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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 10. Rovember 1865.)

Aus einen Bericht des eidg. Militärdepartements hat der Bundesrath die Reiseentschädigung für den Obersten der Kavallerie derjenigen für

die übrigen Jnspektoren und Wasfenehefs gleichgestellt.

(Vom 11. Rovember 1865.)

Der Bundesrath hat die Stelle eines Obersten der Cavallerie und diejenige eines Oberinstrnktors dieser Waffe wieder beseht , und deshalb gewählt : .

zum Obersten der Cavallerie: Hrn. James Ouinelet, eidg. Oberst, von und in Vivis ; ,, Oberinstruktor der Kavallerie : Hrn. J oh. Jakob Scherer, eidg.

Oberst , von und in Winterthur.

Beide Herren waren bisher Kavallerie-Jnstruktoren I. Klaffe.

Rach einer Mittheilung des kais. sranzostschen Botsehasters vom 9.

dies werden die Sizungen der internationalen M ü n z k o n f e r e n z in Varis, bestehend ans Delegirten von Belgien, Frankreich, Jtalien und der Schweiz, am 20. lausenden Monats erossnet.

Die hierseitigen Abgeordneten an diese Konferenz sind, ausser dem schweizerischen Minister in Varis, die Herren Nationalrath Feer-Herzog, in Aarau, und Münzdirektor Esche r, in Bern.

(Vom 13. November 1865.)

Der Bundesrath ermächtigte sein Vostdepartement , mit der Regierung von Bern wegen Errichtung eines Telegraphenbüreaus in Büren in Unterhandlung zu treten , und unter den in der Verordnung vom 6.

August 1862 ) enthaltenen Bedingungen einen Vertrag abzusehliessen.

...) Siehe eldg. GesezsammIung, VII, 329.

946 Herr Rudolf Baron v. W i n t e r f e l d , dem der Bundesrath am 6.

dies das E^ee.uatur als Generalkonsul für die Republik Uruguay in der Schweiz ertheilte, hat die Anzeige gemacht, dass er seinen bleibenden Wohnsiz in B a s e l , Thorstein 19, genommen habe.

(Vom 15. Rovember 1865.)

Die pereinigte Bundesversammlung hat ihren unterm 13. dies in Sachen der Einsprache der Regierung von B a s e l ^ L a n d s c h a f t gegen ^ie Vollziehung des Riederlassungsvertrags mit Frankreich gesagten Be..

s^luss dem Bundesrathe einbegleitet. Dieser Be^hluss lautet also .

,,Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, ,.nach Einsicht einer Konfliktbeschwer.de des Regierungsraths , bezieh.mgsweise Landraths des Standes Basel-Landschast. datirt vom 20.

Oktober 1865, betreffend Sistirung der Vollziehung des zwisehen der

Schweiz und Frankreich am 30. Juni 1864 abgeschlossenen Riederlas-

snngsvertrags ;

,,im Hinblik auf Art. 8 der Bundesverfassung, so wie auf die in der Botsehast des Bundesrathes vom 15. Juli 1864 ^), in den Berichten der .kommissionen beider Räthe vom 26. August und 2. Septem-

ber 1864^) gegebene einlassliehe Begründung der Bundeskompetenz; ,,endlich im Riikblik ans die in den beiden eidgenossischen Räthen

über diese Frage gewaltete ersehopfende Diskussion,

,,beschliesst: ,,l. Die Beschwerde des Regierungsraths, beziehungsweise des Landraths von Basel-Landschaft ist als unbegründet abgewiesen.

,,2. Mittheilung des Beschlusses an den Bundesrath znr Vollziehnng und zur Mittheilung an den Beschwerdesührer.^

Jn Vollziehung des vorstehenden Beschlusses hat der Bundesrath die Regierung von Basel^andschaft eingeladen, den Riederlassnng.^esuehen der Jsraeliten Lehmann Dietisheim und Benjamin Rordmann nun ohne weitere Zogerung zu entsprechen.

^) Siehe BundesbIatt v. ^. 18.^4, Band II, Sel^ 25.....

^^)

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577, ^35 un^ ^^

947 Vom Bundesrathe hat gewählt (am 11. November 1865) als Bosthalter und Telegraphist in Uster (Zürich) : Hrn. Johannes Rapp e l e x , von Bettwiesen, im Kanton Thurgan ; (am 15. Rovember 1865) als Bosthalter in Earouge (Gens): Hrn. Aimé Duperray, von und in dort . .

..

,, ,, Höngg (Zürich).

,, Jakob W i n k l e r , von und in dort .

,, Trompeter-Jnstruktor bei der Kavallerie: Hrn. J. Friedrich H a g e r , von Gams . in Ragaz (St. Gallen).

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Bekanntmachung.

Die italienische Ouästur in L i v o r n o hat unterm 19. Oktober d. J. ein Schreiben an den schweiz. Generalkonsul daselbst gerichtet, das in deutscher Uebersezung also lautet.

..Durch die vielen Klagen von Seite inländischer wie auch fremder Handelshäuser aus vorkommende Betrügereien , die durch gewifse Livorneser unter Angabe und Fälschung respektabler firmen hiesigen Plazes betrieben werden . aufmerksam gemacht , ist es nun dem unterzeichneten Regierungsamte gelungen , einige dieser Betrüger zu entdeken und den Gerichten zu überliefern.

,.Da möglicherweise auch .Handelshäuser in der Schweiz durch die erwähnten Prellereien betroffen worden sein.konnen, wenn auch nicht gerade durch die in Verwahr fizenden selbst, veranlag Sie das unterzeichnete Amt zu den nothigen Nachforschungen , mit der Versicherung prompter Untersuchung im Interesse der Betroffenen."

Es wird dies hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit .jedermann einestheils fich vor den gedachten Betrügereien hüten , anderntheils wissen kann , an wen er stch zu wenden hat.

Bern, den 3. November 1865.

D a s

e i d g .

H a n d e l s -

u n d

Z o l l d e p a r t e m e n t .

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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18.11.1865

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