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Schweizerisches Bundesblatt.

XVII. Jahragang. lll.

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Nr. 43.

30. September 1865.

Summarische Uebersicht

des internen schweizerischen Geldanweisungsverkehr im Monat August l 865.

Jm Ganzen sind von den schweizerischen Postbüreaux 22,735 Geldanweisungen ausgestellt worden, im Betrage von

3,235 davon waren taxfrei und betragen t..), 500 waren taxpflichtig, im Betrage von

.

.

Fr. 1,383,882. 75, .. 232,160. 43; ,, 1, .l 51 ,722. 32.

22,602 Anweisungen wurden per Vost und 133 per Telegraph befördert.

Von den taxfreien Anweisungen waren 2,756 im Betrage bis auf Fr. 150 und 47.... ., ,, von mehr als Fr. 150 bis Fr. 300.

von den taxpflichtigen 18,213 im Betrage bis auf Fr. 150 und 1,287 ,,

,,

von mehr als Fr. 150 b.s Fr. 300 ausgestellt.

1,045 Stüke, im Betrage von Fr. 38,773. 18 (St. Gallen) war die 689

,.

,,

,,

,.

höchste,

,, 36,300. 40 (Zürich)

war die

zweithöchste und 672 .., ,, ,, ,, ,, 35,856. 07 (Lausanne) war die dritthochste .Anzahl der Geldanweisungen, welche ein einzelnes Büreau ausstellte.

Die Durchschnittssumme einer Anweisung betragt Fr. 60. 85.

Die bezogenen Gebühren betrugen Fr. 5,047. 50 und

die Durchschnittsgebühr einer Anweisung beträgt Fr. - . 27 Rp.

Bundesblatt. Jahrg. XVII. Bd. III.

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566 Eingelost wurden im Ganzen : 22,792 Anweisungen, im Betrage von Fr. 1,377,895. 54.

2,357 Stüke, im Betrage von Fr. 177,906. 89 (Zürichs

höchste,

war die

1,l99

,,

,,

,,

,,

,. 106,606. 85 (Lausanne) war die zweithöchste und

1,070

,,

,,

,,

,, ., 79,074. 0..) (St. Gallen) war die dritthöchste

Anzahl der Geldanweisungen, welche ein einzelnes Bureau einlöste.

543 538 510 14 15 4

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Von den in diesem Monat bestandenen schweizerischen Postbüreaux waren deren beim internen Geldanweisungsverkehr bethätigt; haben sowohl Geldanweisungen ausgestellt, als auch eingelöst.

haben nur Anweisungen ausgestellt, aber keine eingelöst, und haben deren nur eingelöst, aber keine ausgestellt; Bureau..; waren somit beim Geldanweisungsverkehr nicht bethätigt.

Aus den V e r h a n d l u n g e n des schweiz. Bundesrathe.....

(Vom 25. September 1865.)

Das k. württembergisehe Ministerium der auswärtigen Angelegen-

heiten hat unterm 17. dies dem Bundesrathe die Mittheilung gemacht, dass S. M. der König von Württemberg ständigen Vertreter bei der Schweiz in der t r ä g e r s aufzustellen, und dass hiezu der Kammerherr und Geheimer Legationsrath, bald als moglieh ans seinen neuen Vosten

beschlossen habe, einen eigenen Eigensehast eines G e s c h ä f t s Freiherr von Spitzemberg, bestimmt sei, welcher sich so zu begeben habe.

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Summarische Uebersicht des internen schweizerischen Geldanweisungsverkehr im Monat August l865.

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Jahr

1865

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.09.1865

Date Data Seite

565-566

Page Pagina Ref. No

10 004 893

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