Militärische Plangenehmigung betreffend Waffenplatz Thun; Umsetzung GEP-Massnahmen 1. und 2. Priorität inklusiv Versickerungskonzept vom 15. August 2017

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 31. August 2016 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zur Umsetzung von baulichen Massnahmen aus der generellen Entwässerungsplanung (GEP) und dem Versickerungskonzept auf dem Waffenplatz Thun unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

22. August 2017

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2017-2064