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Aus den Verhandlungen de... schweiz. Bundesrathe.

(Vom 1l. Oktober l 865.)

Der Bundesrath hat von dem Beglaubigungsschreiben des von S. M. den. Konig von Württemberg zum dortseitigen Geschäftsträger bei der sehweiz. Eidgen ossensehast ernannten Herrn Kammerherr und Geheimen Legationsrath Freiherr von Spitzember Einsicht genommen.

Der Bundesrath hat in Erneuerung seiner Schlussnahme vom 29.

September 1862, betreffend die Verofsentliehung seiner Verhandlungen ), das nachstehende Regulativ erlassen : 1. Alle Verhandlungen des Bundesrathes, deren Geheimhaltung im einzelnen Falle nicht ausdrüklieh beschlossen ist, dürfen verosfentlicht werden, wobei jedoch folgende Rormen zu beobachten sind: a.

Verhandlungen, welche zur Mittheilung an schweizerische oder an auswärtige Regierungen oder deren Vertreter bestimmt sind, sollen in der Regel erst veröffentlicht werden, wenn die Mittheilnng wirklieh stattgesunden hat.

b. Die gleiche Rorm soll gelten für Verhandlungen , die zur direkten Mitteilung an Vrivaten oder Korporationen bestimmt sind.

c. Diplomatische Verhandlungen oder Korrespondenzen zwischen dem Bundesrathe oder seinen Vertretern im Auslande einerseits , und auswärtigen Regierungen oder deren Vertretern andererseits dürsen in der Regel erst dann der Oessentliehkeit übergeben werden, wenn das betretende Geschäst zum Absehlusse gebracht ist. Vorbehalten bleiben entgegenstehende Versügungen des Bundesrathes in jedem einzelnen Falle, sei es, dass solche vom Präsidenten oder einem andern Mitgliede angeregt werden.

2. Ueber die nach obigen Rormen der Veröffentlichung unterliegenden Verhandlungen, so weit solche sur das Vublikum von Juteresse sein mögen, soll die Bundeskanzlei wöchentlich im Bundesblatt einen sammarisehen Bericht erseheinen lassen.

) Siehe Bundesblatt. v. J. 1862. Band III, Seite 356.

693 Ferner ist beschlossen worden : Den .Korrespondenten ossentlicher Blatter, welche die Verhandlungen des Bundesrathes mitzntheilen wünschen, kann seweilen nach dem Sehlusse

der Sizungen durch die Bundeskanzlei von den für die Oessentlichkeit bestimmten Verhandlungen Kenntniss gegeben werden.

(Vom 13. Oktober l8l^5.)

Das fchweiz. Bostdepartement ist vom Bnndesrathe ermächtigt wor^ den, auf den l 5. dieses Monats die nachstehenden Abänderungen im Bostkurswesen zu tressen : 1) den Bostkurs Münster-Balsthal^ensingen i.. einen Kurs Mün-

ster..Balsthal und einen Anschlnsskurs Dürrmühle^Ba ls-

thal-Mümliswi.l umzuwandeln.

2^ den Bostknrs Liestal-Balsthal^bis Mümliswyl zu verlan..

gern; 3) den Bostkurs L u z e r n ^ F a h r w a n g e n bis nach W o h l e n (Aargau^ auszudehnen.

Der Bundesrath hat die Verwaltung der L^e d'It..lie ermächtigt , als Fortsezung der Bahutelegraphenleitung einen Drath von dem Bahnhose der genannten Gesellschast in Sitten bis zu dem Verwaltungsbüreau daselbst zu erstellen, unter dem Vorbehalte, dass diese Leitung ausschliesslieh zum Bahndienst verwendet und unter keinen Umständen zu Privat-

mittheilungen benuzt werde, und dass diese Bewilligung jederzeit zurükgezogen werden konne.

(Vom 16. Oktober 1865.)

Um ein im Jahr 1863 schon bei den Kantonen angeregtes Konkordat über Vereinfachung der Formalitäten in Ehesachen zum ^lbschluss zu bringen, hat der Bundesrath deshalb eine Konferenz während der näehstbevorstehenden Bundesversammlung einzuberufen beschlossen , und die Leitung derselben dem Vorsteher des eidgenössischen Justi^ und Bolizeidepartements übertragen.

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694 Die an sämmtliche Kartone erlassene Einladung lautet also :

..Tit. l ..Schon unterm 18. Hornig l863 hatten wir die Ehre, Jhnen den Entwurf zu einem Konkordate unter den Kantonen , behuss Vereinfaehung de... Formalitäten in Ehesachen mittheilen und eine Revision des frühern Konkordates über Eheeinsegnnngen und Kopulationsseheine vom 4. Jnli 1820 milRa.l.trag vom l5. Juli 1842 (Alt. osf. Samm-

lang Bd. H, Seite 24 und^Bd. lll^ Seite 204) in Anregung zu bringen.

Raehdem nun eine Mehrheit von Kantonen sich bereit erklärt hat, an einer Konserenz zur Berathung dieses Gegenstandes Theil zu nehmen, um eine Vereinsamung der Formalitäten bei dem Schriftenwe.hsel in Ehesaehen zwischen Brautleuten verschiedener Kantone herbe^usühren , so erlanben wir uns, Jhnen anzuzeigen, dass wir beschlossen haben, für Vehandlung dieses Gegenstandes während der bevorstehenden Bundesversammlung eine Konferenz von Abgeordneten der Kantone einzuberufen.

Wir ersuchen Sie daher , Jhre Delegirten zu bezeichnen und uns deren Ramen rechtzeitig mitzutheilen.

,,Mit der Leitm.g der Konserenzverhandlungen haben wir unsern Kollegen, Herrn Bundesrath K n ü s e l , betraut, welcher sich mit den von den Kantonen bezeichneten Abgeordneten über Tag und Stunde der Abhaltung der Konferenz verständigen wird.^

(Vom 18. Oktober 1865.)

Der vom Präsidenten der Vereinigten Staaten Nordamerika^ neu ernannte Minister-Resident bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, Herr George Har r i n g t o n , hat dem Bundespräsidenten sein Kreditiv übergeben, und der bisherige nordamerikanisehe Minister-Resident, Herr George .^. F o ^ ^ . hat ^em Bundesrathe seinen Rüktritt von dem hierorts bekleideten Gesandtschastsposten angezeigt.

Der Bundesrath wählte

(am 1l. Oktober 1865) als Postkommis in W^t (St. Gallen): Hrn. Joh. Heinrich K u h n, von und in Lütisburg, bish. Poftvolontär,

(am t3. Oktober t 8^.)

Hrn. Urs R e i n e r t , von Oberdorf (.^olothnrn) , bish. Poftge-

als Bostkommis in Biel:

hissen in Biel,

695 als Vostkommis in Loele :

Hrn. Vaul Bourquin. von Sonvillier (Bern) , bish. Bost.. kommis .n Chaux-de-Fonds ; ,, ,, ,, Vruntrut : ,, Fritz Taille, von Brovenee (Waadt), bish. Bostgehilfen in Reuenburg, ,, ,, ,, Reuenbnrg : ,. Joseph B e c h i r e , von Eourchavou (Bern), bish. Bostkommis in Chaux-de-Fonds .

" Zolleinnehn..er in Seaufs (Graubünden) Hrn. Kaudenz ferini, von und in dort.

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Inserate.

Bekanntmachung.

Truppenzusammenzug 1865.

Eingaben und Forderungen. den eidg. Trupenzusammenzug betreffende bis zum 20. Oktober nächsthin dem Unterzeichneten hieher zu übexmaehen.

sind

Uhwlesen, Rts. Zürich, den 30. September 1865.

Der Kriegskommissär des Trnppenzusammenzuge... .

Scheul, . Oberst-Lieut.

Publikation.

Das eldg. Militärdepartement macht mit Gegenwärtigem die Anzeige, dass der schwelz. Bundesrath ln seiner heutigen Simung beschlossen hat, es sei der Termin zur Einreichung eines Modell Hinterladungsgewehrs bis 1. November l. J. zu verlängern.

Bern, den 2o. September 1865.

Das eidg. Militärdepartement.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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1865

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21.10.1865

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692-695

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