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Schweizerisches Bundesblatt

^Vll. Jahrgang. 1l.

Nr. 19.

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^. Mai 18^

Berich t des

schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1864.

Geschäftskreis des Departements

des Jnnern.

(Fortsezung.)

Bauwesen.

A.

l.

Strassen und Brücken.

B r uni g strasse.

Veranlagt durch unsere leztsährige Berichterstattung über den Zustand der neuen Brüuigstrasse hat die h. Bundesversammlung unterm 16. Jnli 1864 beschlossen : Der Bundesrath wird eingeladen, den Kanton Unterwalden ranzuhalten, die Brüuigstrasse in gehörigen Znstand herzustellen.

Jn Vollziehung dieses Beschlusses schien uns vor Allem nothwendig, den Znstand der Strasse auf Ob- und Nidwaldnergebiet nochmals untersuchen zu lassen. Unser Departement des Jnnern beaustragte mit dieser Expertise den Herrn Jngenienr S t n d e r , welcher schon srüher,

Bundesblatl.. Jahrg.Xll.Bd.ll.

8

100 während des Baues der Strasse, mehrmals mit dergleichen Expertisen beauftragt worden war, und dessen lezter Bericht (aus welchem einige Stellen in unserm le^ljährigen Geschäftsbericht aufgenommen worden sind) wohl zunächst die Veranlassung zu dem eitirten Postulate gegeben hat.

Aus dem Berichte, welchen Herr Studer uns unterm 14. August v. J. über die von ihm vorgenommene Erpertenuntersuchung erstattet hat, ergab sich im Wesentlichen, dass der Zustand der Straße, so weit er das gebiet vo.^ Obwalden anbetrifft, damals wirklich noch sehr viel zu wün^ sehen übrig liess, und dass, wenn die erst vor ein paar Jahren mit Hülfe

eines erheblichen Bundesbeitrages erstellte Strasse nicht in verhältnissmässig

wenigen Jahren in Versall gerathen soll , bei der Regierung von Obwalden naehdrüklich ans gründliche Verbesserung oer sehadhasten Stellen und namentlich auf die Organisation eines gehörigen Auffichtdienstes und Strassenunterhaltes gedrungen werden müsse.

Den Zustand der Strasse auf dem Gebiete des Kantons Unterwal-

den nid dem Wald bezeichnete der Experte als vollständig befriedigend .

dagegen erklärte er für nothwendig , dass auf beiden Rektionen .-.- nämlich auf der Seestrass^e und der Hergisw^lstrasse - die Strassenpolizei strenger gehandhabt werde.

Wir theilten hierauf unterm 16. August den beiden Kantonsregierungen das Ergebnis. der stattgehabten Expertise mit und luden dieselben ein, unverzüglich die nöthigen Anordnungen zur Beseitigung der gerügten Uebelstände zu treffen.

Mit ..Schreiben vom 17. September meldete sodann die Regierung von Ridwalden, dass sie, nachdem sie die von Herrn .^.tnder gemachte Rüge begründet gesunden, dem Bauamt sofort die nothigen Weisungen für strenge Handhabung der ^trassenpolizei ertheilt habe.

Mit Sehreiben vom 28. September ertheilte die Regierung von Ob.^ walden, in Beantwortung unsers oben angeführten Mahnsehreibens, versehiedene ^nssehlüsse über die einzelnen Punkte des Gutachtens von Herrn Stnder, indem sie gleichzeitig versprach , hinsichtlich derjenigen Mängel, welche nicht bereits schon verbessert worden, ebenfalls die erforderlichen Anordnungen zur Abhilfe treffen zu wollen.

Seit diesem Zeitpunkte sind uns über den Zustand^ der Brünigstrasse keine Klagen mehr zugekommen.

Wir werden indessen nicht ermangeln, uns gelegentlich durch eine neue Expertise zu vergewissern, ob die verlangten Verbesserungen aueh wirklich überall ansgesührt worden sind nnd ob nunmehr für den Unterhalt der Strasse und die strengere Handhabung der Strassenpolizei gehörig Besorgt sei.

101 ll.

B ü n d n e r i s eh e s S t r asse n n e z.

.

Rene Blanvorlagen sind im Lause d^.s Jahres 1864 genehmigt wo...den für die Streken : Bergün-Bon.e (Albulastrasse.) Samaden^Eelerina. (Ansehluss au di^ Berninastraße.)

Ende August wurden aus den Wunsch der Regierung von ^.raubünden diejenigen Streken . welche in diesem Baujahre erstellt worden , namlich auf der Albulastrasse,^ der Untereugadinerstrasse , der Berlinaund der B..schlaverstrasse , .^nrch unsern Experten ,^ Herrn ^enie-Stabshauptmann Enenod, untersucht und eollaudirt.

Wir entheben über fragliche Strassenbauten dem Expertenberichte des Herrn Euenod in Kür^e folgende Daten : 1. A l b u l a s t r a s s e .

Die Albulastrasse erstrekt sich aus einer Länge von 23,5 Kilometern,.

von Bergi.n naeh Bonte im Obereugadin über den 2313 Meter ho^hen Albnlapass.

Der Bau ist in ^wei Loose eingeteilt, welche ^sich, das eine von Bergün , das andere von Boute aus bis aus die Basshohe ausdehnen.

Das erste Loos ist 14,13 Kilometer, das andere 9,35 Kilometer lang.

Die Arbeiten begannen zu be^en Seiten Ansangs Jnui 1864.

Zur Zeit der Jnspektion war im Gan^n eine ^änge von 5 Kilometern noch nicht in Angriff genommen ; ans der übrigen Länge war der Strassenkorper strekenweise zum Theil schon ga..^ erstellt, so dass der Werth d..r ausgeführtem. Arbeit aus die Halste der Gesammtbaukoften gefchäzt werden kann. Der Herr Experte glaubt mit Bestimmtheit annehmen ^u konnen, dass die gau^e ^trasse bis August 1865 vollendet sein werde.

Ueber die Beschaffenheit der Arbeiten spricht sich der Expertenbericht in allen Theilen vollkommen befriedigend aus.

2 . U u t e r e n g a d i n st r asse.

Die Unterengadinstrasse erstrekt sich von Arde^ nach Martinsbruk, und hat eine Gesammtlänge von 27,5 Kilometern oder 5^ Schweizerstunden.

.^ehon seit ^wei Jahren vollendet ist die Streke von 10 Kilometern .Länge von Ardez nach Sehuls.

Die noch aus^usühren.^e 17,4 Kilometer lange Streke Schuls-Martinsbruk zerfällt in zwei Abteilungen, wovon die eine von Schuls nach

Blatta mala, 10,4 Kilometer laug, Ende Mai 1864 in Angriff genom-

men wurde.

Die Arbeiten der andern Abtheilung Blatta mala^.Martinsbrnk wurden im Herbste 1864 ausgesehrieben, und es sollen beide Bauloose Ende 1865 dem Verkehr übergeben werden konnen.

102 .^lus dem im Berichtsjahre in Angriff genommenen Bauloose ..^.chulsBlatta mala ist mit Ausnahme einiger unbedeutender Luken, welche jeden^ falls seit der stattgehabten Expertise ausgefüllt wurden, der Strassenkörper auf der ganzen Länge hergestellt worden.

Auch über diese Strasse spricht steh der Experte, sowohl was die An..

lage, als die Bauausführung anbetrifft, ganz günstig ans.

3. B e r n i n a s t r a s s e .

Die neu erbante Beruinastrasse hat zwischen dem Lago nero (Anschlusspunkt an die schon früher von Buschlav aus erstellte Fahrstrasse,. und dem Dorse Eellerina eine Gesammtläuge von 16,9 Kilometern.

Bei der Ausführung wurde dieselbe in zwei Bauloose eingeteilt.

Das obere Loos, Lago nero-Bontresina , 12,7 Kilometer lang, wurde schon im Oktober 1863 dem Verkehr übergeben.

Das untere, 4200 Meter lange Loos Bontresina^Eelerina wurde im Sommer 1863 angefangen und zum Drittel ausgeführt. Jm Lanse des Sommers 1864 wurde diese Streke ganz vollendet, so dass nunmehr die ganze Berninastrasse dem Verkehre offen steht.

4. B u schl a p e r st r asse.

Als notwendige Ergänzung der Berninastrasse wurde im Jahr 1864 auch die Anschlnssstreke an die Veltlinerstrasse , Boschiavo Eampoeologno (italienische Grenze), in Angriff genommen. Dieselbe hat eine Länge von 14,2 Kilometern und zerfällt ebenfalls in zwei Bauloose: Boschiavo-

Meschino (Ausmündung des Sees) 7,4 Kilometer lang, und Meschino-

Eampo eologno, 6,8 Kilometer.

. Die Arbeiten an der 1. Sektion wurden erst im Herbste 1864 ansgesehrieben, während die zweite bereits im Frühling gleichen Jahres in Angriff genommen worden war. Zur Zeit der Expertise (30,^31. August^ war der Ban der leztern Streke so weit vorgerükt, dass dieselbe jedenfalls Ende September ganz vollendet sein konnte. ^lueh diese Arbeiten sind nach dem Ansspruche des Experten durchaus solid und plangemäss ausgeführt.

Entsprechend ..dem .Antrage des Experten wurde der Regierung des Kantons Granbünden als Beitragszahlung an die im Jahre .l 864 ausgeführten Strassenbauten die Summe von .

.

Fr. 172,800 verabfolgt. Diese Summe vertheilt sich anf die oben angeführten Streken wie folgt : a. für die Albulastrasse per Absehlag Fr. 60,000

h. ., ,, Unterengadinerstrasse ,, ., c. ^ ,, Berniuastrasse pro .^aldo

,, 52,700 ,, 24,220

d.

,, 35,880

...

., Buschlaverstrasse per Abschlag

Fr. 172,800

103 An den durch Bundesbeschluss vom 26. Heumonat 186l für die Erstellung des bündnerischen Strasseune^es dekretieren Bundesbeitrag von .

Fr. l ,000,000

sind bis jezt bezahlt worden :

im Jahr 1862 ,, .,1863 , , 1864

. . .

. . .

Fr. 95,000 ,, 39,000 ,, 172,800 ------ ,, 306,800

bleiben somit bis zur Vollendung des ganzen (Ende 1873^ noch zu befahlen . . . . . . Fr. 693,200 Strassenanschluss bei Martiusbruk.

Mit Schreiben vom 1l^l6. August stellte die Regierung des Kantons .^raubünden unt^r Hinweisung auf die baldige Vollendung der Unterengadinerstrasse bis Martinsbruk das Ansuchen, der Bundesrath mochte steh bei der österreichischen Regierung dafür verwenden, dass die lettere ^u einer ...^erst.iudiguug Hand biete über die Frage, ob man die Greuzbrüke bei Martinsbruk in ihrem jezigen Zustande beibehalten konne und wolle oder nicht, und in lezterm ^alle, wie der Reubau sowohl bezüglich der Konstruktion als des Zusammenwirkens schweizerischer und österreichischer-

seits stattfinden solle.

Die Regierung schlug vor, es mochte zum Zwek dieser Unterhandlungen eine Zusammenkunst ^einseitiger Abgeordneter an Ort und Stelle veranstaltet werden , bei welchem Aulasse dann gleichzeitig die weitere Frage betreffend die Erstellung einer der Aulage der Uuterengadinerstrasse entsprechenden ^ortse^uug bis Rauders ^ur Sprache gebracht werden konnte.

Dem ..Besuche der Regierung von Graubün.^. entsprechend, ertheilten wir unserm Gesehaststrager in Wien unterm 29. August den Aus- .

trag, dem kaiserlichen Ministerium von der Anregung Graubündens Mittl^eilnng zu machen und .damit, sofern ans dieselbe eingetreten werde, das Besuch um Einleitung der weitern Anordnungen sür die Abhaltung der vorgeschlagenen Zusammenkunst zu verbinden.

Unterm 19. Oktober theilte uns .^.err Steiger die Antwort mit, welche er vom k. k. Ministerium des Aeusseru aus die in Vollziehung obigen Auftrages a.. dasselbe erlassene Rote erhalten hatte. Dieselbe lautet ihrem wesentlichen Anhalte nach dahin . dass osterreichiseherseits

die Beibehaltung des gegenwärtigen Standpunktes der besagten Brüke

aus technischen, Ökonomisten und militärischen Gründen geboteu erscheine, wesshalb selbe auch bei Bestimmung des Traee der neuen Strasse, welche von Martinsbrnk bis zum Fort bei Rauders im ...^rol erbaut werden soll, als si^er Ausgangspunkt angenommen worden sei.

Unter diesen Umständen und da die betreffenden bfterreichisehen Behordeu (welche über diese Angelegenheit einvernommen wurdeu) die Roth-

104 wendigkeit einer Rekonstruirung fraglicher Brüke nicht hervorgehoben haben, erseheine die vorgeschlagene Lokalbesichtigung vor der Hand nicht nothwendig, und es müsste der schweizerischen Regierung sür den ,^all, dass sie auf ihrem Vorschlage beharren sollte, die nähere Begründung einer solchen Rothwendigkeit anheim gestellt werden.

Mit Schreiben vom 1. Rovember sezte die Regierung von Graubünden, welcher die obige Antwort des österreichischen Ministerium des Auswärtigen mitgetheilt worden, uns in Kenntniss, dass sie sich vorbehalte, bezüglich der Brüke in Martinsbruk ein Ex^pertengutachten uaehfolgen zu lassen, um dadurch das österreichische Ministerium zu einer Befprechung dieser Angelegenheit an Ort und Stelle ^u veranlassen.

Jm Weiteren machte die Regierung daraus ausmerl.sam, dass ans der mitgetheilten Antwort des österreichischen Ministeriums nicht ersichtlich sei, bis zu welchem Zeitpunkte die Strasse bei Finstermünz fertig sein werde, und mit Rüksicht aus diesen Umstand stellte sie das Ansuchen, der österreichischen Regierung mittheilen, ^ass die Unterengadinerstrasse bis Martinsbruk im Juli 1865 vollendet sein werde, dass daher eine bes.hlennigte Anhandnahme der jenseitig projektirten Strasse als dringend erseheine,

indem die gleichzeitige Erstellung und Eröffnung der österreichischen Anschlussstreke den beseitigen Verkehrsbedürsnissen entspreche.

Auch diese Anregung wurde sofort dem schweizerischen Gesehästs-

träger mitgetheilt, mit dem Austrage, dahin zu wirken, dass fragliche Strasse österreiehischerseits nommen werde.

mit

möglichster

Beförderung in Arbeit

ge-

Unterm 5. ^.e^ember erhielten wir sodann durch Herrn Steiger die hieraus bezügliche Vernehmlassung des österreichischen Ministeriums des Auswärtigen, welcher wir wortlich Folgendes entheben : ^as Terrain der proiektirten ....^trassen ist zum grössten Theile steiles, ..oft überhängendes und unzugängliches, aus mehr oder minder festem ..Kalksteinschieser bestehendes Felsengebirge. das die Herstellung von Halb,,gallerien und Tunnels nothwendig macht. Wenn demnaeh schon der ,,Bau an und sür sich grosse Schwierigkeiten bietet, so werden diese noch ,,durch den Umstand gesteigert, dass die Vorarbeiten, Messungen, Rivel,,lirnngen u. dgl. in Folge der ungünstigen Terrainbildung nur an,,näherungsweise ausgeführt werden konnten, so dass man sieh daraus ge,,fasst halten u.uss, selbst während des Baues uoeh aus unvorhergesehene ,,Hindernisse zu stossen. So sehr daher die kaiserliehe Regierung geneigt ^ist, im Jnteresse des Verkehrs den sraglichen Strassenbau möglichst zu ^beschleunigen, kann sie sich. doeh zu ihrem lebhasten Bedauern nicht ver-

,,hehlen, dass sich vorläufig der Zeitpunkt der Vollendung dieses schwieri-

^gen Werkes mit einiger Bestimmtheit uieht augeben lässt. Jndessen ,,wird sie nicht ermangeln, dem Wunsche der schweizerischen Bundesre,,gierung wegen thnnlichster Beförderung der bezüglichen Arbeiten so viel ,,es die Umstände erlauben, Rechnung zu tragen.^

105 Jnfolge dieser Antwort, welche ebenfalls der Regierung von Graubünden mitgetheilt worden war . stellte lettere das dringende Ansuchen, der Bundesrath mochte steh nochmals bei der kaiserlichen Regierung mit allem Rachdruk dahin verwende, dass die dortseitige Ansehlussstreke wenn nicht bis Juli 1865 vollendet, so doch bis nächstjährigen Herbst fahrbar gemacht werde.

Mit

Bezug auf den Jnhalt der oben eitirten Antwort des osterreichi-

schen Ministeriums spricht steh die Regierung bei diesem anlasse folgendermassen .aus : ,,Rachdem das k. k. Handelsministerium schon mit

Rote vom 7.

,,Oktober 1855 mitgetheilt hatte, dass die notwendigen Arbeiten gleich ,,nach Beendigung der ebenfalls sehon angeordneten Lokalerhebungen be,,gonuen werden und nachdem noch in einer Rote des k. k. Ministeriums ,,vom 2. Februar 1863 die Jnangrifsnahme des fraglichen Strassenbaues ..nur von der E r s t e l l u n g der S t r e l . e Schuls-Martinsbruk ^abhängig gemacht w o r d e n war, musste uns die neueste Erofsnung ..überraschen und bei uus die ernste Besorgniss erweken, dass die Anhand.,uahme des Baues von Seite der k. k. Regierung sich noch längere Zeit ,, hinausziehen dürfte.

Jm Widerspruch m.t der lezterwähnten Antwort des osterreichischen Ministeriums erhielten wir durch eine vom 20. Dezember 1864 datirte Depesche des grasen M en s d o r s s au den österreichischen Gesandten in der Schweiz über den Stand dieser Angelegenheit folgende Mittheilung : ,,Den Bau der Strasse von Finstermünz nach Martinsbruk und ..den Anschluss derselben an die Unterengadinerstrasse betreffend , war ,,das k. k. Ministerium des Aeussern in der Lage, dem schweizerischen Ge,.schäftsträger Herrn Steiger unterm 3. lausenden Mouats mitzutheilen, ,,dass nur besondere technische Schwierigkeiten die Ursache des verhältniss..massig langsamen Fortganges der Arbeit sind. Es liegen jedoch schon ,,umfafsende Vorarbeiten vor; es ist das Traee bis zu dem Ansehlusspunkt

,,Martinsbruck festgestellt. und wird die Ausführung des schwierigen und ..kostspieligen Baues mit aller Energie betrieben...

Roch frappantere Widersprüche, welche die von der Regierung von Graubünden ausgesprochenen Besorgnisse als nicht unbegründet erscheinen lassen, sind seither in den weiteren Verhandlungen über diese Angelegenheit zu Tage getreten ; da diese leztereu Verhandlungen jedoch nieht mehr in die Geschästssührung von 1864 fallen, so Bollen wir uns vor der Haud hierüber nicht weiter verbreiten, behalten uns aber vor, in unserm nächsten Geschäftsbericht darauf zurükznkommen.

A n s c h l u s s bei T au f e r s .

Auch für die rechtzeitige Erstellung eines Anschlusses au die Münsterthalstrasse zwischen Tausers und Mals haben wir uns aus Ausuchen Granbimdens bei der österreichischen Regierung perwendet. Es find uns

106 jedoch über diesen ...Gegenstand bis jezt noch keinerlei Mittheil^.gen zugekommen.

O b e r a u f s i c h t ü b e r die

B o st st r asse n.

Jnsolge einer von Seite der Kreispostdirektion Lnzern an das Bostdepartement gelangten Beschwerde über mangelhasten Zustand der Gotthardstrasse in der Schienen und am sogenannten Tan..enbein lnden wir die Regierung von Uri unterm 22. Juli v. J. ein, die nothigen Anorduungen für gehörigen Sehu^ der Strasse an den bezeichneten, besonders gefahrlichen Stellen treffen zu wollen.

Da sich aber aus der Vernehmlassung , welche Uri uns auf diese

Reklamation einreichte, ergab, dass die dortigen Behörden hinsichtlich des

Unterhaltes fraglicher Srasse allen billigen Anforderungen Genüge geleistet hatten, was dann auch der Vorstand unsers ^ostdeparteme..ts nach einer Reise über den Gotthard selbst bestätigte , so wurde der Sache keine weitere Folge gegeben, und wir beschränkten uns darauf, bloss empsehlungsweise den Wuns.^ auszusprechen , dass an einigen .^er gesahrlichern Stellen Schu^maueru angebracht werden möchten.

Eine zweite Reklamation der Kreispostdirektiou Ln^ern betras die Boststrasse zwischen Bekenried nn.^ Bnochs, resp. Staus, deren Anlage und Unterhalt, wie es scheint, wirklich sehr mangelhaft ist. Da indessen diese Angelegenheit zur Zeit noch nicht erledigt ist, so beschränken wir uns auf die Vormerkung derselben und behalten uns vor, darüber später weitern Berieht zu erstatten.

B.

l.

^n.a^er^rr.el.ti^nen.

L i u t h u u t e r n e h mu n g .

Bezüglich der im ^aus dieses Jahres an der Liuth und ihren ^auälen ausgeführten Wehr- und Dammarl.eiteu, Uferverficherungen .^e. verweisen wir aus die beiliegeude Zusammenstellung, in welcher die einzelnen Hauptarbeiten so weit uöthig bezeichnet und die sür jede derselben veraus^ gabten Sn^nmen angegeben sind.

L i n t h k or r e k t i o n v o n G r ^ n a n a b w ä r t s .

Jm Berichtjahre war die Amtsthatigkeit der Linthkommission wesentlieh ans die Förderung der Frage betreffend die Korrektion der Linth von Gr.^nau bis in den Zürichsee gerichtet. Die im Berichte pro 1863 er^ wähnte ^..pezialk^mmission hat gestuft ans vorgenommenen Augenschein und die ^lane und Gutachten des Liuthingeuieurs und nach Erörterung der bedeutenden finanziellen Tragweite der Frage der Linthkommissiou ab-

sehliessliche Anträge gestellt, mit welchen sich diese Behörde schon im

Frühjahr gru..ds.^lich einverstanden erklärte.

Zur Seite 106.

^us^nnlen^ellun^ der

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Betrag.

Bezeichnung der Arbeiten und Lieferungen.

Total.

^n^eln.

Fr^

Fr^

.^p.

4,99l) 2,00.^ .^86 594 2,345

Aschers ^anal. W umbauten auf 2300^ ^ange, mit ^ufuhr von 5^0 Fuder Stelnen ^amm arbeiten auf ^l)0l)^ ^ünge. Auffüuung der Krone mit ^rnthschutt ....

.^..nt er graben, resp. Ufer^chernngen, ^ntl^abschlagen, Reparaturen ^erschlage hinter dem neuen Steinwuhr, 16 ^tük .

.

.

.

.^ammplü^e, Auffüllen m..t ^rnthschutt und Bes^ste.ne anwerfen Liut^allal. Weesenerkanalnerttefung, angefangen .

.

.

.

.

Wallenseeausmündunc.., ^ammhau mi.t lernte und Auffüllung rechtsenig .^urchla.^er für .^inter.va^r und Wul^rkopf am See .

.

.

.

Faschlnenwul.r am See und Flechtwerk m.t 1.^00 Faschinen .^c. rechtseittg

.

.

.

.

.

U.fersicherungen, l.n^tig ob Bahnorüke 1.^00^ lang .

.

.

.

.

.

Untergr^nau 14 Sporenhauten und lrn^. Faschinenwuhr ^. mit 730l) Maschinen .

....lu.sschorren für die Schifffahrt, unter ^rnnau und etwas bei Weesen .

Rekwea^ und ^ümmeunterhalt, Begrienun^n, Sicherungen ........ .

.^ammerhöhung a.m Benknerkana.l b.s ^ie^en, ltnkseitlg vollendet, 200^ lang .^otat.onsboden und Aschers Denkmal, verschobene Arbeiten.

.

.

.

.

.

i

Total .^er Ansgaben .

3,140 2,395 185 2,410 455

69 65 95 17 51

5,390 2,309 90 2,127 890

30 36 93 96

.

.

^

.^p.

10,219 46

6,756 49

...l^emeine ...lusl^en. Ingenieure u n d Aufseher .

.

.

.

.

.

.

^lanlntetrte, Zü...ichsee untersucht, ^rnnaukorre^onserpert^e ^r. 650) ^egel u n d Beobachter .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Schiff und Geschirr mit Anschaffungen .

.

.

.

Wasserstandsmonument beendet .

.

.

.

.

.

.

.

^miuistration. ^ehalte und Auslagen, wobei ^r. 400 für ^ro.^osten

Fr^

402 05

5,133 75 995 90 626 84 366 17 .^774 52

.

^p.

19 63 99 43 22

15,746 51

10,808 55 4,046 78 40,821 30

107 Um indessen m dieser wichtigen Angelegenheit mit vollständiger Sachkenntniss definitive Beschlüsse fassen ^u konnen, wurde von der Linth^ kommission noch eine einlässliche Expertise zweier Fachmänner angeordnet^ welchen der ganze Korrektionsplan nach technische^ und landwirthschastlieher Richtung inklusive der Brüfung der Kostenvoranschläge zur Begutaehtung vorgelegt wurde. Die beiden Experten , die Herren Jngenieux^ Bride l und Brosessor . L a n d o l t , übergaben der Kommission gegen den Schluss des Berichtjahres ^im November) ihr in allen wesentlichen Punkten den Vorschlägen des Linthingenieurs Anstimmendes nnd die Ausführung befürwortendes Gutachten. Die Kollision der Sizungen der Bundesversammlung nnd der jungen zweier kantonaler ^rossen Rathe machte den Zusammentritt der Linthkommission im Dezember des Berichtjahres unmoglieh, und es konnten daher die definitiven Schlussnahmen erst im Januar 1865 dem Bundesrath vorgelegt werden. Ueber die nunmehr erfolgt^ Erledigung dieser .Angelegenheit werden wir an unserm nächsten Geschästs^ bericht einlässlich reseriren.

F ä l l u n g des Z ü r i ch s e e s p i e g e l s.

Durch den Linthingenieur siud die Erhebungen und teehuischen Untersuehungen bezüglich der Frage der Fällung des ^üriehseespiegels fortgesezt worden. ^lnch hat derselbe bereits ein Vrojekt betreffend die Verlegung der ^ihlausleitung in die .Limmat ausgearbeitet, welches der Regierung des Kautous Zürich, sowie dem Stadtrathe von .^üri.h ^.r Brüfuug und Vernehmlassuug übermittelt worden ist.

S c h i s s f a h r t s v e r k e h r aus d e r ^ i n t h und R e k e r w e s e n .

Die mit der Revision der .^hissfahrts- und Rekerordnuug beauftragt gewesene Kommission hat ihre Arbeit beendigt und ein neues Re-

glement vorgelegt, durch welches die Schissfahrt vollig freigegeben und das Rekerwesen genauer und den jezigen Verhältnissen angemessen regu^ lirt wird. ^) Auch diese Vorlage konute dem Bundesrathe erst im Ansang des Jahres ^865 eingereicht werden. wir behalten uns daher die Berichterstattung darüber für den nächsten Geschäftsbericht vor.

Bezüglich der Linthsch issfahrt ini Allge^neinen wird konstalirt, da^ dieselbe noch immer im Abnehmen sei. Die Gesammtsnmme aller flussauswärts beförderten Waareu betrag im Beri.htjahr nur noch 9^l54 Zentner - abermals über 6000 Zentner weniger als im vorhergehenden Jahre. Diese Abnahme ist lediglich der Eisenbahnkonknrren^ zuzuschreiben.

und es wird in der ^olge die Linthsehisssahrt nur noch dem Lokalverkehr mit Landesprodukten einen wesentlichen Rn^en gewähren konnen.

^) Siehe eidg. .^es^sammlung, Band ^III, Seite 38.^.

..^

108 U n t e r h a l t u n g der F l u s s u f e r d u r c h die L i n t h g e n o s s ... m e.

Jhre besondere Aufmerksamkeit hat die Linthkommisston während des Jahres 1864 auch der Regulirung der den sogenannten Linthgenosfamen obliegenden ..^flieht des Unterhaltes der Flussuser zugewendet. Wie .^ir aus dem Berichte der kommission entnehmen, bietet dieser Gegenstand grosse Schwierigkeiten dar, indem er sieh zu einer Totalrevision der bisher befolgten Tagsazungsbeschlüsse und .Linthverordnungen, namentlich derjenigen vom Jahr 1812 erweitert. Aus den Antrag des hiesür bestellten engern Ausschusses hat die Linlhkommission bereits vorbereitende Beschlüsse gesasst , sie behält sich jedoch vor, die aufzustellende neue Organisation vorerst gründlich zu erortern und sodann ihre bezüglichen Sehlussnahmen der Brüsung und Genehmigung des Bundesrathes zu unterstellen.

R e ch n u n g s e r g e b n i s s e.

Laut einem von der Linthkommission vorläufig eingesandten Auszug aus der Rechnung über den Linthfond vom Jahre 18^4, deren ^rüfung vorbehalten wird. ergeben sich auf Ende 18.^4 folgende Resultate .

109 Bestand des Linthvermogens auf 3l. Dezember 1863: Fr.

^p.

Fr.

.^p.

Fr.

.^p.

Liegenschaften . . . . . . . . . 95,908. 86 Kapitalien . . . . . . . . . . 400,078. 13 ^insrestanzen : 1)

von

.Kapitalien

.

.

.

.

.

.

.

.-^

2) .. Verpachtungen . . . 5,676. 15 3) ,, Strandboden . . .

148. 87 ------ 5,825. 02 Rükständige Beiträge . . . . . . . 8,099. 60 ., Mobilien

Baarschast

Kanfbeträge für Strandboden .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

l ,459. 55 6,000. -

. . . . . . . . . . 15,639. 33 533,019. 49

Daraus hatte die schweiz. Kreditanstalt in Zürich laut Kontokorrent ein Guthaben von . .

671. 35

Vermogensbestand Ende 1863 . .

532,339. 14

Bestand aus 31. Dezember 1864: Liegenschaften . . . . . . . . . . 95,908. 86 Kapitalien . . . . . . . . . . . 407,884. 13 Zinsrestanzen : a. von Kapitalien . . . .

80. h. .. Verpachtungen . . 6,671. 46 ... ., Strandboden . . .

38. 25 ----- 6,789. 71 Rükständige Beiträge der Linthgenossame . . 4,285. 70 ,, Kausbeträge von Strandboden . .

530. Mobilien . . . . . . . . . . . 6,000. --Baarschaft : a. in der Eorrent^Kasse . . 1 ,798. 34 h. ,, ,, Kapital^Kasse . . 9,975. 72 . 11,774. 06 Vermogensbestaud Ende 1864 . . ^^^^533,172.46 Es ergibt sich somit eine Vermehrung des Linthvermogeus von . . . . . . . .

.

.

.

.

833. 3 2

110 2.

R h e i n k o r r e k t i o n.

Mit Sehreiben vom 15. und 27. Jänner 1.^64 meldete die Regierung von St. Gallen, die in der Bauvorlage pro 1863^64 für die Gemeinden Rüti und Haag vorgesehenen Korrektionsarbeiten seien in Folge der ausserordentlich günstigen Jahreszeit so weit vorgeschritten . dass bis zum Frühjahr in beiden Gemeinden noch weitere 100 Klafter erstellt werden konnen Die Regierung, von der Ansieht ausgehend, dass fie gegen das Jnteresse der Rheinkorrektiousunternehmung handeln würde, wenn sie blos der formellen Regelmäßigkeit willen die Gelegenheit ^u raschem Vorrüken der Bauten nnbennzt lassen wollte, habe keinen Anstand genommen, die vorläufige Autorisation zu den bezüglichen AeeordAbschlüssen zu geben, unter der .^orauss^ung, dass der Bundesrath diefe^ ^ Vorgehen genehmigen werde.

.

Bei diesem Anlasse machte die Regierung daranf aufmerksam , dass ähnliche Fälle sieh in der Folge noch mel,.r darbieten dürften und dass dagegen aueh Fälle eintreten konnen, wo in ^olge besonderer Vernmstän.^ dungen einzelne Partien der für ein Baujahr projektirteu Bauten verschoben werden müssen. Um dergleichen Ausfälle zu kompensiren und überhaupt das Unternehmen moglichst zu fordern, wünschte die Regiernug, dass Bauverlängerungen, wie diejenige in den Gemeinden Rüti und Haag, möglichst Vorschub geleistet und ihr zu diesem Z.veke eine allgemeine Autorisation zur Ausführung solcher Bauverlängerungen . für welche Richtung und Bauplan ^ureh .^ie vorhandenen technischen Vorlagen bereits festges..^.. sind, ertheilt werden möchte.

Was speziell die Bauv^rlängernngen in den beiden Gemeinden Rüti und Haag aubetrifft, so nahmen wir im Einverständnis mit den. eidg.

Experten keinen Anstand, die Ausführung derselben zu genehmigen.

Hinsichtlich der sur weiter vorkommeude ähnliche ^älle naehgesuehten allgemeinen Autorisation ^rtheilten wir der Regierung den Bescheid , dass für solche Bauverläugeruuge... für welche Richtung und Bauplan durch die jeweilen vorhandenen technischen Borlageu bereits festgesetzt sind , die Ausführung bewilliget werden konue, unter folgeudeu Bedingungen : 1.

2.

3.

dass die Kosten solcher Bauten das für die jeweilige Kampagne festgesetzte Budget uicht überschreiten; dass .^iese Arbeiten genau nach den betreffenden Planen ansgesührt werden, und dass der eidg. l.^perte von solchen Bauanordnungen jeweilen sofort in Kenntniss gefezt werde, damit derselbe von dem wirklichen Stande der Arbeiten fortwährend genau unterrichtet sei und er bei etwaigen erheblicheren Modifikationen allfällige Bemerkungen oder Einwenduugen r e eh t ^ e i t i g anbringen tonne.

Ueberdies behielten wir uns vor, diese Autorisation, sofern sieh in der Anwendung derselben in ^er Folge Jukouvenie^en oder Anstände ergeben sollten, ^wieder zuruk^iehen.

^ ^ ^ ^ ^

111 Ueber die im Baujahr 1863^64 ausgeführten Rheinkorrektionsbauten und die Kosten derselben entnehmen wir den Berichterstattungen des eidg.

Experten, sowie der von St. fallen aus 1. Juli 1864 vorgelebten Generalreehnnng nachfolgende Daten : Die im Jahre 1863^64 ausgeführten neuen Dämme repräsentieren eine Gesammtlänge von 1989 Klaster oder 3580,20 Meter.

Die Baukosten derselben betrugen ^r. 275,559. 04

Hie^n kommen verschiedene Kosten für

Aussät in Regie u. s. ...

. .

,,

2,832. 95

Ferner sür Erhohnng der Dämme Konsolidirung bedrohter oder besch.^

digter Stellen .e.

. . . . . ,, 18,774.70 Total Fr. 297,166. 69

Die ^esammtkostenrechnung sür das Baujahr 1863,^64 liefert folgende Ergebnisse: Kosten der neuerstellten .Leitwerke gleich oben

Fr. 297, 166. 69

Reparaturen resp. Ergänzungen srü..

herer Dammbauten . . . . ,, 10,104. 27 Binnendämme . . . . . . ., 4,871. 82

Jnventar . . . . . . . .

Baueinleitungen, Blanausnahmen ..e.

Verwaltnngskosten . . . . .

Kommissionen . . . . . .

,, ,, ..

,,

1,650. 83 18,260. 41 19,544. 31 8,853. 11

Total der Baukosten pro 1863^4 . . . . ^r. 360,451. 44 Die Generalrechnung für das Jahr 1862^63 erzeigte eine Gesammtausgabe von . . . . . . . .

,, 243,183. 18

Vom Ansang des Unternehmens bis zum 1. Juli 1864 wurden somit im Ganzen verausgabt

. . . . Fr. 603,634. 62

Den Beitrag , welchen die Eidgenossenschaft an obige ^umme zu leisten hat (^) beträgt . . . . . Fr. ...01,211. 54 Hieran hat St. Gallen im Jahre 1863 bereits erhalten ..

80,000. Blieben somit aus 1. Juli 1864 noch zu befahlen . ^r. 121,211. 54 Gestüt auf obige .Abrechnung und das E^pertenbefinden des Herrn Jngenieur graisse, welcher sämmtliehe während der Baueampagne 1863^64 erstellten Korrektionsbauten als durchaus solid und plangemäss ausgesührt bezeichnet, wurde der Regierung von St. Gallen durch Bundesrathsbesehluss vom ^29. August 1864 eine neue Beitragszahlung im Betrage von

120,000 ^ranken bewilligt.

Die

dem gegenwärtigen

Berichte beigesügte Uebersicht der bis

30. Juni 1864 in jeder der betheiligten Gemeinden ausgeführten

^ ^eite 111.

^^in^t^^f^i^.

u^^t ^ ^ ^^ ^ ^ ^ ^ ^.^uu ^^ l^^^^ ^lt^.

^

^emein.^en.

1^^1.

Klafter.

Kostenbetrag.

.^^

13,300 10,000 3,000 3,200 4,000

^130

^ 13,000

M.^ Wartau ,, ^ Sevelen Buchs ^ Haa.^

Klafter.

Fr^

53 85

-.--

.--

^

8,500

50 50

^

^

^ --.-

^ .

..

Rüthi Obe.^iet (O.^ weinde) Eichenwies Montlingen ^

..

,, ^

.

2,000

15

1,050

30 22

^ . 2,100 2,200

--

^

.

5,000 2,080 .^,800 .^

.

^^

^

.

.

^

^ Klafter.

^8,330

.

---

^

140 ^100

^123 .

.

6 80

58 170

^

--

^

8,201 10,723 45 ^ 23,246 9,750 54 ^ 22,202 54 2,160 7,539 22 10,t16 28 24,869 12

.

79^ 145^ 100 238^ 102 309^ 62^.^ 197^ 36^.^ 44^.^ 50^.^ 51

15,850

--.

^30

123,048

15

5,tt4 16,348 12,125 20,386 17,499 49,098 4,265 24,380 16,492 10,296 7,768 8,5l6 9,409 3,059

17 38 54 25 45 57 82 82 52 54 65 53

^eme^llI.^.

Fr^

461^ 117 364^ 100 508^ 531^ 62^ 320^ 36^ 80^..

.18l^ 50

52,002 11,700 55,436 17,499 85,344 ^ 40,396 16,492 32,499 7,768 12,776 20,007 3,500

^p.

17

^a.^.

Mals.

37 Wartau.

25 Sevelen.

45 93 82 ^ennwald.

06 Rüthi.

54 Oberriet ^ts^memd^.

65 Eichenwies.

75 Montlingen.

Buch....

H..^.

Oberriet (Hofgemeinde).

^ 73^ 20 112^ 127^

.

72

^p.

100 138^

1989

20,168 2,165 33,339 15,124

34 25 79 62

348^ 70 138^ 267^

275,559 04 3639

^. ^^.

.Kostenbetrag.

Klafter.

^

4,240

^

Total per ^emelll^e.

Kostenbetrag.

^p.

.^

.

^

.

.

20 ^ ^ ^

1,400 2,500

50 . 26 140

.^

Summe

. .

. ^

,,

Schmitter ,, Widnau An .

1,050

^ 20

Oberriet (Hof^emeinde) ^iepoldsan

.

^p.

.^

Kostenbetrag.

^

,,

,,

Klafter.

1^^4.

^

Sennwald

^

Kostenbetrag.

....p.

100 50 20 .^2 40

R^ ,, ,,

1^^^.

1^^.^.

^ .

^

59,853 7,165 35,419 24,924

74 25 79 62

482,787 19

^iepol.^au.

Sehmitter.

Widnau.

^u.

1l2 n e u e n . L e i t w e r k e gibt so ziemlich ein vollständiges Bild des bisherigen Fortschreitens der Korrektionsarbeiten. Wir glauben uns nm so eher auf die an diesem Tableau enthaltenen Angaben beschränken zu können , als ein näheres Eingehen in die Details der einzelnen Werke leicht den Rahmen eines Geschäftsberichtes überschreiten dürste.

Jm Oktober 1864 reichte uns die Regierung von St. Gallen die.

Blane und Bauvorlagen sür das Jahr 1864,^65 ein . welchen wir nach erfolgter Vrüfnng und Begutachtung durch Hrn. Fraisse unterm 9. Dezember^ die Genehmigung ertheilten.

Rach ^dieser Vorlage sollen im Jahre 1864^65 in 17 Gemeinden zusammen 5205 Klaster ....... 0531 Meter neue Arbeiten ausgeführt werden, deren Gesammtkosten auf Fr. 674,000 veranschlagt sind.

Herr Jngenieur Fraisse fügt der obigen Angabe noch folgende, für die Benrtheilung des .Quantums der projektirten Arbeiten wesentliche Erläuterungen bei : ,,Die pro 18^65 projektirten Arbeiten würden schon für sich allein beträchtlicher sein, als diejenigen der srühern Jahre zusammengenommen.

Jndessen darf man bloss den Fortgang des Gesammtwerkes ins Auge fassen ; denn die früher ausgeführten Arbeiten sowohl, als die heute projektirten sind noch weit von ihrer Vollendung entfernt, nur wenige können ihren Dimensionen nach als vollendet angesehen werden. Der grösste Theil der Arbeiten besteht lediglieh in der Fnndamentirnng der Dämme, von denen einige zur halben Hohe aufgeführt sind , sie bilden daher eigent-

lieh bloss die Basis oder einen Theil der definitiven Werke.

Diese erste Arbeit hat den Zwek, den Flnss in das regelmässige Bett

zurükzutreiben , das man ihm vorgezeiehnet hat, und ihn so zu zwingen, dieses Bett auszugrasen und es von den Kiesbänken , die ihm im Wege stehen, zu besreien , ferner gestattet sie , den dahinter liegenden Boden durch die Sand - und Schlammablagerungen zu befestigen , welche das Hochwasser in reichlichem Masse herbeiführt, indem es über diese Fundamente steigt.

Diese aus halbe Hohe aufgeführten Werke werden kürzere oder längere Zeit in diesem Zustande gelassen, bis ihr Z.vek erreicht ist und ihre Befestigung sür hinreichend gehalten werden kann, was je naeh den wechselnden Verhältnissen des Flusses und der Jahreszeiten einige Jahre dauern mag. Erst dann kann man die Arbeiten vollenden und den Dämmen die definitiven Dimensionen geben , die sie haben müssen , um auch die Hochwasser anzunehmen. Während dieser Zeit zwischen der Fundamentirung und Vollendung der Arbeiten mnss man jedoch .^asür sorgen, dem theilweisen Einsinken und den Zerstörungen vorzubeugen, welche je nachdem der Rhein mehr oder weniger thätig ist, entstehen können.^

11.^ Unserer Berichterstattung über die Rheinkorrektion im Kanton St. fallen haben wir noeh beizufügen , dass wir uns gegen das Ende des Berichtjahres mit der Regierung des Kautons St. fallen auch über die Ausstellung eines Regulativs für die Bundesbeitragszahlungen an die Rheinkorrekten, ähnlich demjenigen, welches, wie wir unten mittheilen werden, für die Rhonekorrektion ausgestellt wurde , ms Vernehmen gefegt haben.

.'..a aber die diesfälligen Verhandlungen erst Anfangs des Jahres 1865

gänzlich geschlossen werden konnten , so behalten wir uns die Berichte^ stattung hierüber aus unsern nächsten Geschäftsbericht vor.

R h e i u k o r r e k t i o n im K a n t o n Graubündeu.

Mit Schreiben vom 31. Mai 1864 stellte die Regierung des Kantons Graubünden an uns das Ansuchen, wir mochten ihr , nachdem di^ im Baujahr 1863,^64 in den .gemeinden Maiensell. und Fläfch erstellten Korrektiousarbeiten durch den ei.dg. Experten untersucht worden seien, die betreffende Ouote des Bundesbeitrages ausbezahlen lassen.

Aus dem Berichte, welchen uns Hr. Jngenieur Fraifse über diefen Gegenstand erstattet hat , ergibt sich . dass in den genan.nen Gemeinden während der Bau- Kampagne 1863^64 folgende Arbeiten ausgeführt worden find: 1. Jn der Gemeinde Fläsch 4l 5 Meter neuer Damm, dessen Kosten laut Rechnung des Hrn. Oberingenieur Salis Fr. 69,395 betragen. Jm Fernern sind in dieser Gemeinde behuss .Vollendung ^und Vervollkommnung der altern Wehrbanten verschiedene Arbeiten für eine bedeutende Summe ausgeführt worden.

2. Jn der Gemeinde Maienseld 505 Meter neuen Damm, im Kostenbeträge von Fr. 88,452. 60. Ebenso hat auch diese Gemeinde Vervollständigungsarbeiten an den ältern^Dämmen ausgeführt, und zwar für eine Summe von Fr. 11,330.

Die Kosten der in beiden Gemeinden ausgeführten Reubanten betragen nach obigen Angaben Fr. 157,847. 60. An diese Snmme be-

^ahlt die Eidgenossensehast (vorbehältlieh der Einhaltung des Gesammtmaximums von Fr. 350,000) einen Drittel, somit Fr. 52,615. 90.

Da

nnn aber die jährliehe Beitragszahlung an Graubünden durch den

Bundesbeschluss vom 24. Juli 1862 aus Fr. 30,000 limitirt ist, ^

mussten wir uns auf die Ausbezahlung dieser lederen Summe beschränken.

Auch für das Baujahr 1864.^5 haben die beiden graubündnerifchen Gemeinden wieder bedeutende Arbeiten auszuführen vorgenommen.

Jn der Gemeinde Maienseld sollen die vorhandenen ^Dämme auf eine Länge von . . . . . . . . . . . 680 Metern und diejenige der Gemeinde ^läseh aus eine .Länge von

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

360

,,

fortgebt werden.

Diese Dammfortsezungen von . . . . . 1040 Metern Länge find zusammen veranschlagt auf Fr. 180,000.

114 Diese Arbeitsmasse repräsentirt gerade das doppelte dessen, was nach den dem Bundesbeschluß.. vom 24. Heumonat 1.^2 zu Grunde gelegenen Vorausse^ungen jährlich geleistet werden müsste, um das Unternehmen, so weit es den Kanton Graubünden ^etrisst , in der sestgesezten Bauzeit von 12 Jahren zn vollenden. Es ist dies ein Beweis, dass die beiden Gemeinden es nicht an Energie und g..tem Willen seilen lassen, um die von ihnen übernommenen Verbindlichkeiten gehorig zu erfüllen.

U n t e r h a n d l u n g e n mit

Oesterreich.

Wie in unserm Geschäftsberichte ^..ro l 8.^3 bereits vorläufig mitgetheilt wurde, ist uns unterm 6. Januar 18l^4 durch unsern Geschäftsträger in Wien endlich eine .Antwort der osterreichischen Regierung aus unsere früheren Roten, betreffend die Anleitung des Rheines in den Vodensee eingegangen, lant welcher Oesterreich sieh bereit erklärt, aus den Fnssacherdurchftich einzugehen, wogegen aber gleichzeitig die Anssül..rung eines neuen Durchstiches zwischen Diepoldsau und Widnau in Anregung gebracht wird.

Wir entnehmen fraglicher Antwortsnote folgende Mittheilnngen : ,,Wie dem Herrn Geschäftsträger aus früheren Mitteilungen be.,,kannt .ist, wurde zur sachgemässen Ueberprüsnng des von der Jnsbrucker ^Landesbaudirektion i^. technische..: ..Beziehung vervollständigten Projektes ^betreffend die Regulirung des .)iheiuftromes läugs der Vorarlberg^ und ,,.^t. Galtergränze die Absendung einer technischen Kommission verfügt.

..Die Ergebnisse dieser Kommission gehen im Wesentlichen dahin, dass ^,von dem seiner Zeit projektirten Durchstich dnrch das sogenannte Rieder^ .,ried ganz abzugehen und für den Vrugg^ussacher.^nrehstich die Richtung ,,rechts von Brugg und Fussach zu wählen sei, dass aber die Aussührnng ^dieses Durchstiches alleiu uieht genüge, sondern dass sieh znr Er^ielnng Deiner vollständigen Regulirnng und z..r Verhinderung der Rheinansbrüehe .,in den hoher gelegenen theilen ^es Rl^einthales noch die Ausführung Deines weiteren Durchstiches zwischen den Ortschaften Diepoldsau und ,.,Widnau uothweudig erweise.

,^Ehe nnn das k. k. Ministerinm wegen Durchführung dieser Vro,.jekte in eine weitere Verhandlung mit den betheiligten kaiserliehen ^en,,tralstellen eingehen uud sich wegen Bewilligung der entsprechenden Kosten^ ..beträte an die Reiehs- und beziehungsweise Laudesvertretung wenden .,,kann, benothigt dasselbe, die Ansicht der schweizerischen Regierung über ..diese Projekte kennen zu leruen. und namentlich darüber Kenntniss ^u er^langen, ob und unter welchen Modalitäten dieselbe zur Ausführung des

,,Wid..aner Durchstiches thätige Mitwirkung zu leisteu geneigt ist.^ ^Hiebei verkennt das k. k. ...^taatsministerinm nicht, dass die Aus..bildung des Fnssacher Durchstiches und seine Einwirknng aus die ^lnss-

^Verhältnisse nicht gleich mit der Erossnung desselben erfolgen wird, dass

115 ,,hiezu mehrere Hochwasser erforderlich sein werden, und dass sich überhaupt ..von vorneherein nicht mit Sicherheit bestimmen lasst, wie sich die Fiuss,,verhältnisse mit der sueeessiven Ausbildung des Fussacher ..Durchstiches ,,gestalten und wie weit hinauf sich nachhaltige Einwirkungen desselben ,,erstreken werden. Es könnte daher keinem Austande unterliegen, mit dem ,,Widnauer Durchstich so lange zu warten, bis sich der Fnssacher Durch-

.,stich so weit ausgebildet hat, dass derselbe schon einen Tl^.eil des Fluss-

.,wassers in sich ausgenommen haben wird und somit dessen Einwirkungen ,,aus die Rheinoerhältnisse wahrnehmbar sein werden.

,,Durch diese Hinausschiebung der Ausführung des Widnaner Durch"stiehes will jedoch nicht etwa die Entbehrlichkeit desselben in Aussicht ..gestellt werden, im Gegentheil wird die seinerzeitige Abbauung der be...deutenden Flusskrümmnng bei Hoheuems, welche durch diesen Durchstich "bezwekt wird, vou den Fachmannern als notwendig erkannt, wenn eine ^durchgreifende Senk...^ der Wasserstaue herbeigeführt und die in diesen fegenden ^.nächst die österreichische Grenze gefährdenden Ueberschwem,,mungen hintangehalten .werden sollen.

,,Dieser Umstand macht es der k. k. Regierung zur Bricht , vor ..jedem weiteren Eingehen in das vorliegende Brojekt von Seite der ., schweizerischen Regierung die Erklärung einzuholen, ob sie sieh schon ..dermal verbindlich machen wolle, den Widuauer Durchstich. sobald dessen ..Anlage von der österreichischen Regierung für nothwendig erkannt werden ..wird, unter beidseitiger emverständlieher Feststellung der beglichen De.,tails und Vereinbarung über eine dem aus den .^orrektiousarbeiten für ,,iedes Territorium erwachsenden Vortheil entsprechende Verkeilung der ^Kosten auszuführen und dessen Erhaltungskosten ^..r Grenze zu über"nehmen. Wenn au.^h das kaiserliehe Staatsministerium nicht in der ,,Lage ist, selbst unter Voranssezung dieser Erklärung schon derzeit für ,,die Ausführung der in R^e stehenden Regulirnngsarbeiten, so weit sie ,,^efterreich betreffen, eine rechtsverbindliche Zusage ^u ertheilen, sondern ^diesfalls ^nächst wegen Anweisung der erforderlichen Geldmittel an die ,,Zustimmnng der Reiehsvertretnug gebunden bleibt, so glaubt dasselbe ,,doch die Versicherung aussprechen zu konnen , dass die Ertheilung der "angesnchten Erklärung wesentlich dazu beitragen wird , die Ausführung ,,der Regulirnngsbauten zu sichern.^ Jm Einverständnis^ mit der Regierung von St. Gallen ertheilten wir unterm 27. Januar dem .^.errn Geschäftsträger den Austrag, dem österreichischen Ministerium in ..Beantwortung obiger Rote die Erklärung abzugebeu :

,,dass, wenn nach Ausführung des reehtseitigen Vrngg-^..ssach-

Durchstiches und nachdem man die ersorderliche Zeit genommen haben werde, dessen Einwirkungen ans die Stromverhältnisse genügend zu prüfen und ^u ermitteln , und sieh .^ur wirtlichen Erfüllnng der Korrel^ions^wel.e anch uoch die Rothweudigkeit der

BundesbIatt. Jahrg. X^n. Bd. II.

9.

116 Ausführung des obern Durchsticht bei Diepoldsau vorbei herausstellen sollte - die .Schweiz sich danu^umal und unter sollen Voraussetzungen der Mitbetheiligung unter beidseitiger einverstäud-

liehex Feststellung der bezüglichen Details uieht entziehen würden.^ Dieser Erklärung wurde noch die Bemerkung beigefügt, dass für die definitive Ueberuahme einer diesfälligen Verpflichtung die Ratifikation der h. Bundesversammlung erforderlich wäre. Auch beauftragten wir den Herrn Steiger, bei diesen. Anlasse neuerdings uachdrüklichst aus besorderliche Wiederaufnahme der Kouferenzverhandlungen hinzuarbeiten.

Wir hofften, dass aus diese .^roffnungen hin Oesterreieh nicht langer zogern werde, dem schon so oft gestellten Ansuchen uni Wiederaufnahme der Unterhandlungen zu entsprechen. Allein auch diesmal trat wieder ein Hinderniss dazwischen, durch welches die Zusammenbernsung der ^onserenz neuerdings verschoben wurde.

Während nämlich in Wien die Fachmänner, welche si^h mit der ^rage der Rheinkorrektion ^u beschäftigen hatten , sich entschieden dem schweizerischen Projekte des ^ussacherdurchstiches zuneigten , wurde auf Veraulassung der vorarlbergis^hen .^audesvertretung und mit Einwilliguug der osterrei^hischen Regierung die ^rage der Ausleitung des Rheines in den Bodensee durch den von den vorarlbergischen Gemeinden hiesür bezeichneten Oberbaurath Kiuk nochmals untersucht und begutachtet. Dieses Gutachten lautete ^- wie übrigens nicht anders ^.erwarten war --^ ganz g e g e n den Fussacherdurehstich, und das Staatsministerium fand die von Kiuk erhobenen Bedenken für wichtig genug, um über diese nene l^pertise und deren Ergebnisse eine einlässliehe Untersuchung durch das Ban^ departement ^u veranstalten (Rote des osterreichischen Ministeriums des Auswärtigen an Hrn. Steiger d. d. 6. Oktober 1864).

Rachdem wir der Regierung von .^t. Gallen die hieraus bezüglichen Mitteilungen gemacht und uns mit derselben über die in Aachen zu tresfendeu weitern Vorkehren ins Einverständniss gesezt hatten , ertheilten wir unseren Geschäftsträger unterm 31. Dezember 1864 folgende Aus-

träge :

t.

2.

das k. k. Ministerium des Aeusseru um offizielle Mittheiluug des vom Oberbaurath ^iuk versassten Gutachtens nebst be^üglichen Blanen zu ersuchen ; bei dem genannten Ministerium Erkundigungen darüber ein^uziehen, ob man dortseits aus einen Vorschlag , die Durchstich..

frage unter Vorlage der .^inl.^schen Vlane durch eine gemein^ schastliehe Expertenkommission, zu welcher jeder der betheiligten Staaten seine Experten be^eiehneu würde, untersuchen und begutachteu ^u lassen, einzutreten. geneigt wäre.

Für den Fall, dass diese neue Anregung eine günstige Ausnahme finden sollte, beauftragten wir Hrn. Steiger im Weitern, dem Ministeritun sogleich. einen Vorschlag im angedeuteten Sinne vorzulegen.

117 J n r a g e w a s s e .. k o r r e k t i o n.

^ Mit Kreissehreibe.. vom 22. Januar 1.^64 übermittelten wir den Regierungen von Bern, Solothurn, Freiburg, Waadt und Reueuburg den Beschlnss, welchen die h. Bundesversammlung unterm 22. Dezember 1^63 in Sa.^hen der Juragewässerkorrektiou gefasst hatte.

Gemäss Art. 5 dieses Beschlusses luden wir die genannten Regie..

rungeu ein, sich bis spätestens den 3l. .Dezember 1.^64 darüber aussprechen zu wollen , ob sie bereit seien , auf Grundlage desselben das Unternehmen auszuführen. Dabei sprachen wir die Hoffnung aus, dass die Kautoue nun auch ihrerseits nach Krasteu dahin wirken werden , um eine Verständigung zwischen sänuntliehen Beteiligten zu erzielen, damit das Unternehmen, fur welches die Eidgenossenschaft eine so namhafte Unterstützung anerbiete, endlich ius Werk ges.^t werden konue.

Wir glaubten uns sedoch nicht aus diese Einladung beschränken und einfach die Antworten der Kautone aus dieselbe abwarten zu sollen. Wir waren vielmehr der Ansicht, dass, nachdem der Bnnd in dieser Angelegenheit die Juitiative ergriffen, es Ausgabe der Bundesbehorde sei , dieselbe noch weiter fordern ^u helfen und namentlich dahin ^u wirken, dass rechtzeitig eine Verständigung ^wischeu den Kantonen erzi.elt werde.

Vou dieser Anschauungsweise ausgeheud, veranstalteten wir aus 9.

^März 1864 eine Konferenz von Abgeordneten sämmtlieher beteiligter Kantone, um denselben Gelegenheit zu geben, sich über die Beitrittssrage im Allgemeinen, über die ^rage betreffend die Subventionen der Kantone ...nd über das zur Ausführung des Bundesbes.hlusses überhaupt eiuzuschla^eude Versahren zu bespr^.^hen und wo moglieh zu verständigen.

Das Resultat der Kouferen^ vom l). März, bei welcher sämmtliche ^etheiligleu Kantone vertreten waren, war die Riederse^ung einer eugern ^ommissio^, welche beauftragt wurde, Vorschläge auszuarbeiten : 1. über die Grnndsäze, welche einer Ausmittluug des reellen Mehrwerthes zu Grunde ^u legen sein mochten , 2.

über die Vorarbeiten, welche dieser Ausmittlnng voraus zu gehen hätten ; und 3.

über die Vertheilnng der Kosten des Unternehmens, so weit si,e nicht vom Bunde übernommen werden.

Jn der ersten Siznng (vom 2. Jnni) behandelte die Kommisston ben ersten und ^weiten der ihr ertheilten Austräge.

Unter Titel 2 bezeichnete sie folgende Vorarbeiten als nothwendig .,ur Ausmittlung des reellen Mehrwerths : a.

Es sind längs den Seen und .Müssen die Grenzen zwischen dem Vrioateigentlmm und den. öffentlichen Grund und Boden feftzustellen.

Dieser Bestimmung sollen die Blanaufnahmen vom Jahr

118 h.

c.

d.

e.

f.

1850 und 1851 zu Gr.mde gelegt werden, mit Berüksichtigum seitheriger Abänderungen.

Es ist der Berimeter des Juundationsgebietes festzustellen.

Es sind die Zonen.^erimeter des Ents..mpsm.gsgebietes fest^

stellen.

Es sind die Projekte und Voranschläge über die Binnenkorrek tionen und Kanalisationen auszuarbeiten.

Es sind die Aufnahmen der nothigen Ouer- und Längenprofil ^ur Anssüh.^.^ obiger Arbeiten sofort vorzunehmen.

Rach Feststellung der Perimeter sind vorläufig summarische Schä.

Bungen vorzunehmen : 1) über den gegenwärtigen Werth des Landes, und

2) über den muthmassli.hen künstigen Werth des Landes, -Korrektion und Entsumpsnng als vollendet vorausgesezr.

Diese Schaznngen sind von einer d..r..h den Bundesrath aus eine..

doppelten Vorschlag der Konserenzkantone gewählten Kommission von dr..

Sachverständigen zu machen.

Die Mitglieder dieser Kommission dürsen keinem der betheiligten Kantone angehoren.

Unterm 6. Juni übermittelte Hr. Regierungsrath Weber als Vrä.

sident der Kommission uuserm Departement des Jnnern das Brotokol der oben erwähnten ersten Siznng, wobei er na.h Beschluss und im .^luf^ t.^ge der Kommission das Ansuchen stellte .

,,1. Es mochte der Bundesrath die i^. zweiten Theil der Vorschlag ,,2.

,,vorgeseheuen Vorarbeiten aus Kosten des Bnudes anordnen.

Es mochten mit Rükstcht aus die Benu^ung der guten Jahres ,,zeit die oben sub Lut. e erwähnten Vorarbeiten , welche di ,,Kommission als ganz besonders dringlich erachte , beforderlie vorgenommen werden.^

.^lus den Berieht, welchen uns das Departement des Jnnern übe diesen Gegenstand erstattete, sassten wir unterm 27. Jmn den Beschluss 1. Es sei dem gestellt^. Ansuchen in de^n Sinne zu entsprechen

dass die als dringlich bezeichnete Aufnahme der zur Ausn.ittlnug des be

der Korrektion betheiligten Gebietes notlugen Längen- und ^uerprofil sofort , u^.d zwar ans Kosten des Bundes , ausgeführt werden soll , da aber die Kosten dieser Vorarbeit die Snmme von Fr. 6..)00 nicht über steigen dürfe.

2. Sei zu diesem Zweke bei der Bundesversammlung der ersorder liche Kredit nachzusuchen.

Was die in Lnl. k vorgesehenen ...^chä^.ugen aubetrisst, so war...

119 .mr mit dem Departement der Ansicht. dass dieselben , son^ie d^ uu^r i, b, c und d bezeichneten Vorarbeiten aus Kost^u d^ betheiligten Kauone auszuführen seien.

Rachdem die von der Konferenz vom 9. März ni.edergesezte Kommision ihre Arbeit beendigt hatte, wurde auf den 12. Juli eine neue Kon^erenz der kantonalen Abgeordneten veranstaltet.

Bei dieser Konferenz wurde in erster Linie der von der Kommission ^stellte Antrag : ,,es sei bei der Bundesversammlung eine Verlängerung ..es den Kantonen im Bundesbeschlusse vom 22. Dezember 1863 gestellten Termins bis 31. Dezember 1865 nachzusuchen^ behandelt, uud es wurde dieser Antrag zum Beschlusse erhoben mit dem ^usaze, ^ass die Eingabe dieses Fristverlängerungsgesnehs bis zu der nächsten Bundesversammlung (September 1864) zu verschieben sei.

i

Hieraus folgte die artikelweise Berathuug der Kommisfioualvorsehläge, welche ohne erhebliehe Modifikationen gutgeheißen wurden. Z.. bemerken .st. dass die Abgeordneten von Freiburg und Waadt sich bei diesen VerHandlungen instruktionsgemäß gegen alle Konsequenzen , welche die BeSchlüsse der Konserenz für die Kantone nach sich ziehen mochten , formpichst verwahrten.

.

Jn Vollziehung eines weitern Beschlusses der Konferenz übermittelte ^as Departement des Jnnern den Juragewässerkantonen unterm 23. Juli ^as Kouseren^protokoll, welchem die definitive Redaktion der mehrerwähnlen Vorschläge beigegeben war. Die Regierungen der genannten Kantone wurden eingeladen, bis zum 5. August ihre bestimmte .Erklärung darüber abgeben ^u wollen, ob sie geneigt seien, die unter Titel ll der Vorschläge bezeichneten Arbeiten zu übernehmen.

Gleichzeitig wurden die Regierungen der süuf Kautone eingeladen, ^ür den Fall, dass sie mit der im Art. 12 der Vorschläge vorgesehenen .llusstelluug einer Sel.äzuugskommission einverstanden wären, ihre Vor^.hläge sür die dur.h den Bundesrath zu tretenden E^pertenwahlen ein^reichen.

^ür die Uebernahme der Vorarbeiten erklärten sich die Regierungen ..on Bern , ^olotlmr.. und Reuenburg. Die Regierung von Freiburg .ehnte die Uebernahme ab, mit dem Bemerken, dass sie sich vorbehalte, ^ür ihre eigene Rechnung eine Expertise über die Ausmittlung des Mehrverthes und über die Kanalisation und Entsumpsung des Moses der .ntern Bro.^e und der Gegend von Murten zu veranstalten.

Die Regierung von Waadt erklärte, dass sie die fraglichen Vorar..eiten bereits von sieh aus augeordnet habe, und dass sie bereit sei, dieelben sofort ua.h ihrer Beeu.^igu..^ den eidg. Experten zur Disposition u stellen.

120 Mit der Aufstellung einer Schäzuugskommission erklarten sich nur die Regierungen von Bern, Solothurn und Reuenburg einverstanden.

Raeh Eingang der oben angeführten Vernehmlafsnngen der Kantone über die Konsere.^beschlüsse vom 12. J^li wurde vom Departement des Jnueru eine neue Konferenz ans den 27. September zusammenberufen. welche nach eiulässlieher Diskussion über die Frage der Ausstellung einer .......ehaznn^ kommission folgende Bes^.hlüss^ fasste:

1. Die Ausführung .^er im Art. l 2 der Konsereuzvorschl.ig^. vom 12. Juli 1864 bezeichneten Vorarbeiten wird mit Rülsi.l.t aus die vou den Kautonen Freiburg und Waadt abgegebene Erklärung , dass sie vor allem weiteren Vorgehen das Ergebuiss der vou ihnen angeordneten Spezialuntersnchu...geu abwarten wollen, einstweilen siftirt.

2. Das eidg. Departement des Juuern wird ersucht, sich bei den Regierungen von ^re.bnrg und Waadt dafür zu verwenden , das,. sie an der Ausstellung einer S.hä^ung.^omm.ssion sur die provisorische ...^ehäzun^ des Mehrwertes des bei .^..r Juragewässerkorrektion beteiligten Lande.^ Theil nehmen.

^ 3. Die Regierungen von Freiburg und Waadt durch Vermittlung des eidg. Departemeuts d^ Jnuern zu ersuchen, sie mochten bis zum^ 15. Rovember ihre Erklärungen hinsichtlich der Ausstellung besagter^ S^h^uugslommission abgeben.

Unterm 30. September wurden den Regierungen vou ^reiburg und Waadt die obigen ^esch^üsse mitgetheilt, mit dem dringenden Ersuchen, sie mochten sich hinsichtlich der Ausstellung einer ^.häzungs^on.mission,

deren .^peratioueu die Hauptfrage des Beitritts oder Richtbeitritts zu dem Unternehmen nicht im geringsten präjndi^ren, anschließen.

Als dann na.^h Ablauf der festgesezten und später verlängerten Frist die verlaugten Erklärungen vou ^r.eiburg und Waadt uicht eingelangt waren, veranstaltete das Departement des Jnnern gleichwohl ...in.^ nene Konferenz welche am 2.^. Rove^nber stattfand. ^ei dieser Konferenz war der ..^taud ^reibnrg nicht vertreten. Mit Schreiben vom l.^. Roveu.ber hatte die dortige Regierung das Departement des Juuern von ihrem ^eschlusse, die Konfer...^ nh.ht ^u beschiten, in Kenntniss gese^t.

Als Gründe hiefür führte sie an , dass die Kommission , welche sie mit der Untersuchung d.^r ^rage, betreffend die Kanalisation und Eutsumpfung der untern ..^rove uu^ d...r Gegeud von Murten betraut habe, erst im Begriffe sei, ihren Bericht ans^uarbeit.m. Da es nun ab..r unter

dieseu Umständen der Regi....rnn^ nicht moglich sei, sich. bis ^um 28. Ro-

vember mit dem Ergeb.nss der Expertise gehorig vertraut zu u.achen , so sei sie auch ui.ht im Falle, sich an.^eu Verhandlungen der neuen Konferenz beteiligen zu kounen.

121 Auch an der Konferenz vom 28. November kann keine Verstand.dung über die Ausstellung einer .... chäzungskommission ^n Stande, indem auch die Abordnung von Waadt bestimmt erklärte, dass die vom Staatsrathe augeordneten Spe^ialuntersuehungen noch nicht beendigt seien und

dass daller Waadt sich nicht in der Lage befinde . in der Angelegenheit

der Juragewässerkorrektion irgend welche Entschließungen zu fassen.

Unter diesen Umständen beschränkte sich die Konsereuz daraus, die Abordnung von Bern mit der Eingabe des bereits in der Konferenz vom 12. Juli beschlossenen ^ristverlängernugsgesuehes ^u beauftragen.

Jn Genehmigung dieses Gesuches wurde dann durch Buudesbesehluss vom 14. Dezember 1864 die den Juragewässer^antonen durch Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1863 festgelegte Frist bis 3l. Dezember 1865 verlängert, und es wurde den betreffenden Regierungen die bezügliche Schlussnahme durch Kreisschreiben vom 20. Dezember zur Kenutuiss gebracht.

Wir haben dieser Berichterstattung über den Gang der Jnragewässerkorrektionsaugelegenheit während des Jahres 1864 no.h beifügen, dass die Aufnahme der ^uer^ und .Läugenprofile, welche wir gemäss Bundesraths^ besehluss vom 27. Juni 1864 übernommen, sogleich nachdem der hiesür ersorderlu.he Kredit durch die Bundesversammlung bewilligt war, angeordnet haben. Diese Vorarbeit war am S.hlnsse des Jahres, wenn auch nicht ganz, doch nahezu vollendet, und wir werden nicht ermangeln, in unserm nächsten Geschäftsberichte noch einige Daten über die Ausführung und das Ergebniss derselben folgen zu lassen.

R h o n e k or r e t t i o u.

flange nehmignng.

Jn unserem Geschäftsbericht pro 1863 ist bereits erwähut worden, dass die Bauvorhaben sür die Kampagne 1863^64 verspätet eingereicht worden seien, und dass deshalb, um die sür die Ausführnng günstige Jahreszeit nicht nnbenuzt zu lassen, die J..a..griffnahme der Korrektionsarbeiten, gleich wie seiner Zeit bei der Rheiukorrektion, vor der Blauge-

nehmigung bewilligt wurde.

Ra.^hdem fragliche ^lane durch den eidg. Experten, ^err Jugeuieur B l o t u i t z k . ^ geprüft und begutachtet worden, ertheilten wir denselben uuterm

11. Mär^ 1864 die Genehmigung, wobei wir gleichzeitig die Regierung

von Wallis einluden, dafür z^.. sorgen, dass mit den Ausnahmen für die Arbeiten^. pro 1864^65 sofort begonnen werde, damit uns die bezüglichen Vorlageu Anfangs September eingereicht werden tonnen.

Dieser Einladung entsprechend , erfolgte die erste Blanvorlage pro

1864^65 bereits unterm 31. August 1864. Jn diesen Blauen war für di...

Dämme in den Gemeinden Eonthe...., Vetroz, .^endaz, Raillon , Full^, .^ax^on und Eharrat die Kroneubreite nur auf 8 Fuss vorgesehen, während dieselbe nach den von den eidg. Experten aufgestellteu Normalien 15 Fuss

122 betragen soll. Da im Uebrigen der eidg. Eierte gegen die vorgelegten Projekte nichts einzuwenden hatte, so ertheilten wir denselben unterm 14. Oktober die Genehmigung, mit der Bedingung, dass die Arriereborde überall in der vorgeschriebenen Kronenbreite erstellt werden solle.

.......ei diesem Anlasse machten wir die Regierung von Wallis noch daraus ausmerksam, dass nunmehr auch mit der Verbanung der Wildbäehe der Anfang gemacht werden sollte, damit die groben Geschiebe nach und nach in den Schluchten zurükgehalten werden. Demgemass luden ....ir die Regierung ein, schon in der Baukampagne 1864.^65 mit der Verbauung

der wichtigsten Wildbäehe, wie der Saltine, Gamsen, Visp u. s. w., be-

ginnen zu lassen und uns mit möglichster Besörderm.g die Vorlagen über diese Arbeiten einzureichen.

Mit Schreiben vom 26. Oktober stellte die Regierung von Wallis mit Rükficht aus die oberwähnte, an die Genehmigung der Blane pro 1864^65 geknüpste Klausel das Ansuchen, wir möchten dieselben i.n dem Sinne modifiziren, dass sür den Anfang eine Kronenbreite von 8 Fus.

gestattet werde.

Um den Wünschen der Regierung so viel als möglich entgegen ^u kommen, namentlich aber, uni den betheiligten Gemeinden die erste Erstellung der ihnen obliegenden Korr.^ktionsarbeiten finanziell einigermaßen zu erleichtern, modifizirteu wir fragliche Bedingung in der Weise, dass für solche Streken , bei denen eine vorläufige Kronen^ breite von 8 F..ss wünschbar und znlassig erscheint und sür welche eine diesfällige spezielle Bewilligung nachgesucht wird, sür das erste Jahr diese geringere Breite gestattet werde, jedoch unter der aus.^rüklichen Bedingung , dass ihre Erweiterung sofort im nächsten Jahre begonnen und sueeessive bis zur vorgeschriebenen Breite von 15 Fuss ausgeführt werden solle.

Jm Fernern erklärten wir der Regierung, dass für derartige Arbeiten

bis zu deren vollständiger Vollendung nur A b s c h l a g s z a h l u n g e n ver-

abreicht werden.

Jn Vervollständigung der Blauvorlagen pro 1864..^.... übermittelte uns die Regierung von Wallis im Monat Oktober no..h die Blaue sür die Korrektionsarbeiten am sogenannten Weissensand, zwischen der Massa und der Saltiue.

Mit Rükficht aus die ausnahmsweisen ^tromverhaltuisse, welche die bezeichnete .^treke darbietet, hatte sich die Baubehorde von Wallis ver^.nlasst gesehen, sür die Dämme eine von den gewöhnlichen Rormalie^ etwas abweichende Konstruktion vorzusehlagen. Unser Experte erklärte sich mit der Richtung der Korrektionslinie , so wie auch im Allgemeinen mit der vorgeschlagenen Konstruktionsäudernng einverstanden ; dagegen machte er in Bezug anf das ^uerprosil der Dämme mehrere Modifikation..^ vorschlage, deren Begründung uns vollkommen richtig erschien.

123 Demgemäss ertheilten wir (unterm 22. Rovember) den fraglichen Blanen die^Genehmigung in Bezug auf die allgemeine Disposition und das Längenprofil, jedoch unter der Bedingung, dass für diese Streke das von dem eidg. Experten ausgearbeitete Onerprofil ausgesührt werde und die Hinterdämme die gesezlichen Dimensionen erhalten sollen.

Mit Schreiben vom 5,^7. Dezember erhob die Regierung von Wallis verschiedene Einwendungen gegen fragliche Modifikation, indem sie nachzuweisen suchte, dass das von ihr vorgelegte Ouerprosil dem ^weke besser

entspreche, als dasjenige des eidg. E^perlen.

Ueber die Erledigung dieses Anstandet werden wir im nächsten Berichte das Röthige mittheilen.

.Einführung m o n a t l i c h e r A b s c h l a g s z a h l u n g e n an die au..^ geführten Arbeiten.

Mit Schreiben vom 25. März l 864 stellte der Staatsrath pon Wallis das Ansuchen, dass die Bundesbeiträge sür das Unternehmen der Rhonekorrektion monatlich und im Verhältniss des Vorrükens der Arbeiten ausbezahlt werden mochten.

Ans den Antrag des Departements des Jnnern, welches über dieses Begehren auch die Ansichten des eidg. Experten einvernommen hatte, beschlossen wir unterm 2^. April, dem gestellten Ansuchen zu entsprechen, unter folgenden Bedinguugen: a.^ Die Baubehörde der Rhonekorrektion hat am Ende eines jeden Monats eine Situation über den Stand der Arbeiten znhanden der eidgenössischen Aussicht einzusenden.

b.

Die Quantitäten jeder einzelnen Art der Arbeit müssen aus den Messbü.hern der verschiedenen Baupläne zusammengestellt und summarisch in die Situation eingetragen werden.

c. Rur die Arbeiten dürfen iu die Situation aufgenommen werden, welche in den Messbüehern bis auf das Datnm der vorgelegten Situation eingetragen sind.

d. Die Prozente , welche die Unternehmer an den einzelnen Arbeiten abgeboten haben, müssen von der Summe abgezogen werden.

e. Die Situation muss jedesmal vom Kantonsingenieur beglaubigt werden.

k. Ra.hdem. die .^..uote der Bundessnbsidie ans dem Betrage der Situation ermittelt ist,^ müssen davon 10^ abgezogen und als erste Garantie bis znr^ vollständigen Vollendung der einzelnen ^treten zurükbehalteu werdeu.

Für den Kanton Wallis ist die Bewilligung monatlicher AbschlagsZahlungen jedenfalls von grosser Wichtigkeit, indem namentlich den be-

124 theil.iglen, meist unbemittelten Gemeinden, welche ohne diese Ver^ünstignng genoth.gt wären, behnfs Erfüllung der ihnen obliegende.^ Leistungen Anleihen z.. kontrahiren, die ^a.he wesentlich erleichtert wird.

Für den Bund kann ans der gewährten ......ergünstig.mg kein Rachtheil erwachsen, indem Arbeiten, für welche der Bundesbeitrag ausbezahlt worden ist, nicht wieder in Rechnung gebracht werden konnen.

n e b e r n a h m e der A r b e i t e n , B e i t r a g s z a h l u n g e n .

Unterm Situationen ausgeführten der auf diese

20. April übermittelt^ uns die Regierung von Wallis die der in den Jahren 1862, 1863 bis und mit Ende I864 .^orrektionsarbeiten , mit dem Ersuchen um Auszahlung Arbeiten fallenden ....... note des Bundesbeitrages.

Diese ledere wurde nach dem Vorschlage des eidg. Experten folgendermass^. ansgemittelt : 1. Die Kosten der im Jahre 1862 ausgeführten Arbeiten iu den Gemeinden Rarogne und Riedergeftelen betragen laut Situation Rr. 1

Fr. 165,302. 50. Belressniss des Bnud^sbeitrages . . Fr. 55,l00 einstweiliger Abzug laut L.ll. i der Bedingungen des Bundesxathsbesch lusses vom 25. April 1864 1l) ^ . . . . ,, 5,510 bleiben ausbezahlen Fr. 49,5^)0 2. Lant Situation Rr. 2 betrugen die Kosten der im Jahre I863 ausgeführten Arbeiten Fr. 29,180, wovon

Fr. 18,208 auf die gemeinde Rarogne und Fr. 10,972. 42 ans die Gemeinde Riedergestelen fallen.

Beitragsbetreffniss

^r. .),725

A^l0^,. . ,, .)72 bleiben ------

..

8,753

, ,

28,485

Die Kosten der im Beriehtjahre bis Ende März erstellten Arbeiten in den Bezirken Rarogne und Widers

Betrugen .^r. .)4,.)54. 22. Carogne Fr. 32,61l). 56 Siders Fr. 62,343. 66.) Beitragsbetreffniss ^r. 31,650 Abzng 10^ . ,, 3,165 bleiben

-

Fr. 86,828 welche .^nmme der Regierung von Wallis wurde.

unterm 11. Mai

ausbezahlt

Die vierte Situation betrifft die v.^m Monat März bis 3.)^ ApriI erstellten Arbeiten, sur welche folgende .^ummeu in Rechnung gebracht werden .

125 für die Arbeiten im Distrikt Rarogne . . . .

., ,, ,, ,,

,, ,,

,., ,,

,, ,.

Fr.

84,481. 89

S.ders . . . . ,, 155,916. 40 der Ligne d'Jtalie . ,, 159,256. Fr. 399,654. 29 Beitragsbetreffniss . . . . Fr. t 33,2l 8. wovon 10 ^Einbehalt abziehen find mit Fr. 13.321 Ans den Autrag des Herrn Experten wnrde noch ein fernerer spezieller Eiubehalt von ,, 18,000 in Abzug gebracht für Erdarbeiten längs der Eisenbahn, hiusiehtlieh welcher noch zu untersuchen war, in wiesern dieselben nothig gewesen seien oder nicht.

-^

Total Einbehalt

,, 3l ,321. --Fr. 101,897. hievon ab die auf Grundlage der Situation Rr. 3 geleistete Abschlagszahlung von . . . . . . ,. 28,485. bleiben^.. 73,4l2. deren Ausbezahlung unterm 7. Juni 1864 bewilligt wurde.

Unterm 20. August übermittelte die Regierung von Wallis einen Gesammta..sweis über die in den Jahren 1863 und 1864 ausgeführten Korrektionsarbeiten mit dem Ersuchen . es mochte ihr der Rest des ^uudesbeitrages an .die Fr. 667,354. 64 betragenden Kosten dieser Arbeiteu ausgerichtet werden.

Bei einlasslicher Prüfung dieses Ausweises ergab sich : 1) dass au Arbeiten, welche der Karton Wallis, beziehungsweise die Gemeinden desselben, in den Jahren 1863 und 1864 herzustellen hatten, ausgeführt worden sind im Gesammtbetrage vou Fr. 510,498. 14, 2) dass in dieser Summe ^r. 45,l)61 inbegriffen seien sur Arbeiten, welche 23 Gemeinden o^ne die vorgeschriebene Vlauvorlage ausgeführt haben, 3) dass bei den^euige^.. Arbeiten, welche nach genehmigten Planen aus^ geführt wnrden, eine Uebersehreitnng des Kostenvorauschlages vom

25. Oktober 1862 um Fr. 32,096. 56 stattgesunden habe,

4) dass au Arbeiten, welche von der Gesellschaft der Ligne d'Jtalie auszuführen waren, verrechnet wurden Fr. 156,856, wobei ebenfalls eine Ueberschreitnng des besagten Kostenvorauschlages im Betrage von Fr. 127,356 stattgefunden,

5) dass somit für die ausgeführten Streken bereits Fr. 159,452. 56

mehr ausgegeben worden seien, als sür dieselben berechnet war, und also der Bnudesbeitrag sür die gesammte Korrektion im .^..r-

häitniss zu dem Stande der Arbeiten um ^r. 53,150. 85 zu viel

in Anspruch genommen worden sei.

l 26 Mit Schreiben vom 21. Dezember machten wir die Regierung von Wallis auf diese Uuregelmässigkeiten aufmerksam, indem wir darauf hinwiesen, dass wenn dieses Verhältnis.. so fortdauern sollte, das Maximum des Bundesbeitrages längst erschopft wäre, bevor das Werk der Rhone-

korrektion seine vollständige Ausführung gefunden hätte.

Wenn wir tro^ dieses Umstandet und der Unregelmäßigkeit, welche in der Ausführnng von Arbeiten ohne genehmigte Blane liegt, gleichwol die Ausbezahlung des Dritttheils der laut Ausweis verwendeten Gesammt-

summe bewilligten, so geschah dies einerseits in Berüksichtigung der noch

mangelhaften Einrichtungen des ersten Arbeitsjahres und um den Kanton und die Gemeinde nicht von vornherein zu entmuthigen, andererseits in der bestimmten Erwartung, dass d.e Abrechnungen künstig richtig abgesasst und die Ueberschreitungen des Voranschlages in der nächsten Zeit durch Ersparnisse auf andern Streken gedekt werden.

Obige Motive wurden der Regierung von Wallis bei Avisirnug der

bewilligten Restzahlung pro .l 864 ausdrüklich mitgetheilt.

Diese Restzahlung betrug Fr. 5.),760. Somit hat der Kanton Wallis mit den oben angeführten früheren Zahlungen pro 1864 zusammen Fr. 220,000, das Maximum der durch den Bundesbeschlnss vom 28. Heumonat 1863 sestgesezten Jahresrate, bezogen.

.^egutativ für die AnsbezahInng der Bundesbeilrä g e.

Die bei der Brüfung der oben erwähnten Abrechnung zu Tage getretenen Unregelmässigkeiten veranlagten unser Departement des Junern, die ^rage näher in Erwägung zu ziehen, ob nicht für die Auszahlung der Buudesbeiträge an die Rhonekorrektion gewisse spezielle Bestimmungen aufzustellen seien, welche als Rorm für die jeweilige Ausmittig der Beitragsbetreffnisse massgebend sein sollen.

Rach einlässlieher Vrüfung dieser Frage legte uns das Departement den Entwurf eines saehbe^ügliehen Regulatives vor, welchem wir unterm 7. Oktober 1864 unsere Genehmigung ertheilten.

Folgendes sind im Wesentlichen die Grundsäze, aus welche die Bestimmuugeu dieses Regulatives sich basireu :

a. Als allgemeine Bafis fur die Ausmittlung der Bundesbeiträge wurde der von Wallis unterm 25. Oktober 1862 vorgelegte Koftenvorausehlag angenom^uen, weil derselbe auch bei Festsezung des Bundesbeitrages

vou Fr. 2,640,000 als Grundlage gedient hat, und weil, wenn die An-

sä.^e dieses Kostenvorausehlages sur die Bereehnuug der sür die einzelnen Streken zu eutriehteuden Beitrags.^uoten als Massstab angenommen werden, Garantie dasür geboten ist, dass der Gesammtbundesbeitrag, welcher laut

Art. 1 des Bundesbeschlusses von 28. Heumonat 1863 nicht über-

.l 27 schritten werden darf, auf das ganze Unternehmen möglichst richtig vertheilt wird.

b.

Behufs konsequenter Durchführung des Grundsa^s einer r.ch-

tigen und gleichmässigen Verteilung des Bnndesbeitrages auf das ganze Unternehmen wurde in das Regulativ die Bestimmung ausgenommen, dass Bnudesbeitrage nur für grössere zusammenhangende Eindämmungsarbeiten, für welche die Detailplane und Bedingnisshefte vom Bundesrathe genehmigt worden und die vom Eierten als plangemäss ausgeführt anerkannt sind, geleistet werden.

^. Für Reparaturen, Verbauung allsällig entstehender Breschen ..e.

hingegen werden keine Bnndesbeiträge bewilligt, indem laut Art. .. des eitirten Bnndesbeschlnsses der Danton verpflichtet ist, für den Unterhalt der erstellten Werke zu sorgen.

d. Für den Fall, dass bei einer Streke der Kostenvoranschlag in der .Ausführung nicht erreicht wird, wurde daraus Bedacht genommen, dass die diesfällige Differenz nach Bedürsniss a..f solche Streken verwendet werden kann, bei welchen der Voranschlag überschritten wurde.

e. Da für den Bundesbeitrag einer Baueampagne eine bestimmte Summe ausgesät ist , so wurde in dem Regulativ verlangt , dass die Blane, Kostenvoranschläge und Bedingnissh..ft sür eine g a n z e Bam.ampagne z u g l e i c h e r Z e i t vorgelegt werden.

Wir hoffen , dass dieses Regulativ seinem Zweke , das .Geschäft der periodisch wiederkehrenden Abrechnungen über die ausgeführten Arbeiten zu vereinfachen und etwaigen Anständen , welche sonst hinsichtlich der Ausbezahlung des Bnndesbetrages entstehen könnten, von vornherein vorzubeugen, vollkommen genügen werde.

Jm Uebrigen haben wir uns für den .^all, dass im Laufe der Arbeiten unvorhergesehene Umstände eintreten sollten, welche eine Modifikation oder Ergänzuug der aufgestellten Vorschriften wünsehbar machen , für weitere Verfügungen vollkommen freie Hand vorbehalten.

Rachdem das fragliche Regulativ der Regierung von Wallis unterm 7. Oktober zur Kenntniss gebraut worden, theilte uns dieselbe mit Schreiben vom 2.^28. Ropember ihre Gegenbemerkungen mit, mit dem Ersuchen, wir mo.hten namentlich in Be^ng anf die oben s.^b a nnd b angeführten Bestimmungen etwelche Modifikationen eintreten lassen.

Da sich indessen bei näherer Brüsung der von Wallis geltend gemachten Bedenken herausstellte, dass dieselben lediglich aus einer allzuweit gehenden Auslegung jener Bestimmungen beruhten, so konnten wir uns darauf beschränken, der Regierung die zu ihrer Beruhigung dienenden Erläuterungen zu geben, und es blieb somit das Regulativ in seiner durch Bundesrathsbes.hluss vom 7. Oktober geuehmigten Fassung unverändert.

128 .^honekoxrekt ion auf Wa adtländergebiet.

Ueber die Angelegenheit der Rhonekorrei.tio.. aus dem Gebiete des Kantons Waadt hatten die mit der bezüglichen Untersuchung beauftragten Experten, .^artmaun und .... l .^ t n ^ k .. , dem Departement des Jnnern Ende des Jahres 1863 einen ..Bericht erstattet, bei dessen näherer Vrüsung sich jedoch ergab, dass noch einzelne spezielle Fragen , deren Beleuchtung für die weitere Behandlnng der Angelegenheit unumgänglich nothwendig erschien, von den Experten gar nicht berührt worden ^eien. Das Departement sah sich desshalb veranlasse , hi..si^tlich der betreffenden Punkte eine Ergänzung des Berichtes zu verlangen , wobei die Experten eingeladen wurden, ihre Berichterstattung so zu besordern, dass die Angelegenheit noch wahrend der Julisession der Bundesversammlung zur Behandlung gebracht werden konne.

Mit Schreiben vom 12. Mai erklarten die genannten Experten, dass es ihnen unter keinen Umständen moglich sei, bis im Juli über die ihnen zur weitern Untersuchung unterstellten fragen Bericht zu erstatten. Gleich^ zeitig bemerkten sie, dass es im Jnteresse einer gründlichen Untersuchung erwünscht wäre, wenn in dieser Sache noch etwelche.. Aufschub gestattet werden konnte. indem erst seit Oktober 1863 detaillirte hydrotechnische Beoba.htungen gemacht worden s^ien, welche für die Losung der gestellten Fragen von wesentlicher Bedeutung seien.

Jnfolge dieser Erklärung theilteu wir der Regierung von Waadt, welche sich für die besorderliche Anhandnahme der Angelegenheit .verwendet hatte, mit, dass es uns aus den angeführteu Gründen nicht möglich sei, die Angelegenheit vor der De^embersi^ung 1864 ^ur Behandlung zn bringen.

Da sich dann aber die Berichterstattung der Experten auch über diesen Termin hinaus verzogert, und ..^ir somit nicht im Falle waren, der Bundesversammlung uusere Vorlagen macheu zu konnen, so gab diese neue Verlagerung während der Bundesversammlung vom Dezember 1864 Veranlassung zn einem postulate, dahin gehend. Der Bundesrath wird eingeladen, in Beziehung auf die v.^m Kanton Waadt wegen der Rhonekorrel.tion erhobenen Reklamationen bis zur nächsten ...Zession der Bundes-.

versammlung Bericht zu erstatten.

Wuhrbauten im D a n t o n Tessin.

Ueber die Wnhrbauten i^n Kanton Tessin haben wir nichts Erhebliches zu berichten.

Zwei Gesuche der Gemeinden G o r d u u o u n d ^ a r e n z o um Verabsolgung von Beiträgen aus dem eidgenossiseheu Hilfsfonds finden ihre Erledigung im Jahre 1865.

12^ U n t e r s u c h u n g d e r H o c h g e b i r g s w a l d u u g e n und W i ldbäche.

Jm Laufe des Berichtjahres is.t nunmehr auch der Bericht des Herrn Professor E u l m a n n über die W.l.^che der Schweiz gedrukt und an die Kantonsregieruugen vertheilt ^worden.

Die fra..zosis.he und italienische Ausgabe wird im Herbste 1865 ebenfalls vollendet sein und an die betreffenden Ka..toue verthe.lt werden können.

C.

^nnde^rathha^.

Durch Schlussnahme vom 20. Jannar 1864 ermaehtigten wir unser Departement des Junern in der seit längerer ^eit pendenten AnGelegenheit betreffend die Einrichtung der nötigen Lokale für das eidgenossische statistische Bureau und die Ueberlasfung der sogenannten Kunstsale im dritten ..^tokwerke des Bundesrathhauses zu Kunstzweken, mit dem Gemeinderathe von Bern weitere Unterhandlungen zu pflegen.

Nachdem die mündliche Besprechung, welche infolge dieses Auftrage^ zwischen dem Vorstaude des Departements und den vom Einwohnergemeinderathe Bern hiefür bezeichneten Abgeordneten stattfand, bereits zu einer wesentlichen Annäherung in den disferirendeu Bunkten geführt hatte, gelang es dann bald, aus dem Wege der schriftlichen Unterhandlungen auch die noeh übrig gebliebeuen Anstände zu beseitigen.

Gemäss der in dieser Angelegenheit getroffenen Vereinbarung sind nnn für das statistische Büreau auf dem westlichen Estrich des Bundesrathhauses drei Zimmer auf Kosteu der Gemeinde Bern erstellt worden ^ dagegen hat sich der Bundesrath verpflichtet, der Gemeinde die sogenannten Kunstsäle auf die Dauer von 15 Jahren, vom 1. Juli 1864 an, zur Benu^uug für Kunstzweke zu überlassen.

D.

1.

^ilenbahnen.

Konzessionen.

Jm Jahre 1864 wurde eine einige neue Eisenbahnkonzession, nämlieh diejenige sür eine Eisenbahn von Bnlle nach Romont genehmigt.

(Bundesbeschluß vom 8^4. Dezember 1864.^ 2.

T e s s i n e r E i s e n b a h n en. .

Durch Art. 3 des Bundesbeschlusses vom 31. Henmonat 1863.

wurde der Gesellschaft Pillar und Eomp. als Jnhaberin der Konzession für die Eisenbahn Ehiasso^.Biasea, mit Abzweigung nach Loearno, die Verpsliehtung auserlegt, binnen einer Frist von 6 Monaten, also bis

130 zum 31. Januar 1864, den Anfang mit den Erdarbeiten dieser Eifenbahn zu machen und zngle.eh genügenden Ausweis über die Mittel zur gehorigen Fortführung der Bauunternehmung zu leisten.

Mit Zns.hrift vom 22. Januar des Berichtjahres machten d^

Herren Sillar und Eomp. dem Bundesrathe die Mittheilung, dass fie

unter dem Titel ^Eur.^.^m Cenlr.d R.ul^vay Com^ny^ eine Gesellschaft gebildet hatten zum ^weke der Erstellung und des Betriebes der genannten Eisenbahnen. Das .Kapital, welche... aus diese Unternehmung verwendet werben solle, betrage L. St. l ,300,000, für welche Summe im ersten günstigen Momente die Aklien^eich....ng eröffnet werben solle.

Um inzwischen den Bedingungen der Konzession , resp. des Genehmiguugsbeschlusses ein Genüge ^u leisten, habe die Gesellschaft auf dem Brivatwege für ^laeirung einer ziemlichen Anzahl Aktien gesorgt und dadurch die ernstliche Fortführung der Arbeiten au den Tessinerbahnen gesichert.

Hinstehtlich des Beginnes der Erdarbeiten konstatirte die Regierung des Kantons Tessin mit Schreiben vom 23. und 30. Januar 1864, gestüzt ans eiue stattgehabte Expertise, dass die Arbeiten inner der festgesezen Frist ernstlich begonnen worden seien.

Aus einer zweiten von uns angeordneten Expertise , deren Ausgabe es war, nicht nur den rechtzeitigen Beginn der Arbeiten, sondern auch den Umfang uud die Ratur der in Angriff genommeneu Bauten zu konstatiren, ergab sich, dass die Gesellschaft Sillar u..d Eomp. der Bedingung des

Art. .. des Bundesbesehlusses vom 31. Juli 1863 in Betreff des Beginnes der .^rdarbeiten Genuge geleistet habe, und dass der Betrag der bis ^um Zeitpunkt der Expertise ausgeführt

gewesenen Arbeiten (^r. 13,..)00), der Betrag der weiter definitiv in Akkord gegebenen Arbeiten

(^r. 1,38.),000),

serner da^ fur die Bezahlung von Laudentsehädigungen beim ^taatsrathe von Dessin gemachte Depositum von ^r. 85,000 und endlieh die für die Organisirung des Uuteruehmeus im Allgemeinen getrosseneu Anstalten - wirklich zeigen , dass es sieh um ernstliche Fortführung des Begonnenen handle.

Eine spatere Expertise über den ^ortgaug der Arbeiten ergab ein

eben so befriedigendes Resultat und bestätigte, dass die Fortsührnng des

Unternehmens vor der Haud als gesichert zu betrachten sei.

Was die finanziellen Mittel der Gesellschaft anbelangt, so hat sich dieselbe im Verlaufe der diesfalls stattgehabten weiteren Verhandlungen in gan^ befriedigender Weise darüber ausgewiesen , dass sie zur gehörigen Fortsührnug des Unternehmens befähiget sei; aueh lauteten die ^rknn-

13t digungen, welche über die ausgewiesenen Finanzmittel, über die Solidität de.: Gesellschaft überhaupt und über die gesezliche Hastbarkeit der Aktionäre eingezogen wurden, vollkommen günstig.

Gestüzt ans obige Ergebnisse nahmen wir keinen Anstand, dem von der Gesellsehast über den rechtzeitigen Beginn der Erdarbeiten und den Besiz der zur gehörigen Fortführung des Unternehmens erforderlichen Mittel geleisteten Ausweise die Genehmigung zu ertheilen. ...Dieser Ge-

uehmigung wurde jedoch die Bedingung beigesügt, dass die Bestimmung des Art. 4 des Bundesbesehlusses vom 3l. Heumonat 1863, betreffend

die gehörige Förderung der Bauarbeiten, ausdrüklich vorbehalten bleiben.

Mit Schreiben vom ^14. November 1864 machte uns die Regierung pou Hessin die Mittheilung, dass die Arbeiten auf den verschiedenen Bahnstreken seit einiger Zeit so sehr im Rükstande seien, dass sie sich zu dem Gesuche veranlagt sehe, wir mochten gemäss Art. 4 des Bundesbeschlusses vom 3l. Henmonat 1863 die Gesellsehast Sillar zu besserer Förderung des Baues auffordern.

Wir ermangelten nicht , uns aus diese Beschwerde hin uähere An^aben über den ^tand sraglicher Arbeiten zu versessen. Ans den Berichten, welche die Herren Oberingenieur H a r t m a n n und Jngenieur Bride l hierüber an das Departement des Jnnern erstatteten, ergab sich aber, dass die Arbeiten auf den verschiedenen Sektionen keineswegs so im Rükstande seien , dass die Moglichkeit ihrer Vollendung bis zu den durch die ^onCession festgesetzten ..Terminen mit^Grund hätte in Zweifel geigen werden können.

Mit Rülsicht hieraus ertheilteu wir der Regierung von Tessin in Beantwortung ihrer Beschwerde vom 14. Rovember den Beseheid, dass uach den über den ^tand der Arbeiten an den Tessinerbahnen einge^ogenen Erkundigungen kein genügender Grnnd vorhanden sei , um im Sinne des Art. 4 des Bundesbeschlusses vom 31. Heu.nonat 1863 gegeu die Gesellschaft einzuschreiten. Jndessen werde der Bundesrath den weiteren ^ortgang der Arbeiten im Auge behalten und von dem erwähnten Artikel 4 Gebrauch machen, sobald sieh die Gesellsehast wirkliehe Vernachlassiguugen hinsichtlich der gehörigen Förderung des Unternehmens zu Schulden kommen lassen sollte.

3.

Fristverlängerungen.

Fristverlängerungen sur den Beginn der Erdarbeiten und die Leistung des Fiuauzausweises wurden bewilliget : a. Dnrch Bundesbeschluß vom 20^30. September für die Eisenbahnlinie Jougue^Massonge^ bis 1. Jnni 1867.

h. Durch Bnndesbeschluss vom 14^16. Dezember 1864 für die

Eisenbahnlinie von Richtersehw.^l dnreh die

8. ^.el.r...ar 1868.

Bunde^bla^. Jahrg. ^^ll Bd. II.

schw^erische March

10

bis

132 4.

Expropriationen.

Jm Berichtjahre sind nur sieben E^propriationssälle, die indessen keinen Anlass zu speziellen Eroberungen geben, behandelt worden.

5.

S ch ä z u n g s k o m m i s s i o n e n.

Jn Betreff des Bestandes der eidg. Sehäzungskommissionen auf 31. Dezember 1864 verweisen wir ans den beiliegenden Etat (Bei-

tage Rr. 1).

6. ^ B a h n v e r b i n d u n g e n mit dem A u s l a n d e .

Bodenseegürtelbahn.

Raehdem die im Oktober und Rovember 1858 in der Angelegenheit, betreffend die Erstellung der sogenannten Bodenseegürtelbahn, in München stattgehabten Konferenzen aus unbestimmte Zeit vertagt worden und auch die spätern schristlichen Uuterhandluugen über diesen Gegenstand ^.. keinem Resultate geführt hatten, erhielten wir untern. 1..). März 1863 von der osterrei^ischen Gesandtschaft die Mlttheilung , dass die osterreichische Regierung bereit sei, anf die Fortsezung der diessäl.ligen Unterhandlungen einzutreten, unter folgenden Bedingungen : dass Seitens der l.^non .^u.sse eine Zweigbahn zwischen Rüthi und

Feldkirch erbaut und gleichzeitig mit der Gürtelbahn vollendet und

dem Betrieb übergeben werde ; dass sür die Transitgüter von Lindau über St. Margreten und Rülhi nach Feldkireh eine Tarisermässigung mit freiem Versehluss derselben als Vereinsgüter Angestanden werde, und endlich dass die Kosten, welche durch die ...Studien sür eine Bahn von Bregenz nach Lindau veranlasst worden, im Betrage von Fl. 12,000 ersezt werden.

Die Regierung von St. Gallen, welcher obige Erosfnungen mitgetheilt wurdeu, erklärte sich mit der Wiederausnahme der Unterhandlungen grundsätzlich einverstanden, und drükte dabei den Wunseh aus, dass ihr Gelegeuheit gegeben werden mochte, sieh bei denselben zu betheiligen.

Wir nahmen keinen Anstand, diesem Wnus.he zu entsprechen, woraus die Regierung, nachdem wir bereits Hrn. Regiernngsrath Hagenbueh als unsern Abgeordneten bezeichnet hatten, als zweiten Abgeordneten Hrn.

Landammann Baumgartner vorschlug, welcher Vorschlag sodann von uns genehmigt wurde.

Als Vorbereitung sür die bevorstehenden Konferenzen wurden nun mit Zugrundelegung des Vertragseutwurses von 1858 theils aus dem Wege persoulicher Besprechuugeu ^wischen den Vorständen der besessenden Departement und den beiden Abgeordneten , theils aus dem Wege

Beilage ........ 1.

^tat ^er aus ^ude ^^ uoch ^steheu^eu ^iseubahuschazuug^ouUui^siou^u.

...^ise.......^...^^....

..^nt^ne.

^^m .^nn.^^r..tbe ^e^^.^I.t^

..^.^n t^r ..^ .^ nt .^ n .^ r e ^ ^ r n n ^ ^e.^^.^I.t.

I. Mitglied .^err .^esselring, Bezir^gericht^prüfident, in BoIt^ausen (Thnrg.^ II.Mit^tie^ .^erx .^iethelm, B^irk.^statthalter, in^rlen, 1. .^rsazmann ,, B ach m an n, ^berrich^r, in Sie^suri, .....t.... Tlmxgan.

1. ^az^^^ ,, . .^üblin, Friedensrichter, m Pf^n,

Iu.Mit^lied .^err .^ablüzeI, Bezirksgericht.^präsident, in TrülIikon

.

^ .

^

^^d^l.^m.

..^...likon^ Zürich-.^ietikon.

Jslikon-.^omanshorn.

.

.

.

^ r h .

.

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.

.^

^ e.

^ .

^

Va.^t.

,,

^ ^^ .^err Mantel, alt ..^anton.^rath, in ^lgg, II.Mitg^

I.MitgIied .^err Füller, eidg. Oberst, in ^ng.

II.Mitgli^ .^err ^ietheIm, Bezirk^statthalter, in ^rlen, ^. Thnrgan.

1. ^rsazn^

, ,

1. ..^rsazmann .-.

,,

..lar^i..

,, ^.nri, ^r^^rath, von ^^.hoz, .^anton.^ .^nzern.

,, Jammer, ^anton.^rath, in ......lten, .^anton.^ .^ol.^thurn^

^^

I .

.^.

.^erlikon-Bülach-.^ielsdors.

.^r^.

.

.

.

^ e r a .

^ .

.

f a z .

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.

.

.

^ .

,,

^

,, ,,

^. Zürich.

Fnrer, ^anton^rath, in ^berwinterthnr, ,, ,, .^lkeret, Gemeindeammann, in ^enzach, ,, ,,

..,

^

1. ..^rsa^nn .^.

,, ^

,, ^ .^üblin, Friedensrichter, in Ps.^n, ,, .^ettli, Friedensrichter, in ^othenhansen,

.^t..... Thurgau.

,, ,, ,, ,,

.

I. Mitglied ..^err Füller, eidg. Oberst, in ^ug.

1. ^rsazmann

.^.

...^sel^a.t....

Birs-.^anenstein.

..,

.^.

....igne d^talie (St. Gingolp^Brieg^ Simplon).

,,

1. ^rsazmann ^ ^

.

.

,,

,, ^ ^ielmann, alt ^taat^xath, in Freibuxg.

,, . .^evel, ^prian, Nationalrath, in ^euenftadt, ,, ^ern.

^iedmex, Nationalrath, in ^uzexn.

^chaub, ^andrath, in ^ptingen, ^. Basel^andschast.

,, ,,

Zeltner, .Jakob, ^anton.^ratl., in ^enendors, ^. ^olothurn.

^tranb, alt .^egierung^rath, in Belp, .^t.^. Bern.

II. Mitglied .^exr Pere^, Bezirk^gericht.^präsident, in ^ofsona^, .^. ^aadt.

.^euenburg. 1. .^xsaz.nann ^.

^

.^err.^onrlond, Prasekt .^on .^igle, in .^oche, ^. ..^aadt.

,, ^. ^ingin^, ^harI^, .^ro^r^h, in .^ingin^, ,, ,, ,, ^ériaz, Friedensrichter, in Banlme^, ,, ,,

,, ,,

II. Mitglied .^err .^gger, alt Regierung^ftatthalter, in ^larmangen, .^t.^. Bern.

.^.

I. Mitglied .^err^ube.^, député Commissau^e^ in .^letteren^, ^. Freiburg.

....^..enl..^.

.

^ a l l i s .

,,

,, ^enri, konstant, .Friedensrichter, in ^ortaillod, ,, ^ Bietet, ^harle.^, ^echt^gelehrter, in .^ens.

^

1. .^rsaz^ann

^ .

.

.

.

.

^ t .

1. .^rs^mann

^n.. .^....ti^.

^lnschlus^linie der Westbahn an die ....igne d^talie.

.^.

1. ^rsazmann .^err fingier, Nationalrath, in ^enzburg.

^ ^,

I. Mitglied

Morge....-.^.^.

.

^ .

.

^ ^ .

^ .

1. .^rsaz.^ann

l. Mitglied .^err Geister, ..tlri^, Foxslinspektor, in Senken, .^^. ^ürieh.

1. ^rsazmann .^.

,,

.^.....t.

Berri^re^ ^ ^lnverniex.

Paumaren^-^anderon.

II. Mitglied .^err ..^gger, alt Regierung.^statthalter, in ^larwangen, .^t^. Bern.

,, fingier, Nationalrath, in .....enzbuxg. . .

,, ^oser, Forstinspektor, in ^iederwnl bei ^ofingen.

I.Mitglied .^erx .^exrenschmand, .^., ^ut.^besizer bei Murten, .^ Freibnrg.

^ ^ i .

.

.

.

^ongne^elépen.^ .....ausanne^Massonger (St. Manriee).

,, ,,

.^n.^al, F. ^., Maire von ^axtignn, .^t.^. Genf.

^nben, Député ^ominissaire, in Gletteren^.

^ .^...

^^

^ r .

^ ^ a .

^ ^

,, ,,

^^^mon^, ^u^ust, ^^nalr^h, in ^t. ^tubin, ,, Pere.^, Bezi^gericht^prasident, in ^ossona^, ^. Waadt.

ll. Mitglied .^err Bissanla, .^arl, Gro^rath, in Murten.

1. .^rsazn.ann ^.

^

,, ,,

^gger, alt ^tegierung^statthalter, in ^laxwangen.

Bo^el, ^bexstlieutenant, in Wangen.

I.Mitglied ^e^ .^ er renschwand, .^., .^nt^hesizex bei Murten.

II. Mitglied .^err ^sse^^az, Einnehmer, in Bülle, ^. Freibnrg.

I. ^rsazmann ^ .-

1. ^rsazn.ann .^. ^

,, . Lotten, ^nton, Präsekt, in Raron, ^. ...^allis.

,, ^ Mereier, Theodor, .^nt^hefizer zu Fernand, ^hei ^ausanne.^

^ern.

.

.

^ l .

.

^ .

^ .

^ ^

1. l^rsazmann ^ ,, 1. .^rsazmann

.

^

^^n.

^ron-^ausanne.

^aadt.

.

.

.

.

,, ,,

Barmann, Moriz, alt ^taat.^xath, in Raillon, .^ts. .WalIis.

^ube^, député Commissaire, in Gletteren^

I. ^rsazmann ^.

..

.^n^

^di.^

^..^

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^..ssl,.u.se^..

.^^^.^n.

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^.^i..^.^

^ .

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^ .

.

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^ .

Ragatz-.^apperschw.^

.^.

,, .Nervet, Geschäftsmann, in Lausanne.

,, . ^sse^vaz, alt Einnehmer, in Biille, ^^ Freibnrg.

f

I.Mitglied .^err Müller, eidg. Oberst. in ^ng.

^sel^tadt. 1. ^xfazmann ,, .^ofer, Forstinspektor, in ..^iederw^l bei ^osingen.

Dessin.

^r^.

,,

,, . .^opp, .^. .^l., .^riminalrichter, in Münster, .^ ^nzern.

I.Mitglied ..^e...... M .^ I .. , Antonio, Jngenienr, in Bellinzona.

1. ^.rsazmann .^.

,,

.^.

^

1. .^rsazmann

err ^ieIi, ^oui^, Landrichter, in .^hur.

1. .^rsazmann ^e^t.

.^err ..^rnnnschweiler, .^b., ..^rt^orsteher in .^anptweil (Thurgan).

^. ^

.^.

1. .^rsazmann

,, ,,

Bogel, Nationalrath, in Wangen.

.^gger, alt ^egierungsstattl.alter, in ^axmangen.

II.Mitglied ^err ^enri, konstant, Friedensrichter, .in .^ortailIod.

,, ...lmiet, Fr., in ^verdon, ^. Waadt.

,, .^errenschwand, .^., ^nt.^besizer bei Muxten.

I. Mitglied ..^erx ^evel, ^r.prian, Nationalrath, in .^euenftadt.

I. Mitglied

^i.^nl.^^

,, Pf.^sser^norr, ^iklau.^, Verwalter, in ^uzern.

,, Seltner, Jakob, von .....^....endors, ^. .^olot^uxn.

I.Mitglied .^err ^ieImann, alt ^taat^rath, in Freibnrg.

Biel-.^enenstadt.

Biel-Bern.

^..^i^

1. .^rsazmann .-.

^

,, ,,

,, ^artinoni, Mitglied de.... Großen .^aihe.^, in Minusio.

,, ....n bini, Giovanni, .^ngenienr, in Ungano.

^

,, ,,

Monnen, Joh., alt ...^ndiku^, in ^^ble^, .^t^. Freiburg.

....ougemont, .^.lug., Nationalrath in ^t. .^nbin (...tenenbnrg).

II.Mitglied .^err Baxichet, Friedensrichter, in ^a Tour^de^Peilz.

1. ^rsaz.nann ^.

,,

,, ,,

Bissaula, .^arl, Grof.rath, in Murten.

.^enri, konstant, Friedensrichter, in .^ortaillod.

ll. Mitglied .^err Meister, Ulrich, Forstmeister, in Benken.

1. ^rfazmann ,, .^iethelm, Ulrich, Bezirk^statthaltex, in ^rlen.

^.

^

,,

^lkeret, Gemeindeammann, in ^euzach.

ll. Mitglied .^err Geiser, ^berstlientenant, in ^angenthal.

1. .^rsazmann ^.

^

,, ,,

.^on BIarer, .^nton, von .^lesch, .^t.^. Basel^andschast.

Madeu^, alt Ständerath, in .^lrle^heim, ,, ,,

ll.Mitglled .^err ...^xelli, Fe^eIe, Friedensrichter, in .^oearno.

1. ^xsaz^-nn

.^.

^

,, ,,

Ba.^.,. Jnnoeente, Jngenieux, in Brifsago.

Romaneschi, brasino, in Poleggio.

I.Mitglied ^err .^ieli, .^mt.^xichter, in .^zün.^, .^ts. Granbünden. II. Mit .lied ^err Mesmer, Bezirk.^richter, in Tl.al, 1. ^.rsazmann ,, ..^ et t li, Bezixk.^gerichl^präsident ^on Männedors, ,, Zürich.

1. ^rsa^ nann ,, .^unz, .Heinrich, Sichler, in Fläsch, .^.

,,

,, Jennr., .^ngenschein.^richler, in ^.iedernrnen,

,, Glarn.^

31. ^..z. 18...^.

31. .^ez. 18^^.

,, ^

.^....ler, .^akob, .^berstlient., von Wohlen, .^t.^. .^argau.

.^nner, Heinrich, Bezirk.^richter, von .^ätmnl, ,, ,, ..^ertenftein, Friedr., Forstmeister, in ^burg, Wnhrmann, ^., Bezirk^ri.^ter, in Wiesendangen,

31. .^ez. 18.^.^.

^ ,, ,,

3 1 .

.^ez.

I .

^ .

.

.

.

1. .^rsazmann ^.

^

,, ^ertenstein, Forstmeister, in Fehraltorf, ,, Wnhrmann, Bezirk^richter, in Wiesendangen.

III. Mitglied sür Z n g. .^err Mütler, .^l., ..^egiernngrath, in Baar.

I. ^rsazmann ,, .^e^, ^., in ..^bern.^l bei Zug.

.^.

,, ^ .^en.^geler, Gro^rath, in Frobühl bei unterägeri.

IlI. Mitglied für^nzern. ^err Psenninger,^ Franz, Gros^rath, in Gros^wangen.

1. .^rsazmann ,, Troll er, Bezirk^richter, in ^nzern.

.^.

,, ^ ,, Zimmermann, Joh., in .^nzexn.

31. ^ez. 1 8 .

.

.

.

.

.

.

.

.

IIl.Mitglied .^err von ^rlach, Robert, alt Gro^rath,. in .^indelbank, ^. Bexu. ^ 1. .^rsazmann ^.

,,

,,^ St raub, alt ^egiernng^rath, in. Belp,

,,

,,

..^ggenberg, ..^oh., Gut.^besizer, iu uettligen.

31..^ez.18^.

,,

lIl. Mitglied .^err Scher^, ^egiexnng^rath, in Bern.

1. .^rsazmann ^ ^

,, ,,

31..^ez.18^.

von Blarer, .^lnton, .^andrath,^on .^lesch, ^. Basel^andsch.

Mohler, .^andrath, in Bukten, .

,, ,,

IlI.Mitgiied ..^err Barichet, Friedensrichter, in ^Tour^de.^Peilz, ^. Waadt.

1. ^rsazmann ^.

,,

,,

Michvnd, Friedensrichter, in Grandvaux,

,, Gillard^Masson, .^., in Fie^

1. ^rsa^mann

.^.

,,

,,

,,

,,

,,

31. .^ez. 18.^^.

,,

,,

,,

^.

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^^II^^rin,...^^^^,

in

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^ n ^ .

^ ^ ,

,,

.Jagniér^^Mottaz, Gro^rath, in .^émoret,

,,

IlI.MitgIied .^err .^enri, konstant, Friedensrichter, in .^ortaillod.

1. ^rsazmann .^.

,,

,, ,,

^1.^^.1^.^.^.

^ .

Trip e t, Max, Gut^besizer, in .^hézaxd, ^. .^enenbnrg.

.^einzel^, Gustav, Gut.^besizer, in .^antexive, .^ts. Freiburg.

31..^ez.1^.^.

^

III. Mitglied ^exr de ^ourten, Adrien, Brüken^ nnd Stra^eninspektor, in Siders ^. Walli.^.

31. .^ez. 18.^.^.

^ 1. .^xsazmann ,, .Jordan, Michel, Brüken^ n. Str.^eninspektor, in Brieg (Wallis).

^

..

.,,

de ^avallaz, Manriee, Gro^rath, in ^olIombe.^,

,,

^

III. Mitglied .^erx Schneeberger, Grof^rath und ..^lmt^richtex, im Schweikhos bei ^

^ .

.

.

.

.

.

.

^ l .

^ .

Bern-^angnan.

^ettli, ^. G., Bezirk.^riehter, in .^otl.enhansen, .^ assner, Friedensrichter, in .^lltnan,

Ill. Mitglied ..^err WiedIi.^bach, .^. B., .^berforster, in ...larau.

,, ,,

.

.

.

^

It Mitglied .^err ^enri, konstant, Friedensrichter, in .^ortaillod, ^ts. ^euenburg. Iu. Mitglied .^exr .^l.on, Bezirk^gericht^präsident von Milden, in ^onrtil..^ (Waadt)/

I. Mitglied .^ert Mad.eux, alt ^tanderath, in .^rle.^heim, ^. Basel^andschaft. II. Mitglied ^err Bielmann, alt ^taat^rath, in Fxeibnrg.

^rnis^

,, ,,

Iff Mitglied für Zürich: .^exr .^ablüzel, ^ .J., Gerichtspräsident, in Trüllikon.

-.

^ ^llle Stxeken im Danton Bern.

1. .....rsazmann 2.

^

t. Mitglied .^err ^esselring, Be^gerieht^präsident, in Bolt.^hausen (^hurgau)^ II. Mitglied .^err ^iethelm, Bezirk.^statthalter, in ^rlen,

,..

^

^er...

(Zürich).

,, ,,

..^ertenstein, Forstmeister, in ^bnrg, Wnhrmann, ^akob, Bezir^richter, in Wiesendangen,

Iu. Mitglied .^erx .Heller, eidg. .^berstlientenant, von Wi^oltingen (Thurgau).

..^nhrmann, .Jb., Bezirk.^richter, in Wiesendangen, .^t.^. Zürich. 1. .^rsazmann ^l k er et, Gemeindeammann, in Seuzach, ^ ,, ,, .^.

,,

Zürich-Zug-Lnzern.

.^n.^tl^l,^.

,, ,,

IlI. Mitglied .^err ^ablüzel, J. J., Bezirk^gericht^präfident, inTrüllikon (Zürich).

1. ^rsazmann ,, ^a.^ma.nn, .^berrichter, in ...^tettfurt, ^^ ^urg^.u.

Va.^t.

^ ^

.

^ .

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,, ,,

1. ^rsazmann .^.

,,

S^

...lu.t^aner.

ff MitaIied .^err .^esselring, Bezlr^gericht^präfident, in .^olt.^hausen (Thurg^ II. Mitglied .^err ...^iethelm, Bezirk.^statthaIter, in ^rlen, .^ts. Thnrgan.

1. ..^xsazmann ,, ^a.^mann, .^berrichter, in ^te^tsurt, ^^ ..^nrgan.

,, ,, 1. .^rsaz..-n.n ,, Dublin, Friedensrichter, in Pfr.n, Va.^t.

.. ..^ettli, Friedensrichter in .^othenl.ausen, ,, ,, ^.

^ilri.l...

^. Thurgau.

,, ,, .^et t I i, Friedensrichter, in .^othenhausen , ,, ,,

^. ^ü-ich 1. .^xsazmann V.^t.

^err .^chmarz, Znnstgerichtspräsident, in Wülflingen, ^ ^

.

.

.

.

.

.

Woschnan-Baden.

,,

.

.

.

.

.

.

^ ^ ^ ^ .

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I. Mitglied .^err Geister, Ulrich, Forstmeister, in Senken,

^hnt^u.

^ur

1. ^rsazmann .^.

,,

,, ,,

Snmiswald, ^ts. Bern.

...Iebersold, alt .^egierung.^statthalter, inMünsingen, .^ts.Bexn.

.^onig, Gros^rath, in Münehenbnchsee, ,, ,,

31. .^ez. 18^.^.

llt Mitglied .^err BogeI, Nationalrath, in Wangen.

1. .^rsazmann .^.

,,

,, ,,

31. .^ez. 18^.....

.^rebs, Gros^rath, in Twann, ^ .^t.^. Bern.

.^onig, ^andwirth, .n Beitiwvl, ,, ,,

lll.Mitglied .^err .^xantler, in Lausanne.

1. ^rsazmann .^.

,,

,, ,,

lffMitglied ^err Schlatter, Jakvb, von Schafs^ausen.

1. ^rsazmann ^.

,, ,,

Bringols, Stras^eninspektor, von unterhallau, .^t..... Schasshausen.

Seiler, ^berrichter, von Bibern, ,, ,,

lll.Mitglied .^err ^aroche^Gemusens, .^arl, von Basel.

1. ^rsazmann

.-.

....

,, .Weber, Sebastian, Gescheidsgericht..,präsident, in .^leinhüningen.

,, ^indexmann^anser, Franz, ^on Basel.

^lll.Mitglied .^err Fra^ea, ^arlo, Geometer, von Breganzona.

1. ^rsazmann .-.

,,

,, ,,

31. .^ez. 18^.^.

Bergier^elaharpe, au ^nt sur Lausanne.

Bogel, .Nationalrath, in Wangen.

.

31. .^ez. 18^.^.

3I. .^ez. 18^.

Montegoni, Antonio, von Mendrisio.

Morosini, Angelo, Jngenieur, in Lugano.

^t.^. .......t. Gallen. lII.Mitglie .^err ...Imbühl, Bezirksammann, in .^rummenan, ,, Granbünden I. ^rsazmann ,, Sennin, Bataillon.^kommandant, in utznach, ,, Gauner, Gottl., .^anton.^rath, in Flnm-, v.Sali.^Seewi..., J. Jb., Bunde^statlhalter, in Malan.^, ,, .-.

,,

^ 31. .^ez. 18.^....

.^ts. St. Gallen.

,, ,,

31..^ez.I8^.

133 der Korrespondenz mit der Regierung von St. Gallen eine Jnstruktion für die diessälligen Verhandlungen ausgestellt . welcher ^ wir unterm 6. Januar 1864 die Genehmigung ertheilten.

Mit Rote vom 25. September 1864 sezte uns das k. bayerische Ministerium des Aeussern in Kennt.nss, dass der Erofsnung der Konferenz nichts mehr entgegenstehe und dass die Bezeiehnuug des Termins ersolgen werde, sobald aueh von schweizerischer Seite die Zustimmung zu der vor...

geschlagenen Wiederausnahme der Verhandlungen erfolgt sein werde.

Diese Mittheilung wurde von uns unterm 8. Oktober dahin erwidert, dass wir zu der Wiederaufnahme fraglicher Unterhandlungen bereit seien und daher die näheren Mitteilungen in Bezug auf Ort und Zeit der Konferenz gewärtigen.

Gleichzeitig bezeichneten wir die Herren Regieruugsrath Ha genbuch und Landammauu A e p l i (lederen auf speziellen Vorschlag der Regierung von ^l. Gallen) definitiv als Abgeordnete für die Konseren^verhandlungen, und übermittelten denselben die nothigen Vollmachten und Jnstruktione....

Mit

Rote vom 16. Oktober

machete

uns das k. württembergische

Ministerium ..^s Aeussern die Mittheilung, dass sich die württembergische Regierung bei derjenigen vou Bauern dasür verwendet habe, ,,dass im Falle der wirklichen Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine Bodenseegürtelbahn die Rührung derselben^ bis uaeh ^riedriehshafeu ins Ange gesasst und jedenfalls Württemberg zur Teilnahme au deu Verhaudlungen und dem Vertragsabschluß eingeladen werden moge^. Mit dieser Mittheilung war das Ansuchen verbunden , der Bundesrath mochte das Begehren Württembergs bei der bayerischen Regierung unterstehen.

Da fragliehe Bahnsortsezung unbedingt im Jnteresse des Verkehres zwischen sämmtlicheu Bodenseeuserstaaten liegt, so entsprachen wir gerne dem an uns ergangenen Gesuche , indem wir uns bei der bayerischen Regierung sür die Zulassung Württembergs zu der Konfereu^verhandlung verwendeten und auch au .^esterreich eiue Rote in gleichem Sinne richteten Alpe n bahnen.

Aus Anregung des Kantons Luzern fand in der Angelegenheit betreffend die Erstellung einer Alpeueisenbahu unterm 8. August 1863 in Lu^rn eiue Konferenz von Abgeordneten der Stände Zürich, Bern , L.tzern, Uri, ^.hw...^ , Unterwalden ob.... und nid dem Wald, Zug, .^olothnrn, Basel-^tadt, Basel-Landschaft, Sehasshausen, Aargau, Thurgau und Tessin, ferner der schweizerischen Zeutralbahu- und der schweizerischen Rordostbahugesel.lschast statt.

134 Ans den Beratungen dieser Konferenz ging der Entwurf zu einer Übereinkunft behufs Anstrebnng einer über den Gotthard führenden Eisenbahn hervor, welcher den genannten Regierungen und Eisenbahugesellsehaften mitgetheilt und von denselben genehmigt wurde.

Unterm 29. September 1863 legte der von einer zweiten, am 28.

September stattgehabten Konferenz bestellte engere Ausschnss dem Bundesrathe unter Bezugnahme ans Art. 7 der Bundesverfassung die fragliche Uebereinkunst zur Einsicht vor. wobei er im Fernern folgende Gesn.he

stellte : a.

dass der Bundesrath die getroffene Uebereinkunst an die Regiernngen von Jtalien, Baden, Württemberg, Bauern und England notieren und bei diesen. Anlasse si.h auch seinerseits für

die Wünsehbarkeit der Ausführung des Gotthardprojektes aus-

b.

sprechen dass der bahnung Staaten

mochte .

Bundesrath die erforderlichen Veranstaltungen zur Anvon Unterhandlungen mit Jtalien und den süddeutschen für die Ausführung einer Gottl.ardbahn treffen mochte.

Während die oben erwähnten Kantone ^und Eisenbahngesellschaften in der angegebenen Weise sur das Znstandekommen einer Gotthardeisenbahn wirkten, fand unterm 14. September eine Konferenz von Abgeordneten der Kantone Glarns , Appen^ll A. Rh. , Appeuzell J. Rh.

Graubünden, ^t. Gallen, Waadt, Wallis und Genf statt, in Folge

welcher sieh diese Kantone mit einenl durch die Regierung von Waadt unterm 14. Oktober 1863 eingereichten Memorial dafür verwendeten, dass sich die B..ndesbehorde auf keine Bevorzugung irgend eines Alpenpasses einlassen und au.h^ keine Bundessubsidieu sür die Erstellung einer .^lpeneisenbahn bewilligen mochte.

und

Endlich verwendeten sich auch noeh die Regierungen von ^t. Gallen Graubünden in besondern Eingaben gegen eine Bevorzugung der

Gotthardpasses, indeni sie alle Alpenpässe als gleichberechtigt darstellten und eine gleiehmässige Behandlung aller konkurrirenden Bestrebungen verlangten.

Raehdem uns das Justi^departemeut und das Departement des Jnnern, ersteres über die ^rage der Znlässigkeit einer Genehmigung der Uebereinknnst der Gotthardkantone i^n ....^inne des Art. 7 der Bnndesver^

fassung, und lezteres über die Hauptsrage selbst eiulässlich Berieht erstattet

hatten, fassten ^ir unteren 2. April, in theilweiser Abweichung von den Anträgen .^es Departements des Jnnern, folgende Beschlüsse : 1.

Dem Ansschnsse der Vereinigung sür Austrebnug einer GotthardEisenbahn ist zu erwidern , der Bundesrath ver^anl^e seine Mittheilnng und er finde in ^er ihm zur Einsicht vorgelegten Uebereinkunst vom 28. September 1863 nichts, was den Rechten des Bundes oder einzelner Kantone zuwiderlaufen würde , da^ gegen halte er dasür , dass Art. 7 der Bundesverfassnng ^..r

13.^ ^eit auf diese Uebereinkunst keine ...ln.vendung sinde. so daf^ .^ gegenwärtig nicht im ^..lle sei, eine deflative Schlussnahme mit den im Art. 7 der Bundesverfassung bezeichneten Wirkungen über dieselbe zu fassen.

2.

Der Bundesrath gibt, entsprechend dem weiteren Gesu.he , den Regierungen von Jtalien , Baden , Württemberg , Bauern und England , von jener Vereinigung und Uebereink^.nst .^enntniss und ersucht dieselben , den Bestrebungen , die eine Verbindung der Schweiz mit Jtalie.. mittelst einer Eisenbahn über die Alpen zum ^veke haben , die gebührende Aufmerksamkeit schenken zu wollen.

3.

Der Bundesrath erklärt sich serner bereit, den amtlichen Verkehr sowohl der Gotthardkonserenzkantone als der Regierungen von St. Gallen und Granbünden mit auswärtigen Staatsregierungen, gemäss Art. 10 der Bundesverfassung, ...ermitteln und ge^ mäss Art. 16 des Bu.^esgesezes vom 28. Heumonat 1.^2 sich bei allen für Erstellung einer Alpeneisenbahn zu pflegenden Unterhandlungen vertreten lassen zu wollen.

Diese Schlussnahmen wurden dem Ansschnss des Gotthardkomite, den Regierungen von St. Gallen und Graubünden, sowie der Regierung von Waadt für sieh und ihre Miteinsprecher mitgetheilt.

^ufolge des Art. 3 des obigen Beschlusses kamen wir nun im ^ause des Berichtsjahres iu den ^all, verschiedene Rotisikalioueu zwischen den Kantonen und den bei den Alpenbahnen zunächst beteiligten auswärtigen Staaten zu vermitteln.

So stellte die Regierung von .^t. Galleu unterm 15. April das Ansuchen um Mittheilung einer von ihr sormulirteu (und vou der Regierung von Graubünden unterstüzten^ Notifikation zu Gunsten der Ln^ manierbahn an die Regierungen von Jtalien, Baden, Württemberg, Bauern und England.

Diesem .Begehren wurde unterm .). Mai entsprochen, in den betreffenden Roten jedoch beigefügt, dass der Bundesrath für den Jnhalt derselben keine Verantwortlichkeit übernehmen konne.

Der Regierung von ^t. Galleu wurde bei diesem Aulasse eröffnet, dass wir gemäss unserer ^ehlußnahme vom 2. April ^war ganz genest seien, auch hinsichtlich der Form solcher Mitth^ilungeu den Wünschen der Regierungen bestmöglichst Rüksieht ^u tragen, dass wir uns aber vorbehalten müssten, die definitive Redaktion derselben selbst^u bestimmen.

Mit Schreiben vom 12. Mai stellte der Staatsrath von Waadt die Anfrage, ob wir geneigt wären, auch zu Gunsten der Simplonbahn bei den betreffenden auswärtigen Staaten unsere Vermittlung eintreten zu lassen, woraus wir unterm 16. Mai erwiderten, dass wir die gewünschte

136 Vermittlung in gleicher Weise übernehmen werden, wie gegenüber denjenigen Kantonen, welche zu diesem Zweke bereits ihre Gesuche eingereicht

hätten.

Unterm 23. Mai theilten wir dem Gotthardkomite die Antworten mit, welche uns von Seite der Regierungen von Baden, Württemberg

und Jtalien aus die diesen Staaten gemäss Art. 2 des Bundesraths-

beschlusses vom 2. April gemachten Mittheilungen eingegangen waren.

Den Regierungen von St. fallen und Granbünden wurden unterm 4. Juli die Antworten mitgetheilt, welche uns von Jtalien, Württemberg und Baden auf die unterm 9. Mai zu Gunsten der Lukmanierbahn vermittelten Notifikation zugekommen waren.

Die Regierung von Bauern antwortete mit Rote vom 21. J..li l ..^4 gleichzeitig aus die Notifikation vom 2. April und auf diejenige vom

9. Mai.

Auch diese Antwort wurde den Regierungen von St. Gallen und

Graubünden und dem Gol.thardkomite absichtlich mitgetheilt.

Jn der Antwort, welche die Regierung von Baden unterm 29. Juni ans die hierseitige Rote vom 9. Mai ertheilt hatte , ersuchte dieselbe um nähere Mitteilungen über das Lukmanierprojekt. Die Regierung von St. Gallen theilte uns hinsichtlich dieses Gesuches mit, dass sie das auf fragliches Brojekt bezügliche Material momentan nicht entbehren konne , dass dasselbe aber fortwährend zur Einsieht bereit liege für den Fall , dass die Regierung von Baden etwa für nothwendig erachten sollte, dureh einen besoudern Abgeordneten davon Kenntniss nehmen zu lassen.

Dem Wunsche der Regierung von St. Gallen entsprechend , wurde der Regierung von Baden unterm 1 .....September hievon .^enutniss gegeben.

Bestand der schweizerischen E i s e n b a h n e n .

Lant der beigefügten, na.h den definitiven Vermessungen der verschiedenen im Betrieb befindlichen Bahnen revidirteu Uebersicht des Bestandes der sehweizerischeu Eisenbahnen (Beilage Rr. 2) betrug die Gesammtlänge der konzedirten Linien auf 31 Dezember l 864 S.hweizerstunden 330.^ Davon sind noch nicht in Angriff genommen . . . .

,, 38 .^ im Ban begrisfen . . . . . . . .

,.

1.) ^^

im Betrieb

. . . . . . . . . .

,,

273 ^^

Die Betriebseroffnnug der sehweiz. Eisenbahnen erfolgte in uachstehendem Verhältnisse .

137 Sehweizerstunden.

Vor dem Jahre l 854 wurden dem betrieb übergeben 4.^

Jm

t 854 1855 1856 1857 1858 1859 1860 1861 1862 1863 1864

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35 .^ 27 ^ 37 ^ 3^ ^ 50.^ 25 ^ 6^ 14 ^ 6..^.

^4^ .

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Finanzielles.

Ueber die Ausgaben, welche im Jahre 1864 für Rubrik ,,Bauwesen^ gemacht worden sind, gibt die nachstehende Zusammenstellung (Beilage Rr. 3) die nähern Aufschlüsse.

Organisation des Bauwesens.

Zum Sehlusse unserer Berichterstattung über die Abtheilung Bauwesen haben wir uoeh zu erwähnen, dass wir uns im Lause des BerichtJahres aueh mit der ^rage der Organisation des Bauwesens im ...^inne des uns durch Bundesbeschluss vom 16. Juli ^Ges. Samml. ^lll, S. 105,

Zis. 3) ertheilten Auftrages beschäftigt haben. Vom Departement des

Jnnern ist uns bereits mit 23. November 1864 eine hieraus bezügliche Vorlage gemacht worden. Bei der vorläufigen Berathuug derselben sanden wir sedoch sür wünschbar, dass diese Frage noch weiter untersucht werde, wesshalb wir unsere Sehlussnahme darüber einstweilen noch sistirten.

Zur ^eite 137.

Bellte .^r. 3.

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...^^^bl^en.

Budget.

Total.

Besoldungen.

Sekretär

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.^a^l.ist

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3,600 2,700

^a^tra^sdedite.

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6,300

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^t..^e^ an.^^^e.

Total.

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^

^p.

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^.

600 500

3,000 2,200

3,000 2,200

^e^^ al.l^a^e.

^emet^n^en.

^p.

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BesoIdnngserh^ung gem..ß Bundesbeschluß vom 2.^.

September 18^4 und Bundesrathsbeschluß vom 1^.

Oktober 1^4.

Verschiedenes.

Mobiliar, Bücher für das Bauwesen, ....^rea^ Auslagen .

.

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.

.

Expertisen : Juragewässerkorrektion .

.

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.

.....iesexlegung des .Langensees Rhonekorrektion .

.

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.

.^rünigstrasse .

.

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.

.

Hochgebirgswaldungen und Wildb.^ (Ueberfezun.^s^ und ^rukkoften) Bündneri^es St^ennez ^ Rhemkorxektion .

.

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.

.Linthkorrekt^n .

.

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.

.

Korrektion des Tessins und der Ma^i.^ Tesfinerbahnen .

.

.

.

.

Verschiedene Expertisen .

.

.

.

^

1,394 8,702 891 1,838 191 10,130 486 2,307 282 813 934 530

^

20 25 50 41 80 55 85 75

^

27,108 1

Jnr...^wä^erkorrektion (Ve^elbeobachtungen^

^

R h e i n k o r r e k t o ^ n , .Danton St. .^....l.len ,, Graubünden

^

120,000 30,000

.-

12,000 3,000 300,000 30,000 220,000 220,000 12,677 15 .^,000 82,200 172,800 599,096 52 657,400 .

.

^

Rhonekorrektion .

.

.

.

Mobiliar, Anfeha^un^ und Unterhalt B^ndne.rifches Strassennez

^

.

16,800 6,000

28 502 76 ^,816 61

^ ^

--..

^ .

^ ^

.

l ^ ^ ^

7,700

--

30,500

---

^ ^

28,800 9,000 300,000 30,000 220,000 12,700 82,200 687,900

297 24 183 39

180,000 ---

.

^

22 85 90,600 ^

180,503 48 91,700

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1864.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1865

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.05.1865

Date Data Seite

99-137

Page Pagina Ref. No

10 004 741

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