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des

Bundesrathes an die Bundesversammlung , betreffend die Tessinerbahnen.

(Vom

6. November 1865.)

Tit..

Die Bundesversammlung hat bezüglich des Standes der Tessinerbahnen unterm 22. Heumonat 1865 beschlossen:.

,,Der Bundesrath wird eingeladen, den gegenwärtigen Stand der Eisenbahnarbeiten im Kantou Hessin untersucheu zu lassen , die Ansichten der Regierung dieses Kantons darüber einzuholen und in der nächsten Oktobersizung der Bundesversammlung Bericht zu erstatten, welch' lettere sich vorbehält, nothigensalls die Zurükziehung der Konzesfionsgenehmiguug auszuspreeheu.

,,Jnzwisehen wird der Bundesrath einer allsälligen Ueberlraguug der Konzession seine Zustimmung uieht ertheilen ."

Ju Ausführung dieses Beschlusses und des Art. 4 des Dekretes über Genehmigung der Konzessionen sur die tessinisehen Bahuen hat der Bundesrath unterm 28. Juli 1865 versügt : ,,1. Seien die Herren Jugenieurs Bridel von Yverdon und K o e h e r von Bern zu beauftragen , sich besorderli.hst nach dem Kautou Tessin zu begeben, um erftlieh die von der zentraleuropäischen Eisenbahngesellschaft bisher ausgeführten Arbeiten in detaillirten Augenschein zu nehmen und uber den gegenwärtigen Stand der Vlanausnahmen , Expropriationen,

928 Erdarbeiten und der Anstalten znr Besehafsnng des Oberbaues und des Betriebsmaterials sieh ins Klare zu sezen, und sodann zweitens anf Grundlage des Vorhandenen zn bestimmen, ob es moglieh sei, mit Einhaltung der im Art. 3 der .Konzession erwähnten Termine. d. h. bis zum

20. Januar 1867 (beziehungsweise 1869 für Bellinzona.^ugano) die drei konzesstonirten Linien zu vollenden und dem betriebe zu übergeben, und bejahendenfalls näher zu bezeichnen, mit welcher ungesähren Zahl von Arbeitern dieses Resultat bei sortgeseztem Baue erhältlieh wäre; schliesslich dem Bundesrathe über ihren Befund einen sorgfältigen Bericht zu erstatten.

.,2. Sei der Regierung von Tessin die Schlussnahme der Bundesversammlung nnd der vom Bundesrathe den Herren Bridel und Kocher snh 1 ertheilte Auftrag zur Kennt.nss zu bringen, mit de.m Ersuchen, die Gesellschaft anzuweisen, den genannten Herren alle sür ihre Untersuchung notwendigen Aufschlüsse ^u ertheilen.

..Jm Fernern sei die Regierung einzuladen, den Repräsentanten der Gesellschaft aufzufordern, ihr binnen kürzester Frist von dem Stande der Geldmittel der Gesellschaft, sowie von den behaupteten neuen .Abkommen, welche die rasche Jnangrissnahme der .Arbeiten sichern sollen, genaue Aufsehlüsse mit . den nothigen u r k u n d l i c h e n B e l e g e n ^vorzulegen.

Die Regierung werde ersucht, dem Bundesrathe sodann hierüber Berieht zu erstatten und ihr Gutachten damit zu verbinden, ob sie die Gesellschaft zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen für besähigt erachte, be^iehungsweise wie gegen dieselbe vorgeschritten werden solle. Zugleich wolle sie nach Massgabe des Bundesbesehlusses der Gesellsehast mittheilen, dass weitere Uebertragungen der Konzession vor der Hand nicht genehmigt werden könnten.

,,3. Es sei Herr Generalkonsul Rapp in London uuter Mittheilung des Aktionärverzeichnisses der europäischen Zentralgesellschast zu ersuchen, dem Bundesrathe aus Grand näherer Erkundigungen mittheilen, ob die Hauptzeiehner dieser Aktien auch jezt noch solvabel seien, und ob das eng-

lische Recht Mittel kenne, durch welche ein Aktionär sieh seiner Haftpflicht für den Betrag der gezeichneten Aktien entledigen. konne..^

I. Der infolge verschiedener Verzögerungen erst am 14. Oktober a. .....

erstattete Berieht der beiden technischen Experten, der Herren Kocher und B ride l, lautet in seinem Resüme folgendermaßen : ,,Es ergibt sieh aus dem Vorhergehenden, dass seit dem Januar des Jahres 1864 den Bauaussührungen keine weitere Ausdehnung gegeben worden ist als diejenige, die zu jener Zeit dazu bestimmt war. den Ausweis der begonnenen Erdarbeiten zu leisten, zu welchem Zn.^eke auf je.^em Zweige des Rezes ein Loos an Unternehmer verdungen wurde.

^Um die Vläne für diese Loose so auszuarbeiten, dass sie passende Theile des ganzen Rezes bildeten, war keine geringe Anstrengung erfor.^

929 derlich und erheischte ein zahlreiches personal, das, einmal vorhanden, ....^nn ^ber au^ di.^ übri^ Vorarbeiten rasch zu bemeistern im Stande ^in musste. Es durfte also billig vorausgeht werden, dass im Dezember

1864, zur Zeit, als die Ausführung an die Herren Genazzini nnd Villa

uberging, und bereits über 128,000 Franken für Vorarbeiten ausgegeben waren, diese Unternehmer die Sauarbeiten unbehindert sollten fordern kennen. Sie waren ^u dieser Annahme um so mehr berechtigt, als Herr Holden selbst in seinem Vertrage ihnen ausdrüklieh Kopieu der Generalund Detailpläne auszuhändigen sieh verbindlieh machte, dagegen von den ^heilunternehmern verlangte, dass sie aus den 15. Januar 1865 die Arbeiten ihrerseits in ernsthasten Angriff zu nehmen hätten.

,,Und gerade diese Uebertragung wurde Veranlassung zu einem grossen, wenn gleich noch gut ^u machenden Zeitverlust. Denn mit der Uebertragnng wurde das früher bestandene technische Bureau des Herru Holden ausgelost, und mit de... Auslösung dieses Büreaus blieben von den Vorarbeiten desselben den neuen Unternehmern keine andern benuzbar übrig

als diejenigen,^ .die nach Mitgabe des eidgenosstschen E^propriationsgesezes

in den Gemeinden bereits ausgelegt worden waren. Die darüber gepflogenen Unterhandlungen führten ^u keinem erwünschten Resultate, und die neuen Unternehmer fanden sich in die Rothwendigkeit versezt, die ihnen versprochenen Vorarbeiten nun in eigenen kosten besorgen zu lassen.

,,Diese erstrekten sich für Herrn Genazzini aus die ganze Bauabtheilung von Varadiso bis Bellinzona, also ans 32 Kilometer Länge, und für Herrn Villa aus die Bauabtheilungen von der Verzasea bis an ^ie Moesa, und von Eresiano bis Biasea, d. h. aus etwa 24 Kilometer Ausdehnung. .^u der vom Januar bis Dezember 1864 bereits sur die Aussührungsarbeiten ^um grossen theile verloren gegangenen Zeit kam nun aueh noch diejenige hinzn, die nothig war, um die Vorarbeiten aus den angegebenen ...^treken wieder auszunehmen und zu vollenden, und dazu reichten sieben Monate des Jahres 1865 nicht einmal aus.

.,Die Ehrten glauben ^war, es seien, neben der Riehtablieserung ^vorhandener Vläne, auch noch andere, von ihnen nicht ^u ..^ualifizirende Gründe anzunehmen, denen die eingetretene ...^äumniss zur Last gelegt werden mnss. Einen Beweis dazu finden sie in dem Bauvertrage des Hrn.

Holden mit Hrn. B o l l a von Chiasso. Dureh diesen Vertrag übernahm

der Lettere bereits am 12 März 1864 di... Anssührung des Unterbaues

für die ganze Streke von der Melidebrüke bis Chiasso, während Grunderwarb und Oberbau Hrn. Holden sind .. reservirt worden. Dieser Vertrag blieb sast anderthalb ^ahre lang ohne irgend eiuen Ansang von Erfüllung , trozdem die Vorarbeiten vollständig vorlagen , trozdem die Vläue in den Gemeinden aufgelegt worden waren - und die Einspruchssrist längst abgelaufen war. Die oftenstbeln Behinderungsgründe sollen querst in den Dissidenten zwischen dem leitenden Jngenieur und Hrn.

B o l l a , später, nach dem Zurüktritt des Hrn. W e t l i , in den verschiedenen

930 Auslegungen einzelner Vertragsbestimmungen zwischen Hrn. ..^ena^i.n i und Hrn. B o l l a ihre Veranlassung gehabt haben. Wahrscheinlich aber ist einfach der Widerstand der noch unbezahlten Grnndbesizer das Haupt^ motiv der immer noch nicht begonnenen Arbeit gewesen, und dieses Motiv war selbst zur Zeit der Anwesenheit der Experten auf Ort und Stelle einzig auf dem Gebiete der Gemeinde Bissone beseitigt.

,,Es steht demnach so viel tatsächlich fest, dass die Zeit für die Ansführungsarbeiten nicht gerade haushälterisch benuzt und dass auch der Bestimmung des .^lrt. 4 des eidgenossischen .^onzessionsaktes nicht besonders gewissenhast Folge geleistet worden ist, insofern man nemlich diesen Artikel in seiner mathematisch strengen Jnterpretation ausfasst. Den Sinn dieser Bestimmung glauben aber die unterzeichneten Eierten, mit Rükficht auf den Wortlaut ihres Auftrages vom 28. Juli, fo auffassen zu sollen, die Arbeiten seien so zu betreiben, dass ihre Vollendung inner der festgesezten Zeit mit Sicherheit erwartet werden dürse.

,,Jn diesem Sinne ausgesasst , erlauben sich die Eierten folgende kurze Eroberung : ,,Die Arbeiten, die vom Januar 1864 hinweg bis zur Stunde sind ausgeführt worden, stehen in gar keinem Verhältniss zu der bis jezt verstrieheneu Zeit, wenn man damit das Arbeits.^uantum und die Zeit vergleicht, die jezt noch übrig bleiben.

,,.^lls massgebend für die Zeitdauer solcher Werke pflegt man einzig die grossern Tunnelbauten, die Fluss^ und Thalübergänge, sowie die Gesammtgrosse der zu losenden und fordernden Erd- und Felsmassen in Rechnung zu ziehen. Die kleinern Kunstbauten, die Beschotterung und die Besehienung der Bahn bleiben auf die Vollendung resp. Eroffnung meist ohne bestimmenden Einfluss , weil erftere vor , mit oder selbst n.^eh den Erdarbeiten, und leztere immer in kurzer Zeit zu erstellen sind, nnd besonders das .Legen des Oberbaues von gegebenen .Anhaltspunkten aus, wie Bahnhosen, Haltstellen, eisernen Brüken u. s. w. stetssort abtheilnngsweise moglieh ist, und somit die damit zu beschäftigenden Arbeiterbrigaden fast nach Belieben vervielfältigt werden konnen.

,,Jm Hh.blike anf die vermiedenen Vollendungstermine der einzelnen Linien glauben die Experten auch hier durch ein .^lnseinanderhalten der besondern Unternehmungen an Deutlichkeit und Verständniss zu gewinnen, und befolgen desshalb aueh hier die im ersten Theile angenommene .^lrbeitstrennung.

^ U n t e r n e h m u n g Gena^ini.

(Linie E h i a s . s o ^ L u g a n o ^ Belli nz o na.)

.^ ,,Die Unternehmung G e n a z z i n i hat zwei verschiedene Bantermine : den 20. Januar 1867 für die Vollendung der Bahnlinie von Chiasso

bis Lugano, und den 20. Januar 18^9 für diejenige der Bahnlinie .Lugano-Bellinzona.

931 ,,Die aus beiden Abtheilungen sin. die Bauzeit massgebenden ArbeitsObjekte sind nun: . ,,a. für Ehiasso^L.ugano : der Tunnel von Mendristo; ,,h. ,, Lugano.^Vellmzona : der Tunnel des Monte-Eeneri ; ,,c. .. beide dann die auf denselben zu bewegenden übrigen Erdarbeiten.

,,Dex Tunnel von Mendristo erhält eine Länge von 760^ oder 2540 Fuss. Er dnr.^sezt wahrscheinlich ein blasses Diluvialgebilde, und verlangt deshalb auf seiner ganzen Länge vollständige Auszimmerung und Ausmauerung, was jedenfalls der Vollendung nicht forderlich ist.

,,Obschon die Anlage von Hülfss.hachten keine Schwierigkeiten darbote, so liegen sie gegenwärtig nicht im Projekt , und e... soll der .^lusbruch und die Einwolbung nur von den beiden Tunnelenden her ersolgeu.

Wenn dabei eine geeignete Arbeitsmethode gewählt und eine rationelle Vertheilung der Arbeit in Aufbrneh , Ausrüstung , Transport und Ein..volben getroffen wird, so kann man vor jedem Ort in 24stündiger ...lrbeit ein Vorrüken von 0^. 7 im günstigsten Falle, alfo ein tägliches Fertigftollen von 1 '^. 4 ^nge erreichen , und demnach die vollständige .^lus7^o wolbung in ^^ ...^ 20 Tagen .....^ 563 Tagen oder 19 Monaten erwarten,

d. h. also jedenfalls nicht vor Juli 1867, mithin 5 a 6 Monate zu spät. Daraus .^eht vorerst die Notwendigkeit eines Schachtes, zugleich aber auch die Sicherheit hervor, dass mittelst dieses einzigen Schachtes, der leicht ausführbar ist, der Tunnel inner Jahresfrist fertig erstellt werden kann , weil dann nach Vollendung dieses Schachtes vier Arbeitsstellen statt nur zwei ossen stehen und ein tägliehes Vorrüken von wenigstens 2^. 40 erreicht werden kann.

"Das ..lbteusen des Schachtes würde erheischen

. . Tage 80

Während dieserZeit würden die Endstollen zusammen um 80 ...^

1. 20 .^ 96... vorrüken, so dass noch 760--96 ^ 664 .

.

^ .

.

.

.

^

Meter durchzutreiben blieben, was erfordern würde : ^^ .....^

.,

2^

Dazu zur Vollendung der Ausmauerung . . . . . .

.^

20

Tage 377 oder 12..^ Monate.

^

^Zeitraubende Fluss.^ und Thalübergänge sind aus diese... .......trete keine anführen und an Erdbewegungen bleiben : Abtrag. Kubikmeter. .^lnstrag. Kubikmeter.

^wischen Ehiass..... und Eapolago

148162

216448

Eapolaa^ und Bissone

64722

50462

mit Mitteltransport von 225 Metern,

..

..

,, 108

.,

50000

.,

,.

,, 150

,,

(wovon 30.^ Fels)

.

paradiso .md Lugano

50000

also zusammen 316,910 Kubikmeter, wovon etn.a 20,000 Kubikmeter Felsen, deren Lösung und Forderung auf die angegebenen Tra..sportweiten etwa 158,000 Arbeitstage erfordern und inner Jahresfrist bei einer täglichen Arbeiterzahl von 670 à 700 Mann bequem bewältigt werden können. Es wird bei unserer Rechnung überall der ans der gewöhnlichen Erfahrung hervorgegangene Mittelwerth in Reehnnng gebracht und z. B. voransgesezt, dass ein Monat nicht mehr als durchschnittlich 20 eigentliche Arbeitstage enthalte, dass ein Arbeiter etwa 3 Kubikmeter Erde und 1^ ^ubikmet.... Felsen lose und lade, ^..ahrenddem sehon das zn^ei- und dreifache an Arbeit geliefert worden ist. ohne dass wir diefe ansserordentiiehen Leistungen irgendwie berükst...htigen. Aehnliehe normale Arbeitsleistungen sind auch bei den Tunneln und den übrigen Arbeiten zu Gr.mde gelegt.

.

^ ^.

^..^

^3

"Für die Vollendung des Unterbaues durch Einbringung des Schotters ist keine verlängerte Zeitfrist anzunehmen , da der ........ehotter fast überall zur Hand ist, nnd ein allsälliges Sezen um so weniger zu be...

rükfiehtigen bleibt, als derselbe den ..^reis der Auffüllung kaum merklich übersteigt.

,,Was ....nd.ieh die Herstellung des Oberbaues anbetrifft, so ist dieser ans Gründen der Zwekmässigkeit und Oekonomie erst unmittelbar vor der Betriebserofsnung zn legen. Die Bahnlänge von Ehiasso bis Ende

des Bahnhoses .Lnga.no beträgt 25330 Meter, also die zu legende Geleiselänge annähernd 25330 ^ 1.20 oder 30400 Meter. Ein^ Arbeiterbrigade von 50 Mann legt nun selbst bei der sorgfältigsten Ar-

beit täglich ganz bequem 100 Meter Geleise und selbst mehr, so dass, wenn vier Arbeiterbrigaden konstituirt werden, sie die Bahn- und ...lusweichgeleise in drei Monaten leicht , ja sogar in zwei zu Ende ^u führen im Stande sind, insofern gleichzeitig die Bahnhofgeleise und Weehselvorrichtnugen etablirt werden.

,,Wenn also beim Mendrisio Tunnel por vier Orten mit je 36 Mann, welche sieh alle acht Stunden ablosen, also zusammen täglich 432 Mann.

an den Erdarbeiten mit täglich .

.

.

. 670 a 700 ,, und an den Kunstarbeiten mit täglich etwa .

.

.

50 ,, im Durchschnitt also mit täglich .

.

.

l 182 Mann gearbeitet wird, so kann die Bahn von Ehiasso nach Lugano inner des Konzessionstermines, 20. Januar ..867, betriebsfähig gemacht werden.

.,Die Zahl der Tunnelarbeiter ist nnr eine annähernde, da statt drei Tagesschulen auch zwei genügen konnen, nnd der grossere oder geringere Wasserandrang die Zahl der .Arbeiter mehren oder mindern muss.

,,Wir

gehen zu den Werken der zweiten Bauperiode über, deren End-

termin der 20. Januar 186..) ist.

,,Das schwierigste und zeitraubendste Bauobjekt Bellinzona bildet der Tunnel des Monte-Eeneri.

Gebirgsrüken ist 1610 Meter ^ 5366 Fnss breit aus Glimmerschiefer, vielleicht mit etwas Gneis.

zwischen .Lugano und Der zu durchsehend..

und besteht fast ganz Die .^.chiehtungsver-

hältnisse des 1360 Meter langen, uuschachtbaren Theiles dieses Tuunels sind der Arbeit günstig, nnd es darf desshalb vor Ort durchschnittlich auf 0.75 Meter Vorrüken, also aus 1^.50 in 24 Stunden gerechnet werden, wenn der Wasserandrang von der Sehachtseite her nicht zu stark ist.

,,Der einzige anzulegende Schacht kann aeht Monate Zeit in Anspruch nehmen, nnd unterdessen der ^tollen von der Rordseite 240 ...^ 0.75 oder 180 Meter vorgetrieben werden, so dass dann den beiden Angrisss-

feiten noch 1180 Meter erübrigen, die in ^.^ .... 786 Tagen oder 26 1.50 Monaten vollends aufgebrochen werden konnen. Der vollständige Tunnel-

.^34 aufbruch wird also im Frühling des Jahres 1868 erfolgen. Selbst bei einem täglichen Vorrüken von nur 0....60 konnte der Tnnnel noch bis zum sestgesezten Bautermine durchgeschlagen werden. Wenn aber der ungünstigste aller denkbaren Fälle eintreten sollte, derjenige nemlieh, dass von der Südseite her die Arbeit unmöglich wäre, dann müsste man per Tag, in drei Tagessehiehten , einzig von der ^ordseite her 1^.20 vorrüken und die rechtzeitige Vollendung sehr problematisch werden.

,,Wenn je vor Ort zwanzig Mann beschäftigt nnd nur achtstündige ^lrbeitsschichten gemacht werden, so würde dies 3 ^ 2 .^ 20 .^ 120 .^rbeiter ^erlangen nnd bis nach Dnrehsehlagnng des kurzen südlichen Stol-

lens etwa das Doppelte.

,,Allsällige stellenweise Answolbnngen haben ans die Zeitdauer nnd auf die Vollendung des Tunnels weiter keinen Einflnss.

,,Der Luganer Tunnel wird in kürzerer Zeit vollendet werden, als derjenige des Monte^Eeneri.

.,Die anszusührenden Erdarbeiten vertheilen sieh naeh vorgenommener Berechnung, gestüzt anf die vorhandenen Brosile, in folgende.. Art : .^lblrag.

von Lugano Bahnhof bis Tunnel Monte^.Eeneri 150400 (wovon 20 ^ Fels)

Auftrag.

203300 mit Mittettransport von 150 Metern,

vom Tunnel Monte..Eeneri bis Ginbiaseo

614053 ,,

. ,,

41^4 "

..

239165

' ,, 220

,,

(wovon 7..) ^ Fels)

von Gh.biaseo bis Bellinzona

1.^21

.,,

60

,,

zusammen also 858417 Kubikmeter, wovon etwa 200000 Kubikmeter Felssprengnngen.

,,Der zn losende Boden ist meist etn..as schwerer Art und grossentheils Gerolle mit grossern Steinen und Felsbloken, so dass die tägliche Arbeitsleistung eines Mannes erfahrungsgemäss nicht hoher als zu drei Kubikmetern Erde und 1.,^ Kubikmeter ^els gerechnet werden darf.

,,Für .Lösen und ^ordern aus die angegebenen Mitteldistanzen nimmt der Kubikmeter etwa 0.60 Tagwerke in Anspru..h, und die sämmtliehe zu ....esordernde Masse der 858417 Kubikmeter, also 858417 .^0.60 .^ 515050 Tagewerke.

,,Wenn demnach die Erdarbeit ungefähr mit dem Monte..Eeneri-Tunnel, d. h. bis 1. Jnut 1868, beendigt sein soll, so würde die täglich dasür aus der Linie zu belästigende Mannschaft, vom 1. Oktober 1865 an, betragen

^^ 3^.^ ^ ^ ^^.

,,Es ist nun wohl selbstverständlich. dass mit den Erdarbeiten die übrigen Unterbauarbeiten, als Dohlen, Brüken, Ueber- und Unterführungen. Mauern u. s. w. gleichen Schritt halten müssen ; da aber gegenwärtig die Kunstbauten weder alle entworfen, noeh umgearbeitet sind. so lässt sieh die zu ihrer Ausführung etwa nöthige Mannsehasts^ahl ni^t wohl angeben.

,,Bezüglich der Beschotterung und Beschießung der Bahn perweisen die Experten auf die diese Gegenstände berührenden Andeutungen der Linie Ehiasso.^ugano, die auch hier ihre Geltung haben.

...^ .

.

^

.^6

,, U n t e r n e h m u n g V i l l a .

(Linie Loearn^.^eliinzona^Biase...)

.,Die Totalerdarbeit aus der Linie, die Herr Villa auszuführen

hat, mag betragen

.

.

.

.

. 515000 Kubikmeter,

wovon etwa 23,000 Kubikmeter Felsen sind.

Hievon ist bereits ausgeführt.

1) auf .^ivapian^Mappo .

.

. 2) ,, Moesa^Ereseiano^Biasea .

zusammen

Es sind also noch auszusühren

32000 34000

^

.

66000

.

.

,,

449000 Kubikmeter.

,,Da der Boden im Allgemeinen leichter nnd der Transport meist nur unbedeutend ist, so ist durchschnittlich für das Losen und Fördern derselben kaum mehr als 0.4l) Tagwerk per Kubikmeter zu reehnen, und also für die noch übrig bleibende, ^u fordernde Erdmasse von 449000

Kubikmetern nicht mehr 179.0.)0 Arbeitstage nothwendig, so dass die Ge-

sammterdarbeit dieser Bahnlinie bei einer Mannsehaftszahl pon 746 Mann in hochstens einem Jahre und bei Verdoppelung derselben, besonders in der günstigen Jahreszeit, leicht in sechs Monaten ausgeführt werden kann.

...Zeitraubender als die Erdarbeit find hingegen die auf dieser .Linie auszuführenden Brükenbauten , unter denen wir indessen nur die hauptsächlichste derselben, die Brüke über den Tessin, besonders hervorheben.

..Es ist bereits erwähnt worden , dass der frühere Flnssübergang mehr thalabwärts gesucht wurde, und dass die Veränderung des Traees den Bauplaz jezt mehr in die ^ähe von Bellinzona gerükt hat.

.,Die m .Aussicht genommene Korrektion des Tessins wird dem Brükenbau gewisse Dispositionen in betreff der Stellung und Oesfnung abnothigen, die nicht übersehen werden dürfen, und die den iezigen Entwurs des Hrn. Villa wesentlich modifiziren moehten.

.,Die eigentliche Brüke soll durch Eisengitter getragen werden; die Anfertigung und Aufstellung dieser Gitterbrüke mit ihren pneumatisch .gegründeten Vseilern und Widerlagern ist dem franzosischen .^ause Barent, Schaken .^ Eomp. verakkordirt. Vom Datum der definitiven Bestellung derselben an sollen sie innert 12 Monaten ansgeriehtet zur .Ausnahme des ^chienengeleises dastehen, ein Zeitranm, der auch bei der gewählten ^undationsart vollständig genügt, selbst bei nieht sehr günstigen Wasserständen.

,,^ollte nun die Genehmigung .der Linie ^dureh den tessinischen Grossen Rath erst in dessen Rovembersizung ausgesprochen werden , dann ist sreilieh keine Zeit mehr ^u verlieren, aber doch dieselbe auch noch nicht verloren, um die Bahn ans den 20. Januar 1867 betriebsfähig herstellen zu konnen.

937 ,.Der Eisenbau aller übrigen Brüken bildet ebenfalls Gegenstand des Vertrages mit garent, Schaken .^ Eomp.. und an der rechtzeitigen Erstellung desselben hat man keinen Grund zu ^weiseln.

,,Für die Beschaffung des Schotters ist die Lage dieser Linie noeh weit günstiger, als die des übrigen tessinischen Eisenbahnnezes. und seine Einbringung kann, bei gehorig getroffenen Dispositionen, die Bahneroffnung nicht fühlbar verzogern.

.,Die .Länge der Linie und der zu legenden Bahngeleise ist einstweilen noch unbestimmt, erst die Lage des Bahnhofes von Loearno und diejenige der Station Bie.sea, also der beiden Endpunkte, werden die .Länge definitiv ergeben.

,,Die Länge der einspurig zu legenden Geleise beträgt nach ^n jezigen Vorlagen 37 Kilometer, .wovon indessen dem Hrn. Villa nur 35.30 Kilometer zu bauen aussallen, da eine Zwischenstreke. von 1.7 Kilometer noch in die Unternehmung des Hrn. G e nasini fällt. Vier Arbeiterbrigaden von je 50 Mann werden demnach im Verlause von hochstens drei Monaten die Bahn zu legen und die zweite ^ehotterlage einzubringen vermogen, wenn man Lezteres nicht weiter hinauszuschieben vorzieht ; und da hierbei die früher vollendeten Sektionen bereits beschient werden konnen, während andere Unterbaustreken erst noch in Arbeit liegen,

so würde selbstverständlich die Betriebserosfnung ^ durch die Legung des

Oberbaues kaum einer bemerkenswerthen Verlagerung unterliegen.

,.Bei dem Losen und Bewegen der Erdmassen, namentlich wo längere Transportdistanzen vorkommen, kann man überall, wenn dabei Bferdtransport eingeführt ist, die Leistung eines Vferdes mit Führer derjenigen von acht Manns.hafts-Tagwerken gleich sezen , und in diesem Verhältnisse Vorrüken und Dauer der Arbeit bemessen.

,,Aus den vorhergehenden Thatsachen und Erörterungen ergeben sich die folgenden bestimmten ..Schlüsse: ,,1. Es sind vom Mai des Jahres 1864 bis August des Jahres 1865 keine nenen Arbeitsloose in Angriff genommen worden.

,,2. Es ist dadurch ein beträchtlicher Theil der anberaumten Zeitfrist nu^los verloren gegangen und dem Art. 4 des Beschlusses der eidgeuossischen Räthe vom 3l). und 31. ^nli 18^3, im Sinne striktester Jnterpretation, nicht nachgelebt ....ordeu.

,,3. Es ist nichts desto weniger und selbst ohne außerordentliche Anstrengnng moglich, die sämmtlichen Bahnlinien innert der in unserm Anstrage vom 28. ^uli abhin vorgesehenen Zeitfrist, 20. Januar 1867, (resp. 186^) fertig zu stellen und dem Betriebe zu übergeben.^ Das Departement des Jnnern ersuchte sodann Herrn K o c h e r unmittelbar vor dem Zusammeutritte der Bundesversammlung, noch einmal an .^rt und Stelle sich über deu seitherigen Fortgang der Arbeiten zu er-

^38 kundigen.

Der

diessällige Bericht des Herrn Locher vom 25. Oktober

1865 lautet im Seh lusse: ,,Die Bauhindernisse, die mit Fng und Recht als solche bis dahin

anerkannt werden mussten, sind nun gehoben; die Vorarbeiten sind bis zur Vollständigkeit nachgeholt und haben einen Zeitverlust von wenigstens acht Monaten mit einem neuen Kostenauswande von nahezn Fr. 100,000 zur Folge gehabt. Der Zeitpunkt ist nnn da, wo die Planauflage für das ganze Bahnne^ erfolgen kann, aber auch erfolgen muss, und wo auch der tessinisehe Grosse Rath seinen gordischen knoten über die Traeesrage zu losen gezwungen ist, damit sie nicht stetsfort zum Vorwande der Unmoglichkeit des Arbeitsbeginnes diene. Mit Rüksicht aber ans die Ausführnng der Tessiubrüke ist ein Entscheid des Grossen Rathes geradezu u.^nt geworden; denn wenn es vielleicht auch moglieh wäre, den Ban innert weniger als Jahresfrist herzustellen, so verliert doch ohne sofortige Entscheidung die Behorde den Staudpunkt, die Vollendung von Rechtes wegen verlangen zu konuen, und alle Terminüberschreitungen werden ihrem Verschulden beigemessen.

..Reben der Tessinbrüke sind es auch die drei Tunnel von Meudrisio, Lugano und Monte^Eeneri und.die Dammschüttung im Vallone di Cad.^u...^o, die keinen Aufschub ihrer ernsten Anhandnahme zulassen. Die Damm-

schüttnng von Vallone di Cadendo wird 210 .i 215 Fuss ho.h und hält bei 600000 .Kubikmeter , sie ist die grosste Dammsehüttnng der ganzen Schweiz, und hat in unserm Lande nichts, das sich ihr an die Seite sezen liesse. Eine solche Riesenausfüllung, selbst abgesehen von allen Eventualitäten, die eintreten konnten, verlangt, selbst nach ihrer Vollendung, noch längere Zeit ^u ihrem ..^en, ^.r Konsolidation in sieh selbst, ehe und bevor man an das Legen der Schienen gehen kann.

,,Wenn die Bantermin^ so bemessen waren, dass man bis dahin mit Ruhe alle ^Verschleppungen und Zeitverluste hinnehmen konnte, so ist dies doch, von je^t an, nicht mehr der ^all. Es hat auch jezt noch keine Gefahr sür rechtzeitige Jnhaltung der Zeitfristen , insofern unausgese^t sortgearbeitet wird. Das ist aber ans dem funkte, wie die Aachen jezt stehen, eine Bedingung sme qn^ non geworden. Dass sie erfüllt .x.erde, dafür haben .^er Grosse Rath und die Gesellschaft zu sorgen und es anch zu verantworten.^

II.

Die finanziellen Fragen anbelangend, so berichtet querst der schweizerische Herr Generalkonsul in London über die ^rage der Haftbar-

keit eines Aktionärs bei Akti...ngesells.hasten mit beschränkter ^astbarkeit folgendes :

,,Die Haftpflicht der .^...a.^hold..^ bei Ko.npagnieu mit limit^d Li^hilitv hort ans, sobald die Aktien voll einbezahlt siud. ^.^uu nicht

939 ganz einbezahlt, erstrekt sie sieh auf den noch einzubezahlenden Theil. Es ist Jhnen ohne Zweifel bekannt, dass oben berührte Kompagnie nur be-

schränkte Hastpflicht (hmned Liabihtv) besizt.^

Ueber die Frage, ob und inwiefern die Hauptaktionäre der Gesellschaft im Stande seien, ihren Verpflichtungen nachzukommen, sind ebenfalls einige vertrauliche Erkundigungen eingezogen worden, mit Bezug auf welche wir auf die Akten selbst verweisen müssen, da sie sich aus begreifliehen Gründen nieht vor die Oesfentliehkeit eignen. Jm Ganzen genommen hat sieh gezeigt, dass zwar seit der Aktienzeichnnng einige Ramen, die mit ^rossern Summen figurirten, zahlungsunfähig geworden sind, und .

bei andern im Zweifel steht, ob sie ihren Verpflichtungen im vollen Umfange nachzukommen vermochten, dass hinwieder aber auch ganz solide Aktionäre mit bedeutenden Zeichnungen sich^ finden.

Ueber den finanziellen Stand des Unternehmens und diessäl.lige Verträge heben wir übrigens noeh einen der Times vom 4. September a. c.

enthobenen Auszug aus dem Geschäftsbericht der Direktoren der Gesellschast an diese wortlich aus : ,,Die Direktoren äussern in ihrem Berichte grosses Bedauern über die bedeutenden .Rükstände in den Einzahlungen. Der Mangel an Fonds hat die Direktoren in ihren Finanzoperationen sehr gehemmt. Dieselben bemühten sich jedoch nach frästen, den Kredit der Gesellschaft ausrecht zu erhalten und beim Bau der Linie mit den konzesstonsmässigen Terminen Schritt zu halten. Die Direktoren sehlossen am 4. Juli abhin einen provisorischen Vertrag mit einigen einslussreiehen Kapitalisten des europäischeu Kontinents zum Zweke der Verschmelzung .Absorption) der Gesellsehast iu eine von ihnen zu bildende Gesellschaft für den Bau einer Alpenbahn über den Lukmanier , welchem Vertrage zufolge die bisherige Gesellsch.aft - nachdem sie ihr konzessionsmässiges Vorzugsrecht ausgeübt und vom Kanton Hessin die Konzession der Lukmanierbahn erwirkt hätte, und nachdem die Subventionen von Seite der italienischen Regierung gesichert wären - in die neue Gesellschaft verschmolzen werden sollte. Diese hätte nach dem besagten Vertrage die Tessinerlinien zu vollenden und alle VerKindlichkeiten der gegenwärtigen Gesellschaft zu erfüllen. Eine grosse ^umme war aus die Linie verwendet und mit den Subakkordanten die Vereinbarung getroffen worden, die Arbeiten zu beschleunigen und bis zur Verwirklichung des Vertrages mit den kontinentalen Kapitalisten Zahlungen für fernere Eertifikate über geleistete Arbeit in Gutscheinen und Weehseln
anzunehmen. Gleichzeitig mit der Erosfnung der Linie der Gesellsehaft Lugano-Ehiasso waren die südosterreiehische und die lombardiseh^ venezianische Eisenbahngesellsehaft gegenüber der^ italienischen Regierung verpflichtet, die Eisenbahnlinie Ehiasso^Eamerlata, jenseits Eomo, zu eroffnen, welche den Ansehluss der Linie der Gesellschaft an das italienische Eisenbahnnez vollenden und zugleich, in Verbindung mit der Lukmanier-

^40 .bahn, eine ununterbrochene Eisenbahnlinie vom mitteilandischen Meere aus durch Mitteleuropa herstellen würde.

,,Die Bilanz zeigte Einnahmen auf Aktien im Betrage von ..... 92,078; auf Obligationen L. 97,600, und auf gesicherten Anleihen L. 10,800, zusammen .L. 200,478 - und Ausgaben im betrage von L. 204,912.^ Jn Bezug auf eine später abgehaltene Generalversammlung findet sieh in der Times folgender Bericht : ..Die Ehrliche Generalversammlung dieser Gesellschaft wurde gestern in den Bureau^ Gr.^ham honse.. (.^ld Broad^lre..... abgehalten. ^räsidium : Oberst S^kes.

,,Der Berieht, von dem ein An^ug in der Timcs erschienen war, wurde als gelesen angenommen.

,,Auf den Antrag des .Präsidenten wurde der Bericht genehmigt.

Herr D. Allardiee, antretender Reehnungsrevisor, wurde wieder gewählt und Herr E. E. Seott zum andern Direktor ernannt.

,,Hierauf ging man zur ...^pe^ialberathung über, und es wnrde auf den Antrag des Präsidenten, unterstüzt von Herrn Ommanne^ , der am 4. Jnli abhin provisorisch abgeschlossene Vertrag über Versehmelznng der Gesellschaft in eine andere, von Kapitalisten zum Zweke des Baues einer ....llpenbahn zu bildende Gesellsehast oder Fusion (am^.n^t^.i^ mit einer solchen, genehmigt und die Direktoren ermächtigt, denselben in Wirksamkeit treten zu lassen, mit Vorbehalt der Modifikationen, welche sie notwendig, rathsam oder zwekmässig finden mogen.

,,Die Si^nng fehloss mit einem Dankvotnm an den Präsidenten und die Direktoren. ^

II.L Die Regierung v^n Hessin sandte uns gerade in dem Angenblike, wo wir ihr unsererseits eine Ueberse^ung des Expertenberichtes der Herren Kocher und Bridel mit andern vorgenannten Aktenstüken zur Mitberüksiehiigung bei ihrer Berichterstattung zugehen liessen , ihrerseits sehon .vor Kenntniss dieser Aktenstüke einen Berieht vom 24. Oktober 1865, welcher vornehmlich die finanzielle Lage der Gesellsehast behandelt und in semer Haupt^ und ...^.hlussstelle lautet wie folgt : ,,Eine wesentliche Verschiedenheit tritt hervor zwischen den Arbeiten aus der Linie Ehiasso..Bellinzon.. und denen der Sektionen Loearuo..Biasea; während aus der ersten immerhin et.^as Bemerkenswertes geschah, wenn ^.uch nieht Genügendes, so wnrde ans der leztern von der neuen Gesellschaft (zentraleuropäische Gesellschaft) beinahe nichts gearbeitet.

^Hier muss .nun e^nes Thatnmstandes Erwähnung geschehen.

^luf Begehren der Gesellschaft und ihres Bauunternehmers hatte es sieh darnm gehandelt, die L.nie zwischen Loearno und Bellinzona dahin ^..ändern, dass sie auf dem rechten Ufer des Dessins ^anf des ^lusses) hinlausen sollte, anstatt auf der linken Seite von Eugnaseo auswärts, wie

941 sie früher angenommen war.

Hierüber sollte der Grosse Rath in der Frühlingssizung entscheiden, allein die daherige Schlussnahme wurde suspendirt.

,,.^on daher kamen dann Reklamationen und Verwahrungen von Seite der Gesellschaft, resp. von ihrem Unter^Bauübernehmer, als ob dadurch der Fortgang der .Arbeiten gehindert wäre.

.,Es war leicht ^u antworten, und wir antworteten dann auch, dass es der Gesellschaft oder der Unternehmung nicht an Terrain fehle, anf dem Thätigkeit entwikelt werden konnte. (Siehe unser diesiges Schreiben

vom 21. Juli, Rr. 11635^ ..Was die absolute oder relative Möglichkeit betrifft, die arbeiten

in den festgesezten Fristen zu vollenden, und mit welchem Krastauswaude.

so muss dies aus dem Berichte der Herren Experten hervorgehen.

,,Jn Bezug ans die Finanzmittel erklären wir, dass wenn dieselben nicht durch die Zusehrist des Herrn ^ o u n g , vom l 6. Februar, die im Beschluss des Bundesrathes vom 17. gl. Mts. zitirt ist, bewiesen sind, sie uns selbst in keiner Weise konstireu ; ,,dass uns kein Ausweis eingereicht wurde in Folge der Einladung,

welche gemäss Zuschrift des Bundesrathes von. 28. Juli au die Gesellsehast erlassen wurde , .,dass das Gegentheil hervorgeht aus dem Gesuche des Hrn. ^ o u u g vom 22. März 18.^5 um Uebexnahme von 1400 Aktien; aus mündigen Erkläruugen, welche uns gemacht wurden von .^errn ^ o u u g felbft, fo wie von Herrn Walford bei Aulass des Begehrens der Konzession sür eine .Lukmanierbahn ; aus dem hoehst laugsamen fortschreiten der Arbeiten ; aus den minimen Summen, welche sür Expropriationen deponirt wurden, und aus dem Umstande, dass für einige Expropriationen . jedes Depositum unterblieb ;

.,dass dies bestätigt wird durch das beinahe gänzliche Ausgeben der ^Arbeiten aus der Linie Loearno^Biasea, und durch das Bro^essireu zwi^ sehen dem Unter-Entrepreneur der Gesellsehast und den Uuter-Akkordanten

für die Be^lung eines beträehtlicheu Restes ;

,,dass es notorisch ist, dass ^ie Arbeiten, welche noch aus der Linie Ehiasso^.Bellinzona ausgeführt werden, mit dem Gelde eines Unter-Entrepreneurs (Bolla) und einiger tessiuischer Aktionäre oder Juteressirter ge^ macht werden, ohne dass von der Gesellschaft irgend welche Geldmittel beschafft werden anders als u n r e a l i f i r b a r e s B a p i e r , ,,und d a s s w i r d a h e r d i e G e s e l l s c h a f t f ü r u n b e d i n g t u n f ä h i g a n s e h e n , d i e v o n ihr ü b e r n o m m e n e n V e r p f lichtun gen zu e r f ü l l e n . ^

.......nndesbl...... J ah r a. . ..^ I I . B d . III

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942 IV. Der Vollständigkeit halber müssen wir endlieh noch mittheilen, dass die englische Gesandtschaft wegen der vorliegenden Angelegenheit ebenfalls mehrfach mit uns in Korrespondenz trat. Eine erste Rote derselben vom 16. August war von Brotesten der zentraleuropäischen ..Gesellschaft begleitet, welche fich iudess ans den ersten ständeräthlichen Besch.nss bezogen, welcher bekanntlich in der Folge abgeändert wurde. Die englische Gesandts.hast wies selbst ans diesen Jrrthum hin, so dass vor der Hand jeder Stoff ^n einer weitern Disk^ston dahinfiel.

Dagegen übermittelte uns in Folge der angeordneten Untersuchung die englische Gesandtschaft mit einer zweiten Rote vom 13. Oktober neue Broteste der europäischen Zentralgesellschast gegen jede Jutervention eidgenosfifcher oder kantonaler Behorden in die ihnen ertheilten Rechte und Brivilegien. Jn diesem Akt..nstüke wird behauptet, es seien bedeutende Verwendungen aus die konzessionirten Linien erfolgt, und es befinde sieh der Grosse Rath des Kantons Hessin mit seiner Traeegenel^mignng für Loearno.^Biasea in Verzng. Wir legten au.h diesen Brotest einsach ad acta. Der englischen Gesandtschaft gegenüber sand sich indess der Bundesrath veranlasst, erstlich in sormeller Beziehung zu bemerken, dass die Gesellschast im Kanton Hessin domizilirt und dort mit besondern Repräsentauten versehen sei, so dass sür Zustellung derartiger .^tenstüke die Centralenropäisch.e Gesellsehast ganz missbränchlich chre ...^ermittlm.g in Anspruch nehme. Jn zweiter Linie müsse sich der Bundesrath mit Rüksi.ht auf den Wnnsch der Gesandtschast , dass die der Gesellschaft dnr.h den Konzessionsakt erteilten Brivilegien vollständig respektirt werden mühten, die Bemerkung erlauben, dass es in der Schweiz Riemandem in den Sinn gekommen wäre, die der Gesellschast ertheilten Rechte in^ragezn stellen, wenn .^iese die mit ihren Rechten korrespondirenden Verpflichtungen erfüllt hätte. Dagegen behalten sich die schweizerischen Behorden allerdings das Recht vor, jezt und in Zuk....ft jene Gesellschaft ^r Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen alles Ernstes anschalten und ihr nothigenfalls ^ die ertheilte Konzession in der dnreh die Ko..zesstonsakte selbst vorgesehenen F.or^u wieder ^u entziehen.

Eine hierauf unterm 23. Oktober erfolgte Rükerwiderung, welche das englische Bürgerrecht der Gesellschaft betont, glaubten wir unbeantwortet lassen zu konnen, da eine diessällige weitere Discussion keinen praktischen

Zwek gehabt hätte.

Zur Würdigung obigen Aktenmaterials übergehend , glaubt sich der Bundesrath sel^.r kurz fassen z.. konnen.

Aus dem ganzen Stande der Akten geht vorerst klar hervor , dass die zentraleuropäische Gesellsehast in grosser ökonomischer Bedrängniss und unsähig ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen, wofern fie nicht in der einen oder andern Weise sich nene Hülfsmittel verschaffen kann.

943 Anderseits ist nicht minder klar, dass de.. blosse Anstand ökonomischer Bedrängniss einer Berson oder Gesellschaft noch keineswegs berechtigt.

derselben die ertheilten Rechte zu entziehen. Selbst anscheinend hoffnungslose Zustände konnen sich in der Folge wieder günstiger gestalten , und im vorlegenden Falle ist die Gesellschaft immerhin noch ausrechtsteheud.

Aus der Thatsache der vorhandeuen ökonomischen Bedräugniss kann desshalb ein ^ehluss auf die Berechtigung zur Entziehung der Konzession nicht gezogen werden. Diese Berechtigung tritt vielmehr nnr ein in den von der Konzession ausdrüklich bezeichneten Fällen.

E.... sind mehrere derartige Fälle wirklich vorgesehen : 1. Jn der vom Grossen Rathe des Kantons ......essin ertheilten Kon^ zession bezeichnet erstlich Art. 26 einen solchen Fall. Die Konzession wird danach als nicht geschehen betrachtet, wenn 18 Monate nach Ablauf der ordentlichen Bautermine die Arbeiten nicht vollendet und die Bahnlinien nicht^ dem Bublikum zur Benuzung übergeben werden. Dieser Fall kommt gegenwärtig noeh nicht in Betracht.

2. Jm Art. 27 jener Konzession ist ein zweiter derartiger Fall beZeichnet. Die Konzession erlischt, wenn die begonnenen Bauarbeiten sür die Dauer eines Jahres unterbrochen würden. Auch dieser Fall ist dermalen nicht vorhanden, weil die Bauarbeiten zwar schwach sort^esührt, indess niemals ganz unterbrochen wurden.

3. Der Fall, welcher gegenwärtig einzig in Frage kommen kann, ist der im Art. 4 des betretenden Bundesbeschlusses vorgesehene.

Dieser Artikel 4 lautet: ,,Die Bauarbeiteu sind im Verhältnisse zu den in der Konzession sestgesezten Volleudungsterminen zu fordern. ^ Sollte dieser Vorschrist zuwider gehandelt werden, ohne ^dass hohere Gewalt dazu Veranlassung gegeben , so wird der Bundesrath die erforderliehen Massregeln ergreisen, um ihr Rachachtung zu verschaffen, und es kann im äussersten Falle die Bundesversammlung die Genehmigung des Bundes sür die vorliegende Konzession als erloschen erklären.^

Der Vorschrift des ersten Sazes des Art. 4 ist nun die Gesellschaft entschieden nicht nachgekommen ; ste hat die Arbeiten nicht im Verhältnisse zu den Bauterminen gefordert. Dies berechtigt nun ganz gewiss den Bundesrath, Massregeln zu ergreifen , um dieser Vorschrift Rachachtung zu verschassen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass es in der Bflicht des Bundesrathes liegt, den ^ortgang der Bearbeiten genau zu überwachen und mit Mo.ntorieu und Androhungen gegen Verzogerungen einzuschreiten.

Dagegen kann nicht wohl behauptet werden, dass der ,,äusserste Fall^, in welchem die Bundesversammlung die Konzession als erloschen erklären kann, schon jezt vorliege. Dies aus zwei Gründen : Erstlich erhellt aus dem E^pertengutachten , dass die Bauarbeiten nicht so weit zurük sind, dass sie nicht noch selbst innert ^den ordentlichen Bauterminen zu Ende

944 gebracht werden könnten. Diese Sachlage konstituirt ossenbar nech nicht einen anssersten Fall. Fürs Zweite ist wenigstens mit Bezug ans eine Linie der Fall vorhanden, dass hoher... Gewalt die Verzögerung der ...lrleiten rechtfertigt. Diese höhere Gewalt liegl in der Verzogernng des Entscheides über die Zugriehtung der Linie ^oearno .. Bellinzona .. Biasea von ^eite der tessinischen Behörden. Diese Ver^ogernng ist in derThat sehr tadelnswert.) . und wenn die Regierung von Tessin die Gesellschaft anweist, ans de... nicht streitigen Stük der Linie sort^ubanen, so werden Unbefangene nicht uml^in können, diese Znmuthung, aus nicht pressante und sür sich .nnbenu^bare Arbeiten viel Geld zu verwenden, hochst seltsam zu finden.

Obs.hon wir nun der Ansicht sind, dass gegenwärtig der äusserste Fall uoeh nicht vorliege. , in welchen. die Bundesversammlung die KonCession als erloschen erklären konnte, so wollen wir doch nicht verbergen, dass dieser Fall näher und näi..er tritt, wenn die Gesellschaft ihrer Verpflichtnng nicht in ganz anderer Weise als bisher nachkommt.

Gestüzt ans das Angebrachte beehren wir uns daher, Jhnen solgenden Veschl..ssentwnrs vorzulegen : 1. Von dem d..rch den Bundesrath unterm 6. November 1865 erstatteten Bericht über den Stand der Tessinerbahnen wird ..^orn.erk am Protokoll genommen. ^

2. Der Bundesrath wird eingeladen , die ihm im Art. 4 des

Bnndesbeschlusses vom 31. Heumonat 1863 übertragenen Befugnisse gegen weitere Verzögerungen der Banarbeiten in Anwendung zu bringen und insbesondere amh die Regierung von Tessin aufzufordern, ans einen beforderlichen Entscheid der Zngrichtnng sür die Linie Biasea^.Loearno Bedaeht^u nehmen.

3. Der Bundesrath wird sehliesslieh eingeladen^ der Bnndesversammlnng aus ihre nächste ^iznng abermals Bericht und Antrag über die vorwürfige ^rage vorliegen. Die Bestimmungen des Beschlusses der Bundesversammlung vo^u 31. Heumonat 1863 bleiben bis dahin in Kraft.

Genehmigen ^ie, Tit., die erneuerte .^ersichernng unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 6. November 1865.

Jm Ramen des f.hweiz. Bundesrathes , Der B u n d e s p r ä s i d e n t:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossens.hast :

Schieß.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Tessinerbahnen.

(Vom 6. November 1865.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1865

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.11.1865

Date Data Seite

927-944

Page Pagina Ref. No

10 004 947

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