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Inserate..

Bekanntmachung betreffend

den Handelsverkehr mit Italien.

Nachdem die Unterhandlungen Bischen der Schweiz und dem Königreich Italien behufs Abschlusses eines Handelsvertrages beendigt worden find, haben stch die beiden Regierungen verständigt, steh sofort, vorläufig bis zum Inkrafttreten des vereinbarten schweizerisch.italienischen Handelsvertrags, gegenseitig in Zollsachen wie die meistbegünstigte Nation zu behandeln.

Jnfolge deffen hat der Bundesrath beschlossen, die Frankreich gewährten Zoll..

Erleichterungen, vom 1. Juli 1865 hinweg auch gegenüber dem Königreich Italien in Anwendung treten zu lassen, und umgekehrt wird die italienische Regierung. vom 8. dies hinweg , gegenüber der Schweiz die an Frankreich concedirten ermäßigten Zollansäze zur Vollziehung bringen.

Dass schweizerische .Publikum wird hiermit von wiesen Verfügungen in Kenntnis gesetzt, mit dem Beifügen, daß also, vom 8. dieß hinweg, die schweizerischen Güter in fallen den gleichen Zollansätzen unierliegen, wie die aus Frankreich kommenden gleicher Art Bern, den 1. Juli 1865.

Aus Auftrag des Bundesrathes: Das schweiz. Handels- und Zolldepartement.

B e k a n n t m achn n g betreffend

deu Handelsvertrag fischen der Schweiz nnd Frankreich.

Nachstehend bezeichnete Douanebüreaux in Frankreich stnd diejenigen , welche zur Einfuhrabfertigung der nach dem Werthe Wirten Gewebe ermächtigt stnd, welch' leztere daher nur bei diesen Büreaux nach Frankreich eingeführt werden dürfen .

3t Dünkirchen.

Tvulon.

Calais.

Boulogne.

Dieppe.

^izza.

Algier.

Oran.

.^avre.

^aris.

.^ouen.

Lille.

Granville.

^aleneiennes.

.Nantes.

Straßburg.

Bordeaux^ Mülhausen.

Baronne.

Chamber^.

Ce^e.

L.,on.

Marseille.

Metz.

Bei denjenigen Büreaur^ welche die Befugniß zur Transitabsertigung (vo^ nichl^ prohibirien Waaren^ befizen, kennen übrigens die nämlichen Gewebe zum Tranfi^ unter ^erbleiung und mit Geleiischein , nach einer der ausschließlich zum Zvllbezuge ermächtigten oben genannten Donaue abgefertigt. werden.

Bern, den 30. Juni 18.^5.

Da.^ schweiz. .^andel..^ und ^^de.^arten.en.t.

Bekanntmachung betreffend

die Vollziehung de^ ^meizerisd,-franz^sis..hen ^andel^ertrag.^.

Anschließend an die bereit am 1I. dieses Mona^ erfolgte Bekanntmachung bezüglich der Vollziehung des schweizerisch^franzofischen Handelsvertrages bringt das schweizerische .Handels. und .^olldepartement dem Publikum zur ^enntniß, daß die französische .Regierung , wie zu erwarten stand ^ seither aus die Vorlage von Ur^ sprungszeugnifsen für Waaren ^ welche aus der Schweiz nach Frankreich geführt werden, gänzlich verzichtet ha^ ^ so daß also die Schweizergüier bei ihrer .Einfuhr in Frankreich die ihnen im Handelsvertrag zugesicherten ^ollerleichlerungen , ohne von Ursprungszeugnissen beg..eiiei zu sein, genießen werden.

Ebenso hai Frankreich aus die im Ar^ 14 des schweizerisch ^ französischen Handelsvertrags vorgesehene Beilegung von ^akiuren ^erzichte^ mithin säll^ die

Ausstellung von solchen ebenfalls gänzlich dahin.

Die gleiche Behandlungsweise ist der Schweiz auch vom Z o l l v e r e i n zuge.

sicher^ so daß also für Schweizergüter. welche in dieser Dichtung versandt werden, weder Ursprungszeugnisse. noch ^akturen über deren Werih beizulegen sind.

^ur ^infuhrabseriigung von Geweben aller Ari nach Frankreich sind alle di.^ Wenigen französischen ^ollbüreaux^ ermächtig^ , welche bisher dazu befugt waren.

Diejenigen, welche für die Schweiz von Bedeutung sein konnen, find (außer dem .^nirepol in ^aris^ noch folgende ^ Straßburg . ^ülhausen , L.^on , . Marseille, Toulon und Chamber^.

^er also Gewebe irgend einer Art aus der Schweiz nach Frankreich einführen

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will, lst gehalten, seine daherigen Sendungen nach einem der genannten Büreau^ ^n richten.

Bern, den ....... Juni 18.^.5.

Samens des Bundesrathes .

^as schweiz. .^an^ell.^ nn.^ ^.^e.^.te^en.t.

Ausschreibung t.^n erledigten Stellen.

.^Die Bewerber müssen lhren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und port.^ .frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein, ferner ..^ird von il^nen gefordert, daß sie ihren T a u f n a m e n , und außer dem Wohnorte auch den .^eima.^ort beutlich angeben.)

Commis auf dem Postbureau B i e l (Bern). Jahresbesoldung Fr. 1000. An^.

meldung bis zum 20. Juli 18l...... bei der ^reispostdlreklion .....euenburg.

1) B r i e f t r ä g e r in .Borgen ^Zürich).

besoldung Fr. .^0.

Jahres^ Anmeldung bis zum

..^ .l^sthall.er und B r i e f t r ä g e r in C g g (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 5....0.

3) .^...stkommis in S c h a f f h a u s e n .

Jahre^

10. Juli 1.^5 bei der ^reispostdire.^ion Zürich.

besoldung Fr. 1000.

4) PosthaIter und Briefträger in P s ä f f i k o n (Schw^). Jahres^ besoldung Fr. .^0. Anmeldung bis zum 1l... Juli 18l..5 bei der ^reispost^ direction St. fallen.

.^) P.^stkommis in BaseI. Jahresbesoldung Fr. 1200. Anmeldung bis zum 1^. Juli .1.....^ bei der .^rel.^postdlre^ion Basel.

^) T e l e g r a p h i s t

auf dem .^auptbüreau Genf.

Ja^resbesoldung Fr. 1200.

7) Telegraphist auf dem .^auptbüreau Lausanne.

Jahre.^besoldung Fr. ^00.

Anmeldung bi^ zum

22. Juli 18l.5 bei der Telegraphenins^e^ion in Lausanne.

^ Je z w e i T e l e g r a p h i s t e n auf den ^auptbüreaux^ B a s e l und Bern.

Jahresbesoldung Fr. .^00 für seden. Anmeldung bi.^ znn. 22. ^uIi 18^5 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

^

^) Z w e i T e l e g r a p h i s t e n auf dem ^auptbüreau

Zürich. Jahresbesoldung ^e ^r. .^00.

1.0) T e l e g r a p h i s t auf dem .^aupibüreau W i n ^ e r ^ thur. Jahresbesoldung Fr. 900.

11) Telegraphist auf dem .^aup^büreau S^. G^^ l e n. .Jahresbesoldung ^r. .^00.

Anmeldung bis zum 22.^ Juli 1^5 bei der Telegrapheninspeklion in St. Gallen.

.12) C h e f der Fahrpostdistribution auf dem .^aup^postbüreau in ^euenburg.

Jahresbesoldung .^r. 2052. Anmeldung bi.^ zun^ 10. ^nli 1^05 bei d^ .^reis^postdirektion ^euenburg.

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1865

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Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.07.1865

Date Data Seite

30-32

Page Pagina Ref. No

10 004 808

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