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Inserate.

Konkurrenzausschreibung für.

eilt Modell eines Hinterladungsgewehres.

Infolge SchIußnahme des schweiz. Bundesrathes sollen praktische mit Hinterladungsgewehren vorgenommen werden.

Diese Versuche werden nur Bedingungen erfüllen ^

Versuche

solche Gewehre beschlagen , welche nachfolgende

1.

Die Bohrung des Kaufes soll das Kaliber des schweizerischen Insanterie^. mm Gewehres, Modell von 18^3, von 3,5 (10,5) haben.

2. Die Länge des Gewehres ohne Bajonett soll diejenige des schweizerischen .^

Infanteriegewehres . Modell von 18...^, haben, nämlich 4^ (1,38) in gercer Linie von der Mündungsfläche des Laufes an die .Kolbenkappe gemefsen. Das Maximum des Gewicht des Gewehres ist auf 10 .^ (5 Kilogramm) festgesetzt.

.3. Das Gewehr soll so konstruirt sein, daß in sedem Falle der Lauf des Gewehres , Modell von 18.^.^ , und so viel wie moglich der Schaft und möglichst viele andere Bestandtheile des nämlichen Gewehres, dazu verwendet werden konnen.

Das Richtungssystem Visir und Korn) foll das nämliche sein, wie beim Gewehr, Modell von 18^.

4. Der Lauf soll nach dem für die schweizerischen Waffen kleinen .Kalibers .angenommenen Systeme gezogen sein , das heißt, er soll 4 eonzentrische Züge von der nämlichen Breite wie die Felder haben , welche einen Umgang auf 27 Zoll machen.

5. Der Lauf soll fest mit dem Schafte verbunden sein und beim Laden nicht verrüekt werden müssen.

^. Die Konstruktion des Gewehres soll auf dem Systeme der Hinterladung mit Einheits-Patronen beruhen, d. h. mil Patronen, die die Zündung in sich selbst enthalten und für welche das besondere Aufsehen der .kapseln wegfällt. Diese

569 ..^inheits^Patrone muß leicht herzustellen sein , für den Transport die noihige Sicherheit nnd alle möglichen Garantien für Danerhafligkeit.bei längerer Ausbewah^ rung darbieten. Die Patrone soll mit schweizerischem ^Pulver angefertigt sein, welches den sich mit .Instruktion solcher Gewehre befassenden^Personen zu diesem Zwe^e vom eidg. Militärdepartemente auf ^erlangen geliefert^werden wird.

^. Die Wirkung der Waffe soll möglichst annähernd .^iesenige der schweizeri^ sehen von kleinem Kaliber sein. Die Tragweite, die Treffsicherheit, die percussionskraft und die .^ohe der Flugbahn sollen annähernd diejenige des Gewehres nach Modell von 18.^ sein.

8. Die zuläßige ^alibertoleranz des Gewehrs soll gleich sein derjenigen des ^ (0,.^, ^^ so daß die Munition , die Gewehrs nach Modell von 18.^. nämlich 0,2 ^v ^^ man für ein Gewehr mit kleinstem Kaliber von .^4,5 (10,^5) verwenden kann, mit iv ^m einem Lauf, der auf .^,5 (10,^5) Kaliber erweitert ist, noch gute Resultate gibt.

^. Die äußere Form der Waffe soll nichts darbieten, was deren Handhabung erschweren konnte.

10. Die Zündung soll vollkommen regelmäßig und sicher sein.

11. Die Waffe soll alle wichtigen Bedingungen eines i^eden .^inkerladunas..

Systems erfüllen , als . Einfachheit, Dauerhaftigkeit und Solidität des Mechanik mus , leichtes Spiel desselben nach lange und ununterbrochen fortgesetztem Schießen ^ leichten Unterhalt und leichtes putzen der Waffe, und im Besondern der Verschluß..

vorrichtung ^ vollkommener und dauerhafter Verschluß.

Das eidgenössische Militärdeparlemenl^ ladet Erfinder, Büchsenmacher ünd Ge.^ wehrsabrikanten , die geneigt wären , ihm Modelle von Waffen vorzulegen , welche die hievor bezeichneten Bedingungen erfüllen , ein , demselben ihre .^lnerbietungen bald möglichst zur ^enntniß zu bringen.

Der Termin, auf welchen die der ^robe zu unterwerfenden Waffen abgeliefert werden muffen, ist auf 1. Oktober 18^5 festgese^.

Die hiezu ernannte kommission wird die eingelangten Modelle prüfen , damit Versuche vornehmen und den Gang derselben bestimmen.

Der Bundesrath hai beschlossen, dem .Erfinder eines Systems, welches in der schweizerischen .^lrmee eingeführt würde, eine Prämie von 20,000 ^ranken auszu^ zahlen.

^ür den .^all, daß kein Modell eingehen sollte, welches allen Bedingungen des Programms vollkommen entspräche , behäIt sich der Bundesrath vor , die fragliche Summe ganz oder theilwei^e unter diejenigen zu vertheilen, welche die beßien Waf^ fenmodelle eingesandt haben.

Bern, den 2.^. Mai 1.^.

Der Borsteher des eidg. Milliärdeparlements .

^^ne^d.

570 Bekanntmachung.

Durch einen Spe.zialfall veranlaßt, wünschte der schweizerische Konsul in M o n t e v i d e o in seiner Depesche vom 14. April .d. J., es mochte dem Publikum zur .^enntniß gebracht werden, daß alle ...^llmachten ..e., die vor den dortigen Ge..

richten Gültigkeit haben sollen, von irgend einem .^nsuln der ^anda Oriental, d. h. der .Republik Uruguay legalisti sein müssen.

Bern, den 2.^. Mal 18..^.

Die schweiz. Bnn.t.eskanz.lei.

Eidgenössische ^ilitar^efernngen.

Die eidgenossische Militärverwaltung bedarf für diesen Sommer .^00 neue Schirmzelte, welche hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben werden. .^in Zelten^ modelt nebst Beschreibung und Zeichnung findet sich auf dem Büreau de^ Unter^ zeichneten zur ^instcht der Bewerber aufgelegt.

Bewerber für diese Lieferung . ganz oder theilweise . haben ihre schriftlichen

.^ngebvte bis spätestens Mittwoch den 14. Juni 18.^ versiegelt, mit der Aufschrift

.^Angebot für Gegenlieferung ^, franko an das Unterzeichnete einzureichen.

Bern, den 2. Juni 18.^.5.

Das eidg. Oberkriegskommifsaria^ ^. ^ie^i.

Bekanntmachung.

heranlaßt durch eingekommene Anfragen über die Berechtigung zur Bean^ spruchung der in voriger Kummer diesem B.a^e.^ ^Seiie 225^ erwähnen ..^edail....

machen wir hiemi.^, nach den Artikeln 5 und 8 de^ von S. .I^. dem ^onig ^on Jtalien unterm 4. März d. .^. in Bezug auf die Medaille .erlassenen Dekret.

^olgende^ bekannt Auf die Medaille ^haben alle Militärs . so wie die Beamten und Angestellten bei der ^rieg.^verwaltung der Land^ und Seemacht Anspruch, denen auf ihrem

57l Dienst^tat einer der Feldzüge in den fahren 1848, 1849, 1859, 18.^1 ange^ merkt steht, ferner alle Diejenigen, welche, der ^ationalgarde oder den ^reikorps angehörend, für die ^ationalsache Bekämpft haben.

Die^ zur Unterstüzung des ^lnspruchrechtes aus die Medaille vorzuweisenden Dokumente bestehen im Dienst^tat ^der im Abschiede. Diejenigen, welche diese Papiere nicht mehr verweisen kennen, dürfen gleiebgeltende Zeugnisse einreichen, über deren Gültigkeit. jedoch die für die Medaille niedergesezte kommission zu ent..

scheiden hat.

Bern, den 9. Mai 18...^.

Die schweiz. Bun^eskanzIei.

Peremtorische Vorladung.

Da über ^eben oder Tod der seit 1848 ...erschollenen Katharina Durrer, Balzen sel. von ^..erns, keine Nachricht eingekommen ist, so wird dieselbe oder ihre rechtmäßigen ^Ibkommlinge hiemit aufgefordert , inner der nächsten drei Monate von ihrem ^eben oder Tod znverläßige ^..achrich^ hieher gelangen zn lassen ., gegen^ falls nach Abfluß dieser ^eit^ mi^ deren hierseitigem ^ermogen gemäß .Forschrift des Gesezes verfahren werden wird.

Sarnen, den 2. .^uni 18.^.5.

Die ^.tan.^eskanzIei des .^an^^ ll..ln.te.^wa^en .^^ ....en. ...^a^.

^n^schreidung von erledigten Stellen.

^Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und por.^o^ frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein., ferner wird von ihnen gefordert, daß sle ihren T a n s n a m e n , und außer dem Wohnorte auch den .Heimatort deutlich angeben.^ 1) Einnehmer der ...^ebenzollstätt.e BireIoup (Genf,.. .^ahresbes^dung Fr. 800.

2) G e h i l f e der ..^uptzollstätte im Bahnhofe zu

Genf. ^ahresbesoldung bis auf höchstens Fr. 2400.

Anmeldung bis zum 15. Juni 18.^5 bei der ^olldirektion in Genf.

572 ^) Posthalter in Bätterl.inden (Bern). ^ahre.^besoldung Fr. 400.

meldung bis zum 19. .^uni 18^5 bei der .^retspostdirektion Bern.

4) ....... m mi s auf dem .^auptpostbüreau in .^enf.

...^

Jahresbesoldung .^r. 1200.

Anmeldung bis ^um 14. .^nni. 18.^ bei der .^relspostdirektion ^enf.

5) ..^osth alter in . ^ a d o r f ^hurgan). .^...hresbesoIdung .^r. ^0. ^nme^ dun^ bis zum 20. ^uni 18...^ bei der ^reispostdirektion Zürich.

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1865

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.06.1865

Date Data Seite

568-572

Page Pagina Ref. No

10 004 772

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