm 1.). Juli 1861 haben d.e eidgenosstschen Räthe bei A^lass der Brüsuug der .^eschästssührung vou 1860 das postulat beschlossen.

,,Der Bundesrath ist eingeladen, zu prüfen, ob die Verzollung der Waaren au den grossern Verl.ehrspl.^e.. in Zukunft nicht auch im Junern

769 der Schweiz , statt bloss an der Grenze gestattet werden soll , und über das Ergebniss dieser Brüfnng der Bundesversammlung Bericht zu er-

statten.^ (Gese^samml.. V..L 59, Ziff. 11 ) Der

von. Bundesrath im Jahr 1862 erstattete Bericht über die

Ges^.hästsführung von 1861 bemerkt, es habe diese Frage im Jahr 1861 nicht gelost werden konnen , indem die daherigen Vorarbeiten nicht vor Jahresschluß beendigt werden konnten.

Da die hierauf folgenden Berichte keine Eingabe über diese Frage enthalten, so steint man dieselbe aus dem Auge verloren zu haben.

Ohne sich über deren L.osnng aufsprechen, was erst nach Einvernahme der Zollverwaltung geschehen könnte, glaubt die Kommission doch, dem Bundesrath dieses Boftnlat in Erinnerung rufen zu sollen , damit demselben ^olge gegeben werde.

^e^.l^en in ^l.Isachen.

Bereits seit einigen Jahren hort man von Seite des schweizerischen Bublil^.ms und der die Schweiz betretenden Vergnügungsreisenden Klagen über das Verfahren gewisser Zollangestellten bei der Effektenuntersuchnng,

und bereits im Jahr 1853 sah sich die mit der Brüsnug der bundes-

rathliehen Geschäftsführung beauftragte Kommission des Nationalraths zu der Bemerkung veraulasst, wie wünschbar es sei, dass die Zollverwaltung in der Anwendung des Zollges.^es mogliehst sehoneud versahre, besonders was bie Art der Behandlung der Reise -Effekten bei den

Zollstätten betrifft, und fügte bei, dass selbst Staaten, deren Zollgefe^ gebnng bei Weitem uicht so liberal ist als die unserige , diese Effekten frei ein- und ausgehen lassen.

Diese Klagen sind in neuerer ^eit wieder vielseitig laut geworden, besonders von Basel aus ; daher die Kommission glaubt, im Einklange mlt der Anschauungsweise des schweizerischen Volkes zn handeln , wenn sie den Wunsch aussprieht , es mochte die schweig Zollverwaltung dafür sorgen, dass bei .^r Durchsuchung der Effekte. von Reisenden jedes ve^atorische Verfahren von ^eite der schweizerischen Zollbeamten vermieden werde , und dass im Allgemeinen bei Anwendung des Zollgesel^es keine nnnothige Strenge stattfinde.

^.^u^.^i^.

Jn .mehreren Gegenden der .Schweiz haben stch Klagen erhoben über einzelne Ungleichheiten in der Anwendung der Zolltarife Ju der That ka^. es bisweilen vor, dass das Handels- und Zolldepartement Beseheide ^nr Erläuterung der Tarife erlassen hat, wenn ihm iu Folge eingegangeuer Reklamationen von privaten oder von Jnterpretatiousgesuchen von Beamten gewisse Fragen vorgelegt wurden , und dass diese, in .^pezialfällen erlassenen Bescheide dann nicht zur Kenntniss des ^ubli....ms und

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^

770 insbesondere der Zollangestellten gelangte.. So kam es denn, dass bei einzelnen Zollstatten in d i e s e r , mehr oder minder strengen Weise verfahren wurde, während s e n e wieder sich minder seharf geigten, was dann eben ^u mehrseitigen Beschwerden Anlass gab.

Es wäre ein Leichtes gewesen, diesem Uebelstaude dnrch .^enntniss-

^abe der diesfälligen Entscheide des Departements mittelst Kreissehreibens

an alle Zollangestellten abzuhelfen ; denn auf diesem Wege wäre eine Gleichmässigkeit in der Anwendung der Tarife leicht erzielt worden.

Die Kommission halt dafür, es werde die Andentnn^ dieses Wunsches genügen, uni denselben künftig berücksichtigt zu sehen.

Vll.

^eschaft^rei^ d.^ ^oltde^artement.

Der diesjährige Reingewinn vermochte sich nicht auf der Hohe des le^tjährigen zu erhalten, während die Ergebnisse der ersten Hälfte gün-

stigere Resultale in Aussicht gellten, wirkten in der zweiten Hälfte sehr

ungünstig die allgemeine Stockung des Handels und die sehwache Frequenz der Reisenden. Gleichwohl konnte den Kantonen das volle Betreffniss ihrer skalamässigen Jahresvergütungen von ^r. 1,486,560. .)2 Rp. verabsolgt und aus Rechnung rückständiger Ansprüche bezahlt werden der

Betrag von ^r. 16,74l. 53 Rp , allerdings Fr. 105,605. .^5 Rp.

weniger als im Jahr 1863.

^..rs^neue.^.

Wir übergehen ^ie Vermehrung der ^oftaugestellten, welche als eine unvermeidliche Folge der Einführung von nenen Arbeitszweigen (fahrende ^ostbüreau^) und von neuen Bostbüreau^ .e. erscheinen, und wenden uns einem Verhältniss zu, welches, wenn auch in dieser Richtung neue Ausgaben erfordern wird, für einen in finanzieller Beziehung gesteherten Be^ trieb des Voftregals von unendlicher Bedeutung sein mnss.

Schon im Jahre 185l), somit bald nach Uebernahme des ^oftwesens durch die Eidgenossenschaft, machte steh das Bedürsniss einer wirksamen Kontrolle geltend, und es hat die Bundesversammlung unterm 2. Dezember 1850 folgendes postulat angenommen.

.,Der Bundesrath ist eingeladen, zu untersuchen, ob nicht regelmäßige Inspektionen, die niit Be^iehnng ans den ^ostdienst in seinen. ganzen U^usauge und nicht bloß mit Beziehung auf das Trainwesen oder anlasslieh der Inspektion desselben vorzunehmen wären, angeordnet werden sollten.^

771 Jn einer Reihe von bnndesräthlichen Geschäftsberichten wird die ^othwendigkeit dieser Ueberwachung anerkannt, allein dabei ausgesprochen, daß die höhern Beamten der Generalpostdirektion, die sich hiesür besonders eignen würden , so sehr an ihre Büreau^ gebunden seien , dass sie zu Solchen Jnspektionen nicht verwendet werden könnten, es sei denn, dass ^uf eine geeignete Aushülfe resp. Stellvertretung für den Büreaudienst Bedacht genommen werde.

Ebenso liegt in den Jahresberichten den Kreispostdirektoren das un^erholene Geständniss, dass auch ihrerseits eine umfassende und einlassliche .Inspektion der ihnen unterstellten Bureau^ und Ablagen vermöge ihrer vielen Geschäfte ni.ht ausgeübt werden könne.

Es ist daher Thatsaehe, dass diese in der Ratnr der Sache liegende und gesel^.ieh gebotene Kontrolle gegenwärtig nnx uuzureicheud geübt und .^ass daller dieses einzige Hülssmittel, um eine so verzweigte Administration sachgemäss leiten zu können. nur sehr ungenügend benutzt wird.

Wir find nun der Ansicht, ein solches Organ einer wirksamen Kontrolle könnte Beschaffen werden durch Ernennung spezieller Juspektoreu, welehe sich ein^ig mit dieser Ausgabe zu besasseu hätten ; oder aber, es sollte diese Kontrolle ermöglicht werden den Ehefs des Knrs- und Kontrollbüreans und dem Generalpostsekretär, und zwar dadurch , dass denselbeu Adjnukten beigegeben würden, welche durch ihre Besähigung ihre Ehess im ganzen Geschästsumsange zu vertreten im Falle wären.

Wir erklären unverholen, dass wir dem le^tern Mittel den Vorzug ^eben ; denn abgesehen, dass die Besoldung von Adjnnkten nicht hoher ^u stehen kommen wird , als die Besoldung spezieller Jnspektoren , so muss vorzüglich darans Gericht gelegt werden, dass die genannten Beamten , welche vermoge ihrer ^tellnng mit dem Geschästsgauge bis in alle Verzweigungen genan vertraut sind , diese Kontrolle mit mehr ^aehkenutniss und selbst mit mehr Autorität handha.ben werden, als dieses von Be^mten zu erwarten wäre, welche wenig Gelegenheit haben würden, sieh Zeitweise auch wieder mit dem Geschäftsverkehr des Zentralbüreaus ^.. befassen. Wir machen s^hliesslieh noch darauf ansmerksa^u, dass beim Kurs.bureau bereits ein Adjunkt angestellt ist, und dass es sich daher nur uoeh um ^wei neue Adjunkten handeln würde, nämlich einen solchen für den Ge..eralpoftsekretär und
einen für die Oberkontrolle. Wir beantragen Jhnen ^al^er, z.. beschlossen : ,, D e r B u n d e s r a t h w i r d e r m ä eh t i g t , d i e g e ,. e i g u e t e u A n o r d n u n g e n z u m B e h u s e einer w i r k ,, s a m e n u n d u m f a s a s s e n d e n K o n t r o l l e d e s V o st ,, w e s e n s z u t re s s e n. ^ Bei Anlass der Büdgetberathnng im Dezember abhin wnrde unter ^iner R.^ihe von Bostulaten auch folgendes ausgenommen .

"Der Bundesrath wird eingeladen, zu prüfen, ob nieht die bestehen-

772 ,.den Einrichtungen in Betresf der Verwaltung des Trainwesens ..Reorganisation unterworfen werden sollten.^

einer

Die Bundesversammlung ging hiebei von der Ansicht aus, dass diesem Verwaltungszweige vermoge seiner Wichtigkeit für den Betrieb und bei dem grossen Ansgabebüdget desselben ganz ansserordentliehe Ausmerksamkeit geschenkt werden müsse; dass in diesen beiden Beziehungen enormer Schaden erwachsen konne, wenn nicht mit der gewissenhaftesten Beflissenheit und Saehkenntniss gearbeitet werde.

Ju dem Geschäftsbericht des Bostdepartements l.S. 38l) wird ^selbst zugegeben , es sei zu erwägen , ob nicht unter dem untergeordneten Bersonal dieser Verwaltung eine Sichtung vorgenommen werden sollte, indem man nicht daran zweifle , es werde ein Untersuch herausstellen , dass hie und da ein Angestellter nicht hinlänglich unbeteiligt und selbstständig, vielleicht nicht sachkundig genug ersunden werden dürste.

Wenn nun das Departement diesem Gesühl von vorhandenen Uebelständen so unverholen Ausdruck zu geben sich veranlasst findet , so glaubt au.h die Kommission sieh verpsliehlet, das eingangs angeführte Boftulat ausrecht halten zu müssen, indem sie dasür hält, dass den vorhandenen Uebelstäuden nur durch eine umfassende und eingreifende Reorganisation gründlich abgeholfen werden konne.

Die O r g a n i s a t i o n der Bostverwaltnng wird unzweifelhaft bald einer durchgreifenden Revision unl.erworsen werden müssen . während dem bereits l jährigen Bestande derselben haben sich die Verkehrsverhältnisse in dem Masse umgestaltet, dass manche Bestimmungen der gegenwärtigen Organisation entweder als veraltet erscheinen , oder in ihrer Anwendbarkeit Lücken darbieten.

^.^ta^n.

Ueber die hieraus abzielende Motion wird ein besonderer Bericht des Bundesraths Veranlassung zn einlässlichen Diskussionen darbieten. l^ine abgesorderte Berathung hierüber ist auch an und für steh der Wichtigkeit der ...^aehe viel angemessener, als eine bloss anlässlich des Geschäftsberichts

diesfalls angeregte Verhandlung.

Alleiu schon je^t glanbt die Kommission, sür diese Frage die äusserste

Umsicht empfehlen zu sollen. Der mit Frankreich abgeschlossene Bostvertrag stellt erhebliche Reduktionen der Einnahmen iu Aussicht , und die ^ehaltserhohnngen der Bostbeamten werden in gleicher Riehtung fühlbar sein ; diese beiden Faktoren, welchen sich mit gleisen Folgen vielleicht in nicht ferner Zeit noch ein dritter, nämlich der mit dem osterreichisch..

deutschen Bostverein ab^usehliessende Vertrag anreihen wird, dürften ratl.^sam erscheinen lassen, vor der Hand, und namentlich bevor die finan^iellen Wirkungen dieser neuen Verhältnisse sich zu einiger Klarheit^ entwickelt haben werden, weitere Herabsel...nngen der Bostgebühren zu unterlassen.

773 ^ .

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r ^ l.

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Der Zeitpunkt, in welchen. die obligatorische Frankatur einzuführen wäre, dürste noch in ziemlicher Ferne liegen. Trotz der Vrämie, welche für Frankirnng von einfachen Briefen in der Ta^herabse^ung um 33 ^ .^ geboten ist , steht das Verhältnis^ der u n f r a n k i r t e n zu den frankirten Briefen immer noch zu 32 ^ gegen 68 ^, und , was namentlich herauszuheben ist, hat die Frankatur im Jahr 1864 gegen ..as Jahr 1863 gar keinen Fortschritt gemacht, so dass , wenn diese Erscheinung eine Stagnation, eine Grande andeuten sollte, über welche hinaus die Disposition zur .Frankatur reichen würde, an die Einsührung der Zwangssrankatur noch längere Zeit nicht gedacht werden dars . denn so lange die Zahl der n i ch t s r a n k i r t e ... Briefe nicht auf eine ganz minime Zahl herabsinkt, läge in dieser Massregel ein ungerechtfertigter Zwang.

..gleichwohl soll aber auf dieses Ziel hingearbeitet werden, und als

wirksame Mittel hiefür halten wir :

1. Erleichterung des Ankaufs der Frankomarken; 2. Einführung der Frankokonverts.

Es ist nieht zu verkeunen , dass viele n i c h t s r a n k i r t e Briefe frankirt worden wären, wenn deren Ausgeber leichter Gelegenheit gehabt hätten. sich ^rankomarken zu verschaffen. Man bemühe sieh , diesen Ankauf zugänglicher zu machen, und die Frankatur wird alsobald an neuer Ausdehnung gewinnen. Warum sollte nicht in Städten in unmittelbarer Rahe bei Briefeinwürfen der Markenverkauf eingerichtet werden konnen^ Warnm sollte nicht in Gemeinden, deren Bevölkerung sel..r zerstreut und entlegen wohnt, ebenfalls auf mehreren Vunkten das Gleiche geschehen können .^ Sehliesslich. erwähnen wir

noch, dass die einzelnen Vostbüreaur^ nur

durch d a s M i t t e l der Kreispostdirektion sich den benothigten Vorrath an Frankomarken versehafsen können. Gegenüber den vielen Jnkonvenienzen , die hieraus nach amtlichen Rachweisungen erwachsen , dürste ein direkter Verkehr eines jeden Büreaus mit der Zentralverwaltung um so mehr zugestanden werden , als der Absatz immer nur gegen Baar.^ahlung stattfindet und desshalb keine .Verluste entstehen konnten..

Eben so wirksam halten wir die Einführung der ^rankokouverts.

Wir begegnen vorab einer irrigen Meinung , dass gegenüber diesen Eo...^ verts dann die Frankomarken eingehen würden. Es wäre dieses keines^ wegs der ^all , die beiden Frankaturmittel würden immerfort neben einander fortbestehen, nnd Jedem stünde es frei, ob er sich des einen oder andern bedienen wollte.

Selbstverständlich. müssten die Frankokouverts in gleichet preise wie die ^rankomarken verkaust werden.

^

Dem ^ublikum gewährt diese Einrichtung den Vorthe.il, dass die Briefverschliessung eine viel einfachere nnd schnellere ist ; dass sie die v^ll-

774 ständige Benu^ung des Briefbogens für den Jnhalt der Korrespondenz gestattet , und dass der Vers.l.luss mehr Schu^ gewährt gegen unbesugte ^eugierde als der zusammengelegte Briefbogen, aus dessen Aussenseite die Adresse ausgetragen wird.

Für die Vostu..ternehmnng erwächst daraus die Beschleunigung, dass nur noch der Aufgabestempel ausgedruckt werden mnss und ^ie Oblitération, wie bei den beson^ern Frankomarken, nicht mehr nolhweudig ist, weil ein überschriebenes Briefkonvert an und für sich nur eiu Mal verwendbar ist, und gerade damit auch dem Missbrauch mehrmaligen Gebrauchs von Frankomarken am besten gesteuert werden kann. Aus allen Staaten, welche die Brieskouverts eingeführt, wird übereinstimmend die in Folge dessen gewonnene Vermehrung der Frankatur berichtet. Der Kredit, welcher der Boftoerwaltung bei Einführung der Frankokouverts ertheilt werden müsste , wurde sich aus Fr. 22,50l) belaufen, und zwar behnfs Anschass.mg vou 3 Millionen Kouverts.

Es ist zwar der Verbrauch im Jahre nur aus 1 Million berechnet ; allein es müssten wohl 3 Millionen augeschafst werden , um alle Boststellen damit versehen zu ko....eu und die uothigen Vorräthe zur ..^ersügnng zu haben.

Uebrigeus wird diesfalls ein besonderer Bericht an die Bundesversammlung gelangen und Veranlassung geben zu eiulässlicher Berathung.

Wir haben dessen nnr zu dem .^eck.^ erwähnen sollen, um darzuthun, dass damit die Frankatur wesentlich au Ausdehnung gewinnen würde.

B^l.I^n^en.

Jm .Oktober 1863 hat der Bundesrath eine Verordnung erlassen, welche die Besorgung ...on Fahrpostgegenstanden an die Adressaten ^nm Z^oecke hatte, und unt^ Anderm anch die Bestimmung enthält, dass ^ost^ gegenstäude vou mehr .^ls 1l).^, welche vou dem Adressaten nicht abgeholt würden, demselben gegen .^n^. Bestellgebühr vou 15 Rp. per ^tüt ins Dom^il gebracht werden sollen.

Diese Verordnung wurde anfänglich da und dort beanstandet und desshalb, weil diese Tar.e weniger den ^l^arakter einer fiskalischen, als vielmehr einen konventionellen hat, auch nur unvollständig angewendet, wo dieses aber geschah, war das Publikum durch und dnreh einverslan^ den, und es ergab sich .^ou daher im ^ahr 1^864 eine Einnahme von zirka 2l),l)00 Fr. , welche nach Massgabe der unter die betreffende Kate^

gorie fallenden ^ostgegenstände auf wenigstens 50,0l)0 Fr. gesteigert

werden konnte. Es scheint nun der Kommission wünschbar, es mochte der Buudesrath die nothigen Massregeln ergreifen, um diesfalls ein über^ einstimmendes Versahren zu erzielen.

775 .^n^wesen.

Ro.h immer stehen die Einnahmen von Reisenden mit der Summe der Transportkosten in sehr nachteiliger Differenz; auch das Jahr 1864 weist wiederum ein Defizit von Fr. 26^,680. Wir wollen nicht verkennen, dass die Eisenbahnen die notwendige Folge haben mussten , die ^osteinnal^men, herrührend vom Transport der Reisenden, empfindlich zn schmälern, und ebenso muß nicht übersehen werden, dass aueh aus dem gleichen Grunde die Vostverwaltuug vielen Gegenden , welche das Verkehrsmittel der Eisenbahnen entbehren , mit Einsührung ve n meistens unrentabeln Bostkursen zu Hülfe kommen musste. Wir finden auch grnndsäl..luh dieses Vorgehen vollkommen gerechtfertigt ; die Bostanstalt hat sowohl ihre fiskalische , als anch ihre nationalokonomische Aufgabe ^u erfüllen. Allein es dürfte doch der Versuch ^u maehen sein, ob nicht allmählig für die kleinern Lokal^ und Rebenkurse Privatunternehmer gewonnen werden konnten, welche dem Bund gegen Anweisung von Wagenmaterial und angemessene Geldsubveution zum Trausport der Fahr- und Briefpoststüle steh verpflichten würden, und nebenbei den Reiseudentransport aus eigene Rechnung betreiben konnten.

Die gleiehe Einrichtung ist unter Andern in B a d e n vollständig und zur vollen Befriedigung des Vublikums durchgeführt.

Der Dienst der f a h r e n d e n V o st b u r e a u ^ hat in der schweigrischen ^ostverwaltu^.g eine ras^e Entwicklung genommen . die Vorzüge dieses durch Benu^uug der Bahn^üg.. gewonnenen Trausportmittels kommen dem Verkehr nach .Bussen , ^oie auch im Jnnern in gleichem Masse zu Statten . es realistrt dasselbe deu Gedanken, dass der ^ostgegeustand vom Augenblicke der Ausgabe au, und während der Zeit, welche ^ur postalischen Behandlung desselben noth.vendig ist, una^sl.^allsam seinem Ziele entgegengel.^t. Der Gewinn , welcher hieraus dem Verkehrsleben erwächst , ist von ..llseitiger und grosser Bedeutung, und darum kann auch nicht mel..r

in Frage kommen , ob für die weitere Entwicklung dies.s J^.stitutes die

uoll.igeu Mittel gewährt werden wollen oder nicht. zur raschen ^orderung desselben drangt .uberhin die ......hatsaehe , dass unsere Einrichtungen uoch bedeutender Vervollkommnung nnd Ansdehnnng bedürfen , um mit denjenigen anderer Staaten Schritt zu halten.

Eine fernere Aufforderung für die ...^eh.veiz, dieses beschleunigte Verkehr^nnttel allen Landesgegenden, welche von Eisenbahnen durchzogen sind, zugänglich zu maehen , liegt aber auch darin , dass wohl kein Land anf dasselbe weniger verwenden muss, als d^ie Schweiz, indem bekanntlich znfolge der bestehenden Eisenbahnkonzesstonen für d e n T r a n s p o r t der Bahnposten keine Vergütung an die Bahngeseltschasten geleistet werden mnss.

Die 21 gegenwärtig im Betrieb befindliehen un^ die 3 als Reserve dienenden Wagen wurden in ^olge Vertrages von den Bahnverwaltnngen

geliefert und denselben für Verzinsung des Ausehasfungsl^apitales , für

Vornahme der erforderliehen Reparaturen und als Ersat^ sür das Deperisse-

ment jährlieh 10^ des Ansehassnugskapitales befahlt.

776

Die Bfliehtigkeit zur Lieferung der Wagen beschränkt sich aber auf die gegenwärtig vorhandene Anzahl, und mit dem Jahr 186..) geht der Vertrag im Allgemeinen zu Ende.

Die Bahngesellsehaften erklären sieh nnr geneigt, eine grossere An^ahl von Wagen ^u liefern, wenn statt 10.^ sürderhiu 15^ des Kaufs-

kapitals zugesichert wird, so dass die diesfällige jährliche Leistung per Wagen von Fr. 630 auf Fr. 945 gesteigert würde.

Die Bostverwaltnng hat aber bereits für den Bau und die Liesernng solcher Wagen feste Angebote erhalten, und es lauten dieselben dahin, dass die Bostver.valtung, salIs dieselbe die Wagen anschaffen müsste, mit den bisher an die Bal.mgesellschasten geleisteten Vergütungen vollkommen ausreichen konnte.

Wir beantragen Jhuen daher, zn beschließen :

,,D e r B u n d e s r a t h w i r d e i n g e l a d e n , a u f . . . V e r m e h r u n g d e r B a h n p o st w a g e n B e d a eh t z u ,, n e h m e n , u u d . s o s e r n m i t d e n B a h n g e s e l l ,, s ch a s t e n ü b e r L i e f e r u n g d e s b e n o t h i g t e u

,, W a g e n m a t e r i a l s k e i n b e s r i e d i g e n d e s A b

. . k o m m e n g et r o ssen w e r d e n k o n n t e , d e r B n n ,, d e s o e r s a m m l u n g d i e n ö t h i g e n V o r l a g e n a u s ..Grundlage der B e s c h a s s u u g d i e s e s Mate,, r i a l s d urch d i e E i d g e n o s s e n s ch a s t ^ u m a eh e n. ^ Bald nachdem die Bahnposten in Betrieb gefegt waren, ergaben sich mannigsache Konflikte, indem einige Kreispostdireklionen nicht selten ausschliessliche Kompetenzen über die aus ihrem Territorium fahrenden Vost^ büreau^ gegenüber der Zentraldirektion geltend zu ma.heu versuchten. Wir halten diesel Bestreben durch und durch ungerechtfertigt.

Es liegt in der Ratur der .^ache, dass dieses Jnstitut mogli.hft von allen Schranken freigemacht ....erden muss, denu es wird u^.r dann seine Bestimmnug erfüllen. wenn die Bostgegeustände vom Zeitpunkt der Aufgabe an bis zur Abgabe an deren Bestimmungsort nur weniger oder gar keinen Hemmungen, bestehen dieselben in ostern Umspeditioneu, ofterm Wechsel der Bahnbeamten ^e., begegnen.^ Zu diesem Zwecke hat denn anch der Bundesrath unterm ^8. Oktober 1863 eine Verordnung erlassen, durch welche die Bahnposten einer einheitliehen Leitung unterstellt werden, und es darf erwartet werden . dass diese Verordnung ihre unbeanstandete Vollziehung finden werde.

Hinsichtlieh der E i s e u b a h n n a ch t k u r s e , welche namentlich die ^wecke der Bahnpost unendlich fordern und deren Einführung so dringend verlangt werden, müssen wir uns auf die Mitteilung beschränk...^., dass über

den ^tand dieser Angelegenheit ein spe^iell^r Berieht des Bundesrathes

den Rätheu zukommen und dann Gelegenheit ^u neuerlichen Eutschli^ssuugen bieten wird.

Unter dem Titel ,,Kurswesen.^ erübrigt es uns noch, der bisher geübten Vla^vergütnngen an die Kondukteure zu erwähnen. Es ist uns ans Berichten von Kreis.^ostdirektionen die begründete Wünschbarkeit klar geworden , dass dieses Verhältniss einer Umgestaltung bedürfe ; es wäre dieses schon nothwendig im Jnteresse einer bessern Gleichstellung dieser Angestellten ; wir machen in dieser Beziehung auf eine der ^elfjährigen Rechnung enthobene Differenz aufmerksam.

Die durchschnittliche Vergütung für Vla^abtretnng beträgt für das Jahr 1863 : a. Für einen Kondukteur des Kreises Ehnr

b. ,,

,,

,,

,,

,,

Bellenz

. . .

. .

Fr. 906. 50

,, 565. 75

Wir haben absichtlich diese beiden Kreise neben einander gestellt, weil dieselben rücksichtlich der Bergknrse uuter allen Vostkreisen sich am meisten gleichen. Um so mehr fällt uns daher ans, dass die Vergütungen in diesen beiden Kreisen so weit aus einander gehen.

^

Wir beantragen Jhnen daher, zu beschlossen: ., D e r B u n d e s r a t h w i r d e i n g e l a d e n , z u ,. u n t e r s uche n , o b n i eh t d i e d e n K o n d u k t e u r e n ., b i s h e r f ü r a b g e t r e t e n e B l ä ^ e v e r a b r e i c h t e ,, E n t schä d i g u u g in Z u k u n f t in a n d e r e r W e i s e , ,, w i e z. B. d u r eh e i n e a v e r s a l e G e h a l t s z u l a g e , ., g e l e i s t e t w e r d e n s o l l t e . ^

Es könnte damit eine Vereiusachuug des Rechnungswesens erzielt werden , und es wnrde eine gerechtere Gleichstellung erreicht sur die An^

gestellten, die wohl gleich viel Mühe, aber na^ dem bisherigen System sehr ungleiche Erträgnisse auszuweisen haben, je nach der günftigern oder

uugünstigern Route, die ihnen zugeteilt ist.

Wir schließen diesen Abschnitt mit der Bemerkung, dass die Klagen über das Beiwagenmaterial auf Bergknrsen immer noch nicht vollig verstummt sind, und dass daher das Vostdepartement in ^ dieser Richtung die no.h uothige.. Verbesserungen anstreben mog.. ; aus diesem Grunde konnen wir auch die Mehrkosten uuter der Rnbrik ,,Vostmaterial.^ nicht bean^ standen , ...^.il es sich herausstellt , dass der weitaus grösste Theil dieser Kosten aus ^lnsehafsnng vou Wagen und Schlitten für den Gebirgs.^ienst

sällt.

Wenn wir hier aus nähere Erörterung der Gesichtspunkte , von welchen das ^ostdepartement bei der Bewerkstelligung der G e h a l t s a u s g l e i ch u u g der Vorangestellten ausgehen zu sollen glanbt, nieht eintreten wollen , so sprechen ^ir nichts desto weniger den Wunsch aus, es mochte diese Ausgleichung besorderli^ im ganzen Umfange der Vostverwaltung eine konsequente Durchführung finden.

778

anbelangend die Reeh.m..^st..llu..g , so ist dieselbe eine übersiehtliche und klare, auch sind die Beziehungen der einzelnen Dienstzweige unter sich wohl geordnet.

^eIe^r.^en^erw.^tnn^.

Das im Jahr l851 gegründete Jnstltnt ist in fortwährender Entwicklung begriffen , und es hat si.^h nicht bloss als ein eminentes volkswirtschaftliches Bedürfniss bewahrt , sondern ist auch i.. finanzieller Be^iehnug nunmehr zur vollen Selbstständi^keit gelangt. Die Besorgniss, dass dasselbe der Subvention des Bundes niemals werde entbehren konnen und ,,dass die Defizite bleibend z^ werden drohen ,^ wie sich noch im Jahr 1854 die ständeräthliehe Prüfungskommission ausspraeh . ist schon seit einer Reihe vo.. Jahren verschwunden, und durch das Reehnnngsergebuiss vom Jahr l 864 wohl ans immer beseitigt, denn am ^.ehlusse dieses Jahres wurde noeh der le^te Rest der von der Bundeskasse zur ^eit gemachten Vorschüsse zurückerstattet, ein Reingewinn von ^r. 85,4..)..).

43 Rp. an dieselbe abgeliefert, und überhin auf 1. Jänner l865 ein schuldenfreier Juveutarbestand im Werthe vou Fr. 1.^0,558. 3l Rp.

^erzeigt. Dieses rasche gedeihen hat das Jnstitut wohl unzweifelhaft dem immerdar vorherrschenden Streben zu verdanken, dasselbe dnreh billige Ta^.n möglichst zuganglieh zn u.achen . da^nit ist auch die Grundlage gesunden, ans welcher die weitere Entwicklung gesucht werden muss, und es verdient ehrenvoll erwähnt zn werden, dass die Grunds..^, welche unser Telegraphenwesen in so raschen .^..fs^wung brachten, in den uns umgebenden Staaten allmählig immer mehr zur Geltung gelangen.

Ju dieser Richtung finden wir uns nun bemüßigt, neuerdings zu empfehlen, ^ass auf den Bahnstationen, wo Telegraphenbüreau^ bestehen, aneh Einrichtungen getroffen werden für Besorgung von Vrivatdepesehen.

Uulä^gbar konnte auf dieseu. Wege deni tel.^graphisehen Verkehr noch ein grosses ^eld geoffnet werben. Gegenwärtig stnd mit Bahndiensttelegraphen versehen : a. bei der Rordostbahu .

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29 Stationen.

b . ^, ^ Zentralbahn .

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3l ^.

,, Vereinigten ^ehweizerbahnen .

.

2l d.

drei vereinigten westliehen Bahnen .

^3 e.

Bernischen ^taatsbahn .

.

.

8 .Iur.^ industriel .

.

.

.

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l .

Li^e d'Itahe

.

l^

Badischen Bahnen aus sehweiz. Gebiet

.

.

.

6

^ununa Vou diesen Stationen sind bereits mit ^iuriehtungen für Besorgung vou ^rivatdepeschen versehen und es verbleiben demnach solche , die dieser Einrichtung noch entbehren .

.

.

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1^8 Stationen.

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779

Wir sind der Meinung, dass auch von den le^tern Stationen wenigftens ein Theil für Vrivatdepeschen benutzbar gemacht werden sollte, indem dadurch ohne erhebliche Opfer auch solche Ortschaften eine telegraphische Verbindung erhalten , deren Verkehr nicht von der Bedeutung ist , um die Errichtung von s e l l.. st st a n di g e n Telegraphenbüreau^ zu rechtfertigen. Wir e.upsehleu daher dem Bostdepartemente, resp. der Telegraphenperwaltnug , dieses im Einvernehmen mit den betretenden Eisen^ bah.werwaltungen anzustreben.

Jm Fernern dürfte der Bundesrath in l.^rwagung ^ehen, ob nicht für eine ganz kleine Distanz, z. B. für eine solche von zirka 2 Stunden, eine e r m a ss i g te T a ^ e einzuführen wäre. Unzweifelhaft läge darin eine Ermutigung, den Telegraphen bei solchen kleinen Distanzen in grosserem Masse, als es l.is jel^t der Fall war, zu benutzen, und uu.,weiselhast würde ...ie daraus erfolgende Vermehrung der Depeschen gegen jedwede Einbuße ausreichenden Ersal^ darbieten.

Sollte aber auch, was indess allen seit dem Bestehen des Telegrapheninstitutes gemachten Ersahrungen widerstreiten würde, die angeregten Neuerungen ein finanzielles Opfer erheischen, so würde dasselbe aus dem reichlichen Einnahmenubersehuss, welcher bis jelzt all^l.rlich noch sich gesteigert hat, zu bestreiten sein ; denn wir betonen, dass das Telegrapheninstitut vou der Bundesversammlung ausdrücklich mit Beziehung auf dessen politische und volkswirtschaftliche Bedeutung in^s Leben gerufen wurde, und nich.t etwa, wie die Bnlverfabrikatiou^., vorherrschend eine Quelle fiskalischer Einnahmen werden sollte.

Die Nachfrage über die Wirksamkeit der 4 Kreisinspektoren ergab, dass dieselben zuwider der bestehenden Vorschrift, welche allfährlu.h z w e i sowohl nber das personelle als Materielle sieh ausdehnende Jnspektionen fordert, nicht einmal eiue e i n z i g e vollslaudig auszuführen im Falle waren , und zwar , weil bei der Ausdehnung der Jnspektionsbezirke und dem großen Masse von Detailgesehäften auch die augestrengteste Thätigkeit eines Einzelnen nicht ans^eiehte.

Wir sind der Meinung , dass auf Mittel Bedacht genommen werden müsse , der diesfalls bestehenden Vorschrift Vollziehung zu verschaffen. Es darf wohl au und für sich eine zweimalige Inspektion während des Jahres als Mini m u m einer sa.ehgemässen Kontrolle angesehen werden , wenn man bedenkt , dass nur dnreh dieses Mittel den vielen und naehtheiligen Betriebsstorungen vorgebengt werden kann.

780 Bevor wir unsern Bericht über die Ges.h..stssührung des Bundes^ rathes während .^s Jahres 1864 schlössen, haben wir noch zu erwähnen, dass uns der saehbe.,ügliche Bericht des Bundesrathes in seinem ganzen Umfange und in abschliesslicher Fassung erst unter dem 25. Mai zugestellt worden ist, während dies nach Mitgabe von Art. 16 des Bundesgesezes über den Gesehästsverkehr ^wischen beiden Rathen vom 21. Dezember 184.) schon aus den 1. Mai hätte ges.hehen sollen. Die Kommission beantragt Jhnen in Folge dessen, zn beschließen .

,, D e r B u n d e s r a t h w i r d e i n g e l a d e n , in

^ V o l l z i e h u n g v o n Art. 16 d e s B u n d e^s g e s e ^ e s

,, ü b e r d e n G e s e h ä s t s v e r k e h r z w i s eh e n b e i d e n , , R ä t h e n v o m 2 1 . D e z e m b e r 184.) d i e e r s o r d e r ,, l ic he n A n o r d n u n g e n z u t r e f f e . . , d a m i t d e r

,, G e schä f t s b e r i ch t des B u n d e s r a t h e s j e w e i l e n .. a m 1 . Mai i n s e i n e m g a n z e n U ni s a n g e g e ,, d r u ckt v o r l i e g e . ^

Die Kommission schlägt Jhnen endlich noch vor, zu beschlossen :

., E s w e r d e im U e b r i g e u der G e schä f t s f ü h r u n g ,, d e s B u n d e s r a t h e s u n d d e r ^ t a a t s r echn u n g ,. v o m J a h r e 1 864 d i e G e n e h m i g u n g e r t h e i l t . ^

l.^. ^eschastsfubrung des Bundesgerichts.

Das Buudesgerieht erledigte im Berichtsjahre in 5 ^il^uugen mit l 2 Si^nugstagen seine Geschäft... Unter den ledern ragt die ^trafProzedur über die bel^aunten Genfervorfälle vom 22. August hervor. ^s kann nicht die Aufgabe des gegenwärtigen Berichts sein , si^h über die diesfäll^ge ^trasu..tersu^hung, die Eutscheidun^eu der Anklagekammer und das Verdikt der Geschwornen kritisch ^u verbreiten. Die l^rfahrnugen, welche man im Verlaus der Verhandlungen der Assise^ über die erwähnten Genfervorsälle machte. haben aber die ........thw.mdigkeit der Revision mehrerer Bestimmungen ^es Bundesgesel^es über die ^trafr.^htspfleg.. vom 2^.

August 1851 dargethan. Wir h^ben diessalls namentlich die Artikel 48.

70 u. s. f. und 108 beispielsweise hervor, besehranken uns jedoch darauf , den Gegenstand zn berühren , ohne hier irgendwie einlässlieher in diese Materie einzutreten.

l^s erübrigt uns uur noch, Jhnen den Autrag zu stellen .

,, D i e G e s ch ä f t s f ü h r n n g d e s B n n d e s g e r i ch t s .. v o m J a h r

1864 wird g u t g e h e i ß e n . ^

781 Zum Schlusse haben wir Jhnen noch mittheilen , dass die Herren .Heer und B a t t a g l i n i zu unserm Bedauern verhindert^waren, den Sit^^n.gen unserer Kommission beizuwohnen, und dass wir di^ Berichterstattung über den Geschäftskreis des politischen Departements .Herrn E seh e r , über das Departement des Jnnern Herrn .... t ä .n p s l i , über das Justizund Bolizeidepartement Herrn J ä g e r , über das M.litärdepartement Herrn S t e h l i n , über das Finanzdepartement und die Staatsrechuung Herrn H u n g e r b ü h l e r , über das Handels- und Zolldepartement .Herrn R n s s .. , über das Bostdepartement Herrn V o n m a t t und über das Bundesgericht Herrn H u n g e r b ü h l e r übertragen haben.

Genehmigen ^ie, Tit., .Hochachtung.

die Versicherung

unserer vollkommenen

Bern, den 3. Jnni 1865.

^ie Mitglieder der .^o^missto.. : ^r. .^l. Ascher.

^tam.^i.

.^a^er.

^nll^erbnhler.

^ .

^tel,lin.

^onmatt

^ ..^und^^Iatt. ^ahrg. X^II. ^d. ll.

58

782

^usammen^ellnng der

Anträge der Kommisston.

.^.

Geschäftsführung des Bundesrathes.

^liti^.e... Departement.

1 . Der Kredit, welcher bisher unter der Rnbrik . ..Departement des Juneru. Auswauderungswesen^ erosfnet zu werden pflegte, ist in Zuknnst mit dem Kredite. .politisches Departement. Beiträge an schweizerische Konsulate.^ ^.. vereinigen.

2. Der Bundesrath ist eingeladen , zu prüsen , ob n.cht nenerdings Sehlussnahmen betretend die Art der Verossentli.hnug der Verhand^ lungen des Bundesrathes gefasst werden sollen.

Jnft^.. nnd ^^lizei^partement.

3. Der Bundesrath wird eingeladen, in Erwägung zu ziehen, ob nicht die in einigen Kantonen noch übliche Strafe der Landesverweisung, so weit sie gegenüber .^on Kantonsl^rgern ausgesprochen wird , als mit den Vorschristen der Bundesverfassung unvereinbar ^u erklären sei.

4. Der Bundesrath ist eingeladen , der Anregung der Regierung von

Basel -^tadt hinsichtlich einer .^rgän^ung des Buudesgese^es über

die Auslieferung von Verbrechern, vom 24. Juli 1852, im ^inne der Ausnahme vou Bestimmungen über die interkantonalen Zeugenrea^uisitionen ^olge ^n geben.

5. Der Bundesrath ist eingeladen , über den bisherigen Verlauf und den gegenwärtigen .^.tand der Angelegenheit der polnischen ^lüehtlinge einen besondern Berieht ^n erstatten.

Finau^epartement.

l.. Der Bundesrath ist neuerdings eingeladen, vor^usorgeu, dass vorräthige Gelder, welche müssig in den Kassen der ^pezialverwaltungen, namentlich in den Zoll- und Vostkassen liegen, aus sichere Weise umbringend gemacht werden.

783 ^andel..^ nnd ^Ilde......^.......^^.

7. Der Bundesrath wird eingeladen, die Unterhandlungen betreffend.

die Schisssahrt auf dem Bodenfee mogliehst zu fordern.

8. Der Bundesrath wird beauftragt, ^ur Einleitung eines Konkordaten unter den Kantonen für den Sehn^ der Fabrikzeichen die nothigen Schritte zu thun.

^ost^epartement.

9. Der Bundesrath wird ermächtigt, die geeigneten Anordnungen zum Behnse einer wirksamen und umfassenden Kontrolle des Vostwesens zu treffen.

10. Der Bundesrath wird eingeladen, auf Vermehrung der Bahnpostwagen Bedacht ^u nehmen und, sosern mit den Bahngesellschaften über Liesernng des benoth^ten Wagenmaterials kein befriedigendes Abkommen getrossen werden konnte^, der Bundesversammlung die noth.gen Vorlagen auf Grundlage der Besehassung dieses Materials durch die Eidgenossenschaft zu machen.

11. Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob nicht die ^.deu Kondukteuren bisher sur abgetretene Blatte verabreichte Entsehädiguug in Znknnft in anderer Weise, ^wie z. B. durch eine ^versale Gehaltszulage, geleistet werden sollte.

Jm Allgemeinen.

12. Der Bundesrath wird eingeladen. in Vollziehung von Art. 16 des Bundesgeset^es über den Geschästsverkehr zwischen beiden Räthen, vom 2t. Dezember 184.), die erforderlichen Anordnungen ^ treffen , damit der Geschäftsbericht de.s Bundesrathes jeweilen am 1. Mai in seinem ganzen Umfange gedruckt vorliege.

l 3. Jm Uebrigen wird der Geschästssührung des Bundesrathes und der Staatsreehnung vom Jahr 1864 die Genehmigung ertheilt.

B. G e schä s t s s .. h r u n g d e s B u n d e s g e r i eh t s.

14. Die ^esehäftssührung des Bundesgerichts vom Jahr 18.^4 wird^ gutgeheißen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts während des Jahren 1864, so wie über die Staatsrechnung von demselben Jahre. (Vom 3. Juni 1865.)

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1865

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29

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.06.1865

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685-783

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