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Ausschreibung.

Infolge nachgesuchter Entlassung des bisherigen Inhabers , ist die Stelle eines Handelssekretärs bei dem schweiz. Handels und Zolldepartement in Erledigung gekommen und wird diese Beamiung hiemit zu freier Bewerbung ausschrieben.

Als unerläßliche Requisite werden gefordert. Gediegene kaufmännische Bildung und praktische Kenntnisse im Gebiete des Handelswesens, gründliche Kenntniß der deutschen und der französischen, wenn moglich auch Kenniniß der italienischen.

oder englischen Sprache, sowie Gewandtheit in der Abfassung schriftlicher Arbeiten..

Schweizerbürger , welche sich für diese Beamtung , mit welcher eine Jahren besoldung von Fr. 4000 bis Fr. 4500 verbunden ist, zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen bis zum 15. August nächsten dem Handels - und Zolldeparlement frankirl einzureichen.

B e r n , den 31. .Juli 1865.

Das schweiz. handels nnd Zolldepartemen

B e k a n n t m achn n g.

Laut einer Eintheilung des k. belgischen Geschäftsträgers in Bern ist durch den Vertrag. welcher zwischen Be.gien und den. deutschen Zollverein abgeschlossen worden ist, bestimmt worden, daß ,,mit B a u m w o l l e gemischte S e i d e n s t o f f ^ und Bänder" bei deren .Einfuhr in Belgien auch dann zum Zoll von Fr. 3.

per Kilo abgefertigt werden kennen, wenn die Baumwolle in den betreffenden Geweben vorherrscht und insofern der Importeur fich in der Deklaration für den

obigen Gewichlszoll erklärt.

kraft der Bestimmung des 6. Alinea des Art. XI des schweizerisch .belgischen

Vertrags wird nun mii dem Jnkrafttrelen des belgisch-deutschen Vertrags auch die Schweiz in den Mitgenuß dieser Begünstigung treten.

Ueber den Zeilpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags wird das unterzeichnele Departement seiner Zeit das Nähere veröffentlichen.

Dagegen find seit dem 18. Juni d. J. die Oplionszolle auf leinenen, mit Baumwolle gemischten Stoffen und auf bedruekien Geweben , welche durch den schweizerisch-belgischen Vertrag vom 11. Dezember 1862 auf Fr. 180 per 100 Kilo

258

.

.

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.

für die erstern und Fr. 150 für die letztern Gewebe, und zwar auf dle Dauer von 2 fahren, vom Tage der .^nkrastsetzung des Vertrages an, vereinbart worden sind.

nach erfolgtem Verlauf dieser ^ri^ bis auf Weiteres außer .^raft gesetzt. Diese beiden Gattungen von Geweben bezahlen bei ihrer Einfuhr in Belgien, seit dem

1. ^uli d. .^.. 15 ^ vom Wertl^.

B e r n , den 1.). ^uli 18.^.5.

Für das schweiz. ^andeI.^ und Zolldeparlement , Der Stellvertreter desselben .

D u l .

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^ .

^er.^fentlichnng.

^om 1.. Januar 18.^ an wird für die niederländischen Bedungen auf der ^nsel ^ava und Radura, auf der Westküste von Sumatra^ in den ^estdenz^n von Benkoelen, Lampong . ^alembang, Banea, Bllliton und den westlichen.^ südlichen und ostlichen ^rovinz.en von Borneo folgender .^insuhrzolltarif in .^r...^ treten.

^enn niederländischen Ursprungs.

Vorarbeiten . . . . . .

.^ .^^ vom Werth.

.Waffen oder .Waffenbestandtheile ^) .^ .. ^ ,, listige Getränke, wie ^ognae, .l^hum, .^lrack .e. .

in Fäfsern . . . . Fl. 27 per Hektoliter.

in Flaschen . . . . ., ^ ,, ,, ^igueure aller Art . . . .

,, .^0 Spielkarten . . . . . . 10 ^ vom Werth.

Talg^ und Wachse oder Stearin^

^enn fremden Ursprungs.

.^ ^ vom Werth.

^ ., ..

,,

^eder und ^ederarbeiten . . 10 ^ vom Werlh.

^, ,, ,, . vom ^ahr

20 ^ vom Werth.

kerzen

. .^ . . . . . Fl. 20 per 100 ^ilo.

^^.^

^.neralwasser

an

. . . .

. . . . .

Baumwollenstoffe, rohe oder ge.

bleichte . gefärbt oder be^ druckte, auch Bänder . .

^einwand und ^eineband und alle andern nicht besonders benannten Stoffe . . .

.^d.

vom ^.l^r ..^ an .

Seidenbänder ^^ ^ . . . .

^d.

vom ^..l^r ...^ .^n .

10

,,

,,

Fl. ^ per 100 .^rüge oder Flaschen.

Fl. 27 per Hektoliter.

,, 30 ^ 10 ^ vom Werth.

..

^^

^

^l. 20 per 100 .^ilo.

1^ ,, ,, ^l. .^ per 100 ^rüge oder ^laschen.

10 ^^ vom Werth.

20 .^ vom .Werth.

10 10 10 10

20 1l^ 20 1^

^) Insofern deren .^..fuhr nicht verboten ist , was indessen für Lu^wafsen

nicht der ^all ist.

^^) ^nr die ganz seidenen,. die gemischten bezahlen wie baumwollene.

259 .^enn niederländischen

...^enn sremden

Ursprungs.

.^

Ursprungs.

frei.

20 ^ vom ^erth.

1^ ,, ^ ,,

Drath und Drathstisten . .

frei.

BaumwoIlen^Garn und ^Faden 10 ^ vom ...^erth.

^d.

vom .^ahr 18^... an .

Garn und Faden , nicht von ^ ^ ^ ^ ^d.

vom ^ahr 18.^ an .

Gestrige .^leldungsstücke . .

Thurm... Wand und Sackuhxen ^ ^^

.^

..^

.....^

^

.....^

10 ,, ,,

Mathemalische , physikalische ,

1 0

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10 ,., 10

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^.

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,,

chirurgische , optische und musikalische Instrumente frei.

frei.

Bücher, Harten, Kupferstiche und Mustk . . . .

frei.

frei.

Maschinen und Maschinenbes t a n d t h e i frei.

l e . . . . . 5 .^ vom ...^erth.

.Jd.

vom ^ahr 18l).) an .

frel.

10 ^ vom ........erlh.

^d.

vom .^ahr 18..^ an .

1^ ,, Gold^ und Silberarbeiten, Ga..

lons, Faden und ^osamen^ tlrarbeiten aus Gold und ^

Möbeln

.

.

.

.

.

.

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2 0

,,

1 .

^

1.^

^d.

vom ..^ahr 18.....) an .

Papier aller Art . . . . .

^d.

vom ^ahr 18.^ an .

Edelsteine . montirt oder nicht

Tabak in Blättern oder fabrizirt aus Manilla und pavana ,, andern Ursprungs . . .

.Zigarren aus Manilla und pavana . . . .

., andern Ursprungs .

^

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1 .

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1 .

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1 8 .

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^ahr an .

,, mousstrender . . . .

^sstg in Fässern . . .

,, ,, ,, vom ^ahr 18^9 an .

..

.,

^la^chen

,,

,,

.

.

.

.

^o^ ^-hr

18.^.. an ^agen und Wagenbestandtheile^ mit Ausnahme der .^isen^ bahnwaggons (frei) . . .

^d.

vom ^ahr 18^9 an Die Effekten der Weisenden und deren ^aus^eräthe . . .

.^.^

.

.

.

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^

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^

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.^

1^

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frei.

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frei.

Fl. 30 per 100 ^ilo. Fl. 30 per 100 ^lo.

.

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8

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^ ^ vom Werth.

Fl. .^ per 100 ....iter.

^ 8 ^ ,, ,, 10. .^0 ,, ,, 21 per 100 Flaschen.

,, 2 .. 100 ...iter.

^,

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^0

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^,

^,

frer.

^ 10 ^ vom ...^e.^h.

Fl. 9 per 100 ....iter.

., 10. 50 .. 10. 50 ,, 21 p. 100 Flaschen.

,, 4 per 100 Liter.

.

-

,, 2.50 ,, 2.50 ,,

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10 ^ vom .Werlh.

20 ^ vom Werth.

1 0

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frei.

BundesbIatt. .Jahrg. X^II. Bd.III.

.

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.

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frel.

Büreausournitüren . .

^ein in Fässern . .

., ,, Flaschen . .

,, ,, ., vom

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1 ^

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frei.

18

,,

260 .

.

^ .

^enn niederländischen Ursprungs.

Die Waaren^ welche für .^ech..

nnng der .Regierung einge^ führt werden . . . . .

frei.

^enn fremden Ursprungs.

frei.

Bern, den 20. Juli 18^5.

Das schweiz. .^andeIs.. nn.l^ ^ad^rt.^^t.

Bekanntmachung.

.^s wird hiemll. zu offentticher ^enntniß gebracht, da^ infolge Verfügung der kompetenten Behörde die eidg. ^ollstätte zu S o u b e . ^ (bern. Jura^ mit dem 1. .August nächsthin nach C l a i r b i e versar wird. ^on dem genannten Tage an

hort daher die Zollabfertigung in Sonbe.^ auf und sind zollpflichtige , an ^enem Grenzpunkle eintretende Gegenstände bei der ^ollstätte in .^lairbie , die übrigens den .^amen ^on S o u b e . ^ beibehält anzumelden und vorzuweisen.

Bern, den 25. ^uli 18.^5.

.Die schweiz. ^^e.rz.^^dir^ii.^n.

^eferung^^n^schre^nng.

Für den vom .^. bis 1.^ September diesel Jahres in ^ e u n k i r c h abzuhal^ tenden Cavallerie^orkur^ werden hiemit die Lieferungen für den nothigen Be^ darf von B r o d , f l e i s c h , .^en und S t r o h zur freien Konkurrenz ausg..^ schrieben Bewerber für diese Lieferungen haben ihre Angebote verfiegelt, mit der Auf^ schrift^ ^,Lieferungsan^ebol^ für den .^a.^allerie.^orkur^ in ^eunkirch.., nebst Angabe des ^amen^ und Wohnortes. mit Bezeichnung, für welche Lieferung, an .^errn eidg. Oberstlieutenant Sche n k , ^riegskommisfär des Truppenzusammenzuges, in Uhwiesen , ^ts. Zürich , zu fanden des Unterzeichnelen , bis spätestens Montag

den 7. August 18.^5 einzugeben.

Die nähern Bedingungen konnen bei ^errn Oberstlieutenanl S c h e n k ^ sowie bei der unterzeichneten Stelle, von nun an eingesehen werden.

B e r n , den 21. Jnli 18^5.

Das eidg. Oberkriegskommlssariat.

^. ^ie^i , Oberst.

26t Bekanntmachung.

Soeben ist erschienen und a .^r. ^. 4^ .^. Blom, Buchhändler in Bern.

per l^emplar

zu beziehen bei

Schweizerische Statistik.

^aarennerke.hr der ...^mei^..

mit besonderer ^ückflcht auf den

deutschen ^ollderei.. ..^ .^esterreich.

herausgegeben vom statistischen Bureau des eidg. Departements des Jnnern.

Bern 18^5. Druck von ^. J. W^ in Bern. 1.^2 und XXX^l Seiten

in 4^. br.

Bern, den 12. Jull 1.^5.

Das eid^. ^e.^a^e^ent des .^nne.^n.

Ausschreibung und Vorladung.

Aus Ansuchen der .^rben de^ seiner Zei.^ in

tenen

holländische Militärdienste getre^

. welcher über .^0 ^ahre lande^abwesend ist, ohne daß seither irgendwelche Nachricht von ihm eingieng, hat da.^ Obergericht auf Grund der im Art. 1.^ des Gesezes über das Erbrecht enthalt tenen Bestimmungen dessen Ausschreibung verfügt.

Der Abwesend^ermißte oder alIfällige Nachkommen desselben werden nun aufgefordert, von heute an innert Jahresfrist glaubwürdige Zeugnisse über ^eben und Aufenthalt der loblichen Gemeindekanzlei in U r n ä s c h einzusenden, widrigen^ falls nach Ablauf dieser Zeit über genannten Joh. Georg Alder die Verschollen^ helt ausgesprochen und dessen vorhandenes ^ermogen an seine hierorts bekannten ^rben gese^llch verteilt wird.

T r o g e n , den 27. ..^ul^ 18.^5.

Die .^e^e^ch.tskanzllei des .^^n.t.^ns ^^enzeiI ^. ^l^.

262 Ausschreibung von erledigten Stellen.

.^ie Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o ^ .

srei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein, ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Tausnamen . und außer dem Wohnorte auch den .^ e im a t o r t deutlich angeben.^ 1) K o n d u k t e u r sür den .^ostkreis Basel. ^ahresbesoldung Fr. 1080.

meldung bis zum 10. ...Iugust 18....... bei der ^reispostdirektion .^asel.

An^

2) .^ ehi I f e bei der .^auptzollslätte in ..^e.^rin (Gens,^. Jahresbe.oldung Fr. 1200. Anmeldung bis zum 10. August 18.^5 bei der ^olldirektion in Gens.

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1865

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.08.1865

Date Data Seite

257-262

Page Pagina Ref. No

10 004 840

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