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Als Bosthalterin und Telegraphistin in le Pont (Waadt) ist Jungfrau .Louise Roehat, von Abbaye nnd le Lieu, Toehter des verstorbenen Vosthalters in le Pont, gewählt worden.

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B e k a n n t m a c h u n g .

Es wird hienut zur öffentlichen Kenntniß gebracht , daß nunmehr der ll. und III. Band der eidg. Gesezsammlung in franzostscher Sprache nachgedrukl sind . so daß sezt a l l e s i e b e n B a n d e der gedachten Sammlung, a Fr.

der Band, von der unterzeichneten Kanzlei bezogen werden kennen.

Die Bestellungen haben f r a n k o zu geschehen.

B e r n , den 17. Februar 18^.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Die Heimathörigkeit nachstehender Person , deren Tod vom schwel. Generalkonsul ln Rio de Janeiro angezeigt wurde , ist zu ermitteln, namlich .

eines G u i l l a u m e B l a t t n e r , gestorben zu Jaguar..,, ln der .Provinz San Paulo, am 2.... April 18^^, ln einem Alter von ...o Jahren.

Es wird daher zur Erreichung des oben angegebenen Zwekes die gefällige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, so wie der Polizei- nnd Gemeindsbehorden hoflichst angesprochen.

B e r n , den 17. Februar 1^5.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

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Bekanntmachung.

Laut einer Mitlheilung des k. niederländischen ^onsulales in Bern vom .^.

dies wird nächstens in A m s t e r d a m für alle Gallonen eine G a r t e n b a u a u s s t e l ^ tun g stattfinden, zu deren Beschikung auch die Schweig eingeladen lst. Wer au.^ der Schweiz daran Theil nehmen will , hat dem eidg. Departement des Jnnern davon Anzeige zu machen , um für die Ausfuhr und Wiedereinfuhr seiner Au^

stellungsgegenstände Zollfreiheit zu genießen und allfällig erforderliche weitere Auf^ schlüfse, außer den nachstehenden, dem programme entnommenen, zu erhallen.

Die allgemeine ^flanzen.^ und Blumen.^Ausstellung , welche unter dem ^rotek^ torale .^hrer^Ma^estät der .^onigin der Niederlande und unter der .^hren^räfideni^ schaft Sr. konigl. Roheit des Prinzen von Oranien im ^rühfahre 1.^5 in dem ^ndustrie^Palaste zu Amsterdam staltfinden wird, ist von der koniglich niederländi^ schen Gesellschaft zur Forderung des Gartenbaues , im herein mit der Mehrzahl der niederländischen Garten^ und Akerbau^.Bereine, sowie ^der betreffenden .Institute.

beschlossen worden und wird alle . E r z e u g n i s s e d e s G a r t e n b a u e s , sowie die damit zusammenhängenden ^.un ^ G e g e n s t a n d e und F a b r i k a t e um^

fassen.

Die getroffenen Anordnungen find.

ArlikeI 1. Liebhaber, ^unst^ und .^andelsgäriner , .Künstler und Gewerblrei..

bende, welche zum Gartenbau in irgend einer Beziehung stehen, ferner Garten^ und Akerbauvereine , sowie dergleichen Jnstilute in den Niederlanden und im Au^lande, werden hiemit eingeladen , ihre Erzeugnisse zur Aufstellung z^ senden und damir Theil an den Bewerbungen zu nehmen.

Artikel ^. .^s find einzelne Bewerbungen ausschließlich für Liebhaber o d e r .^andelsgärtner ausgeschrieben. Wo dieses nicht ausgesprochen ist . kann Jeder^ mann Antheil nehmen.

. Arlikel .^. Das Programm enthält besondere .Abteilungen für pflanzen und Blumen , für ^rüchte und Gemüse . und endlich für in Beziehung zur Gärtnerei stehende Gegenstände der .^unst und der Industrie.

Artikel 4. Botaniker, Gärtner und Gartenfreunde der Niederlande und des Auslandes werden aufgefordert, ein internationales ^ r e i s r i c h t e r ^ Amt (Jur^) zu bilden, um über die eingesendeten Gegenstände ihr Urtheil abzugeben.

Artikel ^. Die greise werden aus goldenen, vergolde^silbernen und silbernen Medaillen von verschiedener Große bestehen , der ^rägestok wird , nachdem er nur zu diesem ^weke gebraucht ist , nach dem feierlichen Akte der Zusprechung und Uebergabe zerbrochen.

Artikel .^. Ausstellern , welche preise erhallen , steht es frei , anstatt der Medaille den entsprechenden Geldwerlh in Empfang zu nehmen. .^ür die große goldene Medaille werden 1.^0 , für die kleine 50 holländische Gulden ausgezahlt.

Ueber den Werih der vergoldeten , sowie der silbernen Medaillen wird später Näheres sestgesezt werden.

Artikel 7. Aussteller von pflanzen , die als neue .Einführungen bezeichnet werden , müssen für diese , außer dem ^amen dieser ^stanzen , auch die Angabe der ^eit ihrer Einführung, des Landes , woher sie bezogen worden , und des Au..

tors , welcher sie beschrieben hal^ , genau angeben.

Artikel 8. ferner n.üfsen die Aussteller von ^eder Einsendung genau die Bewerbung angeben, an der sie damit Theil nehmen wollen.

Bnndesblat... .^..hrg.X^II.Bd.I.

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1^4 Artikel 9. Jeder Gegenstand kann nur an einer B e w e r b u n g ^..u nehmen.

Artikel 10. Bei den Bewerbungen, wo dle ^ahI der l^en.piare bestimmt ist, darf nur diese .^ahl aufgestellt werden.

Artikel 11. Niemand wlrd als Liebhaber und .^andelsgärtner zugleich zuge^ lassen.

Artikel 12. Alle pflanzen müssen sorgfaltig mit ihrem botanischen oder

gärtnerischen ^amen eti^uet^irt sein.

Artikel 13. .^eine Einsendung wird gekront, welche nicht würdig ist, auch den sestgesezten Preis zu erhalten.

Artikel 14. Die Aussteller dürfen weder ihre ^i.amen, noch irgend ein ^eichen, was den Bestzer verralhen konnte , bel den Einsendungen anbringen , bevor der Anspruch der Preisrichter zur allgemeinen .^enntniß gekommen ist.

Artikel 15. Der leitende Ausschuß wird zwar mit der großten Sorgfalt über die ausgestellten Gegenstände wachen, übernimmt jedoch keine Verantwortlichkeit für irgend einen Verlust oder Schaden, der nicht durch ihn selbst geschehen.

Artikel 1li. Der leitende Ausschuß, an dessen Spize der Bürgermeister von .Amsterdam steht , behält sich das .....echt vor , in allen den fällen . die in diesen .Anordnungen nicht vorgesehen find , das Angemessene zu verfügen.

Die verschiedenen Abtheilungen find.

I. Pflanzen als Gegenstand der Bewerbung allgemeiner Art mit 23 Unter^ ablheilungen und 51 Preisen.

II. Pflanzen von bestimmten Familien , Geschlechtern und Arten mit 72 Un.

terabtheilungen und 155 Preisen.

III. Zwiebel^ nnd Knollengewächse mit 34 Unterabtheilungen und 8.^ Preisen.

I..^. Sträuße und sonstige Gegenstände zum Schmuke und zur Verzierung mit 1^ Unterabteilungen und ^28 Preisen.

^. Früchte, Gemüse und Fruchtbäume mit 13 Unterabtheilungen und 2.^ Preisen.

^I. Die Garberei betreffende Gegenstände der .^unst und Industrie (sie dür^ sen vom Aussteller mit Verkaufspreisen etiauettirt werden l mit 1.. Unterabtheilun^ gen und 28 Preisen.

^II. Außerordentliche Preise mit 5 Unterabteilungen und 3.^ Preisen.

^eder Preis besteht aus einer großen goldenen Medaille nebst 25-^50 Gulden baar, aus einer großen goldenen Medaille ohne Geldzulage, au.^ einer vergoldeten stlbernen, aus einer großen silbernen oder aus einer kleinen silbernen Medaille.

Obige Anordnungen werden später noch vervollständigt werden. Gleichzeitig sollen damit die Tage der .^roffnung und des Schlusses der Aufstellung. die ^e^ der Anmeldung , der ..Anlieferung und de^ Abholens der Gegenstände und , wa.^ sonst noch näher zu bestimmen ist, zur weitern .^enntniß kommen. ..^n Belresf der ^rosfnung wird die^el.^ um die Mitte A p r i l wahrscheinlich festgehalten werden.

Inzwischen ertheil.. .^r. ^. .^. ^ r e l a g e in ^arlem, erster Sekr^är des leitenden Ausschusses,
auf frankirte Briefe nähere Auskunft.

Auf die ^eit der Ausstellung wird ein i n t e r n a t i o n a l e r K o n g r e ß v o n B o t a n i k e r n und G ä r t n e r n nach Amsterdam berufen werden.

Bern, den 10. Februar 18....5.

.Die schweiz. ^nnd^.^z^.

1.^ Tarnung vor Auswanderung

nach

Nordamerika.

infolge neulich eingelangter Berichte von kompetentester nnd zuverläßigster Seite muß abermals und auss Entschiedenste gewarnt werden , nicht nach ^ord^ amerika auszuwandern, s o l a n g e der .^rieg d a s e l b s t d a u e r t , es wäre denn einzig, daß .^iner die feste Absicht hätie, dort sogleich in den Militärdienst zu treten.

Bern. den 25. Cannar 18.^5.

Die schweiz. ^unde.^eanz^ei.

Ausschreibung und Vorladung.

^uf Ansuchen der .^rben des welcher im Jahre 1814 steh in MemeI, ^nigreichs Preußen, niedergelassen ha.^ und gleichen Jahren dort eingebürgert worden ist, von dem nun über 50 Jahre hier..

orts keine Nachrichten mehr eingegangen find nnd der auch in Memel nicht ausge.

mittelt wurde, hat das Obergericht auf .^rund der im Artikel 15 de^ Gesezes über das .Erbrecht enthaltenen Bestimmungen dessen Ausschreibung verfügt.

Der Abwesend^ermißte oder allfällige Nachkommen desselben werden nun aufgefordert , von heute an inner Jahresfrist der löblichen Gemeindekanzlei in T r o g e n glaubwürdige Zeugnisse über ^eben und Ausenthalt einzusenden, widri^ genfalls nach Ablauf dieser Zeit über genannten Johannes Bruderer die Ber^ schollenheit ausgesprochen und dessen vorhandene^ ^ermogen an seine hierorts be^ kannten ^rben gesetzlich vertheilt wird.

T r o g e n , den 21. ^ebruar 18^5.

Die ...^e^e.rich.t.^a.^zlleti .l^e^ .^an^ns ^^^enzeu ^. .^^.

l^ .^......^re.^nug von erledigten Stellen.

^le Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und port.^ f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein, ferner wird von ihnen gefordert, daß fie ihren T a u f n a m e n , und außer dem Wohnort auch den .^ e im a t o r t beutlich angeben.^ 1) .^isil.al.or^ehilfe der ^auptzo^stätte M.^rin (Genf). ^ahresb...^ . dung Fr. 1400. Anmeldung b^ zum 12. März 18.^5 bei der Zolldirektion in Genf.

2) P o s t b o t e von .^ivis nach ^our de .^eil.^ (Waadt).

^ahre.^besoldung

.^r. 700. Anmeldung bis zum 15. ......ärz 1....^... bei der ^rei.^postdire^ion in

Lausanne.

1) G e h i l f e am Freihafen zu Genf. .^ahresbe.oldung .^r. 1^00.

b^ zum ^. ^arz 1.^.1 bet der ^olld.reknon .n ^...n^.

...nmelduna.

^ S t a d t b a n n b r i e f t r ä g e r in Genf. Jahresbesoldung .^r. 1000. AnmeI^

dnng bis zum ... März 180... bei der ^re^postdlrektlon in Genf.

^ P o s t k o m m i s in Basel. Jahresbesoldung Fr. 1440. Anmeldung bi...

zum ^. März 18^5 bei der .^relspostdirektion Basel.

.^ B r i e f t r ä g e r in Biel.

^ahresbesoldung Fr. 850. .Anmeldung bis zum

.... ......ärz 18.^5 bei der .^reispostdirektion ^euenburg.

5) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in T w a n n .^Bern). ^ahre.^besoldung

.^r. 500. Anmeldung bis zum 27. ^ebruar 18.^5 bei der ^reispostdirel^on

^^euenburg.

.^) P o st h a l t e r und B o.e in S t e i n (Aargau).

..^ahresbesoldung Fr. 1.^.50.

Anmeldung bis zum 27. Februar 18.^5 bei der .^reispostdirektlon Aarau.

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25.02.1865

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