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Aus den Verhandlungen de.... schweiz. Bundesrathes.

(Vom 3. März 1865.^ Mit Schreiben von.. 2. Februar abhin machte die kais. sranzosische Gesandtschaft dem Bundesrathe die Mittheilung , das.. in Folge der von der Schweiz. von Jtalien und Frankreich znm Sehnte der Silber-Theilmünzen, mit Rüksicht ans den Export und das Einschmelzen derselben, ergriffenen Massnahmen die Jdentität des Münzsystems, welches bis anhin den sranzosischen, italienischen, belgischen und schweizerischen Münden znm grossten Vortheil des Handels den U.nlanf gestattete, verschwinde. Diese Münzeinheit habe besonders sür die Grenzprovinzen grosse Vortheile dargeboten. Wenn daher ein Einverständniss zwischen den betreffenden Regierungen erzielt werden konnte, so sollten dieselben unverzüglich vorgehen , um die eingetretenen Uebelstände in den Silberscheidemünzen zu beseitigen, was am passendsten durch eine diplomatische Uebereinkm.ft wegen gleichmässiger Brägung und Zirkulation der Münden in jedem betheiligten Staate geschehen konnte. Die sranzosische Regierung wäre ihrerseits geneigt, die Angelegenheit durch Abgeordnete der vier betheitigten Staaten, welch' erstere zu einer .Konferenz in Baris zusammenkämen, gemeinschaftlich ordnen und also die Vasis zu einem diplomatischen Uebereinkommen legen zu lassen. Schliesslich stellte die Gesandtschast die Frage, ob die Schweiz an einer solchen Konferenz Theil nehmen würde.

Hieranf hat der Bundesrath beschlossen : 1.

Die Schweiz wird an den gedachten Unterhandlungen in Baris Theil nehmen.

2.

Der schweizerische Abgeordnete erhält als Jnstruktion, das gegenwärlige Münzsystem der ........hweiz ausre.ht zu erhalten, so wie die im Jahr 18l^l) sür die Brägnng von Theilmünzen des Fünsfrankenstükes angenommene Quotität des Feingehalts. ^)

Hinsichtlich der Q u a n t i t ä t der Scheidemünzen , deren Brägung jedem der kontrahirenden Staaten zusiele , und die je....eilen nach dem Vedürsniss des Handelsverkehrs im Jnnern bestimmt würde , wird der schweizerische Konserenzabgeordnete nnr anhoren und nachher darüber referiren.

^) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band vI, Sel.e 442.

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219 (Vom 6. März 1865.)

Der Bundesrath hat den bisherigen Sekretär des eidg. statistischen

Büreaus, Hrn. Dr. Johannes St osse l, von Bärentsweil (Zürich), in seiner Stelle wieder bestätigt, und zwar für die neue Amtsdaner, welche

mit dem 3l. März 1867 zu Ende geht.

Der Bundesrath hat über die Auszahlung der Bundesbeiträge an das Unternehmen der R h e i n k o r r e k t i o n ein Regulativ aufgestellt, wie dies unterm 7. Oktober v. J. für die R h o n e k o r r e k t i o n geschehen ist.

(Vom 10. März 1865.)

Der Bundesrath hat die Gehalte der Beamten und Angestellten der ...^elegraphenverwaltung erhoht, und zwar soll diese Gehaltserhöhung vom 1. Januar d. J. an Giltigkei.. haben.

Das Postdepartement ist vom Bundesrath ermächtigt worden , mit der Regierung von Zürich über Errichtung eines Telegraphenbüreaus in .^üssnach t in Unterhandlung zu treten und uuter den in der Verordnung vom 6. August 1862 enthaltenen Bedingungen einen Vertrag al^uschliessen.

Der Bundesrath wählte als Posthalter in Stein (.^largau) . Hrn. Adolph Welte, von Jttenthal,

in Stein ;

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Gehilfen im Freihasen zu Gens:

BundesbIatt. Jahrg. X^II. Bd....

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Jean Pierre D u r e t , von Onex,, in Saeeonne^.

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11.03.1865

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