.43

Hr. J. J. B fister, Amts-Stadtvogt in Ilanz (Graubünden).

Frau Witwe D a m o n d , in Morsee.

,, ., B .. n t e m s , geb. Broie, m Villeneuve (Waadt).

,, ,, Giroud, in Lausanne.

#ST#

I

n

s

e

r

a

t

e .

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die akkordweise Uebernahme des Schneebruchs auf der Straße über den St. Gotthard . von A m s t e g bis Air ....l v, wird hiemit zur Konkurrenz ausgesehrleben.

Der Uebernehmer hat dafür zu sorgen, daß der Gotthardpaß zur Winterszeit sortgesezt in fahrbarem, möglichst gutem Stande erhalten bleibt und bei vorkommend..n Unterbrechungen ln moglest kurzer Frist nieder fahrbar gemacht wlrd.

Die Straße ist immer auf eine Breite von .^..-8 Fuß offen zu halben. An den, dem Uebernehmer zu bezeichnenden Stellen find Ausstellpläze in der vorgeschriebenen Breite anzulegen und zu unterhalten.

Im Weitern hat der Uebernehmer im Frühjahr das Aushauen des Schnees , so weit nothig auf der ganzen Länge zu besorgen, d. h. den Paß für Rädersuhrwerke offnen zu lassen und offen zu erhalten.

Alle diese Arbeiten unterliegen der Aufsicht und Kontrole des eldg. Schneebruch-Oberaufsehers.

Der Uebernehmer hat das vorhandene Material , das von der eidg. Verwaltung bisher zum Schneebruch gebraucht wurde , um dle Inventarschäzung von Fr. 1.^71 kaufsweise zu übernehmen.

Für die getreue Erfüllung seiner Obliegenheiten leistet der Uebernehmer eine Garantie.

Bewerber . welche sich zur Uebernahme dieser Arbeiten zu melden gedenken ,

sind eingeladen , ihre allfälligen Angebote bis und mit dem .^0. Juni d. J. dem Handels- und Zolldepartemente schriftlich einzureichen , wo das Pflichtenheft aufgelegt ist. Nähere Auskunft erlheilt der dermalige eldg. Schneebruch-Oberaufseher, Hr. F. J. Nager-Donaziaus in Andermatt, oder das unterzeichnete Departement.

Bern, den 8. Februar 18^.

Das eidg. Handels- und Zolldepartement

144 ^ .

Bekanntmachung.

^aul einer Mitlheilung des k. niederländischen .Konsulates in Bern vom 4.

dies wird nächstens in A m s t e r d a m für alle Nationen eine G a r t e n b a u a n s s t e l ^ .

Iung stattfinden, zu deren Beschikung auch die Schweig eingeladen ist. Wer aus der Schweiz daran Theil nehmen will, hat dem eidg. Departement des ^nnern davon Anzeige zu machen, um für die Ausfuhr und Wiedereinfuhr seiner Aus..

stelIungsgegenstände .^ollsrelheit zu genleßen und allfällig erforderliche weitere Auf^ schlusse, außer den nachstehenden, dem Programme entnommenen, zu erhalten.

Die allgemeine Pflanzen^ und Blumen^Ausstellung , welch^ unter de^n Protei torate .^hrer Majestät der .^onigin der Niederlande und unter der .^hren^Präsiden^.

schast Sr. konigl. Roheit des Prinzen von Oranien im ^rühsahre 1^5 in dem Jndustrie^Palaste zu Amsterdam stattfinden wird ^ ist von der koniglich niederländi^ schen Gesellschaft zur Beförderung des Gartenbaues, im herein mit der Mehrzahl der niederländischen Garten^ und Akerbau^ereine, sowie der betreffenden Institute, beschlossen werden und wird a t l e ^ r z e u g n i s s e d e s G a r t e n b a u e s , sowle die damlt zusammenhängenden . ^ u n s t . G e g e n s t ä n d e und F a b r i k a t e um..

fassen.

Die getroffenen Anordnungen sind^ Artikel 1. Liebhaber, .^unst^ und .^andelsgärtner , Künstler und Gewerbtrei^ bende, welche zum Gartenbau in irgend einer Beziehung stehen, serner Garten^ und Akerbau.^ereine , sowie dergleichen Institute in den Niederlanden und im Auslande, werden hiemit eingeladen , ihre Erzeugnisse zur Aufstellung z.... senden und damit Theil an den Bewerbungen zu nehmen.

Artikel ^. ^s sind einzelne Bewerbungen ausschließlich für Liebhaber o d e r .^andelsgärtner ausgeschrieben. Wo diesel nicht ausgesprochen ist , kann ^eder^ mann Antheil nehmen.

Artikel .^. Das Programm enthält besondere Abheilungen für Pflanzen und Blumen , für ^rüehte und Gemüse , und endlich für in Beziehung zur Gärtnerei stehende Gegenstände der ^unst und der Industrie.

Artikel 4. Botaniker, Gärtner und Gartenfreunde der Niederlande und des Auslandes werden aufgefordert, eln i n t e r n a t i o n a l e s ^ r e i s r l c h l . e r . ^ A m t (Jur.^) zu bilden, um über die eingesendeten Gegenstände ihr Urtheil abzugeben.

Artikel 5. Die Preise werden aus goldenen. vergoldet.stlbernen und silbernen Medaillen ^on verschiedener Große bestehen^ der Prägestok wird, nachdem er nur zu diesem Zweke gebraucht ist , nach dem feierlichen Ak^e der ^usprechung und Uebergabe zerbrochen.

Artikel .^. Ausstellern, welche Preise erhatten, steht es srel, anstatt der Medallle den entsprechenden Geldwerlh ln .^mpfana^ zu nehmen. .^ür die große

goldene Medaille werden 100, für die kleine 50 holländische Gulden au^gezahl.^.

neber den Werlh der vergoldeten , sowie der fitbernen .^tedaillen wird später ..Näheres festgesezt werden.

Artikel 7. Aussteller von Pflanzen , die als neue ..Einführungen bezeichnet werden , müssen für diese . außer dem ^amen dieser Pflanzen , auch die Angabe der ^ei.. ihrer .Einführung, des Landes , woher fie bezogen worden , und des Au^ tors , welcher fie beschrieben hat , genau angeben.

Artikel 8. ferner müssen die Aussteller von ^eder Einsendung genau dle Bewerbung angeben, an der sie damit Theil nehmen wollen.

145 Artikel 9. Jeder Gegenstand kann nur an einer B e w e r b u n g ^heil nehmen.

Artikel 10. Bel den Bewerbungen, wo die Zahl der templare bestimmt ist, darf nur diese Zahl ausgestellt werden.

Artikel 11. Niemand wird als Liebhaber und ^andelsgärtner zugleich zuge^ lassen.

Artikel 12. Alle ganzen müssen sorgfältig mit ihrem botanischen oder gärtnerischen ^.amen eti^.uetlirt sein.

Artikel 1.^. .^eine Einsendung wird gekront , welche nicht würdig ist , auch den festgesezten Preis zu erhalten.

Artikel 14. Die Aussteller dürfen weder ihre ^amen, noch irgend ein Zeichen, was den Besizer verraten konnte , bei den Einsendungen anbringen , bevor der Anspruch der Preisrichter zur allgemeinen .^enntniß gekommen ist.

Artikel 15. Der leitende Ausschuß wird zwar mit der großten Sorgfalt über

die ausgestellten Gegenstände wachen, übernimmt jedoch keine Verantwortlichkeit für irgend einen .Verlust oder Schaden , der nicht durch ihn selbst geschehen.

Artikel 1^. Der leitende Ausschuß, an dessen Spize der Bürgermeister von Amsterdam steht , behält sich das .^echt vor , in allen den fällen , die in diesen Anordnungen nich.^ vorgesehen find , das Angemefsene zu verfügen.

Die verschiedenen Abteilungen find^ I. Pflanzen als Gegenstand der Bewerbung allgemeiner Ar.^ mii 2.^ Unter^ abtheilungen und 51 Preisen.

II. Pflanzen von bestimmten Familien , Geschlechtern und Arten mit 72 Un^ terablheilungen und 155 Preisen.

III.

.^wiebel^ und Knollengewächse m^ .^ Unierabiheilungen und 8.^ Preisen.

I^. Sträuße und sonstige Gegenstände zum Schmuke und zur Verzierung mit 1.1 Unterabteilungen und 28 Preisen.

^. ^rüchte, Gemüse und ^ruchtbäume mit 1.^ Unterabtheilungen und 2.^ Preisen.

^I. Die Gärtnerei betreffende Gegenstände der ^unst und Industrie (sie dür^ sen vom Aussteller mit Verkaufspreisen etiauettirt werden^ mit 1..^ Unterabteilung gen und 28 Preisen.

^lI. Außerordentliche Preise mit 5 Unterabtheilungen und .^ Preisen.

.Jeder Preis besteht aus einer großen goldenen Medaille nebst 25-^50 Gulden baar, aus einer großen goldenen Medaille ohne Geldzulage, aus einer vergoldeten silbernen, aus elner großen silbernen oder au^ einer kleinen silbernen Medaille.

Obige Anordnungen werden später noch vervollständigt werden. Gleichzeitig sollen damit die Tage der .^r^sfnung und des Schlusses der Aufstellung, die ^elt der Anmeldung , der .^inlieferung und des Abholens der Gegenstände und , was sonst noch näher zu bestimmen ist, zur weitern ^enniniß kommen. .^n Beireff der ^rvsfnung wird die Zeit um die Mitte A p r i l wahrscheinlich festgehalten werden.

Inzwischen ertheilt .^r. J. .^. .^reIage in .^arlem, erster Sekr^är des leitenden Ausschusses, auf frankirte Briefe nähere Auskunft.

Aus die.Zeil der Anstellung wird ein i n t e r n a t i o n a l e r K o n g r e ß ^ o n B o t a n i k e r n und G ä r t n e r n nach Amsterdam berufen werden.

B e r n , den 10. ^ebruar 18.^5.

.Die schweiz. Bnndeskanz^ei.

l^ Bekanntmachung betreffend die ^n.^fnhrverzollun^ t.^n ^lz.

Die Wahrnehmung von Ungleichheiten bel der Ausfuhrverzollung von .^olz veranlaßt. dle unterzeichnete Stelle , behufs gehoriger .^ollziehung des Art. 22 des eidg. ^ollgesezes vom 27. August 1851 , zur ^erosfentiichung folgender ^orschrif^ ten, wodurch die wünschbare Uebereinstimmnng diessalls hergestellt werden soll.

1. Die Verzollung von Bauholz darf nur auf Vorlage einer schriftlichen Deklaration stattfinden.

2. Der kubische Jnhalt ist in dem allein gültigen Schweizermaße anzugeben und soll den vollständigen kubischen Anhalt der ..^olzmasse des deklarirten Stammes enthalten. Diese Inhaltsangabe hat bei rundem und bei beschlagenem .i^olz , für ^ede Ga^nng besonders, zu geschehen.

3. Besteht die Sendung aus mehreren Stämmen . so ist der .^ontrole und ^erthung wegen der kubische Anhalt ^edes einzelnen Stammes in die Deklaration einzutragen, außer es läge der Deklaration ein Frachtbrief bel, welcher die Spezi..

fikation enthält und den kubischen Anhalt sedes Stammes in Schweizermaß angibt.

4. ^olzsendungen. bei welchen die vorstehend bezeichneten .^uisite fehlen, werden zur Verzollung nicht angenommen.

Bern, den 27. Januar 18.^5.

Das schweiz. ^andells^ nn^ ..^.^e^a^e...en.t.

Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer wird hlemi.. die Stelle eines Sekretärs de^ eldg. statistischen Büreaus zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber haben ihre Anmeldungen, begleitet von .^ähigkeits. und Sittenzeug..

nisfen, bis zum 28. ^ebruar d. ^. dem unterzeichneten Departement einzureichen, bei welchem die nähern Anstellungsbedingungen zu erfahren sind.

Bern, den .^. Januar 18^5.

Das eid^. De^a^en..en.^ ^es .^nne^n.

147 preise der garten de^ ^graphischen .^ttass^ d^ ^l^.eiz.

^an^^er .^re^.

Blatt ^r. 1 .^ ^

^

-

...

..

3

.

.

.

^ ....

.^

.....

^.

.

.

-.

.

.

.

^

4.

^

^ .^.

--.

.

.

.^.

-....

.

.

5.

.-.

.

.

^.

-.

.

.

5.

--.

.

.

^

.^.

.

.

.^

^

^

....

...

,,

^

^

..

^

..

^

10 .^ 11 11 12

.^

^

....

^ 1 3

^

.

.

.

.^ ..

^

^ 1^ ^ 18 ,, 1^

,,

.^

...

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^ .

1 .

-.-.

.

.^.

..-..

.

^.

^.

.

.

.^.

.--.

.

.

.^.

.--.

.

.

4.

--.

.

.

^.

.-.

.

.

,,

.

^

.^

.

.^

^

^

1^

.^

^

.

..

..,

^ ^1 ^ 2^ ...

^

...

..

^

..l.

.^

.

.

.

5.

-.-.

.

.

.

.

.

.

^

^

^

.^

^.-.

4.

--.

4.

-^.

4 .

.

.

.

^

.^.

^.

.^

^

.^

..^

50 1. 50.

2.

.^

.^

o

^

^

.

^ .

.

.

.

.

,^ ^ ^

.

^ .

.^.

.--.

^

^

.^ ^

^et.^.

50.

1. 50.

.^ 2.

1. 50.

1 50 2. 50.

.^

^

. 14

.

.

.

.^

.^r.

.^

^ ^ ^ .

.

.

^

^alb.

.^r

.

2. 50.

1. 50.

50.

^ 2.

.^.

.^

50.

.

^

^

.^r.

105.

--.

^r.

52. 50.

Bern, den 2. Februar 18^5.

.^id^en^s.^sches ^i^i.ta^e^a^e.^en.t.

.^ a r n n n g ^or Auswanderung nach Nordamerika.

^nf^Ige neulich eingeengter Berichte von kompetentester und ^uverläßlgster Seite muß abermal^ und aufs Entschiedenste gewarnt werden , nicht nach .........rd^

BundesbIau. .^ahrg.XVII .^d.I.

13

148 amerika auszuwandern, so l a n g e der ^rieg d a s e l b s t d a u e r e , es wäre denn

einzig, daß ^iner die feste Absich. hatie, dor.. sogleich in den Militärdienst zu .^n.

Bern. den 25. Januar 18.^.5.

Die schweiz. Bnndeskanzllei.

Ausschreibung.

Die Stelle eines Unlerinstruk..ors des Genies, mit elner jährlichen Besoldung von ^r. ^0 . nebst reglementarischer .^eiseenlschädigung , bei elner Dienstzeit von eirea 9 Wochen jährlich, wird hiemit zur Wiederbese^ung ausgeschrieben.

Bewerber müssen namentlich den Pontonnierdienst kennen und haben ihre An.

meldungen der unterzeichneten Militärkanzlei mit Zeugnissen über ihre Befähigung

bis zum 15. ^ebruar 18.^5 schriftlich einzureichen.

Bern, den 2.^. Januar 18.^5.

^i^en.^sche .^illi^^anz^ei.

Bekanntmachung Jn der botanischen Stadt A r e z z o besteht selt 12. August 1^ eine ^om dortigen .^emeindrath niedergesezte .^unst^ und ^erwaltungskommlssion zur .^rrich.

tung eine^ Denkmal^ für den vor acht Jahrhunderten dort gebornen Erfinder der Mustknoten, ..^uido ^ on a e o. Dasselbe soll nach dem angenommenen ^lane wo mogtich durch die Mitwirkung aller Theile Europas zu Stande gebrach^ wer^ den.

Aus diesem Grunde wendet sich ein Mitglied besagter ^unstkommlssion, .^r.

Angelus Anton de Baeei in Pesaro . vermittelst Rundschreibens vom 2l.. v. M.

an da^ unterzeichnete Departement mit der Bitte, es machten auch die MufikgeselI^ schalten der Schweiz angegangen werden, durch Veranstaltung von 1--2 Konzerten im Laufe des Jahres 18.^5 das Jhrige zu dem von ihm angeregten Werke der Dankbarkeit beizutragen. Ueber die gesammelten Beiträge soll in der .^lorenzer.

zeitung vierteljährlich Rechenschaft abgelegt werden.

^ndem das musikalische Publikum davon in ^ennlniß geseze wird, bleibt ihm

zu beurteilen überlassen , ob und in wie weit dem gesellten Ansuchen ^oIge zu geben sei.

B e r n , den 17. Januar 18.^5.

Der Vorsteher vom eidg. Departement des Jnnern.^

.^r. .^. Dn^s.

14^ Bekanntmachung.

Dem Bundesrathe lst eine Anzahl Programme der internationalen Ausstellung

.^ugeschiekt worden, die laut königlich portugiesischem Dekret vom 17. Oktober 18^4 zur .^eier der ..^roffnung des .^rlstallpalastes in O p or t o (Porto) vom 21. August bis ....0. Dezember 1.^.5 für J n d n s t r i e ^ und ^un sterzeugnisse, sowie ...ueh vom 5.^--15. Oktober 18^.5 für die ....andwirthschaft und den G a r t e n b a u dort abgehalten werden soll. Den Ausstellungsgegenständen aus dem Auslande sicher.. die portugiesische Zollette die .^ortheile der ^iederlagshäuser zu. Präsident der Ausstellung ist S. M. der .^onig ^erdinand. Die Auszeichnungen (Medaillen nnd Zeugnisse,. werden von Preisgerichten zuerkannt , in welche die ausländischen Aussteller nach ^erhältniß ihrer Zahl für die verschiedenen Abteilungen und Un.^er^ ablhellungen Vertreter zu wählen haben. Programme, .^eglemente u. dgl. bezügtleh dieser Ausstellung konnen beim unterzeichneten Depar^.mente bezogen werden.

Bern, den 17. Januar 18...^.

Der Vorsteher vom eidg. Departement des Jnnern^ ^r. .^. Dnl.^.

^n.^s.^rei^^n^.

Die Stelle eines Unterinstruktors der Kavallerie, mit einer JahresbesoIdung von .^r. 1400 , wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Schweizerbürger, welche darauf restektiren, haben ihre Anmeldungen schriftlich bis 15. Februar 1.^5 der unterzeichneten Kanzlei franko einzusenden und der ..^in.

^abe Zeugnisse über ihre Befähigung beizulegen.

Bern, den 9. Januar 18^5.

^i.^en.^sche ^i^i.ta^anzllei.

.^0 .^n^chreihnng oon erledigten Stellen.

^Dle Bewerber müssen lhren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und por^ ^rei zu geschehen^ haben . gute Leumundszeugnisse beizulegen lm ^al.e sein., ferner .^ird von ihnen gefordert, daß fie ihren T a n f n a m e n , und außer dem Wohnorte auch den . H e i m a t o r t beutlich angeben.)

1) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in T w a n n ^Bern).

^ahre^besoldung

Fr. 500. Anmeldung bis zum 27. ^ebruar 1.^5 bei der .^reispostdirettion ^euenburg.

2) ..l. o s t h a l t e r und B o t e in S t e i n (Aargau). Jahresbesoldung .^r. 1...50.

Anmeldung bis zum 27. Februar 18^5 bei der .^reispostdireklion Aarau.

1^ E i n n e h m e r der .^auptzollstätte B a l l a i g n e s .^Waadt). Jahre^besoidung r. 2000. Anmeldung bis zum 25. ^ebruar 18^5 bei der Zolldlrektlon in ausanne.

f

.^) O r t s b r i e f t r ä g e r in W e i n f e l d e n (Thurgau). Jahresbesoldung .^r. ^40. Anmeldung bis zum 1.^. ^ebruax 18.^5 bei der .^reispostdirektion Zürich.

.^ ^ a h r p o s t f a k t o r in L a u s a n n e . Jahresbesoldung ^r. 800. Anmeldung bis zum 20. Februar 18^5 bei der .^reispostdire^ion Lausanne.

4) .^ o m m i s auf dem .^auplpostbüreau St. f a l l e n .

Jahresbesoldung

Fr. 1.^00. Anmeldung bis zum 1... ^ebruar 18^5 bei der ^reispostdi..el.l.ion St. Gallen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1865

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.02.1865

Date Data Seite

143-150

Page Pagina Ref. No

10 004 681

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.